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Kennwort: "Codierte Blockadresse"
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Verkauf sanlage für gewichtsbezogene Waren, umfassend Waagen und Registrierkassen
Die-Erfindung richtet sich auf eine Verkaufsanlage für gewichtsbezogene Waren, die
wenigstens eine tastaturbedienbare, rechnende und druckende Waage umfaßt. Diese
Waage gibt auf einem Zwischenbon die gewichtsbezogenen Warendaten eines Kaufvorgangs
an, nämlich die Einzelbeträge der dabei erfaßten Waren, den Endbetrag des Kaufvorgangs
und ggfs. die Gewichte und Einheitspreise der einzelnen Waren. In solchen Verkaufsanlagen
hat man auch schon vorgeschlagen, die Waagen an einen Zentralspeicher anzuschließen,
der Speicher für Einheitspreise verschiedener Waren enthielt und diese Einheitspreise
durch eine Tastaturbedienung an den einzelnen Waagen abrufbar waren. In der Fachsprache
nennt man dies PLU-Codierung. Die Eingabe der Einheitspreise erfolgte entweder durch
eine eigene Eingabeeinrichtung am Zentralspeicher oder durch die Tastatur einer
Master-Waage. Zur Verkaufsanlage gehören eine beliebige Anzahl von entfernt in den
Verkaufs räumen angeordneten rechnenden Registrierkassen, die jeweils mit einem
Drucker versehen sind. Mit diesem Drucker wird ein Endbon für den Kunden erstellt,
worin alle Kaufvorgänge zusammengefaßt sind und warendatenmäßig wenigstens die Endbeträge
der einzelnen Kaufvorgänge und ihre abschliessende Betragssumme angegeben sind.
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Bei den bekannten Verkaufs anlagen dieser Art wurde der an der Waage
erstellte Zwischenbon über die dort getätigten Kaufvorgänge an der verpackten Ware
befestigt. Hatte der Kunde an verschiedenen Waagen seine diversen Kaufvorgänge abgeschlossen
und kam er an einer Registrierkasse vorbei, so wurden dort manuell die Endbeträge
der verschiedenen Zwischenbons eingetippt, die Betragssumme aller Endbeträge ermittelt
und auf dem Endbon festgehalten Das ist ein zeitaufwendiger Vorgang, der Anlaß für
Bedienungsfehler sein kann.
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Es sind Stückwaren bekannt, die von vornherein in vorbestimmter Menge
in Form von Packungen, Dosen oder Flaschen abgepackt sind und eine Strichcodierung
aufweisen, worin unter anderem die Warenart und die Warenmenge verschlüsselt angeführt
sind. An den Registrierkassen ist hierzu eine Leseeinrichtung vorgesehen, welche
die Strichcodierung entschlüsselt und den gespeicherten Verkaufspreis der Stückware
aus einem Speicher abruft, so daß in diesen Fällen das manuelle Eintippen des Verkaufspreises
entbehrlich ist. Diese Anlagen sind aber nicht zum Verkauf gewichtsbezogener Waren
verwendbar, deren individuelle Menge von einer Waage ermittelt werden muß und daher
einen für jeden Fall unterschiedlichen Preis zu ermitteln hat.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu handhabende
Verkaufs anlage der eingangs genannten Art zu entwickeln, die in zuverlässiger Weise,
ohne Gefahr von Bedienungsfehlern, die Betragssummen für einen Endbon zu ermitteln
gestattet.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Zentralspeicher
in Datenblöcke mit vorbestimmter Blockadresse eingeteilt ist, die, in einer vorgegebenen
Reihenfolge, blockweise für die Waagen zugänglich sind, daß die waagenseitig anfallenden
Warendaten eines Kaufvorgangs jeweils
gemeinsam in einem dieser
Datenblöcke abspeicherbar sind, dessen Blockadresse auf dem Zwischenbon in maschinenlesbarer
Code-Schrift, z.B. Bar-Code, OCR-Code, festgehalten ist, und daß die jeweils eine
Leseeinrichtung für die Code-Schrift aufweisenden Registrierkassen mit dem Zentralspeicher
datenübertragungsmäßig verbunden sind, wodurch die über die jeweils abgelesene Blockadresse
zugänglichen Warendaten des betreffenden Datenblocks für den Rechner der Registrierkasse
abrufbar sind und der abgerufene Datenblock geleert sowie- für ein.kommendes Abspeichern
von Warendaten durch die Waagen wieder verfügbar ist.
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Eine manuelle Eingabe der Warendaten an der Registrierkasse, die zu
Fehlern Anlaß geben könnte, ist dadurch vermieden. Waren mit gewichtsermittelten
Preisen sind genauso schnell und zuverlässig zu erfassen, wie Stückwaren mit vorgegebener
Strichcodierung. Die Handhabung der gewichtsermittelten Preise an den Waagen wird
dadurch in keiner Weise erschwert, weil die Blockadresse für den zugehörigen Datenblock
im Zentralspeicher automatisch aufgrund der vorgegebenen Reihenfolge des Speichervorgangs
vergeben wird, so daß die manuelle Eingabe einer Führungsadresse durch das Bedienungspersonal
nicht erforderlich ist.
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Beim Drucken des Zwischenbons an der Waage wird automatisch die Blockadresse
in maschinenlesbarer Codeschrift angegeben. Diese Code-Schrift wird ihrerseits von
der Leseeinrichtung der Registrierkasse entschlüsselt und dem Rechner der Registrierkasse
vom Zentral speicher die zugehörigen Warendaten automatisch zugeführt und beim Rechenvorgang
berücksichtigt. Auf dieser Basis kann nun der Endbon an der Registrierkasse erstellt
werden. Der abgerufene Datenblock kann zwa für eine Bestandsaufnahme der verkauften
Waren und zur Ermittlung des Warenvorrats durch überführung in andere Speicher eines
Zentralrechners weiter verfügbar sein, doch ist es nützlich, den abgerufenen Datenblock
im Zentralspeicher selbst wieder
zu leeren, damit er für ein kommendes
Abspeichern von Warendaten durch die Waagen wieder verfügbar ist.
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Die vorgegebene Reihenfolge der Datenblöcke im Zentralspeicher kann
dadurch gebildet sein, daß die Waagen entsprechend ihrer zeitlichen Arbeitsweise
zueinander die Datenblöcke besetzen. Einfacher und für die Überwachung des Verkaufsvorgangs
günstiger ist es jedoch, jeder Waage eine bestimmte Identitätsnummer zuzuordnen,
zu weldher von vornherein jeweils ein eigener Satz von Datenblöcken im Zentralspeicher
gehört. Die Code-Schrift auf dem Zwischenbon, die zur erfindungsgemäßen Besonderheit
gehört, umfaßt hier sowohl die Blockadresse als auch die Identitätsnummer der Waage,
so daß hieraus die angesprochene Leseeinrichtung der benutzten Registrierkasse automatisch
den richtigen Datenblock im Zentralspeicher ermitteln und dessen Warendaten für
den Rechner der Registrierkasse abrufen kann.
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Das Abspeichen der Warendaten einer Waage in einem Datenblock des
Zentralspeichers kann automatisch erfolgen, indem man zu dessen Auslösung das Abtrennen
des fertigen Zwischenbons vom Streifen der Vorratsrolle in der Waage verwendet.
Hierzu genügt es, an der Abreißkante für den Zwischenbon einen auf den Abreißdruck
beim Abtrennen des Zwischenbons ansprechenden Mikroschalter anzuordnen, der als
Auslöser für diesen Abspeicherungs-Vorgang dient. Alternativ könnte man für diesen
Vorgang auch eine Abruftaste an der Waage vorsehen, die z.B. aus einer Summentaste
zum Ermitteln des Endbetrages bei Erstellung des Zwischenbons besteht. Durch die
Koppelung des Speicher-Vorgangs in vorgegebener Reihenfolge im Zentralspeicher mit
der üblichen Operation im Bereich der Waage, ist ein Abrufzwang sichergestellt und
auf dem Zwischenbon die Blockadresse des dabei benutzten Datenblocks mit Sicherheit
abgedruckt.
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Zur weiteren Übersichtlichkeit des Verkaufsvorgangs können in den
Fällen, wo die Bedienung einer Waage durch mehrere Verkäufer erfolgt, die Kenn-Nummern
der jeweiligen Verkäufer ebenfalls auf der Code-Schrift des Zwischenbons festgehalten
werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 in schematischer Darstellung den Aufbau der erfindungsgemäßen
Verkaufsanlage und Fig. 2 das Beispiel eines bei der erfindungsgemäßen Verkaufsanlage
im Bereich einer Waage anfallenden Zwischenbons.
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Die Verkaufsanlage der Fig. 1 ist in den Geschäftsräumen eines Kaufhauses
oder Supermarktes angeordnet zu denken.
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Auf verschiedenen Verkaufstheken, z.B. in der Wurstabteilung und Käseabteilung,
sind preisrechnende und druckende Waagen 10 gleicher oder verschiedener Bauart vorgesehen,
die in Fig. 1 zu ihrer Unterscheidung mit den Bezugszeichen A, B... bis N gekennzeichnet
sind. Auf die Lastschale 11 der Waage wird die gewichtsmäßig zu ermittelnde Ware
12 aufgelegt, während die Einheitspreise der jeweiligen Warenart, sei es als Stückpreis,
sei es als Kilogrammpreis, über die Tastatur 13 unmittelbar eingegeben oder mittelbar,
durch Eintippen einer Code-Nummer, aus einem PLU-Speicher im Rechner der Waage jeweils
zugeführt werden. Diese PLU-Speicher können, was nicht näher in Fig. 1 berücksichtigt
ist, in einem Zentralspeicher 20 vorgesehen sein, an den alle Waagen 10 angeschlossen
ist. Die Einheitspreise zu den diversen Code-Nummern können über eine eigene Eingabeeinrichtung
des Zentralspeichers 20 dort
eingegeben sein oder auf besondere
Auslösung über die Tastatur 13 einer Waage in den Zentralspeicher 20 eingegeben
sein. Natürlich könnte jede der Waagen 10 auch ihren eigenen PLU-Speicher aufweisen,
was dann empfehlenswert ist, wenn jede der benutzten Waagen 10 ein eigenes Sortiment
von Waren zu erfassen hat, die bei der jeweils anderen Waage überhaupt nicht vorkommen.
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Das durch die jeweils individuelle Menge der Ware 12 anfallende Gewicht,
das in Fig. 1 durch den Gewichtspfeil 14 verdeutlicht ist, wird über eine Meßdose
ermittelt und dem Rechner der zugehörigen Waage 10 zugeführt, der daraus den Einzelbetrag
der betreffenden Ware 12 ermittelt.
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Der jeweils gültige Einheitspreis, das ermittelte Gewicht und der
errechnete Einzelbetrag der Ware 12 kann in einem Ablesefenster 15 der jeweiligen
Waage 10 abgezeigt werden, wird aber vor allem über einen zu jeder Waage 10 gehörenden
Drucker auf einem Zwischenbon 16 abgedruckt, worüber Fig. 2 ein Beispiel gibt.
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Ein solcher Zwischenbon 16 wird vom Drucker beispielsweise erstellt,
wenn die Summentaste in der Tastatur 13 der Waage 10 bedient wird. Er umfaßt zunächst
feststehende bildliche oder alphanumerische Angaben, die vorzugsweise im Kopf 17
des Bons 16 abgedruckt werden, wie z.B. die Firmenbezeichnung 18, die Datumsangabe
19, eine Einheitenleiste 27 und eine vom Monteur der Waage einzustellende Identitätsnummer
28 der Waage, die im Beispiel der Fig.1 durch die Buchstabenfolge A, B,., N repräsentiert
ist.
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Der Bon 16 umfaßt, wie aus Fig. 2 weiter hervorgeht, einen Abschnitt
mit variablen Daten 29, worin in jeder Zeile 33 die Daten für jede- einzelne Ware
eines Kaufvorgangs angeführt sind. Jede Ware erscheint zeilenweise als Posten in
dem Datenabschnitt 29. Soweit an der Waage gewichts-
bezogene Waren
verkauft werden, so erscheinen dort, entsprechend den Einheiten in der kopfseitigen
Leiste 27, jeweils das gewogene Gewicht 34, der mittelbar bzw. unmittelbar eingegebene
Einheitspreis 35, hier ein Kilogrammpreis, und der Einzelbetrag 36 für die jeweilige
Ware 12.
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Von der Waage können bedarfsweise auch Stückpreise für fertigverpackte
Waren vorgegebenen Gewichts eingegeben und berücksichtigt werden, wie dies im Beispiel
von Fig. 2 in dem an dritter Stelle angeführten Posten 37 zu erk'ennen ist, der
dann aber im vierten Posten des Zwischenbons 16 wieder abgezogen wurde, weil der
Käufer diese Stückware nicht kaufen wollte.
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Nach Abschluß des Kaufvorgangs ist'dann die Summentaste bei der Waage
10 gedrückt worden, die als Auslöser zum Druck des ganzen Zwischenbons 16 verwendet
worden ist, nachdem vorausgehend vom Rechner der Waage 10 der Endbetrag 38 ermittelt
wurde und dabei in der letzten Zeile 39 des Zwischenbons 16 zum Abdruck kommt. In
dieser letzten Zeile 39 erscheinen noch weitere für die vorliegende Erfindung bedeutsame
Daten, nämlich eine Bon-Nummer 40, die im Beispiel von Fig. 2 die Zahl 111311 angibt,
die Angabe, daß es sich um die Summenbildung handelt und schließlich die Kenn-Nummer
41 eines Verkäufers, sofern zwei oder mehr Verkäufer zur Bedienung einer Waage 10
vorgesehen sind und ihre individuelle Verkaufs leistung ermittelt und später ausgewertet
werden soll.
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Als Besonderheit der Erfindung erscheint auf dem Zwischenbon 16 zugleich
in einem Abschnitt 42, der im Ausführungsbeispiel von Fig. 2 im Fuß des Zwischenbons
16 vorgesehen ist, eine maschinenlesbare Code-Schrift 43, wofür im vorliegenden
Fall eine Strichcodierung verwendet wurde, die in der Fachsprache als "EAN-13"-Codierung
bezeichnet ist.
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Am Fuß der Codeschrift 43 ist zur Verdeutlichung auch die
numerische
Codenummer angegeben, welche die in der Codeschrift 43 verschlüsselte Ziffernfolge
wiedergibt, die folgende Bedeutung hat: Zu Beginn der Codeschrift, welche im Beispiel
von Fig. 2 die ersten beiden Ziffern 44 umfaßt,steht das Systemkennzeichen der verwendeten
Strichcodierung. Die nächste, in Fig. 2 mit 45 bezeichnete Ziffernfolge der Strichcodierung
umfaßt die betriebsinterne'Identitätsnumm'er der benutzten Waage 10, die bei 28
im Kopf 17 des Bons 16 unter 28 bereits angegeben ist und zwar die Nummer "3" betrifft.
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Die darauffolgende Ziffer 46 der Strichcodierung 43 umfaßt die Kenn-Nummer
des diesen Kaufvorgang zu verantwortenden Verkäufers, die bereits numerisch bei
41 in der letzten Zeile 39 des Zwischenbons 16 angegeben ist und im Beispiel von
Fig. 2 die Kenn-Nummer 1 angibt. Die darauffolgenden Ziffern 47 der Codierung 43
umfassen die Bon-Nummer 47 an dieser Waage 10, die numerisch bereits in der letzten
Zeile 39 unter 40 angegeben ist und hier die Nummer in 1311 hat, An letzter Stelle
48 der Codierung 43 erscheint eine Prüfziffer für die vorausgehende Ziffernfolge.
Von den Ziffern in der vorerwähnten Strichcodierung 43 kommt der Identitätsnummer
45 der benutzten Waage im Zusammenhang mit der Bon-Nummer 47 eine besondere Bedeutung
zu, die im Zusammenhang mit Fig. 1 am besten zu erläutern ist.
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Jede der einzelnen Waagen 10 ist über eine eigene Datenleitung 21
mit dem Zentralspeicher 20 verbunden, wo jeder Waage mit individueller Identitätsnummer
45, die im Beispiel von Fig. 1 mit A, B ... N bezeichnet ist, ein eigener Satz 22
von Datenblöcken 23 zugeordnet ist. Dies ist in Fig. 1 durch die zugehörige Angabe
der Identitätsnummer A, B ... N und durch den jeweiligen Verlauf der zugehörigen
Datenleitung 21 verdeutlicht. Jeder Datenblock 23
ist mit einer
seine Lage kennzeichnenden Adressennummer 24 versehen, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel
identisch mit der vom Drucker der Waage 10 vergebenen Bon-Nummer 40 ist, die, wie
vorstehend erläutert wurde, im Abschnitt der Ziffernfolge 47 der Strichcodierung
43 in maschinenlesbarer Codeschrift angegeben ist. Es versteht sich, daß die vorbeschriebene
Code-Schrift 43 auch in einer anderen maschinenlesbaren Schrift abgefaßt sein könnte,
z.B. in einem sogenannten OCR-Code. Bei der Benutzung der einzelnen Waagen 10 werden
die Datenblöcke 23 im zugeordneten Satz 22 nach der Reihenfolge ihrer Adressennummern
24 mit Daten belegt. Beim Drücken der Summentaste; die das vorstehend bereits beschriebene
Drucken des Zwischenbons 16 auslöst, werden über die Datenleitung 21 zweckmäßigerweise
auch die interessierenden Warendaten des Bons 16 in den jeweils nächstfolgenden
freien Datenblock 23 des Zentralspeichers 20 eingegeben. In Fig. 1 ist. durch Schraffur
die bei den einzelnen Waagen angenommene speichermäßige Belegung der vordersten
Datenblöcke der verschiedenen Sätze 22 verdeutlicht. So ist beispielsweise bei der
Waage mit der Identitätsnummer "A" der Datenblock mit der Adressennummer "5" zur
Aufnahme der nächstfolgenden Warendaten bereit, wofür im Normalfall es ausreicht,
nur den Betrag 38 des Zwischenbons 16 abzuspeichern. In diesem Datenblock 23 ist
dann dieser Endbetrag 38 unter seiner "Blockadresse" zugänglich, die im vorliegenden
Ausführungsbeispiel zwei Datenteile umfaßt, nämlich einerseits die Identitätsnummer
45 der Waage, im Beispiel also "A", und andererseits die Bon-Nummer 40 des Zwischenbons
16. Diese beiden Datenteile der Blockadresse erscheinen in verschlüsselter Form
in der Codeschrift 43 des Bonabschnitts 42 und zwar einerseits bei 47 die Adressennummer
24 in dem zugehörigen Satz 22 der Datenblöcke 23 und andererseits bei 45 die diesen
Satz 22 kennzeichnende Identitätsnummer 28 der zugeordneten Waage 10.
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An den Zentralspeicher 20 sind eine Schar von Registrierkassen 30
über Datenleitungen 25 angeschlossen, die einen gemeinsamen Knotenpunkt 26 aufweisen,
wodurch jede der Kassen 30 an den Datenblock 23 eines jeden Satzes 22 einen Zugriff
erhält. Zur Unterscheidung sind die Kassen 30 mit Nummern Ag, BV O bis Ng gekennzeichnet.
Jede Kasse 30 ist weiterhin mit einer Leseeinrichtung 50 für die Codeschrift 43
versehen. Wird der Zwischenbon 16 über die Lesestelle dieser Einrichtung 50 geführt,
so wird dort die aus der Strichcodierung im Bereich von 45 und 47 entnehmbare Blockadresse
ermittelt, die durch die Leitungen 25, 26, gemäß dem Codeteil 45, den richtigen
Satz 22 und dort, gemäß dem Codeteil 47, den richtigen Datenblock 23 dieses Satzes
22 ansteuert und die dort gespeicherten Daten in den Rechner der Registrierkasse
30 abruft und für die Erstellung eines Endbons 32 in einem zur Registrierkasse 30
gehörenden Drucker berücksichtigt Die Registrierkasse 30 kann ihrerseits bedarfsweise
noch mit einer Tastatur 31 versehen sein, um eventuelle Waren erfassen zu können,
die noch nicht bei Erstellung der Zwischenbons 16 berücksichtigt wurden. Durch Drücken
einer Summentaste tod. dgl wird der Endbon 32 erstellt, worin die erwähnten Endbeträge
38 der zu diesem Kunden gehörenden verschiedenen Zwischenbons 16 berücksichtigt
sind und zur Kontrolle durch den Kunden postenweise noch einmal abgedruckt werden
können. Die Endbeträge 38 werden aufaddiert und erscheinen als Betragssumme auf
dem erstellten Endbon 32 Sollte es die Art der Verkaufsanlage entbehrlich machen,
daß dem Kunden ein Endbon 32 ausgehändigt wird, so würde es genügen, wenn die betreffende
Betragssumme der verschiedenen Kaufvorgänge in einer Anzeige der Registrierkasse
30 erscheint, wo sie vom Kunden abgelesen werden kann
Es versteht
sich, daß die Reihenfolge der Zuordnung der Datenblöcke 23 zu den verschiedenen
Waagen 10 auch in anderer als der in Fig. 1 geschilderten Weise ausgeführt sein
kann. So wäre es möglich, die Datenleitungen 21 der verschiedenen Waagen A, B bis
N zusammenzufassen und die Datenblöcke in der Reihenfolge der Wirksamkeit der verschiedenen
Waagen 10 zu verwenden, so daß sich für die Gesamtheit der Waagen 10 eine fortlaufende
Durchnumerierung als Blockadresse ergibt, die in der nämlichen Weise über die Lesestellen
der benutzten Registrierkasse 30 den Inhalt des betreffenden Datenblocks 23 zugänglich
macht.
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Das Einspeichern der für die Registrierkasse 30 benötigten Warendaten
in dem aus der vorbestimmten Reihenfolge angesteuerten Datenblock 23 kann auch automatisch
durch das Abreißen des waagenseitigen Zwischenbons 16 von dem übrigen Streifenvorrat
im Drucker der Waage 10 ausgelöst werden, wobei die aus Fig. 2 ersichtliche Trennstelle
49 entsteht. Beim kassenseitigen Abruf dieser Warendaten aus einem bestimmten Datenblock
23, sollte dieser wieder geleert werden, damit dieser zur Speicherung von Warendaten
eines nächsten Kaufvorgangs zur Verfügung steht.
Kennwort: "Codierte
Blockadresse" Bezugszeichenliste: 10 Waage 11 Lastschale 12 Ware 13 Tastatur 14
Gewichtspfeil 15 Ablesefenster 16- Zwischenbon 17 Kopf von 16 18 Firmenbezeichnung
in 16 19 Datumsangabe in 16 20 Zentralspeicher 21 Datenleitung 22 Satz von Datenblöcken
23 Datenblock 24 Bonnummer 25 Datenleitung 26 Knotenpunkt 27 Einheitenleiste von
16 28 Identitätsnummer von 16 29 Abschnitt von 16 für variable Daten 30 Registrierkasse
31 Tastatur 32 Endbon 33 Posten-Zeile in 29 34 Gewicht einer Ware 35 Einheitspreis
einer Ware 36 - Einzelbetrag einer Ware 37 Einheitspreis einer Stückware 38 Endbetrag
des Kaufvorgangs 39 letzte Zeile von 16 40 Bon-Nummer 41 Kenn-Nummer des Verkäufers
42 Code-Abschnitt 43 maschinenlesbare Codeschrift 44 System-Kennzeichen 45 Identitätsnummer
in Codeschrift, Blockadressenteil 46 Verkäufer-Kenn-Nummer in Codeschrift 47 Bon-Nummer
in Codesehrift, Blockadressenteil 48 Prüfziffer in Code-Schrift 49 Trennstelle von
16 50 Lesestelle bei 30