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DE10102054A1 - Ampullenspritze - Google Patents

Ampullenspritze

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DE10102054A1
DE10102054A1 DE2001102054 DE10102054A DE10102054A1 DE 10102054 A1 DE10102054 A1 DE 10102054A1 DE 2001102054 DE2001102054 DE 2001102054 DE 10102054 A DE10102054 A DE 10102054A DE 10102054 A1 DE10102054 A1 DE 10102054A1
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syringe
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Abstract

Die Aufgabe, eine Ampullenspritze anzugeben, die vorteilhaft die Eigenschaften einer an sich bekannten Medikamentenampulle und einer Einwegspritze mit dem Ziel vereint, zeitaufwändige Arbeitsschritte zur Herstellung herkömmlicher injektionsfertiger Spritzen sowie Verpackungs- und Spritzenmaterial einzusparen, die Sterilität des Medikaments und der Spritzen größtmöglichst zu gewährleisten sowie das Verletzungsrisiko des medizinischen Personals zu minimieren, wird im Wesentlichen dadurch gelöst, dass die Ampulle (1) der Ampullenspritze an einem Ende über eine in ein verschließbares Ansatzstück (3) übergehende Verjüngung (4) mit Sollbruchstelle (5) verjüngt und an ihrem anderen Ende mittels des Kolbens (2) verschlossen ist, wobei der Kolben (2) ein kraft- und/oder formschlüssiges Aufnahmemittel (6) für ein an der zuordenbaren Kolbenstange (8) angeordnetes Verbindungselement (7) aufweist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Ampullenspritze, bestehend aus einem Hohlkörper in Form einer Ampulle mit einem sich an der Innenwandung desselben anschmiegenden und axial verschiebbaren Kolben, dem seinerseits eine Kolbenstange zuordenbar ist.
Aus der Praxis ist es bekannt, Ampullen (z. B. 20 ml Kochsalzampullen) und Einwegspritzen in Kombination zur Applizierung und Verdünnung von Medikamenten bzw. für das Nachspülen von Kathetern jeglicher Art (arterielle, venöse Katheter) zu verwenden.
In Einzelfällen existieren gebrauchsfertige Spritzen, beispielsweise für Insulin oder Heparin.
In der Regel müssen jedoch nachfolgende Arbeitsschritte durchgeführt werden, um eine gebrauchsfertige Spritze, z. B. eine mit physiologischer Kochsalzlösung gefüllte Spritze, herzustellen.
  • - Entnahme einer sterilen Einwegspritze aus der Verpackung,
  • - Entnahme einer sterilen Aufziehkanüle aus der Verpackung und Aufstecken der Aufziehkanüle auf die Einwegspritze,
  • - Entnahme einer Kochsalzampulle und Aufbrechen derselben im Bereich einer vorgefertigten Sollbruchstelle,
  • - Aufziehen der Kochsalzlösung aus der Kochsalzampulle in die Einwegspritze, wobei die Aufziehkanüle des Öfteren wieder zu entfernen und durch eine Injektionsnadel zu ersetzen ist.
Die vorstehenden üblichen Arbeitsschritte sind Zeit- und kostenintensiv und erhöhen das Infektionsrisiko der Patienten.
Des Weiteren ist aufgrund der umfangreichen Arbeitsschritte ein Verletzungsrisiko für das medizinische Personal gegeben.
Aus der DE 197 32 909 A1 ist eine mikrodosierbare Spritze bekannt, welche aus einem Spritzenkörper besteht, der im Wesentlichen die Form eines Rohres aufweist, in welchem eine Kolbenstange längsverschieblich gehalten ist, wobei an dem der Einspritzseite gelegenen Ende eine Ampullenhalterung mittels eines Bajonettverschlusses befestigt ist.
Innerhalb der Ampullenhalterung ist eine das Medikament enthaltene Ampulle eingesetzt, wobei diese von einem in der Ampullenhalterung befestigten Glaskolben umgeben ist. An der Einspritzseite der Ampullenhalterung ist eine Aufnahme für eine Injektionsnadel vorgesehen.
Die Ampulle ihrerseits besteht aus einem zylindrischen Hohlkörper, der an seinem einen Ende mit einer Verschlußkappe und an seinem anderen Ende mit einem axial verschiebbaren Kolben verschlossen ist und auf dem während des eigentlichen Spritzvorganges die besagte Kolbenstange axial einwirkt.
Sicherlich ist vorstehende Spritze besonders geeignet, das Medikament mikrodosiert zu verabreichen.
Jedoch wird diese Spritze in ihrer Vorbereitung und auch Handhabung als äußerst kompliziert und aufwendig erachtet.
Hier setzt die nachfolgend beschriebene Erfindung an.
Aufgabe der Erfindung ist es, in Verbesserung des Standes der Technik eine Ampullenspritze anzugeben, die vorteilhaft die Eigenschaften einer an sich bekannten Medikamentenampulle und einer Einwegspritze mit dem Ziel vereint, zeitaufwendige Arbeitsschritte zur Herstellung herkömmlicher injektionsfertiger Spritzen sowie Verpackungs- und Spritzenmaterial einzusparen, die Sterilität des Medikaments und der Spritzen größtmöglichst zu gewährleisten sowie das Verletzungsrisiko des medizinischen Personals zu minimieren.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in Verbindung mit den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Ampulle der Ampullenspritze an einem Ende über eine in ein verschließbares Ansatzstück übergehende Verjüngung mit Sollbruchstelle verfügt und an ihrem anderen Ende mittels des Kolbens verschlossen ist, wobei der Kolben ein kraft- und/oder formschlüssiges Aufnahmemittel für ein an der Kolbenstange angeordnetes Verbindungselement aufweist.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist dem Ansatzstück ein gegebenenfalls versiegeltes Verschlußmittel zugeordnet, welches eine Verschlußkappe oder auch ein Pfropfen sein kann.
Fernerhin wird als erfindungsgemäß angesehen, dass direkt dem Ansatzstück eine Injektionsnadel zuordenbar ist.
Weiterhin ist vorgesehen, dass das vom Kolben verschlossene Ende der Ampulle versiegelt ist, beispielsweise mittels einer Siegelmembran.
Mit dieser Maßnahme in Verbindung mit einer Versiegelung des dem Ansatzstück zugeordneten Verschlußmittels wird ohne zusätzliche aufwendige Verpackungen eine höchstmögliche Sterilität der Ampullenspritze und des darin enthaltenen Medikaments gewährleistet.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Verbindungselement der Kolbenstange eine Spitze zum Durchstoßen der Siegelmembran auf.
Ebenso wird es als zweckmäßig angesehen, dass die äußere Kontur der Ampulle im Bereich des vom Kolben verschlossenen Endes mit einem oder mehreren Halteelementen für die Finger der spritzenden Person versehen ist.
Diese Halteelemente können zum einen während der Herstellung der Ampulle an diese angeformt oder aus dieser herausgeformt sein.
Zum anderen kann es auch zweckmäßig sein, wenn vorgefertigte Halteelemente auf die äußere Kontur der Ampulle aufgeklebt sind.
Ebenso ist es denkbar, dass ein vorgefertigtes ringförmiges Halteelement entgegen der Spritzrichtung auf die Ampulle und gegen einen kolbenseitig herausgeformten Endflansch oder gegen Noppen aufschiebbar und gegebenenfalls wieder lösbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht des Weiteren vor, dass die Ampulle mit einer Skalierung versehen ist.
Schließlich sieht die Erfindung noch vor, dass die Ampulle einen Querschnitt aufweist, der auf ein Rohr oder ein anderes Hohlprofil, beispielsweise ein Kastenprofil, zurückgeführt ist.
Die Vorteile vorliegender Erfindung ergeben sich zum einen durch die Lösung der gestellten Aufgabe an sich, zum anderen ist ergänzend hinzuzufügen, dass bei Verwendung der erfindungsgemäßen Ampullenspritze erhebliche Kosteneinsparungen zu erwarten sind, da sowohl der Verpackungs- als auch der Lageraufwand reduziert werden kann. Weiterhin können bestimmte Elemente der Ampullenspritze, wie z. B. die Kolbenstange und gegebenenfalls lösbar gestaltete Halteelemente ohne besondere Anforderungen an Sterilität mehrfach Verwendung finden. Fernerhin wird die Herstellung der Ampullenspritze als einfach und damit auch kostengünstig eingeschätzt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Ampullenspritze im Längsschnitt,
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform der Ampullenspritze,
Fig. 3 die Kolbenstange der Ampullenspritze im Längsschnitt,
Fig. 4 die Ansicht A nach Fig. 3.
Gemäß Fig. 1 besteht die Ampullenspritze aus einem vorzugsweise aus Glas oder Kunststoff geformten Hohlkörper in Form einer Ampulle 1 mit einem sich an der Innenwandung derselben anschmiegenden und axial verschiebbaren Kolben 2.
Des Weiteren weist die Ampulle 1 einen Querschnitt auf, der auf ein Rohr zurückgeführt ist, wobei ein Ende der Ampulle 1 über eine in ein verschließbares Ansatzstück 3 übergehende Verjüngung 4 mit Sollbruchstelle 5 verfügt. Das andere Ende der Ampulle 1 ist mittels des besagten Kolbens 2 verschlossen.
Denkbar ist jedoch auch, dass die Ampulle 1 einen Querschnitt aufweist, der auf ein anderes Hohlprofil, beispielsweise ein Kastenprofil zurückgeführt ist, wobei wenigstens die äußere Kontur derselben kastenförmig ausgebildet ist (nicht näher dargestellt). Mit dieser Ausbildung wird eine vorteilhafte Lagerung der Ampulle 1 im Vergleich zu herkömmlichen Ampullen 1 mit einer zylindrischen Außenkontur gewährleistet.
Der Kolben 2 verfügt seinerseits über ein kraft- und/oder formschlüssiges Aufnahmemittel 6 in welches ein Verbindungselement 7 einer zuordenbaren Kolbenstange 8 (Fig. 3) einbringbar ist.
Bezüglich einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Aufnahmemittels 6 und des Verbindungselementes 7 bieten sich die unterschiedlichsten mechanischen Verbindungsvarianten an.
Zum Beispiel kann wie vorliegend das Aufnahmemittel 6 eine elastisch gestaltete innere Kontur aufweisen, in welches dann ein festes und an die Kontur des Aufnahmemittels 6 angepaßtes Verbindungselement 7 durch axialen Druck auf die Kolbenstange 8 einbringbar ist.
Auch ist es denkbar, sowohl das Aufnahmemittel 6 als auch das Verbindungselement 7 nach Art einer an sich bekannten, jedoch nicht näher dargestellten Bajonett- oder Schraubverbindung zu gestalten.
Die Erfindung ist allerdings nicht auf vorstehende Ausführungsformen beschränkt, sondern schließt jedwede an sich bekannte kraft- und/oder formschlüssige Verbindungsmöglichkeiten zwischen dem Aufnahmemittel 6 des Kolbens 2 und dem Verbindungselement 7 der Kolbenstange 8 mit ein.
Gemäß den Fig. 3 und 4 ist die Kolbenstange 8 ferner mit einer Mehrzahl an sich bekannter radial zur Längsachse derselben angeordneter Stabilisatoren 9 versehen, die die Kolbenstange 8 während ihrer axialen Bewegung innerhalb der Ampulle 1 stabilisieren.
Wie bereits dargetan, verfügt die Ampulle 1 über ein Ansatzstück 3. Dieses Ansatzstück 3 ist mit einem Verschlußmittel 10 in Form eines Pfropfens oder wie vorliegend in Form einer Verschlußkappe versehen.
Es bietet sich an, zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sterilität des beispielsweise innerhalb der Ampulle 1 befindlichen Medikaments 11, das Verschlußmittel 10 versiegelt auszuführen. Diese Versiegelung 12 kann wie vorliegend durch eine Membran, oder durch jedes andere geeignetes Mittel realisiert sein.
Die Außenkontur des Ansatzstückes 3 ist fernerhin so gestaltet, dass diesem direkt nicht näher dargestellte, jedoch an sich bekannte Injektionsnadeln zuordenbar sind. Des Weiteren ist es angezeigt, auch das vom Kolben 2 verschlossene Ende der Ampulle 1 zu versiegeln.
Hier bietet sich eine Siegelmembran 13 an, die ihrerseits mit einer Perforation versehen sein (Fig. 1) und demgemäß leicht mit der Kolbenstange 8 durchstoßen werden kann.
Denkbar ist es jedoch auch, die Kolbenstange 8 selbst im Bereich des Verbindungselementes 7 stirnseitig mit einer Spitze 14 zu versehen, um das Durchdringen der Siegelmembran 13 zu erleichtern (Fig. 3).
In Fig. 2 ist eine weitere Möglichkeit der Abdichtung des vom Kolben 2 verschlossenen Endes der Ampulle 1 gezeigt.
Im Wesentlichen besteht diese aus einem stirnseitig an der Wandung der Ampulle 1 angeordneten, zum Kolben 2 hin offenen U-Ring 18, wobei zwischen einer verlängert ausgebildeten Kolbenwandung 19 und der Innenwandung des U-Rings 18 ein Dichtungsring 15 angeordnet ist.
Auch hier bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten der Abdichtung an, die durch die Erfindung mit erfaßt werden.
Um das Handhaben der Ampullenspritze zu erleichtern, ist erfindungsgemäß die äußere Kontur der Ampulle 1 im Bereich des vom Kolben 2 verschlossenen Endes mit einem oder mehreren Halteelementen 16 für die Finger der spritzenden Person versehen (Fig. 1 und 2).
Diese Halteelemente 16 können während der Herstellung der Ampulle 1 an diese angeformt oder aus dieser herausgeformt sein. Ebenso können dieselben gesondert gefertigt und auf die Außenkontur der Ampulle 1 aufgeklebt sein.
Des Weiteren ist es denkbar, ein ringförmiges Halteelement 16 aus Kunststoff vorzufertigen und so zu gestalten, dass es entgegen der Spritzrichtung auf die Ampulle 1 und gegen einen kolbenseitig herausgeformten Endflansch oder gegen Noppen aufschiebbar und demgemäß eine leichte Lösbarkeit desselben von der Ampulle 1 gegeben ist (nicht näher dargestellt).
Schlußendlich kann die Ampulle 1 gem. den Fig. 1 und 2 mit einer an sich bekannten geeichten Skalierung 17 versehen sein.
Die Funktionsweise der Erfindung ist wie folgt:
Gesetzt den Fall, es ist beabsichtigt einem Patienten eine Injektion zu verabreichen, wird eine mit dem Medikament 11 vorgefüllte Ampulle 1 mit der Kolbenstange 8 versehen, derart, dass diese durch die Siegelmembran 13 (Fig. 1) gestoßen und dass Verbindungselement 7 in das Aufnahmemittel 6 des Kolbens 2 eingebracht wird.
Wird auf eine Siegelmembran 13 verzichtet und wie vorstehend ein Dichtungsring 15 verwendet, kann das Verbindungselement 7 in das Aufnahmeelement 6 des Kolbens 2 direkt eingebracht werden (Fig. 2).
Nachfolgend wird das Verschlußmittel 10 in Form einer Verschlußkappe und die Versiegelung 12 entfernt und das Ansatzstück 3 mit einem Katheter oder einer Injektionsnadel (nicht dargestellt) verbunden und das Medikament 11 injiziert.
Es ist ebenfalls denkbar, dass das Verschlußmittel 10 in Form eines Pfropfens nach Entfernen der Versiegelung 12 vom rückwärtigen Teil einer speziellen Injektionsnadel durchstoßen und somit der Weg des Medikaments 11 freigegeben wird.
Bekanntermaßen sind dabei vorstehende Verschlußmittel 10 zur Gewährleistung eines leichten Durchstoßens derselben mittels der Injektionsnadel im Durchdringungsbereich in geeigneter Weise, beispielsweise durch Anordnung einer Folie und/oder einer Gummimembran, ausgeführt.
Mit wenigen Handgriffen ist eine gebrauchsfertige Form der Ampullenspritze hergestellt.
Als vorteilhaft erweist sich, dass die Kolbenstangen 8 mehrfach Verwendung finden können, wenn diese beispielsweise lösbar am Kolben befestigt sind.
Ebenso können auch vorstehende ringförmig gestaltete Halteelemente 16 mehrfach verwendet werden, welches in beiden Fällen vorteilhaft mit einer Einsparung an Material einhergeht.
Ist es dagegen beabsichtigt, die erfindungsgemäße Ampulle 1 als herkömmliche Ampulle, nämlich lediglich als Medikamentenspender zu verwenden, besteht die Möglichkeit, zur besseren Handhabung derselben, d. h., zum besseren Aufziehen des Medikamentes 11 in eine an sich bekannte herkömmliche Spritze, das Ansatzstück 3 im Bereich der vorgesehenen Sollbruchstelle 5 abzubrechen.
Das Aufziehen wird ebenfalls dadurch gegenüber herkömmlichen Ampullen verbessert, dass die Halteelemente 16 einen sicheren Stand der erfindungsgemäßen Ampulle 1 gewährleisten.
Für den Fachmann ist des Weiteren leicht nachvollziehbar, dass die erfindungsgemäße Ampullenspritze nicht nur als sogenannte "Einwegspritze" oder an sich bekannte Ampulle 1, sondern auch zum Aufziehen und/oder Verdünnen von Medikamenten 11 genutzt werden kann, da durch die kraft- und/oder formschlüssige Verbindung des Kolbens 2 mit der Kolbenstange 8 auch die Möglichkeit des Aufziehens von Medikament 11 gegeben ist.
Bezugszeichenliste
1
Ampulle
2
Kolben
3
Ansatzstück
4
Verjüngung
5
Sollbruchstelle
6
Aufnahmemittel
7
Verbindungselement
8
Kolbenstange
9
Stabilisatoren
10
Verschlußmittel
11
Medikament
12
Versiegelung
13
Siegelmembran
14
Spitze
15
Dichtungsring
16
Haltelemente
17
Skalierung
18
U-Ring
19
Kolbenwandung

Claims (13)

1. Ampullenspritze, bestehend aus einem Hohlkörper in Form einer Ampulle mit einem sich an der Innenwandung derselben anschmiegenden und axial verschiebbaren Kolben, dem seinerseits eine Kolbenstange zuordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ampulle (1) an einem Ende über eine in ein verschließbares Ansatzstück (3) übergehende Verjüngung (4) mit Sollbruchstelle (5) verfügt und an ihrem anderen Ende mittels des Kolbens (2) verschlossen ist, wobei der Kolben (2) ein kraft- und/oder formschlüssiges Aufnahmemittel (6) für ein an der Kolbenstange (8) angeordnetes Verbindungselement (7) aufweist.
2. Ampullenspritze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ansatzstück (3) ein gegebenenfalls versiegeltes Verschlußmittel (10) zugeordnet ist.
3. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußmittel (10) eine Verschlußkappe oder ein Pfropfen ist.
4. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass direkt dem Ansatzstück (3) eine Injektionsnadel zuordenbar ist.
5. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das vom Kolben (2) verschlossene Ende der Ampulle (1) versiegelt ist.
6. Ampullenspritze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das vom Kolben (2) verschlossene Ende der Ampulle (1) mittels einer Siegelmembran (13) versiegelt ist.
7. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (7) der Kolbenstange (8) eine Spitze (14) zum Durchstoßen der Siegelmembran (13) aufweist.
8. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Kontur der Ampulle (1) im Bereich des vom Kolben (2) verschlossenen Endes mit einem oder mehreren Halteelementen (16) für die Finger der spritzenden Person versehen ist.
9. Ampullenspritze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (16) während der Herstellung der Ampulle (1) an diese angeformt oder aus dieser herausgeformt sind.
10. Ampullenspritze nach Ansprüch 8, dadurch gekennzeichnet, dass vorgefertigte Halteelemente (16) auf die äußere Kontur der Ampulle (1) aufgeklebt sind.
11. Ampullenspritze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorgefertigtes ringförmiges Halteelement (16) entgegen der Spritzrichtung auf die Ampulle (1) und gegen einen kolbenseitig herausgeformten Endflansch oder gegen Noppen aufschiebbar und gegebenenfalls wieder lösbar ist.
12. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ampulle (1) mit einer Skalierung (17) versehen ist.
13. Ampullenspritze nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ampulle (1) einen Querschnitt aufweist, der auf ein Rohr oder ein anderes Hohlprofil zurückgeführt ist.
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