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DE3344473C2 - Vorrichtung zum Auswählen verschiedenartiger Kopse in einem Transportsystem für eine automatische Spulmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum Auswählen verschiedenartiger Kopse in einem Transportsystem für eine automatische Spulmaschine

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Publication number
DE3344473C2
DE3344473C2 DE3344473A DE3344473A DE3344473C2 DE 3344473 C2 DE3344473 C2 DE 3344473C2 DE 3344473 A DE3344473 A DE 3344473A DE 3344473 A DE3344473 A DE 3344473A DE 3344473 C2 DE3344473 C2 DE 3344473C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carriers
branch
carrier
base plate
supports
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3344473A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3344473A1 (de
Inventor
Masaharu Kyoto Kiriake
Yutaka Nara Ueda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Murata Machinery Ltd
Original Assignee
Murata Machinery Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from JP18621782U external-priority patent/JPS5991257U/ja
Priority claimed from JP9326283A external-priority patent/JPS59225784A/ja
Application filed by Murata Machinery Ltd filed Critical Murata Machinery Ltd
Publication of DE3344473A1 publication Critical patent/DE3344473A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3344473C2 publication Critical patent/DE3344473C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Auswählen und Fördern von Gegenständen, mit einer Förderbahn und darauf transportierbaren, jeweils einen der Gegenstände tragenden Trägern. Es sind die Träger mit unterschiedlichen Diskriminiereinrichtungen versehen und an Abzweigstellen der Förderbahn, an denen Gegenstände verschiedener Art auf getrennte Zweigbahnen zu leiten sind, entsprechende Einrichtungen vorgesehen, die zusammenwirkend mit den Diskriminiereinrichtungen der Träger die Träger auswählen und jeweils auf ihre zugeordnete Zweigbahn leiten. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Anlage zum Verbinden mehrerer Spinnmaschinen, an denen jeweils ein Faden anderer Art gesponnen wird, mit einer automatischen Wickelmaschine, die in mehrere Spulabschnitte aufgeteilt ist, in denen jeweils Kopse mit Fäden anderer Art umgewickelt werden. Vorgesehen sind eine Kopszuführbahn zum Transportieren der auf Träger aufgesetzten Kopse von den Spinnmaschinen zu Abzweigstellen von Zweigzuführbahnen, die zu den einzelnen Spulabschnitten der Wickelmaschine führen und an denen jeweils die dem Spulabschnitt zuzuführenden Träger ausgewählt werden, und eine Austragbahn zum Transportieren von auf den Trägern aufgesetzten Leerspulen, die aus der Wickelmaschine ausgetragen werden, zu Abzweigstellen von Zweigaustragbahnen, die zu den einzelnen Spinnmaschinen führen und an denen jeweils die der Spinnmaschine zuzuführenden Träger ausgewählt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Vorrichtung ist in einer älteren als DE-OS 33 26 000 nach veröffentlichten Patentanmeldung vorgeschlagen worden. Nach diesem Vorschlag werden auf einer Kopszuführbahn verschiedenartige Kopse zugeordneten, mehrere Spulstellen aufweisenden Spulstellenabschnitten einer automatischen Spulmaschine zugeführt. Die Zuführung der Kopsarten zur den Spulstellenabschnitten erfolgt über Zweigaustragbahnen, die von Abzweigstellen der Kopszuführbahn zu den jeweiligen Spulstellenabschnitten führen. Vor den Abzweigstellen sind Sensoren vorgesehen, welche an den Trägern vorhandene, den Kopsen zugeordnete Unterscheidungselemente für eine gesteuerte Führung der Träger zu den Spulstellenabschnitten erfassen. Bei dem älteren Vorschlag ist jedoch im einzelnen nicht angegeben, nach welchen Unterscheidungskriterien die unterschiedlichen Kopsarten erfaßt werden.
  • Aus der DD-PS 1 10 900 ist eine Überwachungseinrichtung für die Zuführung von Hülsen auf Träger bekannt. Diese Überwachungseinrichtung enthält einen Ring aus elektrisch leitendem Material, der an jeder Hülse vorhanden ist und der mit Hilfe eines Kontaktelementes nach dem Aufstecken der Hülse auf den Träger abgetastet wird. Hierdurch kann das ordnungsgemäße Aufstecken der Hülse auf den Hülsenträger und das ordnungsgemäße Abziehen der Hülse vom Hülsenträger überwacht werden. Diese Überwachungseinrichtung eignet sich jedoch nicht, um unterschiedliche Kopsarten, die auf Trägern in einer Kopszuführbahn transportiert werden, auszuwählen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der ein rasches Auswählen der in unregelmäßiger und dichter Folge auf der Kopszuführbahn transportierten verschiedenartigen Kopse für ein gezieltes Zuführen dieser Kopse zu den entsprechenden Spulstellenabschnitten der Spulmaschine erreicht wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
  • Als Unterscheidungskriterium beim Auswählen der verschiedenartigen Kopse dienen an den Kopsträgern in bestimmten Höhenlagen vorhandene Unterscheidungselemente, die von in entsprechenden Höhenlagen angeordneten Sensoren erfaßt werden. Hierdurch wird auf einfache Weise ein rasches Auswählen der auf der Kopszuführbahn transportierten Kopse zu den entsprechenden Spulstellen erreicht, wobei nach dem Leerspulen die bestimmten Spinnmaschinen zugeordneten Träger, auf denen sich die leergespulten Hülsen befinden, gezielt zurückgeführt werden können.
  • DieUnteransprüche kennzeichnen Weiterbildungen der Erfindung.
  • Anhand der Figuren wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigt
  • Fig. 1 schematisch ein Transportsystem zum Fördern verschiedenartiger Kopse und Hülsen zwischen mehreren Spinnmaschinen und einer automatischen Spulmaschine;
  • Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine Ausführungsform eines Trägers mit aufgesetztem Kops für ein in Fig. 1 dargestelltes Transportsystem;
  • Fig. 3 eine Perspektivansicht des in der Fig. 2 dargestellten Trägers;
  • Fig. 4 eine Perspektivansicht einer anderen Ausführungsform des Trägers;
  • Fig. 5 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Ablesen und Unterscheiden der Unterscheidungselemente auf dem in der Fig. 4 dargestellten Träger;
  • Fig. 6 einen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform des Trägers mit aufgesetztem Kops;
  • Fig. 7 eine Draufsicht zur Erläuterung eines Auswählvorganges;
  • Fig. 8a bis 10 Seitenansichten von Querschnitten durch Träger zur Erläuterung des Auswählvorganges und
  • Fig. 11a, 11b und 12a bis 12c weitere Ausführungsformen von Unterscheidungselementen und zugeordneten Sensoren.
  • Das in der Fig. 1 dargestellte Transportsystem verbindet mehrere Feinspinnmaschinen SP 1 bis SP 4 zur Herstellung verschiedener Kopsarten mit einer automatischen Spulmaschine W, die eine Anzahl aus mehreren Spulstellen bestehenden, den jeweiligen Kopsarten zugeordneten Spulstellenabschnitten SC 1 bis SC 4 aufweist.
  • Eine Kopszuführbahn MF dient zum Transportieren der Kopse zur Spulmaschine W und eine Hülsenaustragbahn R dient zum Abtransportieren von aus der Wickelmaschine W ausgetragenen, leergespulten Hülsen. Die verschiedenen Kopsarten werden über Zweigzuführbahnen f 1 bis f 4, die von der Kopszuführbahn MF abzweigen, zu den Spulstellenabschnitten SC 1 bis SC 4 der Wickelmaschine W geführt. Eine gemeinsame Hülsenaustragbahn R und Zweigaustragbahnen r 1 bis r 4 führen die Hülsen zu den einzelnen Spinnmaschinen SP 1 bis SP 4, wobei vor Abzweigstellen c 1, c 2 an Stellen d 1, d 2 noch näher zu erläuternde Sensoren, die an Trägern für die Kopse vorgesehene Unterscheidungselemente erfassen.
  • Vor Abzweigstellen a 2 bis a 4 sind an Stellen b 2 bis b 4 noch näher zu erläuternde Sensoren angeordnet, die Unterscheidungselemente an den Trägern erfassen.
  • Die in den Fig. 2 und 3 dargestellte Ausführungsform eines verwendbaren Trägers T 1 ist einstückig ausgebildet. Der Träger T 1 besteht aus einer scheibenförmigen Grundplatte 19, die auf einem als Band ausgebildeten Förderer 18 aufliegt, einer scheibenförmigen Plattform 20, die an der Mitte der Oberseite der Grundplatte 19 ausgebildet ist und einen kleineren Außendurchmesser als die Grundplatte 19 aufweist, und einem Zapfen 21, der aufrechtstehend aus der Mitte der Grundplatte 19 bzw. der Plattform 20 nach oben ragt. Im Boden des Trägers T 1 ist eine Öffnung 22 ausgebildet, die mit einem inneren Hohlraum der Plattform 20 und einem axialen Hohlraum 23 des Zapfens 21 in Verbindung steht. An seinem oberen abgeschrägten Ende 24 weist der Zapfen 21 einen Luftstrahlauslaß 25 auf.
  • Der auf den Zapfen 21 des Trägers T 1 aufgesetzte Kops K ist somit zusammen mit dem Träger T 1 in aufrechtstehender Lage transportierbar, wobei die untere Stirnfläche des Kopses K bzw. der Hülse 26 auf einem oberen Rand der Plattform 20 aufsitzt.
  • Der Fadenanfangsteil Y 1, der beim Anknüpfen des Fadens in der Spulstelle vom Kops K abgezogen wird, ist in das obere Ende eines axialen Hohlraums 27 einer Hülse 26, auf der der Faden des Kopses K aufgewickelt ist, eingeführt.
  • Die scheibenförmige Grundplatte 19 des Trägers T 1 ist an ihrer Umfangsfläche 28 mit Unterscheidungselementen versehen, z. B. mit einem oder mehreren umlaufenden Eisenringen 29 und 30. Wie in den Fig. 2 und 3 gezeigt, sind die Träger T 1, welche verschiedene Arten von Kopsen tragen, mittels Sensoren 31 und 32, die nahe an den Eisenringen 29 und 30 der vorbeilaufenden Träger angeordnet sind, unterscheidbar.
  • Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform mit zwei Eisenringen 29 und 30 können Kopse vier verschiedener Arten voneinander unterschieden werden. Wird im einzelnen das Vorhandensein eines der Ringe 29 und 30 mit dem Zeichen "1" und die Abwesenheit eines der Ringe 29 und 30 mit dem Zeichen "0" bezeichnet, dann lassen sich Kombinationen herstellen, die mit (0.0), (0.1), (1.0) und (1.1) zu bezeichnen sind. Diese Kombinationen sind dadurch erfaßbar, daß die beiden Sensoren 31 und 32 jeweils einen eingeschalteten oder ausgeschalteten Zustand einnehmen können. Es ist selbstverständlich möglich, Kopse verschiedener Arten, d. h. mit Fäden verschiedener Arten beschickte Kopse, voneinander zu unterscheiden, indem je nach der Anzahl der Fäden die Anzahl der Eisenringe 29 und 30vergrößert oder verkleinert wird und die Sensoren 31 und 32 in einer der Anzahl der Eisenringe 29 und 30 entsprechenden Anzahl vorgesehen werden.
  • Bei der in der Fig. 4 gezeigten weiteren Ausführungsform eines mit Unterscheidungselementen versehenen Trägers T 2 ist an mehreren Stellen der Umfangsfläche 28 des Trägers T 2 ein Strichcode 34 aufgeklebt oder ausgebildet. Das Unterscheiden der Träger T 2 erfolgt mittels eines Strichcodelesers 35, der an einer geeigneten Stelle entlang der Förderbahn des Trägers T 2 angeordnet ist. Zum Ablesen des Strichcodes 34 ist es übrigens erforderlich, den Träger T 2 um die eigene senkrechte Achse zu drehen. Es wird z. B. an der in der Fig. 5 gezeigten Ablesestelle ein Laufriemen 37 vorgesehen, dessen Laufgeschwindigkeit V größer als die Geschwindigkeit v eines Trägerförderbands 36 ist. Der Laufriemen 37 kommt an der Ablesestelle in Berührung mit der Umfangsfläche 28 der Grundplatte 19 oder der Plattform 20 des Trägers T 2, so daß das Ablesen der Zeichen während der Rotation des Trägers T 2 erfolgt.
  • Das Auswählen der verschiedenen Kopsarten und das Zuführen zu den entsprechenden Spulstellenabschnitten geschieht wie folgt.
  • Die mit den verschiedenartigen Kopsen K versehenen Träger T 1 bzw. T 2 werden in willkürlicher Reihenfolge entlang der gemeinsamen Kopszuführbahn transportiert. Durch die an den Stellen b 2 bis b 4 angeordneten Sensoren werden die Unterscheidungselemente der Träger für vorbestimmte Kopse K erfaßt und ausgewählt und den entsprechenden Spulabschnitten SC 1 bis SC 4 zugeführt.
  • Eine weitere Ausführungsform eines verwendbaren Trägers 101 ist in der Fig. 6 dargestellt. Im einzelnen besteht der Träger 101 einstückig aus einer scheibenförmigen, auf einem Förderband 118 aufzusetzenden Grundplatte 119 , einer scheibenförmigen Plattform 120, die in der Mitte auf der Oberseite der Grundplatte 119 ausgebildet ist und einen kleineren Durchmesser als die Platte 119 aufweist, und einem aus der Mitte der Oberseite der Plattform 120 aufrechtstehend nach oben ragenden Zapfen 121. Eine Öffnung 122 im Boden des Trägers 101 steht in Verbindung mit einem Hohlraum 123 der Plattform 120 und des Zapfens 121, und der Zapfen 121 weist an seinem abgeschrägten oberen Ende 124 einen Luftstrahlauslaß 125 auf. Der Kops K ist auf den Zapfen 121 des Trägers 101 aufsetzbar, so daß die einzelnen Kopse K zusammen mit den Trägern getrennt und unabhängig voneinander aufrechtstehend transportierbar sind, wobei die untere Stirnfläche einer Hülse 126 jedes Kopses K auf einer oberen Kante der Plattform 120 aufliegt.
  • Der zum Anknüpfen des Fadens in der Spulstelle vom Kops K abgezogene Fadenanfangsteil Y 1 hängt während des Transports des Kopses K vom oberen Ende des Kopses in den axialen Hohlraum 127 der Hülse 126 hinein.
  • Die Grundplatte 119 des Trägers 101 ist in ihrer Umfangsfläche 128 mit einer umlaufenden Diskriminatornut 141 als Unterscheidungselement versehen. Die Diskriminatornut 141 liegt in einer waagrechten Ebene, wie in der Fig. 6 gezeigt, im bestimmten Abstand von einer Oberseite 142 und einer Unterseite 143 der Grundplatte 119. Die Diskriminatornut 141 weist in senkrechter Richtung eine bestimmte Breite B und in waagrechter Richtung eine bestimmte Tiefe X auf. Auf in dieser Weise ausgebildeten Trägern 101 werden Kopse K gleicher Art aufgesetzt und transportiert. Kopse K einer anderen Art werden auf Trägern 101 aufgesetzt und transportiert, die keine Diskriminatornut 141 haben. Die mit Fäden verschiedener Art versehenen Kopse K werden in Abhängigkeit vom Vorhandensein der Diskriminatornut 141 und mittels eines noch zu beschreibenden Sensors voneinander unterschieden und selektiv den entsprechenden Spulabschnitten SC 1 oder SC 2 zugeführt.
  • In der Fig. 7 ist eine für einen in der Fig. 6 gezeigten Träger geeignete Ausführungsform einer Auswähl- und Verteilereinrichtung dargestellt.
  • Die an den Spinnmaschinen SP 1 und SP 2 entstehenden Kopse K werden gemäß ihrer Fadenart auf den Trägern 101 mit oder ohne Diskriminatornuten 141 aufgesetzt und in Gruppen entsprechend ihrer Fadenart oder in willkürlicher Reihenfolge in Richtung eines Pfeiles 180 transportiert. Wie aus Fig. 7 zu ersehen ist, werden die Plattformen 120 und der Träger 101 entlang einem schräg zur Förderrichtung verlaufenden Teil 166 einer Führungsplatte 146 geführt und kommen zu einem parallel zur Förderrichtung verlaufenden Kantenteil 167. Hierbei werden die Träger 101 gegenüber einer Verteilerspitze 173 einer Verteilerplatte 149 seitlich auf dem Förderband in Richtung zur Zweigzuführbahn f 1 um eine Strecke α verschoben. Beim Weiterbewegen der Träger 101 werden diese mittels einer als Sensor ausgebildeten Führungsplatte 155, die in die Diskriminatornuten 141 ragt, unterschieden. Die Träger 101 bewegen sich mit ihren Mitten 02 entlang einer unterbrochenen Linie 181, bis die Plattform 120 jedes Trägers 101 seitlich gegen die Verteilerspitze 173 anschlägt. Vom Förderband wird dann jeder Träger 101 in Richtung eines Pfeils 182 durch die Zweigzuführbahn f 1 transportiert.
  • Die in der Fig. 7 dargestellten Träger 101 a haben keine Diskriminatornut 141. Die Umfangsfläche 128 der Grundplatte 119 jedes der Träger 101 a wird entlang einer schräg zur Förderrichtung verlaufenden Führungskante 163 der Führungsplatte 155 bewegt, so daß sich jeder Träger 101 a mit seiner Mitte 01 entlang der unterbrochenen Linie 183 bewegt, die gegenüber der Verteilerspitze 173 um die Strecke β verschoben ist. Vom laufenden Förderband wird der Träger 101 a in die Führungsbahn 176 hineingeschoben und zum nachfolgenden Spulabschnitt transportiert, ohne in die Zweigzuführbahn f 1 einzutreten.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist an der Abzweigungsstelle der Zweigzuführbahn f 1 eine als Sensor dienende Führungsplatte 155 vorgesehen, welche die mit keiner Diskriminatornut 141 versehenen Träger 101 a in Richtung der Führungsbahn 176 verschiebt oder versetzt. Die Führungsplatte 155 kann jedoch auch an der Seite der Führungsplatte 146 vorgesehen werden, so daß die mit keiner Diskriminatornut 141 versehenen Träger 101 a in gleicher Weise ausgewählt, jedoch zur Zweigzuführbahn f 1 hin versetzt oder verschoben werden.
  • Ausführungsformen für Kopsträger 185, 186 und 187, die bei verschiedenen Kopsarten eingesetzt werden, sind in den Fig. 8a, 8b bzw. 8c dargestellt. Die Träger 185 sind mit einer im Abstand S 1 von der als Bezugsfläche wirkenden Oberseite 142 mit einer Diskriminatornut 188 versehen. Die Träger 186 sind im Abstand S 2 von der als Bezugsfläche wirkenden Oberseite 142 mit einer Diskriminatornut 189 versehen. Die Träger 189 weisen keine Diskriminatornut auf. Die Grundplatten 119 der einzelnen Träger 185, 186 und 187 sind alle von gleicher Höhe H und gleichem Durchmesser D, wobei auch in jedem Fall die Plattform 120 den gleichen Durchmesser d aufweist, und unterscheiden sich nur bezüglich des Vorhandenseins einer Diskriminatornut 188 oder 189 oder des Abstands der Diskriminatornut 188 bzw. 189 von der als Bezugsfläche wirkenden Oberseite 142.
  • Die Stelle, an der die zweite als Sensor dienende Führungsplatte 155 a befestigt ist, geht aus den Fig. 8a, 8b und 8c hervor. Im Abstand S 1 unterhalb von der als Bezugsfläche dienenden Oberseite 142 des Trägers 185, 186 oder 187 ist die zweite Führungsplatte 155 aangeordnet, deren Dicke geringer ist als die Breite T der Diskriminatornut 188. Die Fig. 9a und 9b zeigen die Stelle, an der eine weitere zweite, als Sensor dienende Führungsplatte 155 b befestigt ist. Diese Führungsplatte 155 b befindet sich im Abstand S 2 von der Unterseite der ersten Führungsplatte oder von der als Bezugsfläche dienenden Oberseite 142. Die Auswähl- und Verteilereinrichtungen sind ähnlich wie in der Fig. 7 aufgebaut.
  • Bei einer ersten Auswahl unter den mit Kopsen K verschiedener Art beschickten und entlang der Hauptzuführbahn MF transportierten Träger 185, 186 und 187 wird an einer Abzweigstelle, an der die zweite, als Sensor dienende Führungsplatte 155 a im Abstand S 1 (Fig. 8a, 8b, 8c) von den Oberseiten 142 der Grundplatten 119 der Träger 185, 186 und 187 angeordnet ist, nur der Träger 185, der an der entsprechenden Stelle mit einer Diskriminatornut 141 versehen ist, in gleicher Weise wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform in die Zweigzuführbahn f 1 (Fig. 7) geleitet. Dagegen werden die übrigen Träger 186 und 187 um den Abstand (α + β) quer zur Förderrichtung versetzt und über eine der Führungsbahn 176 der Fig. 7 entsprechenden Förderbahn dem nachfolgenden Spulstellenabschnitt zugeführt.
  • Danach werden die übrigen Träger 186 und 187 zu einer zweiten Abzweigstelle geleitet, an der die zweite, als Sensor dienende Führungsplatte 155 b im Abstand S 2 von der Oberseite 142 der Träger 186 und 187 angeordnet ist, wie aus den Fig. 9a und 9b hervorgeht. An dieser Abzweigstelle wird nur der Träger 186 ausgewählt. Der keine Diskriminatornut aufweisende Träger 187 wird auf der Kopszuführbahn dem dritten Spulstellenabschnitt zugeführt, ohne daß eine weitere zweite Führungsplatte für die Auswahl benötigt wird, wie aus Fig. 10 ersichtlich ist.
  • Wird in der Hülsenaustragbahn R an der Abzweigstelle c 1 der Zweigaustragbahn r 1 eine Auswähl- und Verteilereinrichtung angeordnet, die der Einrichtung in der Fig. 7 an der Seite der Wickelmaschine W gleich ist, und sind in der Hülsenaustragbahn R an den weiteren Abzweigstellen c 2 bis c 4 der Zweigaustragbahn r 2 bis r 4 weiter Auswähl- und Verteilereinrichtungen angeordnet, dann lassen sich die aus den Spulstellenabschnitten SC 1 kommenden Träger zu den entsprechenden Spinnmaschinen SP 1 bis SP 4 zurückführen.
  • Bei einer weiteren, in den Fig. 11a und 11b dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsform sind die Grundplatten 119 der Träger 190 mit einer kreisringförmigen, aus der Umfangsfläche der Grundplatte 119 herausragenden Führungsplatte 191 versehen, wobei an den Abzweigstellen der Kopszuführungsbahn entweder eine mit einer Diskriminatornut 192, durch die der Randteil der Führungsplatte 191 hindurchlaufen kann, versehene Nockenplatte 193 oder eine mit keiner Diskriminatornut versehene Nockenplatte 194 vorgesehen ist, und wobei die Führungsplatte 191 des Trägers 190 beim Anschlagen gegen die keine Diskriminatornut aufweisende Nockenplatte 194 zu Zwecken der Auswahl um einen Betrag j in Breitenrichtung des Förderbandes versetzt wird.
  • Bei einer weiteren, in den Fig. 12a, 12b und 12c dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die Grundplatte eines Trägers 195 einer Art in verschiedenen Höhen mit Diskriminatornuten 196 a bis 196 c versehen. Bei Trägern 100 und 200 von jeweils einer anderen Art fehlt an Stellen 197 bzw. 201 die Diskriminatornut. An verschiedenen Abzweigstellen, an denen die Träger voneinander zu unterscheiden und zu trennen sind, befinden sich Führungsplatten 198 und 199 in verschiedenen Höhen, die den Höhen von Diskriminatornuten entsprechen. Wie aus den Fig. 12a, 12b und 12c hervorgeht, wird der Träger 100 beim Vorbeilaufen an der Führungsplatte 198 um einen Abstand k versetzt. Dagegen werden die Träger 195 und 200 von der Führungsplatte 198 nicht versetzt, weil die Führungsplatte 198 in der Nut 196 a aufgenommen wird. Der Träger 200, der von der Führungsplatte 198 nicht versetzt wird, wird jedoch von der Führungsplatte 199 um den Betrag k versetzt, weil die Führungsplatte 199 in Höhe der Stelle 201 angeordnet ist, an der sich keine Diskriminatornut befindet. Nachdem die Träger 195, 100 und 200 an den entsprechenden Führungsplatten 198 oder 199 vorbeigeführt und gegebenenfalls in Richtung quer zur Förderrichtung um den Betrag k versetzt worden sind, erfolgt das Trennen oder Auswählen dieser Träger durch die Wirkung der dritten Führungsplatte 149, die in der Fig. 7 dargestellt ist.

Claims (6)

1. Vorrichtung zum Auswählen verschiedenartiger Kopse in einem Transportsystem für eine automatische Spulmaschine, in welchem von einer Kopszuführbahn den jeweiligen Kopsarten zugeordnete, mehrere Spulstellen enthaltenen Spulstellenabschnitten der Spulmaschine über Zweigzuführbahnen die auf Trägern befindlichen Kopse und von einer Hülsenaustragsbahn von den Spulstellen kommenden, auf Trägern befindlichen Hülsen über Zweigaustragbahnen verschiedenen Spinnmaschinen zuführbar sind, mit in Transportrichtung vor den Abzweigstellen der Zweigzuführ- und Zweigaustragbahnen angeordneten Sensoren, welche an den Trägern vorhandene, den verschiedenartigen Kopsen zugeordnete Unterscheidungselemente für eine gesteuerte Führung der Träger im Transportsystem erfassen, wobei jeder Träger eine scheibenförmige Grundplatte und einen mittig daran befestigten, senkrecht nach oben ragenden Zapfen zum Aufstecken der Kopse bzw. Leerhülsen aufweist, und mit Führungen für die Träger, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterscheidungselemente (29, 30; 141; 188, 189; 191, 191 a; 196 a-c) an der gesamten Umfangsfläche (28; 128) der Grundplatte (19; 119) eines jeden Trägers (T 1, T 2; 100; 101, 101 a; 185, 186, 187; 190; 195; 200) in bestimmten Höhenlagen vorgesehen sind und die zugeordneten Sensoren (31, 32; 35; 155, 155 a, b; 193, 194; 198, 199) in der gleichen Höhenlage sich befinden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsfläche (28) jeder Grundplatte (19) mit einem oder mehreren in verschiedenen Höhen umlaufenden Eisenringen (29, 30) versehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsfläche (28) jeder Grundplatte (19) an mehreren Stellen mit Strichcodes (34) versehen sind und daß die Sensoren als Strichcodeleser (35) ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der den Strichcodelesern (35) gegenüberliegenden Stellen der Kopszuführbahn (MF) und der Austragbahn (MR) ein gegen die Umfangsfläche (28) der Grundplatte (19) eines jeden vorbeilaufenden Trägers (T 2) anliegender und parallel zur Förderrichtung der Träger (T 2) laufender Laufriemen (37) angeordnet ist, dessen Laufgeschwindigkeit (V) in Förderrichtung der Träger (T 2) größer als die Fördergeschwindigkeit (v) der Träger (T 2) ist und der die Träger (T 2) zum Ablesen des Strichcodes (34) um die eigene Achse dreht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsfläche (128) jeder Grundplatte (119) Diskriminatornuten (141; 188, 189; 196 a-c) aufweisen und die zugeordneten Sensoren (155, 155 a, b; 198, 199) als Führungsplatten ausgebildet sind, die in die entsprechenden Diskriminatornuten (141; 188, 189; 196 a-c) jedes vorbeitransportierenden Trägers (100; 101; 185, 186, 187; 190; 195; 200) ragen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterscheidungselemente (191) als von den Außenflächen der Grundplatten (119) abstehende Führungsplatten ausgebildet sind, die in zugeordnete, seitlich in die Kopszuführ- bzw. Hülsenaustragsbahn eingeformte Diskriminatornuten (192) beim Vorbeitransport ragen.
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