DE2900625A1 - Verfahren zum herstellen einer kartonpackung und danach hergestellte kartonpackung - Google Patents
Verfahren zum herstellen einer kartonpackung und danach hergestellte kartonpackungInfo
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Description
PATENTAN .VAL'. E
HELMUT SCHROETER KLAUS LEHMANN
DIPL-PHYS-
NOLEX CORPORATION kn-no-12
L/Bi.
5. Januar 1979
5. Januar 1979
Verfahren zum Herstellen einer Kartonpackung und danach
hergestellte Kartonpackung
hergestellte Kartonpackung
Es sind einstückige, T-förmige Zuschnitte zum Herstellen von
Kartonpackungen zur Aufnahme von Flüssigkeiten, beispielsweise Getränken, bekannt. Die T-Porm solcher Zuschnitte resultiert
daher, daß an gegenüberliegenden Enden einer der Seitenwände
des Zuschnitts für die Kartonpackung Endwände vorgesehen sind. Jede der verbleibenden Seitenwände ist an ihren Enden mit Verschlußlaschen versehen, die nach innen umgebogen werden, nachdem der Zuschnitt in die Gestalt eines offenendigen Schlauches gefaltet worden ist, worauf ein Seitenfalz mittels einer seitlichen Verschlußlasche hergestellt wird, die durch die gleiche Seitenwand getragen ist, mit der auch die beiden Endwände verbunden sind. Die freien Kanten der Endwände sind so ausgebildet, daß sie mit den Verschlußlaschen an den Enden der Seitenwände
versiegelt werden können, und zur Bildung von Kartonpackungen
mit ebenen Enden werden die Seitenkanten der Endwände oder
wenigstens die Seitenkanten der zuletzt zu verschließenden Endwand und die Verschlußlaschen an den Seitenwänden, die diesem
Ende benachbart sind, erhitzt, um das Polyäthylen oder ein
anderes, zum Versiegeln der Kartonpackung dienendes Material
in einen halb geschmolzenen Zustand zu überführen. Nach diesem Erhitzen wird die obere Endwand auf das obere Ende der zuvor
gebildeten Kartonfeitenwftnde aufgedrückt, um die Kartonpackung
Kartonpackungen zur Aufnahme von Flüssigkeiten, beispielsweise Getränken, bekannt. Die T-Porm solcher Zuschnitte resultiert
daher, daß an gegenüberliegenden Enden einer der Seitenwände
des Zuschnitts für die Kartonpackung Endwände vorgesehen sind. Jede der verbleibenden Seitenwände ist an ihren Enden mit Verschlußlaschen versehen, die nach innen umgebogen werden, nachdem der Zuschnitt in die Gestalt eines offenendigen Schlauches gefaltet worden ist, worauf ein Seitenfalz mittels einer seitlichen Verschlußlasche hergestellt wird, die durch die gleiche Seitenwand getragen ist, mit der auch die beiden Endwände verbunden sind. Die freien Kanten der Endwände sind so ausgebildet, daß sie mit den Verschlußlaschen an den Enden der Seitenwände
versiegelt werden können, und zur Bildung von Kartonpackungen
mit ebenen Enden werden die Seitenkanten der Endwände oder
wenigstens die Seitenkanten der zuletzt zu verschließenden Endwand und die Verschlußlaschen an den Seitenwänden, die diesem
Ende benachbart sind, erhitzt, um das Polyäthylen oder ein
anderes, zum Versiegeln der Kartonpackung dienendes Material
in einen halb geschmolzenen Zustand zu überführen. Nach diesem Erhitzen wird die obere Endwand auf das obere Ende der zuvor
gebildeten Kartonfeitenwftnde aufgedrückt, um die Kartonpackung
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mit der darin enthaltenen Flüssigkeit zu verschließen und zu versiegeln.
Im Stand der Technik wurde auch bereits die Möglichkeit erkannt, daß wesentliche Vorteile darin bestehen, Ultraschallenergie
als Mittel zum Aufheizen und Versiegeln von Kartonpackungen zu verwenden. Unglücklicherweise erfordert das Aufheizen
mittels Ultraschall, daß das Paar der miteinander zu versiegelnden Packungskanten zwischen einem Ultraschallgeber
und einem Amboß eingespannt und unter Druck gesetzt wird, wobei die beiden miteinander zu versiegelnden Teile während der
Anwendung der Ultraschallenergie gegeneinandergedrückt werden müssen.
Das Versiegeln mittels Ultraschall geschieht durch Vibration eines Ultraschallgebers in Bezug auf einen stationären Amboß,
der schwer genug sein muß, um trotz der gegen ihn gerichteten Schwingungen des Ultraschallgebers stationär zu bleiben. Die
Randkanten der Kartonpackung aus Papier oder Pappe, die zwischen den Ultraschallgeber und den Amboß eingelegt werden, werden in
den Bereichen aufgeheizt, in denen sie zwischen dem Geber und dem Amboß durch die Vibrationen beaufschlagt und praktisch gehämmert
werden. Das Aufheizen dieser Kanten ist abhängig von dem Druck, der durch das schnelle Hammern des Ultraschallgebers
gegen die auf dem Amboß liegende Kartonpackung erzielt wird. Venn der Amboß in seinem Gewicht zu leicht ist, vibriert der
Amboß mit dem Ultraschallgeber, und ee tritt nur eine sehr geringe
Relativbewegung zwischen dem Geber und dem Amboß ein.
Dadurch wird sehr wenig Wärme in der Kartonpackung erceugt.
Außerdem muß der Amboß eine nicht unterbrochene Abstützung für die Randkanten unterhalb des Ultraschallgebers bieten« daait
eint nicht unterbrochene Versiegelung ereielt werden kann. In
denjenigen Bereichen, in denen die durch den Amboß gebotene
Unterstützung der Randkanten unterbrochen ist, tritt keine Er-
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hitzung in den Randkanten ein, und daher ergibt nich in diesen
Bereichen keine Versiegelung. Eine weitere Bedingung zum Erzielen einer nicht unterbrochenen Versiegelung besteht darin,
daß die Kartonpackung selbst in den Bereichen, in denen eine Versiegelung erzielt werden soll, nicht unterbrochen ist. Auf
diese Weise unterbrechen Schlitze oder Risse in den Randkanten die Wärmebildung während des Hämmerns dieser Kanten zwischen
dem Ultraschallgeber und dem Amboß.
Wenn die Seitenwände einer zuvor mit Flüssigkeit gefüllten Kartonpackung mit der oberen Endwand versiegelt werden sollen,
ist es unmöglich, einen Amboß im Inneren des Behälters anzuordnen. Daher standen bisher keine Mittel zur Verfügung, um
ein Versiegeln einer solchen Kartonpackung mit Hilfe von Ultraschallenergie zu ermöglichen.
En wird angenommen, daß es bekannt ist, dan obere Ende einer1
Kartonpackung nach dem Füllen mit Flüssigkeit nach Art eines Giebeldaches auszubilden, wodurch es möglich ist, eine einzige
Giebeldachnaht mittels Ultraschall zu versiegeln, während die Naht zwischen einem Ultraschallgeber und einem Amboß eingespannt
ist, wobei die Arbeitsflächen dieser Teile in einer Ebene liegen, die senkrecht zu einer Ebene steht, die das flache obere Ende
der Kartonpackung bestimmt. Obwohl solche mit Giebeldach ausgebildeten Kartonpackungen zufriedenstellend arbeiten, ermöglichen
sie nicht ein Übereinanderstapeln von Packungen in einem größeren Behälter, wie es erwünscht ist, wenn die Kartonpackungen, beispielsweise
für Getränke, verhältnismäßig klein sind, z.B. bei Milchpackungen mit einem Inhalt von 1/2 oder 1/3 1. Zusätzlich
erfordert die Ausbildung des Giebeldachs an diesen Kartonpackungen eine wesentliche Erhöhung der Menge des Kartonmaterials,
da3 für einen Flüssigkeitsbehälter benötigt wird, da typischerweise das ganze Giebeldach leer und nicht mit Flüssigkeit gefüllt
ist und einfach aus zusätzlichem, gefaltetem Kartonmaterial zur
Bildung des Giebeldachs besteht.
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Der Kartonzuschnitt j der den Gegenstand der Erfindung bildet,
und auch das Verfahren, das zur Herstellung einer Kartonpackung aus dem Kartonzuschnitt dient, sind speziell ausßef3taltet, um
die Anwendung einer Ultraschall-Versiegelung zwischen den Randkanten der oberen Endwand der Kartonpackung und den oberen
Kanten der Packungsseitenwände zu ermöglichen oder zu erleichtern,
nachdem die Kartonpackung mit einer Flüssigkeit oder einem Getränk gefüllt ist.
Die Kartonpackung hat das neue Merkmal einer durchlaufenden, nicht unterbrochenen Versiegelungskante oder Versiegelungslasche,
die sich um den Umfang der Kartonpackung herum erstreckt und die sogar im Bereich der Ecken zwischen benachbarten Seitenwänden
nicht unterbrochen ist. Die Erfindung schafft auch
einen Amboß, der ausreichend schwer ist, um die erforderliche statische Abstützung für die Kartonpackung während der Aufheizung
durch Ultraschall zu bieten, wobei zur gleichen Zeit eine schmale Lippe am Amboß ausgebildet ist, die die Verschlußlasche der Kartonpackung kontinuierlich längs der einander benachbarten
Seitenwände der Kartonpackung abstützt, wobei die Kartonpackung bereits mit Flüssigkeit gefüllt sein kann. Die
Versiegelungslippe am Amboß ist an einem Nachgeben oder Ausweichen unter den Ultraschallschwingungen des Ultraschallgebers
dadurch gehindert, daß sie nur wenig von dem Körper des Ambosses vorragt. Der Vorsprung der Lippe an dein Amboß ist daher unter
einem Winkel von etwa 4 5 ausgebildet, da diese Gestalt die
Einleitung oder Erzeugung von Schwingungen in die oder in der Lippe von dem Ultraschallgeber her auf ein Minimum beschränkt.
Aus diesem Grund drückt die Lippe des Ambosses nur die Verschlußlasche unterhalb des oberen Endes der Seitenwand um eine
kurze Entfernung nach innen. Um ein Aufreißen oder Brechen der Verschlußlasche der Kartonpackung im Bereich der Ecken zwischen
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benachbarten Seitenwänden der Kartonpackung zu verhindern, ist
die Lippe am Amboß mit einem Radius oder allmählichen abgerundeten
Übergang in den entsprechenden am Amboß ausgebildeten
Ecken geformt. Die Verschlußlasche wird so gefaltet, daß sie
einen Wandteil mit doppelter Wandstärke bildet, was auch dazu beiträgt, ein Aufreißen in der Machbarschaft der Eckfri zu verhindern.
Die geringe Größe der Eindrückung der Verachlußlasche,
die durch die Lippe am Amboß bewirkt wird, dient weiter dazu, die Beanspruchung der Verschlußlascheri in der Machbarschaft
der Ecken herabzusetzen und dadurch ein Aufreißen zu verhindern.
Die Erfindung schafft somit einen mit Hilfe von ültrasehallenergie
versiegelten Flüssigkeitsbehälter mit flacher oder ebener Oberseite, der ein Übereinanderstapeln der T-f-hälter zum
Transport erleichtert. Dies wird dadurch erreicht, daß man die Verschlußlascheri an den End on benachbarter Soitenwände einstückig
miteinander ausbildet, anstatt, nie voneinander beispielsweise
durch eimm V-förmigen Einschnitt zu trennen, wie
es beim Stand der Technik geschah. Vielmehr sind die Verschlußlaschen nach der Erfindung durch Eckstege miteinander verbunden.
Diese Versenlußlascheri laufen daher kontinuierlich um drei
Seiten der K-irtonpackung herum, wenn dirc;e r,u ^ i Mem ul'ferieridigen
Schlauch geformt int. Die Verschlußlascheri werden nach innen
gebogen, um im Ergebnis einen Wnridt'.-il doppe MtT' Dicke am oberen
Umfang der Seitenwandtoi Ie :',u bilden.
Mach dem 1'1Ul len der Kartoripackung mit F Lür.ni fl'-e i. t wurden der
obere Wandte il mit doppelter Waridotärkr, du. dur-jh d it;· Verschlußlascheri
und die Seitenwände gebildet ist, und die [Fmfangurärider
der oberen Endwand miteinander .'.v/i .-.ohfn benachbarten
Flächen zuBammengedrückt. Diest; I·1 lächert lieg--ri i:t ei nor Ebfne,
die unter einem Winkel von etwa 1IS sowohl iti tk-zug auf die
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ORIQ/NAL fNSPECTED
ORIQ/NAL fNSPECTED
ORJGiNAL
- l'l - kn-rio-12
Ebene der oberen Endwand als auch auf die Ebene der damit zu
versiegelnden Seitenwand geneigt ist. Dieses Zusammendrücken streckt die Stege, die die Vorschlußlaschen miteinander verbinden.
Um sicherzustellen, daß dieses Strecken die Stege nicht aufbricht, die die Verschlußlarjchen an den Ecken der Kartonpackung
miteinander verbinden, wird die Kartonpackung an einer Stelle unmittelbar unterhalb eier Versiegelung durch
das Versiegelungswerkzeug nach innen eingedrückt, so daß die
äußerste, durch die Verschlußlaschen und die sie verbindenden
Stege erreichte Stellung nicht ausreicht, um ein Zerreißen zu bewirken. Die doppelte Wandstärke an der versiegelten Ecke
trägt auch dazu bei, ein Aufreißen oder einen Bruch an dieser
Stelle zu verhindern.
Nachdem das Formwerkzeug eingesetzt wurde, um die einander benachbarten Versiegelungskanten in dev bechriebenen We ice
auszubilden, wird ein Ultraschallgeber oder UltraschalLtrichter
gegen die Umfangskanten angesetzt, wobei das Beruhrungoende
des Ultraschallgebers ebenfalls eine Ebene definiert, die
unter einem Winkel von etwa 45 in Bezug auf die Seitenwand
und in Bezug auf die Endwand der Kartonpackung geneigt ist. Die Anwendung von Ultraschallenergio auf den Umfangsrand versiegelt
dann die obere Endwand mit den Seitenwändon.
Nach dem Füllen und Versiegeln, wie es vorstellend beschrieben
wurde, bildet die Kartonpackung eine polygonale Struktur mit flacher ebener Oberseite, die zum übereinanderstapeln während
des Transports geeignet ist.
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BAD
BAD
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung beschrieben.
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt, der
zur Herstellung der Kartonpackung verwendet wird;
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht der Kartonpackung in teilweise, ausgehend von dem Kartonzuschnitt gemäß
Fig. 1, fertiggestellter Form vor dem Verschließen, d.h. vor dem Verbinden der oberen Endwand mit den
Seitenwänden;
Fig. 3 ist eine perspektivische schematische Ansicht der teilweise hergestellten Kartonpackung gemäß Fig. 2,
die in einem schematisch dargestellten Amboß aufgenommen
ist, wobei zusätzlich der zum Andrücken der Umfangskanten der Kartonpackung gegen den Amboß verwendete
Stempel dargestellt ist;
Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht der mit der Vorrichtung
nach Fig. 3 hergestellten Kartonpackung nach dem Verschließen oder Versiegeln der Umfangskanten;
Fig. 5 ist ein vergrößerter Teilschnitt nach der Linie 5-5
in Fig. 4 und zeigt die Ausbildung des Verschlusses der Kartonpackung zwischen der Endwand und den Seitenwänden
an der Verbindung zweier solcher Seitenwände;
Fig. 6 ist ein vergrößerter Schnitt nach der Linie 6-6 in
Fig. 3 und zeigt die Beziehung der teilweise hergestellten Kartonpackung nach Fig. 2 zu dem Amboß und dem
Stempel, wenn das obere Ende der Kartonpackung versimpelt wird;
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Pig. 7 ist ein Schnitt ähnlich demjenigen gemäß Fig. 6 und
zeigt den Stempel in vollständig auf den Amboß abgesenkter Stellung;
Fig. 8 ist ein Schnitt ähnlich demjenigen der Fig. 6 und
und zeigt den Ultraschalltrichter, der den Stempel oberhalb des Amboß ersetzt, um den letzten Versiegelungsschritt durchzuführen.
Fig. 1 zeigt einen Kartonzuschnitt 11 aus mit Polyäthylen beschichteter
Pappe in T-förmiger Gestalt, aus dem eine vollständige, flüssigkeitsdicht zu versiegelnde Kartonpackung hergestellt
werden kann, ohne daß andere Kartonteile benötigt werden. Der Zuschnitt 11 besteht aus vier Seitenwänden 13, 15}
17 und 19, die durch Kerb- oder Ritzlinien 21 voneinander abgesetzt oder vorgezeichnet sind. Längs dieser Kerb- oder
Ritzlinien 21 kann der Zuschnitt 11 zu einer Kartonpackung gefaltet werden.
Die Seitenwand 13 trägt einstückig damit ausgebildet und durch eine Kerb- oder Ritzlinie 23 vorgezeichnet eine untere Packungsendwand
25, die in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel quadratisch ist, weil die vier Seitenwände 13, 15>
17 und 19 mitgleicher Breite dargestellt sind. Wenn zwei der Seitenwände
gegenüber den anderen beiden Seitenwänden unterschiedliche Breite hätten, und zwar innerhalb der vier Seitenwände abwechselnd,
würde die sich ergebende Kartonpackung einen rechteckigen Querschnitt erhalten und nicht einen quadratischen
Querschnitt, und die Endwand 25 würde dann entsprechend rechteckig
und nicht quadratisch sein. Wenn an Stelle der vier nur drei Seitenwände vorhanden wären, wäre die Endwand 25 natürlich
dreieckig.
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Von dem gegenüberliegenden Ende der Seitenwand 13 weg erstreckt sich eine obere Endwand oder Verschlußwand 27, ohne daß zwischen
den Wandteilen 13 und 27 eine Kerb- oder Ritzlinie vorgesehen ist. Die obere Endwand 27 ist breiter als die untere Endwand
oder Bodenwand 25 oder die Seitenwand 13, und zusätzlich erstreckt
sich die obere Endwand 27 weiter von der Seitenwand 13 weg als die untere Endwand 25· Die Länge und die Breite
der Endwand 27 sind daher größer als die Breite jeder der Seitenwände 13, 15 j 17 und 19. Diese größere Fläche der oberen
Endwand 27 wird benötigt zum überlappenden Versiegeln der Endwand 27 mit den Seitenwänden 15, 17 und 19, wie aus der
folgenden Beschreibung klar wird.
Die Seitenwände 15, 17 und 19 tragen jeweils an ihren unteren Enden Verschlußlaschen oder -klappen 29, die durch Kerb- oder
Ritzlinien 31 vorgezeichnet sind und die voneinander durch ein
Paar von Kerb- oder Ritzlinien 33, 35 getrennt sind. Das obere Ende jeder der Seitenwände 15, 17 und 19 ist ebenfalls mit
je einer Verschlußlasche oder -klappe 37, 39, ^l versehen, die
durch Kerb- oder Ritzlinien ^3, ^5 und '4J vorgezeichnet sind.
Bei einer Ausbildung des Kartonzuschnitts 11 nach dem Stand der Technik wären die Verschlußlaschen 37, 39,· 41 voneinander
getrennt. Im vorliegenden Fall sind sie jedoch durch Stege 53 und 55 aus dem Material des Kartonzuschnitts miteinander verbunden.
Die Stege 53 und 55 sind durch Rdtz- oder Kerblinien
57 und 59 vorgezeichnet. Es hat sich herausgestellt, daß sich diese Kerb- oder Ritzlinien 57 und 59, die die Stege 53 und
bilden, vorteilhafterweise ganz bis an die Kerb- oder Ritzlinien Ό, ^5, ^ 7 heran erstrecken, aber kurz vor diesen Kerb- oder
Ritzlinien enden können, so daß die Scheitel der dreieckigen Stege 53 und 55 einen geringen Abstand gegenüber den Kerb- oder
Ritzlinien M3, ^5, M7 haben.
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Längs ihrer freien Kante ist die Seitenwand 19 mit einer Verschlußlasche 49 versehen, die durch eine Kerb- oder Ritzlinie
51 vorgezeichnet ist.
Schließlich kann für eine Kartonpackung, die insbesondere zur
Aufnahme von Flüssigkeit bestimmt und mit einer Trink- oder Ausgießöffnung und gegebenenfalls mit einem innen angeordneten
Trinkhalm versehen ist, wie es beispielsweise in der US-PS 3 259 297 gezeigt ist, eine der Seitenwände, z.B. die Seitenwand
13, mit einer rechteckigen öffnung 53a versehen sein, die sich in der Nähe eines Endes dieser Seitenwand und parallel
zur Längsrichtung dieser Seitenwand 13 erstreckt. Diese öffnung 53a wird dadurch hergestellt, daß die Seitenwand 13 durchgeschnitten
oder fast durchgeschnitten wird, derart, daß entweder eine Lasche gebildet wird, die an einem Ende befestigt ist,
oder daß eine vollständige, ringsum durch eine Schnittlinie begrenzte öffnung gebildet werden kann. In beiden Fällen kann
der innerhalb der öffnung angeordnete Wandteil einen Trinkhalm
101 (Fig. 4) tragen, der so angeordnet ist, daß er um ein Ende der öffnung 53a herum verschwenkt werden kann, so daß er für
die Verwendung aus der Kartonpackung herausgezogen werden kann.
Während bei früheren Ausführungen die Enden der Verschlußlaschen 37j 39» 41 oft unter einem Winkel weggeschnitten wurden, bleiben
hier, wie oben ausgeführt, die Verschlußlaschen 37, 39, 41 des
Kartonzuschnitts 11 miteinander verbunden durch die V-förmigen Stege 53 und 55. Jeder der Kerb- oder Ritzlinien 57, 59 verläuft
unter einem Winkel von etwa 45° in Bezug auf die benachbarten Kerb- oder Ritzlinien 21,. 43, 45 und 47. Die Kerb- oder
Ritzlinien 57 und 59 schneiden hierbei vorzugsweise die Kerboder Ritzlinien 21 an den Kerb- oder Ritzlinien 43, 45, 47,
um ein rechtwinkliges Umbiegen zwischen den Seitenwänden 15, 17 und 19 zu erleichtern.
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Die Kartonpackung ist in teilweise fertiggestelltem Zustand in Fig. 3 dargestellt, wobei eine Reihe von Verfahrensschritten
durchgeführt worden sind, um die Kartonpackung bis zu diesem Grad der Fertigstellung zu bringen. Der erste Schritt besteht
darin, die mehreren Seitenwände an ihren Kerb- oder Ritzlinien
21 umzubiegen oder abzubiegen, um sie in die Form eines offenendigen Schlauches zu bringen, wobei die Verschlußlasche hS
an der Seitenwand 19-an der Innenseite der Seitenwand 13 zu
liegen kommt und die Kante der Seitenwand 13 überlappt. Es ist vorgesehen, daß der Kartonzuschnitt 11 aus Papier- oder Pappematerial
hergestellt wird, das mit Polyäthylen beschichtet ist, um es gegenüber Flüssigkeiten undurchlässig zu machen. Die Herstellung
des offenendigen Schlauches aus dem Kartonzuschnitt 11 geschieht durch Einsetzen eines Dorns in den offenendigen
Schlauch und gegen die Verschlußlasche 49, wobei Ultraschallenergie
dort auf die äußere Oberfläche der Seitenwand 13 aufgebracht wird, wo diese die Verschlußlasche 49 überlappt. Die
Ultrasehallenergie schmilzt teilweise das Polyäthylen auf den
beiden aneinander anliegenden Oberflächen, während diese Oberflächen unter Druck in Berührung miteinander gehalten werden,
bis das Polyäthylen beider Oberflächen miteinander verschmilzt und erhärtet, um eine Abdichtung zwischen diesen beiden Oberflächen
zu bewirken.
Nach der Bildung dieses offenendigen Schlauches kann die untere Endwand oder Bodenwand 25 mit den Verschlußlaschen 29 versiegelt
werden, um den Boden des Schläuche abzuschließen. Dies wird im
wesentlichen dadurch erreicht, daß zunächst die Laschen 29 gegen das Innere des offenendigen Schlauches umgefaltet werden,
der durch die Seitenwände 13, 15, 17 und 19 gebildet ist, wobei die Kerb- oder Ritzlinien 33 und 35 während dieses Faltvorgangs
einander überlappende Eckabschnitte bilden. Die untere Endwand
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25 wird dann gegen den Boden des offenendigen Schlauches gefaltet
und gelangt insbesondere in eine Überlappungsstellung mit den Verschlußlaschen 29. Dann wird ein Dorn gegen die
Innenseite oder die Außenseite des Schlauchs und gegen die sich überlappenden Teile der unteren Endwand 25 und der Verschlußlaschen
29 gesetzt, und auf der gegenüberliegenden Seite wird ein Ultraschalltrichter gegen dieselben, sich überlappenden
Teile angesetzt. Hiernach wird Ultraschallenergie aufgebracht, um das Polyäthylen auf den aneinander anliegenden Abschnitten
miteinander zu versiegeln. Aus der vorstehenden Beschreibung ergibt sich, daß sowohl bei der Bildung des Schlauches
als auch bei der Bildung des Bodenverschlusses, weil sich keine Flüssigkeit innerhalb des Schlauchs befindet, und weil ein Teil
des Schlauchs für den Zugang offen bleibt, es möglich ist, einen Dorn oder Amboß innerhalb des Schlauches einzuführen,
so daß eine Gegenüberstellung zwischen dem Dorn und einem Ultraschalltrichter erreicht werden kann, wobei die miteinander zu
versiegelnden Teile zwischen diesen einander gegenüberliegenden Arbeitsgliedern eingeklemmt oder zusammengedrückt sind. Gegenstand
der Erfindung ist jedoch vor allem die Schaffung einer Möglichkeit für das Ultraschallversiegeln des oberen offenen
Endes der in Fig. 2 gezeigten schlauchförmigen Packung zu
einem Zeitpunkt, wenn diese Packung bereits mit Flüssigkeit gefüllt ist, so daß ein Dorn oder ein Ultraschalltrichter nicht
in das Innere der Kartonpackung eingeführt werden kann.
Dieses Versiegeln oder Verschließen der oberen Endwand 27 ist in Fig. 3 dargestellt. Um zu dem Verschließen der Kartonpackung
beizutragen, kann vorteilhafterweise die obere Endwand 27 vor dem Erreichen der in den Fig. 2 und 3 gezeigten Stellung zunächst
in eine vollständig geschlossene Stellung umgefaltet und freigegeben werden, um sozusagen die obere Endwand gelenkig
oder geschmeidig oder biegsam zu machen. Mit Polyäthylen be-
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schichtete Pappe neigt dazu, ein "Gedächtnis" zu haben, so daß bei Wegnahme des Biegedrucks die obere Endwand 27 dazu neigt,
sich selbsttätig um einen Teil der Entfernung in Richtung auf die Ausgangsstellung zurückzustellen, die in einer Ebene parallel
zur Ebene der Seitenwand 13 liegt. Die Darstellung der Endwand 27 in den Fig. 2 und 3 ist repräsentativ für die Stellung der
Endwand 27 nach dem Geschmeidigmachen und vor dem Niederdrücken und Versiegeln. Außerdem wird die Endwand 27 so vorgeformt,
daß ihre Randteile an allen drei, nicht gelenkig mit der Seitenwand 13 verbundenen Kanten sich unter einem Winkel von etwa
45° nach oben oder außen erstrecken. Auch die Verschlußlaschen
37, 39 und 4l können vor dem endgültigen Verschließen geschmeidig gemacht werden, und diese Verschlußlaschen können nach
innen gegen die Mitte des offenendigen Schlauches hin umgebogen und über diese Stellung hinaus gebogen werden, so daß sie
flach gegen den oberen inneren Teil der Endwände 15, 17 und 19 anliegen. Wenn sie aus dieser Stellung freigegeben werden,
kehren die Verschlußlaschen 37, 39 und 4l, wie dargestellt, um einen Teil ihres Schwenkweges gegen das obere Ende der
Kartonpackung zurück, aber sie kehren nicht bis in eine Stellung zurück, in der sie in einer Ebene mit dem Ende der Kartönpackung
liegen würden. Vielmehr bleiben sie unterhalb des oberen Randes der Seitenwände 15, 17 und 19 eingefaltet.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 sei angemerkt, daß, um ein Umfalten der oberen Endwand 27 und der Verschlußlasche 37, die sich von
der Seitenwand 15 her erstreckt, in unterschiedlichen Riehtungen zu ermöglichen, es notwendig ist, diese Teile 27 und 37 voneinander
zu trennen, wie es durch die Schnittlinie 60 gezeigt ist. Wie aus der folgenden Beschreibung erkennbar wird, erstreckt
sieh die Schnittlinie 60 nur über einen Teil des Weges von der freien Kante der Verschlußlasche 37 bis zu der Kerb-
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oder Ritzlinie 43, aber die Schnittlinie 60 schneidet nicht
die Kerb- oder Ritzlinie 43, so daß eine schmale Verbindung
oder ein schmaler Steg des ursprünglichen, nicht geschnittenen Materials zwischen der Verschlußlasche 37 und der Endwand 27
verbleibt.
Wie Fig. 3 zeigt, wird die mit Flüssigkeit gefüllte Kartonpackung
in ihrem gemäß Fig. 2 teilweise vervollständigten Zustand in einen dreiseitigen Amboß 61 eingesetzt, der so
konstruiert ist, daß er mit den äußeren Oberflächen der Kartonpackung zusammenpaßt und von außen an den Seitenwänden 15, 17
und 19 anliegt. Demgemäß weist der Amboß 61 einen rückwärtigen Rahmenteil 63 auf, der einen unteren ü-förmigen Abschnitt 65
und einen oberen U-förmigen Abschnitt 67 miteinander verbindet. Wie bereits festgestellt wurde, ist die Kartonpackung 11 beim
Einsetzen in den Amboß 61 bereits mit Flüssigkeit gefüllt, und die obere Endwand 27 ist teilweise geschlossen. Ein oberer
Stempel 69 mit Unterkanten, die zu den Oberkanten des Ambosses
61 passen, wird auf den Amboß 61 abgesenkt, wie es durch den Pfeil 71 gezeigt ist, um die obere Endwand 27 gegen die Seitenwände
13, 15, 17 und 19 der Kartonpackung anzudrücken. Dieser Verschlußvorgang wird am besten anhand von Fig, 6 verständlich.
Wie Fig. 6 zeigt, wird die Seitenwand 17 (und jede der anderen Seitenwände in ähnlicher Weise) in Anlage gegen den oberen
U-förmigen Abschnitt 67 des Ambosses 61 gebracht. Die an der Kerb- oder Ritzlinie 45 zwischen der Seitenwand 17 und der
Verschlußlasche 39 gebildete Abbiegung wird oberhalb einer abgeschrägten Kante 73 des Ambosses 61 angeordnet. Der obere
Stempel 69 weist eine untere abgeschrägte Kante 75 auf, die zu der oberen abgeschrägten Kante 73 des Amboases 61 paÄt.
Wenn der Stempel 69 abgesenkt und gegen den oberen Abschnitt
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67 des Ambosses 61 gedrückt wird, drückt die untere Kante 75 des Stempels 69 sowohl die Umfarigskante der oberen Endwand 27
als auch die Verschlußlasche 39 als auch den oberen Umfangsteil
der Seitenwand 17 in Anlage gegeneinander. Diese Beziehung ist in Fig. 7 dargestellt, wobei der Stempel 69 vollständig
auf den Abschnitt 67 des Ambossen 61 abgesenkt ist und gegen diesen Abschnitt 67 drückt und die drei Materialschichten 27j
39j 17 einquetscht, die die Dichtfläche an dem oberen Umfang
der Kartonpackung bilden.
Nachdem der Stempel 69 in die Quetschstellung gemäß Fig. 7 abgesenkt worden ist, wird er entfernt, und ein Ultraschalltrichter
77 (Fig. 8) mit einer abgeschrägten unteren Kante 79»
die der abgeschrägten unteren Kante 75 des Stempels 69 entspricht, wird an Stelle des Stempels 69 auf den oberen Abschnitt
67 des Ambosses 61 abgesenkt. Durch den Trichter 77 wird Ultraschallenergie auf die drei Materia]schichten 27, 39» 17 aufgebracht,
um diese drei Schichten zu erhitzen und die darauf befindliche Polyäthylenbeschichtung zur Bildung einer versiegelten
Eckkante miteinander zu verschmelzen.
Die drei an der Eckkante miteinander versiegelten Materialschichten
liegen im wesentlichen in einer Ebene 81 (Fig. 8). Diese Ebene ist unter einem Winkel von etwa 45° in Bezug auf
die obere Endwand 27 als auch in Bezug auf die Seitenwand 17 geneigt.
Während Fig. 3 den Stempel 69 so zeigt, als ob er sieh senkrecht
nach unten auf den Amboß 67 zu bewegen würde, wie es
durch den Pfeil 71 gezeigt ist, kann die Tatsache, daß der
Stempel 69 den Amboß 6l nur an drei Seiten berührt, es erforderlich machen, daß die durch den Stempel 69 ausgeübte Kraft
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auch eine von rechts nach links in Fig. 7 gerichtete Horizontalkomponente
aufweist, da durch den Stempel 69 an der in Fig. rechts liegenden Gelenkkante der oberen Packungsendwand 27
kein Druck ausgeübt wird. In der Praxis wurde gefunden, daß die auf den Stempel 69 oder durch den Stempel 69 in Fig. 7
auszuübende resultierende Kraft diagonal nach unten und nach links gerichtet sein sollte. Vorzugsweise kann der Stempel
in einer Schrägrichtung nach unten und nach links gemäß Fig. hin- und hergehen, und zwar unter einem geeigneten Winkel,
um die Kräfte zwischen den einzelnen Teilen der Vorrichtung auszugleichen. Die verbleibenden zwei Verschlußlaschen 37
und kl an den Seitenwänden 15 und 19 der Kartonpackung werden
in einer Art und Weise versiegelt, die im wesentlichen identisch ist mit dem in den Fig. 6 bis 8 dargestellten Versiegelungsvorgang für die Verschlußlasche 39 und die Seitenwand I7, so
daß drei Seiten der Kartonpackung auf diese Weise versiegelt werden. Durch Verwendung einer Abbiegung der miteinander versiegelten
Teile unter einem Winkel von ^5° wird das Einquetschen
der miteinander zu versiegelnden Teile zwischen dem Amboß 6l und dem Ultraschalltrichter 77 an allen drei miteinander zu
versiegelnden Seitenkanten erleichtert.
Anhand der Fig. 5 soll nun die Versiegelung an den Ecken der Kartonpackung beschrieben werden. Bei Betrachtung der Fig. k
zeigt sich, daß der versiegelte Teil der Seitenwände 15, 17, 19 der Kartonpackung sich nach außen über die Ebene der Seitenwände
15, 17 und 19 hinaus erstreckt. Hierdurch ergibt sich
ein Problem des Streckens des Materials an den Stegen 53 und und eines Streckens des Materials im Bereich der Kerb- oder
Ritzlinien k3, ^5 und 47 (Fig. 1) im Bereich der Stege 53 und 55,
da die Umfangsabmessungen vergrößert werden. Dieses Strecken
führt dazu, daß das Material an den Ecken brechen oder reißen
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kann. Diese Gefahr wird vermindert durch einen Eckwulst 83 (Fig. 5), der von der Kante des Ambosses 61 am unteren Ende
der abgeschrägten Kante 73 vorragt. Dieser vorragende Eckwulst 83 ist in gleicher Weise an jeder der beiden Ecken des Ambosses
61 angebracht und erzeugt an den beiden Ecken 87 und 89 (Fig. 4) eine Eindrückung 85 in der Ecke der Kartonpackung unmittelbar
unterhalb des versiegelten Randes. Wie Fig. 5 zeigt, vermindert dieee Eindrückung 85 die Abmessung 91 auf eine vernachlässigbare
Größe oder sogar auf Null, um die der versiegelte Rand 93 der Kartonpackung sich über die. Seitenwand 15 bei einer vorbestimmten
Länge 95 des versiegelten Randes 93 hinaus erstrecken muß. Der Eckwulst 83, der in Umfangsrichtung einen verhältnismäßig
großen Radius aufweist, schafft auch an jeder der Packungsecken 87 und 89 eine Abbiegung mit entsprechend großem Radius, wodurch
die Anwendung von Ultraschallenergie zum Versiegeln wesentlich erleichtert wird.
Die Abmessung 91, um die sich der versiegelte Rand 93 über die Seitenwand 15 hinaus erstreckt, bestimmt auch das Ausmaß, um
das die Ecken 87 und 89 (Fig. 4) der Kartonpackung während des Versiegelungsvorganges gestreckt werden. Wie Fig. 4 zeigt,
wird die obere Endwand 27 der Kartoripackung 11 während des Versiegelungsvorganges niedergedrückt oder zusammengedrückt,
während die Seitenwände 15, 17 und 19 an den versiegelten Ecken 87 und 89 jeweils gestreckt werden. Wenn diese Streckung genügend
groß ist, werden hierdurch die Ecken an der Versiegelung an den Stegen 53 und 55 aufgebrochen und verursachen ein Leck
in der Packung. Die Eindrückung 85 ermöglicht einen breiten Versiegelungsrand 93 mit einem großen Radius an seinen Ecken,
wobei die Abmessung 91 des überstehenden Teils beschränkt oder
ganz ausgeschaltet wird.
Wie am besten Fig. 2 zeigt, muß auch die Ecke 97j die zwischen
den Seitenwänden 13 und 15 gebildet wird, mit der oberen End-
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wand 27 versiegelt werden, und diese Versiegelung ist am schwierigsten an der Schnittlinie 6O herzustellen, die in dem
Packungszuschnitt zwischen der Verschlußlasche 37 und der Endwand 27 gebildet ist. Indem man diese Schnittlinie 6O kurz
vor der Kerb- oder Ritzlinie 43 enden läßt (Fig. 1), an der die Verschlußlasche 37 umgebogen wird, ist es möglich, einen
kurzen Materialsteg zwischen der Endwand 27 und der Verschlußlasche 37 stehen zu lassen, der sich gegen das Innere der
Kartonpackung hin erstreckt und gegen den die Endwand 27 versiegelt werden kann, um jegliches Leck an dieser Ecke 97 zu
verhindern.
Wie Fig. 4 zeigt, ermöglicht der versiegelte Rand 93, der sich
an drei Seiten des oberen Umfangs der Kartonpackung 11 unter einem Winkel von 45° gegenüber der Ebene der oberen Endwand 27
erstreckt, ein Verschachteln des Bodens oder der unteren Endwand 25 einer Kartonpackung 11 innerhalb des Umfangs der Oberseite
einer unteren Kartonpackung 90, wenn z.B. die Kartonpackungen 11 und 90 übereinandergestapelt in einem größeren
Behälter transportiert werden sollen.
Bei der Beschreibung der Erfindung wird davon ausgegangen, daß die Kartonpackung vor dem Einsetzen in den Amboß 61 mit einer
Flüssigkeit 99 gefüllt ist und daß ein Trinkhalm 101 innerhalb einer Öffnung 53a angebracht und abgedichtet ist, wie es Fig.
zeigt, so daß die Kartonpackung 11 von vornherein mit Ausnahme der oberen Endwand 27 verschlossen und gefüllt ist.
Während das vorstehende Ausführungsbeispiel mit Verwendung eines Stempels 69 zur Ausbildung der Versiegelung der Kartonpackung
vor der Anwendung eines Ultraschalltrichters beschrieben wurde, kann alternativ auch der Ultraschalltrichter
77 beide Funktionen in einem einzigen Arbeitsschritt ausüben,
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und zwar insbesondere dann, wenn der Ultraschalltrichter 77
für eine schräge Bewegung, wie oben beschrieben, angeordnet ist.
Die vorstehend beschriebenen Merkmale werden nun im folgenden
speziell auf die Anforderungen für das Versiegeln von Kartonpackungen aus Pappe mittels Ultraschall bezogen. Wie Fig. 5
zeigt, erstreckt sich die Lippe 73 des im Querschnitt dargestellten
Ambosses 6l unter einem Winkel von etwa 45 nach außen
und nicht gerade nach außen. Gemäß Fig. 3 ist die Lippe oder der abgeschrägte Rand 73 des Ambosses 6l durchgehend und nicht
unterbrochen in dem Bereich, wo er die Verschlußlaschen der Kartonpackung abstützt, die die nicht unterbrochenen Verschlußlaschen-Abschnitte
373 39 und 4l aufweist. Die Fig. 3 und k
zeigen deutlich, daß der nicht unterbrochene abgeschrägte Rand 73 des Ambosses 61 sich von dem Körper des Ambosses 61 um eine
sehr kurze Entfernung weg erstreckt, so daß an den Verschlußlaschen eine sehr kleine Eindrückung 85 ausgebildet wird als
Ergebnis des Anpressens des abgeschrägten Randes 73 gegen die
Seitenwände der Kartonpackung, wie es in Fig. 5 dargestellt ist, Wenn andererseits der in Fig. 5 dargestellte abgeschrägte
Rand 73 sich von dem Körper des Ambosses 61 unter einem rechten Winkel und über eine erhebliche Entfernung weg
erstrecken würde, würde ein solcher Rand stärker anfällig gegen ein Vibrieren mit dem Ultraschalltrichter 77
sein, anstatt statisch zu bleiben, so daß sehr wenig innere Hitze auf die Verschlußlasche übertragen würde, die zwischen
dem Ultraschalltrichter 77 und dem Amboß 61 angeordnet ist. Auch würde die größere durch einen solchen Rand
73 bewirkte Eindrückung 85 eher dazu führen, einen Riß in der Ecke der Verschlußlasche zu bewirken. Daher wird der in
Fig. 5 dargestellte abgeschrägte Rand 73 so ausgebildet, daß er sich nur über eine kurze Entfernung unter einem Winkel von
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etwa 45° erstreckt. Um die Bildung eines Risses zwischen benachbarten
Verschlußlaschen 37, 39 und 41 zu vermeiden, ist der Amboß 6l mit einem abgerundeten, allmählichen Übergang
an dem abgeschrägten Rand 73 in der Nachbarschaft der Ecken zwischen einander benachbarten Verschlußlaschen ausgebildet,
wie es in Verbindung-mit dem Vorsprung 83 in Fig. 5 beschrieben
wurde. An Stelle eines Aufreißens der Verschlußlaschen in der Nachbarschaft der Eckstege 53 und 55 werden daher die
Verschlußlaschen durch den abgeschrägten Rand 73 ini Bereich
des Vorsprungs 83 gestreckt. Die Erfindung schafft somit eine durchgehende Verschlußlasche, die durch eine kleine, sich in
die Seitenwand der Packung eindrückende Lippe an einem Amboß abgestützt ist, wobei diese Lippe eine bestimmte Ausbildung
hat, die Schwingungen in der Lippe auf ein Minimum herabsetzt und ein Aufreißen der Packung zwischen benachbarten Verschlußlaschen ausschließt. Da sich die Lippe diagonal oder quer vom
Körper des Ambosses weg erstreckt und schräg geneigt ist, werden die Verschlußlaschen in einer schräg zu der oberen Endwand der
Packung liegenden Ebene versiegelt, wobei diese schräge Ebene der Abschrägung entspricht, unter der die Oberfläche der Versiegelungslippe
oder des Versiegelungsvorsprungs an dem Amboß ausgebildet ist. Die Fig. 6 und 1J zeigen klar die Folge von
Arbeitsschritten, durch die der Versiegelungsrand der Packung von einer geradlinigen Form gemäß Fig. 6 ausgehend in eine abgeschrägte
Form gemäß Fig. 7 gebogen wird, die der Abschrägung entspricht, unter der sich die Oberfläche der Lippe oder geneigten
Kante 73 erstreckt.
Die Erfindung weist drei Merkmale auf, die ein Aufbrechen der durchgehenden Verschlußlaschen der Kartonpackung verhindern.
Diese Merkmale sind in dem Bereich der Packung verwirklicht, in dem die Beanspruchung am höchsten ist, nämlich an den
äußeren Ecken 87 und 89 gemäß Fig. 4 und 5· Das erste Merkmal
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besteht in der Doppelfaltung der Umfangskanten zur Bildung von zwei Schichten, wie es in Fig. 5 gezeigt ist. Auf diese
Weise ist die Beanspruchung am höchsten längs des gefalteten Teils 93 gemäß Fig. 5 und nicht längs einer Außenkante der
Verschlußlasche. Dies vermindert die Wahrscheinlichkeit eines Aufreißens in der Nachbarschaft der Ecken 87'und 89, weil die
Beanspruchung in einem Bereich auftritt, der innerhalb der Kanten der Verschlußlaschen liegt. Die Kanten der Verschlußlaschen sind gegen ein Aufreißen stärker anfällig. Auf diese
Weise schließt die Doppelfaltung jegliche Abhängigkeit von der Stärke der Verschlußlaschen in der Nachbarschaft ihrer
Kanten aus. Ein zweites Merkmal, das zu der Kontinuität der Verschlußlaschen beiträgt, ist in Fig. 5 gezeigt, in der die
Länge oder Abmessung 91 des Vorsprungs der Ecke 89 der Verschlußlasche
gegenüber der Seitenwand 15 dadurch auf einem Minimum gehalten wird, daß die Versiegelungslippe oder abgeschrägte
Kante 73 des Ambosses 61 in geeigneter Weise gestaltet ist. Hierdurch werden das Strecken und die Beanspruchung,
die im Bereich der Ecke 89 entstehen, auf ein Minimum gebracht oder ausgeschaltet. Die im Bereich der Ecke 89 erzeugte Beanspruchung
ist proportional zu der Entfernung 91 >
um die die Ecke 89 der Verschlußlaschen kl, 39 und 37 sich über die benachbarte
Seitenwand 15 hinaus erstreckt, wie es Fig. 5 zeigt. Auf diese Weise bewirkt eine Herabsetzung der Länge oder Abmessung
91 eine Herabsetzung der Beanspruchung und trägt damit
bei, ein Aufreißen der Verschlußlaschen zu verhindern. Das dritte Merkmal, das zum Verhindern eines Aufreißens zwischen
den Verschlußlaschen 37, 39 und kl im Bereich der Ecken 87 und 89 beiträgt, ist der große Übergangsradius, der an der Abdichtungslippe
oder dem Vorsprung der schrägen Fläche 73 im Bereich der Ecken 87 und 89 vorgesehen ist. Diese Übergangsradien vermindern die Beanspruchung im Bereich der Ecken der
Eindrückungen 85 in den Verschlußlaschen der Kartonpackung,
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indem sie ein allmähliches Falten bzw. ein nicht scharfkantxges Palten der Verschlußlaschen zur Bildung der Ecken 87 und 89
ermöglichen.
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Leerseite
Claims (33)
- P ATE NTAN WAi-T ΞHELMUT SCHROETER KLAUS LEHMANNDIPL.-PHYS. ■ DIPL.-INC.NOLEX CORPORATION kn-no-12L/Bi. 5. Januar 1979Verfahren zum Herstellen einer Kartoripackung und danach hergestellte KartonpackungPATENTANSPRÜCHEVerfahren zum Verschließen des oberen Endes einer Kartonpackung, die zuvor als Schlauch mit polygonalem Querschnitt und mit geschlossenem Boden hergestellt und mit Flüssigkeit gefüllt wurde, wobei die Kartoripaekung mehrere im wesentlichen ebene Seitenwände hat, von denen sich eine über die anderen nach oben hinaus erstreckt, um eine obere Endwand zu bilden, wobei diese obere Endwand in Bezug auf die eine zugehörige Seitenwand in eine Stellung umgefaltet wird, in der die obere Endwand im wesentlichen senkrecht zu jeder der Seitenwände liegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangskanten der oberen Endwand (27) und die oberen Kanten einiger der Seitenwände (13, 15, 17, 19) zwischen einer Ultraschallquelle (7T) und einem Amboß (61) zusammengepreßt werden, und daß Ultraschallenergie in die Umfangskanten und die oberen Kanten eingeleitet wird, um diese Kanten miteinander zu versiegeln.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Amboß (61) eine schmale Lippe (73) hat und daß die Umfangskanten der oberen Endwand (27) und die909850/053 5D-7070 SCHWABISCH CMÜND GEMEINSAME KONTEN: D-8000 MÜNCHEN TOTeU-lon: (07171) 56 90 Oeutsthc Bank AG Punschcdiknnt» Telefon.: (089) 725 20 71HS(HHOEItR Telegramme: SArwjut Miintiien 70/37 369 ΜιιικΚη K. LEHMANN Telegramme: Schroepatliu.JisS.mt· 49 Telex: 7248 Ö68 pJ^el d (BLZ .'i0 7OC I Ol lo79 4l-HiH 1 ip<.wik> itraiSi I C Tihx: 52 12 248 p.nvi· ,J- 2 - kn-no-12Oberkanten der Seitenwände (15, 17, 19) zwischen der Ultraschallquelle (77) und dieser Lippe (73) zusammengepreßt werden.
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkanten der Seitenwände (15, 17, 19) eingedrückt werden, um mit den Seitenwänden eine Umfangskante zu bilden, die zwischen der Ultraschallquelle (77) und der Lippe (73) gemeinsam, mit den Umfangskanten der oberen Endwand (27) zusammengepreßt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet, daß das Eindrücken dadurch erfolgt, daß die Kartonpackung gegen die Lippe (73) gedrückt wird.
- 5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das Zusammendrücken der Umfangskanten der oberen Endwand (27) und der Oberkanten einiger der Seitenwände (15, 17, 19) zwischen einer Ultraschallquelle (77) und einer schmalen Lippe (73) eines Ambosses (61) in einer Ebene erfolgt, die schräg zu den Seitenwänden und schräg zu der oberen Endwand liegt.
- 6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lippe (73) über die Länge einer nicht unterbrochenen Umfangskante durchläuft, die durch die Oberkanten der Seitenwände {15, 17, 19) gebildet ist.
- 7. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindrücken eine nicht unterbrochene, durchlaufende Umfangskante der Seitenwände (15, 17, 19) bildet, die zwischen der Ultraschallquelle (77) und der Lippe (73) des Ambosses (61) zusammengepreßt wird.909850/0535- 3 - kη-no-12
- 8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lippe (73) an dem Amboß (61) in einer Ebene angeordnet ist, die etwa unter Ί5 schräg zu den Seitenwänden (15, 17, 19) und zu der oberen Endwand (27) liegt.
- 9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß anfänglich zunächst die der oberen Endwand (27) benachbarten Enden der mehreren ebenen Seitenwände (15, 17, 19) auf die Seitenwände umgefaltet werden, um einen zweischichtigen Randbereich der Seitenwände benachbart zu der oberen Endwand zu bilden.
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzei c h n e t , daß durch das anfängliche Umfalten die oberen Enden der ebenen Seitenwände (15, 17, 19) zum Inneren der Kartonpackung hin umgelegt werden.
- 11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekonnzeichnet, daß durch das Zusammendrücken die Oberkanten einiger der Seitenwände (15, 17, 19) in einer Richtung gestreckt werden, so daß sie in dieser Richtung eine größere Abmessung haben, als sie sie vor dem Zusammendrücken hatten.
- 12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß nach dem Umfalten und vor dem Zusammendrücken die Umfangskanten der oberen Endwand (27) und die Oberkanten der Seitenwände (15, 17, 19) zwischen einem Dorn oder Stempel (69) und dem Amboß (61) zusammengequetscht werden, um einen vorläufigen Falz zu bilden.
- 13. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindrücken dadurch erfolgt, daß die Oberkanten der Seitenwände (15, 17, 19) unmittelbar benachbart zu der oberen Endwand (27) nach innen eingedrückt werden.909850/0535kn-no-12
- 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindrücken die ebenen Seitenwände (15» 17, 19) um weniger als 2,5 mm nach innen eindrückt.
- 15· Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß durch das Eindrücken die Ecken der Oberkanten benachbarter Seitenwände (15, 17, 19) längs eines Radius bzw. längs einer Abrundung eingedrückt werden, um Beanspruchungen zu vermindern und ein Aufreißen der durchlaufenden Umfangskante zu vermeiden.
- 16. Verfahren nach Anspruch Ix dadurch gekennzeichnet, daß das Zusammendrücken der ümfangskanten der oberen Enden einander benachbarter Seitenwände (15, 17, 19) längs eines Radius bzw. längs einer Krümmung erfolgt, um Beanspruchungen zu vermindern und ein Aufreißen der durchlaufenden Umfangskante zu vermeiden.
- 17. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindrücken und das Umfalten den Abstand vermindern, um den sich die umgefaltete Eckkante des zweischichtigen Wandbereichs über die Ebenen der Seitenwände (15i 17* 19) hinaus erstreckt, um Beanspruchungen zu vermindern und ein Aufreißen der durchlaufenden Umfangskante zu vermeiden.
- 18. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Amboß (61) einen schweren Körper aufweist, der eine obere Fläche und eine Bodenfläche aufweist, daß eine Vielzahl von einander benachbarten lotrechten Flächen im wesentlichen senkrecht zu der oberen Fläche vorgesehen ist, daß eine Vielzahl von Ecken zwischen benachbarten Flächen ausgebildet ist, daß eine durchlaufende schmale909850/0535-b- kn-no-12Lippe schräg von der Vielzahl von Flächen vorspringt und sieh im wesentlichen in einer Richtung parallel zu der oberen Fläche und dicht benachbart der oberen Fläche erstreckt, und daß an der Lippe (73) an jeder der Ecken eine Abrundung ausgebildet ist.
- 19- Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von einander benachbarten lotrechten Flächen drei Flächen aufweist, die an drei Seiten eines imaginären Rechtecks oder Quadrats angeordnet sind.
- 20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die schmale Lippe (73) von den lotrechten Flächen weniger als etwa 2,5 mm vorspringt.
- 21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die schmale Lippe (73) einen dreieckigen Querschnitt hat, wobei zwei Seiten des Dreiecks von den Seitenflächen unter einem Winkel von etwa 45 vorragen.
- 22. Kartonpackung, hergestellt und/oder verschlossen nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 ±>is 21, dadurch g e kennzeichnet , daß die Oberkanten der Seitenwände (15, 17, 19) Verschlußlaschen (37, 39, 1Jl) bilden, die miteinander wenigstens über die Hälfte ihrer Breite verbunden sind und die mit den Umfangslcanten der oberen Endwand (27) versiegelt sind, um eine Abdichtung zwischen den Verschlußlaschen und den Umfangskariten der oberen Endwand zu bilden.
- 23. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , daß die ebenen Seitenwände -(13, 15, 17, 19") einen polygonalen Querschnitt bilden und sich zur Bildung you Packungsecken schneiden, wobei die Ecken (87,909850/0535- 6 - kn-no-1289) Eindrückungen (85) unmittelbar benachbart zu der Versiegelung mit der oberen Endwand (27) aufweisen, wobei diese Eindrückungen (85) Beanspruchungen beseitigen und den Betrag vermindern., um den die Versiegelung sich seitlich über die jeweilige Ecke hinaus erstreckt.
- 24. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch g e kenn zeichnet , daß die Versiegelung in einer Ebene liegt, die im wesentlichen unter 45° gegenüber der Ebene der oberen Endwand (2?) geneigt ist,
- 25. Kartonpackung nach Anspruch 23, dadurch g e k e η η zeichnet,, daß der Radius der Abrundung der Ecken der Kartonpackung kleiner ist als der Radius der Versiegelung benachbart zu den Ecken der Kartonpackung.
- 26. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch g e k e η η -ζ e i c h η e t , daß die mehreren Verschlußlasahen (37, 39j 4i) jeweils flach gegen die zugehörige benachbarte Seitenwand (15,, 17, 19) umgefaltet sind.
- 27. Kartonpackung nach Anspruch 26, dadurch g e k e η η zeichnet ,. daß die Versiegelung aus drei Schichten besteht, die die Verschlußlasehen (37, 39, 41) t einen Teil der Seitenwände (15, 17, 19) und die Umfängskanten der oberen Endwand (27) enthalten, die alle miteinander versiegelt sind.
- 28. Kartonpackung nach Anspruch 22» dadurch g; e k e η η ζ e I c h η e t , daß die Verscnlüßlasohen (37, 39, ^D flach gegen entsprechende "benachbarte Seitenwände (15,19) umgeialtet sind, um eine Ümfangsfaltung zu bilden, die an -der fertigen Kartonpackung eine größere ümfangsabmessung$€9850/053- 7 - kn-no-12aufweist als die gesamte Bn -Ho dor entsprechenden benachbarten Seitenwände.
- 29. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch π e Ic e η η zeichnet, daß die Versiegelung so ausgebildet ist, daß sie das Übereinanderstnpeln einer Mehrzahl solcher Kartonpackungeri erleichtert, wobei eine Kart-anpackung mit ihrem Boden auf der oberen Endwand einer unteren Packung ruht.
- 30. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , daß sich die Versiegelung oberhalb der Ebene der oberen Endwand (27) erstreckt, um das untere Ende oder den Boden (25) einer identischen Kartonpackung oberhalb der erstgenannten Kartonpackung aufzunehmen.
- 31. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch g e k e η n zeichnet, daß die Seitenwände (13, 15, 37, 19), die Versehlußlaschen (37, 39, Ίί) und die obere Endwand (27) aus einem einstückigen Kartonzuschnitt (11) gebildet, sind und unmittelbar aneinanderstoßend aneinander befestigt sind, wobei der cinstückige Kartonzuschnitt (11) besonders für ein Herstellungsverfahren zum Herstellen einer Kartonpackung ausgebildet ist, injdem die Versiegelung unter Verwendung von UIt"anchaJ!energie gebildet wird, wobei der Zuschnitt mit einem Werkstoff beschichtet ist, der unter dem Einfluß der Ultraschallenergie schmilet.
- 32. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Breite der oberen Endwand (27) größer ist als die Breite der Seitenwäride (13, 15, 17» 19)·909850/0535ORIGINAL-U- kn-no-12
- 33. Kartonpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Länge der oberen Endwand (27) größer ist als die Breite der Seitenwände (13, 15, 17, 19)909850/0535
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