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DE3115179A1 - Verpackung fuer fluessige oder feste giessfaehige gueter - Google Patents

Verpackung fuer fluessige oder feste giessfaehige gueter

Info

Publication number
DE3115179A1
DE3115179A1 DE19813115179 DE3115179A DE3115179A1 DE 3115179 A1 DE3115179 A1 DE 3115179A1 DE 19813115179 DE19813115179 DE 19813115179 DE 3115179 A DE3115179 A DE 3115179A DE 3115179 A1 DE3115179 A1 DE 3115179A1
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DE
Germany
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packaging
pouring spout
packs
blanks
pouring
Prior art date
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Application number
DE19813115179
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English (en)
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DE3115179C2 (de
Inventor
Heinz Focke
Kurt 2810 Verden Liedtke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
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Priority to GB8210833A priority patent/GB2096576B/en
Publication of DE3115179A1 publication Critical patent/DE3115179A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3115179C2 publication Critical patent/DE3115179C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes, or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/40Packages formed by enclosing successive articles, or increments of material, in webs, e.g. folded or tubular webs, or by subdividing tubes filled with liquid, semi-liquid, or plastic materials
    • B65D75/44Individual packages cut from webs or tubes
    • B65D75/48Individual packages cut from webs or tubes containing liquids, semiliquids, or pastes, e.g. cushion-shaped packages

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus flexiblem Verpakkungsmaterial, insbesondere schweißfähiger Verbundfolie, zur Aufnahme flüssiger oder fester gießfähiger Güter, wobei ein Zuschnitt durch Schweiß- oder Klebenähte unter Bildung von Boden- und Oberwandung sowie Vorder-, Rück- und Seitenwandungen in eine annähernd quaderförmige Gestalt auffaltbar
ist und wobei an der Oberwandung eine Gießtülle angeordnet ist.
Die Gestaltung von Verpackungen für die Aufnahme von gieß- bzw. schüttfähigen Gütern, insbesondere Flüssigkeiten, ist
Eingesandte Modelle werden nach 2 Monaten, falls nicht zurückgefordert, vernichtet. Mündliche Abreden, insbesondere durch Fernsprecher, bedürfen schriftlicher Bestätigung. — Die in Rechnung gestellten Kosten sind mit Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. — Bei verspäteter Zahlung werden Bankzinsen berechnet.
Gerichtsstand und Erfüllungsort Bremen.
Bremer Bank, (BLZ 290 80010) Nr. 2310028 - Die Sparkasse in Bremen (BLZ 230501 01) Nr. 104 5855 - Postscheckkonto: Hamburg (BLZ 200100 20) 339 52-202
-δ-ein besonderes Thema der Verpackungstechnik. Bei der Gestaltung ist einerseits auf maschinengerechte, rationelle Großserienfertigung, zum anderen auf eine technisch einfache Befüllung, auf eine einwandfreie Lager- bzw. Stapelfähigkeit und schließlich auf eine leichte, dem verpackten Produkt angemessene Handhabung zu achten.
Durch das DE-GM 80 08 250 ist ein prismatischer Standbeutel aus einer Verbundfolie bekannt geworden, der an der Oberseite mit einer Füll- und Entleerungstülle ausgestattet ist Die Gießtülle ist dabei in bezug auf die (vertikale) Längsmittelebene des bekannten Standbeutels seitlich versetzt angeordnet, erstreckt sich demnach nur über annähernd eine halbe Breite des Beutels. Diese Anordnung und Bemessung der Gießtülle hängt mit der Herstellung der Standbeutel aus einer schlauchförmigen Bahn des Verpackungsmaterials zusammen. Aus zwei Folienbahnen, die an den freien Rändern durch thermische Schweißung miteinander verbunden sind, wird der Materialschlauch geschaffen. An den seitlichen Längsrändern desselben sowie im mittleren Bereich sind jeweils V-Falten aus dem Verpackungsmaterial gebildet zur Darstellung von Boden- und Oberwandung des fertigen Beutels. Letztere entsteht dabei aus zwei in der unteren Materialbahn gebildeten V-Faltungen. Die einzelnen Beutel werden durch quergerichtete, V-förmige und längsgerichtete Schweißnähte begrenzt und innerhalb des Materialschlauchs markiert. Dabei liegen zwei Beutel nebeneinander, derart, daß die versetzt angeordneten Gießtüllen formschlüssig
ineinandergreifen.
30
Der so ausgebildete Standbeutel ist konstruktiv ungünstig, insbesondere hinsichtlich der Anordnung und Gestaltung der Gießtülle. Vor allem ist die restfreie Entleerung des
Beutels erschwert.
35
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß einerseits eine rationelle, materialsparende Fertigung und andererseits eine optimale Gebrauchsfähigkeit gegeben sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Verpakkung dadurch gekennzeichnet, daß die Gießtülle sich zum Ausgußende hin verjüngend ausgebildet und im Bereich des Übergangs in die Oberwandung mindestens der Breite derselben entspricht.
Eine Verpackung mit den vorstehenden Merkmalen zeichnet sich in besonderer Weise durch eine dem Packungsinhalt, also insbesondere Flüssigkeiten, angemessene Gebrauchsfähigkeit aus. Die Gießtülle erleichtert durch dreieckförmige oder trapezförmige Gestaltung die Entnahme des Packungsinhalts, und zwar rückstandslos. Die vor Ingebrauchnahme verschlossene Spitze bzw. ein freier Rand der Gießtülle werden zu diesem Zweck aufgetrennt bzw. abgeschnitten. Durch die Fortsetzung von die Gießtülle seitlich begrenzenden, konvergierenden Schweiß- bzw. Klebenähten bis in den Bereich der Seitenwandungen der Packung ergibt sich ein die volle Breite derselben erfassender trichterförmiger Ausguß.
Die im Sinne der Erfindung ausgestaltete Verpackung läßt sich bei Anwendung weiterer erfindungsgemäßer Merkmale rationell und vor allem abfallfrei fertigen. Zu diesem Zweck werden die Verpackungen bzw. (doppelwandige) Zuschnitte von einer fortlaufenden Schlauchbahn des Verpakkungsmaterials (Verbundfolie) abgetrennt. Innerhalb dieser aus zwei Materialbahnen bestehenden, also doppellagigen Schlauchbahn sind die Packungen bzw. die Zuschnitte in zwei Reihen mit den Gießtüllen einander zugekehrt ange-
° ordnet, und zwar mit Versatz in Längsrichtung der Schlauchbahn. Dadurch können die dreieck- oder trapezförmigen Gieß-
-δ-tüllen der Packungen abfallfrei angeordnet werden, nämlich mit formschlüssigem,wechselseitigem Eingriff, derart, daß die Gießtülle einer Verpackung der einen Reihe in die Ausnehmung zwischen zwei Gießtüllen von Verpackungen der benachbarten Reihe ragt.
Die Gießtüllen können erfindungsgemäß in der Mittelebene der Verpackung oder alternativ zur Seite derselben versetzt angeordnet sein. Bei der letztgenannten Ausführung geht die Rück- bzw. Vorderwandung in die Gießtülle über, bildet eine Wandung derselben. Diese Gestaltung erleichtert die rückstandsfreie Entnahme des Packungsinhalts.
Die Füllung und Komplettierung der erfindungsgemäßen Verpackungen kann - abweichend von bisherigen Techniken in der Weise erfolgen, daß flach aufeinanderliegende, fertige Verpackungen als Einheiten hergestellt und in ein entsprechend ausgebildetes Magazin einer Verpackungsmaschine eingegeben werden. In dieser erfolgt dann das Füllen der fertigen Verpackungen, beispielsweise mit einer Injektor-Nadel. Dabei erhalten die Verpackungen auch die im wesentlichen quaderförmige Endgestalt.
Weitere Merkmale der Erfindung betreffen die konstruktive Ausgestaltung der Verpackungen sowie Maßnahmen zur Herstellung derselben.
Ausführungsbeispiele der Verpackungen sowie von Schlauchbahnen als Zwischenprodukt zur Herstellung von Verpackungen werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1: den oberen Teil einer ersten Ausführungsform einer Verpackung vor der Ingebrauchnahme, in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2: die Verpackung gemäß Fig. 1 bei aufgerichteter Gießtülle, ebenfalls in perspektivischer Darstellung,
Fig. 3: eine zweite Ausführungsform der Verpackung in einer Darstellung entsprechend Fig. 1,
Fig. 4: das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 in einer Darstellung entsprechend Fig. 2,
Fig. 5
bis
Fig. 7: verschiedene Ausführungsbeispiele eines
Materialschlauchs für die Herstellung von Verpackungen gemäß Fig. 1 bis 4,im Querschnitt, 15
Fig. 8: einen Materialschlauch mit daraus herzustellenden Verpackungen bzw. Zuschnitten,im Grundriß,
Fig. 9: einen Querschnitt durch den Materialschlauch
gemäß Fig. 8,
Fig. 10: einen Abschnitt eines Materialschlauchs für die Herstellung von Verpackungen gemäß Fig. 3 und 4,
im Grundriß,
25
Fig. 11: einen Querschnitt zu Fig. 10,
Fig. 12: den Schlauchabschnitt gemäß Fig. 10 bei veränderter Relativstellung, im Grundriß,
Fig. 13: den Schlauchabschnitt gemäß Fig. 10 und 12 in der der fertigen Verpackung bzw. dem fertigen Zuschnitt hierfür entsprechenden Relativstellung,
Fig. 14: einen Querschnitt zu Fig. 13.
"3115179 -ιοί Die hier angesprochenen Verpackungen sind in erster Linie für die Aufnahme von flüssigen Gütern bestimmt. Das geeignete Verpackungsmaterial ist eine Folie, die flüssigkeitsdicht und vorzugsweise thermisch schweißbar ist. Vorrangig kommen Verbundfolien, also mehrlagige Folien, zum Einsatz.
Die Verpackungen bestehen aus einem im fertigen Zustand, nämlich nach Füllung, quaderförmigen Packungskörper 20 und einer an diesem angebrachten Gießtülle 21. Der Packungskörper 20 besteht aus einer Oberwandung 22, einer Vorderwandung 23, einer Rückwandung 24, einer Bodenwandung 25 und Seitenwandungen 26, 27. Die vorgenannten Wandungen 22..27 sind durch Faltlinien 28 gegeneinander abgegrenzt, die in das Verpackungsmaterial durch Prägen, thermische Behandlung od. dgl. eingebracht sind. Am bodenseitigen Rand der Vorder- und Rückwandung 23, 24 sowie der Seitenwandungen 26 und 27 erstreckt sich ringsherum eine Schweiß- oder Klebenaht, nämlich die Bodennaht 29. Aufrechte Seitennähte 30 und 31 sind im Bereich der Seitenwandungen 26, 27 - etwa mittig - vorgesehen. Die Gießtülle 21 ist durch seitliche Tüllennähte 32 und 33 begrenzt.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist die Gießtülle über die volle Höhe dreieckförmig ausgebildet. Die Tüllen-2^ nähte 32, 33 laufen demnach geradlinig konvergierend zusammen. Demgegenüber ist die Gießtülle 21 des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 3 und 4 trapezförmig gestaltet. An die konvergierenden Tüllennähte 32, 33 schließt eine rand-
seitige Quernaht 34 an.
30
Die dargestellten Ausführungsbeispiele gemäß Fig. 1 und 2 einerseits und Fig. 3 und 4 andererseits sind durch weitere Besonderheiten der Gießtüllen 21 voneinander verschieden. Bei der Konstruktion gemäß Fig. 1 und 2 erstreckt sich die Gießtülle 21 über die volle Breite der flachen Packung bzw. des Packungszuschnitts (Fig. 8). Dies bedeutet, daß bei dem
quaderförmig aufgefalteten Packungskörper 20 die Gießtülle 21 seitlich über diesen hinwegsteht. Dreieckförmige Randzw'ickel 35 werden bei der fertigen Packung (Fig. 1) gegen die Seitenwandungen 26, 27 umgefaltet. Der übrige Teil der Gießtülle 21 ist gegen die Oberwandung 22 umgefaltet. Ein dreieckiges Reststück 36 ist darüber hinaus gegen die Vorderwandung 23 oder Rückwandung 24 gefaltet. Die Gießtülle 21 kann in dieser Stellung lösbar an dem Packungskörper 20 angeheftet sein.
Eine weitere Besonderheit der beiden unterschiedlichen Packungsausführungen besteht darin, daß bei der gemäß Fig.1 und 2 die Gießtülle 21 etwa mittig, also in einer vertikalen Mittelebene des Packungskörpers 20, angeordnet ist.
Bei der Alternative It. Fig. 3 und 4 ist hingegen die Gießtülle 21 zum äußersten Rand hin versetzt, z. B. auf der Seite der Rückwandung 24 angeordnet. Letztere findet dabei eine Fortsetzung als eine Wandung der Gießtülle 21, während die andere in die Oberwandung 22 übergeht. Die so ausgebildete Gießtülle 21 liegt, wie Fig. 3 erkennen läßt, vor der Ingebrauchnahme der Packung ausschließlich an der Oberwandung 22 an.
Unterschiedlich sind auch die ungefüllten flachen Packungen bzw. Packungszuschnitte für die Ausführungsformen gestaltet, Gemeinsam ist die Herstellung der Packungen bzw. Zuschnitte aus einer fortlaufenden Materialbahn, nämlich einem Materialschlauch 37. Dieser besteht alternativ aus einem einstückig, also im Querschnitt geschlossen extrudierten Folienschlauch (Fig. 9) oder aus mehreren, insbesondere zwei Materialbahnen 38 und 39, die in verschiedener Weise durch Verkleben oder Verschweißen zu dem Materialschlauch 37 zusammengesetzt sind. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 sind Materialbahnen 38, 39 von gleicher Breite seit-Hch durch Schlauchnähte 40 und 41 miteinander verbunden.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist die Materialbahn 39 um einen noch zu erläuternden Betrag breiter als die Materialbahn 38. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 ist schließlich eine weitere Besonderheit insofern vorgesehen, als in einem Teilbereich eine Verstärkung in Gestalt eines Verstärkungsstreifens 42 aufgebracht ist. Dieser kann aus Papier, Pappe od. dgl. bestehen und innen oder - wie gezeigt - außen durch vollflächiges Verkleben oder Verschweißen aufgebracht sein. Der Verstärkungsstreifen 42 befindet sich in einem Bereich, der die Bodenwandung 25 der Packung bildet.
Der in der vorstehenden Weise ausgebildete Materialschlauch 37 wird zunächst durchgehend mit seitlichen V-Falten 43 und 44 versehen. Diese sich über die volle Länge des Materialschlauchs 37 erstreckenden, im Querschnitt V-förmigen, nach innen gerichteten Falten werden einerseits durch die Schlauchnähte 40, 41 und andererseits durch korrespondierende Schlauchnähte 45 bzw. 46 fixiert.
Innerhalb des so vorbereiteten Materialschlauchs 37 werden Packungen bzw. Zuschnitte für die Herstellung der Packungen in zwei Reihen 47 und 48 nebeneinanderliegend gebildet und von dem Materialschlauch 37 abgetrennt. Die Abtrennung kann durch Stanzen, aber auch durch quergerichtete Trennschweißung erfolgen.
Die Packungen bzw. Zuschnitte werden in dem Materialschlauch 37 durch die die Packung bestimmenden Schweiß- bzw. Klebenähte markiert, also durch die am äußeren Rand jeweils gebildeten Bodennähte 29, durch die Seitennähte 30, 31 und die Tüllennähte 32 und 33. Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 9 sind darüber hinaus im Bereich der herzustellenden Bodenwandung 25 sich erstreckende Ecknähte 49 und 50 gebildet. Diese führen bei der quaderförmig aufgefalteten, gefüllten Packung zu der besonderen, aus Fig. 2 und 4 ersichtlichen Konstruktion des unteren Teils der Packung.
[ NACHGEREtOHT
-13-
Von besonderer Bedeutung ist die Anordnung der Packungen bzw. Zuschnitte in zwei Reihen 47 und 48 innerhalb des Materialschlauchs 37. Wie aus Fig. 8 ersichtlich, sind die Packungen der einen Reihe 47 gegenüber den Packungen der anderen Reihe 48 jeweils um eine halbe Packungsbreite versetzt. Dadurch können die dreieckförmigen Gießtüllen 21 formschlüssig aneinanderschließen. Jede Gießtülle der einen Reihe ragt in eine passende, dreieckförmige Ausnehmung, die durch zwei Gießtüllen der Packungen der anderen Reihe begrenzt ist. Die Packungen können dadurch abfallfrei durch Querstanzung von dem Materialschlauch 37 fix und fertig in geschlossenem Zustand abgetrennt werden.
Die Packung gemäß Fig. 3 und 4 erfordert einen etwas grösseren Aufwand bei der Gestaltung des Materialschlauchs 37 bzw. der Anordnung der Zuschnitte innerhalb desselben.
Fig. 10 zeigt einen Abschnitt eines Materialschlauchs 37, wobei zwei mit den (trapezförmigen) Gießtüllen 21 einander zugekehrten Packungen bzw. Packungszuschnitten in zwei Reihen angeordnet sind. Die Faltlinien 28 sowie die Schweiß- bzw. Klebenähte sind angedeutet.
Der nächste Schritt entspricht dem im Zusammenhang mit 2$ Fig. 8 und 9 beschriebenen Herstellen der V-Falten 43,44 an den Längsseiten des Materialschlauchs 37. Die sich daraus ergebende Grundrißstellung der beiden Packungszuschnitte ergibt sich aus Fig. 12. Der Querschnitt entspricht dem gemäß Fig. 9.
30
Vor dem Abtrennen der Zuschnitte bzw. Packungen vom Materialschlauch 37 ist hier wegen der außermittigen, seitlichen Anordnung der Gießtüllen 21 eine weitere Maßnahme erforderlich. Der Materialschlauch 37 wird im Bereich
der oberen und unteren Materialbahnen 38, 39 jeweils mit einer zusätzlichen, durchlaufenden Faltung versehen, und
zwar mit einer Z-Falte 51 bzw. 52 (Fig. 14). Die vorgenannten Z-Falten 51, 52 liegen mit Abstand von und auf unterschiedlichen Seiten einer (gedachten) Längsmittelebene des Materialschlauchs 37. Dieser hat nunmehr die aus Fig. 13 ersichtliche Grundrißgestalt. Es können jetzt die erforderlichen Schweiß- bzw. Klebenähte hergestellt werden zur Markierung der einzelnen Packungen. Dabei ist ersichtlich, daß die trapezförmige Gießtülle 21 so dimensioniert ist, daß sie passend in einer ebenfalls trapezförmigen Ausnehmung zweier Packungen bzw. Zuschnitte der benachbarten Reihe Aufnahme findet.
Für den Aufbau und die Funktionsfähigkeit der Packung ist von Bedeutung, daß die konvergierenden Tüllennähte 32, hier innerhalb der Packung bis zu den Seitennähten 30, fortgesetzt sind und dadurch einen teilweise innerhalb der Packung liegenden, über die volle Breite sich erstreckenden Gießtrichter erzeugen.
Die einzelnen geschlossenen, von dem Materialschlauch abqetrennten (flachen) Packungen können für die weitere Verarbeitung, nämlich Füllung, in einem Magazin einer Füllmaschine Aufnahme finden und sodann nacheinander befüllt werden. Die Füllung kann beispielsweise durch Injektornadeln erfolgen.
Meissner & Bolte
Patentanwälte
Anmelder: Focke & Co. Siemensstraße 10 2810 Verden Bremen, den 14. April
1981 9112
Bezugszeichenl iste
20 Packungskörper
21 Gießtülle
22 Oberwandung
23 Vorderwandung
24 Rückwandung
25 Bodenwandung
26 Seitenwandung
27 Seitenwandung
28 Faltlinie
29 Bodennaht
30 Seitennaht
31 Seitennaht
32 Tüllennaht
33 Tüllennaht
34 Quernaht
35 Zwickel
36 Reststück
37 Materialschlauch
38 Materialbahn
39 Materialbahn
40 Schlauchnaht
41 Schlauchnaht
42 Verstärkungsstreifen
43 V-Falte
44 V-Falte
45 Schlauchnaht
46 Schlauchnaht
47 Reihe
48 Reihe
49 Ecknaht
50 Ecknaht
51 Z-Falte
52 Z-Falte
Leerseite

Claims (12)

  1. Ansprüche
    f 1 .J Verpackung aus flexiblem Verpackungsmaterial, ins-Oesondere schweißfähiger Verbundfolie, zur Aufnahme flüssiger oder fester gießfähiger Güter, wobei ein Zuschnitt durch Schweiß- oder Klebenähte unter Bildung von Boden- und Oberwandung sowie Vorder-, Rück- und Seitenwandungen in eine annähernd quaderförmige Gestalt auffaltbar ist und wobei an der Oberwandung eine Gießtülle angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießtülle (21) sich zum Ausgußende hin verjüngend ausgebildet und im Bereich des Übergangs in die Oberwandung (22) mindestens der Breite derselben entspricht.
    Eingesandte Modelle werden nach 2 Monaten, falls nicht zurückgefordert, vernichtet. Mündliche Abreden, Insbesondere durch Farnsprecher, bedürfen schriftlicher Bestätigung. - Die in Rechnung gestellten Kosten sind mit Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. - Bei verspäteter Zahlung werden Bankzinsen berechnet.
    Gerichtsstand und Erfüllungsort Bremen. Bremer Bank. (BLZ 29080010) Nr. 2310028 - Die Sparkasse in Bremen (BLZ 290501 01) Nr. 104 5855 - Postscheckkonto: Hamburg (BLZ 20010020) 33952-202
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießtülle (21) annähernd dreieckförmig bzw. trapezförmig ausgebildet und seitlich durch konvergierende Schweiß- bzw. Klebenähte (Tüllennähte 32, 33) begrenzt ist.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießtülle (21) etwa in der mittleren Querebene der Oberwandung (22) angeordnet ist.
  4. 4. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießtülle (21) mit Abstand von der mittleren Querebene der Oberwandung (22) angeordnet ist, insbesondere an einem zur Vorder- oder Rückwandung (23, 24) sich erstreckenden Rand der Oberwandung (22).
  5. 5. Verpackung nach Anspruch 4 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießtülle (21) mit einer ihrer Wandungen als Fortsetzung der Vorder- oder Rückwandung (23, 24) angeordnet ist.
  6. 6. Verpackung nach Anspruch 2 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gießtülle (21) begrenzenden, konvergierenden Tüllennähte (32, 33) bis zu den Seitenwandungen (26,27) (geradlinig) fortgesetzt sind.
  7. 7. Verpackung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Gießtülle (21) über die volle Breite der (flachen, ausgebreiteten) Packung erstreckt und daß seitliche dreieckförmige Zwickel (35) derselben bei aufgefalteter (quaderförmiger) Packung gegen die Seitenwa'indungen. (26, 27) derselben umgefaltet sind .
  8. 8. Verpackung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießtülle (21) vor Ingebrauchnahme der Verpakkung gegen Oberwandung (22) und gegebenenfalls gegen die Vorder- bzw. Rückwandung (23, 24) umgefaltet und angeheftet ist.
  9. 9. Verpackung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Bodenwandung (25) mit einer innen und/ oder außen befestigten, insbesondere angeschweißten Verstärkung versehen ist (Verstärkungsstreifen 42), vorzugsweise aus Papier.
  10. 10. Schlauchförmige Bahn (Materialschlauch) aus Verpackungsmaterial zum Herstellen von Packungen bzw. Zuschnitten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Bahn seitliche V-förmige Einfaltungen (V-Falten) zur Bildung der Bodenwand der mit den Gießtüllen (21) einander zugekehrten Packungen aufweist und die Gießtüllen (21) der in zwei Reihen innerhalb des Materialschlauchs (37) angeordneten Packungen bzw. Zuschnitte einander zugekehrt sind und formschlüssig ineinander greifen, dadurch gekennzeichnet, daß die Packungen bzw. die Zuschnitte der einen Reihe (&7) gegenüber den Packungen bzw. Zuschnitten der anderen Reihe (48) versetzt angeordnet sind, derart, daß die Gießtülle (21) einer Packung bzw. eines Zuschnitts der einen Reihe (47) in eine durch die Gießtüllen (21) zweier Packungen bzw. Zuschnitte der anderen Reihe (48) begrenzte Ausnehmung passend hineinragt.
  11. 11. Schlauchförmige Bahn (Materialschlauch) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß für die Herstellung von Packungen bzw. Zuschnitten mit außermittig, seitlich angeordneter Gießtülle (21) Materialbahnen (38,39) des Materialschlauchs (37) mit Z-förmigen Faltungen (Z-Falte 51, 52) mit Abstand von und auf verschiedenen
    Seiten einer Längsmittelebene des Materialschlauchs (37) angeordnet sind zur Bildung der Oberwandung (22) der Packung.
  12. 12. Schlauchförmige Bahn (Materialschlauch) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Verstärkung für die Bodenwandung (25) in den seitlichen V-Falten(43, 44) ein durchlaufender Verstärkungsstreifen (42), insbesondere aus Papier, Pappe od. dgl., angeordnet ist und durch Verschweißung oder Verklebung mit dem Materialschlauch (37) verbunden ist.
    Meissner & Bolte
    Patentanwälte
DE19813115179 1981-04-15 1981-04-15 Schlauchförmige Bahn (Materialschlauch) aus Verpackungsmaterial zum Herstellen quaderförmiger Faltbehälter mit jeweils einer Gießtülle an der Oberwandung Expired DE3115179C2 (de)

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