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DE4322263C5 - Verfahren zur Vorbereitung eines auf einer Bodenfläche fahrenden Arbeitsfahrzeuges mit einem Arbeitsgerät für den Straßenbetrieb und Arbeitsgerät zur Anordnung an einem solchen Arbeitsfahrzeug - Google Patents

Verfahren zur Vorbereitung eines auf einer Bodenfläche fahrenden Arbeitsfahrzeuges mit einem Arbeitsgerät für den Straßenbetrieb und Arbeitsgerät zur Anordnung an einem solchen Arbeitsfahrzeug Download PDF

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DE4322263C5
DE4322263C5 DE4322263A DE4322263A DE4322263C5 DE 4322263 C5 DE4322263 C5 DE 4322263C5 DE 4322263 A DE4322263 A DE 4322263A DE 4322263 A DE4322263 A DE 4322263A DE 4322263 C5 DE4322263 C5 DE 4322263C5
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Bernhard Wittrock
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Claas Saulgau GmbH
Original Assignee
Claas Saulgau GmbH
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Application filed by Claas Saulgau GmbH filed Critical Claas Saulgau GmbH
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Priority to DE9320343U priority patent/DE9320343U1/de
Priority to FR9309274A priority patent/FR2695533B1/fr
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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Abstract

Verfahren zur Vorbereitung eines auf einer Bodenfläche fahrenden Arbeitsfahrzeuges mit einem Arbeitsgerät mit mehreren in Arbeitsstellung quer zur Fahrtrichtung und parallel zur Bodenfläche orientierten, zusammen eine lückenlose Arbeitsbreite bildenden Arbeitsorganen, vorzugsweise eines Mähfahrzeuges mit Mähorganen, von denen wenigstens ein Arbeitsorgan in Arbeitsstellung die im Straßenverkehr zulässige Breite des Arbeitsfahrzeuges überragt, für den Straßenbetrieb, für den das in Arbeitsstellung die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan in eine in Fahrtrichtung weisende Transportstellung um eine lotrechte Achse geschwenkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem Arbeitsfahrzeug (1) in Fahrtrichtung vorgelagertes Arbeitsorgan (4a) zunächst in eine Transportstellung quer zur Bodenfläche angehoben wird und danach bzw. gleichzeitig das die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan (4b) in seine Transportstellung (T) unter das angehobene, dem Arbeitsfahrzeug (1) vorgelagerte Arbeitsorgan (4a) geschwenkt wird und wobei das die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan (4b) mittels eines L-förmigen, eine Schwinge (8) und einen der Schwinge (8) in Fahrtrichtung vorversetzten äußeren Abschnitt...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vorbereitung eines auf einer Bodenfläche fahrenden Arbeitsfahrzeuges mit einem Arbeitsgerät mit mehreren in Arbeitsstellung quer zur Fahrtrichtung und parallel zur Bodenfläche orientierten, zusammen eine lückenlose Arbeitsbreite bildenden Arbeitsorganen, vorzugsweise eines Mähfahrzeuges mit Mähorganen, von denen wenigstens ein Arbeitsorgan in Arbeitsstellung die, im Straßenverkehr zulässige, Breite des Arbeitsfahrzeuges überragt, für den Straßenbetrieb, für den das in Arbeitsstellung die Breite des Arbeitsfahrzeuges überragende Arbeitsorgan in eine in Fahrtrichtung weisende Transportstellung um eine lotrechte Achse geschwenkt wird.
  • Desweiteren betrifft die Erfindung ein zur Anordnung an einem auf einer Bodenfläche fahrenden Arbeitsfahrzeug vorgesehenes Arbeitsgerät, welches mehrere in Arbeitsstellung quer zur Fahrtrichtung und parallel zur Bodenfläche orientierte, zusammen eine lückenlose Arbeitsbreite bildende Arbeitsorgane umfaßt, von denen wenigstens ein Arbeitsorgan bei am Arbeitsfahrzeug angeordnetem Arbeitsgerät in Arbeitsstellung die, im Straßenverkehr zulässige, Breite des Arbeitsfahrzeuges überragt und um eine lotrechte Achse in eine Transportstellung schwenkbar ist, in der es etwa in Fahrtrichtung weist, vorzugsweise Mähgerät mit Mähorganen zur Anordnung an einem Häcksler.
  • Stand der Technik
  • Ein Verfahren und ein Arbeitsgerät der eingangs genannten Gattungen sind aus der DE 262 2 649 A1 bekannt.
  • Die meisten Arbeiten, insbesondere in der Landwirtschaft, werden mit Arbeitsfahrzeugen, sogenannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, durchgeführt. Mit diesen Arbeitsfahrzeugen werden also zur Bearbeitung landwirtschaftlich genutzte Flächen befahren, wobei die Arbeitsorgane des Arbeitsfahrzeuges zum Einsatz kommen. Andererseits muß dieses Arbeitsfahrzeug aber auch als normales Straßenverkehrsmittel genutzt werden, da beispielsweise die unter Umständen verstreut liegenden Flächen zunächst einmal vom Hof aus angefahren werden müssen.
  • Um die Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen möglichst ökonomisch und zügig durchführen zu können, ist es wünschenswert, daß jeweils Bahnen dieser Flächen bearbeitet werden können, die eine möglichst große Bahnbreite aufweisen.
  • Dies bedeutet, daß die Forderung besteht, die vorhandenen Arbeitsorgare jedenfalls in Arbeitsstellung in eine solche Arbeitsbreite zu bringen, daß eine, möglichst große Bahnbreite erfaßt werden kann. Andererseits ist für ein Straßenverkehrsmittel nur eine begrenzte Fahrzeugbreite während des Straßenbetriebes erlaubt, so daß das Arbeitsfahrzeug während des Straßenbetriebes diese zulässige Breite nicht überschreiten darf. Es ist daher notwendig, daß die Arbeitsorgane von einer Arbeitsstellung mit möglichst großer Arbeitsbreite in eine Transportstellung gebracht werden können, die im Rahmen der zulässigen Breite für ein Straßenverkehrsmittel bleibt.
  • Dies kann natürlich dadurch geschehen, daß die Arbeitsgeräte vor dem Befahren der Straßen komplett abgebaut und gegebenenfalls später wieder angebaut werden. Dies wäre jedoch sehr umständlich und zeitaufwendig. Es wird daher statt dessen versucht, die Arbeitsorgane ein- und ausschwenkbar zu machen. Da das Arbeitsfahrzeug selbst meistens bereits die für ein Straßenverkehrsmittel zulässige Breite voll ausnutzt, ist ein Einschwenken der in Arbeitsstellung seitlich vorragenden Arbeitsorgane nur vor, hinter oder über dem Arbeitsfahrzeug möglich.
  • Viele Arbeitsorgane, insbesondere beispielsweise Mähorgane, werden, jedenfalls im Arbeitsbetrieb, im vorderen Bereich des Arbeitsfahrzeuges benötigt, so daß es wünschenswert ist, die Arbeitsorgane auch während der Transportstellung im vorderen Bereich, also vor dem Arbeitsfahrzeug, einzuschwenken. Dies ist jedoch dann problematisch, wenn eines der Arbeitsorgane dem Arbeitsfahrzeug bereits vorgelagert ist, was häufig der Fall ist, da der Bereich vor dem Fahrzeug bei der Bearbeitung nicht ungenutzt bleiben kann. Ein Vorschwenken der seitlichen Arbeitsorgane in eine Transportstellung ist daher nicht so ohne weiteres möglich. Das nach der eingangs genannten DE 262 2 649 A1 bekannte Arbeitsgerät ist so eingerichtet, daß die seitlichen Arbeitsorgane zum Einbringen in eine Transportstellung um im wesentlichen waagerechte Achsen hochgeschwenkt werden.
  • Abgesehen davon, daß in einer solchen Transportstellung die Arbeitsorgane immer noch die zulässige Breite überschreiten können, bilden derartige Arbeitsorgane in der Transportstellung lotrecht aufragende Säulen, die das Blickfeld des Fahrers seitlich begrenzen. Dies ist im Straßenverkehr aber ebenfalls-nicht zulässig, jedenfalls nicht in Fahrtrichtung, dagegen wohl im hinteren Bereich des Fahrzeuges. Dies führt dazu, daß bei derartigen, auf dem Markt befindlichen Arbeitsfahrzeugen die Fahrtrichtung gewechselt werden muß, je nachdem, ob das Fahrzeug im Arbeitsbetrieb oder im Straßenbetrieb ist. Dazu muß aber das Fahrzeug in komplizierter Weise eingerichtet werden. Beispielsweise muß der Fahrersitz drehbar sei, Bedienungsorgane müssen unter Umständen ortsveränderbar sein usw. Derartige Fahrzeuge werden da mit zu Spezialfahrzeugen, die kostspielig sind und darüber hinaus unter Umständen nur für bestimmte Arbeiten eingesetzt werden können, nicht aber universell einsetzbar sind.
  • Gerade bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist es jedoch wünschenswert, ein und dasselbe Fahrzeug für die verschiedensten Arbeitszwecke nutzbar zu machen, indem jeweils nur die speziellen Arbeits geräte ausgewechselt werden. Beispielsweise ist ein Häcksler ein Arbeitsfahrzeug für den landwirtschaftlichen Bereich, welches durch Anordnung verschiedener Arbeitsorgane sehr vielseitig einsetzbar ist.
  • Die Druckschriften DE 88 00 233 U1 und DE 14 82 095 C3 offenbaren eine Möglichkeit, seitlich ausschwenkbare Arbeitsorgane zur Überführung in die Transportstellung um im wesentlichen lotrechte, Achsen vor das Fahrzeug in Fahrtrichtung zu schwenken. Hierzu müssen bei dem Arbeitsgerät gemäß der DE 14 82 095 C3 die seitlichen Arbeitsorgane zunächst angehoben werden, damit sie über das Arbeitsorgan geschwenkt werden können, welches dem Arbeitsfahrzeug bereits vorgelagert ist.
  • Dies führt jedoch dazu, daß für die Überführung der seitlichen Arbeitsorgane von der Arbeitsstellung in die Transportstellung und zurück eine relativ komplizierte und aufwendige Mimik notwendig ist.
  • An die Frontseite des nach der DE 88 00 233 U1 bekannten Arbeitsfahrzeuges ist ein Arbeitsgerät angebaut, welches ein Maschinengestell umfaßt, an dem zwei Mähtrommeln befestigt sind. Wenn das Maschinengestell mit den beiden Mähtrommeln als Arbeitsorgan angesehen wird, dann können auch die dort vorhandenen scheibenförmigen Schwadformer als seitliche Arbeitsorgane angesehen werden. Diese sind an der Rückseite des Maschinengestells an senkrechten Achsen schwenkbar gelagert. Die Arbeitsorgane, die Schwadformer, behalten während ihrer Verschwenkung die höhenmäßige Ausrichtung relativ zu den Mähwerkzeugen bei.
  • Aufgabenstellung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bzw. ein Arbeitsgerät der eingangs genannten Gattungen aufzuzeigen, durch das bzw. bei dem es einfacher und zielgerechter möglich ist, das Arbeitsfahrzeug bzw. das Arbeitsgerät einmal für den Arbeitsbetrieb und einmal für den Straßenbetrieb einzurichten und auch zu betreiben.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß verfahrensmäßig durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird mit Vorteil das Arbeitsgerät gegenüber den bekannten. Arbeitsgeräten weniger aufwendig, da die seitlichen Arbeitsorgane nun nicht mehr anhebbar und schwenkbar sein müssen, sondern die seitlichen Arbeitsorgane sind in einfacher Weise schwenkbar, während das vorgelagerte Arbeitsorgan in einfacher Weise anhebbar ist.
  • Zudem ist durch das erfindungsgemäße Verfahren eine sehr kompakte und raumsparende Transportstellung möglich, bei der die zulässige Breite des Fahrzeuges ohne weiteres einhaltbar ist und außerdem auch das Sichtfeld des Fahrers nicht eingeschränkt wird, so daß ein Wechsel der Fahrtrichtung nicht notwendig ist.
  • Es ist damit möglich, ein herkömmliches Arbeitsfahrzeug mit einem entsprechend ausgebildeten Arbeitsgerät nachzurüsten bzw. zu ergänzen. Für den landwirtschaftlichen Betrieb kommt als Arbeitsfahrzeug beispielsweise ein herkömmlicher Häcksler in Frage.
  • Die angesprochene Problematik tritt aber nicht nur bei landwirtschaftlichen Arbeitsfahrzeugen auf, sondern kann bei jeglichen Arbeitsfahrzeugen auftreten, beispielsweise auch bei im weitesten Sinne Baufahrzeugen. Auch hier ist das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Ausbildung des Arbeitsfahrzeuges bzw. des Arbeitsgerätes von Vorteil.
  • Ein zur Anordnung an einem Arbeitsfahrzeug vorgesehenes, erfindungsgemäßes Arbeitsgerät der eingangs genannten Gattung, für das selbständiger Schutz beansprucht wird, zeichnet sich in erfindungsgemäßer Lösung der gestellten Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 2 aus. Dadurch, daß das in Arbeitsstellung etwa quer zur Fahrtrichtung ausgeschwenkte Arbeitsorgan zur Überführung in seine Transportstellung unter ein dem Arbeitsfahrzeug vorgeordnetes Arbeitsorgan schwenkbar ist, welches hierzu aus seiner Arbeitsstellung in eine Transportstellung anhebbar ist, ist das mit Vorteil vorrichtungsmäßig durchführbar, was gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens im vorhergehenden vorgeschlagen worden ist.
  • Das erfindungsgemäße Arbeitsgerät umfaßt vorzugsweise drei Arbeitsorgane, und zwar ein dem Arbeitsfahrzeug vorlagerbares Arbeitsorgan und zwei seitliche, über die Breite des Arbeitsfahrzeuges ausschwenkbare Arbeitsorgane, die gemeinsam vorzugsweise eine lückenlose Arbeitsbreite in Arbeitsstellung vorgeben.
  • Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das in Arbeitsstellung etwa quer zur Fahrtrichtung orientierte Arbeitsorgan über eine Rückweichmöglichkeit entgegen der Fahrtrichtung bei übermäßigem Widerstand in Arbeits- bzw. Fahrtrichtung (Überlastsicherung) verfügt. Dies ist von besonderem Vorteil, wenn das Arbeitsorgan gegen ein Hindernis stößt, beispielsweise wenn ein Mähorgan gegen einen Stein oder einen Pfosten trifft. Durch die Überlastsicherung wird dann eine Beschädigung des Arbeitsorganes verhindert.
  • Zur Schwenkung des etwa quer zur Fahrtrichtung ausschwenkbaren Arbeitsorganes ist vorzugsweise ein doppeltwirkender Arbeitszylinder vorgesehen. Bei einem solchen Arbeitszylinder kann eine Überlastsicherung nach einer Weiterbildung der Erfindung vorzugsweise dadurch vorgesehen werden, daß der Arbeitszylinder zur Bereitstellung eines Rückweichweges einen Zusatzhubraum aufweist.
  • Durch diesen Zusatzhubraum hat der Arbeitszylinder somit eine Notfallreserve, die genutzt werden kann, wenn dem Arbeitsorgan bei einer Überlast eine Rückweichmöglichkeit gegeben werden soll, also ein Überlast-Rückweichweg benötigt wird.
  • Derartiges könnte dadurch geschehen, daß der Arbeitszylinder, beispielsweise elektronisch gesteuert, bei einer normalen Arbeitsstellung des Arbeitsorganes immer nicht ganz ausfährt, sondern sich den Rest seines Ausfahrweges für den Überlastfall aufspart. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Zusatzhubraum der Hubraum eines zweiten Kolben-Zylinder-Abschnittes des Arbeitszylinders ist, dessen Zylinder mit dem Hauptzylinder, bezüglich der Hubräume getrennt, derart (Rücken an Rücken) verbunden ist, daß die Kolben dieser Zylinder in entgegengesetzten Richtungen ausfahrbar sind. Diese Weiterbildung der Erfindung sieht also quasi einen zweiteiligen Arbeitszylinder vor bzw. eine Kombination von zwei aneinandergesetzten Arbeitszylindern. Es sind zwei Kolben mit Kolbenstangen vorhanden, die in einander entgegengesetzten Richtungen ausfahrbar sind. Der Hauptzylinder dient dem Ausfahren des Arbeitsorganes von der Transportstellung in die normale Arbeitsstellung und wird dabei immer vollständig ein- und ausgefahren. Für den Überlastfall wird die zweite, völlig separate Zylindereinheit genutzt, indem notfalls der Zweitzylinder ebenfalls ausfährt, um dem Arbeitsorgan eine zusätzliche Rückweichmöglichkeit zu geben, wodurch der Arbeitszylinder insgesamt um den Hubweg des zweiten Kolbens verlängert wird.
  • Eine weitere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Zusatzhubraum hydraulikmittelleitend mit einem Arbeitszylinder zum Anheben des Arbeitsorganes zur Überleitung des Hydraulikmittels im Überlastfall verbunden ist. Dadurch wird mit Vorteil erreicht, daß das Hydraulikmittel, welches aus dem Zusatzhubraum stammt und im Überlastfalle abgelassen wird, nicht nutzlos in irgendein Reservoir abgeleitet wird, sondern zusätzlich aktiv verwendet wird, indem es in einen Arbeitszylinder geleitet wird und diesen zum Ausfahren bringt, der so angeordnet ist, daß er durch ein Ausfahren das Arbeitsorgan, welches sich im Überlastfalle befindet, anheben kann. Dies hat zur Folge, daß bei einer Überlast an einem Arbeitsorgan, dieses nicht nur zurückweichen kann, sondern gleichzeitig, automatisch angehoben wird.
  • Eine Überlast tritt beispielsweise dann ein, wenn beim Arbeiten mit dem Arbeitsorgan dieses auf ein Hindernis, beispielsweise auf einen Stein, stößt. Durch das automatische Anheben kann das Arbeitsorgan über dieses Hindernis hinweggehoben werden, so daß das Arbeitsorgan unmittelbar anschließend wieder normal einsatzbereit ist, denn bei Wegfall der Überlast kann das Arbeitsorgan auch wieder automatisch absinken und nach vorne in die Arbeitsstellung gehen.
  • Eine derartige Automatik kann nach einer Weiterbildung der Erfindung ohne weiteres durch ein sich bei einem Überdruck öffnendes Ventil in der die Arbeitszylinder verbindenden Hydraulikmittelleitung erreicht werden.
  • Eine alternative, Ausbildung einer Überlast-Sicherung sieht vor, daß das schwenkbare Arbeitsorgan und die Kolbenstange des schwenkenden Arbeitszylinders an einem Verbindungspunkt (regelmäßig) miteinander verbunden sind, der in einem als Überlastweg nutzbaren Abstand zum freien Ende der Kolbenstange angeordnet ist, daß das freie Ende der Kolbenstange mit einem Wegbegrenzungsanschlag versehen ist und daß das Arbeitsorgan und die Kolbenstange am Verbindungspunkt durch eine sich bei einer definierten Überlast lösenden Kupplung, vorzugsweise eine Nockenkupplung, miteinander verbunden sind. Bei einem erhöhten Widerstand kann die Kupplung ausrasten und das Arbeitsorgan kann bei unbewegtem Arbeitszylinder gegen den Wegbegrenzungsanschlag am Ende der Kolbenstange zurückweichen. Beim Einschwenken des Arbeitsorganes, also bei bewegtem Arbeitszylinder, ist nach dem Ausrasten der Kupplung die Kolbenstange solange ohne Wirkung auf das Arbeitsorgan, bis der Wegbegrenzungsanschlag an dem Arbeitsorgan anschlägt. Hierbei wird also zumindest für eine gewisse Zeit eine Druckentlastung des Arbeitsorganes erreicht.
  • Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das quer zur Fahrtrichtung ausschwenkbare Arbeitsorgan einen Schwenkarm umfaßt bzw. bildet, dessen Verlauf etwa Z-förmig ist. Dabei hat dieser Schwenkarm eine Abknickung in Form eines mittleren Abschnittes, die die Tiefe des Arbeitsorganes in Fahrtrichtung bzw. Arbeitsrichtung überbrückt. Dies führt dazu, daß die Hinterseite des Arbeitsorganes mit der Schwenkachse in etwa fluchtet, so daß beim Einschwenken des Arbeitsorganes in die Transportstellung sichergestellt ist, daß das Arbeitsorgan auch nicht wegen seiner größeren Tiefe über die Breite des Arbeitsfahrzeuges vorragt, sondern sich innerhalb der Begrenzungslinien des Fahrzeuges einschwenkt, auch dann, wenn der Schwenkwinkel auf etwa 90° beschränkt ist.
  • Dies wird bei der Z-Form des Schwenkarmes im wesentlichen dadurch erreicht, daß der äußere Abschnitt gegenüber der Schwenkachse vorverlagert wird, wobei die Arbeitselemente im wesentlichen an diesem äußeren Abschnitt angeordnet bzw. befestigt sein können. Eine solche Vorverlagerung ist auch dann möglich, wenn beispielsweise der fahrzeugseitige Abschnitt des Schwenkarmes verkürzt wird bzw. ganz wegfällt, so daß der Schwenkarm mehr in eine L-Form übergeht. Der mittlere Abschnitt ist vorzugsweise als Schwinge ausgebildet.
  • Eine weitere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß für die Arbeitsorgane ein gemeinsamer Antrieb, vorzugsweise ein fahrzeugeigener Antrieb, vorgesehen ist. Dabei ist in vorteilhafter Weiterentwicklung der Erfindung vorgesehen, daß jedes seitliche Arbeitsorgan einzeln antriebsmäßig abschaltbar ist.
  • Eine Bearbeitung, beispielsweise einer landwirtschaftlich genutzten Fläche erfolgt, wie bereits eingangs geschildert, bahnweise. Es ist jedoch häufig so, daß die Breite der zu bearbeitenden Fläche nicht genau ein Vielfaches der Arbeitsbreite des Ar beitsgerätes ist, so daß die letzte zu bearbeitende Bahn schmaler ausfallen kann als die bearbeitbare Arbeitsbreite. Es ist dann vorteilhaft, wenn einzelne Arbeitsorgane abgeschaltet werden können, so daß das Arbeitsgerät dann nur noch in einer entsprechenden Teilbreite arbeitet.
  • Eine vorteilhafte Ausbildung der Erfindung sieht dazu vor, daß eine antriebsmäßige Koppelung eines Arbeitsgerätes über ein Traktionsgetriebe mit einem umlaufenden Traktionsglied, vorzugsweise mit einem Riemengetriebe, erfolgt, so daß eine Abkoppelung, und damit auch eine Abschaltung, des Arbeitsorganes einfach durch Entspannung des umlaufenden Traktionsgliedes möglich ist.
  • Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Arbeitsgerät antriebsmäßig über ein Traktionsgetriebe mit einem fahrzeugseitigen Antrieb verbunden ist, welcher wenigstens zwei umlaufende Traktionsglieder (Riemen) umfaßt, die antriebsmäßig hintereinandergeschaltet sind, indem sie beide dieselbe Doppelantriebsscheibe umschlingen und so das erste Traktionsglied das Antriebsglied und das zweite Traktionsglied das Antriebsglied der Doppelantriebsscheibe bildet, wobei die Achse der Doppelscheibe mit der Schwenkachse zusammenfällt, um die ein dem Fahrzeug vorlagerbares Arbeitsorgan auf- und abschwenkbar ist. Hat das erfindungsgemäße Arbeitsgerät ein dem Arbeitsfahrzeug vorlagerbares Arbeitsorgan, so soll dies zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in eine Transportstellung anhebbar sein. Andererseits muß dieses Arbeitsorgan, beispielsweise, wenn es ein Mähorgan ist, antreibbar sein, und zwar aus ökonomischen Gründen vorzugsweise nicht durch einen eigenen Antrieb, sondern durch einen fahrzeugeigenen Antrieb, so daß eine antriebsmäßige Verbindung zwischen dem Arbeitsorgan und dem Fahrzeug gegeben sein muß. Wird eine solche antriebsmäßige Verbindung über starre Getriebe verwirklicht, so ist ein Anheben des Arbeitsorganes problematisch. Bei der vorliegenden Weiterbildung wird dieses Problem mit Vorteil dadurch gelöst, daß zumindest im letzten Bereich der antriebsmäßigen Verbindung ein Traktionsgetriebe mit einem umlaufenden Traktionsglied verwendet wird, so daß ein Anheben des vorlagerbaren Arbeitsorganes in einfacher Weise, ohne die an triebsmäßige Verbindung zu stören, dadurch möglich ist, daß es um eine waagerechte Antriebsachse so geschwenkt wird, daß sich der Umlaufweg des Traktionsgliedes relativ zu dieser Achse nicht verändert.
  • Es ist vorteilhaft, mehrere Traktionsglieder hintereinanderzuschalten und dazu eine Doppelscheibe zu verwenden, da, wie bereits eingangs erwähnt, nach Möglichkeit ein Arbeitsfahrzeug vielseitig verwendbar sein soll, d. h. auch mit unterschiedlichen Arbeitsgeräten. Da die unterschiedlichen Arbeitsgeräte unterschiedlich ausgebildet sind, ist es schwierig, einen identischen Anschluß zu konzipieren. Ein solcher identischer Anschluß ist nicht unbedingt notwendig, wenn die Antriebsverbindung aus Traktionsgliedern besteht, so daß der Ansatz des Arbeitsgerätes beispielsweise an unterschiedlichen Stufen dieser Antriebsverbindung erfolgen kann, also dadurch, daß eine unterschiedliche Anzahl von Traktionsgliedern jeweils hintereinander geschaltet wird und die Antriebsverbindung dadurch verkürzt oder verlängert wird.
  • Außerdem ist es durch Verwendung von Traktionsgetrieben möglich, die Antriebsenergie mit einem sehr hohen Wirkungsgrad zu übertragen, insbesondere mit einem höheren Wirkungsgrad als mit starren Umlenkgetrieben. Deshalb sieht eine nächste Weiterbildung der Erfindung mit Vorteil vor, daß zumindest die seitlichen Arbeitsorgane praktisch unmittelbar über die Traktionsgetriebe angetrieben werden und nur das dem Fahrzeug vorlagerbare Arbeitsorgan im letzten Abschnitt der antriebsmäßigen Verbindung über ein starres Umlenkgetriebe gekoppelt wird, also nur mittelbar von den Traktionsgetrieben angetrieben wird. Dieses starre Getriebe kann sich dabei in einem Bereich des Traktionsgetriebes befinden, der im Bereich des Arbeitsorganes ist, also eine eventuelle Schwenkung dieses vorgelagerten Arbeitsorganes nicht beeinträchtigt, da eine solche noch im Bereich des vorhergehenden Traktionsgliedes erfolgt.
  • Ausführungsbeispiel
  • Ein Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine Vorderansicht eines Arbeitsfahrzeuges mit einem erfindungsgemäßen Arbeitsgerät,
  • 2 eine Draufsicht auf das Arbeitsfahrzeug gemäß 1,
  • 3 schaltungstechnisch die Antriebsverbindung vom fahrzeugeigenen Antrieb zu den Arbeitsorganen,
  • 4 ein seitliches Arbeitsorgan in vergrößerter Darstellung in Transportstellung, Arbeitsstellung und Überlaststellung, 5 eine Schwinge des Arbeitsorganes gemäß 4 in wiederum vergrößerter Darstellung in einer Bewegungsstudie gemäß den Schwenkstellungen des Arbeitsorganes gemäß 4,
  • 6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Überlastsicherung in den Phasen gemäß 4 und
  • 7 einen Hydraulikschaltplan für die Überlastsicherung gemäß 5.
  • 1 zeigt eine Vorderansicht eines Arbeitsfahrzeuges 1 mit einem erfindungsgemäßen Arbeitsgerät 2. Das Arbeitsgerät 2 ist im Ausführungsbeispiel als Mähvorrichtung mit Mähelementen 3 zum Mähen von Halmgut ausgebildet.
  • Das Arbeitsgerät 2 weist drei Arbeitsorgane 4 auf, die jeweils eine Gruppe der Mähelemente 3 umfassen. Von den drei Arbeitsorganen ist das mittlere Arbeitsorgan 4a dem Arbeitsfahrzeug 1 in Fahrtrichtung vorgelagert angeordnet, während die beiden Arbeitsorgane 4b seitlich im vorderen Bereich des Ar beitsfahrzeuges 1 angeordnet sind und quer zur Fahrtrichtung orientiert in der in 1 gezeigten Arbeitsstellung die Breite des Arbeitsfahrzeuges 1 weit überragen. Zusammen bilden die Arbeitsorgane 4a und 4b eine lückenlose Arbeitsfront zur Bearbeitung einer entsprechenden Bahnbreite.
  • Um das Arbeitsfahrzeug 1 für den Straßenverkehr bereitzustellen, müssen die Arbeitsorgane 4 in Transportstellungen gebracht werden, in denen sie die Breite des Arbeitsfahrzeuges 1 bzw. die im Straßenverkehr zulässige Breite nicht überragen. Hierzu wird das mittlere Arbeitsorgan 4a soweit angehoben, bis die seitlichen Arbeitsorgane 4b um eine etwa lotrechte Achse unter das Arbeitsorgan 4a geschwenkt werden können, so daß sie etwa in Fahrtrichtung weisen und die Breite des Arbeitsfahrzeuges 1 nicht überragen.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf das Arbeitsfahrzeug 1 gemäß 1. In dieser Draufsicht ist noch einmal besser die Anordnung der Arbeitsorgane 4a und 4b zu erkennen.
  • Weiter ist zu erkennen, daß die Arbeitsorgane 4b L-förmige Schwenkarme 5 umfassen, an denen Träger 6 für die Mähelemente 3 angeordnet sind. Die Träger 6 sind jeweils mittig aufgehängt, damit sich die Mähelemente 3 besser an die Bodengegebenheiten anpassen können. Die Schwenkarme 5 sind an den etwa lotrechten Schwenkachsen 7 angelenkt, so daß die Schwenkarme 5 unter Mitnahme der Träger 6 um diese Achsen 7 um etwa 90° geschwenkt werden können, bis die Träger 6 von einer Orientierung quer zur Fahrtrichtung in eine Orientierung etwa parallel zur Fahrtrichtung geschwenkt sind. Hierzu sind die an den Schwenkachsen 7 angreifenden Abschnitte 8 der Schwenkarme 5 als Schwingen ausgebildet. Durch diese Schwingen 8 sind die äußeren Abschnitte 9 gegenüber inneren Abschnitten 10, die an ihren freien Enden die Schwenkachsen 7 tragen, in Fahrtrichtung vorversetzt. Dieser Vorversatz entspricht etwa der Arbeitstiefe der Arbeitsorgane 4b bzw. der Mähelemente 3, gemessen parallel zur Fahrtrichtung. Hierdurch wird sichergestellt, daß bei Einschwenken der Arbeitsorgane 4b in Transportstellung trotz der zusätzlichen Tiefe der Arbeitsorgane 4 die der Fahrtrichtung abgewandte Hinterseite der Arbeitsorgane 4 mit den Seitenbegrenzungen des Arbeitsfahrzeuges 1 fluchten, ohne über die Breite des Arbeitsfahrzeuges vorzuragen.
  • Insgesamt bilden die Abschnitte 8 bis 10 somit eine Z-Form. Innerhalb dieser Z-Form könnte die Schwenkachse 7 auch weiter nach innen verlagert sein, d. h. in innere Bereich des Abschnittes 10.
  • Außerdem ist aus der 2 schematisch das Antriebsprinzip der Arbeitsorgane 4 zu erkennen. Der Antrieb erfolgt über einen fahrzeugeigenen Antrieb 11. Die Antriebsenergie dieses Antriebes 11 wird über hintereinander geschaltete Riementriebe 12, 13 auf eine Antriebsachse 14 übertragen, mit denen die Mähelemente 3 der Arbeitsorgane 4b unmittelbar, d. h. ohne Zwischenschaltung starrer Umlenkgetriebe, angetrieben werden. Lediglich zur antriebsmäßigen Verbindung des vorderen, mittleren Arbeitsorganes 4a wird ein starres Umlenkgetriebe 15 eingesetzt.
  • Die Übertragung der Antriebsenergie von dem ersten Riementrieb 12 auf den zweiten Riementrieb 13 erfolgt durch eine doppelte Riemenscheibe 16, deren Achse mit der Schwenkachse zum Anheben des vorderen, mittleren Arbeitsorganes 4a zusammenfällt, so daß die Schwenkbarkeit dieses Arbeitsorganes 4a und der Antrieb der Mähelemente 3 dieses Arbeitsorganes 4a einander nicht stören.
  • 3 zeigt noch einmal schematisch herausgezeichnet den Antriebsstrang des Arbeitsfahrzeuges gemäß 2. Zusätzlich zu 2 ist aus der 3 entnehmbar, daß an den freien Enden der Antriebswelle 14 bzw. seitlicher Gelenkwellenausläufer zum Antrieb der Mähelemente 3 der Arbeitsorgane 4b zusätzliche Riemengetriebe 17 vorgesehen sind. Durch Entspannung der Riemen dieser Riemengetriebe 17 können die Arbeitsorgane 4b bzw. deren Mähelemente 3 antriebsmäßig abgekoppelt werden, also einzeln abgeschaltet werden.
  • Außerdem ist aus 3 noch einmal erkennbar, daß der Antrieb der Mähelemente 3 der seitlichen Arbeitsorgane 4b mehr oder weniger unmittelbar, d. h. ohne größere Wirkungsgradverluste, über die Riementriebe 12, 13 erfolgt. Nur beim vorderen Arbeitsorgan 4a muß durch das Umlenkgetriebe 15 ein größerer Wirkungsgradverlust in Kauf genommen werden.
  • Die 4 zeigt in der Draufsicht in vergrößerter Darstellung das rechte Arbeitsorgan 4b in verschiedenen Positionen, nämlich in der Arbeitsposition A mit einer Orientierung quer zur Fahrtrichtung, in der Transportposition B mit einer Orientierung im wesentlichen parallel zur Fahrtrichtung und in einer Überlast-Schwenkposition Ü.
  • Jedes Arbeitsorgan 4b verfügt über eine Überlastsicherung, die bei einem erhöhten Arbeitswiderstand des Arbeitsorganes 4b ein Zurückweichen des Arbeitsorganes 4b in die Überlast-Schwenkposition Ü erlaubt. Hierdurch können Beschädigungen des Arbeitsorganes 4b vermieden werden, wenn nämlich z. B. das Arbeitsorgan 4b auf ein Hindernis trifft, beispielsweise auf einen Stein. Diese Überlastsicherung kann auch zum Tragen kommen, wenn das Arbeitsorgan 4b von der Arbeitsposition A in die Transportposition T geschwenkt werden soll und dabei auf ein Hindernis trifft.
  • Die 5 zeigt eine Bewegungsstudie der Schwinge 8 des Arbeitsorganes 4b gemäß 4 in einer nochmals vergrößerten Darstellung. Dabei ist die Schwinge 8 in den den Positionen A, Ü und T entsprechenden Positionen des Arbeitsorganes 4b gezeigt. Zusätzlich zu 4 ist in der 5 der doppeltwirkende Arbeitszylinder 18 angedeutet, der als Schwenkantrieb für das Arbeitsorgan 4b fungiert. Der besseren Übersicht halber ist mit dem Pfeil 19 noch einmal die Fahrtrichtung des Arbeitsfahrzeuges 1 an gedeutet.
  • Aus dieser 5 ist insbesondere erkennbar, daß die Schwinge 8 mit der Kolbenstange 20 über ein Überlast-Nockengetriebe 21 verbunden ist, welches regelmäßig in einem Verbindungspunkt angeordnet ist, welcher einen Abstand zum freien Ende der Kolbenstange 20 aufweist, an dem ein Wegbegrenzungsanschlag 22 angeordnet ist. In dieser Verbindungsstellung kann durch Ein- und Ausfahren der Kolbenstange 20 die Schwinge 8 von der Position A in die Position T gebracht werden und umgekehrt. Lediglich wenn das Arbeitsorgan 4b auf einen zu hohen Widerstand trifft, wird die Schwinge 8 in die Position Ü gedrückt, indem sich das Nockengetriebe 21 löst, beispielsweise ausrastet, und auf der Kolbenstange 20 soweit verschiebbar ist, bis es an den Wegbegrenzungsanschlag 22 anschlägt. In seine normale Rastposition kann das Nockengetriebe 21 gebracht werden, indem die Kolbenstange 20 um einen entsprechenden Weg ein- und wieder ausfährt, d. h. indem mit Hilfe des Wegbegrenzungsanschlages 22 die Schwinge 8 wieder in die Position A gezogen wird und danach die Kolbenstange 20 wieder soweit ausgefahren wird, bis das Nockengetriebe 21 in seiner Normalposition einrastet.
  • 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Überlastsicherung in verschiedenen Phasen, nämlich a) in Arbeitsstellung, b) in Überlaststellung und c) in Transportstellung. Gezeigt ist in einer linken Spalte der 6 jeweils in den unterschiedlichen Stellungen die Schwinge 8, die ein äußeres Arbeitsorgan 4b halten und ein- und ausschwenken soll, im gezeigten Falle, das rechte Arbeitsorgan 4b bei einer Draufsicht auf die Vorrichtung. Diese Schwinge 8 ist über die Schwenkachse 7 an einem inneren Trägerabschnitt 10 angelenkt und wird durch den Arbeitszylinder 18 verschwenkt, der in der Darstellung der 6 in besonderer Weise ausgebildet ist.
  • In der linken Spalte der 6 sind jeweils die Stellungen der Schwinge 8 und des Arbeitszylinders 18 in Arbeitsstellung, Überlaststellung und Transportstellung gezeigt, während in der rechten Spalte der 6 noch einmal daneben jeweils nur die Längserstreckungen des Arbeitszlinders 18 in diesen Phasen gezeigt sind, wobei dieser Arbeitszlinder 18 teilweise geschnitten dargestellt ist.
  • Der Arbeitszylinder 18 ist mit zwei Abschnitten ausgebildet, die jeweils funktionell einen kompletten Arbeitszylinder bilden. An den eigentlichen Hauptarbeitzylinder ist mit entgegegengesetzt ausgerichteter Kolbenstange ein zweiter Zylinderabschnitt angeordnet, der einen Zusatzhubraum 23 bereitstellt. In der Phase a), in der Arbeitsstellung, ist der Hauptzylinderteil des Arbeitszylinders 18 voll ausgefahren und die Schwinge befindet sich in einem rechten Winkel zum inneren Abschnitt 10, das Arbeitsorgan 4b würde sich in einer parallelen Stellung zum inneren Abschnitt 10 am freien Ende der Schwinge 8 befinden.
  • In der Stellung c), in der Transportstellung, ist der Hauptzylinderabschnitt des Arbeitszylinders 18 komplett eingefahren, so daß die Schwinge 8, an den inneren Abschnitt 10 parallel angelegt ist und das Arbeitsorgan 4b rechtwinkelig dazu parallel zur Fahrzeuglängsachse stehen würde. In der 6c) ist zudem zu erkennen, daß sowohl der innere Abschnitt 10 als auch die Schwinge 8, bei diesem Ausführungsbeispiel U-profilförmig ausgebildet sind, so daß bei minimalem Raumbedarf in der Transportstellung die Schwinge 8 den inneren Abschnitt 10 umgreift und der Arbeitszylinder 18 komplett in diesen Hohlprofilen untergebracht ist.
  • Die 6b) stellt den Überlastfall dar, in dem das Arbeitsorgan 4b zurückweichen muß, so daß auch die Schwinge 8 zu dem inneren Abschnitt 10 einen größeren Winkel als 90° bilden muß. Hierfür muß sich der Arbeitszlinder 18 verlängern, was dadurch geschieht, daß auch der Zusatzkolben in dem Zusatzhubraum 23 ausfährt und dadurch den Arbeitszylinder 18 insgesamt verlängert. Das hierfür aus dem Zusatzhubraum 23 abgelassene Hydraulikmittel wird vorzugsweise einem anderen Arbeitzylinder zugeführt, der durch diese Druckmittelbeaufschlagung automatisch das rückweichende Arbeitsorgan 4b anhebt, um es über ein Hindernis hinwegzuheben. Ein entsprechender Hydraulikschaltplan ist in der 7 dargestellt.
  • Im Mittelpunkt der Schaltung stehen die Arbeitszylinder 18 mit ihren Zusatzhubräumen 23. Die Arbeitszylinder 18 werden über verschiedene Wegeventile und Öldruckschalter mit Hydraulikmittel versorgt. Vorrangig dient dies dem Ein- und Ausfahren des Hauptzylinderabschnittes der Arbeitszylinder 18. Im Überlastfalle muß aber auch jeweils der Kolben im Zusatzhubraum 23 ausgefahren werden, wobei dieser dann mit Druck beaufschlagt wird. Ein solcher Überlastfall wird ausgelöst, wenn aufgrund der Zugbelastung am jeweiligen Arbeitszylinder 18 ein Hydraulikmittel-Überdruck im jeweiligen Zusatzhubraum 23 entsteht, worauf jeweils ein eigenes Druckbegrenzungsventil 24 reagiert, indem es eine Verbindungsleitung 25 öffnet, die jeweils zu einem Arbeitszylinder 26 führt, der das überbelastete Arbeitsorgan 4b anhebt. Im Überlastfalle wird also das Hydraulikmittel aus dem jeweiligen Zusatzhubraum 23 durch das Ventil 24 und die Verbindungsleitung 25 in den zugeordneten Arbeitszylinder 26 abgeleitet, dessen Kolben mit Kolbenstange hierdurch ausfährt.
  • An Arbeitszylindern sind in dem Hydraulikschaltplan gemäß 7 noch dargestellt die Arbeitszylinder 27, die für eine Riemenspannung in den jeweiligen Getrieben sorgen, d. h. im Prinzip für ein Ein- oder Auskuppeln der jeweiligen Arbeitsorgane 4b sorgen. Außerdem sind dargestellt die Arbeitszylinder 28, die das Frontarbeitsorgan 4a anheben und absenken.

Claims (19)

  1. Verfahren zur Vorbereitung eines auf einer Bodenfläche fahrenden Arbeitsfahrzeuges mit einem Arbeitsgerät mit mehreren in Arbeitsstellung quer zur Fahrtrichtung und parallel zur Bodenfläche orientierten, zusammen eine lückenlose Arbeitsbreite bildenden Arbeitsorganen, vorzugsweise eines Mähfahrzeuges mit Mähorganen, von denen wenigstens ein Arbeitsorgan in Arbeitsstellung die im Straßenverkehr zulässige Breite des Arbeitsfahrzeuges überragt, für den Straßenbetrieb, für den das in Arbeitsstellung die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan in eine in Fahrtrichtung weisende Transportstellung um eine lotrechte Achse geschwenkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem Arbeitsfahrzeug (1) in Fahrtrichtung vorgelagertes Arbeitsorgan (4a) zunächst in eine Transportstellung quer zur Bodenfläche angehoben wird und danach bzw. gleichzeitig das die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan (4b) in seine Transportstellung (T) unter das angehobene, dem Arbeitsfahrzeug (1) vorgelagerte Arbeitsorgan (4a) geschwenkt wird und wobei das die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan (4b) mittels eines L-förmigen, eine Schwinge (8) und einen der Schwinge (8) in Fahrtrichtung vorversetzten äußeren Abschnitt (9) umfassenden Schwenkarms 5 um die lotrechte Achse geschwenkt wird.
  2. Zur Anordnung an einem auf einer Bodenfläche fahrenden Arbeitsfahrzeug vorgesehenes Arbeitsgerät, welches mehrere in Arbeitsstellung quer zur Fahrtrichtung und parallel zur Bodenfläche orientierte, zusammen eine lückenlose Arbeitsbreite bildende Arbeitsorgane umfasst, von denen wenigstens ein Arbeitsorgan bei am Arbeitsfahrzeug angeordnetem Arbeitsgerät in Arbeitsstellung die im Straßenverkehr zulässige Breite des Arbeitsfahrzeuges überragt und um eine lotrechte Achse in eine Transportstellung schwenkbar ist, in der es etwa in Fahrtrichtung weist, vorzugsweise Mähgerät mit Mähorganen zur Anordnung an einem Häcksler, dadurch gekennzeichnet, dass das in Arbeitsstellung quer zur Fahrtrichtung ausgeschwenkte, die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan (4b) zur Überführung in seine Transportstellung (T) unter ein dem Arbeitsfahrzeug (1) vorgeordnetes Arbeitsorgan (4a) schwenkbar ist, welches hierzu aus seiner Arbeitsstellung in eine Transportstellung quer zur Bodenoberfläche anhebbar ausgebildet ist und wobei das die Breite des Arbeitsfahrzeugs überragende Arbeitsorgan (4b) mittels eines L-förmigen, eine Schwinge (8) und einen der Schwinge (8) in Fahrtrichtung vorversetzten äußeren Abschnitt (9) umfassenden Schwenkarms 5 um die lotrechte Achse geschwenkt wird.
  3. Arbeitsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das in Arbeitsstellung quer zur Fahrtrichtung orientierte die Breite des Arbeitsfahrzeuges überragende Arbeitsorgan (4b) über eine Rückweichmöglichkeit entgegen der Fahrtrichtung bei übermäßigem Widerstand in Arbeits- bzw. Fahrtrichtung (Überlastsicherung) verfügt.
  4. Arbeitsgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Schwenkung des etwa quer zur Fahrtrichtung ausschwenkbaren Arbeitsorganes (4b) ein doppeltwirkender Arbeitszylinder (18) vorgesehen ist.
  5. Arbeitsgerät nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitszylinder (18) zur Bereitstellung eines Rückweichweges einen Zusatzhubraum (23) aufweist.
  6. Arbeitsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzhubraum (23) der Hubraum eines zweiten Kolben-Zylinder-Abschnittes des Arbeitszylinders (18) ist, dessen Zylinder mit dem Hauptzylinder, bezüglich der Hubräume getrennt, derart (Rücken an Rücken) verbunden ist, daß die Kolben dieser Zylinder in entgegengesetzten Richtung ausfahrbar sind.
  7. Arbeitsgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzhubraum hydraulikmittelleitend mit einem Arbeitszylinder (26) zum Anheben des Arbeitsorganes (4b) zur Überleitung des Hydraulikmittels im Überlastfalle verbunden ist.
  8. Arbeitsgerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein bei einem Überdruck sich öffnendes Ventil (24) in der die Arbeitszylinder (18, 26) verbindenden Hydraulikmittelleitung (25).
  9. Arbeitsgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbare Arbeitsorgan (4b) und die Kolbenstange (20) des schwenkenden Arbeitszylinders (18) an einem Verbindungspunkt miteinander verbunden sind, der in einem als Überlastweg nutzbaren Abstand zum freien Ende der Kolbenstange (20) angeordnet ist, daß das freie Ende der Kolbenstange (20) mit einem Wegbegrenzungsanschlag (22) versehen ist und daß das Arbeitsorgan (4b) und die Kolbenstange (20) am Verbindungspunkt durch eine sich bei einer definierten Überlast lösende Kupplung, vorzugsweise einer Nockenkupplung, miteinander verbunden sind.
  10. Arbeitsgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das quer zur Fahrtrichtung ausschwenkbare Arbeitsorgan (4b) einen wenigstens teilweise schwenkbaren Arm (5) umfaßt, dessen Verlauf etwa Z-förmig ist, derart, daß der Verlauf im wesentlichen drei Armabschnitte (8, 9, 10) umfaßt, von denen der erste Abschnitt (10) der fahrzeugseitige Abschnitt ist und in Arbeitsstellung etwa quer zur Fahrtrichtung orientiert ist, von denen der dritte, äußere, dem Fahrzeug (1) abgewandte Abschnitt (9) parallel zum ersten Abschnitt (10), aber demgegenüber in Fahrtrichtung um einen Abstand vorverlagert und versetzt ist, der vorzugsweise etwa der in Fahrtrichtung gemessenen Arbeitstiefe der Arbeitselemente (3) des Arbeitsorganes (4b) entspricht, und von denen der zweite Abschnitt (8), als mittlerer Abschnitt, die beiden anderen Abschnitte, den Abstand, den Versatz bzw. die Vorverlagerung zwischen ihnen überbrückend, miteinander verbindet.
  11. Arbeitsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Armabschnitt (8) als Schwinge ausgebildet ist.
  12. Arbeitsgerät nach Anspruch 4, 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abschnitt (10) und/oder der mittlere Abschnitt (8) als etwa U-förmiges Hohlprofil zur Aufnahme des Arbeitszylinders (18) und gegebenenfalls zur gegenseitigen Verschachtelung in Transportstellung ausgebildet ist.
  13. Arbeitsgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß für die Arbeitsorgane (4a, 4b) ein gemeinsamer Antrieb (11), vorzugsweise ein fahrzeugeigener Antrieb, vorgesehen ist.
  14. Arbeitsgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das bzw. jedes etwa quer zur Fahrtrichtung ausschwenkbare Arbeitsorgan (4b) (einzeln) antriebsmäßig abschaltbar ist.
  15. Arbeitsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsorgan (4b) zur antriebsmäßigen Abschaltung vom Antrieb (11) abkoppelbar ist.
  16. Arbeitsgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das abkoppelbare Arbeitsorgan (4b) über ein Riemengetriebe (17), mit dem Antrieb (11) gekoppelt ist und daß eine Abkoppelung durch Entspannung und Lösung des Reib- und/oder Formschlusses des umlaufenden Riemens möglich ist.
  17. Arbeitsgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsgerät antriebsmäßig über ein Traktionsgetriebe (12, 13, 16) mit einem fahrzeugseitigen Antrieb (11) verbunden ist, welches wenigstens zwei umlaufende Traktionsglieder (12, 13) umfaßt, die antriebsmäßig hintereinander geschaltet sind, indem sie beide dieselbe Doppelantriebsscheibe (16) umschlingen und so das erste Traktionsglied das Antriebsglied und das zweite Traktionsglied das Antriebsglied der Doppelantriebsscheibe bildet, wobei die Achse der Doppelscheibe (16) mit der Schwenkachse zusammenfällt, um die das dem Fahrzeug vorgelagerte Arbeitsorgan (4a) auf- und abschwenkbar ist.
  18. Arbeitsgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Traktionsglied (13) zum Antrieb einer Antriebswelle (14) für das bzw. die in Arbeitsstellung etwa quer zur Fahrtrichtung ausschwenkbaren Arbeitsorgan (4b) bzw. -Organe vorgesehen ist, wobei diese Antriebswelle (14) über ein Umlenkgetriebe (15) auch Antriebsorgan für das dem Fahrzeug vorgelagerte Arbeitsorgan (4a) ist.
  19. Arbeitsgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß es drei Arbeitsorgane (4a, b) umfaßt, von denen zwei Arbeitsorgane (4b) seitlich in Arbeitsstellung etwa quer zur Fahrtrichtung ausschwenkbar angelenkt sind und ein mittleres Arbeitsorgan (4a) dem Fahrzeug (1) vorgelagert und heb- und senkbar angeordnet ist.
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