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DE29807973U1 - Mehrteilige Begrenzungsmauer, insbesondere für Frühbeete, sowie Frühbeet - Google Patents

Mehrteilige Begrenzungsmauer, insbesondere für Frühbeete, sowie Frühbeet

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Publication number
DE29807973U1
DE29807973U1 DE29807973U DE29807973U DE29807973U1 DE 29807973 U1 DE29807973 U1 DE 29807973U1 DE 29807973 U DE29807973 U DE 29807973U DE 29807973 U DE29807973 U DE 29807973U DE 29807973 U1 DE29807973 U1 DE 29807973U1
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DE
Germany
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anchor plug
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boundary wall
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Expired - Lifetime
Application number
DE29807973U
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Individual
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Publication date
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Priority claimed from AT0039198A external-priority patent/AT409701B/de
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Publication of DE29807973U1 publication Critical patent/DE29807973U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G9/00Cultivation in receptacles, forcing-frames or greenhouses; Edging for beds, lawn or the like
    • A01G9/28Raised beds; Planting beds; Edging elements for beds, lawn or the like, e.g. tiles

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)

Description

Mehrteilige Begrenzunqsmauer, insbesondere für Frühbeete, sowie Frühbeet
Die Erfindung betrifft eine mehrteilige Begrenzungsmauer, insbesondere für Beeteinfassungen, Frühbeete oder dergleichen, welche aus langgestreckten Bauelementen besteht, welche an ihren Stirnseiten ineinandersteckbare Verbindungselemente aufweisen derart, daß in eine Verbindungshülse eines ersten Bauelementes ein Verbindungszapfen eines zweiten Bauelementes einsteckbar ist, wobei die Bauelemente einseitig einheitlich gestaltete, sich zwischen den Stirnseiten erstreckende Breitseitenflächen aufweisen.
Mehr im einzelnen bezieht sich die Erfindung auf hohle Kunststoff-Bauelemente, die zusammengesetzt eine Begrenzungsmauer für Frühbeete, Folientunnel und dergleichen ergeben, sowie auf die diese Begrenzungsmauern aufweisenden Frühbeete, Folientunnel oder dergleichen.
Es sind langgestreckte Mehrzweckelemente aus Kunststoff bekannt, die als hohle Bauelemente ausgebildet sind und an ihren beiden Stirnseiten jeweils ein Verbindungselement einer zweiteiligen Steckverbindung tragen, mit der in Längsrichtung aneinandergereihte Bauelemente an ihren einander benachbarten Stirnseiten miteinander verbunden werden können. Jede Steckverbindung besteht aus einer zylindrischen Verbindungshülse, die sich an der Stirnseite des einen Bauelementes von dessen Unterseite nach oben erstreckt, und aus einem in die Verbindungshülse von oben einführbaren, zylindrischen Verbindungszapfen, der an der Stirnseite des anderen Bauelementes vom geschlossenen Boden einer oberen Hülse nach unten vorsteht, die sich vom oberen Ende des Verbindungszapfens bis zur Oberseite des Bauelementes er-
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streckt. Jedes Bauelement trägt an einer Stirnseite eine Verbindungshülse und an der anderen Stirnseite einen Verbindungszapfen. Die Verbindungszapfen sind langer als die Verbindungshülsen ausgeführt und stehen über die Unterseite des die Verbindungshülse tragenden Bauelementes nach unten vor (EP 716 803 Al). Die Breitseiten des Bauelementes sind gleich strukturiert, wobei sich zufolge nach innen ragender, ein Kreishohlprofil ausbildender Rippen außenwandige, einwärts gezogene, parallel verlaufende, mittlere Nuten ausbilden.
Zur Herstellung einer Begrenzungsmauer werden die Bauelemente in Längsrichtung aneinandergereiht und dabei wird jeweils der Verbindungszapfen des einen Bauelementes in die Verbindungshülse des benachbarten Bauelementes von oben eingeführt. Bei der auf den Boden aufgesetzten Bauelementreihe der Begrenzungsmauer ragen die über die Verbindungshülsen nach unten vorstehenden Endstücke der Verbindungszapfen in den Boden. Diese Bauelemente können zur Herstellung einer höheren Begrenzungsmauer in mehreren Lagen übereinander angeordnet werden, wobei die Steckverbindungen jeweils vertikal übereinander angeordnet sind und jeweils das bei der oberen Steckverbindung über die Verbindungshülse nach unten vorstehende Endstück des Verbindungszapfens in die bei der unteren Steckverbindung oberhalb des Verbindungszapfens angeordnete obere Hülse ragt. Bei einer in der Praxis eingesetzten Ausführungsform dieser Bauelemente sind die Verbindungszapfen kurzer als die Verbindungshülsen ausgeführt und jeweils mit einem abnehmbaren bzw. aufsteckbaren Zapfenendstück versehen.
Zur Herstellung eines Frühbeetes ist es bekannt, aus diesen langgestreckten Bauelementen die Begrenzungsmauern der Beeteinfassung herzustellen und auf der Obersei-
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te der Begrenzungsmauern eine tunnelförmige Beetabdekkung anzubringen. Zur Herstellung der Beetabdeckung werden im Querschnitt kreisförmige, flexible Kunststoffrohre zuerst bogenförmig gekrümmt und dann mit ihren seitlichen Endabschnitten an den gegenüberliegenden Begrenzungsmauern in einander gegenüberliegende obere Hülsen der Bauelemente eingesetzt. Über diese bogenförmigen Tragrahmen wird eine Abdeckfolie gelegt und an den runden Kunststoffrohren von außen mit Klammern angeklemmt. Diese tunnelförmige Beetabdeckung ist nicht sehr stabil. Bei Windeinfluß werden die Klammern, die an den von den runden Kunststoffrohren gebildeten bogenförmigen Tragrahmen nur durch die Folie hindurch tangential angreifen, leicht abgestreift. Die runden Kunststoffrohre müssen eine große Flexibilität aufweisen, um bogenförmig gekrümmt werden zu können. Sie sind daher zu unstabil, um die Folie gegen Niederschläge, wie Regen oder Schnee, sicher abzustützen. Da die Rundbögen untereinander nur durch die an ihnen angeklemmte Folie verbunden sind, drücken Regen oder Schnee die Folie zwischen den Rundbögen sehr schnell ein. An der Oberseite der eingedrückten Bereiche der Folie bilden sich zwischen den Rundbögen Pfützen, in denen sich Regen oder Schnee sammelt und die durch ihr ständig wachsendes Gewicht die tunnelförmige Beetabdekkung zum Einsturz bringen. Zur Instabilität der tunnelförmigen Beetabdeckung trägt auch die ungenügende Verankerung der Rundbögen in den oberen Hülsen der Bauelemente bei und auch die ungenügende Verankerung der Bauelemente im Boden.
Die Bauelemente des Standes der Technik besitzen Breitseitenflächen, die bis auf eine zentrale mittlere Versteif ungsprofilierung glattwandig gestaltet sind. Die rückwärtig zu vorderen, ersten Breitseitenflächen ange-
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ordneten zweiten Breitseitenflächen sind identisch zu den ersten Breitseitenflächen gestaltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Variationsvielfalt der aus Einzelbauelementen bestehenden Begrenzungsmauern zu erhöhen.
Gelöst wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 charakterisierten Bauelemente, wobei zunächst und im wesentlichen darauf abgestellt wird, daß die Bauelemente erste Bauelemente ausbilden, welche an beiden Stirnseiten eine Verbindungshülse tragen, und zweite Bauelemente, welche an beiden Stirnseiten einen Verbindungszapfen tragen und wobei die beiden sich gegenüberliegenden Breitseitenflächen verschiedenartige Flächengestaltungen aufweisen.
Zufolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es möglich, Begrenzungsmauern auszubilden, die unterschiedlich gestaltet sind. Bspw. ist es möglich, die um eine mittlere Achse symmetrischen ersten und zweiten Bauelemente so alternierend zueinander zu verlegen, daß jeweils die ersten Breitseitenflächen zu einer gemeinsamen Seite weisen. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung hat zum Vorteil, daß die Aneinanderreihung von jeweils einem ersten Bauelement an ein zweites Bauelement ein Bauelementepaar ergibt, welches einendseitig eine Verbindungshülse trägt und anderendseitig einen Verbindungszapfen. Die Oberflächengestaltung eines derartigen Bauelementepaares ist in einfacher Weise variabel, ohne daß sich dabei die Orientierung von Verbindungszapfen bzw. Verbindungshülse ändert. Liegt bspw. der Verbindungszapfen links und die Verbindungshülse rechts, so ist eine Gestaltungsvariation dadurch erzielbar, daß eines der beiden Bauelemente um die mittlere
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• ·
vertikale Symmetrieachse um 180° gedreht wird. Die zuvor rückwärtige Breitseitenfläche kommt dann nach vorne. Die Breitseitenfläche des nicht gedrehten Bauelementes bleibt dieselbe. In eben dieser Weise kann auch das zweite Bauelement um 180° gedreht werden oder beide Bauelemente. Immer bleibt die Seitenorientierung der Verbindungselemente erhalten. Zufolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es demnach möglich, die Bauelemente in einer vorbestimmten Richtung (bspw. von links nach rechts) zu einer Begrenzungsmauer zusammenzusetzen, ohne daß Nachteile hinsichtlich der Gestaltung der Breitseitenflächen in Kauf genommen werden müssen. In vorteilhafter Weise bilden die Verbindungszapfen ein Kreuzprofil aus und besitzen eine Querschnittskontur, die sich zum freien Ende hin verjüngt. Die ersten Breitseitenflächen können neben einer mittleren Versteifungsprofilierung mehrere, jeweils seitlich dazu angeordnete Einzelnuten aufweisen, die sich ebenso wie die Mittelversteifungsprofilierung quer zur Flächenlängserstreckung verläuft. Die zweite Breitseitenfläche kann dagegen nur eine Mittelversteifungsprofilierung aufweisen. Bei der zweiten Breitseitenfläche erhält man dadurch den optischen Eindruck sich in Längsrichtung erstreckender langer Einzelflächen. Bei der ersten Breitseitenfläche sind diese sich in Längsrichtung erstreckende Einzelflächen in Querrichtung unterteilt.
Weiter ist die Begrenzungsmauer erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß zum stellenweisen Verankern einer Bauelementreihe an ihrer Unterlage zumindest ein, in eine untere Halterung an der Unterseite eines Bauelementes einsteckbarer und in der Unterlage verankerbarer Ankerstopfen vorgesehen ist, der einen in die untere Halterung einsetzbaren Befestigungskopf und einen von
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diesem abstehenden und in der jeweiligen Unterlage verankerbaren Zapfen besitzt.
Diese Ausbildung erlaubt es, den Ankerstopfen in Form und Werkstoff unabhängig vom Verbindungszapfen der Bauelemente auszuführen und auf die jeweilige Unterlage abzustellen.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß zum stellenweisen gegenseitig Verankern zweier ubereinanderliegender Bauelementreihen bei zumindest zwei übereinanderliegenden Bauelementen an der Unterseite des oberen Bauelementes eine untere Halterung für den Befestigungskopf eines Ankerstopfens und an der Oberseite des unteren Bauelementes ein vertikaler Aufnahmekanal vorgesehen ist, der an seinem oberen Ende als Aufnahme für den Zapfen des Ankerstopfens ausgebildet ist.
Erfindungsgemäß kann am oberen Ende des vertikalen Aufnahmekanales eine, in die Oberseite des betreffenden Bauelementes eingelassene obere Halterung für den Befestigungskopf des Ankerstopfens vorgesehen sein und der Ankerstopfen als in die Oberseite dieses Bauelementes versenkbare Abdeckkappe für den vertikalen Aufnahmekanal ausgebildet sein.
Diese Ausbildung erlaubt eine sichere Verwahrung des Ankerstopfens im betreffenden Bauelement bei Nichtgebrauch .
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß am Befestigungskopf des Ankerstopfens zumindest eine nach unten offene Ausnehmung für die Aufnahme eines Vorsprunges der oberen Halterung vorgese-
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• · I
hen ist und der Vorsprung eine Ruhestellung des Ankerstopfens bestimmt, in der er mit seinem Befestigungskopf in der Oberseite des Bauelementes versenkbar ist, und daß der gegenüber seiner Ruhestellung verdrehte Ankerstopfen sich mit seinem Befestigungskopf an der Oberseite des Bauelementes abstützt und über diese nach oben vorsteht.
Bei dieser Ausbildung genügt ein einfaches Verdrehen des Ankerstopfens in seinem Aufnahmekanal, um ihn zur Verankerung des Bauelementes der nächsten oberen Bauelementreihe einzusetzen.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Zapfen des Ankerstopfens und der ihn aufnehmende vertikale Aufnahmekanal an der Oberseite des Bauelementes jeweils einen quadratischen Querschnitt besitzen.
Diese Ausbildung erlaubt eine drehfeste Fixierung des Ankerstopfens in seiner Ruhestellung und in seiner Arbeitsstellung.
Erfindungsgemäß kann jeweils oberhalb eines stirnseitigen Verbindungselementes eines Bauelementes ein vertikaler Aufnahmekanal für den Zapfen eines Ankerstopfens vorgesehen sein.
Erfindungsgemäß kann am oberen Ende des für den Zapfen eines Ankerstopfens vorgesehenen Aufnahmekanales eine obere Halterung für den Befestigungskopf eines Ankerstopfens vorgesehen sein.
Erfindungsgemäß kann jeweils das sich von der Unterseite des Bauelementes nach oben erstreckende, stirnseiti-
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ge Verbindungselement die für den Befestigungskopf eines Ankerstopfens vorgesehene untere Halterung enthalten.
Erfindungsgemäß kann jedes Bauelement einen zwischen seinen stirnseitigen Verbindungselementen angeordneten vertikalen Aufnahmekanal besitzen, dessen oberes Ende eine obere Halterung für die Aufnahme des Befestigungskopfes eines Ankerstopfens enthält.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird ein langgestrecktes, vorzugsweise hohles Bauelement mit stirnseitigen Verbindungselementen zum gegenseitigen Verbinden zweier nebeneinander angeordneter Bauelemente vorgeschlagen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß zum Verankern des Bauelementes an einer Unterlage ein mit seinem Befestigungskopf in eine untere Halterung des Bauelementes einsetzbarer Ankerstopfen vorgesehen ist, der mit seinem vom Befestigungskopf abstehenden in der jeweiligen Unterlage verankerbaren Zapfen über die Unterseite des Bauelementes nach unten vorsteht.
Erfindungsgemäß kann der Ankerstopfen als Verbindungselement für zwei übereinanderliegende Bauelemente ausgebildet sein, wobei an der Oberseite des Bauelementes ein vertikaler Aufnahmekanal für den Zapfen des Ankerstopfens vorgesehen ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird ein Frühbeet mit einer Beeteinfassung mit zwei zueinander parallelen, jeweils aus mehreren langgestreckten Bauelementen zusammengesetzten Begrenzungsmauern und einer auf die Begrenzungsmauern aufgesetzten Beetabdeckung mit bogenförmigen Tragrahmen vorgeschlagen, die mit ihren seitlichen Endabschnitten in einander gegenüberliegen-
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de, in den Bauelementen der beiden Begrenzungsmauem ausgebildete, vertikale Aufnahmekanäle eingesetzt sind. Dieses Frühbeet ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmigen Tragrahmen als steife Metall- und/oder Kunststoffprofile ausgebildet sind, die untereinander über der Mitte des Frühbeetes durch steife Giebelprofile verbunden sind und zusammen mit diesen ein steifes Traggerippe für die Beetabdekkung bilden.
Diese Ausbildung sieht für die Beetabdeckung ein steifes Traggestell vor, bei dem die steifen bogenförmigen Tragrahmen durch die steifen Giebelprofile untereinander steif verbunden sind und mit den Bauelementen der Begrenzungsmauern steife Steckverbindungen bilden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß jeder bogenförmige Tragrahmen aus zwei Halbbögen besteht, die an ihren oberen, einander benachbarten Enden mit einem sie steif verbindenden, steifen Giebelprofil verbunden sind.
Diese Ausbildung ergibt ein leicht zerlegbares und leicht wieder zusammensetzbares, steifes Traggestell für die Beetabdeckung.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die bogenförmigen Tragrahmen als steife Metall- und/oder Kunststoffprofile mit H-Querschnitt ausgebildet sind, in deren außenliegenden Profilnuten eine Rundschnur zum Festzurren einer über das Traggerippe gespannten flexiblen Beetabdeckung aufgenommen ist.
Diese Ausbildung ermöglicht eine stabile Steckverbindung zwischen den Rahmenprofilen mit &EEgr;-Querschnitt und
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den vertikalen Aufnahmekanälen mit quadratischem Querschnitt und vereinfacht das Festzurren einer über das Traggerippe gespannten flexiblen Beetabdeckung in den durch den &EEgr;-Querschnitt der Rahmenprofile vorgegebenen außenliegenden Profilnuten.
Nachstehend wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen: In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einige langgestreckte Bauelemente beim Zusammensetzen zu einer Bauelementreihe in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 einen Teil eines Bauelementes in perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung, ein oberes Bauelement beim Aufsetzen auf einen Ankerstopfen, der aus einer Steckverbindung nach oben vorsteht, die zwei untere Bauelemente stirnseitig miteinander verbindet,
Fig. 4 in perspektivischer Darstellung, zwei obere durch eine stirnseitige Steckverbindung miteinander verbundene Bauelemente, die an der Oberseite von zwei unteren, durch eine stirnseitige Steckverbindung miteinander verbundenen Bauelemente verankert sind,
Fig. 5 in perspektivischer Darstellung, eine aus mehreren langgestreckten Bauelementen zusammen-
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gesetzte, rechteckige Beeteinfassung mit entlang einer Begrenzungsmauer in vertikale Aufnahmekanäle der Bauelemente eingesetzten Rahmenteilen eines Traggerippes für eine Beetabdeckung ,
Fig. 6 eine Giebelverbindung des Traggerippes in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 7 eine Draufsicht auf ein Frühbeet mit einer
Hälfte des Traggerippes,
Fig. 8 ein Frühbeet mit rechteckiger Beeteinfassung, aufgesetztem Traggerippe und überzogener Beetabdeckung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 9 ein Detail der Vorrichtung zum Festzurren der Beetabdeckung,
Fig. 10 ein erstes Variationsbeispiel eines aus einem ersten Bauelement und einem zweiten Bauelement bestehenden Bauelementepaares und
Fig. 11 ein zweites Variationsbeispiel gemäß Fig. 10. Beschreibung von Ausführunqsbeispielen:
Zum Herstellen von Begrenzungsmauern sind an beiden
Stirnseiten jeweils mit einer Verbindungshülse 1
versehene, erste langgestreckte Bauelemente 2 und an
beiden Stirnseiten jeweils mit einem Verbindungszapfen 3 versehene, zweite langgestreckte Bauelemente 4 vorgesehen. Die stirnseitigen Verbindungshülsen 1 erstrekken sich bei den ersten Bauelementen 2 jeweils von der Unterseite des Bauelementes 2 nach oben. Die stirnsei-
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tigen Verbindungszapfen 3 sind bei den zweiten Bauelementen 4 jeweils an der Unterseite einer oberen Hülse 5 angebracht.
Zur Herstellung einer Bauelementreihe wird ein erstes Bauelement 2 mit der Unterseite auf den Beden gelegt und ein zweites Bauelement 4 in Verlängerung des ersten Bauelementes 2 angeordnet und mit seinem stirnseitigen Verbindungszapfen 3 von oben in die stirnseitige Verbindungshülse 1 des ersten Bauelementes 2 eingeführt. Zur Bildung einer Ecke in der Bauelementreihe kann das zweite Bauelement 4 mit seinem Verbindungszapfen 3 auch um 90° verdreht in die Verbindungshülse 1 eingesetzt werden.
Beide Bauelemente 2 und 4 sind in ihrer Mitte jeweils mit einem vertikalen Aufnahmekanal 6 versehen, der einen quadratischen Querschnitt besitzt und mit seinen vertikalen Seitenwänden jeweils parallel bzw. senkrecht zur Längsrichtung des jeweiligen Bauelementes 2 bzw. 4 ausgerichtet ist. Dieser Aufnahmekanal 6 ist für die Aufnahme eines Ankerstopfens 7 oder für die Aufnahme eines Rahmenteiles 8 eines Traggerippes einer Beetabdekkung vorgesehen. Bei den zweiten Bauelementen 4 enthalten auch die oberen Hülsen 5 jeweils einen vertikalen Aufnahmekanal für die Aufnahme eines Ankerstopfens 7 oder eines Rahmenteiles 8 des Traggerippes. Auch diese vertikalen Aufnahmekanäle besitzen jeweils einen quadratischen Querschnitt und sind mit ihren vertikalen Seitenwänden jeweils parallel bzw. senkrecht zur Längsrichtung des zweiten Bauelementes 4 ausgerichtet.
Der Ankerstopfen 7 besitzt einen oberen Befestigungskopf 9 und einen von diesem nach unten abstehenden Zapfen 10 mit quadratischem Querschnitt, der in die
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vertikalen Aufnahmekanäle 6 paßt. Der Befestigungskopf 9 des Ankerstopfens 7 paßt in die, an der Unterseite der Bauelemente 2 bzw. 4 vorgesehenen, unteren Halterungen und in die oberen Halterungen 11, die jeweils an den oberen Enden der vertikalen Aufnahmekanäle 6 vorgesehen sind, die in der Mitte der Bauelemente 2 und 4 bzw. in den oberen Hülsen 5 des zweiten Bauelementes 4 vorgesehen sind. An der Unterseite der Verbindungshülsen 1 der ersten Bauelemente 2 sind untere Halterungen für den Befestigungskopf 9 eines Ankerstopfens 7 vorgesehen .
Zum Verankern eines ersten Bauelementes 2 im Boden wird ein Ankerstopfen 7 mit seinem oberen Befestigungskopf 9 in die untere Halterung einer Verbindungshülse 1 gesteckt und der Ankerstopfen 7 durch Druck auf das erste Bauelement 2 mit seinem Zapfen 10 in den Boden gedrückt.
Der Ankerstopfen 7 kann auch zum Verankern eines ersten Bauelementes 2 an der Oberseite eines zweiten Bauelementes 4 bzw. zum Verbinden der beiden übereinanderliegenden Bauelemente 2 und 4 verwendet werden. Zu diesem Zweck wird ein Ankerstopfen 7 mit seinem oberen Befestigungskopf 9 in die untere Halterung einer stirnseitigen Verbindungshülse 1 des ersten Bauelementes 2 gesteckt und dann das erste Bauelement 2 mit seiner Unterseite auf die Oberseite des zweiten Bauelementes 4 aufgesetzt und dabei der Ankerstopfen 7 mit seinem aus der Verbindungshülse nach unten herausstehenden Zapfen 10 in den vertikalen Aufnahmekanal 6 der oberen Hülse 5 des zweiten Bauelementes 4 eingesetzt.
Die am oberen Ende des jeweiligen vertikalen Aufnahmekanales 6 vorgesehene, obere Halterung 11 für den Befestigungskopf 9 des Ankerstopfens 7 ist in die Oberseite
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des betreffenden Bauelementes 2 bzw. 4 eingelassen und der Ankerstopfen 6 ist als in die Oberseite dieses Bauelementes 2 bzw. 4 versenkbare Abdeckkappe für den jeweiligen vertikalen Aufnahmekanal 6 ausgebildet.
Der Befestigungskopf 9 des Ankerstopfens 7 besitzt zumindest eine nach unten offene Ausnehmung 12 für die Aufnahme eines Vorsprunges 13 der oberen Halterung 11. Die Ausnehmung 12 ist als vertikaler Schlitz ausgebildet und der Vorsprung 13 als vertikaler Steg. Der Schlitz 12 und der Steg 13 sind der Ruhestellung des Ankerstopfens 7 zugeordnet, in der er als Abdeckkappe für den vretikalen Aufnahmekanal 6 in die Oberseite des betreffenden Bauelementes 2 bzw. 4 versenkbar ist. Wird bei einem unteren Bauelement 2 bzw. 4 der Ankerstopfen 7 in seiner Ruhestellung aus einem vertikalen Aufnahmekanal 6 dieses Bauelementes 2 bzw. 4 herausgezogen und um 90° verdreht wieder eingesetzt, so stützt er sich mit seinem Befestigungskopf 9 an der Oberseite des unteren Bauelementes 2 bzw. 4 ab und steht mit seinem Befestigungskopf 9 über die Oberseite des unteren Bauelementes 2 bzw. 4 nach oben vor. Dies erleichtert das Verankern eines oberen Bauelementes 2 bzw. 4 an der Oberseite der unteren Bauelemente 2 bzw. 4, weil das obere Bauelement 2 bzw. 4 nur mehr mit der entsprechenden, an seiner Unterseite vorgesehenen, unteren Halterung auf den nach oben vorstehenden Befestigungskopf 9 des unteren Bauelementes 2 bzw. 4 aufgesetzt werden muß.
Mit diesen Bauelementen 2 bzw. 4 können Begrenzungsmauern mit einer einzigen Bauelementreihe oder mit mehreren übereinanderliegenden Bauelementreihen hergestellt werden, bei denen die übereinanderliegenden Bauelemente 2 bzw. 4 durch Ankerstopfen 7 miteinander verbunden bzw. aneinander gegenseitig verankert sind.
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• · · I
Die Fig. 5, 7 und 8 zeigen ein Frühbeet, dessen Beeteinfassung aus Begrenzungsmauern besteht, die aus ersten und zweiten Bauelementen 2 bzw. 4 zusammengesetzt wurden. Diese Beeteinfassung trägt ein steifes Traggerippe für eine Beetabdeckung. Das steife Traggerippe besteht aus bogenförmigen Tragrahmen, die jeweils aus zwei Halbbögen 8, 8a zusammengesetzt sind und untereinander durch am Giebel angeordnete steife Giebelprofile 14 verbunden sind. Die Giebelprofile 14 sind an ihren beiden Enden 14a jeweils mit Rastvorrichtungen zum Einrasten der oberen Enden der beiden Halbbögen 8, 8a eines bogenförmigen Tragrahmens versehen (Fig. 6). Die bogenförmigen Tragrahmen bzw. ihre Halbbögen 8, 8a sind als steife Metall- und/oder Kunststoffprofile mit H-Querschnitt ausgebildet. Die bogenförmigen Tragrahmen sind mit ihren vertikalen seitlichen Endabschnitten in einander gegenüberliegende vertikale Aufnahmekanäle der Bauelemente 2 bzw. 4 eingesetzt. Eine über das Traggerippe gespannte flexible Beetabdeckung 15 ist an jedem bogenförmigen Tragrahmen durch eine in dessen außenliegende Profilnut eingelegte Rundschnur fixiert, die an der Begrenzungsmauer an einem der Bauelemente festgezurrt ist. Fig. 9 zeigt eine Vorrichtung zum Festzurren einer solchen Rundschnur.
Bei dem in der Fig. 10 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Kombination eines ersten Bauelementes 2 mit einem zweiten Bauelement 4 ist darauf abgestellt, daß die erste Breitseitenfläche 2' des ersten Bauelementes 2 nach vorne weist, während die zweite Breitseitenfläche 4'' des zweiten Bauelementes 4 nach vorne weist. Beide Bauelemente 2, 4 können um eine durch den mittleren Aufnahmekanal 6 verlaufende vertikale Achse um 180° gedreht werden, ohne daß sich die Position der jeweiligen Verbindungselemente ändert. Wird bspw. das in der
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Fig. 10 links dargestellte erste Bauelement 2 um die
vertikale Achse um 180° gedreht, so weist die erste
Breitseitenfläche 2', welche sich von der gegenüberliegenden zweiten Breitseitenfläche 2'' gestalterisch
unterscheidet, nach rückwärts. Entsprechend weist bei einer 180°-Drehung um eine Vertikalachse, die durch die Mitte des Bauelementes 4 verläuft, die zweite Breitseitenfläche 4' des in Fig. 10 rechts dargestellten zweiten Bauelementes 4 nach rückwärts.
Nach einer derartigen jeweiligen 180°-Drehung erhält
das aus jeweils einem ersten Bauelement 2 und einem
zweiten Bauelement 4 bestehende Bauelementepaar die in Fig. 11 dargestellte Gestalt, wobei sich die Lage der
Verbindungselemente 1, 3 nicht geändert hat. Sowohl
bei der in Fig. 10 dargestellten Anordnung, als auch
bei der in Fig. 11 dargestellten Anordnung ist der
Verbindungszapfen 3 links und die Verbindungshülse 1
jeweils zur Verbindung mit einem Verbindungselement
eines weiteren Bauelementepaares rechts.
Beim Ausführungsbeispiel besitzt die erste Breitseitenfläche 2' neben einer Mittelversteifungsprofilierung 16 jeweils seitlich davon angeordnete Nuten 15. Insgesamt sind jeweils vier Nuten 15 vorgesehen, welche die Breitseitenfläche 2' in insgesamt sechs Einzelflächen unterteilt. Die gegenüberliegende, zweite Breitseitenfläche 2'', 4'' besitzt lediglich eine Mittelversteifungsprofilierung 16, so daß hier nur zwei längliche, hintereinanderliegende Einzelflächen ausgebildet werden.
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Claims (25)

• · ANSPRUCHE
1. Mehrteilige Begrenzungsmauer, insbesondere für Beeteinfassungen, Frühbeete oder dergleichen, welche aus langgestreckten Bauelementen (2, 4) besteht, welche an ihren Stirnseiten ineinandersteckbare Verbindungselemente aufweisen derart, daß in eine Verbindungshülse (1) eines ersten Bauelementes (2) ein Verbindungszapfen (3) eines zweiten Bauelementes (4) einsteckbar ist, wobei die Bauelemente (2, 4) einseitig einheitlich gestaltete, sich zwischen den Stirnseiten erstreckende Breitseitenflächen aufweisen, gekennzeichnet durch erste Bauelemente (2), welche an beiden Stirnseiten eine Verbindungshülse (1) tragen, durch zweite Bauteile (4), welche an beiden Stirnseiten einen Verbindungszapfen (3) tragen, und durch eine verschiedenartige Flächengestaltung jeweils erster Breitseitenflächen (21, 41) der ersten und zweiten Bauelemente (2, 4) gegenüber jeweils den zweiten, dazu rückwärtig liegenden Breitseitenflächen (2' · , 4").
2. Begrenzungsmauer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu ihrem freien Ende hin sich im Querschnitt verjüngenden Verbindungszapfen (3) ein Kreuzprofil aufweisen.
3. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Breitseitenflächen (21, 41) eine quer zur Flächenlängserstreckung verlaufende Mittelversteifungsprofilierung (16) und seitwärts dazu jeweils mehrere Einzelnuten (15) aufweisen.
4. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Breit-
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Seitenflächen (2'', 4'') nur eine quer zur Flächenlängserstreckung verlaufende Mittelversteifungsprofilierung (16) aufweisen und ansonsten glattwandig gestaltet sind.
5. Mehrteilige Begrenzungsmauer, insbesondere für Beeteinfassungen, Frühbeete oder dergleichen, welche aus langgestreckten, stellenweise im Boden verankerbaren, vorzugsweise hohlen Bauelementen (2, 4) besteht, die zumindest in Längsrichtung der Begrenzungsmauer aneinandergereiht und an ihren einander benachbarten Stirnseiten durch ineinandersteckbare Verbindungselemente (1,
3) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß zum stellenweisen Verankern einer Bauelementreihe an ihrer Unterlage zumindest ein, in eine untere Halterung an der Unterseite eines Bauelementes einsteckbarer und in der Unterlage verankerbarer Ankerstopfen (7) vorgesehen ist, der einen in die untere Halterung einsetzbaren Befestigungskopf (9) und einen von diesem abstehenden und in der jeweiligen Unterlage verankerbaren Zapfen (10) besitzt.
6. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum stellenweisen gegenseitig Verankern zweier ubereinanderliegender Bauelementreihen bei zumindest zwei übereinanderliegenden Bauelementen (2, 4) an der Unterseite des oberen Bauelementes eine untere Halterung (1) für den Befestigungskopf (9) eines Ankerstopfens (7) und an der Oberseite des unteren Bauelementes ein vertikaler Aufnahmekanal (6) vorgesehen ist, der an seinem oberen Ende als Aufnahme für den Zapfen des Ankerstopfens ausgebildet ist.
7. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende des
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vertikalen Aufnahmekanales (6) eine, in die Oberseite des betreffenden Bauelementes eingelassene obere Halterung (11) für den Befestigungskopf (9) des Ankerstopfens (7) vorgesehen ist und der Ankerstopfen als in die Oberseite dieses Bauelementes versenkbare Abdeckkappe für den vertikalen Aufnahmekanal ausgebildet ist.
8. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Befestigungskopf (9) des Ankerstopfens (7) zumindest eine nach unten offene Ausnehmung (12) für die Aufnahme eines Vorsprunges (13) der oberen Halterung vorgesehen ist und der Vorsprung eine Ruhestellung des Ankerstopfens bestimmt, in der er mit seinem Befestigungskopf in der Oberseite des Bauelementes versenkbar ist, und daß der gegenüber seiner Ruhestellung verdrehte Ankerstopfen sich mit seinem Befestigungskopf an der Oberseite des Bauelementes abstützt und über diese nach oben vorsteht.
9. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (10) des Ankerstopfens und der ihn aufnehmende vertikale Aufnahmekanal an der Oberseite des Bauelementes jeweils einen quadratischen Querschnitt besitzen.
10. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils oberhalb eines stirnseitigen Verbindungselementes eines Bauelementes ein vertikaler Aufnahmekanal (6) für den Zapfen
(10) eines Ankerstopfens (7) vorgesehen ist.
11. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende des für den Zapfen (10) eines Ankerstopfens (7) vorgesehenen Aufnahmekanales (6) eine obere Halterung für den
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Befestigungskopf (9) eines Ankerstopfens (7) vorgesehen
12. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils das sich von der Unterseite des Bauelementes nach oben erstrekkende, stirnseitige Verbindungselement die für den Befestigungskopf (9) eines Ankerstopfens (7) vorgesehene untere Halterung enthält.
13. Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Bauelement einen zwischen seinen stirnseitigen Verbindungselementen angeordneten vertikalen Aufnahmekanal besitzt, dessen oberes Ende eine obere Halterung für die Aufnahme des Befestigungskopfes (9) eines Ankerstopfens (7) enthält.
14. Langgestrecktes, vorzugsweise hohles Bauelement mit stirnseitigen Verbindungselementen (1, 3) zum gegenseitigen Verbinden zweier nebeneinander angeordneter Bauelemente (2, 4), insbesondere für eine Begrenzungsmauer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verankern des Bauelementes (2, 4) an einer Unterlage ein mit seinem Befestigungskopf (9) in eine untere Halterung des Bauelementes einsetzbarer Ankerstopfen (7) vorgesehen ist, der mit seinem vom Befestigungskopf abstehenden in der jeweiligen Unterlage verankerbaren Zapfen über die Unterseite des Bauelementes nach unten vorsteht.
15. Bauelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Ankerstopfen (7) als Verbindungselement für zwei übereinanderliegende Bauelemente (2, 4) ausgebildet sein, wobei an der Oberseite des Bauelementes
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ein vertikaler Aufnahmekanal für den Zapfen des Ankerstopfens vorgesehen ist.
16. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende des vertikalen Aufnahmekanales (6) eine, in die Oberseite des Bauelementes eingelassene obere Halterung (11) für den Befestigungskopf (9) des Ankerstopfens (7) vorgesehen ist und der Ankerstopfen als in die Oberseite des Bauelementes versenkbare Abdeckkappe für den vertikalen Aufnahmekanal ausgebildet ist.
17. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Befestigungskopf des Ankerstopfens zumindest eine nach unten offene Ausnehmung (12) für die Aufnahme eines Vorsprunges (13) der oberen Halterung vorgesehen ist und der Vorsprung eine Ruhestellung des Ankerstopfens bestimmt, in der er mit seinem Befestigungskopf in der Oberseite des Bauelementes versenkbar ist, und daß der gegenüber seiner Ruhestellung verdrehte Ankerstopfen sich mit seinem Befestigungskopf an der Oberseite des Bauelementes abstützt und über diese nach oben vorsteht.
18. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen des AnkerStopfens und der ihn aufnehmende vertikale Aufnahmekanal an der Oberseite des Bauelementes jeweils einen quadratischen Querschnitt besitzen.
19. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils oberhalb eines stirnseitigen Verbindungselementes ein vertikaler Aufnahmekanal für den Zapfen (10) des Ankerstopfens (7) angeordnet ist.
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20. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende des für den Zapfen eines Ankerstopfens vorgesehenen Aufnahmekanales eine obere Halterung für den Befestigungskopf (9) eines Ankerstopfens (7) vorgesehen ist.
21. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils das sich von der Unterseite des Bauelementes nach oben erstreckende, stirnseitige Verbindungselement (1) die für den Befestigungskopf eines Ankerstopfens vorgesehene untere Halterung enthält.
22. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen seinen beiden stirnseitigen Verbindungselementen (1, 3) ein vertikaler Aufnahmekanal vorgesehen ist, dessen oberes Ende eine obere Halterung für die Aufnahme des Befestigungskopfes {9) des Ankerstopfens (7) enthält.
23. Frühbeet mit einer Beeteinfassung mit zwei zueinander parallelen, jeweils aus mehreren langgestreckten Bauelementen zusammengesetzten Begrenzungsmauern und einer auf die Begrenzungsmauern aufgesetzten Beetabdekkung mit bogenförmigen Tragrahmen, die mit ihren seitlichen Endabschnitten in einander gegenüberliegende, in den Bauelementen der beiden Begrenzungsmauern ausgebildete, vertikale Aufnahmekanäle eingesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmigen Tragrahmen als steife Metall- und/oder Kunststoffprofile (8) ausgebildet sind, die untereinander über der Mitte des Frühbeetes durch steife Giebelprofile verbunden sind und zusammen mit diesen ein steifes Traggerippe für die Beetabdeckung bilden.
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24. Frühbeet nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß jeder bogenförmige Tragrahmen (8) aus zwei Halbbögen besteht, die an ihren oberen, einander benachbarten Enden mit einem sie steif verbindenden, steifen Giebelprofil verbunden sind.
25. Frühbeet nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß daß die bogenförmigen Tragrahmen (8) als steife Metall- und/oder Kunststoffprofile mit H-Querschnitt ausgebildet sind, in deren außenliegenden Profilnuten eine Rundschnur zum Festzurren einer über das Traggerippe gespannten flexiblen Beetabdeckung aufgenommen ist.
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