DE29806902U1 - Schnittbogen für ein Faltobjekt - Google Patents
Schnittbogen für ein FaltobjektInfo
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Description
GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMA!R:&'.
ANWALTSSOZIETÄT
ANWALTSSOZIETÄT MAXIMIUANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
RECHTSANWÄLTE
DR. HERMANN SCHWANHÄUSSER
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, U.M.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
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CHRISTA NIKLAS-FALTER
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DIETMAR KUHL
DR. FRANZ-JOSEF ZIMMER
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DR. ANTON K. PFAU
DR. UDO WEIGELT
DATUM / DATE
16.04.1998
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Am Werbering 1
85551 Kirchheim bei München
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SCHNITTBOGEN FÜR EIN FALTOBJEKT
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Die Erfindung betrifft einen Schnittbogen für ein Faltobjekt und das daraus hergestellte
Faltobjekt.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen möglichst einfachen Schnittbogen
für ein Faltobjekt anzugeben.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Schnittbogen einstükkig,
im wesentlichen aus vier gleichen, etwa entlang einer Reihe angeordneten Teilflächen,
ausgebildet ist, wobei jede Teilfläche zwei gleichschenklige rechtwinklige Dreiecke
umfaßt, die an zwei gegenüberliegenden Seiten eines Quadrats, dessen Kantenlänge
der Hypotenuse der Dreiecke entspricht, angeformt sind, und wobei zwei benachbarte
Teilflächen über jeweils ein Dreieck entlang einer Kante so miteinander verbunden sind, daß jeweils die Spitze des rechten Winkels eines Dreiecks einer
Teilfläche und der übernächsten Teilfläche an derselben freien Kante des Quadrats
der dazwischenliegenden Teilfläche angrenzt.
Der erfindungsgemäße Schnittbogen ist vorteilhaft einstückig ausgebildet, wodurch
die Herstellung des Faltobjekts vereinfacht wird. Ferner sind die Teilflächen im wesentlichen
entlang einer Reihe angeordnet, weshalb sich der Schnittbogen mit einfachen Werkzeugen und mit minimalem Verschnitt herstellen läßt. Dies wird zusätzlich
durch die Form des Schnittbogens unterstützt, da er nur gerade parallele oder unter
einem rechten Winkel aufeinander zulaufende Kanten umfaßt. Dadurch wird die Herstellung
mehrerer Schnittbogen auf einfache Art und Weise ermöglicht, indem z.B.
mehrere erfindungsgemäße Schnittbögen im wesentlichen mit ihren entsprechenden Flächen parallel zueinander angeordnet sind, so daß zwei benachbarte Schnittbögen
im wesentlichen eine gemeinsame Schnitt- bzw. Stanzkante aufweisen. Dadurch wird,
wie bereits oben erwähnt, der Verschnitt des Grundmaterials für den Schnittbogen
minimiert und das Verhältnis der Anzahl der Schnittbögen in bezug auf die durchzuführenden
Stanz- bzw. Schnittvorgänge maximiert, wodurch die Herstellungskosten
erheblich gesenkt werden. Neben der parallelen Anordnung der Schnittbögen lassen
sich diese aufgrund der rechtwinkligen Dreiecke der Teilflächen auch in einer Reihe
nebeneinander anordnen, wobei dann eine Kathete zweier außenliegender Dreiecke
der aneinandergrenzenden Schnittbögen eine gemeinsame Schnitt- oder Stanzlinie bilden. Auch diese Anordnung, die mit der etwa parallelen Anordnung der Schnittbögen
auch kombinierbar ist, unterstützt vorteilhaft das Bestreben nach geringem Verschnitt
des Grundmaterials.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Schnittbogen aus Karton, Papier
oder Kunststoff.
Zweckmäßigerweise werden die Hypotenusen und die miteinander verbundenen Katheten
der Dreiecke als Faltkanten ausgebildet.
In einer weiteren Ausführung ist wenigstens eine der Faltkanten des Schnittbogens
perforiert ausgebildet.
Durch die Ausbildung von Faltkanten oder perforierten Faltkanten läßt sich vorteilhaft
das Faltobjekt auf einfache Weise und mit wohldefinierten Abmessungen, die durch
die Faltkanten wesentlich mitdefiniert werden, herstellen. Dadurch werden insbesondere
die funktionalen Eigenschaften eines mit dem Schnittbogen hergestellten Faltobjekts
sichergestellt.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schnittbogens ist wenigstens
eine der Faltkanten als Falz ausgebildet.
Durch die Ausbildung der Faltkanten in Form von Falzen wird vorteilhaft die Biegefestigkeit
an den späteren Faltlinien erheblich reduziert, wobei alle anderen Papier- bzw. Grundmaterialeigenschaften im wesentlichen beibehalten werden. Dadurch wird das
Falten entlang der Faltlinien erheblich erleichtert und ein Brechen des Grundmaterials
entlang der Faltlinien wird verhindert.
Der erfindungsgemäße Schnittbogen wird vorzugsweise zu einem Faltobjekt so verarbeitet,
daß die aufeinanderfolgenden miteinander verbundenen Teilflächen als erste, zweite, dritte und vierte Teilfläche angesehen werden, daß die erste und dritte
Teilfläche jeweils um ihre mit der zweiten Teilfläche gemeinsame Kathete um 180° auf
die Rückseite der zweiten Teilfläche gefaltet sind, daß die vierte Teilfläche gegenüber
der dritten Teilfläche um die gemeinsame Kante um 180° in die Ebene der zweiten
Teilfläche gefaltet ist und daß die sich überdeckenden Flächen des freiliegenden
Dreiecks der ersten Teilfläche und des freiliegenden Dreiecks der vierten Teilfläche
miteinander verbunden sind.
Das durch den erfindungsgemäßen Schnittbogen hergestellte Faltobjekt läßt sich
vorteilhaft für Illustrationszwecke und/oder Werbezwecke einsetzen, es läßt sich aber
auch bei entsprechender Bedruckung seiner Flächen oder Teilflächen für Lehr- und
Schulungszwecke oder als Faltspiel verwenden.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Faltobjekts wird die Verbindung der sich
überdeckenden Flächen der freiliegenden Dreiecke der ersten und der vierten Teilfläche
durch eine Klebung gebildet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Faltobjekts werden jeweils zwei
benachbarte Teilflächen an den miteinander zur Deckung kommenden Bereichen ihrer
benachbarten Dreiecke miteinander verbunden, wobei die Verbindung ebenfalls bevorzugt eine Klebung ist.
Entsprechend dem Verwendungszweck ist das Faltobjekt bevorzugt an wenigstens
einer seiner Teilflächen wenigstens teilweise bedruckt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der beiliegenden, sich auf ein Ausführungsbeispiel
beziehenden Zeichnungen ausführlich erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schnittbogens; bestehend
aus vier Teilflächen A, B, C und D;
Fig. 2 Schnittbogen aus Fig. 1, wobei die äußere Fläche (erste Teilfläche) A um ihre
mit der zweiten Teilfläche B gemeinsame Kathete I um 180° auf die Rückseite der zweiten Teilfläche B gefaltet ist;
Fig. 3 Schnittbogen aus Fig. 2, bei dem die dritte Teilfläche C um ihre mit der
zweiten Teilfläche B gemeinsame Kathete Il um 180° auf die Rückseite der zweiten Teilfläche B gefaltet ist;
Fig. 4 Schnittbogen aus Fig. 3, bei dem die vierte Teilfläche (D) um ihre mit der
dritten Teilfläche C gemeinsame Kathete III um 180° in die Ebene der zweiten
Teilfläche B gefaltet ist und der gefaltete Schnittbogen ein Faltobjekt mit einer ersten Vorderseite bildet, die im wesentlichen die Teilflächen B1 D
umfaßt;
Fig. 5 Faltobjekt aus Fig. 4, bei dem die zweite und vierte Teilfläche B1 D von der
Vorder- auf die Rückseite gefaltet werden;
Fig. 6 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 5, mit Ausbildung einer zweiten
Vorderseite, die im wesentlichen die Quadrate der Teilflächen A, C umfaßt;
Fig. 7 Faltobjekt aus Fig. 6, bei dem die Teilflächen A, C der zweiten Vorderseite
auf die Rückseite gefaltet werden;
Fig. 8 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 7 mit Ausbildung einer dritten
Vorderseite, die im wesentlichen die Quadrate der Teilflächen B, D umfaßt;
Fig. 9 Faltobjekt aus Fig. 8, bei dem die Teilflächen B, D der dritten Vorderseite
auf die Rückseite gefaltet werden,
Fig. 10 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 9 mit Ausbildung einer vierten
Vorderseite, die im wesentlichen die Teilflächen A, C umfaßt;
Fig. 11 Faltobjekt aus Fig. 10, bei dem die Teilflächen A, C der vierten Vorderseite
auf die Rückseite gefaltet werden; und
Fig. 12 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 11 mit Ausbildung der ersten
Vorderseite, die im wesentlichen die Teilflächen B, D umfaßt.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schnittbogens 100, der
einstückig aus einem Grundmaterial ausgeschnitten bzw. ausgestanzt wird, wobei als
Grundmaterial bevorzugt ein Bogen aus Papier, Karton oder Kunststoff gewählt wird.
Der Schnittbogen hat die Form von vier gleichen, etwa entlang einer Reihe angeordneter
Teilflächen A, B1 C und D, wobei jede Teilfläche zwei gleichschenklige Dreiecke
2, 3; 22, 23; 32, 33; 42, 43 umfaßt, die jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten eines
Quadrats 1; 21; 31; 41 angeformt sind. Die Kantenlänge der Hypotenuse der Dreiecke entspricht dabei der Kantenlänge der Quadrate. Benachbarte Teilflächen A,
B; B, C; C, D sind über jeweils ein Dreieck 3, 22; 23, 32; 33, 42 entlang einer Kathete
I; II; III so miteinander verbunden, daß jeweils die Spitze des rechtwinkligen Dreiecks
3, 32; 23, 42 einer Teilfläche A; B und der zugehörigen übernächsten Teilfläche C; D
an der gleichen freien Kante des Quadrats 21; 31 der dazwischenliegenden Teilfläche
B; C angrenzen.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Hypotenusen A1, A2; B1, B2; C1,
C2; D1, D2 und die miteinander verbundenen Katheten I, II, III der Dreiecke 3, 22; 23,
32; 33, 42 als Faltkanten ausgebildet. Dabei werden um die Katheten I, II, III die
Teilflächen A bis D zur Ausbildung eines Faltobjekts gefaltet, und die Hypotenusen A1
- D2 bilden Faltlinien (Faltkanten) für das Faltobjekt, um die Teilflächen des Faltobjekts
faltbar sind.
Von den Faltkanten kann wenigstens eine Faltkante A1 - D2 bzw. I, II, III perforiert
ausgebildet sein, um dadurch die Lage der Faltkante besser zu definieren und um ein
präzises Falten zu ermöglichen.
Femer können die Faltkanten auch in Form von Falzen ausgebildet sein, die z.B.
durch Rillen bearbeitet werden. Dadurch wird vorteilhaft die Festigkeit an der Faltkante
herabgesetzt, ohne daß sich die anderen Materialeigenschaften wesentlich ändern.
Dies wird bevorzugt bei aus Karton bestehenden Schnittbogen angewandt.
Die Faltkanten A 1 - D2,11II, III können auch auf einer Seite des Schnittbogens angeritzt
sein, um die Faltkante exakt zu definieren und damit ein präzises Falten zu ermöglichen.
Beim erfindungsgemäßen Schnittbogen 100 werden bevorzugt die Katheten
I1II, III auf der Vorderseite des Schnittbogens angeritzt. Dadurch läßt sich aus dem
Schnittbogen 100 das Faltobjekt 101 (siehe Fig. 4) mit hoher Maßgenauigkeit herstellen.
Die die Faltkanten des Faltobjekts 101 bildenden Hypotenusen A1 - D2 werden
bevorzugt in Form von Falzen, die z.B. durch Rillen hergestellt werden können, ausgebildet,
wobei die Falze zusätzlich perforiert sein können. Dadurch wird ein leichtes Falten des Faltobjekts und eine hohe Anzahl von Faltungen gewährleistet, ohne daß
das Faltobjekt 101 an den Faltkanten beschädigt wird.
Der Schnittbogen 100 kann alternativ zur ausgeschnittenen bzw. ausgestanzten Form
dem Anwender auch auf einem Bogen eines o.g. Grundmaterials (Papier, Karton oder
Kunststoff) zur Verfugung gestellt werden, wobei der Schnittbogen entlang seiner äußeren
Kanten zum Austrennen aus dem Bogen mit einer entsprechenden Perforation versehen ist.
Allgemein können die Teilflächen A-D oder wenigstens ein Teil von wenigstens einer
Teilfläche des Schnittbogens 100 bedruckt sein.
Die einzelnen Teilflächen A - D des Schnittbogens 100 können ferner zusätzlich
Stanz- oder Schnittlinien mit eventuellen Faltkanten, die entsprechend den oben genannten
ausgebildet sein können, aufweisen, um innerhalb einer Teilfläche Faltelemente auszubilden. Ferner können in den Teilflächen A-D auch Ausnehmungen mit
beliebiger Form (z.B. kreisförmige Öffnungen) angebracht sein.
Im folgenden wird anhand der Figuren 2 - 4 ein Faltvorgang zur Faltung eines Faltobjekts
101 (siehe Fig. 4) aus dem Schnittbogen 100 beschrieben.
In Fig. 2 ist die erste Teilfläche A um eine durch die gemeinsame Kathete I der beiden
benachbarten Teilflächen A, B definierte Faltächse AB (siehe Fig. 1) um 180° in Richtung
auf die Rückseite der zweiten Teilfläche B gefaltet. Dabei ist in den Figuren 1 -12 zur
Unterscheidung von Vorder- und Rückseite die Vorderseite der jeweiligen Teilfläche mit
einem Punkt und die Rückseite mit einem Kreis markiert, wobei die Markierung jeweils im
Quadrat 1, 21, 31, 41 der jeweiligen Teilflächen angebracht ist. Durch diesen ersten Faltvorgang
ist ein Teil der Rückseite 1 a der ersten Teilfläche A für den Betrachter der Vorderseite
der Teilfläche B sichtbar, und ein Teil der Rückseite 1 a der ersten Teilfläche A
wird durch die zweite Teilfläche B verdeckt, wobei sich insbesondere die Dreiecke 3 und
22 der ersten und zweiten Teilfläche A, B jeweils mit ihrer halben Fläche 4a, 24, die in
den Figuren 1 und 2 jeweils schraffiert dargestellt sind, überdecken.
Fig. 3 zeigt den Schnittbogen nach einer weiteren Faltung, um die durch die gemeinsame
Kathete I! der zweiten und dritten Teilfläche B, C definierte Faltachse BC (siehe Fig.
2), wobei die dritte und vierte Teilfläche C, D um 180° in Richtung auf die Rückseite der
zweiten Teilfläche B gefaltet ist. Entsprechend der ersten Faltung um die Achse AB werden
Teile der Rückseiten 31a, 41a der dritten und vierten Teilfläche sichtbar, und die
aneinandergrenzenden Dreiecke 23, 32 der zweiten und dritten Teilfläche B, C überdekken
sich jeweils mit ihren halben Flächen 24a, 34.
Aufgrund der Faltung der ersten und dritten Teilfläche A, C um die mit der zweiten
Teilfläche B gemeinsamen Katheten I und Il und aufgrund der gewählten Form der einzelnen
Teilflächen A - D sind die erste und dritte Teilfläche A, C parallel nebeneinander
auf der Rückseite der zweiten Teilfläche B und um 90° zu dieser gedreht angeordnet.
Als dritte Faltung wird die vierte Teilfläche D um die durch die gemeinsame Kathete III
der dritten und vierten Teilfläche C, D gebildete Faltachse CD (siehe Fig. 3) um 180° in
Richtung auf die Vorderseite der zweiten Teilfläche B (die Ebene der zweiten Teilfläche
B) gefaltet. Das Ergebnis dieser Faltung ist in Fig. 4 dargestellt, die die Form des Faltobjekts
101 mit einer ersten zweigeteilten, im wesentlichen durch die zweite und dritte
Teilfläche B, D gebildeten, vorderen Fläche B, D des Faltobjekts zeigt. Zur besseren
Übersicht wurden in Fig. 4 nur noch die für das Faltobjekt 101 wesentlichen Bezugszeichen
eingetragen. Die erste hintere Fläche des Faltobjekts 101 wird im wesentlichen
durch die erste und dritte Teilfläche A, C gebildet, die jeweils um 90° gegen die die erste
Vorderseite des Faltobjekts bildende zweite und vierte Teilfläche B, D gedreht sind.
Das gefaltete Faltobjekt 101 wird nun an den sich überdeckenden Flächen 4, 44a des
freiliegenden Dreiecks 2 der ersten Teilfläche A und des freiliegenden Dreiecks 43 der
vierten Teilfläche D miteinander verbunden. Die Verbindung der sich überdeckenden
Flächen 4, 44a der freiliegenden Dreiecke 2, 43 erfolgt bevorzugt durch eine Klebung.
Sie kann bei einem Grundmaterial aus Kunststoff aber auch z.B. durch Verschweißen
hergestellt werden.
Alternativ kann die Verbindung auch durch ein Ineinanderstecken der freiliegenden
Dreiecke 2, 43 erfolgen, wobei an den sich überdeckenden Flächen 4, 44a entsprechende,
miteinander in Eingriff bringbare Stanzlinien oder Ausnehmungen vorgesehen sind. Eine solche Verbindung hat den Vorteil, daß die Verbindung wieder gelöst
werden kann und daß das Faltobjekt 101 z.B. wieder entfaltbar ist.
Zur Erhöhung der Stabilität des Faltobjekts 101 können die sich überdeckenden benachbarten
Dreiecksflächen 4a, 24; 24a, 34; 34a, 44 (siehe Fig. 1, 4) zusätzlich verbunden
sein, wobei hier eine Verklebung bevorzugt wird (diese Stellen sind in Fig. 1 12
schraffiert dargestellt).
In den folgenden Figuren 5-12 wird die Funktionsweise des aus dem erfindungsgemäßen
Schnittbogen 100 hergestellten Faltobjekts 101 näher beschrieben. Dabei sind zur Erhöhung der Übersichtlichkeit nur die für die Funktionsweise wesentlichen Bezugszeichen
angegeben.
Fig. 5 zeigt einen Faltvorgang 101a, bei dem bei dem Faltobjekt 101 aus Fig. 4 die
zweite und die vierte Teilfläche B1 D, die im wesentlichen die erste Vorderseite des
Faltobjekts 101 bilden, um die durch die Hypotenusen A2, C1 und A1, C2 der ersten
und der dritten Teilfläche A, C gebildeten Faltachsen A2C1; A1C2 um 180° auf die
Rückseite des Faltobjekts 101 gedreht werden. Nach Durchführung dieser beiden Faltungen bilden die zweite und vierte Teilfläche B1 D im wesentlichen eine zweite
Rückseite und die erste und die dritte Teilfläche A, C im wesentlichen eine zweite
Vorderseite 101A (siehe Fig. 6) des Faltobjekts 101. Dabei können z.B. fürWerbe-
und/oder Illustrationszwecke die einzelnen Teilflächen A-D unterschiedlich bedruckt
sein, wobei durch Falten entsprechender Teilflächen sich der Informationsinhalt der
sichtbaren Fläche ändert.
Fig. 6 zeigt das Faltobjekt 101 nach Durchführung des in Fig. 5 dargestellten Faltvorgangs
101a, bei dem sich eine zweite Vorderseite 101A und eine zweite Rückseite
ausbildet.
Die Dreiecksflächen 2, 3; 32, 33 der Teilflächen A; C sind dabei um ihre entsprechenden
Hypotenusen A1, A2; C1, C2 in Richtung auf die Quadrate 1; 31 der jeweiligen
Teilflächen A; C gefaltet. Die zweite Vorderseite 101A des Faltobjekts 101 wird also
durch die Rückseiten der Quadrate 1a, 31a der ersten und dritten Teilfläche A, C und
durch jeweils die halbe Fläche der Rückseite der zweiten und vierten Teilfläche B, D
gebildet.
Fig. 7 zeigt einen dritten Faltvorgang 101b, bei dem die erste und dritte Teiifläche A,
C, ausgehend von dem Faltobjekt aus Fig. 6, um die durch die Hypotenusen B1, D2;
B2, D1 gebildeten Faltachsen B1D2; B2D1 um 180° auf die zweite Rückseite des Faltobjekts 101 gedreht werden. Danach erhält man ein kreuzförmiges Faltobjekt wie
es in Fig. 8 dargestellt ist, bei dem alle Dreiecksflächen 2, 3; 22, 23; 32, 33; 42, 43 der
einzelnen Teilflächen A-D jeweils um ihre zugehörigen Hypotenusen um 180° auf ihre
zugehörigen Vorderseiten der Quadrate 1, 21, 31, 41 der jeweiligen Teilflächen A D
gefaltet sind.
Das so erhaltene Faltobjekt 101 bildet eine dritte Vorderseite 101B, bestehend aus
den Rückseiten der Quadrate 21a, 41a der zweiten und vierten Teilflächen B, D und
jeweils der Hälfte der Vorderseiten der Quadrate 1, 31 der ersten und dritten Teilflächen
A, C.
Ein vierter Faltvorgang 101c ist in Fig. 9 dargestellt. In dem in Fig. 8 dargestellten
Faltobjekt 101 mit der dritten Vorderseite 101B wird die zweite und vierte Teilfläche B,
D um die durch die Hypotenusen A2, C1 und A1, C2 der ersten und dritten Teilfläche
A1 C gebildeten Faltachsen A2C1 und A1C2 um 180° in Richtung auf die dritte Rückseite
des Faltobjekts 101 gefaltet, wodurch sich eine vierte Vorderseite 101C des
Faltobjekts 101 ergibt (siehe Fig. 10), die sich im wesentlichen aus den Vorderseiten
der ersten und dritten Teilfläche A, C zusammensetzt. Die vierte Rückseite des Faltobjekts
101 wird durch die Rückseite der Quadrate 21a, 41a der zweiten und vierten
Teilfläche B, D gebildet und durch Teile der Rückseiten der ersten und dritten Teilfläche
A, C.
Ausgehend von dem Faltobjekt 101 aus Fig. 10 läßt sich durch weiteres Falten um die
durch die Hypotenusen B1, D2; 82, D1 der zweiten und vierten Teilflächen B1 D gebildeten
Faltachsen B1D2 und B2D1 (siehe Fig. 11, Faltvorgang 101d) der Ausgangszustand
des Faltobjekts 101 wieder erreichen. Hierfür werden die beiden im wesentlichen die vordere vierte Fläche 101C bildenden ersten und dritten Teilflächen A, C um
die genannten Faltachsen B1D2, B2D1 um 180° in Richtung auf die vierte hintere
Fläche des Faltobjekts 101 gefaltet (siehe Fig. 11). Man erhält dann den in Fig. 12
dargestellten Faltzustand 101D des Faltobjekts, der mit dem Ausgangszustand 101,
wie er in Fig. 4 dargestellt ist, identisch ist.
Die Faltschritte 101a - 101d lassen sich in der beschriebenen Reihenfolge beliebig oft
wiederholen. Ferner können diese Faltschritte auch in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt
werden.
Mit dem so mittels des erfindungsgemäßen Schnittbogens 100 hergestellten Faltobjekt
101 lassen sich Illustrationen beliebiger Art und für beliebige Zwecke durch die
Möglichkeit der faltbaren Teilflächen A - D dynamisch darstellen, wodurch sich diktaktisch
anspruchsvolle Sachverhalts interessant und verständlich präsentieren lassen.
Wird das Faltobjekt 101 als Werbeträger verwendet, so wird vorteilhaft aufgrund der
dynamischen Produktpräsentation eine verstärkte Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf das Produkt erzielt.
Claims (9)
1. Schnittbogen (100) für ein Faltobjekt (101), der einstückig, im wesentlichen aus
vier gleichen etwa entlang einer Reihe angeordneter Teilflächen (A, B, C, D), ausgebildet ist, wobei jede Teilfläche (A, B, C, D) zwei gleichschenklige rechtwinklige
Dreiecke (2, 3; 22, 23; 32, 33; 42, 43) umfaßt, die an zwei gegenüberliegenden Seiten (A1, A2; B1, B2; C1, C2; D1, D2) eines Quadrats (1; 21; 31; 41),
dessen Kantenlänge der Hypotenuse der Dreiecke entspricht, angeformt sind, und wobei zwei benachbarte Teilflächen (A, B, C, D) über jeweils ein Dreieck
entlang einer Kathete (I, II, III) so miteinander verbunden sind, daß jeweils die
Spitze des rechten Winkels eines Dreiecks (3, 32; 23, 42) einer Teilfläche (A; B)
und der übernächsten Teilfläche (C; D) an derselben freien Kante des Quadrats (21; 31) der dazwischen liegenden Teilflächen (B; C) angrenzt.
2. Schnittbogen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnittbogen
(100) aus Karton, Papier oder Kunststoff besteht.
3. Schnittbogen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hypotenusen
(A1, A2, B1, B2, C1, C2, D1, D2) und die miteinander verbundenen Katheten (I, II, III) der Dreiecke (3, 22; 23, 32; 33, 42) als Faltkanten ausgebildet
sind.
4. Schnittbogen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine
der Faltkanten (A1, A2, Bt1 B2, C1, C2, D1, D2; I, II, III) perforiert ist.
5. Schnittbogen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine der Faltkanten (A1, A2, B1, B2, C1, C2, D1, D2, I, II, III) als Falz ausgebildet
ist.
6. Faltobjekt (101) aus einem Schnittbogen (100) nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet,
daß die aufeinanderfolgend miteinander verbundenen Teilflächen als 1., 2., 3.
und 4. Teilfläche (A, B, C, D) angesehen werden,
daß die erste Teilfläche und die dritte Teilfläche (A, C) jeweils um ihre mit der
zweiten Teilfläche (B) gemeinsame Kathete (I1-Il) um 180° auf die Rückseite der
zweiten Teilfläche (B) gefaltet sind,
daß die vierte Teilfläche (D) gegenüber der dritten Teilfläche (C) um die gemeinsame
Kathete (III) um 180° in die Ebene der zweiten Teilfläche (B) gefaltet ist,
und
daß die sich überdeckenden Flächen (4, 44a) des freiliegenden Dreiecks (2) der
ersten Teilfläche (A) und des freiliegenden Dreiecks (43) der vierten Teilfläche
(D) miteinander verbunden sind.
7. Faltobjekt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die sich überdekkenden
Flächen (4, 44a) der freiliegenden Dreiecke (2, 43) miteinander verklebt sind.
8. Faltobjekt nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
jeweils zwei benachbarte Teilflächen (A, B, C, D) an den miteinander nach der Faltung gemäß Anspruch 6 zur Deckung kommenden Bereichen (4a, 24; 24a,
34; 34a, 44) ihrer benachbarten Dreiecke (3, 22; 23, 32; 33, 42) miteinander verklebt sind.
9. Faltobjekt nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der Teilflächen (A, B, C1 D) wenigstens teilweise bedruckt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29806902U DE29806902U1 (de) | 1998-04-16 | 1998-04-16 | Schnittbogen für ein Faltobjekt |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29806902U DE29806902U1 (de) | 1998-04-16 | 1998-04-16 | Schnittbogen für ein Faltobjekt |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE29806902U1 true DE29806902U1 (de) | 1998-06-25 |
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ID=8055838
Family Applications (1)
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DE29806902U Expired - Lifetime DE29806902U1 (de) | 1998-04-16 | 1998-04-16 | Schnittbogen für ein Faltobjekt |
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Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE29806902U1 (de) |
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