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DE2939325A1 - Aus einem grundkoerper und einem rotorkoerper bestehender offenend-spinnrotor - Google Patents

Aus einem grundkoerper und einem rotorkoerper bestehender offenend-spinnrotor

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DE2939325A1
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Germany
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rotor
base body
rotor body
centering
spinning
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Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG
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Schubert und Salzer Maschinenfabrik AG
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H4/00Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques
    • D01H4/04Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques imparting twist by contact of fibres with a running surface
    • D01H4/08Rotor spinning, i.e. the running surface being provided by a rotor
    • D01H4/10Rotors

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)

Description

P+Gm 79/606 September 1979
Aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehender Offenend-Spinnrotor
Die vorliegende Neuerung betrifft einen aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehenden Offenend-Spinnrotor, dessen Grundkörper von einem Lager-Antriebselement getragen wird und eine im wesentlichen radiale Tragfläche mit einer Zentrierfläche an ihrem Außenrand aufweist, mit welcher eine Zentrierfläche des eine Saramelfläche aufweisenden Rotorkörpers zusammenarbeitet.
Der mit den zu verspinnenden Fasern in Berührung kommende Teil des Spinnrotors ist einem erheblichen Verschleiß unterworfen, so daß nach einer gewissen Anzahl von Betriebsstunden ein Austausch des Spinnrotors erforderlich wird. Obwohl es bekannt ist, einen Spinnrotor aus mehreren Teilen zusammenzusetzen, hat bisher stets die gesamte, den Spinnrotor bildende Einheit ausgetauscht werden müssen. So ist beispielsweise ein Grundkörper auf einer Antriebsspindel auf- und in einen Rotorkörper eingepreßt, so daß Antriebsspindel, Grundkörper und Rotorkörper nicht mehr voneinander trennbar sind (DE-OS 2.058.
Man hat allerdings auch bereits vorgeschlagen, zwischen einem zylindrischen Grundkörper und einem als Einsatz ausgebildeten Rotorkörper nur einen leichten Preßsitz vorzusehen (DE-OS 2.130.582). Bei industrieller Massenfertigung lassen sich die erforderlichen genauen Toleranzen nicht
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ohne weiteres einhalten; im einen Fall besteht die Gefahr, daß die Pressung so groß ist, daß beim Austausch des Rotorkörpers auch der Grundkörper verschleißt und dadurch zu viel Spiel entsteht, der mit der Zeit ein sicheres Halten des Rotorkörpers im Grundkörper nicht gewährleistet; im anderen Fall besteht die Gefahr, daß das Spiel zwischen Rotorkörper und Grundkörper von vornherein zu groß ist, so daß der Rotorkörper von Anfang an nicht sicher im Grundkörper gehalten wird. Da sich der Grundkörper außerdem über die ganze axiale Ausdehnung des Rotorkörpers erstreckt, führt dies zu einer Erhöhung des Gewichts des Spinnrotors, so daß eine höhere Antriebsleistung erforderlich ist.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es daher, einen zusammengesetzten Spinnrotor zu schaffen, der einerseits eine leichte Auswechselbarkeit nur des dem Verschleiß unterworfenen Teiles und andererseits relativ große Toleranzen ermöglicht und der weiterhin zu keiner wesentlichen Erhöhung des Gewichtes des Spinnrotors führt.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß dadurch gelöst, daß getrennt von den Zentrierflächen von Grundkörper und Rotorkörper ein eine lösbare Verbindung zwischen Grundkörper und Rotorkörper bewerkstelligendes Verbindungselement angeordnet ist. Da die Zentrierflächen nur der Aufgabe des Zentrlerens und nicht der Befestigung dienen, ist eine einfache Anpassung der Zentrierflächen an ihre Aufgabe und des Verbindungselementes an seine Aufgabe möglich, ohne daß übertriebene Anforderungen an Toleranzen zu stellen sind. Dadurch besteht auch nicht die Gefahr einer Beschädigung oder einer Abnützung des Grundkörpers, so daß der Grundkörper eine lange Lebensdauer hat. Dies ist besonders wichtig, da
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der Grundkörper in der Regel eine bauliche Einheit mit dem Lager und dem Antrieb bildet.
Um ein Einklemmen von Fasern zwischen Rotorkörper und Grundkörper zu vermeiden, weist gemäß einem weiteren Merkmal der Neuerung der Rotorkörper an seinem dem Grundkörper zugewandten Ende einen zur Tragfläche parallelen, diese wenigstens teilweise Überdeckenden Boden auf. Vorzugsweise ist bei einer Spinnvorrichtung, in welcher der Spinnrotor durch einen Deckel abgedeckt ist, der einen in das offene Ende des Spinnrotors ragenden Ansatz aufweist, durch dessen Mantelfläche ein Faserspeisekanal auf die Fasergleitfläche mündet, der Boden des Rotorkörpers ringförmig und reicht dabei radial mindestens bis zu der durch die Mündung des Faserspeisekanals gelegten Zylinderfläche nach innen* Vorteilhafterweise weist dabei die Tragfläche des Grundkörpers einen konzentrischen Vorsprung auf, der in den ringförmigen Rotorkörper hineinragt und den Boden dabei axial überragt.
Die neuerungsgemäße Lösung ist nicht nur für ein Auswechseln dee Rotorkörpers bei Verschleiß geeignet, sondern läßt sich auch anwenden, wenn das zu verspinnende Fasermaterial geändert und ein Spinnrotor mit anderem Innendurchmesser benötigt wird. Zu diesem Zweck weist gemäß der Neuerung der Rotorkörper einen dem Fasermaterial angepaßten Innen- und Außendurchmesser und die Zentrierfläche des Grundkörpers unabhängig vom Fasermaterial einen dem größten vorgesehenen Außendurchmesser des Rotorkörpers entsprechenden Durchmesser auf, wobei Je nach Durchmesser des Rotorkörpers dieser einen sich parallel zur Tragfläche des Grundkörpers nach außen erstreckenden Flansch mit einer Zentrierfläche an seinem Äußenuffifang aufweist. Die Zentrierfläche des Rotorkörpers» die sich bei einem maximalen Durchmesser des Rotorkörpers
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direkt an dessen Außenumfang und bei einem kleineren Durchmesser des Rotorkörpers an dem Flansch befindet, ist somit immer gleich groß. Die der Tragfläche zugewandte Fläche des Flansches kann dabei der Befestigung dienen.
Zum Auswechseln des Rotorkörpers gegen einen anderen mit abweichendem Innendurchmesser können die Zentrierflächen aber auch im Bereich zwischen dem Verbindungselement und der Umfangsfläche mit dem größten Außendurchmesser des Rotorkörpers angeordnet sein.
Es ist empfehlenswert, wenn der Rotorkörper als billiges Wegwerfteil hergestellt wird, das nicht nur wirtschaftlich herzustellen ist, sondern auch für seinen Antrieb wenig Energie benötigt. Zu diesem Zweck wird gemäß einem weiteren Merkmal der Neuerung der Rotorkörper durch ein spanlos umgeformtes Blechteil gebildet. Der Rotorkörper ist dabei im Tiefzieh- und/oder MetalldrUckverfahren aus einem flachen oder zylindrischen Blechteil gefertigt.
Die Befestigung des Rotorkörpers am Grundkörper kann auf verschiedene Weise erfolgen. Vorteilhafterweise befindet sich zwischen der Tragfläche des Grundkörpers und dem Boden des Rotorkörpers ein beidseitig klebendes Band. Um gegebenenfalls, z.B. für einen Austausch des Rotorkörpers, die Klebeverbindung zwischen Grundkörper und Rotorkörper aufzuheben, genügt es, die Einheit so in ein Acetat-Bad zu legen, daß sich das Band im Einwirkungsbereich des Bades befindet und sich der Klebstoff löst.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung des Neuerungsgegenstandes ist der Rotorkörper mittels einer Rastverbindung mit dem Grundkörper verbunden, oder aber das Verbindungselement zwischen Rotorkörper und Grundkörper ist ein den Rotorkörper und den Grundkörper im Bereich ihrer Zentrierflächen umgebender Schrumpfschlauch.
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Weitere Einzelheiten werden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 im Längsschnitt einen neuerungsgemäß ausgebildeten Offenend-Spinnrotor, dessen Rotorkörper mit Hilfe eines Schrumpfschlauches am Grundkörper befestigt ist, wobei links die Befestigung eines kleinen Rotorkörpers und rechts die Befestigung eines größeren Rotorkörpers an einem stets gleich großen Grundkörper dargestellt ist;
Fig. 2 im Längsschnitt eine Abwandlung des Neuerungsgegenstandes, bei dem der Rotorkörper mittels einer Rastverbindung mit dem Grundkörper verbunden ist; und
Fig. 3 im Längsschnitt eine weitere Ausbildung des neuerungsgemäßen Spinnrotors, bei dem der Rotorkörper mittels eines beidseitig klebenden Bandes am Grundkörper befestigt ist.
Gemäß Fig. 1 befindet sich in einem durch einen Deckel 10 abgeschlossenen Gehäuse 1 ein Offenend-Spinnrotor 2, der auf dem Ende eines Schaftes 20 angeordnet ist, der sich durch den Boden des Gehäuses 1 hindurch erstreckt und in bekannter Weise gelagert ist und angetrieben wird. Der Schaft 20 bildet somit das Lager- und Antriebselement des Offenend-Spinnrotors 2.
Der Offenend-Spinnrotor 2 weist einen Grundkörper 3 sowie einen Rotorkörper k auf, die durch ein"eine lösbare Verbindung bewerkstelligendes Verbindungselement 5 miteinander verbunden sind. Der Grundkörper 3 wird von dem durch den Schaft 20
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gebildeten Lager- und Antriebselement getragen und weist eine im wesentlichen radiale Tragfläche 30 mit einer als Innenumfangsfläche ausgebildeten Zentrierfläche 31 an ihrem Außenrand auf, die sich in axialer Richtung erstreckt. Der Rotorkörper 4 weist auf seinem Außenumfang ebenfalls eine Zentrierfläche 40 auf, die mit der Zentrierfläche 31 des Grundkörpers 3 zusammenarbeitet. Der Rotorkörper 4 weist ferner eine Sammelfläche 41, die in bekannter Weise als konkave Hohlkehle oder als Rille ausgebildet sein kann, einen offenen Rand 42 auf dem dem Grundkörper 3 abgewandten Ende sowie eine Fasergleitfläche 43 zwischen seinem offenen Rand 42 und der Sammelfläche 41 auf.
Auf die Fasergleitfläche 43 mündet in bekannter Weise ein im Deckel 10 angeordneter Faserspeisekanal 11. Im Deckel ist außerdem koaxial zum Offenend-Spinnrotor 2 ein Fadenabzugsrohr 12 angeordnet, durch das hindurch der Faden mit Hilfe nichtgezeigter Walzen abgezogen wird, der durch die Drehung des Offenend-Splnnrotors 2 aus den durch den Faserspeisekanal 11 hindurch in den Offenend-Spinnrotor 2 gespeisten Fasern gebildet wird.
Die Zentrierfläche 40 des Rotorkörpers 4 befindet sich an der Stelle des größten Umfanges des Rotorkörpers 4, d. h. im Bereich der durch die Sammelfläche 41 des Rotorkörpers gelegten Ebene 44. Beidseitig dieser Ebene 44 weisen sowohl der Rotorkörper 4 als auch der Grundkörper 3 sich konisch verjüngende Außenflächen 45 bzw. 32 und 33 auf. Der Rotorkörper 4 und der Grundkörper 3 sind an ihrem Außenumfang im Bereich der Außenflächen 45, 32 und 33 von einem Schrumpfschlauch 50 umgeben, der als Verbindungselement 5 zwischen Grundkörper 3 und Rotorkörper 4 dient.
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Die Verbindung zwischen dem Grundkörper 3 und dem Rotorkorper 4 erfolgt somit getrennt von den Zentrierflächen und 40, die lediglich die Aufgabe des Zentrierens und nicht auch noch die Aufgabe der Befestigung zu erfüllen haben. Die Zentrierflächen 31 und 40 am Grundkörper 3 und am Rotorkörper 4 können dadurch ohne Schwierigkeiten hergestellt werden. Auch das Verbindungselement 5 läßt sich leicht fertigen, da es sich bei ihm um einen handelsüblichen Schrumpfschlauch handelt, der nach dem Aufziehen auf den Offenend-Spinnrotor 2 auf ca. 30 % seiner ursprünglichen Größe zusammenschrumpft und daher Grundkörper 3 und Rotorkörper 4 fest zusammenhält.
Der Rotorkörper 4 kann unterschiedliche Profile, Oberflächen und Innendurchmesser aufweisen. Bei Naterialwechsel oder auch nach Abnützung ist es leicht möglich, den Rotorkörper unabhängig vom Grundkörper 3 auszutauschen. Dazu muß lediglich der Schrumpfschlauch 50 gesprengt werden und nach Austausch des Rotorkörpers 4 ein neuer erwärmter Schrumpfschlauch 50 aufgesetzt werden, was sich ohne Schwierigkeiten durchführen läßt. Durch Abkühlung zieht sich der Schrumpfschlauch zusammen und bewirkt so die feste Verbindung zwischen Grundkörper 3 und Rotorkörper 4.
Soll eine andere Faserlänge versponnen werden, so ist ein anderer Rotordurchmesser und ein entsprechend angepaßter Deckel 10 erforderlich. Um hierbei nicht den gesamten Offenend-Spinnrotor E auswechseln zu müssen, wozu auch die Grundkörper 3 vorrätig gehalten werden müßten, können die Rotorkörper 4 einen einheitlichen Außendurchmesser für ihre Zentrierfläche 40 aufweisen, auch wenn der Durchmesser der Sammelfläche 41 variiert. Zu diesem Zweck weisen die
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kleineren Rotorkörper 4 gemäß der linken Seite der Fig. 1 einen sich parallel zur Tragfläche 30 des Grundkörpers 3 nach außen erstreckenden Flansch 46 auf, der an seinem Außenumfang die Zentrierfläche 40 aufweist.
Der Grundkörper 3 ist in seinen Abmessungen auf den größten in Frage kommenden Rotorkörper 4 abgestimmt, der keinen solchen Flansch 46 aufweist, sondern dessen Außenumfang direkt mit der Zentrierfläche 40 ausgestattet ist. Somit weisen nur die kleineren Rotorkörper 4 Je nach dem Durchmesser ihrer Sammelfläche 41 einen unterschiedlich großen Flansch 46 auf, an dessen Außenumfang die stets gleich große Zentrierfläche 40 angeordnet ist. Auf diese Weise beschränkt sich die Lagerhaltung lediglich auf die verschieden großen Rotorkörper 4.
Um zu verhindern, daß Fasern evtl. zwischen dem Rotorkörper und dem Grundkörper 3 eingeklemmt werden und dort hängenbleiben, weist der Rotorkörper 4 vorzugsweise an seinem dem Grundkörper 3 zugewandten Ende einen zur Tragfläche 30 parallelen Boden 47 auf, der wenigstens teilweise die Tragfläche 30 überdeckt. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführung ist der Boden 47 des Rotorkörpers 4 ringförmig ausgebildet, um die Masse des Rotorkörpers 4 möglichst gering zu halten. Der Boden 47 reicht dabei bis über die durch die Mündung des Faserspeisekanals 11 gelegte Zylinderfläche 14 hinaus radial nach innen.
Fig. 2 zeigt eine Ausführung des neuerungsgemäßen Offenend-Spinnrotors 2, bei der als Verbindungselement 5 zwischen Grundkörper 6 und Rotorkörper 7 ringförmig angeordnete Rasten 51 dienen. Diese Rasten 51 sind in der den Schaft aufnehmenden Bohrung 60 des Grundkörpers 6 angeordnet und
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werden an ihrem dem Kotorkörper 7 abgewandten Ende vom Schaft 20 abgestützt. Das dem Rotorkörper 7 zugewandte Ende wird vom Schaft 20 nicht mehr abgestützt und kann somit einem radialen Druck nach innen ausweichen. An ihrer Außenseite weisen die Rasten 51 eine kleine Nase52 auf, mit denen sie über den Boden 70 des Rotorkörpers 7 greifen können. Der Boden 70 des Rotorkörpers 7 weist eine zentrische Bohrung 71 auf, die genauso groß ist wie die Bohrung 60 im Grundkörper 6 und den Durchtritt der Rasten 51 erlaubt. Während des Aufschiebens des Rotorkörpers 7 auf den Grundkörper 6 federn die Rasten 51 radial nach innen und schnappen wieder radial nach außen, wenn der Rotorkörper 7 zur Anlage an die Tragfläche 61 des Grundkörpers kommt, so daß eine Rastverbindung zwischen Rotorkörper 7 und Grundkörper 6 geschaffen wird. Das Abnehmen des Rotorkörpers 7 vom Grundkörper 6 erfolgt durch Zugeinwirkung ebenfalls auf einfache Weise, so daß sich ein Austausch des Rotorkörpers leicht durchführen läßt.
Die Zentrierflächen können in gleicher Weise ausgebildet sein, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist. In diesem Fall kann auch als zweites, zusätzliches Verbindungselement ein Schrumpfschlauch gemäß Fig. 1 vorgesehen werden.
Es ist aber auch möglich, die zylindrischen Zentrierflächen 73 und 62 nicht an der Stelle der Umfangsfläche 72 mit dem größten Außendurchmesser des Rotorkörpers 7 anzuordnen, sondern an einer Stelle des Rotorkörpers 7 an der dem Grundkörper 6 zugewandten Seite zwischen dem Verbindungselement und der erwähnten Umfangsfläche 72 mit-dem größten Außendurchmesser. Ferner ist es möglich, sowohl Zentrierflächen 31 und 40 gemäß Fig, 1 als auch ZentrierflMchen 62 und gemäß Fig. 2 in Kombination vorzusehen.
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Als Verbindungselement 5 kann auch ein beidseitig klebendes Band 53 Anwendung finden, das sich zwischen der Tragfläche 80 des Grundkörpers θ und dem Boden 90 des Rotorkörpers 9 befindet. Die Tragfläche kann dabei genau radial in einer Ebene verlaufen (siehe Tragflächen 30 und 61 - Fig. 1 und 2) oder als geneigte Ringflächen (siehe Tragflächen 80 - Fig. 3) ausgebildet sein.
Auch bei Anwendung eines beidseitig klebenden Bandes 53 als Verbindungselement läßt sich ein Austausch des Rotorkörpers durchführen, indem der Klebstoff in einem Acetat-Bad gelöst wird. Die Befestigung des neuen Rotorkörpers 9 erfolgt dann durch Einkleben mit Hilfe eines neuen beidseitig klebenden Bandes 53.
Auch ein klebendes Band 53 kann in Kombination mit einem Schrumpfschlauch gemäß Fig. 1 oder mit einer Rastverbindung gemäß Fig. 2 Anwendung finden.
In sämtlichen der beschriebenen Ausführungen gemäß der vorliegenden Neuerung befindet sich das Verbindungselement 5 getrennt von den Zentrierflächen 31» ^+0 bzw. 62, 73» so daß diese stets allein die Aufgabe des Zentrierens zu erfüllen haben, während das Verbindungselement 5 allein der Verbindung von Rotorkörper und Grundkörper dient. Sowohl die Zentrierflächen als auch das Verbindungselement bzw. die Verbindungselemente kann bzw. können somit optimal auf ihre Aufgabe abgestellt werden.
Der Rotorkörper 4 bzw. 7 in Fig. 1 und 2 ist durch spanabhebende Fertigung hergestellt. Um einen Rotorkörper 9 mit besonders geringer Masse zu erhalten, kann dieser gemäß Fig. 3 auch als ein spanlos umgeformtes Blechteil ausgebildet sein.
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Dip Aunt) Π filing dnn I.rkpp-' und Antr1 pbnpl pmpntnn Int f'lr die vorliegende Neuerung ebenfalls ohne belang. So kann, anstatt daß der Grundkörper mit einem Schaft 20 verbunden ist, der Grundkörper 8 einteilig mit einer Büchse 81 ausgebildet sein, die auf ihrer Innenwand Permanentmagnete 82 trägt, die ihrerseits Teil eines elektrischen Motors sind. Zur Lagerung ist konzentrisch in der Büchse ein von der Tragfläche 80 getragener Lagerzapfen 83 vorgesehen.
Zur Vermeidung des Festklemmens von Fasern zwischen Rotorkörper 4 bzw. 9 und Grundkörper 3 bzw. 8 kann die Tragfläche 30 bzw. 80 einen konzentrischen Vorsprung 84 aufweisen, der in den ringförmigen Rotorkörper 4 bzw. 9 hineinragt und den Boden 47 bzw. 90 dabei axial überragt. Falls gewünscht, kann dieser Vorsprung 84 dabei sogar bis in den Fadenlauf zwischen Sammelfläche 41 und Fadenabzugsrohr 12 hineinragen, so daß der im Abzug befindliche Faden auf dem Vorsprung 84 abrollt.
Die Ausbildung als zusammengesetzter Rotor mit einem stets gleich großen Grundkörper 3 und verschiedenen großen Rotorkörpern 4, die durch einen Flansch 46 an den Grundkörper 3 angepaßt sind, ist unabhängig von der speziellen Art der Verbindung zwischen Grundkörper 3 und Rotorkörper 4 in Anwendung bringbar. Weitere, nicht erläuterte Arten der Befestigung sind in diesem Zusammenhang anwendbar.
Die vorstehende Beschreibung zeigt, daß der neuerungsgemäße Gegenstand vielfach abgewandelt werden kann. Weitere Abwandlungen durch Austausch von Merkmalen durch Äquivalente oder durch Kombinationen von Merkmalen sind möglich.
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Claims (11)

SCHUBERT & SALZER P + Gm 79/606 September 1979 Schutzansprüche
1. Aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehender Offenend-Spinnrotor, dessen Grundkörper von einem Lager- und Antriebselement getragen wird und eine im wesentlichen radiale Tragfläche mit einer Zentrierfläche an ihrem Außenrand aufweist, mit welcher eine Zentrierfläche des eine Sammelfläche aufweisenden Rotorkörpers zusammenarbeitet, gekennzeichnet durch ein getrennt von den Zentrierflächen (31, 40; 62, 73) angeordnetes, eine lösbare Verbindung zwischen Grundkörper (3-6-8) und Rotorkörper (4-7-9) bewerkstelligendes Verbindungselement (5).
2. Spinnrotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (4- 7- 9) an seinem dem Grundkörper (3 - 6 - Θ) zugewandten Ende einen zur Tragfläche (30 - 61 - 80) parallelen, diese wenigstens teilweise überdeckenden Boden (47 - 70 - 90) aufweist.
3. Spinnrotor nach Anspruch 2, der durch einen Deckel abgedeckt ist, der einen in das offene Ende des Spinnrotors ragenden Ansatz aufweist, durch dessen Mantelfläche ein Faserspeisekanal auf die Fasergleitfläche mündet, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (47 70 - 90) des Rotorkörpers (4-7-9) ringförmig ist und radial mindestens bis zu der durch die Mündung (13) des Faserspeisekanals (11) gelegten Zylinderfläche (14) nach innen reicht.
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4. Spinnrotor nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfläche (80) des Grundkörpers (8) einen konzentrischen Vorsprung (84) aufweist, der in den ringförmigen Rotorkörper (9) hineinragt und den Boden (90) dabei axial überragt.
5. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (4) einen dem Fasermaterial angepaßten Innen- und Außendurchmesser und die Zentrierfläche (31) des Grundkörpers (3) unabhängig vom Fasermaterial einen dem größten vorgesehenen Außendurchmesser des Rotorkörpers (4) entsprechenden Durchmesser aufweist, wobei je nach Durchmesser des Rotorkörpers (4) dieser einen sich parallel zur Tragfläche (30) des Grundkörpers (3) nach außen erstreckenden Flansch (46) mit einer Zentrierfläche (31) an seinem Außenumfang aufweist.
6. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 5t dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierflächen (62, 73) im Bereich zwischen dem Verbindungselement (5) und der Umfangsflache (72) mit dem größten Außendurchmesser des Rotorkörpers (7) angeordnet sind.
7. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper {9) ein spanlos umgeformtes Blechteil ist.
8. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen der Tragfläche (80) des Grundkörpers (8) und dem Boden (90) des Rotorkörpers (9) ein beidseitig klebendes Band (53) befindet,
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9. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (7) mittels einer Rastverbindung (51, 52) mit dem Grundkörper (6) verbunden ist.
10. Spinnrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und
7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (5) zwischen Rotorkörper (4) und Grundkörper (3) ein den Rotorkörper (4) und den Grundkörper (3) im Bereich ihrer Zentrierflächen (31, 40) umgebender Schrumpfschlauch (50) ist.
11. Aus einem Grundkörper und einem Rotorkörper bestehender Offenend-Spinnrotor, dessen Grundkörper von einem Lager- und Antriebselement getragen wird und eine im wesentlichen radiale Tragfläche mit einer Zentrierfläche an ihrem Außenrand aufweist, mit welcher eine Zentrierfläche des eine Sammelfläche aufweisenden Rotorkörpers zusammenarbeitet, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorkörper (4) einen dem Fasermaterial angepaßten Innen- und Außendurchmesser und die Zentrierfläche (21) des Grundkörpers (3) unabhängig vom Fasermaterial einen dem größten vorgesehenen Außendurchmesser des Rotorkörpers (4) entsprechenden Durchmesser aufweist, wobei Je nach Durchmesser des Rotorkörpers (4) dieser einen sich parallel zur Tragfläche (30) des Grundkörpers (3) nach außen erstreckenden Flansch (46) mit einer Zentrierfläche (31) an seinem Außenumfang aufweist.
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