DE3108614A1 - Vorrichtung zum maehen von gras insbesondere unter absperrungen - Google Patents
Vorrichtung zum maehen von gras insbesondere unter absperrungenInfo
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- A01D34/00—Mowers; Mowing apparatus of harvesters
- A01D34/835—Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes
- A01D34/86—Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes for use on sloping ground, e.g. on embankments or in ditches
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Description
Socifet§ Anonyme:
Et s MASQUELIER - fir - 3008
Vorrichtung zum Mähen von Gras insbesondere unter Absperrungen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Mähen von Gras insbesondere unter Absperrungen, wie z.B. von
Pfosten getragenen Straßenleitplanken, und um deren Pfosten herum.
Um Gras unter Absperrungen, wie z.B. Straßenleitplanken
zu mähen, stehen entsprechende Mähvorrichtungen zur Verfügung, welche geeignet sind, zwischen die Leitplanken
und den Boden einzugreifen. Diese Mähvorrichtungen werden im allgemeinen von Maschinen, wie z.B. Schleppern
getragen und sind am Ende von verschwenkbaren Armen befestigt. Indessen treten Probleme durch die Pfosten auf,
von welchen diese Absperrungen bzw. Leitplanken getragen werden. Wenn mechanisierte Mähvorrichtungen benützt
werden, ist es tatsächlich erforderlich, die Mäharbeit in zwei Schritten durchzuführen, nämlich zunächst auf
der einen und dann auf der anderen Seite der Absperrung, wobei die Mähvorrichtung bei jedem Pfosten derart gesteuert
werden muß, daß sie um diesen Pfosten herumgeführt wird.
Es wird deshalb meistens das Gras unter den Absperrungen und im Umkreis der Pfosten mit kleinen tragbaren Mähvorrichtungen
geschnitten, welche von Hand betätigt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, welche es gestattet, das Gras unter
Absperrungen, wie z.B. Straßenleitplanken, zu mähen, wobei die Vorrichtung das Gras insbesondere auch im
Umkreis der Pfosten in einem einzigen Arbeitsgang schneiden soll, ohne daß es erforderlich wird, besondere
Manöver auszuführen.
Weiterhin Lst es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung
zu schaffen, die von einer Maschine, wie beispielsweise einem Schlepper oder einem gezogenen Anhänger getragen
werden kann und die eine große Mähgeschwindigkeit ermöglicht.
Die Lösung der gestellten Aufgabe besteht bei einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art darin, daß sie dem
Boden benachbart zwei unabhängige Schneidköpfe aufweist, deren Schneidbereiche sich zumindest teilweise überdecken,
wenn sich die Schneidköpfe in ihrer Normalstellung befinden, und daß Mittel vorgesehen sind, welche
es ermöglichen, die Schneidköpfe soweit auszulenken,daß
jeder zeitlich ein in seiner Bahn befindliches Hindernis umwandern und anschließend in seine Normalstellung zurückkehren
kann.
Durch diese Vorrichtung wird es möglich, während der Fortbevvegung der Vorrichtung das Gras zu -beiden Seiten
und auch unterhalb der Absperrung zu mähen, wobei die Schneidköpfe im Bereich der Pfosten aus ihrer Normal-
Stellung ausgelenkt und um den Pfosten herumgeführt werden, so daß im unmittelbaren Umkreis der Pfosten
das Gras gemäht wird, ohne daß ein besonderes Manöver bei.der Bedienung der Vorrichtung erforderlich ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Anhand der nun folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung
wird diese näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung während der Arbeit
im Bereich einer Straßenleitplanke und angebracht an einem Schlepper,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht eines Schneidkopfes und eines Abschnittes der den Schneidkopf
tragenden Säule,
Fig» 3 eine schematische Draufsicht auf die die beiden
Schneidköpfe tragende Brücke und
Fig. 4 in drei aufeinanderfolgenden Darstellungen verschiedene Stellungen der Schneidköpfe während
der Arbeit.
In Fig. 1 ist mit 1 die schematisch dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung insgesamt bezeichnet. Diese
Vorrichtung erlaubt es, das Gras unter einer Leitplanke 2 zu mähen, welche von Pfosten 3 getragen wird.
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Die Vorrichtung 1 umfaßt zunächst eine Brücke 4, welche die Leitplanke bzw. Absperrung 2 übergreift. Diese Brücke
4 kann jede geeignete Form aufweisen, beispielsweise die Form eines umgekehrten U. Sie besitzt zwei Säulen 5 und
6, welche in ihrem oberen Bereich durch einen Querbalken 7 miteinander verbunden sind. An den unteren Enden einer
jeden dieser Säulen 5 und 6 ist mittels eines Armes 8 bzw. 9 ein Schneidkopf 10 bzw. 11 gelagert.
Die Vorrichtung 1 umfaßt außerdem vorzugsweise im oberen Bereich der Brücke 4 schematisch dargestellte.Mittel
13, _ welche es gestatten, die beiden Schneidköpfe 10 und 11 elastisch gegeneinander vorzuspannen, damit sie
nach dem Passieren eines Pfostens 3 in ihre Normalstellung zurückgeführt werden. Diese Mittel umfassen außerdem
Anschläge 14 und 15, welche die beiden Schneidköpfe 10 und 11 in der Normalstellung halten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 umfaßt außerdem Anschlußelemente
16, welche zur Verbindung der Brücke 4 mit einer beweglichen Maschine, wie beispielsweise
einem in Fig. 1 schematisch dargestellten Schlepper 12, oder einem gezogenen Anhänger, dienen. Diese Mittel 16
umfassen auch eine Heb- und Senkvorrichtung 17 für die Brücke 4, sowie Mittel, welche es gestatten, die Brücke
4 in eine Position längs der beweglichen Maschine zu schwenken, durch welche die Brücke getragen wird, und
j zwar in eine im wesentlichen parallel zur Fortbewegungs-
richtung der Maschine verlaufende Position.
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Die Schneidköpfe 10 und 11 sind von einer an sich bekannten, geeigneten Bauart. Sie können beispielsweise
als Schneidelement eine Klinge, einen Draht, eine Kette usw. aufweisen. Die Schneidköpfe 10 und 11 sind in den
verschiedenen Figuren, insbesondere auch in Fig. 2, schematisch durch ihre Schutzhaube 18 dargestellt. Vorzugsweise
ist jeder Schneidkopf 10 bzw. 11 einzeln motorisiert. Als Motor dient vorzugsweise ein Hydraulikmotor
19. Falls die Vorrichtung 1 von einem Schlepper getragen wird, sind die Hydraulikmotoren 19 durch
schmiegsame Leitungen mit einer Hydraulikgruppe verbunden, welche eine Pumpe mit vervielfachter Geschwindigkeit
umfaßt, um die Motoren in Reihe mit einem hydraulischen Vorratsbehälter durchschnittlicher Kapazität
und mit einer Filtereinrichtung zu verbinden. Dadurch wird die Aufheizung des Öls verhindert.
In Fig» 2 ist schematisch der Schneidkopf lOund das untere Ende der Säule 5 der Brücke 4 dargestellt. Der
Schneidkopf 11 und die Säule 6 der Brücke 4 sind im wesentlichen identisch zu jenem ausgebildet, was unter
Bezugnahme auf Fig. 2 beschrieben wird. Der Schneidkopf 10 ist mit der Säule 5 durch einen Arm 8 und
eine Achse 20 verbunden, wobei diese Achse 20 um die Achse 21 der Säule drehbar ist. Die Säule 5 und die
Achse 20 sind von geeigneter Bauart und ihre Konstruktion bleibt dem Fachmann überlassen. Die aus dem
Schneidkopf 10 und dem Arm 8 bestehende Baugruppe kann sich somit in einer zur Achse 21 rechtwinklig verlaufenden
Ebene verschwenken.
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Der Arm 8 ist mit der Achse 20 über ein Gelenk 22 geeigneter Art verbunden, welche es gestattet, den
Schneidkopf 10 in die schematisch in strichpunktierten Linien 23 dargestellte Lage anzuheben. In dieser angehobenen
Stellung liegt der Schneidkopf 10 annähernd längs der Säule 5. Diese Stellung wird während des
Transports der Vorrichtung benutzt und dient gleichzeitig dazu, die Vorrichtung über eine Absperrung zu
heben oder sie von der Absperrung abzuheben. Geeignete Mittel gestatten es, den Schneidkopf in dieser angehobenen
Stellung festzuhalten, beispielsweise kann dazu eine Kette 24 verwendet werden, welche in Fig. 2 nur
teilweise dargestellt ist, und deren verschiedene
' Glieder in einen an der Säule 5 angebrachten Haken
! eingehängt werden können.
Die Länge dieser Kette hängt im wesentlichen davon ab, welche Spannweite bei im wesentlichen horizontalem
Schneidkopf 10 erforderlich ist. Die Mittel zur Anhebung des Schneidkopfes können auch einen Hydraulikzylinder
oder jede andere geeignete Einrichtung umfassen.
Im hinteren Bereich des Schneidkopfes 10 ist ein Gleitschuh 25 angeordnet, welcher sich in der Arbeitsstellung
des Schneidkopfes 10 auf den Boden abstützt und dessen Abstand vom Boden bestimmt. Der Gleitschuh
ist in der Höhe durch jedes geeignete Mittel einstellbar. Weil dieser Gleitschuh 25 vorgesehen ist, hält
der Schneidkopf 10 unabhängig von Unregelmäßigkeiten
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der Bodenoberfläche oder von Bewegungen der Brücke 4
in Abhängigkeit von Bewegungen des die Brücke 4 tragenden Fahrzeugs 12 stets einen annähernd gleichen Abstand vom
Boden ein.
Der Gleitschuh 25 kann durch jede andere geeignete Vorrichtung ersetzt werden, welche eine entsprechende Wirkung
ausübt, wie beispielsweise durch eine Walze oder ein Rad. Eine Vorrichtung letzterer Art wird man vorsehen,
wenn sie mit einer festen und dauerhaften Oberfläche zusammenwirkt, wie beispielsweise einem Straßenbelag.
Vorzugsweise sind Führungen 26 und 27 mit den Schutzhauben 18 der Schneidköpfe 10 und 11 und den sie
tragenden Armen 8 bzw. 9 verbunden. Diese Führungen 26 und 27 können jede geeignete Form aufweisen, vorzugsweise
besitzen sie einen geradlinigen Abschnitt, welcher in Fig. 3 bei der Führung 27 mit 27* bezeichnet
ist und der sich annähernd parallel zur Längsrichtung des zugeordneten Armes erstreckt, der am Umfang der
Schutzhaube 18 der Schneidköpfe 10 bzw. 11 befestigt ist.
Die Fig. 3 zeigt eine Ansicht von unten auf die Brücke 4 und die in ihrer Normalstellung befindlichen Schneidköpfe
10 und 11. Jeder Schneidkopf 10 und 11 besitzt einen Schnittbereich 28 bzw. 29, welcher in Fig. 3
durch strichpunktierte Linien abgegrenzt ist. Die
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Schnibtbereiche sind vom Durchmesser der Schneidorgane
eines jeden Schneidkopfs und von der Arbeitsrichtung der Vorrichtung abhängig.
In der Normalstellung überdecken sich die Schnittbereiche
28 und 29 zumindest teilweise. Der Überdeckungsj bereich ist durch das Bezugszeichen 30 gekennzeichnet,
j Um diese Überdeckung zu bewirken, sind die Schneidköpfe
ι 10 und 11 einer hinter dem anderen abgestuft angeordnet.
Im Falle der Fig. 3 befindet sich der Schneidkopf 11 j
! hinter dem Schneidkopf 10 in Bezug auf die Arbeitsrich-
: tung 31. Es ist natürlich auch eine umgekehrte Anordnung
möglich.
Die Arme 8 und 9 besitzen, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, eine solche Anordnung, daß sie gegen die Rückseite
der Vorrichtung zu konvergieren. Gleichermaßen konvergieren auch die im wesentlichen geradlinigen Abschnitte
der beiden Führungen 26 und 27 im wesentlichen gegen die Rückseite der Vorrichtung und ihr Anschlußpunkt
an den Umfang der Schutzhaube 18 befindet sich im wesentlichen im Überdeckungsbereich der Schnittbereiche
28, 29 der beiden Schneidköpfe 10 und 11.
Im Falle der Fig. 3 ist die Länge der Arme 8, 9 und die Winkelstellung der Schneidköpfe 10, 11 gegenüber der
Brücke 4 so bestimmt, daß jeder beliebige der beiden Schneidköpfe 10 und 11 frei um seine durch die Säulen
5 bzw. 6 bestimmte Schwenkachse verdrehbar ist, ohne daß er mit dem jeweils anderen Schneidkopf in Be-
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Λ?
rührung gelangt.
Elastische Mittel zwingen die beiden Schneidköpfe 10 und 11 in die Normalstellung. Diese Mittel umfassen
vorzugsweise im oberen Bereich der Brücke 4 zwei Arme 32 und 33, welche fest mit den jeweiligen Schwenkachsen
20 bzw. 34 der Schneidköpfe 10 bzw. 11 zur Drehung um die Achse der Säulen 5 und 6 verbunden
sind. Vorzugsweise sind diese Arme 32 und 33 in Bezug auf die Brücke 4 auf der gleichen Seite angeordnet,
wie die Schneidköpfe 10 und 11. Sie sind gegenüber den beiden Armen 8 und 9 derart angeordnet, daß sie
annähernd parallel zueinander und rechtwinklig zum Querbalken 7 der Brücke 4 verlaufen, wenn sich die
Schneidköpfe 10, 11 in ihrer Normalstellung befinden.
Die Arme 32, 33 sind also während der Drehung um die Achsen der Säulen 5 und 6 fest mit den Armen 8 und 9
und den Schneidköpfen 10 und 11 verbunden. Die von den Drehachsen 20 und 34 abgewandten Enden der beiden
Arme 32 und 33 sind durch eine Zugfeder 35 miteinander verbunden, welche bestrebt ist, die Enden der beiden
Arme 32 und 33 gegeneinander zu ziehen. Vorzugsweise umfassen diese Arme 32 und 33 mehrere Einrichtungen
36, die eine Befestigung der Federn gestatten und welche unterschiedliche Abstände von den Achsen der
Säulen 5 und 6 aufweisen, so daß dadurch die Stärke der zwischen den beiden Schneidköpfen 10 und 11 wirksamen
Vorspannung einstellbar ist.
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Die beiden Arme 32 und 33 können natürlich auch nach der anderen Seite der Brücke 4 vorspringen und durch
eine Druckfeder miteinander verbunden sein. Es ist auch möglich, jede andere elastische Einrichtung vorzusehen,
welche geeignet ist, in einer dem Erfindungsgedanken entsprechenden Weise die beiden Schneidköpfe
10 und 11 gegeneinander vorzuspannen.
Schematisch dargestellte und mit 14 und 15 bezeichnete Anschläge für die beiden Schneidköpfe 10 und 11 begrenzen
die unter dem Einfluß der Vorspannung stattfindende Bewegung der beiden Schneidköpfe 10 und 11
gegeneinander in ihre Normalstellung, d.h. dann, wenn sich ihre Schnittbereiche überdecken. Bei der schematisch
in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform werden
diese Anschläge 14 und 15 im Bereich der Arme 32 und 33 wirksam, sie könnten aber auch auf die Achsen 20
und 34 der beiden Schneidköpfe oder auch die Arme 8 und 9 einwirken. Diese Anschläge sind außerdem
einstellbar, so daß es insbesondere möglich ist, die Überdeckungsbreite 30 der beiden Schnittbereiche 28
und 29 einzustellen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind zusätzliche
Mittel vorgesehen, um die gegenseitige Verstellung der beiden Schneidköpfe 10 und 11 zu bewirken. Diese Mittel
werden in Funktion treten, wenn die Vorrichtung auf eine Absperrung aufgesetzt oder von der Absperrung abgenommen
werden soll, damit die Absperrung zwischen
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den beiden Schneidköpfen 10 und 11 hindurchbewegt werden kann. Diese Mittel bestehen beispielsweise aus einem
Hydraulikstempel 37, welcher vom Führerstand der beweglichen Maschine aus gesteuert wird, welche die Vorrichtung
trägt und welcher auf die beiden Arme 32 und 33 einwirkt. Außerdem ist die Anordnung vorzugsweise
in der Art getroffen, daß durch die Bewegung der beiden Arme 32 und 33 relativ zueinander während der Arbeit der
Schneidköpfe 10 und 11 keine Verlagerung der Kolbenstange des Hydraulikstempels 37 in das Innere des Zylinders
stattfinden kann. Zu diesem Zweck ist beispielsweise das Verbindungselement 38 zwischen dem Hydraulikstempel
37 und einem der beiden Arme, beispielsweise dem Arm 32, mit einem Schlitz 39 versehen und das Verbindungselement
38 kann sich während der Bewegung der beiden Arme relativ zueinander verlagern. Dabei ist der Bewegungsbereich
der Kolbenstange größer als die Länge des Schlitzes 39.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt außerdem Anschlußelemente 16 zur Befestigung der Vorrichtung an
einer beweglichen Maschine, wie beispielsweise einem Schlepper oder einem gezogenen Anhänger, sowie eine
Heb- und Senkvorrichtung 17 für die Brücke 4. Die Ausbildung dieser Mittel bleibt dem Fachmann überlassen.
Beispielsweise können die Anschlußelemente 16 eine Stange 41 umfassen, die im wesentlichen vertikal verläuft
und mit dem Fahrgestell der beweglichen Maschine verbunden ist. Längs dieser Stange 41 verschiebliche
ist eine Hülse 42 angeordnet, die mit einer der Säulen
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5 oder 6 der Brücke 4 verbunden ist. Vorzugsweise sind die Stange 41 und die Hülse 42 als zylinderische
Rotationskörper ausgebildet und die Verbindung zwischen diesen beiden Elementen wird durch Führungswälzlager
derart hergestellt, daß eine Drehung der Brücke 4 und der von ihr getragenen Elemente um die Achse der
Stange möglich ist. Vorzugsweise wird dabei die Brücke 4 während ihres Transports vorzugsweise so ausgerichtet,
daß sie in Längsrichtung der beweglichen Maschine angeordnet ist.
Inder Transportstellung wird die Brücke 4 in eine
angehobene Stellung überführt, und zwar durch Verschiebung der Hülse 42 längs der Stange 41, wobei
die Schneidköpfe 10 und 11 in ihre angehobene, in Fig» 2 mit 23 gekennzeichnete und strichpunktiert
dargestellte Stellung mittels der Ketten 24 überführt worden sind. Die Brücke 4 wurde anschließend
von Hand soweit gegen die bewegliche Maschine verschwenkt, daß sie annähernd parallel zur Fortbewegungsrichtung
der Maschine angeordnet ist. Die Heb- und Senkvorrichtung 17 umfaßt vorszugsweise
einen Hydraulikstempel 43, dessen Achse parallel zur Achse -der Stange 41 verläuft. Am Ende der
Kolbenstange dieses Stempels 43 lenkt eine Rolle ein Seil 45 um, dessen beide Enden mit der Hülse
42 einerseits und mit dem unteren Abschnitt der Anschlußelemante 16 andererseits verbunden sind.
Dadurch wird die Höhenverstellung der Brücke doppelt so groß sein, wie die Verlagerung der Kolbenstange
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des Stempels 43. Dieser Hydraulikstempel 43 ermöglicht es einerseits, die Brücke 4 anzuheben oder abzusenken,
und andererseits die Schneidköpfe 10 und 11 in der Arbeitstellung annähernd in Höhe des Bodens zu halten.
In dieser Stellung kann ein Anschlag die Hülse 42 gegenüber der Stange 41 blockieren.
In der Arbeitsstellung der Schneidköpfe 10 und 11 verbindet
ein schematisch durch eine strichpunktierte Linie 46 dargestelltes Zugglied den Querbalken 7 der
Brücke 4 mit dem Fahrgestell der beweglichen Maschine. Dieses Zugglied hält die Brücke 4 in einer Stellung,
in welcher sie die Absperrung 3 übergreift. In dieser Stellung verläuft der Querbalken 7 etwa rechtwinklig zur
Absperrung 2 oder vorzugsweise derart schräg, daß diejenige Säule 5, welche mit den Anschlußelementen
16 verbunden ist, vor der anderen Säule 6 liegt. Es ist zu bemerken, daß zusätzlich zu den Anschlägen
und 15 der schräge Verlauf des Querbalkens 7 der Brücke 4 gegenüber der Längsrichtung der Absperrung 2 die
Überdeckungsbreite der Schnittbereiche 28 und 29 bestimmt. Eine Sicherheitsvorrichtung löst das Zugglied, ■
falls auf die Brücke 4 ein Stoß ausgeübt wird.
Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung reversibel,
d.h. sie kann auf der rechten oder auf der linken Seite der sie tragenden beweglichen Maschine angeordnet
werden» Die dazu an der Vorrichtung erforderlichen und nachfolgend beschriebenen Abwandlungen
stellen für den Fachmann keine Schwierigkeit dar
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und bestehen hauptsächlich darin, daß die Mittel 13 für die Vorspannung der Schneidköpfe 10 und 11 in die
Normalstellung reversibel ausgebildet sind und daß zwei Paare von Führungen vorgesehen werden, welche
an jedem Schneidkopf 10 und 11 symetrisch zur Längsrichtung der zugeordneten Arme 8 und 9 angeordnet sind.
Die Anschlußelemente 16 ermöglichen ebenfalls die Reversibilität der Vorrichtung, beispielsweise durch
eine Verbindung in Höhe des Fahrgestells der beweglichen Maschine mittels einer Säule und einer Hülse,
welche der Stange 41 und der Hülse 42 ähnlich sind. Falls die Vorrichtung von einem Schlepper getragen
wird, könnte sie mit dem Schlepper im Bereich einer Seite dieses Schleppers verbunden sein oder aich vor
oder hinter dem Schlepper, wenn die Vorrichtung reversibel ist. Vorzugsweise wird die Vorrichtung vor
dem Schlepper angeordnet, damit die Schneidköpfe 10 und 11 im Gesichtsfeld des Fahrzeugführers sind. Wenn
sich die Vorrichtung hinter dem Schlepper befindet, und wenn die Schneidköpfe 10 und 11 sich außerhalb
des Gesichtsfeldes des Fahrzeugführers befinden, ist nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
eine mit der Brücke fest verbundene Markierung 47 beispielsweise in Form eines umgekehrten V vorgesehen,
welche längs des oberen Bereichs der Absperrung 2 geführt wird, wenn sich die beiden Schneidköpfe 10 und
11 in ihrer richtigen Arbeitsstellung befinden. Eine derartige Markierung 47 ist in Fig. 1 gezeigt.
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Die Fig. 4 zeigt schematisch die Wirkungsweise der Vorrichtung beim Passieren eines Pfostens 49. In
Fig. 4a befinden sich die Schneidköpfe 10 und 11 in ihrer normalen Stellung und ihre Schnittbereiche 28
und 29 überdecken sich in einem Bereich 30. Dieser Überdeckungsbereich 30 befindet sich im wesentlichen
in der Fluchtlinie der die Absperrung 2 tragenden Pfosten 49. Der Querschnitt der Pfosten 49 kann beliebig
sein, rechteckig, quadratisch oder kreisförmig.
Wenn sich die beiden Schneidköpfe 10 und 11 der Position eines Pfostens 49 nähern, tritt dieser zunächst
in Kontakt mit der Führung 26 des Schneidkopfes 10 und zwingt damit den Schneidkopf 10, sich aus seiner Normalstellung
herauszubewegen, so daß er um den Pfosten 49 herumwandert. Dies ist schematisch in Fig. 4b dargestellt.
Der Schnittbereich des Schneidkopfes 10 folgt dieser Verlagerung des Schneidkopfes aus seiner Normalstellung
und wandert ebenfalls um den Pfosten 49, wie dies in strichpunktierten Linien dargestellt ist, wobei
die Bezugszeichen 50 und 51 die entsprechende Auslenkung des Schnittbereichs 28 bezeichnen.
Die Fig. 4c zeigt die Passage des Schneidkopfes 11 im Bereich des Pfostens 49. Der Schneidkopf 10 ist
seinerseits nach der Passage des Pfostens 49 durch die elastischen Vorspannelemente 13 wieder in seine Normalstellung
zurückgekehrt. In Fig. 4c wird der Schneidkopf 11 durch den Pfosten 49 ausgelenkt, welcher in
Kontakt mit der entsprechenden Führung 27 des Schneid-
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kopfes 11 gelangt, wobei die Bewegung in gleicher Weise erfolgt, wie beim Schneidkopf 10 in Fig. 4b dargestellt.
Die Verlagerung des Schnittbereichs 29 des Schneidkopfs 11 im Bereich des Pfostens 49 ist durch strichpunktierte
Linien dargestellt und mit 52 und 53 gekennzeichnet.
Insgesamt gesehen umwandern die Schnittbereiche der beiden Schneidköpfe 10 und 11 somit, wie in Fig. 1 gezeigt,
die Basis der Pfosten 3 und das Gras wird in einem einzigen Arbeitsgang auch im Umkreis der Pfosten
3 gemäht.
Es ist noch zu bemerken, daß durch die Rotation der Schneidorgane eine Saugwirkung auf das Gras ausgeübt
wird, welche zur Folge hat, daß praktisch das gesamte, die Pfosten umgebende Gras gemäht wird, auch jenes,
welches in Richtung auf den Pfosten wächst.
Um die Vorrichtung von der Absperrung 2 abzunehmen, werden die beiden Schneidköpfe 10 und 11 auseinandergespreizt
beispielsweise mittels des Hydraulikstempels 37, und dann in ihre angehobene, in Fig. 2
schematisch dargestellte und mit 23 bezeichnete Stellung überführt. Die Heb- und Senkvorrichtung 17 tritt
dann in Aktion, um die Brücke 4 anzuheben, welche anschließend annähernd in die Fortbewegungsrichtung
der beweglichen Maschine überführt wird. Um die Schneidvorrichtung auf eine Absperrung aufzusetzen,
erfolgen diese Schritte in umgekehrter Richtung.
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Die erfindungsgeraäße Vorrichtung erlaubt es somit, in einem einzigen Arbeitsgang das Gras unter einer
Absperrung und insbesondere um die eine solche Absperrung tragenden Pfosten zu mähen. Die Vorrichtung
kann für zahlreiche Zwecke eingesetzt werden, insbesondere zum Mähen von Gras unter den an den Straßenseiten
angeordneten Sicherheitsleitplanken. In diesem Fall ist die Vorrichtung vorzugsweise reversibel ausgebildet,
damit die die Vorrichtung tragende bewegliche Maschine stets in Richtung des Verkehrsflusses
fahren kann.
Es ist anzumerken, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung gleichermaßen einsetzbar ist, um das Gras auf einer
Bodenfläche zu mähen, welche keinerlei Absperrungen trägt.
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Leerseite
Claims (1)
- DIPLOMINGENIEUR*·-"**·* ** "3 10861HELMUT LAMPRECHTPATENTANWALTPROFESSIONAL REPRESENTATIVE BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE CORNELIUSSTR. 42· D-8OOO MÜNCHEN 5-TEL. O89/24 07 75 - TELEX 5 284253008Societe Anonyme:Ets MASQUELIER53 Ter, rue du Vert PreF-LYS-LEZ-LANNOY (Nord)FrankreichVorrichtung zum Mähen von Gras insbesondere unter AbsperrungenAnsprüche1. Vorrichtung zum Mähen von Gras, insbesondere unter Absperrungen, wie z.B. von Pfosten getragenen Straßenleitplanken,und um deren Pfosten herum, dadurch gekennzeichnet, daß sie dem Boden benachbart zwei unabhängige Schneidköpfe (10, 11) aufweist, deren Schnittbereiche (28, 29) sich zumindest teilweise überdecken, wenn sich die Schneidköpfe in ihrer Normalstellung befinden, und daß Mittel (8,9,13,32,33) vorgesehen sind, welche es ermöglichen, die Schneidköpfe (10, 11) so weit auszulenken, daß jeder seitlich ein in seiner Bahn befindliches Hindernis umwandern und anschließend in seine Normalstellung zurückkehren kann.POSTSCHECKKONTO MÜNCHEN 90040-800 CB LZ 7OO 1 oo'80}DEUTSCHE SANK MÜNCHEN, PWOM ENAD E PLATZ, KONTO-NR. 10/2O804 (BLZ 700 7OO 10) TELBORAM M 6/CAaLES LAWCLAIMS MUENCHEN2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese Mittel zwei konvergierende Arme (8,9) umfassen, deren jeder an seinem Ende einen Schneidkopf (10,11) trägt, und wobei jeder Arm (8, 9) mit seinem anderen Ende um eine annähernd vertikale Achse (20, 34) verschwenkbar gelagert ist.3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidköpfe (10,11) im unteren Abschnitt der seitlichen Säulen (5, 6) einer Brücke (4) angeordnet sind, die jeweils die annähernd vertikalen Schwenkachsen (20, 34) eines jeden Arms (8, 9) definieren, und wobei die Brücke (4) geeignet ist, eine Absperrung zu überqueren und längs dieser Absperrung bewegbar ist.4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schneidköpfe (10, 11) in ihrer Normalstellung in Arbeitsrichtung der Vorrichtung gegeneinander versetzt angeordnet, sind und daß sie unter der Einwirkung einer elastischen Rückstellkraft (35) in Richtung einer zu-j nehmenden Überdeckung ihrer Schnittbereiche in dieseNormalstellung vorgespannt sind.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Arm (8, 9) unabhängig vom anderen um seine annähernd vertikale Achse (20, 34) aus seiner Normalstellung ohne Überdeckung der Schwenkbereiche beider Schneidköpfe (10,11) verschwenkbar ist.6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Auslenkung der Schneidköpfe (10, 11) und zu deren Rückführung in die Normalstellung zwei Führungen (26, 27) umfassen, deren jede jeweils einem Schneidkopf (10,11) fest zugeordnet ist und vom zugeordneten Schneidkopf (10,11) in Arbeitsrichtung derart verläuft, daß sie sich vom Überdeckungsbereich beider Schneidköpfe (10,11) entfernt.7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich jede Führung (26, 27) vom Umfang des zugeordneten Schneidkopfes (10,11) in einer Richtung entfernt, welche annähernd parallel zu dem den jeweiligen Schneidkopf (10,11)tragenden Arm (8,9) verläuft.8. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur elastischen Rückstellung der Schneidköpfe (10,11) zwei Arme (32, 33) umfassen, welche im oberen Bereich der Brücke (4) verschwenkbar gelagert sind und sich annähernd rechtwinklig zu den Säulen (5, 6) der Brücke (4) erstrecken und welche jeweils drehfest mit einem zugeordneten, jeweils einen Schneidkopf (10, 11) tragenden Arm (8,9) verbunden sind, und daß ein federelastisches Element (35) vorgesehen ist, um beide Arme (32,33) in die Normalstellung vorzuspannen.'""'' '" "31086H9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß einstellbare Anschläge (14, 15) vorgesehen sind, welche diesen im oberen Bereich der Säulen (5, 6) angeordneten Armen (32, 33) derart zugeordnet sind, daß sie die gegeneinander gerichtete Bewegung der jeweiligen Schneidköpfe (10, 11) in der Normalstellung begrenzen, und daß sie damit geeignet sind, die Überdeckungsbreite der Schnittbereiche (28, 29) beider Schneidköpfe (10,11) einzustellen,10. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidköpfe (10,11) bezogen auf die Arbeitsrichtung hinter den annähernd vertikalen Achsen (20, 34) ihrer zugeordneten Arme (8,9) angeordnet sind.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder einen Schneidkopf (10,11) tragende Arm (8,9) in Bezug auf eine Achse (22) beweglich ist, welche etwa rechtwinklig zu einer Ebene verläuft, die durch die Längsachse des Arms (8,9) und seine annähernd vertikale Schwenkachse (20, 34) definiert wird, daß längenveränderliche Mittel (24) zwischen jedem Schneidkopf (10, 11) bzw. dem ihn tragenden Arm (8,9) und der zugeordneten Säule (5,6) verlaufen, und daß ein Gleitschuh (25) oder eine Rolle jeweils im hinteren Bereich eines jeden Schneidkopfs (10,11) angeordnet ist und sich vom Schneidkopf (10,11) nach unten erstreckt, um den Schneidkopf (10,11) auf dem Boden abzustützen und einen im wesentlichen konstanten"··*'·· " "31086UAbstand des Schneidkopfes (10,11) vom Boden aufrechtzuerhalten.12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel (37) umfaßt, welche geeignet sind, die Schneidköpfe (10, 11) einander anzunähern oder sie voneinander zu entfernen, und daß Mittel (45) vorgesehen sind, um die Brücke (4) anzuheben oder abzusenken.13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, getragen von einer fahrbaren Maschine, wie beispielsweise einem Schlepper oder einem gezogenen Anhänger, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel (24, 41,41, 43,44,45) umfaßt, welche geeignet sind, die Schneidköpfe (10,11) längs der Säulen (5,6) anzuheben, sie in angehobener Position festzuhalten und die Brücke (4) in eine Lage zu bewegen, in welcher sie etwa parallel zur Fortbewegungsrichtung der beweglichen Maschine (12) ausgerichtet ist.14. Mittel nach einem der Ansprüche 3 bis 13, getragenvon einer beweglichen Maschine, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel zur Umkehr der Arbeitsrichtung umfaßt, welche es gestatten, die Brücke (4) und die Schneidköpfe (10,11) rechts oder links von der beweglichen Maschine in eine Arbeitsposition zu bringen.15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß diese Mittel die Lagerung der Brücke (4) und der Schneidköpfe (10,11) auf einer annähernd vertikalen, mit der beweglichen Maschine fest verbundenen Achse umfassen, sowie zwei Paare von Führungen (26,27)für jeden der beiden Schneidköpfe, von welchen eine Führung vor und eine Führung hinter dem Schneidkopf I angeordnet ist, und daß die Mittel zur Erzeugung; einer elastischen Rückstellkraft auf beide Arbeits-: · Positionen umstellbar sind.16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, j derart von einer beweglichen Maschine getragen, daßj die Schneidköpfe (10,11) außerhalb des Blickfeldsj des Fahrers der Maschine liegen, dadurch gekenn-j zeichnet, daß mit der Vorrichtung eine Markierungj verbunden ist, welche derart im Blickfeld des Fahrers; liegt, daß ihre Position gegenüber einem Bezugsorgan z.B. einer Straßenleitplanke und den sie tragenden Pfosten beobachtbar ist.
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