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Beschlag zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen Teilen,
insbesondere Möbelteile wie Tischelemente Die Erfindung betrifft einen Beschlag
zur Herstellung einer lösbaren Verbindung von Teilen, insbesondere Möbelteilen,
wie Tischelementen, der mit einem Innengewinde versehen jeweils einem der beiden
zu verbindenden Teile zugeordnet und über eine Gewindestange o.dgl. mit einem dem
anderen Teil zugeordneten Beschlag verbindbar ist, der jeweils in zwei der zu verbindenden
Teile eingesetzt wird und über eine Gewindestange o.dgl. mit dem Beschlag verbindbar
ist.
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Beschläge zum Verbinden von Teilen sind in vielfachen Ausführungsformen
bekannt. Im einfachsten Ball bestehen solche Beschläge als Teilen mit Innengewinde,
die jeweils den zu verbindenden Teilen zugeordnet und über eine Gewindestange, die
sich mit beiden Enden in jeweils einen dieser Beschläge einschraubt, miteinander
verbunden werden. So ist es bekannt, Tische zu Tischeinheiten zusammenzuschrauben,
indem diese an den Stirnflächen, -mit welchen sie zusammengebracht werden sollen,
im Bereich des Tragrahmens der Tischplatte mit korrespondierend ausgebildeten
Bohrungen
versehen werden, durch die ein Gewindestift gesteckt werden kann. Die dann auf beiden
Seiten überstehenden Gewindestücke werden mit Flügelmuttern beaufschlagt und dadurch
die Tische zusammengeschraubt. Dies ist dann recht umständlich, wenn der Tischrahmen
aus einem Metallgestell besteht, da solche Metallrahmen relativ schmal sind und
dann, wenn dort eine Bohrung eingebracht wird, zum Aufschrauben von Flügelmuttern
zwischen der Unterkante der Tischplatte und der Bohrung nur wenig Platz ist, um
die Flügelmutter gut drehen zu können. Weiterhin ist dabei nachteilig, daß solche
Schraubverbindungen nach unten hervorstehende und sichtbare Teile aufweisen, was
den optischen Gesamteindruck solcher Art zusammengeketteter Tische beeinträchtigt.
Weiterhin sind Beschläge bekannt, die auf dem Prinzip von Exzenterschnecken beruhen,
welche aber den Nachteil haben, daß sie bei Tischen, welche ein Stahlrohrgestell
aufweisen, kaum angewandt werden können und sich auch der erhöhten Beanspruchung
bei einer Verwendung als Arbeitstische nicht gewachsen zeigen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag zum Verbinden
von Teilen, insbesondere von Möbelteilen wie Tischen zu schaffen, mit dem solche
Teile in einfacher und zuverlässiger Weise verbunden werden können, der leicht zugänglich
ist und dennoch keine hervorstehenden Teile aufweist.
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Die Erfindung besteht darin, daß das Innengewinde Teil einer in einer
Ausnehmung eines Steckkörpers frei drehbar eingesetzten Rundmutter ist, die über
eine tangential an ihrem Umfang angreifende Schraube betätigbar ist und daß quer
zu der Ausnehmung eine zu der Achse der Rundmutter flucht ende Bohrung durch den
Steckkörper zur Aufnahme der Gewindestange vorgesehen ist.
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Ein derart ausgestalteter Steckkörper kann an zwei sich in Verbindungsstellung
gegenüber befindenden Stellen in den Stahlrohrkonsolen zweier zu verbindender Tische
eingesetzt werden.
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Eine Gewindestange kann dann in die Rundmutter eines der beiden Steckkörper
eingeschraubt werden. Danach können die Tische zusammengerückt
werden
solange, bis die Gewindestange durch die den anderen Steckkörper durchsetzende Bohrung
hindurchgreift und auf die Rundmutter trifft. Die Rundmutter kann über eine tangential
an ihrem Umfang angreifende Schraube senkrecht zu der von der Gewindeschraube gebildeten
Verbindungsachse über die Rillen so beaufschlagt werden, daß diese gedreht wird
und die Gewindestange aufnimmt. Da die Schraube senkrecht zur Verbindungsrichtung
vorgesehen ist, ist sie von unten mit einem Schraubenzieher o.dgl.
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sehr einfach zugänglich und kann zuverlässig eine Drehung der Rundmutter
und damit das Zusammenrücken der Tische bewirken. Da solche Steckkörper z.B. in
die Stahlrohrträger ganz eingesetzt werden können, weisen sie keine Teile mehr auf,
die uberstehend sind.
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Das sichere Zusammenwirken zwischen der.Schraube und der Rundmutter
kann dadurch erhöht werden, daß die Rundmutter an ihrem Umfang mit gewindeartig
verlaufenden Querrillen versehen ist, in die die Gewindegänge der schraube eingreifen
und daß die gewindeartig angeordneten Rillen in einer am Umfang der Kundmutter verlaufenden
Nut mit halbkreisförmigem Querschnitt angebracht sind. Damit wird die Schraube mit
ihrem halben Durchmesser von dieser Nut aufgenommen und kann jeweils über die Hälfte
der Gewindegänge mit der Nut zusammenwirken. Hierdurch können hohe Drehkräfte auf
die Mutter ausgeübt werden, was dann eine sichere Verbindung zwischen den Tischen
zur Folge hat, da der Gewindetrieb entsprechend der auf die Rundmutter ausgeübten
Kraft angezogen werden kann.
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Der Steckkörper kann als zylindrischer Körper ausgebildet werden,
àer dann in eine als Rundbohrung in die Stahlrohrträger eingebrachte Öffnung eingesetzt
und dort gehalten wird. Diese Ausgehaltung ist zweckmäßig und bietet genügend Raum,
um die längliche Ausnehmung in der Mitte eines solchen zylindrischen Körpers einzubringen.
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Vorteilhaft ist es, wenn der Steckkörper an einer Stirnseite mit einem
über den Umfang überstehenden Kragen versehen ist.
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Daraus ergibt sich eine vorteilhafte Möglichkeit, den Steckkörper
in seiner Einschubtiefe in den Stahlrohrträger o.dgl. zu begrenzen. Es kann so garantiert
werden, daß bei gleich ausgebildeten Tischen und somit gleich ausgebildeten Stahlrohren
der Steckkörper in seiner Lage so fixiert ist, daß die zur Aufnahme der Gewindestange
dienenden Bohrungen in derselben Höhe sitzen, wodurch ein sicheres und einfaches
Einfuhren der Gewindestangen durch die Bohrungen ermöglicht wird.
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Sehr vorteilhaft ist es, wenn die Ausnehmung an einer parallel zur
Achse der Gewinde stange liegenden Seite halbkreisförmig ausgebildet ist und einen
einseitig offenen Führungsschlitz für den Führungsbund der Schraube aufweist. Diese
Ausgestaltung bringt den Vorteil, daß die Schraube einen kreisförmigen Sitz erhält,
wobei die eine Kreishälfte von der halbkreisförmigen Nut der Rundmutter und die
andere Hälfte durch die halbkreisförmige Ausbildung der Seite der Ausnehmung gebildet
wird, an welcher die Schraube in die Ausnehmung eingeführt wird. Die Schraube erhält
dadurch einen sicheren Sitz. Im Bereich dieser halbkreisförmigen Seite kann ein
in Richtung auf die Mitte der Ausnehmung einseitig offener Führungsschlitz vorgesehen
sein, in den ein zwischen dem Kopf und den Gewindegängen der Schraube vorgesehener
Führungsbund eingesetzt wird. Dieser Führungsbund weist einen kleineren Durchmesser
auf als der Außendurchmesser der Gewindegänge und der des Schraubenkopfes. Dadurch
wird die Schraube in ihrem Sitz fixiert, was zur Folge hat, daß die bei der Drehung
der Schraube aufgewendete Kraft sowohl in Vorwärts- als auch in Rückwärtsrichtung
auf die Rundmutter übertragen wird. Die Verbindung kann somit in einfacher Weise
wieder gelöst werden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die lichte
Weite der Ausnehmung so ausgebildet ist, daß der Abstand zwischen der der halbkreisförmigen
Seite der Ausnehmung gegenüberliegenden Seite und dem dieser am nächsten liegenden
Punkt der
Rundmutter kleiner als die Gewindehöhe der Schraube gehalten
ist.
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Die Rundmutter kann dadurch immer noch frei in der nnehmu gedreht
werden und kann durch diese Ausgestaltung beim Einbringen in den Steckkörper durch
Betätigung der Schraube in die Lage gebracht werden, daß ihre Achse fluchtend mit
der Bohrung im Steckkörper liegt. Sie wird dadurch von der Schraube auch dann gehalten,
wenn noch keine Gewindestange durch die Bohrung und die Rundmutter gesteckt ist.
Dies bedeutet eine Montageerleichterung.
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Der Steckkörper des neuen Beschlages läßt sich vorteilhafterweise
einstückig aus Metall gießen, wobei vorzugsweise Zink oder Aluminiummaterial verwendet
werden kann. Der Steckkörper weist dann die notwendige Stabilität auf, um ein sicheres
Zusammenschrauben der zu verbindenden Teile zu gewährleisten. Er kann aber auch
aus Kunststoff mit Metalleinlage hergestellt sein.
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Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der in den Figuren
dargestellten Ausführungsform, die im nachfolgenden beschrieben wird.
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Es zeigen: Fig. 1 zwei ausschnittsweise gezeigte Tische, die mit den
erfindungsgemäßen Beschlägen verbunden werden können, Fig. 2 perspektivische Darstellung
eines erfindungsgemäßen Steckkörpers, Fig. 3 Querschnitt entlang der Linie Ill-Ill
der Fig. 2 durch einen erfindungsgemäßen Steckkörper mit Rundmutter und Gewindestange,
Fig. 4 Längsschnitt durch einen vergrößert dargestellten Steckkörper und Fig. 5
einen Ausschnitt von zwei Tischen, die mit den erfindungsgemäßen Beschlägen versehen
und durch diese verbunden sind.
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In Fig. 1 sind zwei Arbeitstische 1a und 1b gezeigt, deren Trägergestell
von Stahlrohrträgern 4 gebildet werden1 die eine Tische platte 2 tragen. Die stirnseitigen
Laden werden von bügelförmigen Beinpaaren 3 gebildet, die ebenfalls aus einem Stahlrohrträgergestell
hergestellt sein können. Mit Hilfe der Erfindung können die beiden Tische 1a und
1b entsprechend der Pfeilrichtung in der Fig. 1 so zusammengestellt werden, daß
ihre Beinpaare 3a und 3b aneinanderliegen und über Gewindestangen in einer im folgenden
näher beschriebenen Weise zuverlässig und sicher mit den erfindungsgemäßen Beschlägen
zusammengehalten werden können.
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In Fig. 2 ist mit 5 ein erfindungsgemäßer Steckkörper bezeichnet,
der in perspektivischer Darstellung gezeigt ist und eine zylindrische Form aufweist.
An einem unteren Ende ist der Steckkörper 5 mit einem über den Durchmesser des Zylindermantels
überstehenden Kragen 9 ausgebildet, der als Anschlag beim Einsetzen des Steckkörpers
5 in entsprechende Öffnungen 4a (Fig. 5) in den Stahlrohrträgern 4 dient. In etwa
der Mitte des Steckkörpers 5 ist eine Bohrung 6 eingebracht, die den Steckkörper
5 durchsetzt und gleichzeitig die Verbindungslinie V-V der beiden Tische 1a und
1b darstellt. Senkrecht zu dieser Bohrung ist der Steckkörper 5 mit einer durchgehenden
Ausnehmung 7 versehen, die einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt hat und
an einer Seite 8, die parallel zur Verbindungsachse V-V liegt, halbkreisförmig ausgebildet
ist. In diese Ausnehmung 7 wird, wie aus dem in Fig. 3 gezeigten Querschnitt zu
ersehen ist, eine Rundmutter 10 so eingelegt, daß ihre Achse A mit der Verbindungsachse
V-V zusammenfallt. Eine Gewindestange 15 kann dann durch die Bohrung 6 gesteckt
werden, bis sie auf die Rundmutter 10 trifft. Durch Drehen der Rundmutter kann die
Gewindestange weiter in den Steckkörper 5 gezogen werden. Die Rundmutter 10 ist
auf ihrem Umfang mit einer umlaufenden Nut 11 von halbkreisförmigem Querschnitt
versehen, in die quer zur Umfangsrichtung gewindeartig verlaufende Rillen 12 eingebracht
sind.
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Uber die Rillen 12 kann die Rundmutter 10 mittels einer am Rand der
Ausnehmung 7 quer zur Verbindungsachse V-V eingebrachten Schraube 16 angetrieben
werden, wie dies aus der Fig. 4 zu erkennen ist. Die Schraube 16 ist an ihrem Hals
mit einem Führungsbund 17 ausgebildet, so daß sie mit diesem Hals in ein Trägerstück
14 eingesetzt werden kann, welches die halbkreisförmige Seite 8 stirnseitig abschließen
kann und einen Führungsschlitz 13 aufweist, der dem Durchmesser des Halses der Schraube
16 entspricht. Dadurch wird die Schraube 16 in ihrer Lage im Steckkörper 5 fixiert.
Dies hat zur Folge, daß die Rundmutter 10 in beide Drehrichtungen über die Schraube
16 angetrieben werden kann, indem deren Gewindegänge in etwa über eine dem halben
Durchmesser der Gewindegänge 16a der Schraube 16 entsprechenden Weg mit den Rillen
12 der Rundmutter 10 zusammenwirkt. Entlang ihrer Längsrichtung wird die Schraube
16 somit über die eine Hälfte ihres Durchmessers in der halbkreisförmigen Seite
8 und zur anderen Hälfte über die halbkreisförmige Nut 11 gefuhrt.
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Dadurch wird garantiert, daß die Rundmutter 10 sicher und zuverlässig
über die Schraube 16 angetrieben werden kann.
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Die lichte Weite d der Ausnehmung 7 ist so ausgebildet, daß dann wenn
die Rundmutter 10 in ihrer Lage in der Ausnehmung 7 sitzt, der Abstand s zwischen
dem Punkt der Rundmutter, der der halbkreisförmigen Seite 8 gegenüberliegenden Seite
am nächsten liegt, so gehalten ist, daß er kleiner als die Höhe h der Gewindegänge
der Schraube 16 ist. Das Einlegen der Rundmutter 10 kann dann dadurch geschehen,
daß sie beim Einstecken mit den Gewindegängen der Schraube 16 in Berührung kommt
und durch eine Drehung der Schraube 16 in ihre mit den Bohrungen fluchtende Position
gebracht werden kann.
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Ein solcher Steckkörper 5 kann zum Verbinden von Möbelstücken wie
Tischen, Stühlen o.dgl. an entsprechenden Stellen in diese Teile eingelassen werden.
In der Fig. 5 ist dies am Beispiel der beiden in Fig. 1 gezeigten Tische 1a und
1b dargestellt, die durch die Gewindestange 15 aneinander angelegt sind.Zu diesem
Zweck sind in die Stahlrohrträger 4 dem Durchmesser der Steckkörper
entsprechende
Bohrungen von unten eingebracht, durch die die Steckkörper bis zu einem Anschlag,
an dem sie mit ihrem Kragen 9 anliegen, eingeschoben werden können0 In den seitlichen
FuB-teilen 3a und 3b sind in der Höhe entsprechend ausgebildete Eanäle 18 eingebracht,
in denen die Gewindestange 15 verläuft.
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Das Zusammenmontieren der beiden Tische kann nun so geschehen, daß
zunächst dann, wenn die Tische noch auseinanderstehen, z.B. in den Tisch 1a der
Steckkörper 5a eingesetzt wird und danach die Gewindestange 15 durch den Kanal 18a
und die Bohrung 6 im Steckkörper 5a soweit eingeschoben wird, bis sie mit der Rundmutter
10, die von der Schraube in der entsprechenden Höhe gehalten wird, in Berührung
kommt Danach kann mit einem Schraubenzieher die leicht von unten zugängliche Schraube
16 gedreht werden, wodurch die Gewindestange 15 durch die Rundmutter 10 gezogen
wird. Da die Gewindestange 15 in dem Kanal 18a gehalten ist, wird dadurch der Steckkörper
5a mit der Rundmutter 10 und der Schraube 16 in seiner Position im Stahlrohrträger
4 gehalten.
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Jetzt kann der Tisch 1b so herangeführt werden, daß die Gewindestange
15 die Bohrung 18b durchsetzt und auf die Rundmutter 10 des Steckkörpers 5b trifft
Dann kann die Schraube 16 wieder solange gedreht werden, bis die Tische soweit aneinander
gezogen sind, daß die beiden Beinpaare 3a und 3b aneinander liegen.
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Die Schrauben 16 können jetzt fest angezogen werden, so daß sich eine
geschlossene Tischeinheit ergibt Wenn sich durch ein Verrücken der Tische die Verbindung
etwas lockern sollte, kann wegen der einfachen Zugänglichkeit der Schrauben 16 die
Verbindung in sehr einfacher Weise wieder gefestigt werden Da die Steckkörper von
außen nicht sichtbar sind, wird der optische Gesamteindruck auch nicht beeinträchtigt
Es ist auch denkbar, daß eine solche Verbindung mit nur einem Steckkörper dadurch
hergestellt wird, daß in den anderen, den Steckkörper nicht aufweisenden Tisch,
ein Gewinde eingebracht ist. in das die Gewindestange 15 fest eingeschraubt wird.
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Der zweite Tisch, welcher mit dem Beschlag versehen ist, kann dann
in der oben beschriebenen Weise angezogen werden, wobei allerdings dann die gesamte
Kraft zur Herstellung der Verbindung an einem Steckkörper wirkt.
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Es ist auch denkbar, mit einem solchen Beschlag Stuhlreihen, Schrankteile
oder Tischplatten miteinander zu verbinden, wobei eine solche Verbindung leicht
lösbar, unsichtbar, leicht zugänglich und trotzdem zuverlässig erfolgen kann. Der
Steckkörper muß auch nicht zylindrisch ausgebildet sein. Diese Form weist aber den
Vorteil der einfacheren Herstellungsmöglichkeit und den Vorteil auf, daß die Öffnungen
zum Einsetzen der Verbindungsbeschläge in die Stahlrohrträger 4 in einfacher Weise
gebohrt werden können.