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DE2443914A1 - Vorrichtung zum aufnehmen und weiterbefoerdern von massenguetern, insbesondere halm- und blattfruechten - Google Patents

Vorrichtung zum aufnehmen und weiterbefoerdern von massenguetern, insbesondere halm- und blattfruechten

Info

Publication number
DE2443914A1
DE2443914A1 DE19742443914 DE2443914A DE2443914A1 DE 2443914 A1 DE2443914 A1 DE 2443914A1 DE 19742443914 DE19742443914 DE 19742443914 DE 2443914 A DE2443914 A DE 2443914A DE 2443914 A1 DE2443914 A1 DE 2443914A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hollow roller
conveyor
conveyed
roller
axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19742443914
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Weichel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19742443914 priority Critical patent/DE2443914A1/de
Priority to GB37144/75A priority patent/GB1510132A/en
Priority to SE7510056A priority patent/SE7510056L/xx
Priority to DD188294A priority patent/DD124112A5/xx
Priority to FR7528107A priority patent/FR2284541A1/fr
Priority to NL7510784A priority patent/NL7510784A/xx
Publication of DE2443914A1 publication Critical patent/DE2443914A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D87/00Loaders for hay or like field crops
    • A01D87/0038Dumpboxes or metering devices for loading or unloading
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D89/00Pick-ups for loaders, chaff-cutters, balers, field-threshers, or the like, i.e. attachments for picking-up hay or the like field crops
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D90/00Vehicles for carrying harvested crops with means for selfloading or unloading
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D90/00Vehicles for carrying harvested crops with means for selfloading or unloading
    • A01D90/10Unloading means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01FPROCESSING OF HARVESTED PRODUCE; HAY OR STRAW PRESSES; DEVICES FOR STORING AGRICULTURAL OR HORTICULTURAL PRODUCE
    • A01F29/00Cutting apparatus specially adapted for cutting hay, straw or the like
    • A01F29/005Cutting apparatus specially adapted for cutting hay, straw or the like for disintegrating and cutting up bales of hay, straw or fodder

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvesting Machines For Root Crops (AREA)
  • Fertilizing (AREA)

Description

ERNST WEICHEL 7326 Heininoen, 12.9.1974
Bahnhofstr. 1
Vorrichtung zum Aufnehmen und Weiterbefördern von Massengütern, insbesondere Halm- und Blattfrüchten
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Weiterbefördern von Massengütern, insbesondere Halm- und Blattfruchten, mit venigstens einer angetriebenen umlaufenden Zinkentrommel, welcher entweder das.Massengut, z.B. mit einem Roll- oder Kratzboden, in Haufenform zugeführt, oder die selbst in Richtung auf das aufzunehmende Massengut bewegt wird, und die als um starre Lagerzapfen umlaufende Hohlwalze ausgebildet ist, deren Mantel Schlitze für den Durchtritt der Zinken aufweist, die mit einem Ende im Inneren des Mantels an einer zur Drehachse der Hohlwalze exzentrisch angeordneten starren Achse angelenkt sind, so daß die Zinken an der der starren Achse benachbarten Seite des Mantels aus diesem herausragen und an der gegenüberliegenden Seite ganz in den Mantel eingezogen sind.
Diese bekannten Trommeln haben den Nachteil, daß sie das Fördergut lediglich erfassen und während eines Teils der Umlaufbahn
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j der Zinken in Umfangrichtung transportieren können. Es sind deshalb stets zusätzliche Förderelemente notwendig, die das Gut entweder in Richtung quer oder in Richtung parallel zur Drehachse der Aufnahmetrommel weiterbefördern können. Da dies stets in einem an den Mantel der Hohlwalze anschließenden Förderkanal geschehen muß, treten auch immer wieder Störungen durch Fördergut auf, das sich zwischen dem rotierenden Mantel der Hohlwalze und einem oder mehreren der an denselben anschließenden Wandabschnitte des Förderkanals einklemmt, sich dort festsetzt und unter Umständen zur Blockierung der Aufnahmetrommel führt.
Eine andere bekannte Vorrichtung nach der deutschen Patentschrift 1 233 328 schlägt eine Anlage zum Speichern und Weiterbefördern von aus Fahrzeugen entladenem Erntegut, wie Grünfutter, mit einem mindestens eine Wagenladung fassenden, einen Rollboden oder dergl. Horizontalfördereinrichtung aufweisenden Zwischenlager, in dessen Austrittsbereich eine mit dem Rollboden zusammenwirkende Dosiereinrichtung angeordnet ist, deren in das Gut eingreifende Mitnehmer oder zinken das Gut selbsttätig einem nachgeschalteten Förder- oder Zerkleinerungsgerät zuführen, vor. Diese Anlage zeigt eine gegen den Rollboden einstellbar umlaufende Zinkentrommel oder einen auf- und abschwingenden Rechen und ein der Dosiereinrichtung zugeordnetes festes oder bewegliches Gegenhaiteelement.
Diese Vorrichtung hat den Nachteil, daß die Zinken zwischen festen- Leitblechen hindurchgreifen, so daß die Gefahr besteht, daß sie in sehr weiches Fördergut, z.B. Rübenblatt, lediglich Rillen
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einschneiden, ohne den Guthaufen störungsfrei auflösen zu können.
Ein weiterer Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, daß das Fördergut lediglich am hinteren Ende des Kratzbodens ausgeworfen werden kann, so daß eine etwaige Weiterförderung des Gutes zur Seite nur durch zusätzliche Förderelemente möglich ist.
Die Erfindung löst die Aufgabe, eine Vorrichtung der einleitend genannten Bauart zu schaffen, welche die Nachteile der bekannten Bauarten beseitigt und bei allen Gutarten sowohl eine störungsfreie, kontinuierliche Dosierung als auch die Weiterförderung des Gutes nicht nur, wie bekannt, in Richtung quer zur Drehachse der Aufnähmetrommel, sondern auch in Richtung parallel zur Drehachse der Fördertrommel nach einer oder beiden Seiten ermöglicht, ohne daß zusätzliche, separat anzutreibende, in Richtung parallel zur Drehachse der Aufnahmetrommel wirksame Förderelemente notwendig sind.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß der Mantel eine rippenförmige Förderschnecke trägt, über welche die Zinkenspitzen auf der dem aufzunehmenden Fördergut zugewandten Seite der Hohlwalze hinausragen, und daß auf der gegenüberliegenden Seite der Hohlwalze wenigstens zeitweise eine in einem Abstand angebrachte, die Hohlwalze zum Teil umschließende Gleitwand angeordnet ist, welche mit der Hohlwalze zusammen einen Querförderkanal bildet, in welchem die rippenförmige Förderschnecke das Fördergut etwa parallel zur Drehachse der Hohlwalze nach außen fördert.
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Vorzugsweise ist die Gleitwand begrenzt beweglich und/oder unter Federkraft stehend aufgehängt.
Bei einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist die rippenförmige Förderschnecke auf leicht und jeweils auch seitenverkehrt an- und abbaubaren Halbschalen am Mantel so befestigt, daß die Förderschnecke wahlweise jeweils in eine von zwei einander entgegengesetzten Förderrichtungen, aber stets parallel zur Drehachse der Hohlwalze fördern kann.
Die Gleitwand ist zweckmäßig leicht abnehmbar oder um ein Befestigungsscharnier schwenkbar, so daß das von den Zinken erfaßte Fördergut wahlweise auch hinter bzw. unterhalb der Dosierwalze ausgeworfen werden kann.
Vorzugsweise überragen die Zinkenspitzen in derjenigen Stellung, in welcher sie am weitesten aus dem Mantel nach außen herausragen, die rippenförmige Förderschnecke wenigstens um das Maß der Höhe der Schneckenrippen.
Es ist vorteilhaft, wenn die Hohlwalze mit einer Umfangsgeschwindigkeit von weniger als 3 m/sec - ggf. regelbar und/oder in ihrer Drehrichtung umkehrbar - antreibbar ist.
Es ist vorgesehen, daß die Hohlwalze am Ende eines an sich bekannten Ladewagens mit Kratzboden anbringbar ist, so daß das Fördergut entweder im Stand einem stationären Förder- oder Verarbeitungsgerät zugeführt oder während der Fahrt neben der Fahrspur des Ladewagens abgelegt werden kann.
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Außerdem ist es auch möglich, die Hohlwalze an einem an sich bekannten Stalldungstreuer mit Kratzboden anzubringen und entweder zur gleichmäßigen Beschickung eines unterhalb der Dosiervorrichtung am Stalldungstreuer angebrachten, an sich bekannten Streugerätes oder zum seitlichen Ablegen des Düngers neben der Fahrspur des Stalldungstreuers, z.B. auf der Oberfläche eines schmalen und langen Düngerhaufens, zu verwenden.
Bei einem anderen Ausftihrungsbeispiel wird die Zinkentrommel mit den Schneckengängen in einer als Förder- oder Vorratsmulde ausgebildeten Gleitwand so angeordnet, daß derjenige Teil des Umfanges der Hohlwalze, aus welchem die Zinken austreten, nach oben gerichtet ist und derjenige Teil der Schneckengänge, bei welchem die Zinken in den Trommelmantel zurückgezogen sind, in einem geringen Abstand zur in diesem Bereich rinnenförmigen Gleitwand angeordnet ist, so daß die aus der Zinkentrommel herausragenden Zinken das in die Fördermulde gelangende Schutt-, Halm- oder Häckselgut erfassen und zwischen die Gänge der rippenförmigen Förderschnecke einziehen, welche es auf der dem Fördergut abgewandten Seite in Richtung parallel zur Längsachse der Förderschnecke weiterfördern.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist die Zinkentrommel in ein stationäres Gestell antreibbar eingebaut, an welche ein Ladewagen zum Zwecke des dosierten Entladens herangefahren werden kann, so daß das durch den Kratzboden nach hinten entladene Fördergut von der Dosierwalze ent-
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nommen und entlang der Gleitwand in Richtung parallel zur Drehachse der Zinkentrommel weitergefördert und einem stationären Förder- oder Verarbeitungsgerät zugeführt werden kann.
Vorzugsweise sind innerhalb der Gleitwand eine oder mehrere Abstreifer angebracht, welche die Mitnahmewirkung der Schneckenrippen auf das Fördergut in Richtung des Trommelumfanges vermindern und dadurch die Förderwirkung der Schneckengänge in Richtung parallel zur Drehachse der Zinkentrommel verstärken.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht das Aufnehmen von Halm- und Blattgut und anderen Massengütern, z.B. Stallmist aus Schwaden oder Haufen, und deren dosierte Abgabe sowohl in Richtung quer zur Drehachse der Aufnahmetrommel an anschließende Fördertrommeln u.a. als auch das Weiterbefördern des Gutes in Richtung parallel zur Drehachse der Aufnahmetrommel und die seitlich derselben erfolgende Übergabe bzw. Ablage des Gutes. Sie kann während der Fahrt über das Feld oder entlang einer Futterkrippe arbeiten und im Stand, wenn ihr das Gut in Haufenform zugeführt wird.
Einige Ausftihrungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen derart dargestellt, daß gleiche Bezugsziffern in allen Ausführungsbeispielen einander entsprechende Merkmale bezeichnen, und daß Merkmale, die in einem Ausführungsbeispiel gezeichnet und beschrieben sind, sinngemäß in gleicher Weise auch im Zusammenhang mit anderen Ausftihrungsbeispielen verwirklicht werden können.
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Es zeigen
Figur 1 die teilweise geschnittene Seitenansicht der hinteren Partie eines bekannten Ladewagens mit angebauter Zinkentroiranel nach der vorliegenden Erfindung,
Figur 2 die teilweise geschnittene Draufsicht auf die Zinkentroiranel des Ausführungsbeispieles nach Figur 1,
Figur 3 einen teilweise geschnittenen Querschnitt zu Figur 1, Figur 4 einen Teil-Längsschnitt zu Figur 1
Figur 5 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf ein gegenüber der Figur 2 abgeändertes Äusftihrungsbeispiel,
Figur 6 eine teilweise geschnittene Längsansicht auf die hintere Partie eines bekannten Ladewagens mit einer gegenüber Figur 1 abgewandelten Ausführung,
Figur 7 eine teilweise geschnittene Seitenansicht durch ein weiteres Ausführungsbeispiel,
Figur 8 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel,
Figur 9 eine teilweise geschnittene Seitenansicht durch ein weiteres Ausführungsbeispiel,
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Figur 10 einen Querschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel,
Figur 11 einen Querschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel,
Figur 12 eine Seitenansicht,
Fig. 12a eine Draufsicht auf ein weiteres Ausftihrungsbeispiel.
Wie die Figuren 1 bis 4 zeigen, kann die Hohlwalze 4 an der Rückseite eines Ladewagens 1 mit Kratzboden 2, auf dem sich ein Förderguthaufen 3 befindet, angebaut werden. Hierzu wird ein Lagerbock 21, der aus seitlichen Trägern 22 mit Querverbindung 23 bestehen kann, am Rahmen 24 des Ladewagens befestigt. Im freien Ende des vorzugsweise abgewinkelten Trägers 22 ist über eine Keilbüchse 25 eine als Keilzapfen ausgebildete Achse 10 starr, aber lösbar befestigt, auf welcher die mit einem Kettenrad 26 verbundene Hohlnabe 27 der Hohlwalze 4 drehbar und der Befestigungsarm 28 für die mit diesem starr, aber lösbar verbundene, zur Drehachse 11 exzentrisch angeordnete Achse 9 starr befestigt ist.
Auf der Achse 9 sind frei drehbar nebeneinander Büchsen 8 angeordnet, von denen jede einen Zinken 7 trägt.
Jeweils ein Teil der Zinken ragt durch in auf dem Umfang des Mantels 5 in Reihen verteilte Schlitze 6, die durch im Innern des Mantels 5 angebrachte Brücken 29 mit Gleitstücken 29a und
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deckungsgleichen, aber größeren Schlitzen 30 abgedeckt sind, welche die Zinkenspitze in ihrer ganz in den Mantel 5 eingezogenen Stellung fixieren.
Wird die Hohlwalze 5 z.B. über eine Gelenkwelle 31, einen Winkeltrieb 32 mit Kettenrad 33 und Antriebskette 34 angetrieben, so nimmt der rotierende Mantel 5 über die Gleitstücke 29a die Zinken 7 mit, die infolge ihrer Anlenkung an der exzentrischen Achse 9 auf der Seite 5a aus dem Mantel 5 herausragen und auf der Seite 5b in diesen eingezogen werden.
Erfindungsgemäß wird der Abstand zwischen der Achse 9 und der Drehachse 11 so bemessen, daß die Zinkenspitzen auf der Seite 5a nicht nur den Mantel 5, sondern auch die Förderschnecken 12 um ein erhebliches Maß überragen. Vorzugsweise ist dieses Maß 35 gleich oder größer als das Maß 36 der Rippen der Förderschnecke
Auf der Seite 5b der Hohlwalze 4 ist in einem geringen, vorzugsweise verstellbaren Abstand von der äußeren Kante der Förderschnecke 12 eine Gleitwand 13 angebracht, die z.B. an dem Befestigungsscharnier 19, an der Querverbindung 23 oder an dem Träger 22 begrenzt beweglich befestigt, und am freien Ende der mit dem Träger 22 verbundenen seitlichen Stützen 37 über Befestigungsscharniere 20 ebenfalls begrenzt beweglich und unter Einwirkung von Federn 38 stehend lösbar gehalten wird.
Erfindungsgemäß überragt der obere, steil aufragende Teil der Gleitwand 13 die Hohlwalze 4 bei deren Anbringung an einem Lade-
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wagen um ein erhebliches Stück nach oben. Deshalb verläuft auch die Stütze 37 auf der Seite 5a der Drehachse 11 zunächst steil nach oben derart, daß sie erst in einem erheblichen Abstand oberhalb der Hohlwalze 4 in Richtung auf die Seite 5b bzw. das obere Ende der Gleitwand 13 abgewinkelt oder abgebogen ist, um eine Verbreiterung 14a des Querförderkanals 14 und eine genügend große seitliche Austrittsöffnung desselben zu schaffen.
Im Bereich des den unteren Teil der Hohlwalze in einem verhältnismäßig geringen Abstand umschließenden Teiles der Gleitwand sind an deren Innenseite eine oder mehrere Abstreifer 39 vorzugsweise lösbar befestigt, welche das von den Rippen der Förderschnecke 12 sowohl in Umfangsrichtung der Hohlwalze 4 als auch in Richtung parallel zur Drehachse 11 weitergeschobene Fördergut so abbremsen, daß die Mitnahme des Gutes in Umfangsrichtung vermindert und diejenige in Richtung parallel zur Förderrichtung verstärkt wird. Durch Anpassung der Zahl, Höhe oder Form dieser Abstreifer an die Art und Menge des jeweils verarbeiteten Gutes bzw. an den verstellbaren Abstand zwischen der Gleitwand 13 und den Rippen der Förderschnecke 12 sowie der vorzugsweise variablen Drehzahl der Hohlwalze 4 kann erfindungsgemäß verschiedenartiges Gut in verschiedenen Mengen und mit verschiedenen Fördergeschwindigkeiten durch die Zinkenspitzen 7a aufgenommen bzw. von einem Guthaufen abgelöst und auf der Seite 5b im Förderkanal 14 in Richtung parallel zur Drehachse 11 der Fördertrommel weitergefördert und (in der Draufsicht betrachtet) seitlich neben der Dosierwalze 4 entweder an ein Fördergerät übergeben oder abgelegt werden.
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Bei der Verarbeitung von voluminösem Halm- oder Blattgut, z.B. trockenem Heu oder Stroh, erfolgt diese Förderung überwiegend in dem oberhalb der Dosierwalze 4 befindlichen verbreiterten Teil des Förderkanales 14. Bei der Verarbeitung von Grünfutter erfolgt diese Förderung zu einem größeren Teil im Bereich des an die Seite 5b anschließenden Teiles des Förderkanales 14 und damit auch mehr im Bereich der Abstreifer 39. Bei der Verarbeitung von anderen Massengütern, z.B. Stallmist, Schüttgütern usw., erfolgt diese Förderung überwiegend im Bereich des unteren Teiles des Förderkanales 14 und damit auch in demjenigen der tiefer angeordneten Abstreifer 39.
Beim Anbau der Hohlwalze 4 an einem Ladewagen mit Kratzboden wird beim Dosier- und Entladevorgang der Förderguthaufen 3 durch den Kratzboden 2 mit regelbarer Geschwindigkeit in Richtung auf die Hohlwalze 4 gefördert, so daß die pro Zeiteinheit bzw. Fahrstrecke entnommene und weitergeförderte Fördergutmenge in Anpassung an die Förderkapazität etwaiger stationärer Folgemaschinen oder an die gewünschte Schwadstärke (beim Ablegen des Gutes seitlich neben der Fahrspur des Ladewagens z.B. in einem Schwad auf dem Feld oder in der Krippe eines überfahrbaren Futtertisches) in weiten Grenzen veränderbar ist.
Wird die Dosierwalze in Pfeilrichtung 40 angetrieben, so erfolgt die Förderung durch die Förderschnecke 12 in Richtung des Pfeiles 17 parallel zur Drehachse 11. Erfolgt der Antrieb entgegengesetzt zu Pfeilrichtung 40 - dies ist bei gehäckseltem Haimund Blattgut oder Schüttgut eher möglich als bei langhalmigem, trockenen Heu oder Stroh - so erfolgt die Förderwirkung der
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Förderschnecke parallel zur Drehachse 11 in Richtung des Pfeiles 18.
Um jedoch stets die obere Verbreiterung 14a des Förderkanales auch zum Transport von voluminösem, langhalmigen Fördergut ausnützen und trotzdem das Gut nach beiden Seiten transportieren zu können, wird erfindungsgemäß auch noch vorgeschlagen, die Förderschnecke 17 auf zusätzlichen Mantelhälften an der Hohlwalze 4 leicht lösbar und spiegelbildlich umsetzbar zu befestigen. Dadurch kann auch unter Beibehaltung der Drehrichtung 40 die Förderrichtung der Förderschnecke 12 je nach Wunsch umgekehrt werden.
Ein besonderer Vorteil der Drehrichtung 40 und der Ausnützung des verbreiterten Förderkanalteiles 14a besteht darin, daß voluminöses oder trockenes und daher z.B. als Heu, Kleeheu usv. empfindliches Gut lediglich mit geringer Reibung im Förderkanal 14a weitergefördert wird, so daß nur geringe Anteile des Fördergutes im unteren Teil 14 des Förderkanales einer möglicherweise unerwünschten Reibung zwischen der Förderschnecke 12 und dem dieser zugeordneten Teil der Gleitwand 13 ausgesetzt werden. Im übrigen ist das Entstehen geringer Bröckelverluste beim Dosieren des Ladegutes auf dem Hof um so leichter in Kauf zu nehmen, als abgeriebene oder abgebröckelte Feinteile vor Einleitung des Gutes in ein Gebläse separat aufgefangen oder auch in bekannter Weise abgesiebt und getrennt verfüttert werden können.
Wie Figur 1 zeigt, können die Stützen 37 so ausgebildet werden, daß bei Vorhandensein eines sog. abklappbaren Dürrfutteraufbaues am Ladewagen dessen hinterer Haltebügel 41 für die Begrenzungs-
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seile 42 in eine Stellung 41a abgeklappt werden kann, wenn es erwünscht ist, z.B. niedrigere Toreinfahrten zu durchfahren.
Ferner ist es zweckmäßig, den oberen Teil der die Entladeöffnung bekannter Ladewagen üblicherweise verschließenden Hecktüre 43 begrenzt beweglich so anzuordnen, daß sein freies Ende 43a einerseits in der Nähe des oberen Scharnieres 20 zu liegen kommt, andererseits aber auch begrenzt und unter Federkraft stehend in Pfeilrichtung 44 beweglich ist. Dadurch kann es im Betrieb auf der Oberseite eines sich evtl. im Förderkanal 14a bzw. über dem hinteren Ende des Kratzbodens 2 bildenden Förderguthaufen aufliegen und denselben z.B. durch Widerhaken 45 dann etwas zurückhalten, wenn bei übermäßiger Verfilzung des Ladegutes zuviel Fördergut von den Zinken 7 mitgenommen werden sollte.
Falls es erwünscht ist, das dosierte Ladegut nicht seitlich der Fahrspur des Ladewagens abzulegen oder an ein Fördergerät zu übergeben, z.B. beim Entladen des Materials in einem Fahrsilo wird die Gleitwand 13 am Befestigungsscharnier 20 gelöst und um das
nach oben geschwenkt bzw.
Befestigungsscharnier 19 abgeklappt oder/vorübergehend ganz abgenommen, so daß das Material auf der ganzen Länge der Hohlwalze hinter dem Ladewagen gleichmäßig ausgeworfen werden kann.
Die Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung kann entweder fahrbar ausgeführt oder an einer fahrbaren Maschine angeordnet werden, so daß sie zum Aufnehmen und Querfördern von Massengut der verschiedensten Art vom Erdboden bzw. aus Schwaden oder Haufen geeignet ist. Außerdem ist sie zur dosierten Entnahme von Massengü-
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tern aller Art, die z.B. auf dem Kratzboden eines Ladewagens oder einer stationären Dosiervorrichtung gelagert sind, geeignet.
Bei der Verarbeitung von Schutt- oder Massengut wird man selbstverständlich durch Aufschieben von beweglichen Manschetten auf die Zinkenspitzen 7a, die an der Innenseite der Brücken gehalten werden können (Figur 4), und die vorzugsweise aus leicht gleitendem oder abriebfestem Material, z.B. Kunststoff, hergestellt werden, dafür sorgen, daß kein Fördergut auf der Seite 5b durch den zwangsläufig gegenüber der Zinkentiefe breiteren Schlitz 6 in das Innere der Hohlwalze 4 eintreten kann.
Die Vorrichtung ermöglicht auch das gleichmäßige Ausstreuen voluminösen bzw. verfilzten (ggf. nur grob geschnittenen) Ladegutes aus einem Ladewagen auf dem Feld, z.B. zum Zwecke der Nachtrocknung, und das vollmechanisierte, arbeitssparende Entladen eines Ladewagens in Verarbeitungs- oder Fördermaschinen auf dem Hof mit einer einzigen angetriebenen Dosierwalze bei geringstem Kraftbedarf und Bedienungsaufwand. Sie stellt daher einen erheblichen Fortschritt dar.
Die Figur 5 zeigt eine teilweise geschnittene Draufsicht auf ein gegenüber Figur 2 abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei welchem die Förderschnecke 12 aus zwei zueinander gegenläufig angeordneten Teilen 12a und 12b besteht, welche von einer in der Mitte der Hohlwalze 4 angeordneten, vorzugsweise mit einer Schneide 12c ver-r sehenen Stoßstelle I2d beginnen und beim Antrieb der Walze in
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Drehrichtung 40 einen Teil des Fördergutes in Förderrichtung einen anderen Teil dagegen in Förderrichtung 18 parallel zur Drehachse 11 weiterfördern und zu beiden Seiten der Hohlwalze 4 ablegen können. Hierdurch ist es möglich, z.B. beim Überfahren eines Futtertisches das Erntegut in einem Durchgang in beide Futterkrippen abzulegen oder beim Ausstreuen von Halm- und Blattgut auf dem Feld während einer Fahrt zwei Schwaden aus Fördergut zu bilden.
Die Schneckengänge des Ausführungsbeispieles gemäß Figur 1 sind zweigängig, diejenigendes Ausführungsbeispieles gemäß Figur 5 sind eingängig ausgeführt.
Figur 6 zeigt ein etwas abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei welchem zwei Hohlwalzen 4 und 41 übereinander angeordnet sind, um einerseits Dosierwalzen etwas kleineren Durchmessers verwenden, andererseits aber auch Guthaufen verhältnismäßig großer Höhe sicher auflösen und das Gut seitlich weiterfördern zu können. Hierbei sind der oberen Hohlwalze 4* besondere Wandteile 13', die den Förderkanal 14*, 14a' bilden und gegenüber den Wandteilen 13 getrennt beweglich ausgeführt sein können, zugeordnet.
Das Fördergut wird sowohl im Förderkanal 14 und 14a,als auch im Förderkanal 14' und 14a' weitergefördert. Es ist zweckmäßig, der Hohlwalze 4' eine etwas größere Umdrehungsgeschwindigkeit zu geben als der Hohlwalze 4.
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In Figur 6 ist noch eine einfache Vorrichtung zur automatischen Regelung der Kratzbodengeschwindigkeit in Anpassung an die im Förderkanal 14 geförderte Gutmenge dargestellt:
Das bekannte, auf der Umlenkwelle des Kratzbodens sitzende Schubrad 46 wird durch eine an einem Winkelhebel 47 angelenkte Klinke diskontinuierlich angetrieben, wenn der Winkelhebel 47 über die Zugstange 49, die von einem nicht dargestellten Exzenterbolzen hin- und herbewegt wird, in Fahrtrichtung bewegt und durch eine Zugfeder 50 in die Ausgangsstellung zurückbewegt wird.
Der Vorschub des Kratzbodens kann in bekannter Weise dadurch geregelt werden, daß die Rückholung der Zugfeder durch einen verstellbaren Anschlag 51 begrenzt wird, so daß die Zugstange 49 ihre Hin-.und Herbewegung ausführen kann, der Winkelhebel 47 aber nicht mitgenommen wird, weil sein Mitnehmerbolzen in jeder Stellung der Zugstange 49 innerhalb des Zugbügels 52 liegt. Erfindungsgemäß kann nun der Bewegungsspielraum des Winkelhebels 47 auch dadurch verringert werden, daß eine am verstellbaren Anschlag 51 angelenkte Regelstange 53, welche mit dem unteren Teil der Gleitwand 13 verbunden ist, den Winkelhebel 47 dann in die Ausgangsstellung mehr odeyweniger zurückschwenkt, wenn die Gleitwand 13 durch größere Mengen des im unteren Teil des Förderkanales 14 befindlichen Gutes nach hinten bzw. nach unten geschwenkt wird. Dadurch wird die Vorschubgeschwindigkeit des Guthaufens gegen die Dosierwalzen entweder vermindert oder ganz ausgeschaltet, so daß eine sehr einfache und selbsttätige Regelung der Dosiergeschwindigkeit erreicht wird.
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Figur 7 zeigt ein weiteres abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei welchem die Dosierwalze 4 in ein stationäres oder auf Rollen fahrbares Gestell 54 eingebaut ist, vor dessen Eintrittsöffnung ein üblicher Ladewagen aufgestellt werden kann, so daß die Dosiervorrichtung das vom Kratzboden des Ladewagens nach hinten entladene Gut entnehmen und an ein seitlich angeordnetes Gebläse, Förderband 57 o.a. - das mit dem Gestell 54 starr verbunden sein kann - weitergibt. Im übrigen entspricht die Funktion dieser Dosiervorrichtung sinngemäß derjenigen der an einem Ladewagen angebauten Vorrichtung. Sie hat aber den Vorteil, daß das Gewicht der an dem Ladewagen angebauten Dosierwalze, dessen Ladefähigkeit für Fördergut beim Transport nicht verringert wird, und daß in Verbindung mit einer einzigen stationären Hohlwalze auf dem Hof mehrere Ladewagen gleichzeitig zum Laden und Transportieren eingesetzt, auf dem Hof jedoch abwechselnd über dieselbe Vorrichtung entladen werden können. Der Antrieb erfolgt entweder durch einen Elektromotor 56 oder durch eine auf einen Schlepper oder das Ladewagengetriebe aufgesteckte Gelenkwelle in an sich bekannter Weise.
Figur 8 zeigt die schematische Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispieles, bei welchem die Hohlwalze 4 mit Förderschnecke 12 und Gleitwand 13 nur mit einem Teil ihrer Länge mit Förderzinken 7 versehen ist, so daß das Fördergut nur im Bereich der Eintrittsöffnung 55 aufgenommen, aber ohne zusätzliche Fördermittel über die beliebige ganze Länge der Förderschnecke bzw. der Gleitwand 13 in Pfeilrichtung 17 zur Seite weitergefördert werden kann.
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Figur 9 zeigt eine in eine andere Richtung zielende weitere Variante, bei welcher die Dosierwalze 4 lediglich in ihren äußeren Abschnitten mit einer Förderschnecke 12a und 12b sowie mit Zinken 7c, 7b versehen ist, so daß das Fördergut lediglich in den Bereichen 55a, 55b aufgenommen und in einander entgegengesetzter Förderrichtung 17 und 18 zur Mitte der Walze 4 transportiert und dort an ein Folgegerät abgegeben werden kann. Diese Bauart ermöglicht die Herstellung einer Dosiervorrichtung, auf welcher zwei Ladewagen gleichzeitig im Wechsel entladen werden können derart, daß während des Austausches eines dieser Ladewagen auf der einen Seite auf der gegenüberliegenden Seite ein Ladewagen entladen und dadurch das Folgegerät z.B. ohne jede Unterbrechung bei Betätigung der entsprechenden Regelvorrichtungen, also auch gleichmäßig und ununterbrochen mit Fördergut beschickt werden kann. Diese Bauart bietet daher insbesondere bei Großbetrieben oder Futtertrocknungsgenossenschaften besondere Vorzüge.
Figur 10 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei welcher die Dosiertrommel 4 zum Zwecke der Aufnahme des Fördergutes mit einer größeren Anzahl von Zinkenreihen und einem Prallblech 58 ausgerüstet sowie auf Tastrollen 59 fahrbar ausgebildet ist. Diese Aufnahme- und Fördervorrichtung eignet sich insbesondere zum Anbau an fahrbare Erntemaschinen, z.B. Ladewagen, Schwaddrescher,
Feldhäcksler Schwadleger, Heubearbeitungsmaschinen/u.a., wenn die Aufnahme-
des breite z.B. erheblich größer sein muß als die Breite/etwa bear-
Schwades
beiteten/oder des abgelegten Gutes bzw. die Breite des Laderaumes oder einer Drescheinrichtung. Sie nimmt das Fördergut auf der ganzen Breite der Dosierwalzen 4 auf und transportiert es jeweils
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nach einer oder beiden Seiten parallel zur Drehachse 11 der Hohlwalze, ohne daß zusätzliche, an die Aufnahmetroiranel anschließende, angetriebene Förderelemente für die Querförderung, z.B. Schubstangenförderbänder, separate Förderschnecken o.a., notwendig sind.
Wie die Figur IQa zeigt, können die Zinken auch mit innerhalb der Brücken 60 angeordneten Querträgern 61 mit daran befestigten, enger gestellten Zinken 62 ausgerüstet sein, um die beim Aufnehmen von Fördergut auf dem Feld zweckmäßigen engeren Zinkenabstände und trotzdem eine dem Umfang der Aufnahmetrommel entsprechende größere Zahl von Zinkenreihen zu ermöglichen. Die Zinken 62 können auch als Federzinken ausgebildet sein.
Figur H zeigt eine weitere Anwendungsform der Erfindung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Dosierwalze 4 in einer rinnen-, mulden- oder behälterförmigen Gleitwand 13 mit Abstreifern 39 so angeordnet ist, daß die Seite 5a der Walze 4 nach oben zeigt. Diese Bauart eignet sich insbesondere zur Dosierung und Förderung des in einem durch die Gleitwand 13 gebildeten muldenförmigen Behälters in Haufenform eingelagerten Gutes. Die Zinken 7 lockern das Fördergut auf und verhindern dadurch eine Brückenbildung oberhalb der Förderschnecke 12. Die Förderschnecke 12 fördert das Material im unteren Teil der Mulde 13 in Richtung parallel zur Drehachse 11 durch eine Öffnung 63 in der Stirnwand 64 des Behälters nach außen.
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Figur 12 zeigt eine Draufsicht und Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles, bei welchem die Dosierwalze 4 an einem stationär aufgestellten, vorzugsweise jedoch mit einer Zugvorrichtung und Transporträdern 65, 66 versehenen Kratzboden 67 mit Seitenwänden 68 so angebaut ist, daß das hintere Ende 67 a des Kratzbodens höher liegt als das vordere Ende. Dadurch kann unter die Austrittsöffnung des Querförderkanales 14a die Annahmemulde eines Fördergerätes oder einer Arbeitsmaschine, z.B. eines Gebläses 70, gestellt werden. Mit dieser Dosiervorrichtung kann das durch Schnellentladung aus einem Ladewagen entladene Gut auf dem Kratzboden 67 zwischengespeichert und ohne Anwesenheit eines Schleppers und/oder des Ladewagens entnommen und kontinuierlich einem seitlich aufgestellten Transport- oder Verarbeitungsgerät zugeführt werden.
Diese Bauart einer Dosiervorrichtung hat den besonderen Vorteil, daß sie sehr einfach und robust gebaut ist, wenig Antriebskraft benötigt, unempfindlich gegen Verstopfungen und sowohl für Häcksel als auch für Langgut geeignet ist. Selbstverständlich können in Verbindung mit dieser Vorrichtung mit besonderem Vorteil auch die im Zusammenhang mit der Figur 6 beschriebenen Regelvorrichtungen sinngemäß angewandt werden.
Die Erfindung ist nicht auf die gezeichneten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, da auch weitere Ausführungs- und Anwendungsmöglichkeiten denkbar sind, ohne daß der Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen würde.
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Claims (8)

EENST WEICHEL 19.8.1974 Patentansprüche
1. Vorrichtung zum Aufnehmen und Weiterbefördern von Massengütern, insbesondere Halm- und Blattfrüchten, mit wenigstens einer angetriebenen umlaufenden Zinkentrommel, welcher entweder das Massengut, z.B. mit einem Roll- oder Kratzboden, in Haufenform zugeführt oder die selbst in Richtung auf das aufzunehmende Massengut bewegt wird, und die als um starre Lagerzapfen umlaufende Hohlwalze ausgebildet ist, deren Mantel Schlitze für den Durchtritt der Zinken aufweist, die mit einem Ende im Inneren des Mantels an einer zur Drehachse der Hohlwalze exzentrisch angeordneten starren Achse angelenkt sind, so daß die Zinken an der der starren Achse benachbarten Seite des Mantels aus diesem herausragen und an der gegenüberliegenden Seite ganz in den Mantel eingezogen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (5) eine rippenförmige Förderschnecke (12) trägt, über welche die Zinkenspitzen (7a) auf der dem aufzunehmenden Fördergut zugewandten Seite der
Hohlwalze hinausragen, und daß auf der gegenüberliegenden
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Seite £>b) der Hohlwalze (4) wenigstens zeitweise eine in einem Abstand angebrachte, die Hohlwalze (4) zum Teil umschließende Gleitwand (13) angeordnet ist, welche mit der Hohlwalze (4) zusammen einen Querförderkanal (14) bildet, in welchem die rippenförmige Förderschnecke (12) das Fördergut etwa parallel zur Drehachse (11) der Hohlwalze (4) nach außen fördert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitwand (13) begrenzt beweglich und/oder unter Federkraft stehend aufgehängt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die rippenförmige Förderschnecke (12) auf leicht und jeweils auch seitenverkehrt an- und abbaubaren Halbschalen (15, 16) am Mantel (5) so befestigt ist, daß die Förderschnecke (12) wahlweise jeweils in eine von zwei einander entgegengesetzten Förderrichtungen (17, 18), aber stets parallel zur Drehachse (11) der Hohlwalze (4) fördern kann.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitwand (13) leicht abnehmbar oder um ein Befestigungsscharnier (19) schwenkbar ist, so daß das von den Zinken erfaßte Fördergut wahlweise auch hinter bzw. unterhalb der Dosierwalze ausgeworfen werden kann.
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5· Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinkenspitzen in derjenigen Stellung, in welcher sie am weitesten aus dem Mantel (5) nach außen herausragen, die rippenförmige Förderschnecke wenigstens um das Maß der Höhe der Schneckenrippen überragen.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalze (4) mit einer Umfangsgeschwindigkeit von weniger als 3 m/sec - ggf. regelbar und/oder in ihrer Drehrichtung umkehrbar — antreibbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalze (4) am Ende eines an sich bekannten Ladewagens (l) mit Kratzboden (2) anbringbar ist, so daß das Fördergut entweder im Stand einem stationären Förderoder Verarbeitungsgerät zugeführt oder während der Fahrt neben der Fahrspur des Ladewagens abgelegt werden kann.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie an einem an sich bekannten Stalldungstreuer mit Kratzboden anbringbar und entweder zur gleichmäßigen Beschickung eines unterhalb der Dosiervorrichtung am Stalldungstreuer angebrachten, an sich bekannten Streugerätes oder zum seitlichen Ablegen des Düngers neben der Fahrspur des Stalldungstreuers z.B. auf der Oberfläche eines schmalen und langen Düngerhaufens verwendbar ist-
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