DE2939325A1 - Aus einem grundkoerper und einem rotorkoerper bestehender offenend-spinnrotor - Google Patents
Aus einem grundkoerper und einem rotorkoerper bestehender offenend-spinnrotorInfo
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Description
P+Gm 79/606 September 1979
Aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehender Offenend-Spinnrotor
Die vorliegende Neuerung betrifft einen aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehenden Offenend-Spinnrotor,
dessen Grundkörper von einem Lager-Antriebselement getragen wird und eine im wesentlichen radiale Tragfläche
mit einer Zentrierfläche an ihrem Außenrand aufweist, mit welcher eine Zentrierfläche des eine Saramelfläche aufweisenden
Rotorkörpers zusammenarbeitet.
Der mit den zu verspinnenden Fasern in Berührung kommende Teil des Spinnrotors ist einem erheblichen Verschleiß
unterworfen, so daß nach einer gewissen Anzahl von Betriebsstunden ein Austausch des Spinnrotors erforderlich
wird. Obwohl es bekannt ist, einen Spinnrotor aus mehreren Teilen zusammenzusetzen, hat bisher stets die gesamte,
den Spinnrotor bildende Einheit ausgetauscht werden müssen. So ist beispielsweise ein Grundkörper auf einer Antriebsspindel auf- und in einen Rotorkörper eingepreßt, so daß
Antriebsspindel, Grundkörper und Rotorkörper nicht mehr voneinander trennbar sind (DE-OS 2.058.
Man hat allerdings auch bereits vorgeschlagen, zwischen
einem zylindrischen Grundkörper und einem als Einsatz ausgebildeten
Rotorkörper nur einen leichten Preßsitz vorzusehen (DE-OS 2.130.582). Bei industrieller Massenfertigung
lassen sich die erforderlichen genauen Toleranzen nicht
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ohne weiteres einhalten; im einen Fall besteht die Gefahr, daß die Pressung so groß ist, daß beim Austausch
des Rotorkörpers auch der Grundkörper verschleißt und dadurch zu viel Spiel entsteht, der mit der Zeit ein
sicheres Halten des Rotorkörpers im Grundkörper nicht gewährleistet; im anderen Fall besteht die Gefahr, daß
das Spiel zwischen Rotorkörper und Grundkörper von vornherein zu groß ist, so daß der Rotorkörper von Anfang an
nicht sicher im Grundkörper gehalten wird. Da sich der Grundkörper außerdem über die ganze axiale Ausdehnung des
Rotorkörpers erstreckt, führt dies zu einer Erhöhung des Gewichts des Spinnrotors, so daß eine höhere Antriebsleistung
erforderlich ist.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es daher, einen zusammengesetzten Spinnrotor zu schaffen, der einerseits
eine leichte Auswechselbarkeit nur des dem Verschleiß unterworfenen Teiles und andererseits relativ große Toleranzen
ermöglicht und der weiterhin zu keiner wesentlichen Erhöhung des Gewichtes des Spinnrotors führt.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß dadurch gelöst, daß getrennt von den Zentrierflächen von Grundkörper und Rotorkörper
ein eine lösbare Verbindung zwischen Grundkörper und Rotorkörper bewerkstelligendes Verbindungselement angeordnet
ist. Da die Zentrierflächen nur der Aufgabe des Zentrlerens und nicht der Befestigung dienen, ist eine einfache Anpassung
der Zentrierflächen an ihre Aufgabe und des Verbindungselementes an seine Aufgabe möglich, ohne daß übertriebene
Anforderungen an Toleranzen zu stellen sind. Dadurch besteht auch nicht die Gefahr einer Beschädigung oder
einer Abnützung des Grundkörpers, so daß der Grundkörper eine lange Lebensdauer hat. Dies ist besonders wichtig, da
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der Grundkörper in der Regel eine bauliche Einheit mit dem Lager und dem Antrieb bildet.
Um ein Einklemmen von Fasern zwischen Rotorkörper und Grundkörper zu vermeiden, weist gemäß einem weiteren Merkmal der
Neuerung der Rotorkörper an seinem dem Grundkörper zugewandten Ende einen zur Tragfläche parallelen, diese
wenigstens teilweise Überdeckenden Boden auf. Vorzugsweise ist bei einer Spinnvorrichtung, in welcher der Spinnrotor
durch einen Deckel abgedeckt ist, der einen in das offene Ende des Spinnrotors ragenden Ansatz aufweist, durch dessen
Mantelfläche ein Faserspeisekanal auf die Fasergleitfläche mündet, der Boden des Rotorkörpers ringförmig und reicht
dabei radial mindestens bis zu der durch die Mündung des Faserspeisekanals gelegten Zylinderfläche nach innen* Vorteilhafterweise weist dabei die Tragfläche des Grundkörpers
einen konzentrischen Vorsprung auf, der in den ringförmigen Rotorkörper hineinragt und den Boden dabei axial überragt.
Die neuerungsgemäße Lösung ist nicht nur für ein Auswechseln dee Rotorkörpers bei Verschleiß geeignet, sondern läßt sich
auch anwenden, wenn das zu verspinnende Fasermaterial geändert und ein Spinnrotor mit anderem Innendurchmesser benötigt wird. Zu diesem Zweck weist gemäß der Neuerung der
Rotorkörper einen dem Fasermaterial angepaßten Innen- und Außendurchmesser und die Zentrierfläche des Grundkörpers
unabhängig vom Fasermaterial einen dem größten vorgesehenen Außendurchmesser des Rotorkörpers entsprechenden Durchmesser
auf, wobei Je nach Durchmesser des Rotorkörpers dieser einen
sich parallel zur Tragfläche des Grundkörpers nach außen erstreckenden Flansch mit einer Zentrierfläche an seinem
Äußenuffifang aufweist. Die Zentrierfläche des Rotorkörpers»
die sich bei einem maximalen Durchmesser des Rotorkörpers
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direkt an dessen Außenumfang und bei einem kleineren Durchmesser des Rotorkörpers an dem Flansch befindet, ist somit
immer gleich groß. Die der Tragfläche zugewandte Fläche des Flansches kann dabei der Befestigung dienen.
Zum Auswechseln des Rotorkörpers gegen einen anderen mit abweichendem Innendurchmesser können die Zentrierflächen
aber auch im Bereich zwischen dem Verbindungselement und der Umfangsfläche mit dem größten Außendurchmesser des
Rotorkörpers angeordnet sein.
Es ist empfehlenswert, wenn der Rotorkörper als billiges Wegwerfteil hergestellt wird, das nicht nur wirtschaftlich
herzustellen ist, sondern auch für seinen Antrieb wenig Energie benötigt. Zu diesem Zweck wird gemäß einem weiteren
Merkmal der Neuerung der Rotorkörper durch ein spanlos umgeformtes Blechteil gebildet. Der Rotorkörper ist dabei im
Tiefzieh- und/oder MetalldrUckverfahren aus einem flachen oder zylindrischen Blechteil gefertigt.
Die Befestigung des Rotorkörpers am Grundkörper kann auf verschiedene Weise erfolgen. Vorteilhafterweise befindet
sich zwischen der Tragfläche des Grundkörpers und dem Boden des Rotorkörpers ein beidseitig klebendes Band. Um gegebenenfalls,
z.B. für einen Austausch des Rotorkörpers, die Klebeverbindung zwischen Grundkörper und Rotorkörper aufzuheben, genügt
es, die Einheit so in ein Acetat-Bad zu legen, daß sich das Band im Einwirkungsbereich des Bades befindet und sich der
Klebstoff löst.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung des Neuerungsgegenstandes ist der Rotorkörper mittels einer Rastverbindung
mit dem Grundkörper verbunden, oder aber das Verbindungselement zwischen Rotorkörper und Grundkörper ist ein
den Rotorkörper und den Grundkörper im Bereich ihrer Zentrierflächen umgebender Schrumpfschlauch.
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Weitere Einzelheiten werden anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 im Längsschnitt einen neuerungsgemäß ausgebildeten
Offenend-Spinnrotor, dessen Rotorkörper mit Hilfe eines Schrumpfschlauches am Grundkörper befestigt
ist, wobei links die Befestigung eines kleinen Rotorkörpers und rechts die Befestigung eines
größeren Rotorkörpers an einem stets gleich großen Grundkörper dargestellt ist;
Fig. 2 im Längsschnitt eine Abwandlung des Neuerungsgegenstandes, bei dem der Rotorkörper mittels
einer Rastverbindung mit dem Grundkörper verbunden ist; und
Fig. 3 im Längsschnitt eine weitere Ausbildung des neuerungsgemäßen
Spinnrotors, bei dem der Rotorkörper mittels eines beidseitig klebenden Bandes am Grundkörper
befestigt ist.
Gemäß Fig. 1 befindet sich in einem durch einen Deckel 10
abgeschlossenen Gehäuse 1 ein Offenend-Spinnrotor 2, der auf dem Ende eines Schaftes 20 angeordnet ist, der sich durch den
Boden des Gehäuses 1 hindurch erstreckt und in bekannter Weise gelagert ist und angetrieben wird. Der Schaft 20 bildet somit
das Lager- und Antriebselement des Offenend-Spinnrotors 2.
Der Offenend-Spinnrotor 2 weist einen Grundkörper 3 sowie einen Rotorkörper k auf, die durch ein"eine lösbare Verbindung
bewerkstelligendes Verbindungselement 5 miteinander verbunden sind. Der Grundkörper 3 wird von dem durch den Schaft 20
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gebildeten Lager- und Antriebselement getragen und weist eine im wesentlichen radiale Tragfläche 30 mit einer als
Innenumfangsfläche ausgebildeten Zentrierfläche 31 an ihrem Außenrand auf, die sich in axialer Richtung erstreckt.
Der Rotorkörper 4 weist auf seinem Außenumfang ebenfalls eine Zentrierfläche 40 auf, die mit der Zentrierfläche 31
des Grundkörpers 3 zusammenarbeitet. Der Rotorkörper 4 weist ferner eine Sammelfläche 41, die in bekannter Weise
als konkave Hohlkehle oder als Rille ausgebildet sein kann, einen offenen Rand 42 auf dem dem Grundkörper 3 abgewandten
Ende sowie eine Fasergleitfläche 43 zwischen seinem offenen Rand 42 und der Sammelfläche 41 auf.
Auf die Fasergleitfläche 43 mündet in bekannter Weise ein im Deckel 10 angeordneter Faserspeisekanal 11. Im Deckel
ist außerdem koaxial zum Offenend-Spinnrotor 2 ein Fadenabzugsrohr 12 angeordnet, durch das hindurch der Faden mit
Hilfe nichtgezeigter Walzen abgezogen wird, der durch die Drehung des Offenend-Splnnrotors 2 aus den durch den Faserspeisekanal
11 hindurch in den Offenend-Spinnrotor 2 gespeisten Fasern gebildet wird.
Die Zentrierfläche 40 des Rotorkörpers 4 befindet sich an der Stelle des größten Umfanges des Rotorkörpers 4, d. h.
im Bereich der durch die Sammelfläche 41 des Rotorkörpers gelegten Ebene 44. Beidseitig dieser Ebene 44 weisen sowohl
der Rotorkörper 4 als auch der Grundkörper 3 sich konisch verjüngende Außenflächen 45 bzw. 32 und 33 auf. Der Rotorkörper
4 und der Grundkörper 3 sind an ihrem Außenumfang im Bereich der Außenflächen 45, 32 und 33 von einem Schrumpfschlauch
50 umgeben, der als Verbindungselement 5 zwischen Grundkörper 3 und Rotorkörper 4 dient.
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Die Verbindung zwischen dem Grundkörper 3 und dem Rotorkorper 4 erfolgt somit getrennt von den Zentrierflächen
und 40, die lediglich die Aufgabe des Zentrierens und nicht auch noch die Aufgabe der Befestigung zu erfüllen haben.
Die Zentrierflächen 31 und 40 am Grundkörper 3 und am Rotorkörper 4 können dadurch ohne Schwierigkeiten hergestellt werden. Auch das Verbindungselement 5 läßt sich
leicht fertigen, da es sich bei ihm um einen handelsüblichen Schrumpfschlauch handelt, der nach dem Aufziehen auf den
Offenend-Spinnrotor 2 auf ca. 30 % seiner ursprünglichen Größe zusammenschrumpft und daher Grundkörper 3 und Rotorkörper 4 fest zusammenhält.
Der Rotorkörper 4 kann unterschiedliche Profile, Oberflächen und Innendurchmesser aufweisen. Bei Naterialwechsel oder
auch nach Abnützung ist es leicht möglich, den Rotorkörper unabhängig vom Grundkörper 3 auszutauschen. Dazu muß lediglich der Schrumpfschlauch 50 gesprengt werden und nach Austausch des Rotorkörpers 4 ein neuer erwärmter Schrumpfschlauch 50 aufgesetzt werden, was sich ohne Schwierigkeiten
durchführen läßt. Durch Abkühlung zieht sich der Schrumpfschlauch zusammen und bewirkt so die feste Verbindung zwischen
Grundkörper 3 und Rotorkörper 4.
Soll eine andere Faserlänge versponnen werden, so ist ein anderer Rotordurchmesser und ein entsprechend angepaßter
Deckel 10 erforderlich. Um hierbei nicht den gesamten Offenend-Spinnrotor E auswechseln zu müssen, wozu auch die Grundkörper 3 vorrätig gehalten werden müßten, können die Rotorkörper 4 einen einheitlichen Außendurchmesser für ihre
Zentrierfläche 40 aufweisen, auch wenn der Durchmesser der Sammelfläche 41 variiert. Zu diesem Zweck weisen die
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kleineren Rotorkörper 4 gemäß der linken Seite der Fig. 1 einen sich parallel zur Tragfläche 30 des Grundkörpers 3
nach außen erstreckenden Flansch 46 auf, der an seinem Außenumfang die Zentrierfläche 40 aufweist.
Der Grundkörper 3 ist in seinen Abmessungen auf den größten in Frage kommenden Rotorkörper 4 abgestimmt, der keinen
solchen Flansch 46 aufweist, sondern dessen Außenumfang direkt mit der Zentrierfläche 40 ausgestattet ist. Somit
weisen nur die kleineren Rotorkörper 4 Je nach dem Durchmesser ihrer Sammelfläche 41 einen unterschiedlich großen
Flansch 46 auf, an dessen Außenumfang die stets gleich große Zentrierfläche 40 angeordnet ist. Auf diese Weise
beschränkt sich die Lagerhaltung lediglich auf die verschieden großen Rotorkörper 4.
Um zu verhindern, daß Fasern evtl. zwischen dem Rotorkörper und dem Grundkörper 3 eingeklemmt werden und dort hängenbleiben,
weist der Rotorkörper 4 vorzugsweise an seinem dem Grundkörper 3 zugewandten Ende einen zur Tragfläche 30
parallelen Boden 47 auf, der wenigstens teilweise die Tragfläche 30 überdeckt. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführung
ist der Boden 47 des Rotorkörpers 4 ringförmig ausgebildet, um die Masse des Rotorkörpers 4 möglichst gering zu halten.
Der Boden 47 reicht dabei bis über die durch die Mündung des Faserspeisekanals 11 gelegte Zylinderfläche 14 hinaus
radial nach innen.
Fig. 2 zeigt eine Ausführung des neuerungsgemäßen Offenend-Spinnrotors
2, bei der als Verbindungselement 5 zwischen Grundkörper 6 und Rotorkörper 7 ringförmig angeordnete
Rasten 51 dienen. Diese Rasten 51 sind in der den Schaft aufnehmenden Bohrung 60 des Grundkörpers 6 angeordnet und
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werden an ihrem dem Kotorkörper 7 abgewandten Ende vom
Schaft 20 abgestützt. Das dem Rotorkörper 7 zugewandte Ende wird vom Schaft 20 nicht mehr abgestützt und kann
somit einem radialen Druck nach innen ausweichen. An ihrer Außenseite weisen die Rasten 51 eine kleine Nase52
auf, mit denen sie über den Boden 70 des Rotorkörpers 7 greifen können. Der Boden 70 des Rotorkörpers 7 weist eine
zentrische Bohrung 71 auf, die genauso groß ist wie die Bohrung 60 im Grundkörper 6 und den Durchtritt der Rasten
51 erlaubt. Während des Aufschiebens des Rotorkörpers 7 auf den Grundkörper 6 federn die Rasten 51 radial nach
innen und schnappen wieder radial nach außen, wenn der Rotorkörper 7 zur Anlage an die Tragfläche 61 des Grundkörpers
kommt, so daß eine Rastverbindung zwischen Rotorkörper 7 und Grundkörper 6 geschaffen wird. Das Abnehmen
des Rotorkörpers 7 vom Grundkörper 6 erfolgt durch Zugeinwirkung ebenfalls auf einfache Weise, so daß sich ein Austausch
des Rotorkörpers leicht durchführen läßt.
Die Zentrierflächen können in gleicher Weise ausgebildet sein, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist. In diesem Fall kann
auch als zweites, zusätzliches Verbindungselement ein Schrumpfschlauch gemäß Fig. 1 vorgesehen werden.
Es ist aber auch möglich, die zylindrischen Zentrierflächen 73 und 62 nicht an der Stelle der Umfangsfläche 72 mit dem
größten Außendurchmesser des Rotorkörpers 7 anzuordnen, sondern an einer Stelle des Rotorkörpers 7 an der dem Grundkörper
6 zugewandten Seite zwischen dem Verbindungselement und der erwähnten Umfangsfläche 72 mit-dem größten Außendurchmesser.
Ferner ist es möglich, sowohl Zentrierflächen 31 und 40 gemäß Fig, 1 als auch ZentrierflMchen 62 und
gemäß Fig. 2 in Kombination vorzusehen.
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Als Verbindungselement 5 kann auch ein beidseitig klebendes Band 53 Anwendung finden, das sich zwischen der Tragfläche
80 des Grundkörpers θ und dem Boden 90 des Rotorkörpers 9 befindet. Die Tragfläche kann dabei genau radial in einer
Ebene verlaufen (siehe Tragflächen 30 und 61 - Fig. 1 und 2) oder als geneigte Ringflächen (siehe Tragflächen 80 - Fig. 3)
ausgebildet sein.
Auch bei Anwendung eines beidseitig klebenden Bandes 53 als Verbindungselement läßt sich ein Austausch des Rotorkörpers
durchführen, indem der Klebstoff in einem Acetat-Bad gelöst wird. Die Befestigung des neuen Rotorkörpers 9 erfolgt dann
durch Einkleben mit Hilfe eines neuen beidseitig klebenden Bandes 53.
Auch ein klebendes Band 53 kann in Kombination mit einem Schrumpfschlauch gemäß Fig. 1 oder mit einer Rastverbindung
gemäß Fig. 2 Anwendung finden.
In sämtlichen der beschriebenen Ausführungen gemäß der vorliegenden Neuerung befindet sich das Verbindungselement 5
getrennt von den Zentrierflächen 31» ^+0 bzw. 62, 73» so daß
diese stets allein die Aufgabe des Zentrierens zu erfüllen haben, während das Verbindungselement 5 allein der Verbindung
von Rotorkörper und Grundkörper dient. Sowohl die Zentrierflächen als auch das Verbindungselement bzw. die Verbindungselemente
kann bzw. können somit optimal auf ihre Aufgabe abgestellt werden.
Der Rotorkörper 4 bzw. 7 in Fig. 1 und 2 ist durch spanabhebende
Fertigung hergestellt. Um einen Rotorkörper 9 mit besonders geringer Masse zu erhalten, kann dieser gemäß
Fig. 3 auch als ein spanlos umgeformtes Blechteil ausgebildet sein.
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Dip Aunt) Π filing dnn I.rkpp-' und Antr1 pbnpl pmpntnn Int f'lr
die vorliegende Neuerung ebenfalls ohne belang. So kann,
anstatt daß der Grundkörper mit einem Schaft 20 verbunden ist, der Grundkörper 8 einteilig mit einer Büchse
81 ausgebildet sein, die auf ihrer Innenwand Permanentmagnete 82 trägt, die ihrerseits Teil eines elektrischen
Motors sind. Zur Lagerung ist konzentrisch in der Büchse ein von der Tragfläche 80 getragener Lagerzapfen 83 vorgesehen.
Zur Vermeidung des Festklemmens von Fasern zwischen Rotorkörper
4 bzw. 9 und Grundkörper 3 bzw. 8 kann die Tragfläche 30 bzw. 80 einen konzentrischen Vorsprung 84 aufweisen,
der in den ringförmigen Rotorkörper 4 bzw. 9 hineinragt und den Boden 47 bzw. 90 dabei axial überragt.
Falls gewünscht, kann dieser Vorsprung 84 dabei sogar bis in den Fadenlauf zwischen Sammelfläche 41 und Fadenabzugsrohr
12 hineinragen, so daß der im Abzug befindliche Faden
auf dem Vorsprung 84 abrollt.
Die Ausbildung als zusammengesetzter Rotor mit einem stets gleich großen Grundkörper 3 und verschiedenen
großen Rotorkörpern 4, die durch einen Flansch 46 an den Grundkörper 3 angepaßt sind, ist unabhängig von der
speziellen Art der Verbindung zwischen Grundkörper 3 und Rotorkörper 4 in Anwendung bringbar. Weitere, nicht erläuterte
Arten der Befestigung sind in diesem Zusammenhang anwendbar.
Die vorstehende Beschreibung zeigt, daß der neuerungsgemäße Gegenstand vielfach abgewandelt werden kann. Weitere Abwandlungen
durch Austausch von Merkmalen durch Äquivalente oder durch Kombinationen von Merkmalen sind möglich.
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L e e r s e 11 e
Claims (11)
1. Aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehender
Offenend-Spinnrotor, dessen Grundkörper von
einem Lager- und Antriebselement getragen wird und eine im wesentlichen radiale Tragfläche mit einer
Zentrierfläche an ihrem Außenrand aufweist, mit welcher eine Zentrierfläche des eine Sammelfläche aufweisenden
Rotorkörpers zusammenarbeitet, gekennzeichnet durch ein getrennt von den Zentrierflächen (31, 40; 62, 73)
angeordnetes, eine lösbare Verbindung zwischen Grundkörper (3-6-8) und Rotorkörper (4-7-9) bewerkstelligendes
Verbindungselement (5).
2. Spinnrotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (4- 7- 9) an seinem dem Grundkörper
(3 - 6 - Θ) zugewandten Ende einen zur Tragfläche (30 - 61 - 80) parallelen, diese wenigstens
teilweise überdeckenden Boden (47 - 70 - 90) aufweist.
3. Spinnrotor nach Anspruch 2, der durch einen Deckel abgedeckt ist, der einen in das offene Ende des Spinnrotors
ragenden Ansatz aufweist, durch dessen Mantelfläche ein Faserspeisekanal auf die Fasergleitfläche
mündet, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (47 70 - 90) des Rotorkörpers (4-7-9) ringförmig ist
und radial mindestens bis zu der durch die Mündung (13) des Faserspeisekanals (11) gelegten Zylinderfläche (14)
nach innen reicht.
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ORIGINAL INSPECTED
4. Spinnrotor nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfläche (80) des Grundkörpers
(8) einen konzentrischen Vorsprung (84) aufweist, der in den ringförmigen Rotorkörper (9) hineinragt
und den Boden (90) dabei axial überragt.
5. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (4) einen dem
Fasermaterial angepaßten Innen- und Außendurchmesser und die Zentrierfläche (31) des Grundkörpers (3) unabhängig
vom Fasermaterial einen dem größten vorgesehenen Außendurchmesser des Rotorkörpers (4) entsprechenden
Durchmesser aufweist, wobei je nach Durchmesser des Rotorkörpers (4) dieser einen sich parallel zur Tragfläche
(30) des Grundkörpers (3) nach außen erstreckenden Flansch (46) mit einer Zentrierfläche (31) an seinem
Außenumfang aufweist.
6. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 5t dadurch
gekennzeichnet, daß die Zentrierflächen (62, 73) im Bereich zwischen dem Verbindungselement (5) und der
Umfangsflache (72) mit dem größten Außendurchmesser des Rotorkörpers (7) angeordnet sind.
7. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper {9) ein spanlos
umgeformtes Blechteil ist.
8. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 7» dadurch
gekennzeichnet, daß sich zwischen der Tragfläche (80) des Grundkörpers (8) und dem Boden (90) des Rotorkörpers
(9) ein beidseitig klebendes Band (53) befindet,
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9. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (7)
mittels einer Rastverbindung (51, 52) mit dem Grundkörper (6) verbunden ist.
10. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und
7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (5) zwischen Rotorkörper (4) und Grundkörper
(3) ein den Rotorkörper (4) und den Grundkörper (3) im Bereich ihrer Zentrierflächen (31, 40)
umgebender Schrumpfschlauch (50) ist.
11. Aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehender Offenend-Spinnrotor, dessen Grundkörper
von einem Lager- und Antriebselement getragen wird und eine im wesentlichen radiale Tragfläche mit
einer Zentrierfläche an ihrem Außenrand aufweist, mit welcher eine Zentrierfläche des eine Sammelfläche
aufweisenden Rotorkörpers zusammenarbeitet, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (4)
einen dem Fasermaterial angepaßten Innen- und Außendurchmesser und die Zentrierfläche (21) des Grundkörpers
(3) unabhängig vom Fasermaterial einen dem größten vorgesehenen Außendurchmesser des Rotorkörpers
(4) entsprechenden Durchmesser aufweist, wobei Je nach Durchmesser des Rotorkörpers (4)
dieser einen sich parallel zur Tragfläche (30) des Grundkörpers (3) nach außen erstreckenden Flansch
(46) mit einer Zentrierfläche (31) an seinem Außenumfang aufweist.
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