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DE3340634C2 - - Google Patents

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DE3340634C2
DE3340634C2 DE3340634A DE3340634A DE3340634C2 DE 3340634 C2 DE3340634 C2 DE 3340634C2 DE 3340634 A DE3340634 A DE 3340634A DE 3340634 A DE3340634 A DE 3340634A DE 3340634 C2 DE3340634 C2 DE 3340634C2
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Germany
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vehicle door
hinge
cavity
mandrel
door
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DE3340634A
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Hans 5063 Overath De Vogt
Martin 5000 Koeln De Ufrecht
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Ford Werke GmbH
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Ford Werke GmbH
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Publication date
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum vorab- und/oder endgültigen Anschlagen einer Fahrzeugtür an einem Karosserieteil der im Oberbe­ griff des Patentanspruches 1 bzw. des Patentanspruches 3 erläuterten Art.
Bei der bisher üblichen Karosseriefertigung wurden die Fahrzeugtüren über zwei Anschlagteile aufweisende Schar­ niere an der Rohkarosserie durch Anschrauben oder An­ schweißen der Anschlagteile befestigt.
Die hierbei im Karosseriebau üblicherweise auftretenden Passungsabweichungen wurden durch manuelle Nachricht­ arbeiten unter Einsatz von großen Hebelarmen behoben, in­ dem ein Verbiegen der die Anschlagteile tragenden Karos­ serieteile bewirkt wurde, um ein Ausrichten der Fahrzeug­ tür gegenüber der Karosserieöffnung herbeizuführen. Dabei mußten unerwünschte Verspannungen und Rückfederungen in Kauf genommen werden, wodurch solche manuellen Nachricht­ arbeiten in zwei oder drei aufeinanderfolgenden Arbeits­ vorgängen ausgeführt werden mußten.
Durch die nachfolgenden Fertigungsvorgänge, wie dem Lac­ kierprozeß und die Endmontage, zeigte es sich, daß sich die Karosserie in ihrer Kontur verändert, so daß schließ­ lich die an der Rohkarosserie vorgenommene Ausrichtung der Fahrzeugtür gegenüber der Karosserieöffnung nicht mehr stimmte.
Die Ausrichtung einer Fahrzeugtür gegenüber der sie auf­ nehmenden Karosserieöffnung wurde noch schwieriger, wenn die Fahrzeugtür zum Durchlauf eines separaten Lackierpro­ zesses und einer getrennten Komplettierung auf einem eigenen Montageband von der Karosserie abgenommen werden mußte. Eine entsprechende Ausrichtung der Fahrzeugtür ge­ genüber der Karosserieöffnung war hier nur mit aufwendi­ gen, einstellbaren Scharnieren möglich, wie sie z. B. aus der DE-OS 29 37 166 zu entnehmen sind.
Aus der DE-PS 25 40 856 ist bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung zum vorab- und endgültigen Anschlagen einer Fahrzeugtür an einem Karosserieteil bekannt, bei dem zwischen dem Anschlagteil des Scharniers am Karosse­ rieteil verformbare Zwischenlagen angeordnet werden, die beim Vorabanschlagen der Fahrzeugtür eine erste Türlage festlegen, worauf die Karosserie mit der Fahrzeugtür den gesamten Lackierprozeß und die Endmontage durchläuft und hierauf erst durch Aufbringen einer größeren Anschraub­ kraft das endgültige Anschlagen erfolgt, daß die endgül­ tige Türlage festlegt.
Dieses bekannte Verfahren und diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, daß nur ein begrenzter Toleranzausgleich möglich ist, der durch die verformbaren Zwischenlagen vorgegeben ist.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum vorab- und/oder endgültigen Anschlagen einer Fahrzeugtür an einem Karosserieteil zu schaffen, das die Überbrückung noch größerer und unterschiedliche­ rer Toleranzlagen auf einfache Weise ermöglicht.
Die Erfindung geht hierbei von einer Anregung gemäß der EP-OS 00 07 177 und der DE-OS 11 09 047 aus, wo zum An­ schlagen einer Fahrzeugtür Anschlagteile aufweisende Scharniere über Anschlagflächen bzw. über Haltevorrich­ tungen ausgerichtet werden und durch Umschäumen in einem Hohlraum der Fahrzeugtür befestigt werden.
Bei diesen beiden bekannten Maßnahmen ist jeweils nur et­ was über das Anschlagen der entsprechenden Scharnierteile an einer Fahrzeugtür ausgesagt, wohingegen die Befesti­ gung der anderen Anschlagteile des Scharniers in herkömm­ licher Weise an der Karosserieöffnung erfolgen muß. Dem­ entsprechend kann es hier wieder zu unerwünschten Abwei­ chungen zwischen der Kontur der Fahrzeugtür und der Kon­ tur der Karosserieöffnung kommen.
Gemäß der Erfindung wird die vorhergehend erläuterte Auf­ gabe gelöst, indem bei einem Verfahren der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 erläuterten Art die im Kennzei­ chenteil des Patentanspruches 1 aufgezeigten Verfahrens­ schritte durchgeführt werden.
Im Kennzeichenteil des Patentanspruches 2 sind zusätzli­ che Verfahrensschritte erläutert, die für eine Fertigung vorgesehen sind, bei der die Fahrzeugtür einem getrennten Lackierprozeß unterworfen wird, wie dies z. B. erforder­ lich sein kann, wenn die Türe teilweise aus Kunststoffma­ terial besteht und einen abweichenden Lackierprozeß benö­ tigt, oder aber eventuell gar keine Lackierung braucht.
Eine Vorrichtung zum vorab- und/oder endgültigen Anschla­ gen einer Fahrzeugtür weist die in den Kennzeichenteilen der Patentansprüche 3-5 aufgezeigten Merkmale auf.
Dadurch, daß beide erfindungsgemäße Verfahren die wesent­ lichen Verfahrensschritte:
  • a) Befestigen des einen, als Anschraub- oder An­ schweißplatte ausgebildeten Anschlagteiles des Scharniers durch Schrauben, Schweißen oder der­ gleichen am Karosserieteil;
  • b) Einhängen der Fahrzeugtür durch Aufsetzen der mit einer Paßbohrung versehenen Halteplatte auf den als Paßdorn ausgebildeten Anschlagteil des Scharniers, Ausrichten und Festhalten der Fahrzeugtür gegen­ über der Karosserieöffnung durch eine Fixierein­ richtung und
  • c) Einspritzen einer aushärtbaren Kunststoffmasse in einen den Paßdorn umgebenden Hohlraum und nachfol­ gendes Verschließen der Einspritzöffnung;
umfassen, wird ein einwandfreies Ausrichten der Fahrzeugtür zu ihrer Karosserieöffnung sichergestellt, wobei auch große Toleranzen über­ brückt werden können.
Dadurch, daß der eine Anschlagteil des Scharniers in bekannter Weise als Anschraub- oder Anschweißplatte ausgebildet ist und das andere An­ schlagteil als Paßdorn mit einer Anzahl Kerben ausgebildet ist und an der Fahrzeugtür eine mit einer Paßbohrung versehene Halteplatte befestigt ist, der ein Hohlraum von begrenztem Volumen nachgeordnet ist, kann diese Scharnieranordnung einmal zunächst zum Vorabanschlagen der Fahrzeugtür in Verbindung mit eventuellen Hilfsvorrichtungen für den Durchlauf der Gesamtkarosserie durch den Lackierprozeß benutzt werden, hierauf die Karosserie und die Fahrzeugtür auf getrennten Mon­ tagebändern komplettiert werden und die gleiche Scharnieranordnung zum endgültigen Anschlagen der Fahrzeugtür in einer einwandfrei ausgerich­ teten Lage benutzt werden, indem der Hohlraum mit der aushärtbaren Kunststoffmasse ausgefüllt wird.
Ebenso kann bei einer Fahrzeugtür, die teilweise oder ganz aus Kunst­ stoff besteht, das Vorabanschlagen zum Zweck des Durchlaufs des Lackierprozesses der Gesamtkarosserie entfallen. Die getrennt gefertigte Fahrzeugtür wird mittels der Paßbohrung in der Halteplatte auf dem Paß­ dorn aufgesetzt und der dahinterliegende Hohlraum mit der aushärtbaren Kunststoffmasse ausgefüllt. Die Paßbohrung verhindert mit dem hinteren Abschnitt des Paßdornes hierbei weitgehend einen Austritt der Kunst­ stoffmasse.
Am Fuß des Paßdornes kann zusätzlich eine elastische Schutzscheibe zur Vermeidung von Lackbeschädigungen beim Ausrichten und zum Auffangen eines eventuellen Austritts der aushärtbaren Kunststoffmasse angeordnet werden.
Der Hohlraum mit begrenztem Volumen wird vorzugsweise durch hülsen­ förmige Blechteile gebildet, die an ihrem freien Ende einen Ein­ spritztrichter aufweisen, der nach dem Einbringen der aushärtbaren Kunststoffmasse abquetschbar ist.
Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen erläu­ terten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung vor dem Zusammenfügen;
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Vorrichtung während des Einspritzvorganges der aushärtbaren Kunststoffmasse und
Fig. 3 die Vorrichtung nach Fig. 2 nach dem abgeschlossenen Einspritzvorgang.
In den Figuren ist an einer Karosserie 1 eine Türöffnung 2 ausgebildet, in der eine Fahrzeugtür 3 fluchtend mit der sie umgebenden Karosserie­ oberfläche und mit einem möglichst gleichmäßigen Spaltmaß schwenkbar angeschlagen werden soll.
Ein Teil der Türöffnung 2 wird hierbei von einer Türsäule 4 gebildet, an der in bekannter Weise ein als Anschraub- oder Anschweißplatte 5 ausge­ bildetes Anschlagteil eines Scharniers 6 befestigt werden kann.
Der andere Anschlagteil des Scharniers 6 ist als ein Paßdorn 7 mit einer Anzahl von Kerben 8 ausgebildet.
Die Fahrzeugtür 3 besteht in üblicher Weise aus einem Türaußenblech 9 und einem Türinnenblech 10. Das Türinnenblech 10 bildet hierbei mit einer abgewinkelten Fläche die Stirnseiten der Fahrzeugtür. An der zur Türsäule 4 gerichteten Stirnseite 11 ist die Fahrzeugtür 3 mit einer Halteplatte 12 versehen, in der eine Paßbohrung 13 angeordnet ist. Der Halteplatte 12 ist ein Hohlraum 14 von begrenztem Volumen nachgeordnet, der im vorliegenden Fall durch ein hülsenförmiges Blechteil 15 gebildet ist. Die Halteplatte 12 und das Blechteil 15 sind hierbei mit dem Tür­ innenblech 10 z. B. durch Punktschweißen verbunden.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung zum vorab- und/ oder endgültigen Anschlagen einer Fahrzeugtür ermöglicht ein Voraban­ schlagen der Fahrzeugtür in geeigneter jedoch noch nicht ausgerichteter Lage, wenn es für den Durchlauf der Gesamtkarosse durch den Lackier­ prozeß erwünscht ist.
Nach dem Durchlauf des Lackierprozesses kann die Fahrzeugtür abge­ nommen werden und auf einem getrennten Montageband mit den üblichen Einrichtungen wie Fensterheber, Scheibenführungen, Schloßbetätigungs­ einrichtungen und dergleichen, komplettiert werden. Sobald die Karos­ serie und die Fahrzeugtür einen entsprechenden Komplettierungsgrad er­ reicht haben, werden sie zusammengeführt und die Fahrzeugtür wird über ihre Halteplatte 12 wieder auf den Paßdorn 7 des Scharniers auf­ gesetzt.
Durch eine nicht näher zu erläuternde und auch in den Figuren nicht gezeigte Fixiereinrichtung wird sichergestellt, daß die Fahrzeugtür 3 gegenüber der umliegenden Karosseriefläche der Karosserie 1 bündig liegt und auch ihr Spaltmaß gegenüber der Türöffnung 2 gleichmäßig ge­ halten wird. Sobald die Fahrzeugtür 3 derart ausgerichtet ist, wird an dem hülsenförmigen Blechteil 15, das an seinem freien Ende einen Ein­ spritztrichter 16 aufweist, eine Einspritzdüse 17 angesetzt, die eine aushärtende Kunststoffmasse 18 unter entsprechendem Druck einbringt. Dieser Einspritzvorgang ist in Fig. 2 gezeigt. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Hohlraumes 14 durch die Kunststoffmasse 18 kann eventuell eine geringe Menge der Kunststoffmasse 18 durch die Paßbohrung 13 austreten.
Eine elastische Schutzscheibe 19 am Fuß des Paßdornes 7 verhindert ein Verkratzen der Lackierung beim Ausrichten und deckt eventuellen Rest­ austritt der Kunststoffmasse ab.
Sobald der Hohlraum 14 vollständig mit Kunststoffmasse 18 ausgefüllt ist, wird der Einspritztrichter, wie in Fig. 3 bei 20 gezeigt, abgequetscht, um ein Austreten der Kunststoffmasse 18 zu verhindern. Die Fixierein­ richtung bleibt solange an der Fahrzeugkarosserie, bis die entsprechende Aushärtzeit der Kunststoffmasse abgelaufen ist.
Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 gut zu erkennen ist, kann die Achsrichtung des Paßdornes 7 gegenüber der Achsrichtung der hülsen­ förmigen Blechteile 15 beträchtlich abweichen und dennoch wird die Fahrzeugtür 3 gegenüber der Fahrzeugkarosserie 1 in einer ausge­ richteten und fluchtenden Lage endgültig angeschlagen.
Selbstverständlich kann die Zuordnung der beiden unterschiedlichen An­ schlagteile des erfindungsgemäßen Scharniers 6 auch umgekehrt werden, d. h. das als Anschraub- oder Anschweißplatte 5 ausgebildete Anschlag­ teil wird der Fahrzeugtür zugeordnet und der als Paßdorn 7 ausgebildete Anschlagteil wird der Türsäule 4 zugeordnet, die dann natürlich mit einem entsprechenden Blechteil zur Bildung eines Hohlraumes mit be­ grenztem Volumen zur Aufnahme der aushärtbaren Kunststoffmasse ver­ sehen werden muß.
Selbstverständlich kann ein gesondertes Blechteil für den Hohlraum in Wegfall kommen, sofern z. B. die Fahrzeugtür als ein Sandwich-Bauteil ausgebildet ist, in deren Stirnseite ein entsprechender Hohlraum vor­ bereitet ist.

Claims (5)

1. Verfahren zum Vorab- und endgültigen Anschlagen einer Fahrzeugtür an einem Karosserieteil mittels zweier, über einen Scharnierstift schwenkbar miteinander ver­ bundenen Scharnierteile, die ein zwei Anschlagteile aufweisendes Scharnier bilden, dessen eines Anschlag­ teil mit einem an einem Karosserieteil festgelegten Befestigungselement über Führungsteile (7, 13) zusam­ menwirkt, gekennzeichnet durch folgende Verfahrens­ schritte:
  • a) Befestigen des einen, als Anschraub- oder An­ schweißplatte (5) ausgebildeten Anschlagteiles des Scharniers (6) durch Schrauben, Schweißen oder dergleichen am Karosserieteil (4);
  • b) Einhängen der Fahrzeugtür (3) durch Aufsetzen der mit einer Paßbohrung (13) versehenen Halteplatte (12) auf den als Paßdorn (7) ausgebildeten An­ schlagteil des Scharniers (6), Ausrichten und Festhalten der Fahrzeugtür (3) gegenüber der Ka­ rosserieöffnung (2) durch eine Fixiereinrichtung und
  • c) Einspritzen einer aushärtbaren Kunststoffmasse (18) in einen den Paßdorn (7) umgebenden Hohlraum (14) und nachfolgendes Verschließen der Einspritz­ öffnung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwischen dem Verfahrens­ schritt a) und den Verfahrensschritten b) und c) die folgenden Verfahrensschritte durchgeführt werden:
  • d) loses Einhängen der Fahrzeugtür (3) durch Aufset­ zen der mit einer Paßbohrung (13) versehenen Hal­ teplatte (12) auf den als Paßdorn (7) ausgebilde­ ten Anschlagteil des Scharniers (6);
  • e) Wiederabnehmen der Fahrzeugtür (3) nach erfolgtem Durchlauf der Gesamtkarosserie durch den Lackier­ prozeß und darauf folgendes, getrenntes Komplet­ tieren von Karosserie- und Fahrzeugtür.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zum vorab- und/oder endgültigen Anschlagen einer Fahrzeugtür nach den Ansprüchen 1 und 2, da­ durch gekennzeichnet, daß der eine Anschlagteil des Scharnieres (6) in bekannter Weise als Anschraub- oder Anschweißplatte (5) ausgebildet ist und das andere Anschlagteil als Paßdorn (7) mit einer Anzahl Kerben (8) ausgebildet ist und daß an der Fahrzeugtür (3) eine mit einer Paßbohrung (13) verse­ hene Halteplatte (12) befestigt ist, der ein Hohlraum (14) von begrenztem Volumen nachgeordnet ist, wobei die Paßbohrung (13) mit dem hinteren Abschnitt des Paßdorns (7) die Abdichtung des Hohlraumes (18) wäh­ rend des Einspritzens der Kunststoffmasse bewirkt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß am Fuß des Paßdornes (7) zusätzlich eine elastische Schutzscheibe (19) angeord­ net ist, die die Lackierung beim Ausrichten schützt und die den Restaustritt der Kunststoffmasse auffängt.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (14) von begrenztem Volumen durch an der Stirnseite der Fahr­ zeugtür (3) angebrachte, hülsenförmige Blechteile (15) gebildet ist, die an ihren freien Enden einen Ein­ spritztrichter (16) aufweisen, der nach dem Einbringen der aushärtbaren Kunststoffmasse (18) abquetschbar ist.
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