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DE3004422C2 - Parabolreflektor - Google Patents

Parabolreflektor

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DE3004422C2
DE3004422C2 DE3004422A DE3004422A DE3004422C2 DE 3004422 C2 DE3004422 C2 DE 3004422C2 DE 3004422 A DE3004422 A DE 3004422A DE 3004422 A DE3004422 A DE 3004422A DE 3004422 C2 DE3004422 C2 DE 3004422C2
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Description

Die Erfindung betrifft einen Reflektor, insbesondere für Fahrzeugleuchten und Geheinwerfer, der aus einem transparenten Material besteht und der das von einer Lichtquelle in das Reflektormaterial eintretende Licht durch gekrümmte, auf der inneren, konkaven, der Lichtquelle zugewandten Seite vorgesehene und als zur optischen Achse rotationssymmetrische Dreikant-Ringprismen ausgebildete Totalreflexionsprismen wieder ausstrahlt.
Bei einem bekannten derartigen Glasreflektor (CH-PS 1 86 375) sind kreisringförmige Totalreflexionsprismen vorgesehen, die sowohl an der Außenseite als auch an der inneren, der Lichtquelle zugewandten Seite angeordnet sein können. Dabei dient jedoch dieser bekannte Reflektor weniger der Bündelung des Lichts als der Zerstreuung des Lichtes, weil er nicht aus einem glasklaren Material besteht sondern das Material so gewählt ist, daß eine Dispersion oder Diffusion des Lichtes erzielt wird. Aus diesem Grund sind auch ein ίο Teil der Prismen nicht für Totalreflexion ausgebildet sondern so gestaltet, daß das Licht hindurchtritt. Zur Herstellung dieses bekannten Reflektors sind, auch wenn er nicht aus Glas sondern beispielsweise aus Kunststoff hergestellt würde, komplizierte Formkörper erforderlich, weil der Reflektor Hinterschneidungen aufweist, die zu einer mehrfachen Unterteilung des Werkzeuges zwingen. Außerdem muß bei diesem bekannten Reflektor ein Material mit sehr hohem Brechungsindex von η = 3 oder mehr verwendet werden. Ein so hoher Brechungsindex wird aber nur von besonders ausgewählten und teueren Materialien erreicht. Wird dagegen ein preiswertes Material mit einem Brechungsindex von etwa η = 1,5 verwendet, so würden die Prismen lediglich eine diffuse Streuung des Lichtes hervorrufen, was möglicherweise bei dem bekannten Reflektor erwünscht war, da er eine Blendwirkungsminderung erzielen soll.
Es ist auch ein Reflektor bekannt (DE-OS 27 14 793), der aus einem transparenten Material besteht, auf dessen Außenseite oder Rückseite vom Scheitelbereich des Reflektors strahlenförmig ausgehende Dachkantprismen angeformt sind. Dabei muß der First der Dachkantprismen bzw. die Höhe der Dachkantprismen einer vorgegebenen Funktion folgen. Um zweckmäßige Abmessungen der Dachkantprismen zu erhalten ist es außerdem erforderlich, die Reflektorfläche in mehrere Ringflächen zu unterteilen, also die einzelnen Dachkantprismen in ihrer Längsrichtung in mehrere Abschnitte aufzuteilen, die nach Art einer Fresnellinse gegeneinander versetzt sind. Dadurch wird das zur Herstellung dieses bekannten Reflektors erforderliche Werkzeug zusätzlich verteuert und aufwendig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen das Licht gut bündelnden Reflektor zu schaffen, der ohne Verspiegelung auskommt, als Rotationskörper ausgebildet ist und aus preiswertem Werkstoff mit einfach herstellbaren Werkzeugen geformt werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß eine erste der drei Grenzflächen eines Ringprismas etwa zylindrisch zur optischen Achse des Reflektors ausgebildet ist, daß eine zweite Grenzfläche durch die Reflektorrückseite gebildet ist, die außerhalb des Scheitelbereiches annähernd die Gestalt eines Rotationsparaboloides aufweist, und daß außerhalb des Scheitelbereiches die dritte Grenzfläche etwa parallel zu einem von der Lichtquelle (Bennpunkt) kommenden Strahl ausgerichtet ist und damit einen Abschnitt einer Kegelstumpfmantelfläche bildet, deren Kegelspitze etwa in der Mitte der Lichtquelle (Brennpunkt) liegt, wobei der Scheitelbereich einen Raumwinkel einschließt, der etwa 30° bis 60° beträgt und dessen Spitze etwa im Brennpunkt bzw. Mittelpunkt der Lichtquelle liegt.
Ein großer Vorteil des erfindungsgemäßen Reflektors besteht darin, daß er rotationssymmetrisch zur optischen Achse gestaltet ist und er daher einfach und kostengünstig herstellbar ist. Ein Werkzeug zur Formgebung eines derartigen Reflektors kann beispiels-
weise im wesentlichen aus zwei Drehteilen bestehen, die der Außenkontur bzw. der Innenkontur des Reflektors entsprechen. Da die erste Grenzfläche der Ringprismen etwa zylindrisch zur optischen Achse ausgebildet ist, ist ein Entformen in Richtung der optischen Achse jederzeit möglich. Um diese Entformbarkeit noch zu verbessern, kann, ohne daß sich dadurch die Wirkungsweise ändert oder die Qualität merklich beeinträchtigt wird, eine von der Zylindermantelform ganz wenig abweichende Kegelmantelform als erste Grenzfläche vorgesehen sein. Von Vorteil gegenüber üblichen, oberflächenverspiegelten Reflektoren ist, daß Arbeitsgänge bei der Herstellung eingespart werden, was zu einer kostengünstigeren Produktion führt; außerdem wird ein Reflektor mit größerer Lebensdauer erhalten, weil diese nicht mehr von der Unversehrtheit der Spiegelschicht abhängt
Die dritten Grenzflächen der Ringprismen bilden, da sie etwa parallel zu einem von der Lichtquelle kommenden Strahl ausgerichtet sind, je-veils einen Abschnitt einer Kegelstumpfmantelfläche, deren Kegelspitze etwa in der Mitte der Lichtquelle (Brennpunkt) liegt Dabei ist die dritte Grenzfläche des Ringprismas, das vom Scheitel des Reflektors etwa den gleichen Abstand aufweist wie der Mittelpunkt der Lichtquelle, etwa eine Planfläche. Die Spitze des Mantels derjenigen Grenzflächen, die näher dem Scheitel des Reflektors sind, weist in Strahlrichtung, wogegen die Spitze des Kegels derjenigen dritten Grenzflächen der Ringprismen, die einen größeren axialen Abstand vom Reflektor-Scheitel aufweisen als der Brennpunkt, in Richtung auf den Reflektorscheitel weist. Der Scheiielbereich schließt ebenfalls einen Kegelraum ein, dessen Spitze im Brennpunkt liegt und der einen Winkel von ungefähr 30° bis 60° einschließt.
Bei der erfindungsgemäßen Gestaltung des Reflektors tritt das von der Lichtquelle kommende Licht durch die erste Grenzfläche in das Ringprisma ein, wird an der zweiten Grenzfläche total reflektiert und tritt durch die dritte Grenzfläche wieder aus, wobei es achsparallel oder etwa achsparallel gerichtet ist. Soll das Licht insgesamt oder in bestimmten Bereichen von der achsparallelen Ausrichtung etwas abweichen, so genügt es, die Neigung mindestens einer der drei Grenzflächen zur optischen Achse etwas zu verändern.
Im allgemeinen befindet sich im Scheitelbereich des Reflektors eine Öffnung, durch die hindurch eine Lichtquelle, beispielsweise eine Glühbirne, eingeführt und gehalten wird. In diesem, im »Schatten« der Lichtquelle befindlichen Bereich wird also das Licht der Lichtquelle nicht reflektiert und damit nicht ausgenutzt. Es braucht daher dieser Bereich auch nicht bei der Auslegung des Reflektors berücksichtigt werden.
Das zur Herstellung des Reflektors verwendete Material muß transparent sein und muß in dem Bereich, in dem der Lichtstrahl auf die zweite Grenzfläche auftritt, Totalreflexion zulassen. Im vorderen Bereich des Reflektors, also in dem Bereich, der von der offenen Seite her bis etwa zur Ebene des Brennpunktes oder der Lichtquellenmitte reicht, können insbesondere alle bekannten transparenten Massenkunststoffe verwendet werden, da sie einen Brechungsindex von mindestens annähernd 1,5 aufweisen. Im rückwärtigen Bereich, also in dem an dem vorderen Bereich anschließenden und bis zum Scheitel reichenden Teil des Reflektors können transparente Kunststoffe verwendet werden, deren Brechungsindex möglichst im Bereich über 1,5 liegt, wie beispielsweise Polycarbonat (PC) mit einem Brechungsindex η = 1,586. Auch Polystyrol (PS) mit einem Brechungsindex π = 1,59 ist gut verwendbar. Ebenso ist Styrolacrylnitril (SAN) mit einem Brechungsindex von η = 1,567 geeignet Dasselbe gilt auch für Epoxidharze mit einem Brechungsindex von π = 1,55—1,61. Es versteht sich, daß Glas ebenfalls verwendbar ist Für die Werkstoffwahl ebenso wie für die Wahl der Stufenhöhe bzw. Prismenringbreite gelten neben Gesichtspunkten der Stylistik solche der Zweckmäßigkeit, sowie andererseits, daß die Bedingung für Totalreflexion eingehalten werden muß.
Im Scheitelbereich des Reflektors treten erhöhte Lichtverluste auf, was dann keine Rolle spielt, wenn dieser Bereich ohnedies als eine Öffnung für die als Lichtquelle dienende Glühbirne verwendet ist Es gibt jedoch Fälle, in denen aus Platzgründen oder auch aus sonstigen Gründen der Scheitelbereich des Reflektors geschlossen ist und ebenfalls als Reflexionsfläche dient Die Lichtquelle ist dann durch eine seitliche öffnung oder von vorn in den Reflektor eingeführt und gehalten. Um auch in diesem Scheitelbereich die gewünschte Totalreflexion zu erhalten, also ohne Verspiegelung auszukommen, genügt es, wie bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, zusätzlich zur Verwirklichung der eingangs genannten Merkmale, wenn die zweiten Grenzflächen, die einander relativ zur optischen Achse gegenüberliegen, einen Scheitelwinkel von etwa 90° miteinande- einschließen. Da die Totalreflexionsprismen Ringprsmen sind bedeutet dies nichts anderes, als daß die die Rückseite des Reflektors bildende Fläche eines derartigen Ringprismas die Mantelfläche eines Kegelstumpfes darstellt, dessen Kegelwinkel 90° beträgt (wobei die Spitze des Kegelwinkels von der Lichtquelle weg weist). In diesem Bereich weist also der Reflektor nicht mehr die Gestalt eines Rotationsparaboloides auf, sondern die Gestalt eines Kegels. Auf diese verblüffend einfache Weise gelingt es, auch den Scheitelbereich des Reflektors in vorteilhafter Weise auszunutzen.
In bevorzugter weiterer Ausgestaltung sind die dritten Grenzflächen der Ringprismen konvex gewölbt. Dabei kann auch der gesamte Scheitelbereich des Reflektors durch ein einziges Totalreflexionsprisma gebildet sein, das die Gestalt eines Kegels mit 90° Spitzenwinkel aufweist, dessen Basisfläche eine konvexe Kugelkalotte ist. Allerdings erhält man bei einer solchen Ausführungsform, bei der die Stufenhöhe im Scheitelbereich relativ groß ist verglichen mit den Stufenhöhen im hinteren und vorderen Reflektorteil, eine in manchen Fällen unerwünschte Materialanhäufung. Deshalb wird im allgemeinen auch der Scheitelbereich in etwa gleiche Stufenhöhen unterteilt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die zweiten Grenzflächen der Ringprismen im Scheitelbereich, also deren Rückseitenflächen, konvex gewölbt und es sind die dritten Gren?-flächen Planflächen, bezogen auf die optische Achse des Reflektors. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß ein größerer Lichtanteil aus dem Scheitelbereich reflektiert wird, weil nämlich der gesamte auf die zweite Grenzfläche fallende Lichtanteil reflektiert wird und nicht ein Teil dadurch verloren geht, daß er nach der ersten Totalreflexion unter einem ungünstigen Winkel auf die dritte Grenzfläche eines benachbarten, der optischen Achse näheren Ringprismas auffällt. Es ist dabei zu beachten, daß im Scheitelbereich eine doppelte Totalreflexion erfolgt.
Die Größe des Scheitelbereiches hängt ab von dem
für den rückwärtigen Reflektorteil verwendeten Material bzw. von dem Brechungsindex des hier verwendeten Materials. Bevorzugt umfaßt der Scheitelbereich einen Raumwinkel von etwa bis zu 60°, wobei die Spitze des Winkels etwa in der Mitte der Lichtquelle (Brennpunkt) liegt. Dabei ist der Raumwinkel, in dem die zweite Grenzfläche konvex und die dritte Grenzfläche eine Planfläche ist, auf etwa bis zu 40° begrenzt.
Um zu geometrisch einfachen Ausführungsformen zu kommen sind bevorzugt zumindest zwei der Grenzflächen der Ringprismen im Axialschnitt geradlinig.
Bevorzugt besteht der Reflektor außerhalb des Scheitelbereiches aus einem Material, dessen Brechungsindex nicht wesentlich unter, vorzugsweise über 1,5 ist. Derartige Kunststoffe sind in bequem zu verarbeitender Form als transparente Massenkunststoffe im Handel erhältlich.
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in der Zeichnung dargestellter Ausführungsformen im Zsammenhang mit den Ansprüche. Es zeigen
Fig. 1 einen Axialschnitt durch einen Reflektor mit offenen Scheitelbereich,
Fig. 2 eine Einzelheit des Bereiches II der Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 eine Einzelheit des Bereiches III der Fig. 1 in vergrößerter Darstellung,
F i g. 4 in vergrößerter Darstellung eine Ausführungsform des Scheitelbereiches eines Reflektors,
F i g. 5 eine andere Ausführungsform des Scheitelbereiches des Reflektors, und
F i g. 6 eine dritte Ausführungsform des Scheitelbereiches eines Reflektors mit einem einzigen, kegelförmigen Prisma.
Der in F i g. 1 im Halbschnitt dargestellte Reflektor 1 umfaßt einen vorderen Reflektorteil 2, einen rückwärtigen Reflektorteil 3 und einen Scheitelbereich 4. In der Mitte des Scheitelbereiches 4 durchstößt die optische Achse 6 den Reflektor, die gleichzeitig Rotationssymmetrieachse des Reflektors 1 ist Auf der optischen Achse 6 liegt auch ein Brennpunkt 7, in dem eine Lichtquelle angeordnet wird, deren Licht den Reflektor etwa parallel zur optischen Achse 6 verlassen soll. Der Reflektor 1 besteht aus einer Mehrzahl von Ringprismen 8, die zur optischen Achse 6 rotationssymmetrisch sind und die jeweils im Bereich eines schmalen Steges 9 aneinander grenzen, der den mechanischen Zusammenhalt ergibt. Bei den Ringprismen 8 handelt es sich um im Querschnitt dreieckförmige Totalreflexionsprismen mit drei Außenflächen oder Grenzflächen, nämlich einer ersten Grenzfläche 10, einer zweiten Grenzfläche 11 und ciiicr ufitic
GfcnZfiächc 12. Die cFStcu
chen 10 aller Ringprismen 8 sind Zylindermantelflächen und koaxial zur optischen Achse 6. Geringfügige Abweichungen von der Zylindermanteifläche zu einer Kegelmantelfläche können aus Herstellgründen (Entformbarkeit) vorgesehen sein. Die zweiten Grenzflächen 11, die zusammen die Rückseite des Reflektors 1 im vorderen und im rückwärtigen Reflektorteil bilden, ergeben zusammen annähernd die Gestalt eines Rotationsparaboloides, das gegebenenfalls durch einzelne gerade Abschnitt angenähert ist, die jeweils von Steg 9 zum nächsten Steg 9 reichen, also der Stufenhöhe der einzelnen Ringprismen 8 entsprechen. Die dritten Grenzflächen 12 sind im vorderen Reflektorteil 2 und im rückwärtigen Reflektorteil 3 Kegelstumpfmantelflächen, wobei die Spitze des Kegels jeweils im Mittelpunkt der Lichtquelle (Brennpunkt 7) liegt. An der Grenze zwischen vorderen Reflektorteil 2 und rückwärtigen Reflektorteil 3 ist die dritte Grenzfläche 12 eine Planfläche zur optischen Achse 6, auf der die optische Achse 6 senkrecht steht und die die optische Achse 6 im Brennpunkt 7 schneidet. Diese Ausbildung der dritten Grenzflächen hat den Vorteil, daß praktisch kein Lichtanteil durch diese Grenzflächen infolge Abschattung verlorengeht, weil nämlich der gesamte Lichtstrom
ίο die ersten Grenzflächen 10 unter einem relativ steilen Winkel trifft. Der Lichteinfallswinkel an der ersten Grenzfläche 10 und die zugehörige Neigung der zweiten Grenzfläche 11 führen zusammen mit der zweifachen Brechung beim Lichteintrilt in ein Ringprisma 8 und dem Lichtaustritt aus dem Ringprisma 8 zu der gewünschten Strahlbündelung, wie dies in den F i g. 2 und 3 im einzelnen hervorgeht.
Bei dem in F i g. 1 zur Hälfte dargestellten Reflektor 1 ist der Scheitelbereich 4 als Aussparung ausgebildet, durch den hindurch eine Lichtquelle, beispielsweise eine Glühlampe, einführbar ist, deren Wendel in den Brennpunkt 7 gebracht wird, wenn die aus der Lichtquelle austretenden Lichtstrahlen 13 und 14 nach der Totalreflexion den Reflektor 1 als Lichtstrahlen 15 und 16 parallel zur optischen Achse 6 verlassen sollen. Sollen die Lichtstrahlen 15 und 16 einen konvergenten oder einen divergenten Strahl bilden, so genügt es, die Lichtquelle etwas aus dem Brennpunkt 7 heraus entlang der optischen Achse in der einen oder der anderen Richtung zu verschieben. Zweckmäßigerweise werden dann auch die Neigungen bzw. Kegelwinkel der dritten Grenzflächen 12 entsprechend angepaßt Eine divergente oder konvergente Strahlausbildung des gesamten Lichtes oder eines Teils des Lichtes kann auch dadurch erzielt werden, daß entweder die Grenzflächen gekrümmt ausgebildet werden oder ihre Ausrichtung relativ zur optischen Achse 6 verändert wird, in dem beispielsweise die zweiten Grenzflächen 11 nicht mehr einer angenäherten Parabelkontur folgen.
Es gibt Fälle, in denen die Lichtquelle nicht durch den Scheitelbereich 4 hindurch eingeführt und gehalten wird, sondern entweder durch eine seitliche Öffnung oder auch von der Frontseite des Reflektors 1 her. In solchen Fällen ist es erwünscht, daß auch der Scheitelbereich 4 als Reflektorfläche wirkt Um keine zu hohen Lichtverluste in Kauf nehmen zu müssen, ist hierzu eine Modifikation der Gesalt der Ringprismen in der Art erforderlich, daß die zweiten Grenzflächen nicht mehr einer Parabelkontur folgen, sondern einen
so Scheitelwinkel von etwa 90° miteinander einschließen. Die Fig.4 bis 6 zeigen entsprechend ausgebildete Ringprismen 18 für den Scheitelbereich 4. Die zweiten
Scheitelbereich 4 eine Kegelmantelfläche mit einem Kegelwinkel von 90°.
Die ersten Grenzflächen 10 sind weiterhin Zylindermantelflächen. Die dritten Grenzflächen 12' sind linsenförmig gekrümmt; die dritten Grenzflächen 12' der einzelnen Ringprismen 18 bilden, wie in Fig.4 ersichtlich, eine Art Stufenlinse oder Fresnellinse. Der Scheitelbereich 4 umfaßt gemäß der Darstellung einen Raumwinkel von 50°, dessen Spitze sich im Brennpunkt 7 befindet (F ig. 4).
Wie aus Fig.4 ersichtlich fallen bei der dort dargestellten Ausführungsform gewisse Bereiche der von der Lichtquelle kommenden Lichtmenge weg, die jeweils schraffiert dargestellt sind. Die Wölbung der dritten Grenzflächen 12' ist so gewählt daß das Licht
nach dem Eintritt in die Ringprismen 18 achsparallel und nach Totalreflexion an den Grenzflächen 11' radial zur optischen Achse 6 verläuft. Dadurch geht jedoch das Licht eines Strahlbereiches 19 verloren, das nämlich nach der Totelreflexion auf die dritte Grenzfläche 12' des nach zu benachbarten Ringprismas 18 fällt. Außerdem geht das Licht eines Strahlbereiches 20 verloren, das nämlich auf die ersten Grenzflächen 10 fällt. Die Lichtverluste gemäß dem Strahlbereich 20 sind nicht zu vermeiden, dagegen lassen sich die Lichtverluste im Strahlbereich 19 dann ausschalten, wenn gemäß der Anordnung nach Fig.5 die dritten Grenzflächen 12" im Scheitelbereich 4 als zur optischen Achse 6 senkrechte Planflächen ausgebildet werden. Außerdem werden dabei gleichzeitig die zweiten Grenzflächen 11" gekrümmt ausgebildet, um eine Totalreflexion in der Weise zu erhalten, daß der reflektierte Strahl radial zur optischen Achse 6 gerichtet ist. Das Ringprisma 18 des
Scheitelbereiches 4, das den größten Durchmesser aufweist und an dem rückwärtigen Bereich 3 angrenzt, kann jedoch gegenüber F i g. 4 unverändert bleiben.
Bei den Anordnungen gemäß den F i g. 4 und 5 wird das vom Brennpunkt 7 kommende Licht zum Brennpunkt zurückgeworfen; das aus dem Reflektor-Scheitelbereich austretende Licht bildet also einen leicht divergenten Strahl.
Es kann auch der gesamte Scheitelbereich 4 durch ein einziges Kegelprisma 21 gebildet sein, bei dem lediglich gegenüber der Anordnung nach F i g. 4 die ersten Grenzflächen 10 wegfallen. Der Kegelwinkel beträgt ebenfalls 90° und es tritt zweifache Totalreflexion an der zweiten Grenzfläche 11' auf. Die Krümmung der dritten Grenzfläche 12' kann unterschiedlich gewählt werden, etwa so, daß der austretende Lichtstrahl parallel zur optischen Achse 6 ausgerichtet ist, oder so, daß er durch den Brennpunkt zurückgeworfen wird.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (7)

Patentansprüche:
1. Reflektor, insbesondere für Fahrzeugleuchten und Scheinwerfer, der aus einem transparenten Material besteht und der das von einer Lichtquelle in das Reflektormaterial eintretende Licht durch gekrümmte, auf der inneren, konkaven, der Lichtquelle zugewandten Seite vorgesehene und als zur optischen Achse rotationssymmetrische Dreikant-Ringprismen ausgebildete Totalreflexionsprismen wieder ausstrahlt, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste (10) der drei Grenzflächen eines Ringprismas etwa zylindrisch zur optischen Achse (6) des Reflektors (1) ausgebildet ist, daß eine zweite Grenzfläche (11 bzw. 11' bzw. 11") durch die Reflektorrückseite gebildet ist, die außerhalb des Scheitelbereiches (4) annähernd die Gestalt eines Ro'ationsparaboloides aufweist, und daß außerhalb des Scheitelbereiches (4) die dritte Grenzfläche (12) etwa parallel zu einem von der Lichtquelle (Brennpunkt 7) kommenden Strahl ausgerichtet ist und damit einen Abschnitt einer Kegelstumpfmantelfläche bildet, deren Kegelspitze etwa in der Mitte der Lichtquelle (Brennpunkt 7) liegt, wobei der Scheitelbereich einen Raumwinkel einschließt, der etwa 30° bis 60° beträgt und dessen Spitze etwa im Brennpunkt bzw. Mittelpunkt der Lichtquelle liegt.
2. Reflektor nach Anspruch 1, mit geschlossenem Scheitelbereich, dadurch gekennzeichnet, daß im Scheitelbereich (4) die zum Scheitel hin verlaufenden zweiten Grenzflächen (1Γ bzw. 11") einen Scheitelwinkel von etwa 90° miteinander einschließen.
3. Reflektor nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Grenzflächen (11') eines Ringprismas (18) eine Kegelmantelfläche bilden und die dritten Grenzflächen (12') konvex gewölbt sind.
4. Reflektor nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Grenzflächen (H") eines Ringprismas (18') konvex gewölbt und die dritten Grenzflächen (12") Planflächen sind.
5. Reflektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der ersten Grenzflächen (10) der Ringprismen eines Reflektors unterschiedlich ist.
6. Reflektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei der Grenzflächen der Ringprismen (8 bzw. 18) im Axialschnitt geradlinig sind.
7. Reflektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er außerhalb des Scheitelbereiches (4) aus einem Material besteht, dessen Brechungsindex nicht wesentlich unter, vorzugsweise über 1,5 ist.
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