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Abschließbarer Kasten oder abschließbare Kasette
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Kasten, bestehend aus einem
Behälter und einem Deckel, in welchem Deckel ein durch einen Schlüssel zu bedienendes
mit wenigstens einem Schloßriegel versehenes Schloß eingebaut ist, um den Deckel
mit Bezug auf den Behälter zu verriegeln.
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Derartige Kästen oder Kassetten werden durch Bankgeschäfte zur Verfügung
gestellt, um ihre Kunden in den Stand zu setzen, um Geldmittel und andere wertvolle
Dokumente auf sichere Weise zur Bank zu bringen und dort gegebenenfalls in den sogenannten
Nachttresor zu deponieren. Öfters sind diese Tresore derartig eingerichtet, daß
falls darin eine Kassette deponiert wird, der Kunde eine leere Kassette wieder mitnehmen
kann. Bis jetzt ist es üblich, daß der Kunde einen Schlüssel
zur
Verfügung haben muß, um eine derartige Kassette öffnen zu können. Dies hat verschiedene
Nachteile. Man bedenke z.B., daß eine im Nachttresor deponierte Kassette nicht gut
ihren Weg zum Inneren der Bank gemacht hat und deswegen wieder aus ihm herausgenommen
werden kann. Haben andere als lediglich die Bank einen Schlüssel zur Verfügung,
so kann eine derartige Kassette geöffnet werden, ohne Spuren davon zu hinterlassen.
Auch innerhalb der Interessensphäre des Kunden ist es für ihn angenehm, sicher zu
sein, daß die Kassette während der Zeit, während der er sie verwalt>., nicht
von anderen geöffnet werden kann, nachdem sie einmal abgeschlossen worden ist. So
könnte man mehrere Gründe bedenken, aus denen es angenehm wäre, über eine Kassette
zu verfügen, die einmal von dem Kunden geöffnet werden kann, dann abschließbar ist
und danach nur noch von der Bank geöffnet werden kann.
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Dies alles ist erfindungsgemäß nunmehr mit der Maßnahme erreicht
worden, daß das Schloß durch den Schlüssel derartig bedienbar ist, daß die Verriegelung
nur zustande gebracht werden kann, nachdem der Deckel der Kassette entfernt worden
ist. Im allgemeinen kann dies erreicht werden mit der Maßnahme, daß der Schloßriegel
mit einem federnden Element versehen ist, das in bzw. hinter einen zur Kassette
gehörenden Teil kommt, wenn der federnde SchloßriegeI mit Bezug auf einen Stahlrand
der Kassette einen zusätzlichen Schlag macht.
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In dieser Hinsicht sind drei Ausführungsformen möglich. Vorgezogen
wird die Ausführungsform, bei der das federnde Element eine federbelastete Sperrklinke
ist, die in eine an der Unterseite des Stahlrandes vorgesehene Öffnung eingreifen
kann.
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Falls die Kassette einen rechtwinkligen Querschnitt hat, sind vorzugsweise
zwe-i Schloßriegel vorgesehen, die durch einen Mitnehmer miteinander gekuppelt sind,
der durch eine zu einem Zylinderschloß gehörende Zunge mit umgesetzter Lippe antreibbar
ist. Die Zunge und der Mitnehmer verfügen mit Bezug zueinander über einen freien
Schlag,um den Schlüssel des Zylinderschlosses in den Ausnahmestand bringen zu können.
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Um unberechtigte Handlungen möglichst weitgehend auszuschließen und
jedenfalls sichtbar zu machen, falls unberechtigte Handlungen durchgeführt worden
sind, ist das Zylinderschloß in einer Bucht einer Montageplatte angeordnet, die
durch Zapfenschrauben an Stützen des Deckels festgelegt ist, während der Schloßmechanismus
an der Hinterseite des Deckels durch eine Deckplatte abgedeckt ist, die mit Nieten
mit der Montageplatte verbunden ist. Zur Erreichung einer guten Zentrierung sind
der Deckel und die Deckplatte zur Stelle des Zylinderschlosses mit einer dem Zylinderschloß
angepaßten Vertiefung versehen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert,
in der eine Anzahl Ausführungsformen einer Dose nach der Erfindung beispielsweise
wiedergegeben ist. In der Zeichnung zeigt: Fig. 1 eine Draufsicht, teilweise im
Schnitt des Deckels und des sich darunter befindenden Kastens bei einer vorzugsweise
angewandten Ausführungsform, Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II der Fig. 1, Fig.
3 einen Schnitt nach Linie III-III der Fig. 1
mit in geschlossenem
Zustand befindlicher federnder Sperrklinke des Deckels, Fig. 4 eine Ansicht ähnlich
derjenigen der Fig. 3, aber nunmehr mit der federnden Sperrklinke des Deckels in
abnehmbarem Zustand, Fig. 5 eine schematische Draufsicht der einfachsten Ausführungsform,
und Fig. 6 eine schematische Draufsicht einer it Bezug auf Fig. 5 verbesserten Rusführungsform,
mit der aber mit Bezug auf die Ausführungsformen der Fig. 1-4 doch noch einige Nachteile
verbunden sind.
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Der in den Fig. 1 und 3 dargestellte Kasten besteht aus einem Deckel
1 und einem Behälter 2, die beide aus Kunststoff hergestellt sein können.
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Im Behälter 2 ist ein der Innenwand entlang laufender Stahlrand 3
befestigt, z. B. mittels Nieten 4. Im Stahlrand 3 ist eine Öffnung 5 (Fig. 1 und
3) vorgesehen, die mit einer federnden Sperrklinke 6 des näher zu erläuternden Verriegelungsmechanismus,
das im Deckel 1 eingebaut ist, zusammenarbeiten kann.
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Die Nieten 4 könnte man abbohren und erneut anordnen, ohne Spuren
zu hinterlassen. Um dies auszuschließen, werden vorzugsweise "Schweißnieten'r verwendet,
die folgendermaßen angeordnet werden: Der Stahlrand 3 wird auf eine Schweißpresse
gestellt, darüber der Kunststoffbehälter 2, in dem Löcher für die Schweißnieten
vorgesehen sind. Diese Schweißnieten werden eingesteckt, und dann wird durch das
Druckstück der Schweißpresse mittels Projektions- oder
Widerstandsschweißen
die Verbindung zustande gebracht.
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Diese Methode gibt eine hinreichend starke Verbindung und kann ohne
die erforderliche Schweißpresse nicht ausgeführt werden, ohne Spuren zu hinterlassen.
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Diese Verbindungsmethode mit Schweißnieten kann auch in anderen Fällen
angewandt werden, wenn man einen Kunststoffgegenstand an einem Metalluntergrund
befestigen will, ohne Löcher in jenem Untergrund zu bohren und wobei man eine glatte
vom Kunststoff abgewandte Oberfläche des Metalluntergrundes zu erhalten wünscht.
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Der im Deckel eingebaute Verriegelungsmechanismus besteht aus einem
Zylinder-Schloß 7, das eine Zunge 8 mit umgesetzter Lippe antreiben kann. Diese
Lippe 9 kann einen Mitnehmer 10, die mittels Stiften 11 mit den beiden Schloßriegeln
12 zusammenarbeitet, drehen lassen. Hierbei gibt es aber zwischen der Lippe und
dem Mitnehmer 10 ein gewisses Spiel in Form einer Aussparung 13, um den Innenzylinder
ohne Verstellung der Schloßriegel in den Stand setzen zu können, in welchem der
Schlüssel entnommen und auch wieder eingesteckt werden kann.
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In den Fig. 1 und 2 sind die Schloßriegel 12 in der verriegelten
Lage, in der sie unter einer Bucht 14 des Stahlrandes 3 stecken. Um die Schloßriegel
12 aus diesem zurückzuziehen, muß man gemäß Fig. 1 den Mitnehmer 10 im Uhrzeigersinn
drehen. Dies geschieht durch entsprechende Drehung der Zunge 8. Die Zunge hat ihren
freien Schlag durch die Aussparung in Fig. 1 also schon ausgeführt.
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Während des Zurückziehens der Riegel 12 muß die Druckkraft einer Feder
15 überwunden werden, die um eine Verschmälerung 16 an der Hinterseite der Riegel
12 herum angeordnet sind. Wie schon früher bemerkt wurde, ist an
einem
der Riegel 12, in Fig. 1 dem oberen Riegel, eine federnde Sperrklinke 6 vorgesehen.
Diese federnde Sperrklinke 6 kommt beim Zurückziehen der Riegel 12 in die Aussparung
5 des Stahlrandes 3 des Behälters 2. Diese Situation ist in Fig. 4 wiedergegeben,
und dies ist die "abnehmbare Stellung" des Deckels, die durch eine Handlung eines
Mitarbeiters des Bankbüros dem Behälter,gewährt wird. Wenn der Kunde den Deckel
vom Behälter abnimmt, so wird die Sperrklinke 6 nicht mehr durch die Öffnung gehemmt
und kommen die Riegel 12 nach außen. Das einzig das der Kunde, nachdem er den Behälter
gefüllt hat, machen kann, ist den Deckel aufzusetzen und dichtzudrücken, wobei die
Riegel 12 in ihre Verriegelungsstellung gelangen und die federnde Sperrklinke 6
in die Stellung von Fig. 3 kommt. Da lediglich der Mitarbeiter des Bankbüros über
einen dazu passenden Schlüssel verfügt, ist er der einzige, der den Behälter öffnen
kann, leeren kann und für erneute Verwendung von einem Kunden fertigmachen kann,
d.h. er stellt den Deckel 1 an den Behälter 2 und dreht mit seinem (nicht dargestellten)
Schlüssel den Mitnehmer 10 im Uhrzeigersinn, so daß die federnde Sperrklinke 6 in
die Öffnung gerät. Nach dem Zurückdrehen in die neutrale Stellung des Zylinderschlosses,
wozu die Aussparung die Gelegenheit bietet, entfernt er den Schlüssel.
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Um ungewollte Handlungen möglichst weitgehend zu beschränken, ist
der Deckel 1 auf eine besondere Weise aufgebaut: von der Stirnfläche 17 läuft an
der Hinterseite ein abwärts gerichteter Rand 18, der zur Stelle der Durchgänge der
Riegel 12 verdickt ausgeführt ist, wie in Fig. 2 durch L8' eingegeben ist. Gleichfalls
laufen von der Stirnfläche 17 zwei Stützen 19 (Fig. 2) nach abwärts, die eingerichtet
sind, am Zapfenschrauben 20 zu empfangen, mit deren Hilfe eine metallene Montageplatte
21
festgesetzt werden kann. In der Montageplatte ist eine Bucht
22 ausgebiLdet, deren Ränder in eine Nut des Zylinderschlosses passen. Das Zyiinderschloß
kann nunmehr gut zwischen einer Vertiefung 24 im Deckel und einer Vertiefung 25
in einer Kunststoffdeckplatte 26 fixiert werden, die mit Nieten 27 an der Montageplatte
21 befestigt wird, nachdem die übrigen Teile des Verriegelungsmechanismus angeordnet
worden sind. Für eine gute Nietung sind noch Verstärkungsrippen 28 im Deckel vorgesehen.
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Mit Bezug auf die Riegel 12 kann noch bemerkt werden, daß diese aus
Standardisationserwägungen beide mit einem Vorsprung 29 versehen sind, der als Anschlag
dient für die Feder 30 der federnden Sperrklinke 6.
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Rechts in Fig. 2 ist keine federnde Sperrklinke vorhanden, aber der
betreffende Riegel weist wohl den genannten Vorsprung 29 auf.
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Mit Bezug auf die Öffnung 5 im Stahlrand 3 kann noch bemerkt werden,
daß diese zweifach und diametral angebracht sein muß, um den Deckel reihum aufsetzen
zu können.
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Für viereckige Ausführungsformen müßten noch mehr Öffnungen 5 angebracht
werden.
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Was die Stellung der Öffnungen 5 betrifft, darf bemerkt werden, daß
die Riegel 12 gleichsam einen zusätzlichen Schlag machen müssen mit Bezug auf die
Dicke des Stahlrandes, weil sonst die federnde Sperrklinke beim Schließen des Kastens
in die Öffnung geraten würden, was selbstverständlich nicht die Absicht ist.
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Der vorstehend beschriebene Kasten bildet tatsächlich cie vorzugsweise
angewandte Ausführungsform. Es ist noch eine Anzahl Ausführungsformen erdenklich,
und diese werden schematisch anhand der Fig. 5 und 6 erläutert, denen ledig-
lich
ein Riegel 12 mit um die Verschmälerung 16 herum gestellter Feder 15 und ein Teil
eines Stahlrandes 3 dargestellt sind. Der Verriegelungsmechanismus kann den Figuren
1 und 2 identisch ausgeführt sein.
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In Fig. 5 ist der Stahlrand 3 mit einem innenwärts gerichteten Stift
31 versehen, während der Riegel 12 mit einem Federstreifen versehen ist, der beim
über den zusätzlichen Schlag nach rechts Bewegen hinter dem Stift 31 angreift und
auf diese Weise die gekuppelten Riegel Ln der Ausnahmestellung hält. Dieser Federstreifen
ist also in der Fläche des Riegels elastisch.
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In Fig. 6 ist der Stahlrand 3 mit einer Aussparung 33 im Oberrand
versehen, während der Riegel mit einem Federstreifen 34 versehen ist, der sich senkrecht
auf die Fläche des Riegels bewegen kann und - nachdem er den zusätzlichen Schlag
gemacht hat - in die Aussparung gerät.
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Diese Ausführungsformen haben als Vorteil, daß sie ein wenig billiger
hergestellt werden können, aber haben als Nachteil, daß man sich an den Stiften
31 und Aussparungen 33 verletzen kann; dies ist bei der vorgezogenen Ausführungsform
ausgeschlossen, weil die Öffnungen 5 sich unten im Stahlrand 3 befinden. Überdies
ist eine Ausführungsform mit Spiralfedern betriebssicherer als Ausführungsformen
mit Federstreifen.
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In den Rahmen der Ansprüche fallen auch andere Ausführungsformen,
als in der Zeichnung wiedergegeben, wobei namentlich an Deckel mit einem asymmetrischen
Aussehen gedacht werden kann, bei denen einer der Riegel z.B.
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durch einen einfachen Haken ersetzt werden könnte, während auch ein'Scharnierdeckel
verwendbar wäre. Im letzten Falle sind auch Ausführungsformen mit einem runden Kasten
und einem hauptsächlich runden Deckel denkbar.
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