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B e s c h r e i b u n g
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Lageranordnung für Wagenheber Die Erfindung betrifft eine Lageranordnung
für Wagenheber zur verschwenkbaren Halterung eines Lastaufnahmekopfes an einem Lastarm
oder an einer Lastschere und/oder zum verschwenkbaren Lagern eines Lagerkörpers
einer mittels einer Handkurbel verdrehbaren Gewindespindel am oberen Ende einer
Standsäule, die zum Verschwenken des an dieser angelenkten Lastarmes an diesem drehbeweglich
gehalten ist, wobei Lastarm und Standsäule oder Lastschere durch im Querschnitt
U-förmige Metallprofile gebildet und der Lastaufnahmekopf und/oder der Lagerkörper
der Gewindespindel an den U-Schenkeln dieser Metallprofile um eine Querschwenkachse
verschenkbar angeordnet sind.
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Bei bekannten Gelenk- oder Scherenwagenhebern ist sowohl der Lastaufnahmekopf
als auch der Lagerkörper der Gewindespindel mit seitlichen Lagerzapfen in entsprechenden
Ausnehmungen der Schenkel des im Querschnitt U-förmigen Tragarmes bzw.
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der Standsäule verdrehbar gelagert. Zu diesem Zweck sind in den U-Schenkeln
kreisförmige Lagerausnehmungen angeordnet, die von einer Kante der Schenkel aus
über einen Schlitz zugänglich sind, dessen Weite geringer ist als der Durchmesser
der Lagerausnehmungen.
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Die Lagerzapfen an Lastaufnahmekopf und Lagerkörper sind im Durchmesser
geringfügig kleiner als die Lagerausnehmungen ausgebildet. Damit sie jedoch in die
Lagerausnehmungen über die Schlitze eingeführt werden können, sind sie an einander
gegenüberliegenden Umfangsteilen so abgeflacht, daß sie durch den erwähnten Schlitz
der Lagerausnehmungen hindurchgeschoben werden können.
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Dabei hat sich gezeigt, daß diese Art der Lagerung weniger günstig
ist für aus Kunststoff oder Leichtmetall gefertigte Lastaufnahmeköpfe und Lagerkörper,
weil aufgrund der relativ geringen Wanddicke der U-Schenkel bei Belastung des Wagenhebers
die Flächenpressung der Lagerzapfen am Umfange groß ist, so daß unter dem Einfluß
der Lagerreibung die einen relativ kleinen Durchmesser aufweisenden Lagerzapfen
einem starken Verschleiß unterliegen.
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Darüberhinaus zwingt diese Konstruktion zu einer vorbestimmten Montagestellung
von Lastaufnahmekopf und Lagerkörper bei deren Montage, um deren Lagerzapfen durch
die Schlitze hindurch in die Lagerausnehmungen einführen zu können.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Lageranordnung
für den Lastaufnahmekopf und den Lagerkörper der Gewindespindel von Wagenhebern
gemäß der eingangs erläuterten Art zu schaffen, durch die eine für Lastaufnahmeköpfe
und Lagerkörper in Kunststoff- oder Leichtmetallausführung besonders widerstandsfähige
Lagerung erreicht und deren Montage vereinfacht wird.
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Diese Aufgabe wird gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
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Bei einer derartigen Lageranordnung kommen ausschließlich zur Lagerung
dienende Zapfen in Wegfall. Dafür übernehmen die kreisbogenförmig ausgebildeten
Stirnkanten der Schenkelendstücke Lagerfunktion, wobei es dadurch möglich ist, die
Lagerflächen im Vergleich zur bekannten Lageranordnung beträchtlich zu vergrößern
und damit die Flächenpressung der Lagerflächen von Lastaufnahmekopf und Lagerkörper
entsprechend zu verkleinern.
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Die Verwendung der Stirnkanten der Schenkelendstücke als Lagerflächen
ermöglicht es schließlich, Lastaufnahmekopf und Lagerkörper zumindest durch Aufstecken
auf die Schenkelendstücke in geeigneter Weise auf diesen schwenkbeweglich zu halten,
was auf verschiedene Weise bewerkstelligt werden kann.
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Es ist klar, daß auch eine kinematisch umgekehrt wirkende Lageranordnung
als vom Schutzbereich des Anspruches 1 erfaßt betrachtet wird. Bei einer solchen
Bauart können an den Schenkelendstücken, insbesondere in diese eingeformte teilkreisförmige
Lagerflächen vorgesehen sein, auf welchen der Lastaufnahmekopf oder der Lagerkörper
mit zu diesen komplementären Umfangsflächenteilen abwälzbar gelagert ist.
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Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Lageranordnung
zum Gegenstand.
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So läßt sich bei einer Ausbildung nach Anspruch 2 die Halterung von
Lastaufnahmekopf und Lagerkörper an den Schenkelendstucken durch Verrasten bewerkstelligen,
indem die an den Schenkelendstücken
angeformten Vorsprünge in entsprechende
Vertiefungen eingreifen können. Es kann aber auch ausreichen, wenn die Vorsprünge
lediglich in nutartige Vertiefungen eingreifen.
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In diesem Falle ist es zweckmäßig, die Konstruktion nach Anspruch
3 auszubilden.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, die Abstützflächen
von Lastaufnahmekopf und Lagerkörper nach Anspruch 4 auszubilden, so daß sie sich
entlang eines zu deren Schwenkachse konzentrischen Kreisbogens erstrecken und auf
ihrer ganzen Länge tragen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in der sich
anschließenden Beschreibung von in der Zeichnung gezeigten, mit Ausführungsbeispielen
erfindungsgemäßer Lageranordnungen ausgestatteten Wagenhebern und/oder in den Patentansprüchen
erläutert. In der Zeichnung zeigen: Figur 1 eine Seitenansicht eines an sich bekannten
Gelenkhebers, bei dem der Lastaufnahmekopf des Tragarmes sowie der an der Standsäule
gelagerte Lagerkörper der Gewindespindel mittels eines ersten Ausführungsbeispieles
einer erfindungsgemäßen Lageranordnung gelagert sind; Figur 2 einen Schnitt durch
den Lastaufnahmekopf entlang der Linie 2-2 der Figur 1; Figur 3 eine Seitenansicht
des den Lastaufnahmekopf tragenden Vorderendes des Tragarmes, wobei strichpunktiert
der Tragarm in Stellungen eingezeichnet ist, welche Tragarm und Lastaufnahmekopf
bei der Montage des letzteren zueinander einnehmen;
Figur 4 einen
Teilschnitt entlang der Linie 4-4 der Figur 1 durch die Lageranordnung des Lagerkörpers;
Figur 5 eine Darstellung ähnlich Figur 3 durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Lageranordnung für den Lastaufnahmekopf; Figur 6 einen Teilschnitt entlang der Linie
6-6 der Figur 5; Figur 7 eine Vorderansicht eines Scherenhebers, dessen Lastaufnahmekopf
mit einer erfindungsgemäßen Lageranordnung an der Lastschere gelagert ist; Figur
8 einen Teilschnitt durch den Scherenwagenheber gemäß Figur 7, entlang der Linie
8-8 dieser Figur; Figur 9 einen Ausschnitt der Figur 7, in größerem Maßstab als
Figur 7; Figur 10 eine Teilvorderansicht einer Konstruktionsvariante zum Scherenwagenheber
gemäß Figur 7 bis 9, wobei dessen obere Gelenkarme so verschwenkt sind, daß sie
ineinanderliegen.
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Figur 11 eine Darstellung des Scherenwagenhebers gemäß Figur 1 in
einer Stellung des in Figur 9 gezeigten Scherenwagenhebers.
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Der in Figur 1 gezeigte Gelenkheber weist eine im Querschnitt U-förmig
ausgebildete Standsäule 10 auf, die an ihrem unteren Ende starr mit einem Wälzfuß
12 verbunden ist. Dieser ist
in bekannter Weise durch eine abgewinkelte
Abstützplatte gebildet, die an ihrer Unterseite Vorsprünge, vorzugsweise in Form
von Abstützkrallen 14, aufweist.
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Ungefähr im mittleren Teil der Standsäule 10 ist ein mit 16 bezeichneter
Tragarm an seinem einen Ende um eine Querschwenkachse 18 verschwenkbar gelagert,
an dessen freiem Hebelende ein Lastaufnahmekopf 20 verschwenkbar vorgesehen ist,
mit dem sich der Tragarm 16 an der Karosserieunterseite eines anzuhebenden Fahrzeuges
ansetzen läßt. Dieser Lastaufnahmekopf ist beispielsweise durch ein massives Formteil
aus Kunststoff gebildet und weist zum Beispiel an seiner Lastaufnahmeseite eine
sich senkrecht zur Zeichenebene erstreckende und in der Mitte des Lastaufnahmekopfes
vorgesehene Vertiefung 22 auf, die zur Aufnahme eines durch eine Schwellernaht gebildeten
Karosseriesteges dient. Diese den Lastaufnahmekopf in Querrichtung durchziehende
Vertiefung bildet somit zwei Lastaufnahmehöcker 24, 26, die im Verlaufe der Schwenkbewegung
des Tragarmes nacheinander die Last des Fahrzeuges tragen.
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Der Lastaufnahmekopf kann aber auch eine andere geeignete Ausbildung
haben.
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Die Querschwenkachse 18 ist in den mit 28 und 30 bezeichneten Schenkeln
der Standsäule und zwar im Abstand von einem mit 32 bezeichneten, die beiden Schenkel
miteinander verbindenden Verbindungssteg angeordnet.
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Der Tragarm 16 ist um die Querschwenkachse 18 mit Hilfe einer Gewindespindel
34 verschwenkbar, die mit ihrem einen Endstück den Lastaufnahmekopf 20 durchdringt
und darin drehbar, jedoch axial unverschiebbar gelagert ist, wobei sich beim Hochschwenken
des Tragarmes 16 die Gewindespindel 34 an einem Drucklager 36 abstützt.
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Die zur Verschwenkung des Tragarmes 16 erforderliche Axialbewegung
der Gewindespindel 34 ist durch eine Gewindemutter 38
bewerkstelligt,
die in einem Lagerkörper 40 gehalten ist, der seinerseits schwenkbeweglich zwischen
den Schenkelendstücken 28', 30' der U-Schenkel der Standsäule gehalten ist.
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Mit 44 ist eine am oberen Ende der Gewindespindel 34 drehfest angeordnete
Handkurbel, vorzugsweise Taumelkurbel, zum Verdrehen der Gewindespindel 34 bezeichnet.
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Wie aus Figur 2 zu ersehen ist, besitzt auch der Tragarm 16 im Querschnitt
U-förmiges Profil, und dessen beiden Schenkel 46, 48 sind in solchem Abstand voneinander
vorgesehen, daß der Tragarm mit geringem seitlichem Spiel zwischen den Schenkeln
28, 30 der Standsäule auf der Querschwenkachse 18 lagerbar ist. In seiner unteren
Ausgangsstellung befindet sich hierbei der Tragarm über den größten Teil seiner
Länge zwischen den Schenkeln 28, 30 der Standsäule 10.
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Im folgenden wird nun die Lageranordnung zur Lagerung des Lastaufnahmekopfes
am Tragarm 16 beschrieben. Wie Figur 2 zeigt, ist der Lastaufnahmekopf mit zwei
im Parallelabstand voneinander angeordneten nutartigen Ausnehmungen 50, 52 ausgestattet,
mit welchen dieser auf die über den die U-Schenkel 46 und 48 miteinander verbindenden
Verbindungssteg 54 hinausragende Schenkelteilstücke 46', 48' aufsteckbar ist An
die eine Flachseite der letzteren ist jeweils ein kreiszylindrischer Vorsprung 56
bzw. 58 angeformt, die zur Sicherung des Lastaufnahmekopfes auf dem Tragarm 16 dienen.
Beide Vorsprünge fluchten zueinander. Diesen Vorsprüngen ist an der einen Nutwand
eine Aufnahmenut 60 bzw. 62 zugeordnet.
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Die Stirnkante 64, 66 der beiden Schenkelendstücke 46', 48' sind in
konzentrischer Anordnung zu den Vorsprüngen 56, 58 kreisbogenförmig ausgebildet
und bilden die Lagerfläche für den Lastaufnahmekopf, der zu diesem Zweck durch den
Grund der nutartigen Ausnehmungen 50, 52 gebildete Abstützflächen 68, 70 aufweist,
die derart konkav gekrümmt sind, daß sie die Stirnkanten 64, 66 formschlüssig berühren.
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In Figur 3 ist dasl eine Ende des konkav gekrümmten Teilstückes der
Abstützflache 70 mit 72 bezeichnet. Dieser Punkt hat einen Abstand von der Aufnahmenut
60 bzw. 62, der kleiner ist als der Radius des Kreisbogens, entlang dessen sich
die Abstützflächen erstrecken. Dadurch ist sichergestellt, daß der Lastaufnahmekopf
in seiner Montagestellung gemäß Figur 1 und 3 nicht von den Schenlcelendstücken
46', 48' abgezogen werden kann, weil dieser durch die Vorsprünge 56, 58 schwenkbeweglich
am Tragarm derart festgelegt ist, daß ein Teilstück der konkaven Abstützfläche,
wie aus Figur 3 ersichtlich ist, die betreffende Stirnkante 64 bzw. 66 der Schenkelendstücke
46', 48' untergreift, so daß dadurch eine zwangsläufige Halterung des Lastaufnahmekopfes
am Tragarm geschaffen ist.
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Wie aus Figur 1 und 3 ersichtlich ist, weist der Tragarm 16 in einem
Kantenendberei ch der kreisbogenförmigen Stìrntearlten 64, 66 eine Kantenvertiefung
74 auf. Diese Kantenvertiefungen sind an beiden U-Schenkeln derart placiert, daß
zur Montage und Demontage des Lastaufnahmekopfes 20, durch entsprechendes Verschwenken
der Teile 16 und 20, das mit 76 bezeichnete Teil stUck des Lastaufnahmekopfes, welches
das den kleineren Rad,al°
abstand von der nutartigen Vertiefung
62 aufweisende Endstück der Abstützflächen 68, 70 aufweist, sich, wie in Figur 3
strichpunktiert angedeutet ist, innerhalb der entsprechenden Kantenvertiefung 74
befindet. In dieser Eingriffsstellung des Teilstückes 76 läßt sich, wenn der Tragarm
16 dabei gemäß Figur 3 sukzessive in Uhrzeigerrichtung verschwenkt wird, der Lastaufnahmekopf
20 von den Schenkelendstücken des Tragarmes abziehen bzw. auf diese aufstecken und
sichern, wenn der Tragarm in der Darstellung nach Figur 3 in Gegenuhrzeigersinn
verschwenkt wird.
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Das gleiche Konstruktionsprinzip ist auch zur gesicherten Anordnung
des Lagerkörpers 40 an der Standsäule vorgesehen.
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Das heißt, deren Schenkelendstücke 28', 30' greifen ebenfalls in nutartige
Ausnehmungen 78, 80 ein. Deren Stirnkanten 82, 84 sind kreisbogenförmig ausgebildet
und auf diesen laufen ebenfalls kreisbogenförmig ausgebildete Abstützflächen 86,
88 des Lagerkörpers. Mit 90 und 92 sind an den Stirnendstücken angeformte kreiszylindrische
Vorsprünge bezeichnet, die in Aufnahmenuten 94, 96 des Lagerkörpers eingreifen und
in der gleichen Weise zur Sicherung desselben auf den Schenkelendstücken dienen,
wie dies bereits bei der Erläuterung der Lageranordnung des Lastaufnahmekopfes beschrieben
worden ist. 98 bezeichnen Kantenvertiefungen in den Schenkelendstücken, die,analog
zu den Kantenvertiefungen 74 der Schenkelendstücke des Tragarmes,die Montage bzw.
Demontage des Lagerkörpers ermöglichen.
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Es ist klar, daß die kreiszylindrischen Vorsprünge 56, 58 des Tragarmes
16 sowie die entsprechenden Vorsprünge 90, 92 an der Standsäule sich auch in die
entgegengesetzte Richtung
erstrecken können, so daß die Aufnahmenuten
60, 62 bzw. 94, 96 an der gegenüberliegenden Wand der nutartigen Ausnehmungen 50,
52 bzw. 78, 80 vorzusehen wären. Es ist außerdem möglich, den Lastaufnahmekopf bzw.
Lagerkörper lediglich zwischen den Schenkelendstücken zu halten, so daß also die
durch die nutartigen Ausnehmungen 50, 52 bzw. 78, 80 gebildeten äußeren Wandteile
wegfallen könnten.
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Figur 5 und 6 zeigt eine Konstruktionsvariante einer möglichen Lageranordnung
für einen Lastaufnahmekopf 99, die in gleicher Weise aber auch für den Lagerkörper
geeignet ist.
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Bei dieser Konstruktion greifen die Schenkelendstücke 46', 48' im
wesentlichen spielfrei in endsprechende nutartige Ausnehmungen 100, 102 des Lastaufnahmekopfes
ein, wobei deren Stirnkanten ebenfalls kreisbogenförmige Lagerflächen 104, 106 bilden,
auf denen sich der Lastaufnahmekopf mit entsprechend gekrümmten Abstützflächen abstützt.
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Wie Figur 6 zeigt, ist jedoch an den Schenkelendstücken zur Sicherung
des Lastaufnahmekopfes am Lastarm auf die Anordnung von Vorsprüngen, die in entsprechende
Aufnahmenuten eingreifen, verzichtet. Statt dessen weist der Lastaufnahmekopf an
einem Umfangsteil konzentrisch zu der durch die kreisbogenförmig ausgebildeten Stirnkanten
der Schenkelendstücke definierten Schwenkachse ein im Querschnitt vorzugsweise schwalbenschwanzförmig
ausgebildetes Halteglied 108 auf, dem im Stirnrand 110 des Verbindungssteges 54
des Tragarmes eine Ausnehmung 112 zugeordnet ist, in welche das ,Halteglied im wesentlichen
formschlüssig eingreift, wenn nach Aufstecken des Lastaufnahmekopfes auf die Schenkelendstücke
dieser und der Lastarm relativ
zueinander entsprechend verschwenkt
werden.
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Die Figuren 7 bis 9 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer Lageranordnung
für einen Lastaufnahmekopf 124 auf zwei Gelenkarmen eines an sich bekannten Scherenhebers.
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Solche Scherenheber weisen zwei symmetrisch zueinander angeordnete
Scheren 114, 116 auf, die jeweils durch zwei Gelenkarme 1189 120 bzw. 118', 120'
gebildet sind.
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Die Gelenkarme 118, 118' sind an einem gemeinsamen Aufstellfuß 122
angelenkt, während die Gelenkarme 120, 120' einen als Ganzes mit 124 bezeichneten
Lastaufnahmekopf tragen und mit den anderen Gelenkarmen zusammen jeweils einen Kniehebel
bilden. 126 bezeichnet eine Gewindespindel mit Außengewinden gegenläufiger Steigung,
die in Gewindemuttern 128 bzw. 130 geführt sind. Letztere befinden sich an den Gelenken
der Kniehebel 118, 120 bzw. 118', 120', wobei durch Verdrehen der Gewindespindel
die Scheren 114, 116 zum Anheben eines Fahrzeuges sich öffnen bzw. zum Absenken
schließen.
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Die Gelenkarme sind in bekannter Weise durch im Querschnitt U-förmige
Metallprofile gebildet.
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Die den Lastaufnahmekopf 124 aufnehmenden Schenkelendstücke sind mit
132 bzw. 134 bezeichnet, wobei aus Figur 8 zu ersehen ist, daß die Metallprofile
mit ihren U-Schenkeln ineinandergreifen. Die paarweise nebeneinanderliegenden Schenkelendstücke
132, 134 weisen jeweils einen vorzugswei-se kreiszylindrischen Vorsprung 136 bzw.
138 auf, die in entsprechende Aufnahmenuten lTD, 142 von im Parallelabstand im Lastaufnahmekopf
angeordneten
nutartigen Ausnehmungen 144, 146 eingreifen. Mit 148
und 150 sind die Stirnkanten der Schenkelendstücke bezeichnet, die, analog zur beschriebenen
Ausführungsform der Schenkelendstücke des Lastarmes 16 des vorbeschriebenen Gelenkhebers
kreisbogenförmig ausgebildet sind und Gelenkflächen bilden, an denen sich der Lastaufnahmekopf
mit Abstützflächen 152, 154 abstützt.
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Wie aus Figur 9 zu ersehen ist, erfolgt die Sicherung des Lastaufnahmekopfes
auf den Gelenkarmen 120, 120' in der gleichen Weise wie beim Lastaufnahmekopf 20
des Gelenkhebers, wozu die Schenkelendstücke 132, 134 entsprechende Kantenvertiefungen
156 bzw. 158 aufweisen. Demgemäß läßt sich der Lastaufnahmekopf von den oberen Gelenkarmen
nur dann lösen, wenn diese derart verschwenkt sind, daß sie ineinanderliegen, wie
das in Figur 9 strichpunktiert angedeutet ist.
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Die Konstruktionsvariante gemäß den Figuren 10 und 11 unterscheidet
sich von derjenigen der Figuren 7 bis 9 dadurch, daß die kreiszylindrischen Vorsprünge
136 diametrale Umfangsabflachungen 136', 136'' aufweisen. Demgemäß können die sie
aufnehmenden Aufnahmenuten einen in der Breite verringerten Nutabschnitt 160 zum
Aufschieben und Ablösen des Lastaufnahmekopfes 124 und einen in der Breite dem vollen
Durchmesser der Vorsprünge 136> 138 entsprechenden und demgemäß teilkreisförmigen
Nutabschnitt 162 aufweisen.
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Diese Konstruktion bietet den Vorteil, daß auf die Anordnung von Kantenvertiefungen
156, 158 (Figur 9) verzichtet werden kann und die Abstützflächen 152, 154 an der
unteren Seite des Lastaufnahmekopfes 124 tangential auslaufen können und
dennoch,
wie Figur 11 zeigt, eine gesicherte Halterung des Lastaufnahmekopfes auf den Gelenkarmen
120, 120' gewährleistet ist.