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Hydrostatisches Antriebssystem mit einer einstell-
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baren Pumpe und mehreren Verbrauchern Die Erfindung betrifft ein
hydrostatisches Antriebssystem mit einer vorzugsweise einstellbaren Pumpe, wobei
im Falle einer einstellbaren Pumpe deren Einstellorgan mit einem, in einem Pumpenstellzylinder
verschiebbaren Pumpenstellkolben verbunden ist, dessen lage von einem mittels eines
Servosteuerventiles gesteuerten Druckmedium bestimmt ist, wobei das Antriebssystem
mehrere Verbraucher hydrostatischer Energie sowie eine Förderleitung zwischen der
Pumpe und diesen Verbrauchern sowie eine, zu einem Behälter führende Rücklaufleitung
aufweist und Schaltorgane aufweist, wobei an die von der Pumpe ausgehende Förderleitung
mehrere Verbraucher über je eine, von der Förderleitung ausgehende Förderzweigleitung
angeschlossen sind und jeweils mittels eines willkürlich betätigbaren Schaltorganes
mit der Pumpe verbindbar sind. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein hydrostatisches
Antriebssystem für eine Baumaschine, inbesondere für einen Bagger, bei dem die Verbraucher
ein oder mehrere Zylinder zum Heben des Auslegers, mindestens ein Zylinder zur Betätigung
des Löffel, mindestens ein weiterer Zylinder für das Knicken des Stieles, mindestens
ein
weiterer Verbraucher ein Motor für das Fahrwerk und bzw. oder mindestens ein weiterer
Verbraucher ein Hydromotor für das Schwenken des Baggers sein kann. Bei den derzeit
bekannten Baggern geht von der Pumpe eine Förderleitung aus, von der Zweigleitungen
zu jeweils einem willkürlich betätigten Steuerventil führen, wobei die von diesen
Steuerventilen ausgehenden Zweigleitungen zu den einzelnen Verbrauchern führen.
Die einzalden Steuerventile sind meist zu einem Blocksteuergerät zusammengefasst,
dessen einzelne Sektionen die Steuerventile zu den einzelnen Zweigleitungen bilden.
Die Pumpe ist, wenn überhaupt, dann nur abhängig vom Förderdruck in der Förderleitung
geregelt.
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Der den einzelnen Verbrauchern zufließende Förderstrom wird lediglich
durch mehr oder minder weites Öffnen des jeweils zugeordneten Steuerventiles willkürlich
gesteuert.
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Rückwirkungen, die sich aus Änderung des Arbeitsdruckes in einem Verbraucher
ergeben, müssen vom Bedienungsmann durch Steuereingriffe ausgeglichen werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Antriebssystem zu schaffen,
bei dem mehrere Verbraucher von einer Pumpe aus gleichzeitig beaufschlagt werden
können und der zu jedem einzelnen Verbraucher führende Förderstrom willkürlich eingestellt
werden kann, wobei sich Änderungen des Druckes, die durch Belastung an einem Verbraucher
entstehen, auf die anderen Verbraucher nicht auswirken, sondern trotz der Parallelschaltung
zu jedem Verbraucher das Druckmittel mit dem durch die Belastung des jeweiligen
Verbrauchers bestimmten Druck mit dem willkürlich gewählten Strom strömt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß in jeder Zweigleitung
eine einstellbare Parallelschaltungsdrosselstelle angeordnet ist, wobei das Einstellorgan
jeder dieser Parallel-
schaltungsdrosselstellen auf der einen Seite
von dem Druck in der Förderleitung bzw. Förderzweigleitung und auf der anderen Seite
von einem Steuerdruck und einer Druckfeder (bzw. einer Zugfeder auf der erstgenannten
Seite) beaufschlagt ist und wobei weiterhin der Steuerdruck an allen diesen Einstellorganen
gleich ist und die vom Steuerdruck beaufschlagten Seitender Einstellorgane an eine
gemeinsame Steuerdruckleitung angeschlossen sind. Bei einer solchen Einrichtung
ist es möglich, die Pumpe willkürlich auf den jeweils gewünschten Förderstrom einzustellen
und dann, wenn mehr als ein Verbraucher angeschlossen werden soll, den Förderstrom
durch willkürliches Einstellen der einzelnen Schaltorgane auf die gewünschten Verbraucher
aufzuteilen.
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Im Zusammenhang mit derartigen Drosselstellen ist darauf hinzuweisen,
daß bereits eine Anordnung bekannt ist, bei der von der Förderleitung der Pumpe
zwei Zweigleitungen ausgehen, die jeweils zu einem Zylinder führen, wobei in jeder
Zweigleitung eine, im Aufbau den genannten Parallelschaltungsdrosselstellen gleichartige
Drosselstelle angeordnet ist, deren Einstellorgan von einer Druckfeder und einem
Steuerdruck beaufschlagt ist (DE-OS 22 34 562). Diese bekannte Anordnung dient jedoch
nicht dazu, willkürlich unterschiedliche Geschwindigkeiten an den Zylindern einstellen
zu können und Rückwirkungen des Druckes auszuschalten, sondern im Gegenteil dient
die bekannte Anordnung dazu, die Arbeitsgeschwindigkeit beider Zylinder gleich zu
halten. Deshalb ist bei dieser Einrichtung der Steuerdruck nicht an allen Einstellorganen
der Drosselstellen gleich, sondern der Steuerdruck an den einzelnen Einstellorganen
wird abhängig von der Bewegungsgeschwindigkeit der Kolben in den einzelnen Zylindern
eingestellt, so daß sich an den einzelnen Drosselstellen abhängig von den unterschiedlichen
Steuerdrücken unterschiedliche Drosselwirkungen ergeben, abhängig von den unterschiedlichen
Kolbengeschwindigkeiten in den Arbeitszylindern.
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Wesentlich ist dem gegenüber, daß gemäß der Erfindung die Einstellorgane
aller Parallelschaltungsdrosselstellen vom gleichen Steuerdruck beaufschlagt sind.
Dabei kann es zweckmäßig sein, daß dieser alle Einstellorgane der Parallelschaltungsdrosselstellen
beaufschlagende Steuerdruck der gleiche Steuerdruck ist, der auch das Einstellorgan
der einstellbaren Pumpe beeinflußt.
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Der Steuerdruck kann in einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform gemäß
der Erfindung dadurch gewonnen werden, daß an jede Leitung zwischen jeweils einer
Parallelschaltungsdrosselstelle und dem zugeordneten Verbraucher eine Zweigleitung
angeschlossen ist und alle diese Zweigleitungen an die Steuerdruckleitung angeschlossen
sind, wobei in jeder Zweigleitung ein zur der Gesamtsteuerdruckleitung hin öffnendes
Rückschlagventil angeordnet ist, mit der Folge, daß der an dem mit dem jeweils höchsten
Druck fahrenden Verbraucher anstehende Druck über das geöffnete Rückschlagventil
auf die Gesamtsteuerdruckleitung und damit die Einstellorgane aller Parallelschaltungsdrosselstellen
wirkt, während alle anderen Rückschlagventile in den anderen Steuerzweigleitungen
geschlossen bleiben mit der Folge, daß die niedrigeren Verbraucherdrücke keine Einwirkung
auf die Parallelschaltungsdrosselstellen haben.
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In neuerer Zeit Ist auch eine andere Ausfi turl ()rm eines hydrostatischen
Antriebssystems für Bagger bekannt geworden, bei dem das Schaltorgan in der jeweils
zu einem Verbraucher führenden Zweigleitung als willkürlich einstellbare Meßdrosselstelle
ausgestaltet ist, wobei das Druckgefälle an dieser Meßdrosselstelle auf das Pumpeneinstellorgan
einwirkt und den Förderstrom der Pumpe so einreguliert, daß unabhängig von der willkürlich
der Meßdrosselstelle ge-
gebenen Weite an dieser Meßdrosselstelle
immer ein vorbestimmtes Druckgefälle auftritt. Das heißt, der Druck vor dieser Meßdrosselstelle,
also der Druck in der Förderleitung der Pumpe,wirkt auf die eine Seite des Einstellorganes
der Pumpe und der Druck hinter der Meßdrosselstelle wirkt über die Steuerdruckleitung
auf die andere Seite des Einstellorganes der Pumpe. Die Anwendung der grundsätzlichen
Merkmale dieser Erfindung ist bei einem solchen hydrostatischen Antriebssystem besonders
vorteilhaft, das heißt es ergibt sich eine besonders vorteilhafte Ausgestaltungsform
eines hydrostatischen Antriebssystemes insbesondere für Bagger oder ähnliche Maschinen,
wenn das vorstehend beschriebene Steuersystem mit einer Meßdrossel kombiniert wird
mit dem System mit Parallelschaltungsdrosselstellen gemäß der Erfindung. Der Anspruch
4 bezieht sich auf eine solche zweckmäßige Kombination.
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Unabhängig davon, ob diese Kombination gewählt wird oder nicht, ergibt
sich eine zweckmäßige Ausgestaltung eines Antriebssystemes,wenn nicht nur die Förderleitungen
zu einem System zusammengefasst sind, sondern auch die Rücklaufleitungen, so daß
von jedem Verbraucher eine Zweigrücklaufleitung ausgeht und alle diese Zweigrücklaufleitungen
an eine Sammelrücklaufleitung angeschlossen sind.
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Diese Sammelrücklaufleitung kann dann parallel zur Förderleitung verlegt
sein.
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Weiterhin ergibt sich eine zweckmäßige Ausgestaltungsform bei Antriebssystemen
mit Pumpen, die aus dem Gehäuse ansaugen, wenn die Sammelrücklaufleitung unmittelbar
an das Gehäuse angeschlossen ist, so daß der über die Rücklaufleitung zurückfließende
Strom über die Sammelrücklaufleitung unmittelbar in das Gehäuse der Pumpe fließt,
aus dem die Pumpe wieder ansaugt. Bei solcher Anordnung ist
es
jedoch empfehlenswert, Maßnahmen vorzusehen, die ein Austausch von Druckmittel -
normalerweise also von Öl -vorsehen, einerseits damit das Druckmittel durch ein
Filter geleitet wird, andererseits damit bessere Möglichkeiten zur Wärmeabführung
bzw. zur Vermischung heißen Öls mit einem größeren Volumen nicht unmittelbar im
Kreislauf befindlichen Öls möglichsird und das Gleiche gilt auch in Hinsicht auf
den Gesichtspunkt der Alterung des Öls. Die angegebene Anordnung mit einer Sammelrücklaufleitung
ermöglicht aber auch noch eine andere, zweckmäßige Weiterausgestaltung dahingehend,
daß an diese Sammelrücklaufleitung ein vorgespannter Druckspeicher angeschlossen
ist.
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Dadurch kann erzielt werden, daß der Innenraum der Pumpe unter dem
Vorspanndruck des Speichers gehalten wird, so daß das Ansaugen mit hohen Strömungsgeschwindigkeiten
erleichtert ist. Das Volumen-des Druckspeichers wird zweckmäßiger Weise derart gewählt,
daß Änderungen des insgesamt im Antriebssystem zu einem bestimmten Zeitpunkt enthaltenen
Ölvolumens ausgeglichen werden können, das heißt daß der Speicher das Volumen aufzunehmen
vermag auch dann, wenn gleichzeitig mehrere Arbeitszylinder auf dem kolbenstangen-seitigen
Druckraum mit Druck beaufschlagt sind und umgekehrt.
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Bei einem Antriebssystem, bei dem mindestens einer der Verbraucher
in beiden Richtungen betreibbar ist, also von dessen beiden Anschlüssen wahlweise
jeweils der eine mit Druck beaufschlagt werden kann und der andere als Rücklaufleitung
geschaltet werden kann, ist es zweckmäßig, wenn in beiden, an jeweils einen Anschluß
des Verbrauchers angeschlossenen Leitungen jeweils eine Parallelschaltungsdrossel
angeordnet ist, wobei die Steuerdruckleitungen dieser beiden Paralleldrosselstellen
an eine gemeinsame
Sammelsteuerdruckleitung angeschlossen sind.
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Umgekehrt können an eine Parallelschaitungsdrosselstelle zwei oder
mehr zueinander parallel geschaltete Verbraucher angeschlossen sein. Sind alle diese
Verbraucher in beiden Richtungen betreibbar, so sind zweckmäßigerweise zwei Parallelschaltungsdrosselstellen
vorgesehen, von denen die eine mit der einen Seite aller Verbraucher und die andere
mit der jeweils anderen Seite aller Verbraucher verbunden ist. Ist gesichert, daß
die Verbraucher in einer Bewegungsrichtung nur kraftlos fahren, also kein Druck
entsteht, kann es auch genügen, daß nur jeweils eine Verbraucherseite eine Parallelschaltungsdrosselstelle
zugeordnet ist, sofern gesichert ist, daß entweder kein zweiter Verbraucher zuschaltbar
ist oder, falls ein zweiter Verbraucher zuschaltbar ist, daß dieser gleichen Druck
führt.
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Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltungsform ergibt sich, wenn alle
einem Verbraucher zugeordneten Parallelschaltungsdrosselstellen in einer Steuereinheit
zusammengefasst sind.
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Das heißt, sowohl die Parallelschaltungsdrosselstelle, die in der
Leitung, die in der einen Bewegungsrichtung Förderleitung ist, als auch die Parallelschaltungsdrosselstelle,
die in der Leitung, die bei Bewegung in der anderen Richtung Förderleitung ist,
sind in einer Steuereinheit zusammengefasst. Das gleiche gilt dann, wenn mehrere
Verbraucher zu einer Verbrauchergruppe zusammengefasst sind. Besonders zweckmäßig
ist es, wenn diese Steuereinheit unmittelbar an den Verbraucher angebaut ist. Es
ist zwar schon bekannt, Steuerorgane,und zwar Magnetventile unmittelbar an den Verbraucher
anzubauen. Da aber Steuereinheiten der hier angesprochenen Art nicht bekannt sind,
ist es auch nicht bekannt, diese unmittelbar an dem Verbraucher anzuordnen.
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Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltungsform ergibt sich, wenn in
der Steuereinheit nicht nur die Parallelschaltungsdrosselstelle, sondern auch die
Meßdrosselstelle bzw.
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Parallelschaltungsdrosselstellen und Meßdrosselstellen zusammengefasst
und vorzugsweise an den zugeordneten Verbraucher angebaut sind.
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Eine besonders einfache Ausgestaltungsform der Parallelschaltungsdrosselstellen
ergibt sich, wenn wie bekannt die Parallelschaltungsdrosselstelle mit einem Ventilschieberkörper
versehen ist, der gleichzeitig das Einstellorgan ist, auf dessen Stirnfläche der
Druck in der Förderleitung und auf dessen Rückseite der Steuerdruck und die Druckfeder
einwirken.
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Bei einem Verbraucher, der in beiden Richtungen antreibbar ist, bei
dem also wahlweise der eine Anschluß Druckanschluß und der andere Rücklaufanschluß
sein kann oder umgekehrt, ergeben sich in einem Antriebssystem mit offenem Kreislauf
weitere Probleme dann, wenn ungewollte Bewegungen des Verbrauchers verhindert werden
müssen, das heißt, die Bewegung des Verbrauchers stets korrekt durch den dem Verbraucher
zufließenden Strom steuerbar sein muß. Wirkt auf den Verbraucher eine Kraft in der
angesteuerten Bewegungsrichtung, so muß dann, wenn die genannte Abhängigkeit vom
zugeführten Strom gesichert sein soll, verhindert werden, daß der Verbraucher in
der Förderleitung einen Unterdruck erzeugt und der vorgesehenen Bewegung unter der
wirkenden Kraft voreilt.
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In einer zweckmäßigen Weiterausgestaltungsform der Erfindung kann
das insbesondere zweckmäßig im Zusammenhang mit den Parallelschaltungsdrosselstellen
der Erfindung dadurch erzielt werden, daß in der Rücklaufleitung eine gesteuerte
Drosselstelle, vorzugsweise ein gesteuertes Druckbegrenzungsventil, vorgesehen ist,
wobei die Steuerung abhängig vom Druck in der Förderleitung erfolgt, so daß dann,
wenn in der Förderleitung der Druck infolge Voreilens des Verbrauchers unter ein
vorbestimmtes Druckniveau sinkt, dieser Druck die Drosselstelle bzw. das Druckbegrenzungsventil
in der Rücklaufleitung in
Richtung auf die Schließstellung steuert
mit der Folge, daß der abfließende Strom gedrosselt wird und damit der Verbraucher
gehindert wird,gegenüber der vorgesehenen Bewegungsgeschwindigkeit vorzueilen. Andererseits
muß verhindert werden, daß der Verbraucher unbeabsichtigte Bewegungen durchführt,
wenn die zum Verbraucher hin führende Leitung, beispielsweise infolge eines Leitungsbruches,drucklos
wird. Zu diesem Zweck ist in der Förderleitung- in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers
ein Rückschlagventil angeordnet, welches schließt, wenn der Druck in dem an die
Förderleitung angeschlossenen Druckraum größer wird, als der Druck in der Förderleitung.
Derartige Rohrbruchsicherungsrückschlagventile sind immer dann erforderlich oder
zumindest zweckmäßig, wenn der Verbraucher unter Kraft eine Bewegung durchführen
kann und bei ungewollter Bewegung in der Gegenrichtung eine Gefahr entstehen kann.
Das gilt beispielsweise bei Baggern beim Heben des Auslegers, während beim Senken
wichtiger ist, daß die Rücklaufbewegung durch Drosseln der Ablaufleitung gesteuert
werden kann.
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Besonders zweckmäßig ist es, wenn diese zusätzlichen Organe, nämlich
Druckbegrenzungsventil bzw. steuerbare Drosselstellen und Rückschlagventile einschließlich
gegebenenfalls erforderlicher oder zweckmäßiger zusätzlicher Nachsaugerückschlagventile,mit
in die unmittelbar am Verbraucher angebaute Steuereinheit eingebaut werden.
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Bei Baggerantrieben mit zwei Pumpen und zwei jeweils einer Pumpe zugeordneten
Blocksteuergeräten sind verschiedene Schaltungen bekannt, die es ermöglichen sollen,
die Förderströme beider Pumpen einem Verbraucher zuzuleiten, wobei verschiedene
dieser bekannten Schaltungen nur ermöglichen, die Förderströme beider Pumpen jeweils
einem bestimmten der Verbraucher zuzuleiten. Die Ausgestaltung gemäß der
Erfindung
erlaubt eine bessere und einfachere Lösung und zwar dergestalt, daß die Förderleitungen
sowie die Steuerdruckleitungen beider Pumpen an eine Zusammenschalteinrichtung angeschlossen
sind, die ein druckgesteuertes Vieranschluß/Zweistellungsventil enthält, das bei
Vorliegen einer bestimmten Betriebsbedingung die Förderleitungen und die Steuerdruckleitungen
miteinander verbindet. Vorzugsweise ist diese,das Verbinden auslösende Betriebsbedingung
eine bestimmte, vorgegebene Druckdifferenz zwischen Förderleitung und zugeordneter
Steuerdruckleitung, wobei diese Druckdifferenz kleiner ist, als die gewollt an der
Meßdrossel vorgesehene Druckdifferenz.
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der Da heißt, daß dann, wenn/Meßdrosselstelle willkürlich eine bestimmte
Weite gegeben ist und der Pumpenförderstrom auch bei voll ausgeschwenkter Pumpe
nicht ausreicht, um an der Meßdrosselstelle das vorgesehene Druckgefälle zu erzielen
und dieses Druckgefälle kleiner wird, als ein vorgesehener Grenzwert, die Zusammenschalteinrichtung
anspricht und die Steuerdruckleitungen und die Förderleitungen miteinander verbindet,
vorzugsweise zuerst die Steuerdruckleitungen und dann die Förderleitungen miteinander
verbindet.
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Bei den bisher bekannten hydrostatischen Antriebssystemen für Bagger
mit vom Druck in der Förderleitung der Pumpe geregelten Pumpen sind Leistungsregler
bekannt, bei denen ein vom Förderdruck beaufschlagter Stellkolben gegen die Kraft
einer Feder verschiebbar ist und das Hubvolumen der Pumpe bei zunehmendem Förderdruck
derart verringert, daß das Produkt aus Förderdruck und Hubvolumen pro Umdrehung
und damit die aufgenommene Leistung konstant bleibt. Bei Baggerantrieben mit zwei
Pumpen sind Summenleistungsregler vorgesehen, die von den Drücken in beiden Förderleitungen
beaufschlagt sind und beide Pumpen gemeinsam derart zurück-
schwenken,
daß das Produkt aus der Summe der Drücke und der Summe der Ströme konstant bleibt,
also auch hier die aufgenommene Leistung konstant bleibt. Diese Regelungsart hat
zwei wesentliche Nachteile, nämlich einerseits den, daß die Leistung, die von Nebenabtrieben,
beispielsweise anderen Pumpen, Kompressoren oder Lichtmaschinen aufgenommen wird,
vom Regler nicht erfasst wird. Die Leistung, auf die der Regler einregelt, muß somit
um so viel kleiner sein, als die Leistung, die maximal alle Nebenantriebe gleichzeitig
gemeinsam aufnehmen können. Das hat zur Folge, daß die in der Primärenergiequelle
installierte Antriebsleistung normalerweise nicht aufgenommen werden kann, die Primärenergiequelle
also fast immer in einem ungünstigen Teillastbetrieb läuft.
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Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus der Koppelung der beiden Pumpen
derart, daß diese stets in gleichem Maße zurückschwenken. Werden zwei Bewegungen
gleichzeitig ausgeführt, die sich gegenseitig überlagern,und greift in diesen Betriebszustand
der Regler ein, so wird die überlagerte resultierende Bewegungsrichtung verändert.
Beispielsweise wird beim Heben das Drehwerk zugeschaltet, greift in der Beschleunigungsphase
der Regler ein und schwenkt beide Pumpen um den gleichen Betrag in Richtung auf
kleineres Hubvolumen pro Umdrehung zurück. Je nach der Geschwindigkeitsvorgabe ändert
sich dadurch die anvisierte Bewegungsrichtung und der Bedienungsmann muß korregierend
eingreifen. Ist die Drehbeschleunigung beendet, schwenken infolge des geringer werdenden
Förderdruckes beide Pumpen wieder in Richtung auf größeres Hubvolumen pro Umdrehung.
Das Verhältnis der beiden Verbrauchergeschwindigkeiten ändert sich abermals und
die anvisierte Zielrichtung wird dadurch wiederum verändert. Diese Eigenschaft der
bekannten Reglersysteme stört immer dann, wenn zwei oder mehr Bewegungen gleichzeitig
ausgeführt werden und der Leistungsregler eingreift.
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Bei anderen Antriebssystemen sind allerdings auch schon Regler bekannt,
die als Regelgröße von der Drehzahl der
Ausgangswelle der Primärenergiequelle
bzw. der Antriebswelle der Pumpe ausgehen und feststellen, ob diese Drehzahl einem
beispielsweise durch die jeweilige Einstellung der Primärenergiequelle, beispielsweise
der Einspritzpumpe eines Dieselmotors,vorgegebenen Drehzahl entspricht.
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Sinkt die Drehzahl der Antriebswelle infolge von überlastung der Primärenergiequelle
unter den vorgegebenen Grenzwert, so greift der Grenzlastregler ein und regelt die
Pumpe bzw.
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die Pumpen auf kleineres Hubvolumen pro Umdrehung und damit kleinere
Drehmomentaufnahme. Dieses System erfasst auch die Leistungsaufnahme an Nebenantrieben
mit.
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Besonders zweckmäßig ist die Kombination einer solchen Grenzlastregelung
mit einem Antriebssystem der vorbeschriebenen Art derart, daß der Grenzlastregler
ein Druckgefälle erzeugt, welches unmittelbar an dem Servosteuerventil des Pumpeneinstellorganes
wirksam wird.
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Zur Absicherung von derartigen Antriebssystemen ist es weiterhin bekannt
und in den meisten Fällen erforderlich, an die Förderleitung ein Druckbegrenzungsventil
anzuschließen, um zu verhindern, daß ein unzulässig hoher Druck in dieser entsteht
und dadurch ein an die Förderleitung angeschlossenes Organ, sei es ein Steuerorgan
der Verbraucher oder die Pumpe, zerstdrt bzw. zumindest beschädigt wird oder die
Förderleitung selbst bricht. Ein Öffnen dieses Druckbegrenzungsventiles hat die
nachteilige Folge, das Druckmedium unter dem hohen, in der Förderleitung anstehenden
Druck abfließt so daß sehr viel Energie vernichtet wird und das Druckmedium stark
erhitzt wird. Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist es vorteilhaft, die -Pumpe vor
Erreichen des Förderdruckes, auf den das an die Förderleitung angeschlossene Druckbegrenzungsventil.eingestellt
ist, auf kleineres Hubvolumen pro Umdrehung zurückzuschwenken. Zu diesem Zweck ist
es bei
einem hydrostatischen Getriebe bereits bekannt, an die Förderleitung
eine Schalteinrichtung anzuschließen, die über ein Betätigungsglied mit einem den
Steuerdruck in Strömungsrichtung vor dem Grenzlastregler regelnden Organ so in Verbindung
steht, daß jeweils bei Überschreiten eines höchst zulässigen Druckes in der Förderleitung
der Steuerdruck vermindert wird (DE-OS 24 59 795). Besonders vorteilhaft und zweckmäßig
ist nun die Kombination mit der Einrichtung gemäß der Erfindung derart, daß an der
Steuerdruckleitung,die diezu dem die Einstellung des Pumpeneinstellorganes steuernden
Servosteuerventil führt, ein zweites Druckbegrenzungsventil angeschlossen ist, dessen
Ansprechdruck um so viel niedriger eingestellt ist als der Ansprechdruck des an
die Förderleitung angeschlossenen Druckbegrenzungsventiles (wobei bei einer Schaltung
mit einer solchen das an der Meßdrossel beabsichtigte Druckgefälle zu berücksichtigen
ist) daß das unmittelbar den Steuerdruck am Servosteuerventil absenkende Druckbegrenzungsventil
öffnet, bevor der Druck in der Förderleitung einen solchen Wert erreicht hat, daß
das an diese angeschlossene Druckbegrenzungsventil öffnet. Das hat die Folge, daß
die Pumpe auf kleineres Hubvolumen pro Umdrehung und damit kleineren Förderstrom
zurückgeregelt wird, bevor das an die Förderleitung angeschlossene Druckbegrenzungsventil
anspricht.
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Um die Möglichkeit auszuschließen, daß die Parallelschaltungsdrosselstelle
schließt und damit Druckmittel in der Förderleitung zwischen Verbraucher und Parallelschaltungsdrosselstelle
unter Druck eingeschlossen wird und dadurch das in der Rücklaufleitung vorgesehene
Druckbegrenzungsventil offen hält, obwohl das in. diesem Zustand gar nicht zweckmäßig
ist, ist in einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung vorgesehen, daß parallel zu
der Parallelschaltungsdrosselstelle eine Leitung geschaltet ist, in der ein zur
Pumpe hin öffnendes Rückschlagventil angeordnet ist. In einer günstigen Ausge-
staltungsform
kann dieses Rückschlagventil in den Schieberkörper der Parallelschaltungsdrosselstelle
eingebaut sein.
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Bisher bekannt sind Steuereinrichtungen, die vom Förderdruck der Pumpe
beaufschlagt werden und auf deren Einstellorgan derart einwirken, daß die Pumpe
mit zunehmendem Förderdruck auf geringeres Hubvolumen pro Umdrehung eingestellt
wird. Diese Einrichtungen sind bisher nur bei geschlossenem Kreislauf bekannt und
zwar derart, daß mit der willkürlich einem Betätigungsorgan gegebenen Einstellung
der Förderdruck der Pumpe vorgewählt wird und damit das am Verbraucher auftretende
Moment bzw. die auftretende Kraft vorgegeben wird. Mit diesen Einrichtungen lassen
sich Energieverluste reduzieren.
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Gemäß einem weiteren Schritt der Erfindung wird die Einrichtung mit
einer Steuerdruckleitung bei mehreren Verbrauchern, die willkürlich zueinander parallel
geschaltet werden können, ausgenutzt, wobei eine Druckregelung durch ein Ventil
bewirkt wird, wobei der Ventilschieber dieses Ventiles auf der einen Seite von einem
willkürlich betätigt baren Steuerdruckgeber und auf der anderen Seite von dem Druck
des Verbrauchers beaufschlagt wird, so daß sich bei Betätigen des Steuerdruckgebers
ein Gleichgewichtszustand an dem Ventilschieber einstellt zwischen dem Steuerdruckgeberdruck
und dem Druck in der zum Verbraucher führenden, von Druck beaufschlagten Leitung.
Sinkt der Druck in dieser zum Verbraucher führenden, von Druck beaufschlagten Leitung,
wird das Ventil weiter geöffnet, so daß ein größerer Strom zum Verbraucher fließt
und somit aufgrund der zu erwartenden Verbraucherkennung der Druck am Verbraucher
erhöht wird.
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Auch durch dieses Ventil kann also durch eine willkürlich
einem
Steuerdruckgeber gegebene Einstellung willkürlich ein bestimmter, am Verbraucher
auftretender Druck vorgewählt werden - auch hier vorausgesetzt, daß mit zunehmendem
Förderstrom die Kraftrückwirkung am Verbraucher zunimmt. Bei dieser neuen Einrichtung
wird also die Druckregelung durch ein Ventil bewirkt mit dem Vorteil, daß diese
Einrichtung an das Leitungssystem gemäß der Erfindung mit der von der Pumpe ausgehenden
Förderleitung, einer Rücklaufleitung und einer den auf das Servosteuerventil der
Pumpe einwirkenden Steuerdruck führenden Steuerdruckleitung angeschlossen werden
kann. Auch in diesem Falle kann diese Steuereinheit unmittelbar an den Verbraucher
bzw. angebaut angeschlossen/werden und zusätzlich Nachsaugerückschlag-bzw. Rohrbruchsicherungsventile
und Druckbegrenzungsventile enthalten, wobei auch in diesem Falle die Steuerdruckleitung
über ein Rückschlagventil an die Leitung vorgegeben wird. Zweck dieser Einrichtungen
ist eine Regelung auf konstanten, willkürlich wählbaren Druck und damit konstante
Kraft bzw. konstantes Moment. Mit diesen Einrichtungen lassen sich zudem Energieverluste
reduzieren.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
als Schaltschema mit zwei Abänderungen zu je einem Einzelteil vorgesehen.
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Figur 1 zeigt einen Gesamtübersichtsschaltplan und die weiteren Figuren
zeigen die Schaltschemen zu den einzelnen in der Gesamtübersicht gemäß Figur 1 nur
umrißartig angedeuteten Teilen.
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Figur 2 zeigt das Schaltschema zu dem Doppelpumpenaggregat 24.
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Figur 3 zeigt das Schaltschema zu der Grenzlaststeuereinheit 230.
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Figur 4 zeigt das Schaltschema zu der Zusammenschalteinheit 179.
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Figur 5 zeigt das Schaltschema zu der Teilsteuereinheit 27 und zu
der Steuereinheit 74.
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Figur 6 zeigt das Schaltschema zu der Steuereinheit 74 oder 75 mit
zugeordnetem Verbraucher.
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Figur 7, Figur 8 und Figur 9 zeigen jeweils eine Gesamtsteuereinheit
85 bzw. 110 bzw. 111 mit zugeordnetem Verbraucher.
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Figur 10 zeigt das Schaltschema zu einer Druckkonstantregelung.
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Figur 11 zeigt eine andere Ausgestaltungsform zu einer Teilsteuereinheit.
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Figur 12 zeigt eine weiterentwickelte Ausgestaltungsform zu einer
.Zusammenschalteinheit.
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Von der Brennkraftmaschine 1 werden mittels der Welle 2 die Pumpen
3 und 4 angetrieben. Das Stellorgan 5 der Pumpe 3 ist mit einem Pumpenstellkolben
6 verbunden, der in einem Pumpenstellzylinder 7 verschiebbar ist und diesen in zwei
Druckräume 8 und 9 aufteilt. Die Pumpe 3 fördert in eine Förderleitung 12, von der
aus über Zweigleitungen 13 und 14 der Druckraum 9 beaufschlagt wird, in dem eine
Feder 11 angeordnet ist. Die Beaufschlagung des Druckraumes 8 wird über ein hydraulisch
gesteuertes Servosteuerventil 10 gesteuert.
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Die Pumpe 4 fördert in eine Förderleitung 15. Das Einstellorgan 16
der Pumpe 4 ist mit einem Pumpenstellkolben 17 verbunden, der in einem Pumpenstellzylinder
18 verschiebbar ist und diesen in zwei Druckräume 19 und 20 teilt, wobei in dem
Druckraum 20 eine Feder 21 angeordnet ist. Dieser Druckraum 20 ist über eine Zweigleitung
321 und eine weitere Zweigleitung 22 an die Förderleitung 15 angeschlossen. Die
Beaufschlagung des Druckraumes 19 wird über ein hydraulisch gesteuertes Servosteuerventil
23 gesteuert. Beide Pumpen 3 und 4 sind in einem gemeinsamen Gehäuse 24 angeordnet.
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Von der Welle 2 aus werden noch zwei weitere als Konstantpumpen ausgestaltete
Pumpen 25 und 26 angetrIeben (die Pumpe 26 kann aber in einer anderen Ausgestaltungsform
auch von einem Nebenabtrieb der Brennkraftmaschine 1 aus angetrieben werden).
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Von der Förderleitung 12 zweigt eine Zweigförderleitung 28 ab, die
zu einer Teilsteuereinheit 27 rührt, in der die Förderzweigleitung 28 sich in zwei
Teilleitungen 29 und 30 aufteilt. Jede der beiden Teilleitungen 29 und 30 führt
zu einem Einkantensteuerschieber 31 bzw. 32, wobei der Einkantensteuerschieber 31
hydraulisch gesteuert ist und über eine Druckgebersteuerleitung 33 von einem
im
Fahrerstand des Baggers angeordneten, willkürlich betätigbaren Steuerdruckgeber
92 mit Druck beaufschlagt wird. In eben solcher Weise wird der hydraulisch gesteuerte
Einkantensteuerschieber 32 über eine Druckgebersteuerleitung 34 mit Steuerdruck
beaufschlagt, wobei die Druckgebersteuerleitung 34 zu einem, ebenfalls im Fahrerstand
angeordneten, willkürlich betätigbaren, anderen Steuerdruckgeber 93 führt. Die Einkantensteuerschieber
31 und 32 wirken jeweils als Meßdrosselstelle, durch die jeweils ein gedrosselter
Strom von der Teilleitung 29 zu der Leitung 35 bzw. von der Teilleitung 30 zu der
Leitung 36 geführt wird. In der jeweils anderen Stellung verbindet der Einkantensteuerschieber
31 die Leitung 35 mit der Rücklaufleitung 37 und in ebensolcher Weise verbindet
in der anderen Stellung der Einkantensteuerschieber 32 die Leitungen 36 und 38,
wobei die beiden Rücklaufleitungen 37 und 38 gemeinsam zu der Rücklaufzweigleitung
39 führen.
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Die Leitung 35 führt zu einer Parallelschaltungsdrosselstelle 40 mit
einem Schieberkörper 41, dessen Rückseite durch eine Feder 42 und durch den in einer
Steuerdruckleitung 53 anstehenden Steuerdruck beaufschlagt ist. Von der Parallelschaltungsdrosselstelle
40 geht eine Leitung 43 aus, die sich in zwei Leitungen 44 und 45 trennt, die jeweils
zu einem Druckraum 46 bzw. 47 der beiden zu einander parallel geschalteten, am Bagger
für "Heben" vorgesehenen Arbeitszylinder 48 und 49 führt.
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In analoger Weise führt die Leitung 36 zu einer Parallelschaltungsdrosselstelle
50 mit einem Schieberkörper 51, dessen Rückseite durch eine Feder 52 und durch den
in einer Steuerleitung 53 anstehenden Druck beaufschlagt wird. Von der Parallelschaltungsdrosstelle
50 geht eine Leitung
53 aus, die sich in zwei Leitungen 54 und
55 teilt, von denen die Leitung 54 zu dem Druckraum 56 des Arbeitszylinders 48 führt
und die Leitung 55 zu dem Druckraum 57 des Arbeitszylinders 49 führt.
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In der Leitung 54 ist ein zum Arbeitszylinder 48 hin öffnendes Rückschlagventil
58 angeordnet. Zwischen diesem und dem Arbeitszylinder 48 ist an die Leitung 54
eine Leitung 59 angeschlossen, die zu einem gesteuerten Druckbegrenzungsventil 60
rührt, dessen Ablauf über die Leitung 61 und die Leitung 62 zu der Rücklaufteilleitung
39 führt. Weiterhin ist zwischen dem Rückschlagventil 58 und dem Arbeitszylinder
48 an die Leitung 54 eine Leitung 63 angeschlossen, in der ein Nachsaugerückschlagventil
64 angeordnet ist, das andererseits an die Leitung 62 angeschlossen ist.
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In analoger Weise ist in der Leitung 44 ein Rückschlagventil 68 angeordnet
und ist zwischen diesem und dem Arbeitszylinder 48 eine Leitung 65 angeschlossen,
in der ein Nachsaugerückschlagventil 66 angeordnet ist, welches andererseits ebenfalls
an die Leitung 62 angeschlossen ist.
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Weiterhin ist an die Leitung 44 zwischen dem Rückschlagventil 68 und
dem Arbeitszylinder 48 eine Leitung 69 angeschlossen, die zu einem hydraulisch gesteuerten
Druckbegrenzungsventil 70 führt, dessen Ablaufleitung 71 an die Leitung 62 angeschlossen
ist. Der Steuerdruckraum des Druckbegrenzungsventiles 70 ist über die Leitung 72
an die Leitung 54 vor dem Rückschlagventil 58 angeschlossen und in ebensolcher Weise
ist der Steuerdruckraum des Druckbegrenzungsventiles 60 über die Leitung 73 an die
Leitung 44 vor dem Rückschlagventil 68 angeschlossen. Führt die Leitung 54 Druck,
so ist der Steuerdruckraum des Druckbegrenzungsventiles 70 von diesem Druck belastet
und damit das Druckbegrenzungsventil vom Federdruck entlastet, so daß es schon bei
mehr oder minder geringem Druck in der Leitung
44 öffnet und umgekehrt
gilt das gleiche für das Druckbegrenzungsventil 60, wenn die Leitung 44 vor dem
Rückschlagventil 68 Druck führt.
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Diese Ventile 58, 64, 60, 70, 68, 66 sind in einer Steuereinheit 74
zusammengefasst, die unmittelbar an den Arbeitszylinder 48 angebaut ist.
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Eine analog gleiche Ventilanordnung ist in der Steuereinheit 75 vorgesehen,
die an den Arbeitszylinder 49 angebaut ist.
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Innerhalb der Teilsteuereinheit 27 ist an die Leitung 53 eine Leitung
76 angeschlossen, die zu einem Rückschlagventil 77 führt. Ebenso ist an die Leitung
43 eine Leitung 78 angeschlossen, die zu einem Rückschlagventil 79 führt.
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Die beiden Rückschlagventile 77 und 79 sind andererseits an die Teilsteuerdruckleitung
80 angeschlossen, an die auch die Druckräume hinter den Schieberkörpern 41 und 51
angeschlossen sind.
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In dem Schieberkörper 41 ist ein zur Leitung 35 hin öffnendes Entlastungsrückschlagventil
.94 angeordnet. In ebensolcher Weise ist in dem Schieberkörper 51 ein zur Leitung
36 hin öffnendes Entlastungsrückschlagventil 95 angeordnet.
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Die Steuerdruckleitung 80 führt zu einer Gesamtsteuerdruckleitung
81, an die eine Steuerdruckzweigleitung 83 angeschlossen ist. An die Förderleitung
12 ist eine Zweigleitung 82 angeschlossen. Die beiden Zweigleitungen 82 und 83 führen
zu einer Gesamtsteuereinheit 85, von der eine Rücklaufleitung 84 ausgeht, die an
die Rücklaufleitung 39 angeschlossen ist. Die Gesamtsteuereinheit 85 ist an den
Arbeitszylinder 86 angebaut, der zum Betätigen des Löffels des Baggers dient. Der
Gesamtaufbau der Schaltung der Gesamtsteuereinheit 85 ist analog der Summe aus der
Teilsteuereinheit 27 und der Steuereinheit 74. Es sind zwei Einkantensteuerschieber
86 und 87 vorgesehen, von denen der Einkantensteuerschieber 86 über eine Druckgebersteuer-
druckleitung
88 von einem willkürlich betätigbaren Steuerdruckgeber 90 beaufschlagt wird, der
in der Nähe der Steuerdruckgeber 92 und 93 angeordnet ist, die die Druckgebersteuerdruckleitungen
33 und 34 beaufschlagen Entsprechend ist der Einkantensteuerschieber 87 mittels
einer Druckgebersteuerdruckleitung 89 gesteuert, die ihrerseits ebenfalls zu einem
willkürlich betätigbaren Steuerdruckgeber 91 führt, der in der Nähe der Steuerdruckgeber
90, 92, 93 angeordnet ist.
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Den beiden, jeweils als Meßdrosselstelle wirkenden Einkantensteuerschiebern
86 und 87 ist jeweils eine Parallelschaltungsdrosselstelle 96 bzw. 97 nach-geschaltet,
hinter der jeweils an einer Anschlußstelle 98 bzw. 99 eine zur Steuerdruckteilleitung
83 führende Zweigleitung mit jeweils einem Rückschlagventil 100 bzw. 101 abzweigt,
Die Rücklaufleitung 39 führt zu einer Hauptrücklaufleitung 102,die unmittelbar in
das Gehäuse 24 der Pumpen führt und an die ein vorgespannter Speicherbehälter 103
angeschlossen ist.
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Von der von der Pumpe 4 ausgehenden Förderleitung 15 zweigen Zweigleitungen
104, 105, 106 ab, von denen die Förderzweigleitung 104 zu einem Arbeitszylinder
107 für das Knicken des Löffelstieles und die Förderzweigleitung 105 zu einem Hydromotor
108 für das Fahren und die Förderzweigleitung 106 zu einem Hydromotor 109 für das
Schwenken des Baggers führen. Die Gesamtsteuereinheiten 110 und 111 sind ebenso
aufgebaut wie die Gesamtsteuereinheit 85. Das heißt sie enthalten je zwei Einkantenschieber
112 bzw. 113 bzw.
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114 bzw. 115 und jeweils nachgeschaltet eine Parallelschaltungsdrosselstelle
116, 117, 118 bzw. 119, wobei der Einkantensteuerschieber 112 von einem willkürlich
betätig-
baren Steuerdruckgeber 120 aus beaufschlagt wird und der
Einkantensteuerschieber 113 von einem Steuerdruckgeber 121 aus beaufschlagt wird
und der Einkantensteuerschieber 114 von einem Steuerdruckgeber 122 aus beaufschlagt
wird und entsprechend der Einkantensteuerschieber 115 von einem Steuerdruckgeber
123 aus beaufschlagt wird. Die von den Gesamtsteuergeräten 110 und 111 ausgehenden
RücklauSteilleitungen 124 und 125 führen alle zu einer Rücklaufzweigleitung 126,
die an die Hauptrücklaufleitung 102 angeschlossen ist. Ebenso die Rücklaufleitung
127. Die Leitungen 106 und 127 sind an ein Vieranschluß/Dreistellungs-Wegeventil
128 angeschlossen, welches hydraulisch durch die beiden Steuerdruckgeber 129 und
130 gesteuert wird und wahlweise entweder den einen Anschluß 131 des Hydromotors
109 mit der Förderleitung 106 und den anderen Anschluß 132 des Hydromotors 109 mit
der Rücklaufleitung 127 verbindet oder umgekehrt die Förderleitung 106 mit dem Anschluß
132 und die Rücklaufleitung 127 mit dem Anschluß 131 verbindet.
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Auch hier ist eine Zusatzsteuereinheit 133 vorgesehen, die unmittelbar
an den Hydromotor 109 angebaut ist und in der zwei Rückschlagventile 134 und 135
und zwei Druckbegrenzungsventile 136 und 137 und Anschlüsse 138 und 139 für eine
Steuerdruckleitung 140 vorgesehen sind, wobei zwischen der Steuerdruckleitung 140
und den Anschlüssen 139 und 138 Rückschlagventile 141 bzw. 142 angeordnet sind.
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Die der Pumpe 3 zugeordnete Gesamtsteuerdruckleitung 81 setzt sich
fort in der Steuerdruckleitung 150, die zu einer Zweigleitung 152 führt, in der
eine Drosselstelle 153 angeordnet ist und die zu einem Druckraum des hydraulisch
gesteuerten Servosteuerventiles 10 führt. Der gegenüberliegende Druckraum ist über
die Zweigleitung 154 an die Leitung 14 angeschlossen, die mit dem Förderdruck in
der Förder-
leitung 12 der Pumpe 3 beaufschlagt ist.
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An die Leitung 150 ist weiterhin ein Stromregler 155 angeschlossen,
dessen Ausgang in den Innenraum des Gehäuses 24 der Pumpen 3 und 4 führt.
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Zwischen der Drosselstelle 153 und dem Steuerdruckraum des Servosteuerventiles
10 ist an die Leitung 152 ein Druckbegrenzungsventil 157 angeschlossen.
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Von der Leitung 13 geht eine Leitung 158 aus, die zu einem Anschluß
159 des Servosteuerventiles 10 führt, so daß durch diese Leitung 158 und den Anschluß
159 von der Pumpe 3 gefördertes Druckmittel über die Förderleitung 12, die Leitungen
13, 158 und den Anschluß 159 durch das Servosteuerventil 10 in den Druckraum 8 geführt
werden kann.
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Zwischen der Leitung 158 und der Leitung 150 besteht eine Verbindungsleitung
160, in der eine Umlaufdrosselstelle 161 angeordnet ist (diese Leitung 160 mit der
Drosselstelle 161 kann entfallen, wenn das Servosteuerventil 10 mit hinreichend
großer negativer Uberdeckung gestaltet ist, so daß bei in Neutralstellung stehendem
Servosteuerventil 10 ständig ein Teilstrom über die Leitungen 12, 13, 158 und den
Anschluß 159 zum drucklosen Behälter 156 oder vorzugsweise in den Innenraum des
Gehäuses 24 der Pumpen 3 und 4, führt. Diese Lösung hat den Vorteil, daß der Stromregler
155 nicht zusätzlich auf den durch die Umlaufdrosselstelle 161 fließenden Strom
eingestellt zu werden braucht).
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Von den Steuereinheiten 110 und 111 und von dem Steuergerät 133 gehen
Steuerdruckteilleitungen 162, 163 und 164 aus, die an eine Steuerdruckgesamtleitung
165 angeschlossen sind, die sich in der Leitung 166 fortsetzt, an die die Leitung
167 mit der Drosselstelle 168 angeschlossen ist und an die der Stromregler 169 angeschlossen
ist. Die von der Drossel-
stelle 168 ausgehende Leitung 170 führt
zu einem Druckraum des hydraulisch gesteuerten Servosteuerventiles 23, wobei dessen
gegenüberliegenderDruckraum über den Anschluß 171 an die Leitung 22 angeschlossen
ist. An die Leitung 170 ist ein Druckbegrenzungsventil 172 angeschlossen.
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Der Anschluß 173 des Servosteuerventiles 23 ist über die Leitung 174
an die Leitung 321 angeschlossen. Zwischen den Leitungen 174 und 166 ist eine Verbindungsleitung
175 angeordnet, die eine Umlaufdrossel 176 enthält (hier gilt das gleiche, wie in
Bezug auf die Leitung 160 und Drosselstelle 161 gesagt).
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An die Steuerdruckgesamtleitung 81 ist eine Zusammenschaltsteuerleitung
177 angeschlossen und an die Steuerdruckgesamtleitung 165 ist eine Zusammenschaltsteuerleitung
178 angeschlossen, wobei diese beiden Steuerleitungen zu der Zusammenschalteinheit
179 führen. In dieser ist ein Vieranschluß/Zweistellungsventil 182 angeordnet, welches
hydraulisch gesteuert ist und auf jeder Seite zwei Steuerdruckräume aufweist, wobei
jedem Steuerdruckraum auf der einen Seite ein gleichgroßer Steuerdruckraum auf der
anderen Seite zugeordnet ist, wobei jedoch nicht erforderlich ist, daß die beiden
jeweils auf einer Seite liegenden Steuerdruckräume gleiche Durchmesser aufweisen.
Von der Förderleitung 12 aus-gehend führt eine Zweigleitung 180 in die Zusammenschalteinheit
179 und ebenso führt von der Förderleitung 15 ausgehend eine Zweigleitung 181 in
die Zusammenscha-lteinheit 179. Dabei sind die beiden Leitungen 180 und 181 derart
an das Vierstellung/Zweiwegeventil 182 angeschlossen, daß in der gezeichneten Stellung
desselben die Leitungen 180 und 181 miteinander verbunden sind und in der anderen
Stellung desselben diese Leitungen abgesperrt sind. An die beiden anderen Anschlüsse
des Vierstellungs/Zweiwegeventiles 182 sind die Steuerdruckleitungen 177 und 178
derart angeschlossen, daß in der gezeichneten
Stellung des Ventilschiebers
die Leitungen 177 und 178 miteinander verbunden sind.
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In der Zusammenschalteinheit 179 sind weiterhin zwei Druckbegrenzungsventile
184 und 184 angeordnet, von denen das Druckbegrenzungsventil 184 zur Absicherung
der Förderleitung 12 dient und über die Leitung 180 an diese angeschlossen ist,
während das Druckbegrenzungsventil 185 zur Absicherung der Förderleitung 15 dient
und über die Leitung 181 an diese angeschlossen ist.
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Dabei ist jeweils die vom Förderdruck der Pumpe 3 beauSschlagte Leitung
180 und die von dem der Pumpe 3 zugeordneten Steuerdruck führende Leitung 177 an
gegenüberliegenden Seiten an gleichgroßen Druckräumen angeschlossen und ist weiterhin
die vom Förderdruck der Pumpe 4 beaufschlagte Leitung 181 und die von dem der Pumpe
4 zugeordneten Steuerdruck beaufschlagte Leitung 178 an auf gegenüberliegenden Seiten
angeordneten, gleichgroßen Druckräumen des Vier/Zweiwegeventiles 182 angeschlossen
und zwar derart, daß beide, vom Steuerdruck beaufschlagte Leitungen 177 und 178
an der Seite angeschlossen sind, an der die Druckfeder 186 angeordnet ist.
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Die Konstantpumpe 25 saugt über die Leitung 187 aus dem Gehäuse 24
der Pumpen 3 und 4 an und fördert in eine Leitung 188, die zu einer einstellbaren
Drosselstelle 189 führt, deren Einstellorgan 190 mit den Einstellorgan der Brennkraftmaschine
1 in Wirkverbindung steht, Vor der Drosselstelle 189 ist an die Leitung 188 über
eine Leitung 191, in der ein Filter 19? angeordnet ist, ein Druckbegrenzungsventil
193 angeschlossen, dessen Ablauf an eine Leitung 194 angeschlossen ist, die ihrerseits
an die Leitung 195 angeschlossen ist, die hinter der Drosselstelle 189 die Fortsetzung
der Leitung 188 bildet, und die
zu weiteren, in der Zeichnung nicht
mehr dargestellten Verbrauchern führt.
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An die Leitung 194 ist weiterhin ein gesteuertes Druckbegrenzungsventil
196 angeschlossen, dessen Steuerdruck über die Leitung 197 von dem Druck vor der
Drosselstelle 189 bestimmt wird. Die von dem Druckbegrenzungsventil 196 ausgehende-Leitung
198 führt zu einer Drosselstelle 199 und die von diesem ausgehende Leitung 200 führt
über ein Druckbegrenzungsventil 201 zu dem Behälter 156.
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Parallel zu den hintereinander geschalteten Druckbegrenzungsventil
196 und Drosselstelle 199 ist ein weiteres Druckbegrenzungsventil 202 geschaltet,
welches den Druck vor dem Druckbegrenzungsventil 196 konstant hält. Das Wesentliche
ist, daß das Druckgefälle an. der Drosselstelle 189 das Druckbegrenzungsventil 196
steuert, das seinerseits den Strom zu der Drosselstelle 199 steuert.
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Von der Leitung 198 zwischen dem Druckbegrenzungsventil 196 und der
Drosselstelle 199 zweigt eine Grenzdrucksteuerleitung 203 ab und von der Leitung
200 zweigt eine zweite Grenzdruckleitung 204 ab. Die Leitung 203 verzweigt sich
in zwei Leitungen 205 und 206, die jeweils in einen Steuerdruckraum des Servosteuerventiles
10 bzw. 23 münden und zwar jeweils auf der gleichen Seite, auf der dieses vom Förderdruck
der zugeordneten Pumpe 3 bzw. 4 beaufschlagt ist. Von der Leitung 204 zweigen zwei
Leitungen 207 und 208 ab, die jeweils zu der anderen, jeweils von einer Feder beaufschlagten
Seite des hydraulisch gesteuerten Servosteuerventiles 10 bzw. 23 führen.
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Die Wirkungsweise ist folgende: Wenn die Brennkraftmaschine 1 läuft
und die Pumpen 3, 4, 25, 26 antreibt und alle Steuerdruckgeber 93, 92, 91, 90, 120,
121, 122, 123, 130, 129 unbetätigt sind, stehen die Pumpen in Nullhublage und fördern
nicht. Kein VerbrauchEr wird beaufschlagt. Wird nunmehr der
Steuerdruckgeber
92 betätigt, so wird der Einkantensteuerschieber 31 betätigt und öffnet, so daß
er eine Verbindung zwischen der Förderleitung 12 und der Leitung 44 zu dem Arbeitszylinder
48 herstellt, wobei die Parallelschaltungsdrosselstelle 40 öffnet. Gleichzeitig
öffnet das Rückschlagventil 79, so daß auch die Leitung 80 und damit die Leitung
81 von Druck beaufschlagt wird.
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Da der Einkantensteuerschieber 31 als Meßdrosselstelle wirkt, ist
der Druck in der Leitung 35 und damit der Druck in der Leitung 43 und damit auch
der Druck in der Leitung 78 und in der Leitung 80 und in der Leitung 81 geringer
als der Druck in der Förderzweigleitung 28 und der Förderleitung 12.
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Der Druck in der Förderleitung 12 wirkt über die Leitungen 13, 14
und 154 auf die eine Seite des Servosteuerventiles 10 und der Druck in der Steuerdruckleitung
81 wirkt über die Leitungen 150, 151, 152 auf die andere Seite dieses Servosteuerventiles,auf
die auch die Feder wirkt. Dabei ist die Feder so ausgelegt, daß das Servosteuerventil
10 bei einem ganz bestimmten Druckunterschied zwischen den Drücken in den Leitungen
154 und 152 anspricht, beispielsweise auf einen Druckunterschied von 20 bar. Das
hat zur Folge, daß mittels des Servosteuerventiles 1-0 über den Pumpenstellkolben
6 das Stellorgan 5 der Pumpe 3 derart eingestellt wird, daß sie einen Förderstrom
fördert, der an dem als Meßdrosselstelle wirkenden Einkantensteuerschieber 31 dieses
vorbestimmte Druckgefälle erzeugt. Das heißt, wird durch Veränderung der Einstellung
des Steuerdruckgebers 92 die Einstellung des Einkantensteuerschiebers 31 verändert,
so wird auch die Pumpe 3 auf einen anderen Förderstrom eingestellt und zwar auf
einen derartigen Förderstrom, daß wiederum an diesem als Meßdrosselstelle wirkenden
Einkantensteuerschieber 31 das vorbestimmte Druckgefälle entsteht.
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Die Parallelschaltungsdrosselstellen 40, 50, 96 bzw. 97 und 116 bzw.
117 haben folgende Wirkung: Werden gleichzeitig zwei, zwei verschiedenen Verbrauchern
zugeordnete Steuerdruckgeber betätigt, beispielsweise der Steuerdruckgeber 92 und
der Steuerdruckgeber 90, so werden zwei Einkantenschieber - in dem genannten Fall
der Einkantenschieber 31 und der Einkantenschieber 86 - gleichzeitig geöffnet und
somit gleichzeitig zwei Verbraucher nämlich hier einerseits die beiden Arbeitszylinder
48 und 49 und andererseits der Arbeitszylinder 86 mit der gleichen Pumpe 3 verbunden.
Dabei wirkt in den beiden Arbeitszylindern 48 und 49 der gleiche Druck. Jedoch ist
es unwahrscheinlich, daß zufällig auch in dem Arbeitszylinder 86 der gleiche Druck
wirkt. Vielmehr wird einer der Verbraucher höher belastet sein und somit einen höheren
Druck benötigen.
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Angenommen, der Druck in dem Arbeitszylinder 86 ist höher als der
Druck in den Arbeitszylindern 48 und 49, dann steht am Abzweigungspunkt 98 ein höherer
Druck an als in der Leitung 43 mit der Folge, daß das Rückschlagventil 79 geschlossen
sein wird und das Steuerleitungssystem 80, 83 durch Offnen des Rückschlagventiles
101 von dem am Abzweigpunkt 98 anstehenden Druck beaufschlagt wird. Da von diesem
Steuerleitungssystem auch die Rückseiten der Schieberkörper 41 und 241 beaufschlagt
sind, vor diesem Schieberkörper in der Leitung 35 bzw. 240 jedoch unterschiedliche
Drücke herrschen, wird an den Drosselstellen 40 und 96 eine unterschiedliche Drosselwirkung
erzeugt, d.h. bei dem Verbraucher 48, 49, der den kleineren Druck erzeugt, wird
durch diese Parallelschaltungsdrosselstelle 40 ein so großes Druckgefälle erzeugt,
daß vor dieser Parallelschaltungsdrosselstelle 40 in der Leitung 35 und damit in
der Leitung 28 und damit in der Leitung 12 und damit in der Leitung 82 ein so hoher
Druck erzeugt wird, wie ihn der Verbraucher 86 benötigt, wobei an der Parallelschaltungsdrosselstelle
96
infolge des Druckes in der Leitung 240 unter der Wirkung des Steuerdruckes in der
Leitung 83 eine entsprechend geringere Drosselwirkung erzeugt wird, da bei diesem
der Verbraucherdruck, der auf den Schieberkörper 241 wirkt, groß genug ist, um die
Parallelschaltungsdrosselstelle 96 ganz zu öffnen, so daß an dieser kein Druckgefälle
auftritt.
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Diese Anordnung der Parallelschaltungsdrosselstellen, die gemeinsam
vom gleichen Steuerdruck auf der Rückseite beaufschlagt werden, hat den wesentlichen
Vorteil, daß dann, wenn zwei Verbraucher zusammen einen größeren Strom aufnehmen
könnten, als die Pumpe 3 liefert, der von der Pumpe 3 gelieferte Strom auf die beiden
Verbraucher - im vorliegenden Falle einerseits die Verbraucher 48, 49 andererseits
den Verbraucher 86 - proportional der Öffnungsweite der Drosselspalten aufgeteilt
wird.
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Die Rückschlagventile 58 und 68 wirken als Rohrbruchsicherung. Das
heißt, daß dann, wenn in der Leitung 12 oder der Leitung 28 oder der Leitung 82
oder einer anderen, mit diesen verbundenen Leitung ein Leck entsteht und der Druck
entweicht, der Verbraucher der durch Betätigung des zugeordneten Steuerdruckgebers
und damit Öffnen des zugeordneten Einkantenschiebers angeschlossen ist, nicht unter
Last zurücksinken kann. Wenn beispielsweise unter Last gehoben wird und somit die
Arbeitszylinder 48 und 49 unter Druck stehen und die Leitung 12 bricht, so schließt
das Rückschlagventil 58 . Die in den Arbeitszylindern 48 und 49 vorhandene Flüssigkeit
ist somit eingeschlossen und eingespannt, so daß keine ungewollte Bewegung auftreten
kann, da auch die Druckbegrenzungsventile 60 und 70 geschlossen sind, da in den
Leitungen 53 und 43 kein Druck ansteht und somit die Druckbegrenzungsventile 60
und 70 nicht aufgesteuert sind.
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Wenn jedoch durch Betätigen des Steuerdruckgebers 92 der Einkantensteuerschieber
31 geöffnet ist, steht in der Leitung 43 Druck an, so daß durch die Leitungen 43,
44 Druckmedium in die Arbeitszylinder 48 und 49 fließt.
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Der in der Leitung 43 anstehende Druck steht über die Leitung 73 auch
im Steuerdruckraum des Druckbegrenzungsventiles 60 an, so daß dieses geöffnet ist.
Das heißt, der aus den Druckräumen 56 und 57 der Arbeitszylinder 48 und 49 abfließende
Druckmittelstrom kann ungehindert durch die Leitung 54 in die Leitung 59, das Druckbegrenzungsventil
60, die Leitungen 61 und 62 und in die Rücklaufteilleitung 39 und damit in die Rücklaufleitung
102 abfließen. Die Bewegungsgeschwindigkeit der Kolben in den Arbeitszylindern 48
und 49 soll dabei durch das Maß, in dem der Einkantenschieber 31 geöffnet ist, bestimmt
sein. Wenn infolge von äußeren Kräften die Kolben in den Arbeitszylindern 48 und
49 gegenüber diesem Strom voreilen wollen, saugen sie Flüssigkeit nach mit der Folge,
daß der Druck in der Leitung 44 und damit in der Leitung 43 sinkt. Damit wird über
die Leitung 73 auch der Druck in dem Steuerdruckraum des Druckbegrenzungsventiles
60 abgesenkt, so daß dieses in dem Maße schließt, in dem der Druck abgesenkt ist,
das heißt, daß in dem Druckbegrenzungsventil 60 eine Drosselwirkung erzeugt wird,
die den aus den Druckräumen 56 und 57 abfließenden Strom drosselt, so daß durch
diese Drosselwirkung die Bewegungsgeschwindigkeit der Kolben in den Arbeitszylindern
48 und 49 gebremst wird. Die Druckbegrenzungsventile 60 und 70 sind aber auch von
dem Druck in den Leitungen 59 und damit 54 bzw. 69 und damit 44 gesteuert. Die Druckbegrenzungsventile
60 und 70 wirken somit auch als Absicherung gegen unzulässig hohen Druck in den
Arbeitszylindern 48 und 49. Das heißt, tritt infolge von überbelastung oder stoßweiser
Belastung ein zu hoher Druck auf,
öffnet je nach der Belastungsrichtung
infolge des zu hohen Druckes entweder das Druckbegrenzungsventil 60 oder das Druckbegrenzungsventil
70, so daß diese Druckbegrenzungsventile 60 und 70 auch als Überlastungssicherungsüberdruckventile
wirken und zwar auch dann, wenn keiner der Steuerdruckgeber 92 und 93 betätigt ist.
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Insbesondere in solchem Falle des Abfließens von Druckmittel durch
eines der Druckbegrenzungsventile 60 und 70, aber auch in jedem anderen Falle des
Nachsaugens in einen der Druckräume 46, 47 bzw. 56, 57 öffnet jeweils das zugeordnete
Nachsaugerückschlagventil 64 bzw. 66 so daß über das jeweils geöffnete Nachsaugerückschlagventil
64 bzw. 66 und die Leitung 62 und die Teilrücklaufleitung 39 die Leitung 102 aus
Behälter 103 nachgeladen werden kann.
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Ist der Steuerdruckgeber 92 betätigt worden und damit der Einkantenschieber
31 geöffnet worden und dadurch über die Förderleitung 12 und die Leitungen 28, 29,
35 die Leitung 43 unter Druck gesetzt worden und wird nun danach die Betätigung
des Steuerdruckgebers 92 beendet und damit der Einkantenschieber 31 in die Entlastungsstellung
gebracht, so schließt die Parallelschaltungsdrosselstelle 40 vollkommen ab. Das
wilrde die Folge haben, daß in der Leitung 43 der zuletzt wirksame Druck anstehen
bleibt und somit über die Leitung 73 das Druckbegrenzungsventil 60 in Offenstellung
hält. Es sollen jedoch dann, wenn beide Steuerdruckgeber 92 und 93 geschlossen sind,
auch beide Druckbegrenzungsventile 60 und 70 geschlossen sein. Deshalb ist in dem
Schieberkörper 41 ein zur Pumpe 3 hin öffnendes Rückschlagventil 94 vorgesehen,
welches in dem genannten Betriebszustand die Folge hat, daß die Leitung 43 bei geschlossener
Parallelschaltungsdrosselstelle 40
über das Rückschlagventil 94
entlastet wird.
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In analoger Weise wirken die Ventile auf der anderen Seite der Steuereinheit
74 bzw. die entsprechenden Ventile in der Steuereinheit 85 bzw. 100 bzw. 111.
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Wird durch Einwirkung auf den Steuerdruckgeber 92 in der Druckgebersteuerdruckleitung
33 ein solcher Druck erzeugt, daß der Einkantensteuerschieber 31 ganz weit öffnet,
so wird damit in den Leitungen 29, 35 und danit auch 28 und der Förderleitung 12
ein so starker Strom gefordert, daß die Pumpe 3 alleine diesen nicht mehr fördern
kann. In diesem Zustand tritt die Zusammenschalteinheit 179 in Wirkung. Wie bereits
erwähnt, ist zur Steuerung der Pumpe 3 durch das Servosteuerventil 10 die an diesem
wirkende Feder derart ausgelegt, daß an dem als Meßdrosselstelle wirkenden Einkantensteuerschieber
31 ein bestimmtes Druckgefälle auftritt, beispielsweise ein Druckgefälle von 20
bar.
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Die Feder 186 an dem Vieranschluß/Zweistellungsventil 182 ist derart
ausgelegt, daß dieses Ventil bei einem geringeren Druckgefälle, etwa einem Druckgefälle
von 15 bar, zwischen der Förderleitung 12 und der Steuerdruckleitung 81 anspricht.
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Dabei ist das Vieranschluß/Zweistellungsventil 182 derart ausgelegt,
daß bei Beginnen der Bewegung des Schieberkörpers zunächst die Steuerleitungen 177
und 178 miteinander verbunden werden, mit der Folge, daß die Pumpe 4 soweit ausgeschwenkt
wird, daß in der Förderleitung 15 der gleiche Druck ansteht wie in der Förderleitung
12, wobei dann, wenn an die Pumpe 4 kein Verbraucher angeschlossen ist, dieser Druck
vor der Drosselstelle 176 erzeugt wird. Bei weiterem Verschieben des Schieberkörpers
in dem Vieranschluß/Zweistellungsventil 182 werden dann auch die Leitungen 180 und
181 durch das Ventil 182 miteinander verbunden, so daß der Förderstrom der Pumpe
4 durch das Vieranschluß/Zweistellungsventil 182 zusätzlich
in
die Förderleitung 12 der Pumpe 3 gefördert wird, wobei die Pumpe 4 jetzt so weit
ausschwenkt, daß sie genau den Förderstrom erzeugt, der erforderlich ist, um zusammen
mit dem Förderstrom der Pumpe 3 an dem als Meßdrosselstelle wirkenden Einkantensteuerschieber
31 das geforderte Druckgefälle - im vorgegebenen Fall 15 bar - zu erzeugen.
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Obwohl unmittelbar die Verbraucher durch die Druckbegrenzungsventile
60, 70 und die entsprechenden Druckbegrenzungsventile an den anderen Verbrauchern
abgesichert sind, ist es erforderlich, die Pumpe 3 und die Gesamtanlage zusätzlich
durch ein Druckbegrenzungsventil abzusichern, welches verhindert, daß durch unzulässig
hohen Druck ein Teil der Anlage beschädigt wird. Aus praktischen Gründen ist dieses
Druckbegrenzungsventil mit in die Zusammenschalteinheit 179 eingebaut und zwar ist
das Druckbegrenzungsventil 184 über die Leitung 180 an die Förderleitung 12 angeschlossen
und in entsprechender Weise ist zur Absicherung der Pumpe 4 an deren Förderleitung
15 über die Leitung 181 das Druckbegrenzungsventil 185 angeschlossen. Das Öffnen
eines dieser Druck -begrenzungsventile hat den Nachteil, daß über dieses Druckmedium
bei höchstmöglichem Druck abgelassen wird, das heißt, daß in diesem Druckbegrenzungsventil
viel Energie vernichtet wird. Zum Abbau von kurzen Druckstößen ist das unvermeidlich.
Vorteilhaft ist es jedoch, wenn vermieden werden kann, daß dieses Druckbegrenzungsventil
während einer längeren Zeit geöffnet bleibt. Zu diesem Zweck ist der Pumpe 3 das
Druckbegrenzungsventil 157 zugeordnet, das auf einen derart geringen Druck eingestellt
ist, daß es öffnet, wenn in der Steuerleitung 81 ein Druck herrscht, der entsprechend
dem vorgegebenen Druckgefälle an der durch den Einkantenschieber 31 bzw. 32 bzw.
86
bzw. 87 gegebenen Meßdrosselstelle unter dem Ansprechdruck des
Druckbegrenzungsventiles 184 liegt, so daß vor Öffnen des Druckbegrenzungsventiles
184 das Druckbegrenzungsventil 157 öffnet und dadurch den maximal möglichen Druck
in der Leitung 152 begrenzt mit der Folge, daß bei geringem Ansteigen des Druckes
in der Leitung 154 das Servosteuerventil 10 den Druck im Druckraum 8 des Pumpenstellzylinders
7 erhöht und dadurch die Pumpe 3 auf kleineren Hub und damit kleineren Förderstrom
einstellt, wobei zu erwarten ist, daß nach Beendigung dieses durch das Ansteigen
des Steuerdruckes bewirkten Regelvorganges der Druck in der Förderleitung 12 infolge
des verringerten Förderstromes abgesenkt ist und somit das Ansprechen des Druckbegrenzungsventiles
184 vermieden werden kann.
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In analoger Weise ist der Pumpe 4 ein entsprechendes Druckbegrenzungsventil
172 zugeordnet, welches auf den Druck in der Steuerdruckleitung 166 anspricht und
öffnet, bevor das Druckbegrenzungsventil 185 öffnet.
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Mit diesem Druckbegrenzungsventil ist allerdings nur eine Sicherung
gegen Druckspitzen während des Regelvorganges der Pumpe erzielt. Eine Sicherung
gegen Überlastung der Brennkraftmaschine 1 ist nicht gegeben, Diese wird durch die
Grenzlaststeuerung 230 erzielt. Die Konstantpumpe 25 fördert durch die Leitung 188
zu der einstellbaren Drosselstelle 189, deren Einstellorgan 190 mit dem Einstellorgan
der Brennkraftmaschine 1 in Wirkverbindung steht. Die Leitung 195 hinter der Drosselstelle
führt zu den Steuerdruckgebern 90, 91, 92, 93, 120, 121, 122, 123, 129 und 130.
An diese Leitung 195 ist das extern gesteuerte Druckbegrenzungsventil 196 angeschlossen,
das über die Leitung 197 von dem Druck in der Leitung 188 vor der Drosselstelle
189 beeinflußt wird. Das Druckbegrenzungsventil 196 ist auf das Druckgefälle eingestellt,
welches an der Drosselstelle
bei der jeweils vorgesehenen Betriebsdrehzahl
herrschen soll. Ist dieses Druckgefälle vorhanden, ist das Druckbegrenzungsventil
196 geschlossen. Ist das Druckgefälle kleiner als vorgesehen, öffnet das Druckbegrenzungsventil
196 und führt einen Strom zu der nachgeschalteten Drosselstelle 199, an der nun
ebenfalls ein Druckgefälle entsteht und dieses Druckgefälle wird über die Leitungen
203 und 204 als Druckdifferenz auf die beiden Seiten beider Servosteuerventile 10
und 13 aufgeschaltet. Dadurch wird erzielt, daß dann, wenn beide Pumpen 3 und 4
zu mindestens einem Verbraucher fördern und die Grenzlaststeuerung 230 eingreift,
beide Pumpen 3 und 4 proportional, das heißt prozentual in gleichem Maße, zurückgenommen
werden, damit bei überlagerter Bewegung zweier angetriebener Arbeitszylinder die
aus der Bewegungsüberlagerung resultierende Bewegungsrichtung nicht verändert wird.
Die Bewegungsgeschwindigkeiten von zwei eingeschalteten Verbrauchern stehen zu einander
im gleichen Verhältnis wie die Öffnungen der Einkantensteuerschieber, die a's te3-drosseln
wirken. Wird nun infolge von toerlastung der Brennkraftmaschine 1 deren Drehzahl
vermindert, wird das Druckgefälle an der Drosselstelle 189 absinken und somit das
Druckbegrenzungsventil 196 öffnen und somit ,an der Drosselstelle 199 ein Druckgefälle
entstehen, welches auf beide Servosteuerventile 10 und 23 in gleichem Maße einwirkt.
Die Einstellung beider Pumpen 3 und 4 wird somit in Richtung auf kleineres Hubvolumen
pro Umdrehung verstellt, aber nur soweit, daß sich das Druckgefälle an der Drosselstelle
199 und der Druckabfall an dem als Meßdrossel wirkenden Einkantenschieber des jeweils
eingeschalteten Verbrauchers das Gleichgewicht halten. Tritt an einer der Pumpen
3 oder 4 die Tendenz auf, vorzueilen, erhält sie sofort ein Gegensignal, welches
die beiden Druckabfälle wieder einander angleicht. Auf diese Weise werden die
Druckgefälle
an den als Meßdrossel wirkenden Einkantensteuerschiebern der beiden Verbraucher
gleich gehalten mit der Folge, daß sich an diesen als Meßdrossel wirkenden Einkantensteuerschiebern
zwar die absolute Menge, nicht aber das Verhältnis der Mengen zueinander und damit
das Verhältnis der Bewegungsgeschwindigkeiten zueinander ändern.
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Das Druckbegrenzungsventil 202 dient zur Absicherung der Konstantpumpe
25. Das Umgehungsdruckbegrenzungsventil 193 schützt zusätzlich die Konstantpumpe
25 für den Fall, daß die Drosselstelle 189 zu weit oder ganz geschlossen ist.
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In diesem Falle fließt das Öl über die Leitung 183, die Leitung 191,
das Druckbegrenzungsventil 193 in die Leitung 194.
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Zum Aufladen des Druckspeichers 103 wird die Pumpe 26 benutzt, die
zu der in der Zeichnung nicht mehr dargestellten Lenkeinrichtung des Baggers fördert.
Der Rücklauf aus der Lenkeinrichtung hat noch hinreichend Druck, um den Speicher
103 aufzuladen. Zu diesem Zweck ist die von der Lenkeinrichtung kommende Leitung
239 an die Leitung 102 angeschlossen.
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Die Pumpe 25 saugt aus dem Gehäuse 24, in dem die beiden Pumpen 3
und 4 angeordnet sind, um zu erzielen, daß ein Austausch von Druckmedium in dem
Gehäuse 24 erfolgt.
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Das von der Lenkung durch die Leitung 239 zurückSließende Druckmedium
fließt, soweit es überschüssig ist, über das Druckbegrenzungsventil 201 in den drucklosen
Behälter 156 ab.
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Das Volumen des Speichers 103 ist derart bemessen, daß Leckverluste
und Volumendifferenzen auf den beiden Seiten der Kolben auch bei gleichsinniger
Betätigung mehrer Verbraucher ausgeglichen werden können.
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In Figur 11 ist eine abgewandelte Ausgestaltungsform zu einer Teilsteuereinheit
dargestellt. Die Teilsteuereinheit 270 entspricht der Teilsteuereinheit 27 mit dem
einzigen Unterschied, daß anstelle der beiden Einkantensteuerschieber 31 und 32,
die bei der Teilsteuereinheit 27 die beiden Meßdrosselstellen bilden, ein einziges
Vieranschluß/Dreistellungsventil 231 vorgesehen ist, das mittels der beiden Steuerdruckgeber
92 und 93 über die Steuerdruckleitungen 33 bzw. 34 ansteuerbar ist und in der in
der Zeichnung dargestellten Neutralstellung die Zweigförderleitung 28 abschließt
und die Leitungen 35 und 36 miteinander verbindet und in einer ausgesteuerten Stellung
die Zweigförderleitung 28 mit der Leitung 35 verbindet und gleichzeitig die Leitung
36 mit der Rücklaufleitung 39 verbindet und in der anderen ausgesteuerten Stellung
die Zweigförderleitung 28 mit der Leitung 36 verbindet und gleichzeitig die Leitung
35 mit der Rücklaufleitung 39 verbindet.
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Die Zusatzsteuereinheit 133 hat einen etwas anderen Aufbau und eine
andere Wirkungsweise wie die Steuereinheiten 85 bzw. 110 bzw. 111. Das Vieranschluß/Dreistellungsventil
128 wird nicht nur durch die beiden Steuerdruckgeber 129 und 130 gesteuert, sondern
es wird auch auf der jeweils der angesteuerten Seite gegenüber liegenden Seite vom
Förderdruck in der zum Verbraucher führenden Leitung 131 oder 132 beaufschlagt,
so daß sich bei Ansteuern des Ventiles 128 über einen der Steuerdruckgeber 129 oder
130 ein GleicAgewichtszustand am Ventilschieber des Ventiles 128 einstellt.
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Sinkt der Druck am Verbraucher, wird das Ventil weiter geöffnet, so
daß ein größerer Strom zum Verbraucher fließt und somit aufgrund der Verbraucherkennung
der Druck am Verbraucher erhöht wird.
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In Figur 12 ist eine abgeänderte Ausgestaltungsform zu einer Zusammenschalteinheit
dargestellt.
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Die Zusammenschalteinheit 279 entspricht im Wesentlichen der Zusammenschalteinheit
179, wobei das Vieranschluß/Zweistellungsventil 282 im Wesentlichen dem Ventil 182
entspricht.
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An das Ventil 282 sind auch in gleicher Weise wie an das Ventil 182
eine von der Förderleitung 12 ausgehende Zweigleitung 180 und dieser gegenüber eine
von der Steuerleitung 81 ausgehende Zusammenschaltsteuerleitung 177 angeschlossen
und ist ebenso eine von der Förderleitung 15 ausgehende Zweigleitung 181 angeschlossen
und an dem gegenüberliegenden Steuerdruckraum ist eine von der Steuerdruckleitung
166 ausgehende Zusammenschaltsteuerleitung 178 angeschlossen.
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Im Gegensatz zu dem Ventil 182 weist das Ventil 183 auf der der Druckfeder
286 gegenüberliegenden Seite einen dritten Steuerdruckraum 234 auf, der über eine
Leitung 233 an das Grenzlaststeuerorgan 230 derart angeschlossen ist, daß dann,
wenn das Grenzlaststeuerorgan 230 auf die Servosteuerventile 10 und 23 ein Signal
gibt, durch welches das Stellglied 5 der Pumpe 3 und das Stellglied 16 der Pumpe
4 in Richtung auf kleineres Hubvolumen verstellt werden, verhindert wird, daß das
Zusammenschaltventil 282 öffnet. Es wird also durch das- Grenzlaststeuerorgan 230
über die Steuerleitung 233 auf den zusätzlichen Druckraum 234 ein Druck ausgeübt,
der das Ventilglied des Zusammenschaltventiles 282 in Richtung auf die Schließstellung
belastet. Die Zusammenschalteinheit 279 soll die beiden Förderleitungen 12 und 15
der beiden Pumpen 5 und 4 nur dann miteinander verbinden, wenn eine der beiden Pumpen
auf größtmöglichem Förderstrom eingestellt ist und trotzdem das Druckgefälle an
dem als Meßdrosselstelle wirkenden Einkantensteuerschieber 32 unter den vorgesehenen
Wert absinkt. Dieses Druckgefälle an dem als MeB-drosselstelle wirkenden Einkantenschieber
31 wird aber auch
dann geringer, wenn der Grenzlastregler 230 eingreift
mit der Folge, daß das Hubvolumen der Pumpe 4 oder 5 auf einen kleineren Wert eingestellt
wird, als dem Druckgefälle an der Meßdrosselstelle entspricht. Eine Zusammenschalteinheit
der in Figur 4 dargestellten Ausgestaltungsform spricht aber auf jedes Absinken
des Druckgefälles an dem als Meßdrosselstelle wirkenden Einkantensteuerschieber
31 an, mit der Folge, daß die Förderleitungen 12 und 15 auch dann verbunden werden,
wenn das Absinken nur durch das Eingreifen des Grenzlastreglers 230 bewirkt wird.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, wird durch Beaufschlagen des dritten Druckraumes
234 die Schaltdruckdifferenz, bei der die Zusammenschalteinheit 279 die Zusammenschaltfunktion
ausübt, im.
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gleichen Maße verringert, wie das Druckgefälle an dem als Meßdrosselstelle
wirkenden Einkantensteuerschieber 31 durch das Signal der Grenzlaststeuereinrichtung
230 verringert wird.
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Es ist ohne weiteres zu erkennen, daß ein solches Antriebssystem ohne
Schwierigkeiten erweitert werden kann, indem an die Förderleitung, die Rücklaufleitung
und die Steuerdruckleitung noch weitere zusätzliche Verbraucher über jeweils eine
Steuereinheit angeschlossen werden. Dabei ist es mit diesem System möglich, mehrere
beliebige Verbraucher gleichzeitig von einer Pumpe aus zu beaufschlagen und zwar
auch dann, wenn die Verbraucher unterschiedlich belastet sind.