DE3342836C2 - Drehverschluss für schmelzflüssige Werkstoffe, insbesondere Metall-Schmelzen - Google Patents
Drehverschluss für schmelzflüssige Werkstoffe, insbesondere Metall-SchmelzenInfo
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Abstract
Ein Verschlußkegel (7) ist drehbar in einem Stator (8) gelagert. Im geöffneten Zustand des Drehverschlusses kann schmelzflüssiger Werkstoff durch die Durchflußöffnung (10) hindurchfließen. Um Lageungenauigkeiten oder Lageveränderungen des Verschlußkegels als Folge von Wärmedehnungen o. dgl. auszugleichen und damit ein Klemmen des Verschlusses zu verhüten, ist zwischen dem Verschlußkegel (7) und den Antriebsorganen (40, 46) eine Kupplung (31) vorhanden. Diese Kupplung (31) ist so ausgebildet, daß sie Drehmomente übertragen kann, zugleich aber Achs-Parallelversetzungen und Winkelverlagerungen des Verschlußkegels (7) relativ zu den Antriebsorganen aufnehmen kann. Der Verschlußkegel (7) wird durch Federn (58) in seinen Sitz gepreßt. Der Drehverschluß kann infolge seiner quer zur Drehachse verlaufenden Durchflußöffnung (10) auch starr zwischen zwei Anlagenteile mit festem gegenseitigem Abstand eingebaut werden.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Drehverschluß für schmelzflüssige Werkstoffe, insbesondere Metall-Schmelzen,
mit einem Verschlußkörper, der drehbar in einem Stator angeordnet ist und eine durch Drehung
verschließbare Durchflußöffnung aufweist, welche die Mantelfläche des drehbaren Verschlußkörpers durchdringt.
Bei Verschlüssen für schmelzflüssige Werkstoffe sollen
diese während einer Vielzahl von Öffnungs- und Schließbewegungen und unter Anwesenheit hohe Temperaturen
aufweisender Schmelze die Dichtheit entlang den G:eitflächen der Verschlußkörper gewährleisten
und dadurch ausgedehnte Betriebsperioden ohne Unterhaltsarbeiten oder Wechsel der Verschlußorgane erlauben.
Erschwerend kommt hinzu, daß die Verschlußorgane unter keinen Umständen durch Wärmedehnungen
oder Verlagerungen der Verschlußkörper derart blockieren dürfen, daß sie sich auch unter erhöhtem
Kraftaufwand nicht mehr öffnen oder gar schließen lassen. Hinzu kommt die weitere Schwierigkeit, daß die aus
hitzebeständigem, nichtmetallischem Material bestehenden Verschlußteile (Stator, drehbarer Verschlußkörper)
bei den erhöhten Betriebstemperaturen unkontrollierte Verformungen erfahren und sich nicht mit den im
Maschinenbau üblichen Mitteln in einem Gehäuse befestigen lassen.
Aus der GB-PS 1 83 241 ist bereits ein Drehverschluß der vorgenannten Art bekannt. Bei vielen Schmelzen —
insbesondere bei Leichtmetallen — ist jedoch die Verwendung von Sand und Kohle als Verschlußpfropfen
oberhalb des drehbaren Verschlußkörpers nicht praktikabel. Außerdem besteht die Gefahr, daß in den durch
Wärmedehnung unterschiedlich großen Spalt zwischen den relativ zueinander drehbaren Verschlußteilen
Schmelze eindringen kann, die erstarrt und hernach die Bewegung des Verschlusses blockiert.
Aus der DE-PS 20 43 588 ist ein Drehverschluß an einem Behälter für flüssige Schmelzen bekannt, bei dem
ein Kegelstumpf mit einem sich in Kegellängsrichtung
erstreckenden, außermittigen Durchflußkanal versehen ist Eine derartige Konstruktion ist nur für einen frei
ausfließenden Bodenausguß verwendbar, nicht jedoch für Fälle, bei denen ausflußseitig eine starr mit dem
Behälter bzw. dem Verschlußgehäuse verbundene Rohrleitung od. dgl. anschließt.
Mit der Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, einen für schmelzflüssige Werkstoffe geeigneten Verschluß
zu schaffen, der auch unter dem Einfluß von Wärmedehnungen und über ausgedehnte Betriebsperioden
einwandfrei dichtet, sich zudem sicher öffnen und schließen läßt und bei dem der Einlauf und der Auslauf relativ
zueinander fest sind.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 genannten Merkmale gelöst
Dadurch, daß der Verschlußkegel in seiner axialen Sitzlage sowie bezüglich seiner Drehachse nicht starr
fixiert ist, können Wärmedehnungen, die eine Lageveränderung des einen oder andern Verschlußtdls verursachen,
kein Klemmen bewirken. Da der Drehverschluß infolge seiner quer zur Drehachse verlaufenden Durchflußöffnung
auch fest zwischen zwei Anlagenteile — ϊ. B. zwischen eine Ofenwand und ein Leitungsrohr —
mit gegebenem gegenseitigem Abstand eingebaut werden kann, ist es möglich, daß der Durchflußkanal für die
Schmelze wahlweise auch eine angenähert horizontale Lage einnehmen kann, z. B. als Verbindung zwischen
zwei feststehenden Behältern.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt durch den Drehverschluß,
F i g. 2 auf der linken Seite einen Schnitt nach der Linie A-A und auf der rechten Seite nach der Linie B-B
in Fig. 1,
F i g. 3 einen zu F i g. I analogen Schnitt durch eine Ausführungsvariante.
Der Drehverschluß ist zum Zusammenwirken mit einem Behälter für schmelzflüssige Werkstoffe, insbesondere
Leichtmetall-Schmelzen, bestimmt. Der Drehverschluß weist ein im wesentlichen zylindrisches oder kastenförmiges
Gehäuse 2 auf und ragt in einen von feuerfesten Formsteinen 4 und einer Lochplatte 3 in der feuerfesten
Behälterauskleidung (nicht dargestellt) gebildeten Hohlraum hinein. Ein Flansch 5 ist Bestandteil der
metallischen Behälterwand und dient der Befestigung des Drehverschlußes. Die Lochplatte 3 ist mit einer Öffnung
6 versehen, durch welche flüssige Schmelze aus dem darüber angeordneten Behalterraum zufließt.
Im Innern des Gehäuses 2 befindet sich ein Verschlußkegel 7 in Form eines Kegelstumpfes mit einem
Kegelwinkel von etwa 30°. Dieser Verschlußkegel 7 ragt in einen Stator 8 hinein, dessen zentrale öffnung
hohlkegelförmig ausgebildet ist, sodaß sich für den Kegel 7 eine passende Sitzfläche 9 ergibt. Der Kegel 7
besteht vorzugsweise aus einem Keramikwerkstoff. Der Stator 8 wird vorzugsweise aus einem hitzebeständigen
Graphitwerkstoff hergestellt. Der Verschlußkegel 7 ist mit einer zylindrischen Durchflußöffnung 10 versehen,
die rechtwinklig zu seiner Kegelachse verläuft. Im Stator 8 ist ebenfalls eine Durchgangsöffnung 11 vorhanden,
die bei entsprechender Drehlage des Verschlußkegels 7 in Übereinstimmung mit dessen Durchgangsöffnung
10 gebracht werden kann, sodaß dann eine Durchflußverbindung zwischen der öffnung 6 in der Lochplatte
3 und der Bohrung 12 im Ausgußrohr 13 besteht. Das unten offene Ausgußrohr 13 besteht aus feuerfestem
Material und wird auswechselbar durch eine Hülse 17 mit Schrauben 19 befestigt. Wie strichpunktiert in
F i g. 1 angedeutet, könnte anstelle des Ausgußrohres 13 auch eine Rinne oder eine Rohrleitung angeflanscht
sein.
Auf der Stirnseite des Kegels 7 mit dem kleineren Durchmesser befindet sich eine wärmeisolierende Einlage
14, welche über eine Halteplatte 15 durch Schrauben 16 gegen den Stator 8 anpreßbar ist. Diese Schrauben
16 sitzen in einer Gehäusewand 18. Ähnliche wärmeisolierende Einlagen 14' befinden sich an den Seiten
des Stators 8, z. Teil ebenfalls über eine Halteplatte 15'
gegen das Gehäuse 2 abgestützt (F i g. 2). An der Oberseite ist der Stator 8 bzw. der ganze Verschluß durch
eine wärmebeständige Dichtung 20 von der Bodenplatte 3 getrennt, beispielsweise eine keramische Fasermatte,
weiche zugleich Wärmedämmwirkung hat. Auf der gegenüberliegenden Stirnseite des Stators 8 ist ein wärmeisolierender
Ring 22 vorhanden, in dessen öffnung mit radialem Spiel eine Zwischenplatte 24 hineinragt.
Diese Zwischenplatte 24 liegt gegen die Stirnseite 26 des Kegels 7 an, wobei zur Übertragung der Drehbewegung
drei je um 120° zueinander versetzte, zylindrische Scheiben 28 vorhanden sind, die je in eine entsprechend
geformte Ausnehmung in der Stirnseite 26 des Verschlußkegels 7 und in der Zwischenplatte 24 eingreifen.
Die Scheiben 28 sind durch je eine Schraube 30 in der Zwischenplatte 24 gehalten. Die Zwischenplatte 24 ist
mit zwei sich diametral gegenüberliegenden Ausnehmungen 32 versehen, die vorzugsweise als Langlöcher
oder als ein diametral verlaufender Schlitz ausgebildet sind. In diese Langlöcher 32 greifen zwei Mitnehmerbolzen
34 mit sphärischen Köpfen ein. Diese Mitnehmerbolzen 34 sitzen fest in einer metallischen Kupplungsplatte 36. Zwei weitere Mitnehmerbolzen 35 ragen nach
der anderen Seite. Diese befinden sich in einer zu den Mitnehmerbolzen 34 je um 90° versetzten Position. Somit
kreuzen sich Ebenen, welche durch Längsaxen der Mitnehmerbolzen 34 einerseits und durch die Längaxen
der Mitnehmerbolzen 35 andererseits gelegt werden, in der Mitte der Kupplungsplatte 36. Die Mitnehmerbol·
zen 35 greifen je in eine Ausnehmung 38 eines scheibenförmigen Antriebsorgans 40 ein. Diese Ausnehmungen
sind vorzugsweise ebenfalls als Langloch oder als Diametralschlitz ausgebildet.
Die Langlöcher 32 und 38 bzw die Diametralschlitze verlaufen zueinander kreuzweise, d. h. ihre Längsachsen sind um 90° zueinander versetzt. Zwischen der Kupplungsplatte 36 und der Zwischenplatte 24 besteht ein Spalt 42, der sich auch über den Umfang der Kupplungsplatte erstreckt. Ein weiterer Spalt 44 besteht zwischen der Kupplungsplatte 36 und dem Antriebsorgan 40.
Die Langlöcher 32 und 38 bzw die Diametralschlitze verlaufen zueinander kreuzweise, d. h. ihre Längsachsen sind um 90° zueinander versetzt. Zwischen der Kupplungsplatte 36 und der Zwischenplatte 24 besteht ein Spalt 42, der sich auch über den Umfang der Kupplungsplatte erstreckt. Ein weiterer Spalt 44 besteht zwischen der Kupplungsplatte 36 und dem Antriebsorgan 40.
Das Antriebsorgiin 40 ist am Umfang als Ritzel 46 ausgebildet, das in ein nicht näher dargestelltes Zahnrad
eines motorischen Drehantriebes eingreift. Der mittlere, vom Kegel 7 abgewandte Bereich des Antriebsorgans
40 bildet einen zylindrischen Lagerzapfen 48, der in eine von einem gehäusefesten Ringflansch 50 getragene Lagerbüchse
52 eingreift.
Im Antriebsorgan 40 befinden sich mehrere, vorzugsweise
drei kranzartig angeordnete, gleichmäßig verteilte Federbolzen 54, welche gegen eine Ringrippe 56 der
Zwischenplatte 24 anliegen. Eine Feder 58 — vorzugsweise in Form eines vorgespannten Tellerfeder-Paketes
— liegt gegen eine Ringschulter 60 des Federbolzens 54 an. Das zylindrische Federgehäuse 62 ist durch Schrauben
64 mit dem Antriebsorgan 40 verbunden. Die mit dem Verschlußkegel 7 umlaufenden Federorgane 54,58,
60 gewährleisten dessen sattes Anliegen an der Sitzfläche 9.
Der Drehverschluß bildet eine Baueinheit, die als Ganzes mil einem Schmelze enthaltenden Behälter, z. B.
einem Ofen, bzw. mit Rinnen oder Rohrleitungen verbunden bzw. gelöst werden kann. Der Einbau braucht
nicht vertikal zu sein, sondern kann auch liegend erfolgen oder er kann Kippbewegungen einer Gießpfanne
od. dgl. mitmachen.
Die Wirkungsweise ist folgende: Das Ritzel 46 wird durch einen elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen
Motor angetrieben. Dadurch dreht sich der Verschlußkegel 7 relativ zum Stator 8, sodaß die Durchflußöffnung
10 relativ zu den öffnungen 11 im Stator 8 eine
offene oder geschlossene Lage einnehmen kann. Durch die Federbolzen 54 wird eine vorbestimmte axiale Kraft
auf den Verschlußkegel 7 ausgeübt, der dadurch gegen die Sitzfläche 9 angedrückt wird. Wärmedehnungen und
geringe Axialverschiebungen, z. B. infolge Abrieb bei anhaltendem Betrieb, werden somit von den nachgiebig
gelagerten Federbolzen S4 aufgenommen.
Falls zwischen der Drehachse des Ritzels 46 und der Drehachse des Verschlußkegels 7 Winkelabweichungen
auftreten sollten, werden diese durch die sich dazwischen befind'iche, gesamthaft mit 31 bezeichnete Kupplung
ausgeglichen. Da die Köpfe der Mitnehmerbolzen 34 und 35 sphärisch geformt sind und beidseitig der
Kupplungsplatte 36 je ein Spalt 42, 44 vorhanden ist, können Winkelabweichungen aufgenommen werden,
ohne daß es zu Klemmerscheinungen der relativ zueinander beweglichen Teile kommt.
Falls Parallelversetzungen zwischen den Drehachsen des Ritzels 46 und des Verschlußkegels 7 vorkommen
sollten, werden diese dadurch ausgeglichen, daß die Köpfe der Mitnehmerbolzen 34 sich in den Langlöchern
32 tier Zwischenplatte 24 und die Köpfe der Mitnehmerbolzen 35 in den Langlöchern 38 des Antriebsorgans 40
kreuzweise radial verschieben.
Auf diese Weise können auch überlagerte Winkelabweichungen und Parallelversetzungen die Übertragung
der Drehbewegung zwischen dem Ritzel 46 und dem Verschlußkegel 7 nicht behindern, und der genaue Sitz
des Kegels im Stator 8 ist auch bei nicht genau reprodu zierbarer Halterung des Stators im Gehäuse oder bei
nachträglichen Lageänderungen gewährleistet.
In F i g. 3 ist eine Ausführungsvariante dargestellt, in welcher gleiche Bezugszahlen gleich Teile wie in den
F i g. 1 und 2 bedeuten. Das Gehäuse 2' ist so gestaltet, daß der Drehverschluß leicht zwischen Abschnitte 70
einer Rohrleitung, z. B. für schmelzflüssiges Aluminium, eingebaut werden kann, wobei der stirnseitige Anschluß
der Leitungsauskleidung 71 an den Stator 8 beidseitig über eine Mörteischicht oder eine haserfiiz-Dichtung 72
erfolgen kann. An Stelle von drei kranzartig angeordneten Federanordnungen 54, 58, 62 gemäß F i g. 1 ist bei
der Ausführungsform nach F i g. 3 nur ein einziger, zentral angeordneter Federbolzen 54 vorhanden, der durch
stärkere Federn 58, vorzugsweise Tellerfedern, gegen die Zwischenplatte 24' angedrückt wird. Der Drehantrieb
von der Zwischenplatte 24' zum Verschlußkegel 7 erfolgt hier mittels einer Nut- und Keilverbindung 74.
Die zentrale Federanordnung 54,58,60 ist stirnseitig im
Ende einer Antriebswelle 76 untergebracht, die in einem mit dem Gehäuse 2' fest verbundenen Support 50' gelagert
ist. Der Support 50' kann gleichzeitig einen (nicht dargestellten) die Welle 76 antreibenden Motor aufnehmen.
Die Drehkupplung 31' zwischen der Welle 76 und der Zwischenplatte 24' ist hier als sogenannte Bogenzahnkupplung
ausgebildet, indem der Wellenkopf mit einer Bogenverzahnung 77 und eine den Wellenkopf
übergreifende Hülse 78 an der Zwischenplatte 24' mit einer Innenverzahnung 79 mit ausreichendem Radialspiel
zur Bogenverzahnung versehen ist.
Auch diese Anordnung läßt Lageabweichung der Verschlußkörper 7,8 beim Einbau in das Gehäuse 2' wie
auch nachträgliche geringe Lageänderungen zu, ohne die Dichtheit zu beeinträchtigen. Mit der beschriebenen
Kupplung 3Γ können Axialverschiebungen des Verschlußkegels 7 und Parallelversetzungen wie auch Winkelabweichungen
zwischen den Drehachsen aufgenommen werden. Im übrigen entsprechen Aufbau und Wirkungsweise
der Ausführungsform nach F i g. 1 und 2.
In Fig.3 ist ferner eine Möglichkeit dargestellt, den
Stator 8 als »kombinierten« Körper zu gestalten, um an der Sitzfläche (Dichtfläche) 9 besondere Eigenschaften
z. B. bezüglich Verschleißfestigkeit, Gleiteigenschaften, Abriebverhalten, Wärmeleitfähigkeit usw. zu erhalten.
Hierfür wird der Statoc 8 mit einer kegeligen Gleithülse 8a versehen, welche die Sitzfläche 9 für den Verschlußkegel
7 bildet. Diese Hülse 8a ist als Bestandteil des Stators 8 nur lose eingelegt, jedoch gegen Verdrehung
gesichert, z. B. mittels einem im Teil 8 sitzenden Stift 8b, welcher in einen axialen Schlitz in der Hülse 8a eingreift.
Dadurch läßt sich jeweils die die Sitzfläche bildende Hülse 8a allein auswechseln, ohne daß der ganze Stator
8 ersetzt werden muß. In analoger Weise kann auch der Verschlußkegel 7 mit einer Gleithülse versehen werden,
wie in Fi g. 3 strichpunktiert angedeutet, und selbstverständlich läßt sich auch das Ausführungsbeispiel nach
F i g. 1 und 2 entsprechend gestalten.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (13)
1. Drehverschluß für schmelzflüssige Werkstoffe, insbesondere Metall-Schmelzen, mit einem Verschlußkörper,
der drehbar in einem Stator angeordnet ist und eine durch Drehung verschließbare
Durchflußöffnung aufweist, welche die Mantelfläche des drehbaren Verschlußkörpers durchdringt, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
als Kegelstumpf ausgebildeten Verschlußkörper (7) und kraftbetriebenen Verschluß-Antriebsorganen
(40, 46, 76) eine den Verschlußkegel (7) axial durch Federorgane (54, 58) belastende und Lageungenauigkeiten
oder Lageveränderungen des Verschlußkegeis (7) zulassende, drehmomentübertragende, mechanische
Kupplung(31,31'; vorhanden ist
2. Drehverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (31) eine mit der
durchmessergrößeren Stirnseite (26) des Verschlußkegels (7) drehverbundene Zwischenplatte (24) sowie
eine Kupplungsplatte (36) aufweist, wobei zwischen der Kupplungsplatte (36) und der Zwischenplatte
(24) einerseits und zwischen der Kupplungsplatte (36) und einem Antriebsorgan (40) andererseits
je Mitnehmerorgane (34, 35) vorhanden sind (Fig. 1).
3. Drehverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Antriebsorgan (40,76) mindestens
ein gegen die Zwischenplatte (24, 24') drükkender Federbolzen (54) gelagert ist.
4. Drehverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere, vorzugsweise drei kranzartig angeordnete Federbolzen (54) vorhanden
sind.
5. Drehverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß im Antrkbsorgan (76) ein zentral angeordneter Federbolzcn (54) vorhanden ist. der
gegen die Zwischenplatte (24) drückt.
6. Drehverschluß nach einem der Ansprüche 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit der
durchmessergrößeren Stirnseite (26) des Verschlußkegels (7) drehverbundene Zwischenplatte (24') und
ein Antriebsorgan (76) als Bogenzahnkupplung (31') gestaltet sind(Fig. 3).
7. Drehverschluß nach einem der Ansprüche 2—4, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsorgan (40)
mit einem Zahnkranz (46) und einem Lagerzapfen (48) versehen ist, der über Zwischenglieder (50) im
Gehäuse (2) abgestützt ist.
8. Drehverschluß nach einem der Ansprüche 2—4, dadurch gekennzeichnet, daß von der Kupplungsplatte (36) je zwei Mitnehmerbolzen (34) mit sphärisch
geformten Köpfen in Ausnehmungen (32) der Zwischenplatte (24) eingreifen und zwei weitere,
nach der entgegengesetzten Seite abragende Mitnehmerbolzen (35) mit sphärischen Köpfen in Ausnehmungen
(38) des Antriebsorgans (40) hineinragen, und zwischen der Zwischenplatte (24) und der
Kupplungsplatte (36) sowie zwischen der Kupplungsplatte (36) und dem Antriebsorgan (40) axiales
Spiei in Form je eines Spaltes (42,44) vorhanden ist, um Winkelverlagerungen des Ventilkegels (7) aufzunehmen.
9. Drehverschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (32,38) in der
Zwischenplatte (24) und in der Mitnehmerplatte (40) als Langlöcher oder als kreuzweise verlaufende
Schlitze ausgebildet sind, zum Ausgleich von Parallelversetzungen zwischen dem Antriebsorgan (40)
und dem Ventilkegel (7).
10. Drehverschluß nach einem der Ansprüche 1—9, gekennzeichnet durch ein zur Lagerung der
Antriebsorgane (40, 46, 76) ausgebildetes metallisches Verschlußgehäuse (2), welches mit einstellbaren
Halterungen (15,15') für die Aufnahme des Stators (8) versehen ist.
1 i. Drehverschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß einstellbare Halterungen (15,15') je auf der durchmesserkleineren Stirnseite des Verschlußkegels
(7) sowie seitlich neben dem Stator (8) angeordnet sind.
12. Drehverschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dab der Stator (8) durch wärmeisolierende Einlagen (14, 14') vom Verschlußgehäuse (2)
bzw. von den Halterungen (15,15') getrennt ist
13. Drehverschluß nach einem der Ansprüche 1 — 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Stator (8)
und/oder der Verschlußkegel (7) an der die Sitzfläche (9) zwischen beiden Teilen bildenden Kegelfläche
mit einer lose auswechselbaren, gegen Verdrehung gesicherten, kegeligen Gleithülse (Sa) versehen
ist.
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Family Applications (1)
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