DE29816077U1 - Aufziehhilfe für medizinische Spritzen - Google Patents
Aufziehhilfe für medizinische SpritzenInfo
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Aufziehhilfe für medizinische Spritzen
Die Erfindung betrifft eine Aufziehhilfe für medizinische Spritzen bestehend aus einem sterilisierten Röhrchen aus Kunststoff, wobei das Röhrchen auf einem Außenkonus einer Spritzenspitze lösbar befestigt werden kann.
Übliche Injektionssets enthalten jeweils eine sterilisierte Injektionsnadel und einen darauf aufgeschobenen Nadelschutz. Injektionssets für medizinische Spritzen bestehen dabei üblicherweise aus einer äußeren Hülle, welche gewöhnlich zum einen Teil aus Tiefzieh-Kunststoff und zum anderen Teil aus einer aufreißbaren Papierhülle besteht. Darin verpackt ist die Injektionsnadel, bestehend aus der geschliffenen Metallnadel und dem Ansatzstück aus Kunststoff, welches einen Innenkonus aufweist, der auf den Außenkonus der Spritzenspitze paßt. Über die Nadel ist als Nadelschutz eine biegefeste Kunststoffhülle gestreift, die dem Schutz vor Beschädigungen der Nadelspitze und dem Schutz vor Verletzungen dient.
Verhält sich der Arzt "lege artis" d. h. nach dem Gesetz der ärztlichen Kunst, so nimmt er die Nadel samt Nadelschutz aus der Verpackung, nimmt eine Spritze aus der Verpackung, bricht die Ampulle mit der zu injizierenden Flüssigkeit, steckt die Spritze auf die Nadel, streift den Nadelschutz ab, zieht den Inhalt der Ampulle mit der Nadel auf, verwirft die gebrauchte Nadel, nimmt eine neue Nadel aus der Verpackung, steckt die Nadel samt Schutz auf die Spritze, streift den Schutz ab und injiziert den Spritzeninhalt.
Neben dieser ärztlicher Kunst entsprechenden Technik, sind mehrere fehlerhafte Varianten in Gebrauch, die sich alle dadurch auszeichnen, daß sie zum einen hohe Gesundheitsrisiken
bergen, zum anderen unpraktisch sind, jedoch Zeit und Kosten sparen:
Bei einer ersten Variante wird die zum Aufziehen des Ampulleninhalts verwendete Nadel auch zur Injektion verwendet. Diese Methode bringt zwei Nachteile mit sich. Zum einen ist, falls eine relativ dünne Injektionsnadel verwendet werden muß, das Aufziehen eines häufig nicht besonders dünnflüssigen Ampulleninhalts zeit- und kraftraubend. Zum anderen biegt sich häufig die sehr weiche Nadelspitze am Ampullenboden zu einem Widerhaken, was dem Arzt häufig verborgen bleibt. Als Folge ist die Injektion für den Patienten deutlich schmerzhafter, denn es werden sowohl beim Einstechen als auch beim Herausziehen wesentlich mehr Strukturen im Hautfettgewebe und Muskel, teilweise auch Nervenfasern oder Blutgefäße verletzt. Auch birgt die größere Verletzung ein höheres Risiko zu Blutungen und Spritzenabszessen und retrograd intravasaler Applikation.
Bei einer zweiten Variante wird zum Aufziehen des Ampulleninhalts nicht eine Nadel verwendet, sondern die Ampulle direkt mit der Spritzenspitze aufgezogen. Bei diesem Verfahren besteht ein hohes Gesundheitsrisiko für den Patienten. Der Spritzenkonus ist nämlich so kurz, daß er nur einen halben Zentimeter in die Ampulle reicht. Deshalb muß die Ampulle zusammen mit der Spritze gekippt werden, wodurch dann der Ampulleninhalt zum offenen Ende der Ampulle fließt. Oft tritt ein Tropfen des Ampulleninhalts trotz gleichzeitigen Aufziehens der Spritze aus dem offenen Ende der Ampulle aus, bleibt auf der unsterilen Außenseite der Ampulle hängen und wird beim weiteren Kippen der Ampulle gegen Ende des Aufziehvorgangs wieder in die Spritze mit eingesogen.
Hier liegt ein schwerer Hygienefehler des Arztes vor, welcher zu einem Großteil der Spritzenabszesse mit deren fatalen Folgen führt. Dennoch wird dieses Verfahren bei Ärzten und Helferinnen statistisch mehr angewandt als das Verfahren nach dem Gesetz der ärztlichen Kunst.
Demgemäß ist es Aufgabe der Erfindung, eine Aufziehhilfe der eingangs genannten Art bereitzustellen, die kostengünstig ist und eine hygienisch einwandfreie Handhabung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Aufziehhilfe gemäß den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Eine erfindungsgemäße Aufziehhilfe für medizinische Spritzen bestehend aus einem sterilisierten Röhrchen aus Kunststoff wird separat oder zusammen mit der medizinischen Spritze steril aufbewahrt. Nach Entnahme des erfindungsgemäßen Röhrchens wird dieses auf einen Außenkonus einer Spritze aufgesteckt und dann mit dem der Spritzenspitze gegenüberliegenden Ende in eine Ampulle mit einer entsprechenden Medikation eingeführt. Durch die separate Aufbewahrung des Röhrchens ist ein Höchstmaß an Hygiene gewährleistet. Wird das Röhrchen zusammen mit der medizinischen Spritze aufbewahrt und ist es jeweils auf der Spritzenspitze angeordnet, so entfällt vorteilhafterweise der Aufsteckvorgang des Röhrchens auf die medizinische Spritze. Dadurch wird eine weitere Kontaminationsmöglichkeit eliminiert und Zeit eingespart. Weiterhin ist gewährleistet, daß der Aufziehvorgang selbst ohne das Kippen der Ampulle hygienisch einwandfrei und durch den im Vergleich zur Injektionsnadel großen Durchmesser des Röhrchens schnell und vollständig erfolgen kann. Die Erfindung macht sich zunutze, daß eine zum Aufziehen eines Ampulleninhalts verwendete Injektionsnadel Eigenschaften aufweisen würde, welche für diesen Vorgang nicht notwendig sind, beispielsweise eine geschliffene Edelstahlnadel, die darüberhinaus in einer Art und Weise mit einem Plastikkonus verschweißt ist, der auch hohem Injektionsdruck standhält. Durch Verwendung eines Röhrchens zum Aufziehen eines Ampulleninhalts sind die an die Aufziehvorrichtung gerichteten Anforderungen auf das wesentliche reduziert.
Das Röhrchen besteht aus Kunststoff, wobei der Kunststoff elastisch gewählt wird, so daß sich ein guter Halt auf dem Spritzenkonus und ein dichter Verschluß ergeben.
Da in dieser Ausgestaltung das Röhrchen auch nicht so fest wie das Ansatzstück der Injektionsnadel auf dem Spritzenkonus haftet, ist es auch leichter und mit weniger Verletzungsgefahr zu entfernen. Darüberhinaus muß das Röhrchen auch nicht als Sondermüll entsorgt werden, weil vom Röhrchen selbst weder eine Infektionsgefahr durch vorherigen Patientenkontakt noch eine Verletzungsgefahr wie bei der geschärften Spitze der Nadel ausgeht.
Der Mehrkostenbedarf für das Röhrchen ist sehr gering, da das für Trinkhalme verwendete Material, welches handelsüblich ist, lebensmittelchemischen Ansprüchen genügt und somit hier eingesetzt werden kann. Zu berücksichtigen ist, daß die Sterilisation des Injektionssets erst nach Fertigstellung, d.h. nach Abpackung erfolgt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Röhrchen in einer Einzelverpackung angeordnet. Es kann daher innerhalb einer Spritzenverpackung angeordnet sein und mit einer abstreifbaren Kunststoff- oder Papierhülle versehen sein. Dadurch ist gewährleistet, daß beim Aufbrechen der Spritzenpackung Hygienefehler vermieden werden können, da das Röhrchen zusätzlich umhüllt ist.
Vorteilhafterweise kann das Röhrchen bereits auf dem Außenkonus der Spritzenspitze angeordnet sein. Neben der zu erzielenden vorteilhaften Zeitersparnis kann die Menge an Verpackungsmaterial minimiert werden, da das Röhrchen bereits der Spritzenverpackung beigepackt ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das oder die Röhrchen in einem Spender angeordnet. Da mit dieser Ausgestaltungsart dem Arzt das Öffnen von sterilen Ein-
zelverpackungen erspart bleibt und ihm jeweils auf Anforderung ein steriles Aufziehröhrchen zur Verfügung steht, ergibt sich hier eine besonders große Zeitersparnis.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Röhrchen nach Art eines Kunststofftrinkhalms verformbar ausgebildet. Das Röhrchen weist dabei mindestens eine Biegefältelung auf. Eine derartige Biegefältelung erlaubt eine 18 0°-Biegung, so daß die Einzelverpackung oder die Spritzenpackung in der das Röhrchen angeordnet ist, relativ klein gehalten werden können.
Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn das Röhrchen im wesentlichen dieselbe Länge wie die Injektionsnadel samt aufgeschobenem Nadelschutz hat. Dadurch macht man sich die Steifheit des üblicherweise verwendeten Nadelschutzes zunutze, wodurch auch das vergleichsweise elastische Röhrchen vor Beschädigung geschützt wird und keine spezielle Verpackung, beispielsweise aus Hartkunststoff, für das Röhrchen notwendig ist.
Es kann jedoch auch vorgesehen werden, daß das Röhrchen von geringerer Länge ist als die Injektionsnadel samt aufgeschobenem Nadelschutz. Hierdurch wird sichergestellt, daß nach Entfernung des Röhrchen aus dem Injektionsset der Nadelschutz samt Injektionsnadel noch sicher in der aus Kunststoff und Papier gebildeten Verpackung des Injektionssets hält, somit nicht herausrutscht, was die Gefahr von Unsterilität mit sich bringen würde. Die Schutzwirkung des vergleichsweise steifen Nadelschutzes bleibt erhalten. Für besondere Anwendungen, beispielsweise in Kombination mit Injektionsnadeln, die aufgrund ihres Einsatzgebietes verhältnismäßig kurz ausgebildet sind, wie sie zum Beispiel für Injektionen dicht unter die Haut verwendet werden, kann auch vorgesehen werden, das Röhrchen länger als die Kombination aus Injektionsnadel und Nadelschutz auszubilden.
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Es kann vorgesehen werden, den Durchmesser des Röhrchens über seine gesamte Länge hinweg konstant zu lassen, wobei er größer oder gleich groß ist als der Außendurchmesser des Endes eines Spritzenkonus. Es kann jedoch auch vorgesehen werden, daß der Durchmesser des Röhrchens sich von dem einen für einen Kontakt mit einem Spritzenkonus vorgesehenen Ende zum gegenüberliegenden Ende hin verjüngt, wobei diese Verjüngung kontinuierlich oder stufenweise erfolgen kann. Für besondere Anwendungen kommt auch eine Vergrößerung des Durchmessers in Betracht.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung besteht das Röhrchen aus durchsichtigem Material. Hierdurch läßt sich beim Aufziehen des Ampulleninhalts erkennen, ob das Röhrchen noch mit Injektionsflüssigkeit gefüllt ist oder nicht.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben:
Es stellen dar:
Figur 1 zeigt eine schematische Darstellung der
erfindungsgemäßen Aufziehhilfe in einer Einzelverpackung;
Figur 2 zeigt in einer schematischen Darstellung
die erfindungsgemäße Aufziehhilfe in einer weiteren Einzelverpackung;
Figur 3 zeigt in einer schematischen Darstellung
die erfindungsgemäße Aufziehhilfe in einer geöffneten Einzelverpackung;
Figur 4 zeigt in einer schematischen Darstellung
eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufziehhilfe; und
Figur 5 zeigt in einer schematischen Darstellung
eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufziehhilfe.
Figur 1 zeigt eine Aufziehhilfe 1 für medizinische Spritzen bestehend aus einem sterilisierten Röhrchen 2 aus Kunststoff, wobei das Röhrchen 2 auf einem Außenkonus einer Spritzenspitze lösbar befestigt werden kann. Man erkennt, daß das Röhrchen 2 separat steril in einer Einzelverpackung 4 aufbewahrt wird. Die Einzelverpackung besteht dabei aus einer Kunststoffverpackung 4, insbesondere einer einseitig tiefgezogenen weichen Kunststoffolie. Die Kunststoffverpackung 4 bildet einen Aufbewahrungsraum für das Röhrchen 2 aus, der an seiner nach oben offenen Seite mit einer Papierfolie 3 verschlossen ist. Die Papierfolie 3 setzt dabei seitlich an den Verklebungen 5 an und ist so mit der Kunststoffverpackung 4 lösbar befestigt. Dadurch entsteht eine peelbare Einzelverpackung. Da das Röhrchen 2 einzelverpackt ist, muß die Papierseite der Verpackung 4 eine peelbare Doppelung der Papierseite bzw. Papierfolie 3 aufweisen, da sonst das übliche Durchbrechen der Papierfolie wegen der Flexibilität des Röhrchens 2 zu dessen Beschädigung führen würde. Es bietet sich auch an, eine Seite der Verpackung 4 zum Schutz des biegsamen Röhrchens 2 mit einer nicht knickbaren Verstärkung 8, wie dies in Figur 2 dargestellt ist, auszubilden.
In Figur 3 erkennt man, wie die Einzelverpackung 4 mittels der voneinander peelbaren Verklebungen 5 bzw. der Papierfolie 3 geöffnet werden kann, so daß das Röhrchen 2 teilweise freiliegt, um mit einem Ende auf den Außenkonus 10 der Spritzenspitze 11 der Spritze 6 aufgeschoben werden zu können. Man erkennt auch, daß der überwiegende Teil des Röhrchens 2 noch immer in der Kunststoffverpackung 4 verweilt und somit vor Kontaminationen geschützt ist.
Figur 4 zeigt eine weitere Ausführungsgform des Röhrchens 2. Man erkennt, daß das Aufziehröhrchen nach Art eines Kunst-
Stofftrinkhalmes verformbar ist und eine Biegefältelung 7 aufweist. Die Biegefältelung 7 ist dabei über mindestens 180° biegbar. Man erkennt, daß in dem gezeigten Ausführungsbeispiel das Röhrchen 2 bereits auf dem Außenkonus 10 der Spritzenspitze 11 der Spritze 6 angeordnet ist. Beide Elemente liegen in einer gemeinsamen Sprxtzenverpackung (nicht dargestellt). Man erkennt, daß das Röhrchen 2 in seinem geraden Teil mit einer abstreifbaren sterilen Schutzhülle 9 versehen ist, welche mit der Spritze 6 zusammen aus der nicht dargestellten Gesamtverpackung genommen wird und dazu dient, die Biegefältelung 7 für den Aufziehvorgang gerade zu strecken ohne das Röhrchen 2 zu kontaminieren. Direkt vor dem Aufziehen der Spritze 6 wird dann die Schutzhülle 9 abgestreift.
Figur 5 zeigt ebenfalls eine Aufziehhilfe 1, die innerhalb einer Spritzenverpackung (nicht dargestellt) angeordnet ist. Das Röhrchen 2 ist dabei mit der Schutzhülle 9 versehen. Im Anwendungsfalle bricht der Arzt die nicht dargestellte gemeinsame Verpackung und entnimmt die Spritze 6, wobei er anschließend den Außenkonus 10 in das noch in der Verpackung liegende Röhrchen 2 einführt. Anschließend wird die Schutzhülle 9 abgestreift, so daß über das Röhrchen 2 der Inhalt einer Ampulle in die Spritze 6 übergeführt werden kann.
Verschiedene Ausführungsformen des Röhrchens 2 sind denkbar. Insbesondere kann das Röhrchen 2 in der Länge variieren. So kann es zum einen im wesentlichen dieselbe Länge wie die Injektionsnadel samt aufgeschobenen Nadelschutz aufweisen, es kann jedoch auch kürzer oder länger als die Injektionsnadel samt aufgeschobenem Nadelschutz sein. Auch ist es möglich, den Durchmesser des Röhrchens 2 über seine Länge hinweg konstant zu halten oder zu variieren. Schließlich kann ein Ende des Röhrchens 2 über eine Spitze verfügen.
Claims (15)
1. Aufziehhilfe für medizinische Spritzen bestehend aus einem sterilisierten Röhrchen aus Kunststoff, wobei das Röhrchen auf einem Außenkonus einer Spritzenspitze lösbar befestigt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) separat oder zusammen mit der medizinischen Spritze (6) steril aufbewahrt wird.
2. Aufziehhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) in einer Einzelverpackung (4) angeordnet ist.
3. Aufziehhilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) innerhalb einer Spritzenverpackung angeordnet ist.
4. Aufziehhilfe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) mit einer abstreifbaren Kunststoff- oder Papierhülle (9) versehen ist.
5. Aufziehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) auf dem Außenkonus (10) der Spritzenspitze (11) angeordnet ist.
6. Aufziehhilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) in einem Spender angeordnet ist.
7. Aufziehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) nach Art eines Kunststofftrinkhalms verformbar ist.
8. Aufziehhilfe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) mindestens eine Biegefältelung (7) aufweist.
9. Aufziehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) im wesentlichen dieselbe Länge wie die Injektionsnadel samt aufgeschobenem Nadelschutz aufweist.
10. Aufziehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) kürzer oder länger als die Injektionsnadel samt aufgeschobenem Nadelschutz ist.
11. Aufziehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Röhrchens (2) über seine Länge hinweg konstant ist, wobei er größer oder gleich groß ist als der Außendurchmesser des Endes eines Spritzenkonus.
12. Aufziehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Röhrchens (2) sich von dem für einen Kontakt mit einem Spritzenkonus vorgesehenen Ende zum gegenüberliegenden Ende hin verjüngt.
13. Aufziehhilfe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Röhrchen (2) kontinuierlich oder stufenweise verjüngt.
14. Aufziehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrchen (2) durchsichtigt ist.
15. Aufziehhilfe nach einem der vorhergehenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende des Röhrchens (2) über eine Spitze verfügt.
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DE29816077U Expired - Lifetime DE29816077U1 (de) | 1997-11-07 | 1998-09-07 | Aufziehhilfe für medizinische Spritzen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE29816077U1 (de) |
-
1998
- 1998-09-07 DE DE29816077U patent/DE29816077U1/de not_active Expired - Lifetime
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