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Verfahren und Vorrichtung zum Aufladen,
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Zerkleinern, Transportieren und dosierten Entladen landwirtschaftlicher
Massengüter Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren nach dem Oberbegriff
des Hauptanspruchs sowie auf eine zur Verf ahrensdurchführung geeignete Vorrichtung
in mehreren alternativen Ausgestaltungsformen.
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Die bislang bekannten Verfahren und Fahrzeuge zum Laden, Zerkleinern,
Transportieren und Entladen landwirtschaftlicher Massengüter weisen noch eine ganze
Reihe unterschiedlicher Nachteile auf.
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Es sind dies u.a.:
1. Manche Verfahren und Vorrichtungen
eignen sich nur für trockenes Heu und Stroh, aber nicht für Grünfutter, Mais usw.
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2. Andere Verfahren und Vorrichtungen eignen sich nur zum Entladen
von gehäckseltem Grünfutter, Mais usw.
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in Fördergebläse, Förderbänder oder Fahrsilos, aber nicht zum Aufladen,
Transportieren und dosierten Entladen von unzerkleinertem Grünfutter und Heu auf
einem Futtertisch, oder von Eelüftungsheu in eine Kastentrocknung.
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3. Weitere Verfahren und Maschinen , z.B. der Ladewagen, eignen sich
sehr gut zum Aufnehmen, Zerkleinern, Dosieren, Transportieren, Entladen, Dosieren
von ungeschnittenem oder geschnittenem Grünfutter, Heu, Stroh usw., aber nicht zur
Ernte von Silomais oder zur Silagegewinnung von in der Milchreife geerntetem Getreide,
wenn dieses entweder sehr fein gehäckselt oder gar gemust werden muß. Noch weniger
eignen sich die bekannten Ladewagen zur Herstellung von Kurzhäcksler oder gar Strohmehl.
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4. Auch solche Verfahren und Vorrichtungen zur Verminderung des Volumens
von Peu, Stroh usw. durch Herstellung von kleineren oder größeren Ballen, die später
auf Wagengeladen, transportiert und vor dem Gebrauch entweder von Hand oder mechanisch
aufgelockert oder z.B. durch Standhäcksler, bzw. Strohmühlen zerkleinert werden
müssen, eignen sich nicht zur Bergung von Grünfutter, Silomais und in der Milchreife
zu erntendem Getreide, Sie erfordern außerdem verhältnismäßig umständliche Vorrichtungen
zum Aufladen, Entladen und Zerkleinern der Ballen.
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5. Alle bislang bekannten Verfahren zur Ernte von Halm-und Blattgütern,
Getreide, Silomais usw. eignen sich also nicht zum wahlweisen Entladen unzerkleinerten
oder feinzerkleinerten Gutes, z.B. in Futterkrippen oder zum Wiederausstreuen des
zerkleinerten Gutes auf einem Feld, z.B. zur Düngung oder Bodenbearbeitung mit Stroh,
Rübenblatt, Grünmaterial usw.
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Deshalb muß der Landwirt beispielsweise einen Stalldungstreuer einsetzen,
um auch strohreichen Stallmist bei der Fahrt über das Feld auszustreu-en und dabei
zerkleinern
zu können. Wenn er dagegen Heu, Stroh, Grünfutter usw. ohne Handarbeit auf dem Futtertisch
verteilen oder einem Strohhäcksler zuführen will, braucht er einen Ladewagen mit
einem in seinem funktionellen Aufbau sehr ähnlichen Dosiergerät.
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Diese Miststreuer und Dosiervorrichtungen an Ladewagen sind wiederum
nur zum Entladen von Langgut, Schneidgut oder stärker vorzerkleinertem Gut nach
hinten oder zur Seite geeignet, aber nicht zur Feinzerkleinerung des abzuladenden
Gutes.
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Die besonders feine Zerkleinerung von Massengut ist aber z.B. bei
Mais- oder Getreidesilage unterläßlich, da jedes Korn zumindest angeschlagen werden
muß, damit seine Nährstoffe im Tiermagen vollständig verwertet werden können. Das
Kurzhäckseln von Stroh oder dessen Vermahlung zu Strohmehl ist z.B. auch eine Vorbedingung
Sr die schnelle Verrottung des tierischen Düngers und für das optimale Aufsaugevermögen
für Harn usw.
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Diese Feinzerkleinerung wurde bisher mit speziellen Stationär-Maschinen,
z.B. Hammermühlen, Musern,
Strohmühlen usw. durchgeführt, denen
das Material in der Regel in verhältnismäßig geringen Mengen kontinuierlich zugeführt
werden mußte , die aber dennoch einen relativ hohen Kraftbedarf haben und aach einen
hohen Bedienungsaufwand erfordern.
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Wegen dieser Nachteile - und z.B. auch wegen einer übermäßigen Staubentwicklung
- hat sich die Feinzerkleinerung von Stroh, Grüngut usw. bisher nur in verhältnismäßig
wenigen Betrieben durchgesetzt.
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6. Ein weiterer Nachteil der bekannten Dosier-Ladewagen, die beispielsweise
mit einem quer zur Fahrtrichtung fördernden Entladeband ausgerüstet sind, besteht
darin, daß das Ladegut lediglich nach hinten oder an einer seitlichen Stelle abgelegt,
aber nicht zusätzlich zerkleinert oder gleichzeitig nach beiden Seiten, z.B. in
zwei Futterkrippen, ausgestreut werden kann.
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Dies gilt auch für bekannte Geräte zum Ausstreuen von Stallmist,
die z.B. senkrechte oder liegende Streuwalzen aufweisen. Sie zerkleiner zwar das
Ladegut beim Streuvorgang mehr oder weniger stark - aber doch ungleichmäßig - und
daher nicht bis zu jedem Feinheitsgrad. Mit diesen Geräten kann das
Streugut
auch nicht wahlweise entweder breitflächig ausgestreut, oder z.B. in eine Futterkrippe,
oder in zwei Futterkrippen gleichzeitig abgelegt, oder an ein Fördergerät übergeben
werden, ohne zusätzliche Umbauten vorzunehmen bzw. zusätzliche Förderbänder einzusetzen.
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7 Alle bisher unternommenen Versuche, Ladewagen mit sog. Kurzschneidwerken
auszurüsten, führten zu sehr aufwendigen Konstruktionen, die recht hohe Antriebsleistungen
benötigen, ohne daß es bisher gelungen wäre, mit diesen Kurzschnitt-Ladewagen z.B.
eine ähnlich feine Zerkleinerung zu erzielen, wie mit modernen Feldhäckslern. Andererseits
sind aber die Feldhäcksler nur für gewisse Gutarten, z.B. Silomais und Grünfutter,
geeignet. Sie erfordern einen hohen Bau aufwand, einen sehr hohen Kraftbedarf bei
verhältnismäßig geringer Stunden-leistung und sind verhältnismäßig störanfällig.
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Diese Aufzählung der Nachteile der bekannten Verfahren zum Aufladen
, Transportieren, Entladen, Zerkleinern, Dosieren und Ausstreuen landwirtschaftlicher
Massengüter,
zu denen auch andere organische Abfallstoffe, die bisher deponiert, kompostiert
oder verbrannt wurden, zu zählen wären, zeigt, daß der Landwirtschaft trotz aller
technischen Fortschritte in den letzten Jahren z.B. bei der Entwicklung von Ladewagen,
Feldhäckslern, Sammelpressen, Rundballenpressen, Dosiereinrichtungen, Streuwagen
usw. nach wie vor ein Verfahren und die zu seiner Ausführung erforderlichen Maschinen
fehlen, um alle in diesen Betrieben üblicherweise vorkommenden Massengüter mit geringstmöglichen
Investitions-und Betriebskosten sowie hoher Stundenleistung, im Einmannbetrieb,
in Anpassung an die Eigenschaften und den Bestimmungszweck der jeweiligen Gutart
auCzuladen, entweder unzerkleinert oder mehr oder weniger stark zerkleinert im Laderaum
verteilt, bei Bedarf gepreßt, beim Entladen dosiert und erforderlichenfalls noch
mehr zerkleinert, entweder nach hinten oder auf eine oder beide Seiten abladen zu
können, ohne daß es erforderlich ist, eine Vielzahl verschiedener Fahrzeuge und
Arbeitsmaschinen anzuschaffen, oder die zur Anwendung kommenden Maschinen immer
wieder umständlich umzurüsten.
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Die Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, diese Nachteile der
bekannten Verfahren und Maschinen zu beseitigen. Insbesondere will sie die bekannten
Ladewagen so weiterentwickeln, daß sie das Erntegut als Langgut aufnehmen und es
anschließend entweder ungeschnitten pressen, oder zerkleinern und pressen, transportieren
und dosiert entladen können, außerdem aber das beim Aufladen vorzerkleinerte Gut
bei Bedarf spätestens beim Entladen fein häckseln, vermahlen oder vermusen können,
so daß auf die Anschaffung spezieller Feldhäcksler und die dazu erforderlichen Spezialhäckselwagen
bzw. Stationärdosierer verzichtet werden kann.
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Die Erfindung geht dabei von dem an sich bekannten weit verbreiteten
Verfahren aus, bei dem das Erntegut durch eine Aufnahmetrommel vom Erdboden aufgenommen,
durch einen Förderkanal von unten in einen mit einer Kratzboden-Ladefläche versehenen
Laderaum gefördert, dabei durch in den Förderkanal hineinragende Messer bei Bedarf
mehr oder weniger kurz geschnitten, im Förderkanal oder im La)e:rflum gepreßt und
durch eine an der Rückseite des Laderauxrtcs arigeordne
te Dos
iervorr ich tung entweder nach hinten oder zur Seite entladen wird. Bei Bedarf?
kann der Laderaum aber auch z.B. mit einem 'ron-lader oder einem stationären Greifer
von oben oder von der Seite beladen werden, wenn z.B. Silage-Preßballen oder Zusatzstoffe
zu den im Laderaum befindlichen Halm- oder Blattgütern zerkleinert bzw. dosiert
und entladen werden sollen.
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Die zur Lösung der mit der Erfindung gestellten Aufn gabe erforderlichen
Verfahresmerkmale und baulichen bzw. maschinellen Mittel sind in den Patentansprüchen
niedergelegt, in den Zeichnungen dargestellt und anhand diesen im Detail, soweit
erforderlich, näher beschrieben.
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De Erfindung löst also die eingangs gestellte Aufgabe verfahrensmäßig
dadurch, daß das Gut beim Aufladen ein erstes Mal, beim Abladen und Dosieren ein
zweites Mal zerkleinert und erforderlichenfalls in einer zusätzlichen Vorrichtung
ein drittes Mal nachzerkleinert, gehäckselt oder vermust werden kann.
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Ein derart ausgerüsteter I,adewagen, der die Möglich keit bietet,
das Gut wahlweise entweder überhaupt
nicht, oder ein- bis dreimal
zu zerkleinern, ist daher zum Aufladen, Transportieren und beliebigen Zerkleinern
aller Arten von landwirtschaftlichem Erntegut sowie sonstigen Abfällen usw. geeignet.
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Er kann das vorzerkleinerte Gut sogar während der Fahrt oder im Stand
nochmals zerkleinern und dann wieder in den Laderaum zurückfördern, so daß es in
einem zweiten Durchlauf durch die Doser- und Zerkleinerungsvorrichtung noch stärker
zerkleinert werden kann.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es daher, das Ladegut entweder
unzerkleinert aufzuladen, zu pressen und zu entladen, oder es nur einmal zu schneiden,
zu pressen, aufzuladen, zu entladen, oder es zweimal, d.h. im Förderkanal und in
der Dosiervorrichtung zu zerkleinern, oder es dreimal, d.h.
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im Förderkanal, in der Dosiervorrichtung und in einem Nachzerkleinerungsgerät
zu zerkleinern. Das derart fein zerkleinerte Gut kann entweder breitflächig ausgestreut
(z.B. auf dem Feld oder im Laufstall) oder (nach hinten oder zur Seite) in eine
Krippe verteilt oder einem Folgegerät zugeführt werden.
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Mit diesem Verfahren können daher alle landwirtschaftlichen Massengüter
mit ein- und demselben Fahrzeug, d.h. einem Ladewagen geerntet, aufgeladen ggf.
gepreßt, transportiert und entladen und dabei ein- cer mehrmals zerkleinert werden,
ohne daß es erforderlich ist, zusätzliche Häcksler, Pressen, Dosierer und Zerkleinerungsvorrichtungen,
Fördereinrichtungen zu verwenden, oder gar dafür Jeweils spezielle Maschinen und
Transportfahrzeuge verschiedener sog. Arbeitsketten" anzuschaffen. Da jede der bisher
bekannten Arbeitsketten sich meist für eine Gutart sehr gut eignet, aber bei der
Ernte bzw. der weiteren Behandluny anderer Gutarten hinsichtlich des Arbeitsaufwandes,
der Futterqualität oder der Bröckelverluste zu Kompromissen zwingt, bringt die Erfindung
einen großen Fortschritt.
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Es zeigen daher die zugehörigen Zeichnungen in im wesentlichen schematischer
Darstellung:
Fig. 1 den rückwärtigen Teil einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung an einem Ladewagen in Seitenansicht, Fig. 2 in verkleinertem Maßstab
den ganzen Ladewagen in Seitenansicht, Fig. 3 eine Rückansicht zu Fig. 3 in Verbindung
mit einem Fahrsilo, Fig. 4 desgleichen auf einem Futtertisch, Fig. 5 den hinteren
Teil von Fig. 2 in Verbindung mit einer Stationärpresse, Fig. 6 eine spezielle Nachzerkleinerungseinheit
in Ansicht, Fig. 7 eine Draufsicht zu Fig. 6 und Fig. 8 eine Seitenansicht wie Fig.
2 mit angebauter Nachzerkleinerung gemäß der Fig. 6 und 7.
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Der in Fig. 1 und 2 dargestellte, mit Laufrädern 6 versehene Ladewagen
1 besteht in üblicher Bauweise aus dem Laderaum 2, begrenzt durch die seitlichen
Bord.rände 3 sowie die Rückwand 4 mit der Entladeklappe 5.
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An seiner Frontseite la befindet sich neben der Zugdeichsel 13 der
Antrieb 8 fur das Ladeaggregat bzw. die Förderschwinge 9, welche das von der Pick-up
10 vom Boden E ciufgenommene Gut lurch den Förderkanal 11 hindurch in den Laderaum
2 und somit auf den Kratzboden 7 befördert. Ausschwenkbare Messer 12 oder ein ähnliches
Schneidwerk können hierbei bereits für eine erste Zerkleinerung des aufgenommenen
Gutes sorgen. Letzteres wiederum wird in weiterer Verfahrensweise zur Entladung
durch den Kratzboden 7 den Dosierwalzen 14 und 15 zugeführt, durch diese ggf. ein
weiteres mal zerkleinert und durch den rückwärtigen Austrittsspalt 5a einem beispielsweise
aus der DE-OS 32 04 604 des gleichen Anmelders bekannten Scheibenstreuwerk 16 zugeführt,
dessen ggf. mit weiteren Zerkleinerungsmessern 16b besetzte, um Wellen bzw. Achsen
16d durch Getriebe 16c rotierende Wurfscheiben 16a ein
Ausstreuen
des Gutes G zu einer oder auf beide Seiten des Fahrzeuges 1 bewirken. AUS diese
Weise kann eine Entladung beispielsweise, wie in Fig. 3 angedeutet, in einem Fahrsilo
S oder gezielt in Futterkrippen F erfolgen, die sich gemäß Fig. 4 beidseits einer
befahrbaren Bahn B z.B. in großen Stallungen befinden können.
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Anstelle einer derartigen Entladung des Gutes G kann dasselbe, wie
Fig. 5 andeutet, auch einer auf dem Boden E stehenden Stationärpresse 20 o. dgl.
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zugeführt werden und entsprechend weiterverarbeitet werden.
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Dieses Streugerät kann also außer zur Zerkleinerung und zum Streuen
von Stallmist o.ä. Massengütern nach hinten oder nach einer der beiden Seiten wahlweise
auch gemäß Fig. 6 und 7 mit zusätzlichen Schneidmessern 24- bzw. Schlägern 24a,
wie sie in Hammermühlen bekannt sind, zur Feinzerkleinerung des Gutes G atisgerüstet
werden. Die Vorrichtungen zur Feinzerkleinerung führen das Gut ggf. einem zusätzlichen
Fördergebläse 18 mit schwenk- und in eine Endlage 19b ausziehbarem Förderrohr 19,
19a, 19b, zu, welches das
fein zerkleinerte Material sogar während
der Fahrt in den Vorderteil 2a des Laderaumes 2 zurückfordern kann, so daß es bei
einem weiteren Durchgang durch die Dosiervorrichtung 14, 15 und die Zerkleinerungsvorrichtung
17 ggf noch feiner zerkleinert werden kann (Fig. 8).
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Vorzugsweise kann der Ladewagen 1 wahlweise auch durch einen angebauten
oder davor gestellten Elektromotor 21 angetrieben werden, um die Feinzerkleinerung
des Gutes, beispielsweise bei der Herstellung von Strohme auch mit Nachtstrom billig
im vollautomatischen Betrieb und ohne Schlepper durchführen zu können.
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In diesem Fall muß der Laderaum 2 mit einer luftdichten Umgrenzungswand
und ein Teil dieser Begrenzungswand als Filtersack zum Abscheiden staubfreier Luft
ausgebildet werden.
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Mit diesem Arbeitsverfahren und dem noch näher zu beschreibenden Zweischeiben-Streugerät
nach Fig.
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6 und 7 können die an sich bekannten Dosierladewagen
in
jedem landwirtschaftlichen Betrieb für alle Arten von Ladegut dessert entsprechend
unterschiedlich, d.h. optimal verwendet werden: Grünfutter wird aufgeladen und mit
geringer oder ohne Zerkleinerung und ohne Pressung in den Laderaum geladen und mit
der Dosiervorrichtung und dem Streugerät auf dem Futtertisch nach hinten oder nach
beiden Seiten entladen.
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Dürrfutter (z.B. Luzerne, Kleeheu, Wiesenheu) usw.
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wird ebenfalls mit geringer oder ohne Zerkleinerung aufgeladen, so
weit wie es zulässig ist, gepreßt und an der Entladestelle mit der Dosiervorrichtung
entladen und einer Folgemaschine zugeführt.
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Silofutter (Welkgut) kann beim Aufladen mit beliebiger Schnittlänge
zerkleinert und mit oder ohne eine zusätzliche Zerkleinerung (in ein Flachsilo oder
in ein Fördergebläse für ein Hochsilo) entladen werden.
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Getreide- oder Maissilage kann - ohne Verwendung eines speziellen
Maishäckslers - in Zukunft zu mehreren Reihen gleichzeitig mit einem Messerbalken
in ein
Schwad gemäht werden, das mit dem Ladewagen aufgeladen,
im Förderkanal so kurz wie möglich geschnitten, von der Dosiervorrichtung nachzerkleinert
und den Hammer- oder Reißwerkzeugen eines Folgegerä es zugeführt wird, die es fein
zerkleinern oder vermusen, so daß es anschließend in das Silo entleert werden kann.
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Dies hat nicht nur den Vorteil, daß die vielen, bisher z.B. bei der
Ernte von Körnermais unvermeidbaren schädlichen Fahrspuren vermieden werden, sondern
auch den des geringeren oder entfallenden Investitionsaufwand für Feldhäcksler,
Transportwagen, Entladevorrichtungen usw.
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Getreide- oder Körnermaisstroh kann in Zukunft mit hoher Leistung
aus Schwaden aufgenommen, im Laderaum gepreßt und von der Dosiervorrichtung entweder
einer stationären Presse zugeführt werden, die normale Hochdruckballen oder Rundballen
herstellen weiteren kann, oder einer /Dosiervorrichtung bzw einem Gebläse zugeführt
werden.
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Falls Getreide- oder Körnermaisstroh auf dem Feld verteilt liegt,
ist es aber auch möglich, es zu schwaden, mit dem Ladewagen aufzunehmen, zu zerkleinern
und über die Dosiervorrichtung und das Streugerät ggf. fein zerkleinert auf demselben
oder einem anderen Feld auszustreuen, so daß es anschließend in die oberste Bodenschicht
eingearbeitet und eine rasche Verrottung erzielt werden kann.
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Bei der Winterfütterung im Stall kann Silage (lose oder in Ballen)
oder Heu z.B. mit einem Hebezug auf den Wagen geladen und von der Dosiervorrichtung
und z.B. zwei (langsamer rotierenden) Streuscheiben entweder nach links und rechts
oder nur nach links oder nur nach rechts in die Futterkrippe entladen werden.
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Organische Abfälle, z.B. Gras, unbrauchbar gewordenes Heu usw. kann
ebenfalls aufgeladen, ggf. zerkleinert und über die Dosiervorrichtung und die Streueinrichtung
entweder breitflächig zur Flächenkompostierung ausgestreut oder auch z.B. vom Feldweg
aus auf eine Miete entladen werden.
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Das Zweischeiben-Streugerät 16 bzw. auch 17 kann außerdem zeitweise
am Dosierwagen und zeitweise an einem Stallmiststreuer angebaut, aber stets zum
schleierdünnen, breiten und gleichmäßigen Ausstreuen von Stallmist, Hühnermist,
Kompost usw. eingesetzt werden.
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Die Erfindung verbessert daher die bisher üblichen Arbeitsverfahren
zur Behandlung, Ernte, Transport und Weiterverarbeitung verschiedener Erntegüter
beträchtlich, weil jedes Erntegut seinen Eigenschaften entsprechend unterschiedlich,
aber in jedem Fall optimal behandelt werden kann.
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Außerdem verringert die Erfindung die Investitions-und Betriebskosten
der Landwirtschaft, weil jeder Betrieb nur noch Maschinen und Fahrzeuge für eine
einzige Arbeitskette anschaffen muß, aber dennoch praktisch alle vorkommenden Arbeiten
der Ernte, des Transportes und der Behandlung aller vorkommenden, verschiedenartigen
Erntegüter optimal erledigen kann.
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Das in Fig. 8 im Anbau an einem Ladewagen 1 dargestellte Scheibenstreuwerk
17 mit Nachzerkleinerungselementen kann gemäß der Ausführung nach den Fig. 6 und
7 dabei derart ausgebildet sein, daß die mit den Wurfscheiben 17a auf der gleichen
Achse 26 umlaufenden, über die Getriebe 17b mit der Verbindungswelle 17c angetriebenen
Zerkleinerungsmesser 24 sowie Schläger 24a von einem gemeinsamen Gehäuse 22 überdeckt
sind und lediglich ein oberer Öffnungsspalt 23 freibleibt, durch den das von den
Dosierwalzen 14, 15 ankommende Gut in die Nachzerkleinerung 17 gelangen kann. Im
Gehäuse 22 bzw. an seinen Seitenwandungen 22b können zudem noch Gegenschneiden 25
für die Nachzerkleinerungsmesser 24 angeordnet sein. Die Zuführung des fein gehäckselten
bzw. gemusten Gutes zum Fördergebläse 18 erfolgt dabei über eine Art Hosenstück
22a, während der Pendelräumer 27 in bekannter Weise das auf das zwischen die Scheiben
17 folgende Gut G von dem dort befindlichen Abdeckblech 27a reversierend herunterschiebt.
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Bezugsziffernverzeichnis 1 Ladewagen la Frontseite 2 Laderaum 2a Vorderteil
3 Bordwände 4 Rückwand 5 Entladeklappe 5a Austrittsspalt 6 Rad 7 Kratzboden 8 Eingangsgetriebe
9 Ladeschwinge 10 Pick up 11 Förderkanal 12 ausschwenkbare Messer 13 Zugdeichsel
14 Dosierwalze 15 Dosierwalze 16 Scheibenstreuwerk 16a Wurfscheiben 16b Zerkleinerungsmesser
16c Getriebe 16d Welle 17 Nachzerkleinerung 17a WurEscheiben 17b Antrieb Verbindungswelle
18
Fördergebläse 19 Rückführkanal 19a schwenkbarer Teil 19b ausziehbarer Teil 19b'
Endlage - Stationärpresse 21 Elektromotor 22 Gehäuse von Pos. 17 22a Hosenstück
22b Seitenwandungen 23 Öffnungsspalt 24 Zerkleinerungsmesser 24a Schläger 25 Gegenschneiden
26 Welle 27 Pendelräumer 27a Abdeckblech E Erdboden G Transportgut B Bahn F Futterkrippe
S Fahrsilo
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