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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bauteilesystem zur Herstellung einer lösbaren Verbindung von Bauelementen, insbesondere Möbelteilen als Möbel-, insbesondere Regalsysteme, mit zumindest einem als Stabprofilelement mit Längsachse ausgebildeten ersten Bauelement, zumindest einem an das erste Bauelement lösbar anschließbaren zweiten Bauelement und Schraubeinheiten wobei das als Stabprofilelement ausgebildete erste Bauelement zumindest eine parallel zur Längsachse angeordnete nach außen über eine Ausnehmung mit einer Breite offene Nut mit einem Hinterschneidungsbereich aufweist, eine erste Schraubeneinheit mit Kopfeinheit und Außengewinde vorhanden ist, die in den Hinterschneidungsbereich der Nut im Wesentlichen parallel zur Längsachse von der Stirnseite des Stabprofilelements her einführbar ist.
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STAND DER TECHNIK
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Es sind Bauteilsysteme für Möbelteile bekannt, bei denen die Tragstruktur über Profilelemente erzeugt wird, die an Knotenpunkten mit Kugel- oder Würfelelementen verschraubt werden. Zwischen den Tragprofilen vorhandene Boden- oder Wandelemente werden an den Tragprofilelementen selbst befestigt.
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Die deutsche Offenlegungsschrift
DE-A-30 36 560 offenbart einen Beschlag zur Herstellung einer lösbaren Verbindung von Teilen, insbesondere Möbelteilen, die insbesondere zur Verbindung von Tischelementen dient. Dabei wird im Randbereich zweier aneinandergrenzender Tischelemente in eine Ausnehmung ein Steckkörper eingesetzt, der eine frei drehbare Rundmutter aufweist. Diese Rundmutter ist über eine tangentiale an ihrem Umfang angreifbare Schraube betätigbar. Quer zu der Ausnehmung ist eine die beiden Ausnehmungen verbindende Gewindestange vorhanden, die jeweils mit der Rundmutter über deren Innengewinde kämmt, so dass bei Drehung der angreifenden Schraube die beiden Tischelemente miteinander über die Gewindestange verspannt werden.
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Aus der deutschen Patentschrift
DE 198 23 229 C2 ist ein Bauteilsystem der eingangs genannten Art bekannt. Die zweite Schraubeneinheit weist hierbei eine Kopfeinheit mit umfangsmäßig umlaufend angeordneter Verzahnungskontur auf, die stirnseitig in das zweite Bauelement einschraubbar ist. Im Verbindungszustand kämmt das Außengewinde der ersten Schraubeneinheit in der Verzahnungskontur der Kopfeinheit der zweiten Schraubeneinheit und die Unterseite der Kopfeinheit der zweiten Schraubeneinheit wird durch Drehen der ersten Schraubeneinheit auf die Innenfläche des Hinterschneidungsbereichs der Nut angepresst, wobei gleichzeitig die Kopfeinheit der ersten Schraubeneinheit an der Stirnfläche des Stabprofilelements angelegt ist.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung das technische Problem beziehungsweise die Aufgabe zugrunde, ein Bauteilesystem zur Herstellung einer lösbaren Verbindung von Bauelementen anzugeben, das in einfacher und wirtschaftlicher Weise hergestellt werden kann, eine einfache und wirtschaftliche Montage ermöglicht, insbesondere hinsichtlich eines Möbelbau-, insbesondere Regalsystems eine hohe Maßflexibilität aufweist und auch von einem Nichtfachmann montiert werden kann.
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Das erfindungsgemäße Bauteilsystem ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Das erfindungsgemäße Bauteilsystem zur Herstellung einer lösbaren Verbindung von Bauelementen der eingangs genannten Art zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass eine in die Nut einführbare Hülseneinheit mit zumindest bereichsweise vorhandenem Innengewinde, in das die erste Schraubeneinheit einschraubbar ist, und mit einer quer zur Längsrichtung durchgehenden Ausnehmung mit einer oberseitigen in Fluchtung der Ausnehmung verlaufenden verbreitertem Kopfausnehmung, insbesondere Senkung, Einschliff oder Einschnitt, und einer unterseitigen Unterausnehmung, insbesondere Bohrung oder Nuteinschnitt vorhanden ist, wobei die Umfangskontur der Hülseneinheit zumindest bereichsweise breiter ist als die Breite der Ausnehmung des ersten Bauelements, wobei im Verbindungszustand die zweite Schraubeneinheit durch die Ausnehmung der Hülseneinheit in das zweite Bauteil eingeschraubt ist, die erste Schraubeneinheit in das Innengewinde der Hülseneinheit eingeschraubt ist und pressend unterseitig an der Senkkopfeinheit der zweiten Schraubeneinheit anliegt, wodurch die Hülseneinheit das erste Bauelement auf das zweite Bauelement presst.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bauteilsystems zeichnet sich dadurch aus, dass das Stabprofilelement als Dreieckprofilelement mit zwei, insbesondere in einem Winkel von circa 90° vorhandene, Außenflächen mit jeweils einer Nut ausgebildet ist.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bauteilsystems das einen Anschluss bis zu maximal vier Bauelementen an die Stabprofilelemente ermöglicht, zeichnet sich dadurch aus, dass das Stabprofilelement als Polygonalelement, zum Beispiel als Viereckprofilelement mit vier, insbesondere in einem Winkel von circa 90° untereinander jeweils angeordneten oder als Sechseckprofilelement mit sechs, insbesondere in einem Winkel von circa 60° untereinander jeweils angeordneten, Außenflächen jeweils mit einer Nut ausgebildet ist.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, die eine dauerhaft zuverlässige Verbindung zwischen Stabprofilelement und angrenzendem Bauelement gewährleistet zeichnet sich dadurch aus, dass die zweite Schraubeneinheit geneigt zur Stirnfläche des zweiten Bauelementes in dasselbe eingeschraubt ist.
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Die Hülseneinheit ist in einer bevorzugten Ausgestaltung als Langmuttereinheit ausgebildet, wobei die Hülseneinheit oder Langmuttereinheit in vorteilhafter Art und Weise zumindest bereichsweise eine runde oder polygone Umfangskontur aufweist. Darüber hinaus kann die Hülseneinheit beziehungsweise Langmutter ein durchgehendes Innengewinde aufweisen. Eine derartige Ausgestaltung der Hülseneinheit beziehungsweise Langmutter gestattet eine äußerst wirtschaftliche Herstellung derselben.
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Die durchgehende Ausnehmung der Hülseneinheit ist bevorzugt in einem Winkelbereich zwischen 80 bis 100°, mit einem Winkel von circa 90°, quer zur Längsrichtung ausgebildet. Die Senkung der Hülseneinheit ist in einer besonders vorteilhaften Weiterbildung als Kegelsenkung ausgebildet, wobei der Kegelwinkel der Senkung bevorzugt im Bereich zwischen 70 bis 110°, insbesondere bei 90°, liegt.
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Die Hülseneinheit selbst kann als Metallteil, Kunststoffteil oder Druckgussteil als bevorzugte Materialien ausgebildet sein.
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Für die Hülseneinheit beziehungsweise Langmutter sind auch andere Bezeichnung geläufig wie Distanzhülse, Distanzstück, Abstandsmutter oder im Englischen long nut oder nut.
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Bevorzugte Merkmale der Langmutter sind:
Ein in Längsachse durchgehend verlaufendes Innengewinde, das zumindest bis zum Anfang der durchgehend Ausnehmung verläuft. Das Innengewinde kann auch durchgehend ausgebildet sein. Die Durchgangsbohrung beziehungsweise Ausnehmung quer zur Längsachse der Hülseneinheit/Langmutter ist im Durchmesser größer als die zweite Schraubeneinheit und kleiner als deren Senkkopfeinheit. Die Hülseneinheit beziehungsweise Langmutter weist innerhalb der durchgehenden Ausnehmung eine kegelartige Senkung auf. Die Kegelsenkung entspricht im Wesentlichen der Ausformung der Unterseite der Senkkopfeinheit der zweiten Schraubeneinheit. Die zweite Schraubeneinheit kann als Holzschraube ausgebildet sein oder als Maschinenschraube. Des Weiteren ist auch eine andere Kopfform einsetzbar, sofern dieselbe Verspannungsart umgesetzt werden kann. Beispielsweise können Tropetenhalskopfschrauben oder Senkschrauben mit anderen Senkungswinkeln eingesetzt werden, wobei die Senkung in der Hülseneinheit beziehungsweise Langmutter zumindest annäherungsweise dieselbe Kontur aufweisen sollte.
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Der Senkkopfdurchmesser der zweiten Schraubeneinheit entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser der Hülseneinheit beziehungsweise Rundmutter, wobei größere oder kleinere Senkköpfe zum Einsatz kommen können, falls dies erforderlich ist.
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Eine besonders hohe Wirtschaftlichkeit, gekoppelt mit einer besonders einfachen Montage wird dadurch ermöglicht, dass gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung das Stabprofilelement als Strangpressprofilelement, insbesondere aus Aluminium, ausgebildet ist.
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Eine optisch ansprechende Charakteristik läßt sich dadurch erzielen, dass erfindungsgemäß auf der Stirnseite der Stabprofilelemente und/oder Plattenelemente Abdeckkappen beziehungsweise Abdeckstreifen angeordnet sind.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Hülseneinheit unterseitig eine Vorsprungeinheit aufweist, deren Breite im Wesentlichen der Breite der Ausnehmung der Nut des Stabprofilelements entspricht.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung zeichnet sich dadurch aus, dass die Nut des Stabprofilelements einen Hochovalquerschnitt oder einen Kreisquerschnitt aufweist.
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Nachfolgend ist eine nicht erschöpfende Aufzählung der Vorteile des erfindungsgemäßen Bauteilesystems beschrieben. Mit dem erfindungsgemäßen Bauteilesystem läßt sich eine dezentrale Fertigung der wesentlichen Dimensionsteile wie Stabprofilelemente und Plattenelemente umsetzen, so dass das System als Bausatzsystem beispielsweise in einem Baumarkt auch für den Nichtfachmann angeboten werden kann. Weiterhin lassen sich ökonomische und ökologische Vorteile dadurch erzielen, dass ganze Werkstoffplatten transportiert, abgestapelt und bearbeitet werden können, ohne das Vorab bereits im Werk ein Zuschnitt vorgenommen werden muß. Durch den Einsatz des beschriebenen Stabprofilelementes ist eine Ankopplung von Bauelementen mit mehreren Elementen möglich, so dass auch komplexe Möbelteilstrukturen problemlos umgesetzt werden können.
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Das erfindungsgemäße Bauteilsystem ist problemlos erweiterbar, umbaubar, zerlegbar. Die Stabprofilelemente beziehungsweise die Plattenelemente können problemlos auf das jeweilige Maß geschnitten oder bedarfsweise gekürzt werden. Das System ermöglicht auch die Umsetzung dreidimensionaler Strukturen, da die Stabprofilelemente untereinander senkrecht zueinander angeschlossen werden können.
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Als Material für die Plattenelemente können die bekannten Vollmaterialien bevorzugt in einer Stärke 18 bis 19 mm (Millimeter) eingesetzt werden. Bei der Entsorgung ist eine Materialtrennung problemlos möglich. Die Kanten gesägter Stirnkanten werden durch die Stabprofilelemente fast vollständig abgedeckt, so dass keine Nachbearbeitung nötig ist.
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Durch den Einsatz der Stabprofilelemente kommt es auch zu einer Gewichts- und Kraftentlastung der Schraubverbindung.
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Die Montage des erfindungsgemäßen Bauteilsystems ist mit einfachsten Mitteln, beispielsweise lediglich unter Verwendung eines Schraubendrehers oder Bohrers, möglich.
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Auch ohne eventuelle Abdeckleisten beziehungsweise Abdeckkappen ist die gesamte Schraubverbindung nicht sichtbar. Der Einsatz der relativ steifen Stabprofilelemente, insbesondere als Strangpressprofile aus Aluminium, verhindert zuverlässig ein Verziehen bei beispielsweise Massivholzplatten. Gleichzeitig gewährleisten die Stabprofilelemente einen hervorragenden Kantenschutz für die eingesetzten Holzteile.
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Eine weiterer großer Vorteil besteht darin, dass die Verbindung problemlos nachgezogen werden kann.
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Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch die nachstehend angegebenen Ausführungsbeispiele. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
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1 schematische Detailperspektive eines Regalsystems bestehend aus Plattenelementen und Stabprofilelementen,
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2 schematische Detailperspektivdarstellung des Details A gemäß 1,
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3 schematische Detailperspektivdarstellung des Anschlusses eines Plattenelementes an ein Stabprofilelement mit einer ersten und zweiten Schraubeneinheit und einer Hülseneinheit im nicht verschraubten Zustand,
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4a, b, c schematische Detailschnittdarstellung des Anschlusses eines Stabprofilelementes an ein Stabprofilelement in unterschiedlichen Montagepositionen,
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5 schematische Detailperspektivdarstellung des Anschluss gemäß 3 bei abgeschnittenen Endbereich des Stabprofilelements,
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6 schematische Detailperspektivdarstellung zu Beginn des Montagevorgangs, das heißt bei Ansatz der zweiten Schraubeneinheit mit Hülseneinheit an dem zweiten Bauelement,
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7 schematische Stirnansicht des Anschlusses bei geneigter Stirnfläche des zweiten Bauelements,
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8a, b zwei weitere Ausführungsformen der Hülseneinheit mit einer unterseitig angeformten Vorsprungeinheit,
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9 schematische Perspektivdarstellung einer Hülseneinheit mit einem V-förmigen Einschnitt anstelle der Senkung und einem bis zum Einschnitt verlaufenden Innengewinde,
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10 schematischer Längsschnitt durch die Hülseneinheit gemäß 9,
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11 schematische Stirnansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Hülseneinheit mit einem oberseitigen V-förmigen Einschnitt und einer unterseitigen nutartigen Ausnehmung und
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12 schematischer Längsschnitt durch die Hülseneinheit gemäß 11.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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1 zeigt schematisch ein Regalsystem 50, das ein orthogonales Raster besitzt. Dabei sind Plattenelemente 12.1 vorhanden, die als Seitenwandelemente und Bodenelemente ausgebildet sind. Die Verbindung der Seitenwandelemente mit den Bodenelementen erfolgt über schematisch dargestellte Stabprofilelementen 10 wobei in 2 erkennbar ist, dass die Stabprofilelementen 10 als Strangpressprofileinheiten mit im wesentlichen quadratischer Außenkontur ausgebildet sind. Als Material für die Stabprofilelemente 10 wird bevorzugt Aluminium eingesetzt. Auf sämtlichen vier Außenflächen der Stabprofilelement 10 sind Nuten 14 eingeformt, die anhand 3 beschrieben näher werden.
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In 3 ist der Detailanschluss eines Stabprofilelements 10 an ein Plattenelement 12.1 schematisch dargestellt. Wie bereits erwähnt besitzt das Stabprofilelement 10 mit seiner Längsachse 11 parallel in Richtung der Achse 11 sich erstreckende durchgehende Nuten 14, die auf jeder Außenfläche des Stabprofilelements 10 vorhanden sind.
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Die Nuten 14 weisen eine nach außen offene Ausnehmung 18 mit einer Breite B auf. Zu beiden Seiten jeder Nut 14 ist jeweils ein Hinterschneidungsbereich 16 in das Profilelement 10 eingeformt.
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Der stirnseitige Anschluss des Stabprofilelements 10 an das Plattenelement 12.1 erfolgt über eine erste Schraubeneinheit 20 in Verbindung mit einer zweiten Schraubeneinheit 30 über eine Hülseneinheit 60, die im Ausführungsbeispiel als Rundmutter 60 ausgebildet ist, wie folgt (siehe 4a, b und c):
Die Rundmutter 60 (Hülseneinheit 60) weist ein durchgehendes Innengewinde 62 auf und besitzt eine im Wesentlichen rechtwinklig zur Längsrichtung der Rundmutter durchgehende Ausnehmungen 64, die einseitig von oben her eine Senkung 66 und von unten eine Bohrung 72 aufweist. Die zweite Schraubeneinheit 30 mit ihrem Gewinde 32 weist eine Kopfeinheit 34 auf, die im Ausführungsbeispiel eine Kegelstumpfkontur 35 besitzt. Oberseitig ist an der zweiten Schraubeneinheit 30 eine Einsprägungskontur 38 zum Ansatz eines entsprechenden Werkzeugs vorhanden. Auch die erste Schraubeneinheit 20 weist in ihrer Kopfeinheit 24 eine Einprägungskontur 26 zum Ansatz eines Werkzeugs auf.
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Zunächst wird die zweite Schraubeneinheit 30 in einem vorgegebenen Abstand D1 vom in 3 rechten Stirnrandbereich des Plattenelements 12.1 in den in 3 oberseitig angeordneten Stirnbereich im Wesentlichen mittig über eine Ausnehmung 64 der Rundmutter eingeschraubt (siehe Zustand in 7). Hierzu weist die Kopfeinheit 34 der zweiten Schraubeneinheit 30 eine Einprägungskontur 38 auf, in die ein entsprechendes Werkzeug formschlüssig eingreift. Die zweite Schraubeneinheit 30 wird hierbei soweit in die obere Stirnseite des Plattenelements 12.1 eingeschraubt, dass der Abstand der Unterseite der Rundmutter 60 zu dem oberen Stirnbereich des Plattenelementes 12.1 unwesentlich größer ist als die Wandstärke der Stabprofilelement 10 im Bereich beidseits der Nut 14, das heißt im Hinterschneidungsbereich 16.
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Nach dem Eindrehen der zweiten Schraubeneinheit 30 in der beschriebenen Art kann das Stabprofilelement 10 auf die obere Stirnseite des Plattenelementes 12.1 aufgeschoben werden, derart, dass der Schaft der zweiten Schraubeneinheit 30 die Ausnehmung 18 durchstößt und die Rundmutter 60 die beidseits der Ausnehmung vorhandene Wandung der Stabprofilelement 10 überragt, dass heißt in den Hinterschneidungsbereich 16 der Nut 14 ragt.
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Sodann wird von der zugänglichen Seite des Stabprofilelements 10 eine zuvor lose in die Gewinde führende Längsrichtung der Rundmutter 60 eingeführte zum Innengewinde der Rundmutter 60 passende erste Schraubeneinheit 20 betätigt. Die erste Schraubeneinheit 20 sollte mindestens in ihrer Länge den Abstand von Schraubengrundkörper/Schraubenhals der zweiten Schraubeneinheit 30 bis zum Anfang der Rundmutter 60 in Längsrichtung erreichen. Eine Ausformung der ersten Schraubeneinheit 20 als Kegel (wie dargestellt) oder Rundspitze ist prinzipiell nicht nötig, im Bedarfsfall jedoch einsetzbar. Zum Betätigen der ersten Schraubeneinheit 20 kann die Einsprägungskontur 26 der Kopfeinheit 24 der ersten Schraubeneinheit 20 als Inbus oder Torx (eingetragene Marke) oder Kreuzschlitz ausgebildet sein, an dem entsprechende formschlüssige Werkzeuge angesetzt werden können. Betätigung erfolgt über den Kanal der Nut 14, wobei bei versetzen Bauteilen mit erschwerten Zugang beispielsweise ein Inbus- oder Torxkugelkopfantrieb eingesetzt werden kann.
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Der Durchmesser der Kopfeinheit 24 der ersten Schraubeneinheit 20 ist so gewählt, dass der Durchmesser der Rundmutter 60 nicht überragt oder unwesentlich überragt wird. Damit wird gewährleistet, dass ein Zusammenschieben leicht erfolgen kann. Es kann jedoch ein Durchmesser gewählt werden, der größer ist und zwar bevorzugt in dem Fall, bei dem Schraubenköpfe und Schraubenlängen verwendet werden, die sich an der Stirnseite des Stabprofilelements 10 anlegen und deshalb größer sind wie beispielsweise Tellerkopfschrauben.
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Sobald die erste Schraubeneinheit 20 betätigt wird, trifft diese mit ihrem Anfang nach einigen Umdrehungen auf die kegelförmige Kontur 35 der zweiten Schraubeneinheit 30. Idealerweise stößt die stumpfe Spitze der ersten Schraubeneinheit 20 auf den oberen Bereich der Kegelstumpfkontur 35 der zweiten Schraubeneinheit 30 und zwar von unten. Nun schiebt sich die Kopfeinheit 34 der zweiten Schraubeneinheit 30 mit dem daran verschraubten zweiten Bauelement (Plattenelement 12.1) nach oben, die Kopfeinheit 34 hebt sich von der Rundmutter 60 ab und Verbindung zwischen dem Stabprofilelement 10 und dem zweiten Bauteil 12 wird nun fest.
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Der Anzugsweg der Verbindung definiert sich durch diese Kontaktstelle. Die Höhe der Kopfeinheit 34 der zweiten Schraubeneinheit 30 bis zum zylindrischen Schraubenhals ist im Wesentlichen gleich dem Anzugsweg der Verbindung bei Betätigung von der Stirnseite her der ersten Schraubeneinheit 20.
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Der verschraubte Endzustand der Verbindung ist in 5 beziehungsweise 7 schematisch dargestellt.
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Ein Herausdrehen der ersten Schraubeneinheit 20 bewirkt, dass die Verbindung lose wird und das Stabprofilelement 10 oder zweite Bauelement 12 soweit herausgeschoben werden kann, dass die zweite Schraubeneinheit 30 betätigt werden kann. In diesem Zustand kann die zweite Schraubeneinheit 30 nachjustiert werden, falls die erste Schraubeneinheit 20 am zylindrischen Schraubenhals der zweiten Schraubeneinheit 30 bereits anliegen würde und somit keine weitere Verspannung erfolgen würde. Die Verbindung kann somit nachgezogen werden über die erste Schraubeneinheit 20 von der Stirnseite des Stabprofilelements 10 her, wobei bei mangelnden ausreichenden Anzugsweg durch das oben dargestellte Vorgehen an der zweiten Schraubeneinheit 30 ein erneutes Untergreifen der ersten Schraubeneinheit 20 ermöglicht wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Verbindung selbst bei sehr lockerer Verbindung stets problemlos neu eingestellt werden kann.
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Ein Abbrechen/Abdrücken der Kopfeinheit 34 der zweiten Schraubeneinheit 30 ist nicht gegeben, da die Kopfeinheit selbst bei starkem Drehmomenten sich weitgehend an der ihr gegenüberliegenden Senkung 66 der Rundmutter 60 beziehungsweise am Lochrand der durchgehenden Ausnehmung 64 der Rundmutter 60 anlegen wird.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der zweiten Schraubeneinheit ist gegeben, wenn diese leicht geneigt in das zweite Bauelement 12 (Plattenelement 12.1) eingedreht wird. Es ist auch möglich, die Senkung 66 der Rundmutter 60 leicht schräg vorzusehen. In beiden Fällen ist die Querbelastung auf die Kopfeinheit 34 der zweiten Schraubeneinheit 30 geringer, da die Kopfeinheit 34 an der Senkung 66 der Rundmutter 60 anliegen kann.
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Das Stabprofilelement 10 kann in seinem Querschnitt variieren. Dabei ist darauf zu achten, dass immer ein Hinterschneidungsbereich 16 vorhanden ist, der ausreichend Platz für die Rundmutter 60 bietet, um eine sichere Anpressbarkeit im Hinterschneidungsbereich 16 zu gewährleisten. Siehe hierzu insbesondere 7.
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Die Nut 14 des Stabprofilelements 10 ist so zu gestalten, dass genügend Raum vorhanden ist für die in Längsrichtung einzuführende Rundmutter 60 und die zumindest teilweise darüber hinaus tretende Kopfeinheit 34 der zweiten Schraubeneinheit 30 im maximal festgezogenen Zustand der ersten Schraubeneinheit 20.
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Mit dem dargestellten erfindungsgemäßen Bauteilesystem sind folgende Verbesserungen gegenüber den bekannten Systemen gegeben:
- – Es sind keine speziellen Bedienwerkzeuge mehr erforderlich, da Handhebelvarainten mit Spindelschrauben und auf Zug und Druck entfallen können und ebenso ein spezielles Handhabungsgerät wie aus der DE 10 2010 007 682 bekannt.
- – Es ist ein schnelles Zuziehen und Lösen der Verbindung von vorne mittels einer Schraubmaschine möglich, wodurch der Erklärungsbedarf sinkt und Fehlbedienungen minimiert werden.
- – Aufgrund der zur Verfügung stehenden Werkzeuge ist eine problemlose Bedienbarkeit von Innenecken bei Winkelabschnitten möglich.
- – Die Verfügbarkeit der Teile ist gewährleistet, da für die erste und zweite Schraubeneinheit und die Hülseneinheit Normteile zum Einsatz kommen können, wobei bezüglich der Rundmutter 60 lediglich wenige Bearbeitungsvorgänge nötig sind – nämlich Herstellen der durchgehenden Ausnehmung 64 mit Senkung 66 um das Verbindungsteil zu komplettieren.
- – Die Kosten verringern sich, da die im Stand der Technik bekannte Zahnkopfschraube, die in ihrer Herstellung relativ teuer ist, und das Bedienwerkzeug entfallen können.
- – Doppelschrägschnitte, sogenannte Schifterschnitte sowie Schrägschnitte in der Plattenkante werden insbesondere unter Verwendung der Rundmutter bestens umgesetzt, da die zweite Schraubeneinheit, zum Beispiel Holzschraube, nicht so schnell aus der Plattenfläche austritt. Insgesamt steigt dadurch die Winkelkombinationsmöglichkeit des gesamten Bausystems. Eine gewisse Schwenkbarkeit ist umsetzbar.
- – Die Rund-/Langmuttern 60 sind in vielen Maßen verfügbar, ebenso die erste und zweite Schraubeneinheit. Dies bedeutet, dass vielfältige Querschnitte von Platten/Holz sehr leicht umgesetzt werden können.
- – Die Rundmutter 60 wird zu einer größeren Anpressfläche im Hinterschneidungsbereich des Stabprofilelements 10 im Vergleich zu der bekannten Zahnkopfschraube. Dies bedeutet eine höhere zulässige Beanspruchung und dauerhafte zulässige Funktionalität.
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Es ist auch der Einsatz anders gearteter Stabprofilelemente denkbar, deren Nut eine anders geartete Innenumfangskontur aufweist. Für die Funktionalität ist es lediglich erforderlich, dass die Hülseneinheit einerseits in die Nut einführbar ist und andererseits eine Umfangskontur aufweist, die ein sicheres Verspannen innerhalb der Nut des Stabprofilelements durch das Zusammenspiel der ersten und zweiten Schraubeneinheit gewährleisten.
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In den 8a und b sind zwei weitere alternative Ausführungsformen einer Hülseneinheit 60.1, 60.2 dargestellt, wobei sich die Hülseneinheit 60.1 gemäß 8a von der oben beschriebenen Hülseneinheit 60 dadurch unterscheidet, dass unterseitig eine Vorsprungeinheit 70 angeformt ist, die eine geringfüge kleinere Breite aufweist, als die Breite B der Ausnehmung 18 der Nut 14 des Stabprofilelements 12.1. Die Hülseneinheit 60.2 gemäß 8b weist gegenüber der Hülseneinheit 60.1 gemäß 8a eine bauchige Umfangskontur auf, die oberseitig abgeflacht ist.
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In den 9 und 10 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Hülseneinheit 60.3 dargestellt, die anstelle der oberseitigen Senkung einen Einschnitt oder einen Einschliff 68 aufweist, der zusammen mit der unterseitigen Bohrung 72 die durchgehende Ausnehmung 64 bildet. Das Innengewinde 62.1 verläuft bis zur unteren Spitze des Einschnitts 68.
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In den 11 und 12 ist schließlich ein letztes Ausführungsbeispiel einer Hülseneinheit 60.4 dargestellt, die ebenfalls oberseitig einen V-förmigen Einschnitt 68 besitzt, wobei jedoch die unterseitige Bohrung 72 durch einen Nuteinschnitt 74 gebildet ist, der im dargestellten Ausführungsbeispiel durchgehend vorhanden ist. Der Nuteinschnitt 74 kann auch nur über eine Teillänge der Hülseneinrichtung 60.4 verlaufen. Wesentlich ist, dass er bis in den Bereich der Spitze des Einschnitts 68 reicht, so dass die zweite Schraubeinheit eingeschraubt werden kann.
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Die Position des Einschnitts 68 beziehungsweise der Senkung 66 kann auch außermittig vorhanden sein.
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Das erfindungsgemäße Bauteilesystem ermöglicht insbesondere eine einfache und wirtschaftliche Herstellung und Montage eines Regalsystems gemäß 1. Darüber hinaus sind dreidimensionale Möbelteilstrukturen umsetzbar, die auf demselben, einfachen Verbindungsprinzip beruhen.
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Das Profil kann auch als kurzes Profil ausgebildet sein, das nicht über die genannte Längsseite der Platte vorhanden ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3036560 A [0003]
- DE 19823229 C2 [0004]
- DE 102010007682 [0058]