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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auseinanderziehen von ineinandersteckenden, quer zur Transportrichtung gegeneinander versetzten Bogen von in Form einer Schuppenbahn über eine Transportstrecke transportierten Falzprodukten mit im Bereich eines Abschnitts der Transportstrecke zu beiden Seiten der Transportbahn angeordneten, mit dem freien Rand der eine ihnen jeweils zugewandte Versetzung aufweisenden Bogen zum Eingriff bringbaren, mit gleicher in Transportrichtung verlaufender Geschwindigkeitskomponente angetriebenen Halteeinrichtungen, von denen zumindest eine auch eine quer zur Transportrichtung verlaufende Bewegungskomponente besitzt.
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Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der DE-PS 24 17 614 bekannt. Da bei Vorrichtungen dieser Art zwei gleich oder verschieden starke Falzprodukte gemeinsam gefalzt und eventuell beschnitten werden können, wird ein zweiter bzw. ein doppelt breiter Falzapparat entbehrlich. Bei der bekannten Anordnung gemäß DE-PS 24 17 614 sind die Halteeinrichtungen als auf jeweils einer Endlosbahn geführte Greiferreihen mit nebeneinander angeordneten Greifern ausgebildet, die ein jeweils zugeordnetes Bogenpaket an seinem freien durch den gegenseitigen Versatz gebildeten Rand erfassen und in die gewünschte Seitenlage bringen. Nachteilig hierbei ist, daß der fest vorgegebene Abstand der Greifer einen genauen Abstand der aufeinanderfolgenden Falzprodukte bedingt. Die Greifer besitzen einen festen gegenseitigen Abstand. Um sicherzustellen, daß jeder Greifer nur das ihm zugeordnete Bogenpaket ergreift, muß hierbei der Abstand der aufeinanderfolgenden Falzprodukte genauso groß wie der Greiferabstand sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es vorkommen, daß ein Greifer z. B. mehrere Produkte gleichzeitig erfaßt, was zu Störungen führt. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß sich der Schuppenabstand von schuppenförmig auf ein Transportband aufgelegten Falzprodukten z. B. aufgrund unterschiedlicher Reibung oder dergleichen ändern kann. Bei Verwendung der Vorrichtung gemäß DE-PS 24 17 614 ist es daher erforderlich, die Falzprodukte genau auszurichten und den Schuppen, abstand laufend zu kontrollieren. Die bekannte Anordnung erweist sich daher bereits von dieser Seite her als äußerst aufwendig und dennoch störanfällig. Außerdem ist davon auszugehen, daß es sich bei den hier verwendeten Greifern um sehr empfindliche und daher ebenfalls störanfällige, einen hohen Wartungsaufwand bedingende Bauelemente handelt. Ganz besonders nachteilig ist hierbei, daß die genannten Greifer auf- und zugesteuert werden müssen, was nicht nur zu einer hohen Lärmerzeugung, sondern auch zu einem verhältnismäßig starken Verschleiß führen kann. Ein weiterer ganz besonderer Nachteil der bekannten Anordnung ist jedoch darin zu sehen, daß bei einer Produktionsänderung mit einer Änderung des Schuppenabstands auch die Greiferabstände geändert werden müssen. Die bekannte Anordnung erweist sich daher nicht nur als aufwendig und störanfällig, sondern auch als nicht variabel genug.
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Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, unter Vermeidung der Nachteile der bekannten Anordnungen, eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art zu schaffen, die auch bei ungenauem bzw. variablem Schuppenabstand ohne entsprechende Nachstellung störungsfrei arbeitet und dennoch vergleichsweise einfach und robust aufgebaut ist und eine hohe Wartungsfreiheit besitzt.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine zur Transportrichtung parallele und eine seitlich hiergegen ausgestellte, jeweils einen durch aufeinander abrollende, stationäre Klemmbänder begrenzten Klemmspalt aufweisende Halteeinrichtung vorgesehen sind, daß die einander zugewandten Bandabschnitte zusammengehöriger Klemmbänder durch im Bereich zwischen ihre Umlenkeinrichtungen angeordnete, gegeneinander versetzte Anpreßrollen abgestützt sind und daß die Klemmbänder der transportrichtungsparallelen Halteeinrichtung direkt und die Klemmbänder der gegenüber der Transportrichtung seitlich ausgestellten Halteeinrichtung über ein Übersetzungsvorgelege von derselben Antriebsquelle aus antreibbar sind.
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Mit diesen Maßnahmen werden die Nachteile der Anordnung gemäß DE-PS 24 17 614 vollständig vermieden. Infolge der Ausbildung der Halteeinrichtung als Klemmbänder fällt der Aufwand zur Steuerung von bewegbaren Greifern und dergleichen weg, was sich positiv auf den baulichen Aufwand und die Wartungsfreundlichkeit auswirkt. Die den Klemmbändern zugeordneten, gegeneinander versetzten Anpreßrollen ergeben dabei trotz einer unter Umständen benötigten sehr großen Bandlänge einen zuverlässigen Eingriff und gewährleisten dennoch in vorteilhafter Weise eine Beibehaltung der Elastizität einer Bandführung, so daß diese sich auf unterschiedliche Produktdicken einstellen kann, was sich bei der Verarbeitung von in Form eines Schuppenstroms vorliegenden Falzprodukten vorteilhaft auf die Betriebssicherheit auswirkt. Da hierbei nicht jedes Falzprodukt einzeln gegriffen wird, sondern einfach in einen seitlich der Produktbahn verlaufenden, geraden Klemmspalt einläuft, kommt es hierbei auch auf die Genauigkeit des Produktabstands in vorteilhafter Weise nicht an. Auch bei einem variablen Produktabstand ist eine Umstellung der erfindungsgemäßen Anordnung daher nicht erforderlich, was sich insbesondere bei der Verarbeitung von Falzprodukten, deren Format veränderbar ist, vorteilhaft auf den Bedienungsaufwand auswirkt. In vorteilhafter Weise stellen die erfindungsgemäßen Maßnahmen weiter sicher, daß keine Differenzgeschwindigkeit zwischen den den Klemmbändern vor- und nachgeordneten Transportorganen und den Klemmbändern besteht, was sich ebenfalls vorteilhaft auf die Erzielung einer möglichst hohen Störungsfreiheit auswirkt. Außerdem ist kein Verschwenken der Produkte zu befürchten, sondern eine exakte Beibehaltung der Laufrichtung gewährleistet. Infolge der stationären Anordnung ergibt sich aber dennoch ein vergleichsweise einfacher Aufbau der Antriebsanordnung, was sich ebenfalls vorteilhaft auf den Herstellungs- und Wartungsaufwand auswirkt. Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile sind demnach insbesondere in ihrer Einfachheit zu erblicken.
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Die DE-OS 27 21 138 zeigt eine Vorrichtung zum Verändern des Bogenmittenabstands bereits völlig getrennt nebeneinanderliegender Bogen. Diese bekannte Anordnung besteht aus zwei bezüglich der Transportrichtung gegenläufig ausgestellten Bänderstrecken mit jeweils zwei parallelen, aus einem Oberband und einem Unterband bestehenden Bänderpaaren, die parallelogrammartig verstellbar sind. Die hier zwischen die Oberbänder und die Unterbänder der parallelogrammartig verstellbaren Bänderpaare einlaufenden Bogen werden hiervon nicht nur an ihrem Rand, sondern praktisch im Bereich ihrer ganzen Fläche erfaßt und entsprechend der Schrägstellung der Bänder nach vorne und zur Seite transportiert. Eine Trennung ineinandersteckender Falzprodukte wäre mit dieser Vorrichtung nicht möglich.
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Dasselbe gilt auch für die aus der DE-OS 29 16 270 entnehmbare Anordnung. Diese dient zum Auseinanderführen von nebeneinanderliegenden, im Bereich eines Stanzschnitts unvollständig voneinander getrennten Bogen, die ebenfalls flächenhaft erfaßt werden. Hierzu sind pro Bogen zwei parallele, über die Bogenbreite gleichmäßig verteilte Bänder vorgesehen, denen hier durch Rollen gebildete Gegenhalteelemente zugeordnet sind. Diese Gegenhalteelemente kommen jedoch in direkten Eingriff mit der zugewandten Produktoberseite. Andererseits sind die die Produktauflage bildenden unteren Bänder im Bereich zwischen den Umlenkrollen nicht weiter abgestützt. Auch diese bekannte Anordnung eignete sich daher nicht zum Auseinanderziehen ineinandersteckender Falzprodukte.
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Die FR-PS 6 47 597 zeigt zwar eine Transportvorrichtung mit zwei aufeinanderlaufenden Bändern, die im Bereich zwischen den Umlenkrollen durch gegeneinander versetzte Anpreßrollen abgestützt sind. Diese bekannte Anordnung dient jedoch zum Transport von Briefen, Päckchen oder dergleichen, auf einer geraden Bahn. Ein Seitentransport, insbesondere zum Auseinanderziehen ineinandersteckender Falzprodukte, ist nicht vorgesehen.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich aus den Unteransprüchen. So können die Klemmbänder zweckmäßig als auf Zahnriemenrädern aufgenommene Zahnriemen ausgebildet sein. Diese Maßnahmen ergeben einen schlupflosen Lauf und ermöglichen daher eine einfache Synchronisierung.
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Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
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In der Zeichnung zeigt
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Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Falzprodukts mit quer zur Transportrichtung gegegeneinander versetzten Bogen,
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Fig. 2 einen Längsschnitt einer an einen Falzapparat angebauten Trennvorrichtung in schematischer Darstellung,
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Fig. 3 eine Draufsicht auf die Anordnung nach Fig. 2 in schematischer Darstellung,
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Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3,
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Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 3 und
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Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 3.
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Das in Fig. 1 dargestellte Falzprodukt 1 besteht aus zwei ineinandersteckenden Bogenpaketen 1 a bzw. 1 b, die seitlich gegeneinander versetzt sind, so daß sich im Bereich jeder Seite jeweils ein freier Rand 2 ergibt, mit welchem das eine Bogenpaket das andere überragt. Die Breite des Rands 2 entspricht der seitlichen Versetzung. An diesen seitlichen Rändern 2 können die beiden Bogenpakete 1 a bzw. 1 b erfaßt und auseinander gezogen werden, so daß sich zwei separate Falzprodukte ergeben, die eine gleiche oder verschiedene Seitenzahl aufweisen können. Die Herstellung dieser beiden Falzprodukte kann jedoch gemeinsam in einem Falzapparat erfolgen, dessen Arbeitsbreite lediglich der Breite eines Produkts zuzüglich der seitlichen Versetzung entspricht.
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Der Aufbau und die Wirkungsweise eines Falzapparats sind an sich bekannt und bedürfen daher im vorliegenden Zusammenhang keiner eingehenden Erläuterung mehr. Die gefalzten und eventuell beschnittenen Falzprodukte werden, wie Fig. 2 erkennen läßt, durch ein Schaufelrad 3 in Form eines Schuppenstroms 4 auf ein Auslegeband 5 abgelegt, das aus um Bandwalzen 6 herumgeführten, seitlich voneinander distanzierten Tragbändern 7 besteht. Die Bandwalzen 6 können einfach in den Seitenwandungen 8 des Falzapparats gelagert sein. Das aus dem Falzapparat herausführende Auslegeband 5 bildet den ersten Abschnitt einer zu einer Weiterverarbeitungsvorrichtung, etwa zu einer Paketiervorrichtung, führenden, hier mehrteiligen Transportstrecke. Im Bereich des an das Auslegeband 5 sich anschließenden, durch mit dessen Tragbändern 7 verzahnte Tragbänder 7 gebildeten Abschnitts 9 dieser Transportstrecke sind zu beiden Seiten des Schuppenstroms 4 Halteeinrichtungen vorgesehen, die die vorbeilaufenden Falzprodukte am jeweils zugeordneten freien Rand 2 erfassen und in Transportrichtung weitertransportieren sowie voneinander trennen, d. h. seitlich auseinanderziehen. Zur Aufnahme der den Transport-Streckenabschnitt 9 und der weiteren Transport-Streckenabschnitte bildenden Tragbänder 7 sind ebenfalls Bandwalzen vorgesehen. Im Verzahnungsbereich aufeinanderfolgender Transport-Streckenabschnitte kann jeweils eine gemeinsame Bandwalze vorgesehen sein, auf die die Tragbänder 7 aufeinanderfolgender Transport-Streckenabschnitte in alternierender Reihenfolge aufgereiht sind, wodurch sich automatisch eine antriebsmäßige Verbindung der einzelnen Transport-Streckenabschnitte ergibt.
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Zur Bildung der Halteeinrichtungen sind im dargestellten Ausführungsbeispiel aus jeweils mindestens einem oberen und einem zugeordneten unteren Klemmband 10 bzw. 11 bestehende Bahnführungen 12 bzw. 13 vorgesehen, die jeweils einen über ihre ganze Länge sich erstreckenden, gerade durchgehenden Klemmspalt 14 begrenzen, der vom jeweils zugewandten, durch die betreffenden Ränder 2 gebildeten Randstreifen der Schuppenbahn 4 durchsetzt wird. Die beiden Bahnführungen 12 bzw. 13 können mit ihrem vorderen Ende gegenüber der durch den Pfeil 15 angedeuteten Transportrichtung seitlich ausgestellt sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar ist, die eine Bahnführung 12 parallel zur Transportrichtung angeordnet und lediglich die andere Bahnführung 13 mit ihrem vorderen Ende unter einem gewissen Winkel gegenüber der Transportrichtung seitlich ausgestellt. Die Länge der Bahnführungen 12 bzw. 13 sowie die Größe des Ausstellwinkels werden so gewählt, daß auch bei maximaler Produktbreite eine vollständige Trennung sowie ein ausreichender Abstand zwischen den getrennten Produkten erreicht werden. Die maximale Produktbreite entspricht hierbei der Arbeitsbreite des vorgeordneten Falzapparats abzüglich der Breite der kleinsten erforderlichen Versetzung. Bei sich ändernder Produktbreite wird zweckmäßig lediglich die Breite der Versetzung verändert, so daß keine Seiteneinstellung der Bahnführungen 12 bzw. 13 erforderlich ist. Die Bahnführungen können daher stationär angeordnet sein. Es wäre aber auch denkbar, eine seitliche Verstellbarkeit vorzusehen. Hierzu genügt es, wenn lediglich die transportrichtungsparallele Bahnführung 12 seitlich verstellbar angeordnet ist. Die den Transport-Streckenabschnitt 9 durchlaufenden Produkte, deren auseinanderzuziehende Bogenpakete 1 a bzw. 1 b mit dem durch die seitliche Versetzung jeweils gebildeten Rand 2 in den jeweils zugeordneten Klemmspalt 14 einlaufen und daher durch die gleichförmig angetriebenen Klemmbänder 10 bzw. 11 infolge der wirksam werdenden Klemmkräfte zuverlässig mitgenommen werden, liegen mit ihren mittleren Bereichen auf den Tragbändern 7 auf, die ebenfalls mit Transportgeschwindigkeit laufen. Es wäre auch denkbar, im Bereich zwischen den beiden seitlichen Bahnführungen 12 bzw. 13 einfach einen stationären, etwa mit erhabenen Stegen oder einem Trittbrettmuster oder dergleichen versehenen Tisch vorzusehen. Es wäre auch denkbar, lediglich den infolge der seitlichen Ausstellung der Bahnführung 13 sich ergebenden Zwickel durch ein entsprechendes Zwickelblech auszufachen, wie in Fig. 3 bei 16 angedeutet ist. Eine andere Möglichkeit kann darin bestehen, in diesem Bereich einfach entsprechend verkürzte Tragbänder 7 vorzusehen. Die mit ihrem Rand 2 in den Klemmspalt 14 der transportrichtungsparallelen Bahnführung 12 einlaufenden Bogenpakete werden lediglich in Transportrichtung transportiert und quer hierzu festgehalten. Die mit ihrem Rand 2 in den Klemmspalt 14 der seitlich ausgestellten Bahnführung 13 einlaufenden Bogenpakete werden in Transportrichtung und quer hierzu transportiert. Der Quertransport erfolgt infolge des geradlinigen Verlaufs der Bahnführung 13 ohne Produktdrehung, so daß die transportrichtungsparallele Ausrichtung der Produktseitenkanten bzw. die lotrecht hierzu verlaufende Ausrichtung der Produktvorderkanten erhalten bleibt. Durch den mit Hilfe der Bahnführung 13 bewerkstelligten Seitentransport des hiervon erfaßten Bogenpakets erfolgt die Trennung der zunächst ineinandersteckenden Bogenpakete, so daß sich im Anschluß an den Transportstrecken-Abschnitt 9 zwei nebeneinander sich befindende Schuppenströme ergeben. Der an den Abschnitt 9 sich anschließende Abschnitt 17 der Transportstrecke ist daher gegenüber dem Transportband 5 entsprechend verbreitert. Im Zwickelbereich können, wie weiter oben bereits ausgeführt wurde, ein Zwickelblech 16 und/oder verkürzte Tragbänder vorgesehen sein.
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Die die Bahnführungen 12 bzw. 13 bildenden Klemmbänder 10, 11 werden vom Falzapparat her angetrieben. Im dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt der Antrieb über das auf hier nicht näher dargestellte Weise angetriebene Transportband 5. Hierzu ist das untere Klemmband 10 der transportrichtungsparallelen Bahnführung 12 auf den den benachbarten Tragbändern 7 zugeordneten Bandwalzen 6 aufgenommen, von denen die in Transportrichtung hintere Bandwalze gleichzeitig zum Auslegeband 5 gehört. Das obere Klemmband 11 ist auf oberhalb von den Bandwalzen 6 angeordneten Bandrädern 18 aufgenommen. Die antriebsmäßige Kopplung mit dem zugeordneten unteren Klemmband 10 erfolgt, wie am besten aus Fig. 4 erkennbar ist, über auf seitlich auskragenden Antriebsstummeln angeordnete Stirnräder 19. Die Klemmbänder 10 bzw. 11 der seitlich ausgestellten Bahnführung 13 sind auf im Bereich zwischen den Bandwalzen 6 des Transport-Streckenabschnitts 9 angeordneten Bandrädern 20 aufgenommen, die, wie Fig. 5 zeigt, ebenfalls durch auf seitlich überkragende Antriebsstummel aufgesetzte Stirnräder 21 antriebsmäßig miteinander gekoppelt sind. Die Einleitung des Drehmoments erfolgt über eine Kardanwelle 22, die mittels eines hier seitlich außerhalb der Bahnführung 12 angeordneten Vorgeleges mit der vorderen Bandwalze 6 des Auslegebands 5 antriebsmäßig verbunden ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist hierzu ein Zahnriemen 23 vorgesehen, der auf einem bandwalzenseitigen Zahnriemenritzel 24 und einem achsparallel hierzu gelagerten Zahnriemenrad 25 aufgenommen ist. Mit Hilfe der Durchmesser von Zahnriemenritzel 24 und Zahnriemenrad 25 läßt sich praktisch jede gewünschte Übersetzung bewerkstelligen. Diese Durchmesser sind so zu wählen, daß die Klemmbänder 10 bzw. 11 der seitlich ausgestellten Bahnführung 13 mit einer Geschwindigkeit angetrieben werden, die sich als Resultierende aus der der Geschwindigkeit der Bahnführung 12 entsprechenden Vorwärtsgeschwindigkeit und der Seitentransportgeschwindigkeit ergibt.
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Die Klemmbänder 10 bzw. 11 können als einfache Bänder ähnlich den Tragbändern 7 ausgebildet sein. Zur Erzielung eines schlupflosen Laufs der Klemmbänder 10 bzw. 11 sollen diese im dargestellten Ausführungsbeispiel als Zahnriemen ausgebildet sein, was auf einfache Weise einen exakten Gleichlauf der Klemmbänder bewerkstelligt. Hierdurch ist sichergestellt, daß Relativbewegungen der Klemmbänder gegenüber den randseitig erfaßten Produkten unterbleiben, so daß diese geschont werden. Die Bandräder 18 bzw. 20 sind in diesem Fall als Zahnriemenräder ausgebildet. Die Bandwalzen 6 sind mit dem hierauf aufgenommenen Klemmband 10 der Bahnführung 12 zugeordneten Zahnriemenritzeln 26 versehen. Die Bahnführungen 12 bzw. 13 können jeweils durch miteinander fluchtende Einzelbänder oder Mehrfachbänder gebildet werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zur Bildung der Bahnführung 12 Einzelbänder vorgesehen. Zur Bildung der Bahnführung 13 sind Doppelbänder vorgesehen. Zur Verstärkung der Klemmwirkung sind im Bereich zwischen den den Klemmbändern 10 bzw. 11 zugeordneten Umlenkeinrichtungen, wie insbesondere die Fig. 2 und 6 erkennen lassen, Anpreßrollen 27 vorgesehen, welche das wirksame Eingriffstrum des jeweils zugeordneten Klemmbands abstützen, so daß auf der gesamten Länge des Klemmspalts 14 eine zuverlässige Bogenmitnahme gewährleistet ist. Die dem unteren Klemmband 10 und dem jeweils zugehörigen oberen Klemmband 11 zugeordneten Anpreßrollen 27 sind in Transportrichtung gegeneinander versetzt, so daß eine gewisse Elastizität im Bereich des Klemmspalts 14 erhalten bleibt, der somit auch Exemplare aus stärkerem Material bzw. Verdickungen des Schuppenstroms ohne Beschädigung der Antriebsmittel und ohne Nachjustierung aufnehmen kann, womit ein störungsfreier Transport gewährleistet ist. Zur Bewerkstelligung eines eventuell erforderlichen Längenausgleichs kann der Abstand zwischen den Zahnriemenrädern 18 einstellbar sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sollen einfach eines oder beide Zahnriemenräder 18 entsprechend federnd angeordnet sein. Bei der Verarbeitung von Schuppenströmen mit stark voneinander abweichender Dicke kann es zweckmäßig sein, zumindest die oberen und/oder die unteren Anpreßrollen 27 verstellbar anzuordnen. Im Bereich der Bandumlenkungen kann sich dabei ein Einlauf- bzw. Auslaufspalt ergeben. Es wäre aber auch denkbar, auch die den Klemmbändern zugeordneten Umlenkeinrichtungen entsprechend zu verstellen. Die Anpreßrollen 27 sind auf seitlichen Wangen 28 frei drehbar aufgenommen, die ihrerseits an gehäusefesten Haltern 29 befestigt sind.
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Zur Aufnahme der außerhalb der Falzapparat-Seitenwandungen 8 vorgesehenen Bandwalzen 6 und Bandräder 18 bzw. 20 des Transport-Streckenabschnitts 9 sind auf einer Trägerplatte 31 angeordnete Lagerböcke 30 vorgesehen. Die Trägerplatte 31 ist über Halter 32 schwenkbar an den Falzapparat-Seitenwandungen 8 befestigt und liegt über Stützen 33 auf dem Fußboden auf. Das mit der Kardanwelle 22 verbundene Zahnriemenrad 25 kann einfach in einer Auskragung des benachbarten Lagerbocks 30 gelagert sein. Die den Wandungen 28 zugeordneten Halter 29 sind ebenfalls auf der Trägerplatte 31 befestigt. Der an den die seitlichen Bahnführungen 12 bzw. 13 aufweisenden Transport- Streckenabschnitt 9 sich anschließende Transport- Streckenabschnitt 17 ist mit seiner hinteren Bandwalze 6 an die vordere Bandwalze 6 des Abschnitts 9 so nahe angestellt, daß sich ein störungsfreier Übergang ergibt. Die seitlichen Träger 34 des Abschnitts 17 können lösbar an den benachbarten Lagerböcken 30 befestigt werden.
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Vorstehend ist zwar ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert, ohne daß jedoch hiermit eine Beschränkung verbunden sein soll. So könnten anstelle der Klemmbänder 10 bzw. 11 auch mehrere, in übereinander vorgesehenen Reihen angeordnete, angetriebene Transportrollen Verwendung finden.