DE10102054A1 - Ampullenspritze - Google Patents
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Abstract
Die Aufgabe, eine Ampullenspritze anzugeben, die vorteilhaft die Eigenschaften einer an sich bekannten Medikamentenampulle und einer Einwegspritze mit dem Ziel vereint, zeitaufwändige Arbeitsschritte zur Herstellung herkömmlicher injektionsfertiger Spritzen sowie Verpackungs- und Spritzenmaterial einzusparen, die Sterilität des Medikaments und der Spritzen größtmöglichst zu gewährleisten sowie das Verletzungsrisiko des medizinischen Personals zu minimieren, wird im Wesentlichen dadurch gelöst, dass die Ampulle (1) der Ampullenspritze an einem Ende über eine in ein verschließbares Ansatzstück (3) übergehende Verjüngung (4) mit Sollbruchstelle (5) verjüngt und an ihrem anderen Ende mittels des Kolbens (2) verschlossen ist, wobei der Kolben (2) ein kraft- und/oder formschlüssiges Aufnahmemittel (6) für ein an der zuordenbaren Kolbenstange (8) angeordnetes Verbindungselement (7) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Ampullenspritze, bestehend aus einem Hohlkörper in Form
einer Ampulle mit einem sich an der Innenwandung desselben anschmiegenden und
axial verschiebbaren Kolben, dem seinerseits eine Kolbenstange zuordenbar ist.
Aus der Praxis ist es bekannt, Ampullen (z. B. 20 ml Kochsalzampullen) und
Einwegspritzen in Kombination zur Applizierung und Verdünnung von Medikamenten
bzw. für das Nachspülen von Kathetern jeglicher Art (arterielle, venöse Katheter) zu
verwenden.
In Einzelfällen existieren gebrauchsfertige Spritzen, beispielsweise für Insulin oder
Heparin.
In der Regel müssen jedoch nachfolgende Arbeitsschritte durchgeführt werden, um
eine gebrauchsfertige Spritze, z. B. eine mit physiologischer Kochsalzlösung gefüllte
Spritze, herzustellen.
- - Entnahme einer sterilen Einwegspritze aus der Verpackung,
- - Entnahme einer sterilen Aufziehkanüle aus der Verpackung und Aufstecken der Aufziehkanüle auf die Einwegspritze,
- - Entnahme einer Kochsalzampulle und Aufbrechen derselben im Bereich einer vorgefertigten Sollbruchstelle,
- - Aufziehen der Kochsalzlösung aus der Kochsalzampulle in die Einwegspritze, wobei die Aufziehkanüle des Öfteren wieder zu entfernen und durch eine Injektionsnadel zu ersetzen ist.
Die vorstehenden üblichen Arbeitsschritte sind Zeit- und kostenintensiv und erhöhen
das Infektionsrisiko der Patienten.
Des Weiteren ist aufgrund der umfangreichen Arbeitsschritte ein Verletzungsrisiko für
das medizinische Personal gegeben.
Aus der DE 197 32 909 A1 ist eine mikrodosierbare Spritze bekannt, welche aus
einem Spritzenkörper besteht, der im Wesentlichen die Form eines Rohres aufweist,
in welchem eine Kolbenstange längsverschieblich gehalten ist, wobei an dem der
Einspritzseite gelegenen Ende eine Ampullenhalterung mittels eines
Bajonettverschlusses befestigt ist.
Innerhalb der Ampullenhalterung ist eine das Medikament enthaltene Ampulle
eingesetzt, wobei diese von einem in der Ampullenhalterung befestigten Glaskolben
umgeben ist. An der Einspritzseite der Ampullenhalterung ist eine Aufnahme für eine
Injektionsnadel vorgesehen.
Die Ampulle ihrerseits besteht aus einem zylindrischen Hohlkörper, der an seinem
einen Ende mit einer Verschlußkappe und an seinem anderen Ende mit einem axial
verschiebbaren Kolben verschlossen ist und auf dem während des eigentlichen
Spritzvorganges die besagte Kolbenstange axial einwirkt.
Sicherlich ist vorstehende Spritze besonders geeignet, das Medikament mikrodosiert
zu verabreichen.
Jedoch wird diese Spritze in ihrer Vorbereitung und auch Handhabung als äußerst
kompliziert und aufwendig erachtet.
Hier setzt die nachfolgend beschriebene Erfindung an.
Aufgabe der Erfindung ist es, in Verbesserung des Standes der Technik eine
Ampullenspritze anzugeben, die vorteilhaft die Eigenschaften einer an sich
bekannten Medikamentenampulle und einer Einwegspritze mit dem Ziel vereint,
zeitaufwendige Arbeitsschritte zur Herstellung herkömmlicher injektionsfertiger
Spritzen sowie Verpackungs- und Spritzenmaterial einzusparen, die Sterilität des
Medikaments und der Spritzen größtmöglichst zu gewährleisten sowie das
Verletzungsrisiko des medizinischen Personals zu minimieren.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in Verbindung mit den Merkmalen im Oberbegriff
des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Ampulle der Ampullenspritze an einem
Ende über eine in ein verschließbares Ansatzstück übergehende Verjüngung mit
Sollbruchstelle verfügt und an ihrem anderen Ende mittels des Kolbens verschlossen
ist, wobei der Kolben ein kraft- und/oder formschlüssiges Aufnahmemittel für ein an
der Kolbenstange angeordnetes Verbindungselement aufweist.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist dem Ansatzstück ein gegebenenfalls
versiegeltes Verschlußmittel zugeordnet, welches eine Verschlußkappe oder auch
ein Pfropfen sein kann.
Fernerhin wird als erfindungsgemäß angesehen, dass direkt dem Ansatzstück eine
Injektionsnadel zuordenbar ist.
Weiterhin ist vorgesehen, dass das vom Kolben verschlossene Ende der Ampulle
versiegelt ist, beispielsweise mittels einer Siegelmembran.
Mit dieser Maßnahme in Verbindung mit einer Versiegelung des dem Ansatzstück
zugeordneten Verschlußmittels wird ohne zusätzliche aufwendige Verpackungen
eine höchstmögliche Sterilität der Ampullenspritze und des darin enthaltenen
Medikaments gewährleistet.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Verbindungselement der
Kolbenstange eine Spitze zum Durchstoßen der Siegelmembran auf.
Ebenso wird es als zweckmäßig angesehen, dass die äußere Kontur der Ampulle im
Bereich des vom Kolben verschlossenen Endes mit einem oder mehreren
Halteelementen für die Finger der spritzenden Person versehen ist.
Diese Halteelemente können zum einen während der Herstellung der Ampulle an
diese angeformt oder aus dieser herausgeformt sein.
Zum anderen kann es auch zweckmäßig sein, wenn vorgefertigte Halteelemente auf
die äußere Kontur der Ampulle aufgeklebt sind.
Ebenso ist es denkbar, dass ein vorgefertigtes ringförmiges Halteelement entgegen
der Spritzrichtung auf die Ampulle und gegen einen kolbenseitig herausgeformten
Endflansch oder gegen Noppen aufschiebbar und gegebenenfalls wieder lösbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht des Weiteren vor, dass die
Ampulle mit einer Skalierung versehen ist.
Schließlich sieht die Erfindung noch vor, dass die Ampulle einen Querschnitt
aufweist, der auf ein Rohr oder ein anderes Hohlprofil, beispielsweise ein
Kastenprofil, zurückgeführt ist.
Die Vorteile vorliegender Erfindung ergeben sich zum einen durch die Lösung der
gestellten Aufgabe an sich, zum anderen ist ergänzend hinzuzufügen, dass bei
Verwendung der erfindungsgemäßen Ampullenspritze erhebliche
Kosteneinsparungen zu erwarten sind, da sowohl der Verpackungs- als auch der
Lageraufwand reduziert werden kann. Weiterhin können bestimmte Elemente der
Ampullenspritze, wie z. B. die Kolbenstange und gegebenenfalls lösbar gestaltete
Halteelemente ohne besondere Anforderungen an Sterilität mehrfach Verwendung
finden. Fernerhin wird die Herstellung der Ampullenspritze als einfach und damit
auch kostengünstig eingeschätzt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den Zeichnungen schematisch
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Ampullenspritze im Längsschnitt,
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform der Ampullenspritze,
Fig. 3 die Kolbenstange der Ampullenspritze im Längsschnitt,
Fig. 4 die Ansicht A nach Fig. 3.
Gemäß Fig. 1 besteht die Ampullenspritze aus einem vorzugsweise aus Glas oder
Kunststoff geformten Hohlkörper in Form einer Ampulle 1 mit einem sich an der
Innenwandung derselben anschmiegenden und axial verschiebbaren Kolben 2.
Des Weiteren weist die Ampulle 1 einen Querschnitt auf, der auf ein Rohr
zurückgeführt ist, wobei ein Ende der Ampulle 1 über eine in ein verschließbares
Ansatzstück 3 übergehende Verjüngung 4 mit Sollbruchstelle 5 verfügt.
Das andere Ende der Ampulle 1 ist mittels des besagten Kolbens 2 verschlossen.
Denkbar ist jedoch auch, dass die Ampulle 1 einen Querschnitt aufweist, der auf ein
anderes Hohlprofil, beispielsweise ein Kastenprofil zurückgeführt ist, wobei
wenigstens die äußere Kontur derselben kastenförmig ausgebildet ist (nicht näher
dargestellt). Mit dieser Ausbildung wird eine vorteilhafte Lagerung der Ampulle 1 im
Vergleich zu herkömmlichen Ampullen 1 mit einer zylindrischen Außenkontur
gewährleistet.
Der Kolben 2 verfügt seinerseits über ein kraft- und/oder formschlüssiges
Aufnahmemittel 6 in welches ein Verbindungselement 7 einer zuordenbaren
Kolbenstange 8 (Fig. 3) einbringbar ist.
Bezüglich einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Aufnahmemittels 6 und des
Verbindungselementes 7 bieten sich die unterschiedlichsten mechanischen
Verbindungsvarianten an.
Zum Beispiel kann wie vorliegend das Aufnahmemittel 6 eine elastisch gestaltete
innere Kontur aufweisen, in welches dann ein festes und an die Kontur des
Aufnahmemittels 6 angepaßtes Verbindungselement 7 durch axialen Druck auf die
Kolbenstange 8 einbringbar ist.
Auch ist es denkbar, sowohl das Aufnahmemittel 6 als auch das Verbindungselement
7 nach Art einer an sich bekannten, jedoch nicht näher dargestellten Bajonett- oder
Schraubverbindung zu gestalten.
Die Erfindung ist allerdings nicht auf vorstehende Ausführungsformen beschränkt,
sondern schließt jedwede an sich bekannte kraft- und/oder formschlüssige
Verbindungsmöglichkeiten zwischen dem Aufnahmemittel 6 des Kolbens 2 und dem
Verbindungselement 7 der Kolbenstange 8 mit ein.
Gemäß den Fig. 3 und 4 ist die Kolbenstange 8 ferner mit einer Mehrzahl an sich
bekannter radial zur Längsachse derselben angeordneter Stabilisatoren 9 versehen,
die die Kolbenstange 8 während ihrer axialen Bewegung innerhalb der Ampulle 1
stabilisieren.
Wie bereits dargetan, verfügt die Ampulle 1 über ein Ansatzstück 3. Dieses
Ansatzstück 3 ist mit einem Verschlußmittel 10 in Form eines Pfropfens oder wie
vorliegend in Form einer Verschlußkappe versehen.
Es bietet sich an, zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sterilität des
beispielsweise innerhalb der Ampulle 1 befindlichen Medikaments 11, das
Verschlußmittel 10 versiegelt auszuführen. Diese Versiegelung 12 kann wie
vorliegend durch eine Membran, oder durch jedes andere geeignetes Mittel realisiert
sein.
Die Außenkontur des Ansatzstückes 3 ist fernerhin so gestaltet, dass diesem direkt
nicht näher dargestellte, jedoch an sich bekannte Injektionsnadeln zuordenbar sind.
Des Weiteren ist es angezeigt, auch das vom Kolben 2 verschlossene Ende der
Ampulle 1 zu versiegeln.
Hier bietet sich eine Siegelmembran 13 an, die ihrerseits mit einer Perforation
versehen sein (Fig. 1) und demgemäß leicht mit der Kolbenstange 8 durchstoßen
werden kann.
Denkbar ist es jedoch auch, die Kolbenstange 8 selbst im Bereich des
Verbindungselementes 7 stirnseitig mit einer Spitze 14 zu versehen, um das
Durchdringen der Siegelmembran 13 zu erleichtern (Fig. 3).
In Fig. 2 ist eine weitere Möglichkeit der Abdichtung des vom Kolben 2
verschlossenen Endes der Ampulle 1 gezeigt.
Im Wesentlichen besteht diese aus einem stirnseitig an der Wandung der Ampulle 1
angeordneten, zum Kolben 2 hin offenen U-Ring 18, wobei zwischen einer verlängert
ausgebildeten Kolbenwandung 19 und der Innenwandung des U-Rings 18 ein
Dichtungsring 15 angeordnet ist.
Auch hier bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten der Abdichtung an, die durch
die Erfindung mit erfaßt werden.
Um das Handhaben der Ampullenspritze zu erleichtern, ist erfindungsgemäß die
äußere Kontur der Ampulle 1 im Bereich des vom Kolben 2 verschlossenen Endes
mit einem oder mehreren Halteelementen 16 für die Finger der spritzenden Person
versehen (Fig. 1 und 2).
Diese Halteelemente 16 können während der Herstellung der Ampulle 1 an diese
angeformt oder aus dieser herausgeformt sein. Ebenso können dieselben gesondert
gefertigt und auf die Außenkontur der Ampulle 1 aufgeklebt sein.
Des Weiteren ist es denkbar, ein ringförmiges Halteelement 16 aus Kunststoff
vorzufertigen und so zu gestalten, dass es entgegen der Spritzrichtung auf die
Ampulle 1 und gegen einen kolbenseitig herausgeformten Endflansch oder gegen
Noppen aufschiebbar und demgemäß eine leichte Lösbarkeit desselben von der
Ampulle 1 gegeben ist (nicht näher dargestellt).
Schlußendlich kann die Ampulle 1 gem. den Fig. 1 und 2 mit einer an sich bekannten
geeichten Skalierung 17 versehen sein.
Die Funktionsweise der Erfindung ist wie folgt:
Gesetzt den Fall, es ist beabsichtigt einem Patienten eine Injektion zu verabreichen, wird eine mit dem Medikament 11 vorgefüllte Ampulle 1 mit der Kolbenstange 8 versehen, derart, dass diese durch die Siegelmembran 13 (Fig. 1) gestoßen und dass Verbindungselement 7 in das Aufnahmemittel 6 des Kolbens 2 eingebracht wird.
Gesetzt den Fall, es ist beabsichtigt einem Patienten eine Injektion zu verabreichen, wird eine mit dem Medikament 11 vorgefüllte Ampulle 1 mit der Kolbenstange 8 versehen, derart, dass diese durch die Siegelmembran 13 (Fig. 1) gestoßen und dass Verbindungselement 7 in das Aufnahmemittel 6 des Kolbens 2 eingebracht wird.
Wird auf eine Siegelmembran 13 verzichtet und wie vorstehend ein Dichtungsring 15
verwendet, kann das Verbindungselement 7 in das Aufnahmeelement 6 des Kolbens
2 direkt eingebracht werden (Fig. 2).
Nachfolgend wird das Verschlußmittel 10 in Form einer Verschlußkappe und die
Versiegelung 12 entfernt und das Ansatzstück 3 mit einem Katheter oder einer
Injektionsnadel (nicht dargestellt) verbunden und das Medikament 11 injiziert.
Es ist ebenfalls denkbar, dass das Verschlußmittel 10 in Form eines Pfropfens nach
Entfernen der Versiegelung 12 vom rückwärtigen Teil einer speziellen Injektionsnadel
durchstoßen und somit der Weg des Medikaments 11 freigegeben wird.
Bekanntermaßen sind dabei vorstehende Verschlußmittel 10 zur Gewährleistung
eines leichten Durchstoßens derselben mittels der Injektionsnadel im
Durchdringungsbereich in geeigneter Weise, beispielsweise durch Anordnung einer
Folie und/oder einer Gummimembran, ausgeführt.
Mit wenigen Handgriffen ist eine gebrauchsfertige Form der Ampullenspritze
hergestellt.
Als vorteilhaft erweist sich, dass die Kolbenstangen 8 mehrfach Verwendung finden
können, wenn diese beispielsweise lösbar am Kolben befestigt sind.
Ebenso können auch vorstehende ringförmig gestaltete Halteelemente 16 mehrfach
verwendet werden, welches in beiden Fällen vorteilhaft mit einer Einsparung an
Material einhergeht.
Ist es dagegen beabsichtigt, die erfindungsgemäße Ampulle 1 als herkömmliche
Ampulle, nämlich lediglich als Medikamentenspender zu verwenden, besteht die
Möglichkeit, zur besseren Handhabung derselben, d. h., zum besseren Aufziehen
des Medikamentes 11 in eine an sich bekannte herkömmliche Spritze, das
Ansatzstück 3 im Bereich der vorgesehenen Sollbruchstelle 5 abzubrechen.
Das Aufziehen wird ebenfalls dadurch gegenüber herkömmlichen Ampullen
verbessert, dass die Halteelemente 16 einen sicheren Stand der erfindungsgemäßen
Ampulle 1 gewährleisten.
Für den Fachmann ist des Weiteren leicht nachvollziehbar, dass die
erfindungsgemäße Ampullenspritze nicht nur als sogenannte "Einwegspritze" oder an
sich bekannte Ampulle 1, sondern auch zum Aufziehen und/oder Verdünnen von
Medikamenten 11 genutzt werden kann, da durch die kraft- und/oder formschlüssige
Verbindung des Kolbens 2 mit der Kolbenstange 8 auch die Möglichkeit des
Aufziehens von Medikament 11 gegeben ist.
1
Ampulle
2
Kolben
3
Ansatzstück
4
Verjüngung
5
Sollbruchstelle
6
Aufnahmemittel
7
Verbindungselement
8
Kolbenstange
9
Stabilisatoren
10
Verschlußmittel
11
Medikament
12
Versiegelung
13
Siegelmembran
14
Spitze
15
Dichtungsring
16
Haltelemente
17
Skalierung
18
U-Ring
19
Kolbenwandung
Claims (13)
1. Ampullenspritze, bestehend aus einem Hohlkörper in Form einer Ampulle mit
einem sich an der Innenwandung derselben anschmiegenden und axial
verschiebbaren Kolben, dem seinerseits eine Kolbenstange zuordenbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Ampulle (1) an einem Ende über eine in ein verschließbares Ansatzstück (3)
übergehende Verjüngung (4) mit Sollbruchstelle (5) verfügt und an ihrem
anderen Ende mittels des Kolbens (2) verschlossen ist, wobei der Kolben (2)
ein kraft- und/oder formschlüssiges Aufnahmemittel (6) für ein an der
Kolbenstange (8) angeordnetes Verbindungselement (7) aufweist.
2. Ampullenspritze nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
dem Ansatzstück (3) ein gegebenenfalls versiegeltes Verschlußmittel (10)
zugeordnet ist.
3. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Verschlußmittel (10) eine Verschlußkappe oder ein Pfropfen ist.
4. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
direkt dem Ansatzstück (3) eine Injektionsnadel zuordenbar ist.
5. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
das vom Kolben (2) verschlossene Ende der Ampulle (1) versiegelt ist.
6. Ampullenspritze nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
das vom Kolben (2) verschlossene Ende der Ampulle (1) mittels einer
Siegelmembran (13) versiegelt ist.
7. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Verbindungselement (7) der Kolbenstange (8) eine Spitze (14) zum
Durchstoßen der Siegelmembran (13) aufweist.
8. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die äußere Kontur der Ampulle (1) im Bereich des vom Kolben (2)
verschlossenen Endes mit einem oder mehreren Halteelementen (16) für die
Finger der spritzenden Person versehen ist.
9. Ampullenspritze nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Halteelemente (16) während der Herstellung der Ampulle (1) an diese
angeformt oder aus dieser herausgeformt sind.
10. Ampullenspritze nach Ansprüch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
vorgefertigte Halteelemente (16) auf die äußere Kontur der Ampulle (1)
aufgeklebt sind.
11. Ampullenspritze nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein vorgefertigtes ringförmiges Halteelement (16) entgegen der Spritzrichtung
auf die Ampulle (1) und gegen einen kolbenseitig herausgeformten Endflansch
oder gegen Noppen aufschiebbar und gegebenenfalls wieder lösbar ist.
12. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Ampulle (1) mit einer Skalierung (17) versehen ist.
13. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Ampulle (1) einen Querschnitt aufweist, der auf ein Rohr oder ein anderes
Hohlprofil zurückgeführt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001102054 DE10102054A1 (de) | 2001-01-17 | 2001-01-17 | Ampullenspritze |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001102054 DE10102054A1 (de) | 2001-01-17 | 2001-01-17 | Ampullenspritze |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10102054A1 true DE10102054A1 (de) | 2002-08-01 |
Family
ID=7670922
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2001102054 Ceased DE10102054A1 (de) | 2001-01-17 | 2001-01-17 | Ampullenspritze |
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