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DE29806902U1 - Schnittbogen für ein Faltobjekt - Google Patents

Schnittbogen für ein Faltobjekt

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Publication number
DE29806902U1
DE29806902U1 DE29806902U DE29806902U DE29806902U1 DE 29806902 U1 DE29806902 U1 DE 29806902U1 DE 29806902 U DE29806902 U DE 29806902U DE 29806902 U DE29806902 U DE 29806902U DE 29806902 U1 DE29806902 U1 DE 29806902U1
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DE
Germany
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partial
folding
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folding object
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DE29806902U
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Refeka Werbemittel GmbH
Original Assignee
Refeka Werbemittel GmbH
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Publication date
Application filed by Refeka Werbemittel GmbH filed Critical Refeka Werbemittel GmbH
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F1/00Cardboard or like show-cards of foldable or flexible material
    • G09F1/04Folded cards
    • G09F1/06Folded cards to be erected in three dimensions
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F9/00Games not otherwise provided for
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  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMA!R:&'.
ANWALTSSOZIETÄT
ANWALTSSOZIETÄT MAXIMIUANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
RECHTSANWÄLTE
DR. HERMANN SCHWANHÄUSSER
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, U.M.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
IHR ZEICHEN/YOUR REF.
UNSER ZEICHEN / OUR REF.
G 3893-481/er" PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
AUGUST GRÜNECKER
DR. HERMANN KINKELDEY
DR. WILFRIED STOCKMAlR (-1994)
DR. KLAUS SCHUMANN
PETER H. JAKOB
OR. GUNTER BEZOLD
WOLFHARD MEISTER
HANS HILGERS
DR. HENNING MEYER-PLATH
ANNEUE EHNOLD
THOMAS SCHUSTER
DR. WALTER LANGHOFF
DR. KLARA GOLDBACH
MARTIN AUFENANGER
GOTTFRIED KUTZSCH
DR. HEIKE VOGELSANG-WENKE
REINHARD KNAUER
DIETMAR KUHL
DR. FRANZ-JOSEF ZIMMER
BETTINA K. REICHELT
DR. ANTON K. PFAU
DR. UDO WEIGELT
DATUM / DATE
16.04.1998
Anmelder: Refeka Werbemittel GmbH
Am Werbering 1
85551 Kirchheim bei München
SCHNITTBOGEN FÜR EIN FALTOBJEKT
TEL 089 / 21 23 50 ■ FAX (GR 4) 089 / 21 86 92 93 · FAX (GR 3) 089 / 22 02 87 ■ http://www.grunecker.de ■ e-mail: postmaster@grunecker.de ■ TELEX 529 380 MONA D MAXIMIUANSTRASSE 58 · 0-80538 MÜNCHEN DEUTSCHE BANK MÜNCHEN, NO. 17 51734, BLZ 700 700 10 SWIFT: DEUT DE MM
Schnittbogen für ein Faltobjekt
Die Erfindung betrifft einen Schnittbogen für ein Faltobjekt und das daraus hergestellte Faltobjekt.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen möglichst einfachen Schnittbogen für ein Faltobjekt anzugeben.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Schnittbogen einstükkig, im wesentlichen aus vier gleichen, etwa entlang einer Reihe angeordneten Teilflächen, ausgebildet ist, wobei jede Teilfläche zwei gleichschenklige rechtwinklige Dreiecke umfaßt, die an zwei gegenüberliegenden Seiten eines Quadrats, dessen Kantenlänge der Hypotenuse der Dreiecke entspricht, angeformt sind, und wobei zwei benachbarte Teilflächen über jeweils ein Dreieck entlang einer Kante so miteinander verbunden sind, daß jeweils die Spitze des rechten Winkels eines Dreiecks einer Teilfläche und der übernächsten Teilfläche an derselben freien Kante des Quadrats der dazwischenliegenden Teilfläche angrenzt.
Der erfindungsgemäße Schnittbogen ist vorteilhaft einstückig ausgebildet, wodurch die Herstellung des Faltobjekts vereinfacht wird. Ferner sind die Teilflächen im wesentlichen entlang einer Reihe angeordnet, weshalb sich der Schnittbogen mit einfachen Werkzeugen und mit minimalem Verschnitt herstellen läßt. Dies wird zusätzlich durch die Form des Schnittbogens unterstützt, da er nur gerade parallele oder unter einem rechten Winkel aufeinander zulaufende Kanten umfaßt. Dadurch wird die Herstellung mehrerer Schnittbogen auf einfache Art und Weise ermöglicht, indem z.B. mehrere erfindungsgemäße Schnittbögen im wesentlichen mit ihren entsprechenden Flächen parallel zueinander angeordnet sind, so daß zwei benachbarte Schnittbögen im wesentlichen eine gemeinsame Schnitt- bzw. Stanzkante aufweisen. Dadurch wird, wie bereits oben erwähnt, der Verschnitt des Grundmaterials für den Schnittbogen minimiert und das Verhältnis der Anzahl der Schnittbögen in bezug auf die durchzuführenden Stanz- bzw. Schnittvorgänge maximiert, wodurch die Herstellungskosten erheblich gesenkt werden. Neben der parallelen Anordnung der Schnittbögen lassen sich diese aufgrund der rechtwinkligen Dreiecke der Teilflächen auch in einer Reihe
nebeneinander anordnen, wobei dann eine Kathete zweier außenliegender Dreiecke der aneinandergrenzenden Schnittbögen eine gemeinsame Schnitt- oder Stanzlinie bilden. Auch diese Anordnung, die mit der etwa parallelen Anordnung der Schnittbögen auch kombinierbar ist, unterstützt vorteilhaft das Bestreben nach geringem Verschnitt des Grundmaterials.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Schnittbogen aus Karton, Papier oder Kunststoff.
Zweckmäßigerweise werden die Hypotenusen und die miteinander verbundenen Katheten der Dreiecke als Faltkanten ausgebildet.
In einer weiteren Ausführung ist wenigstens eine der Faltkanten des Schnittbogens perforiert ausgebildet.
Durch die Ausbildung von Faltkanten oder perforierten Faltkanten läßt sich vorteilhaft das Faltobjekt auf einfache Weise und mit wohldefinierten Abmessungen, die durch die Faltkanten wesentlich mitdefiniert werden, herstellen. Dadurch werden insbesondere die funktionalen Eigenschaften eines mit dem Schnittbogen hergestellten Faltobjekts sichergestellt.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schnittbogens ist wenigstens eine der Faltkanten als Falz ausgebildet.
Durch die Ausbildung der Faltkanten in Form von Falzen wird vorteilhaft die Biegefestigkeit an den späteren Faltlinien erheblich reduziert, wobei alle anderen Papier- bzw. Grundmaterialeigenschaften im wesentlichen beibehalten werden. Dadurch wird das Falten entlang der Faltlinien erheblich erleichtert und ein Brechen des Grundmaterials entlang der Faltlinien wird verhindert.
Der erfindungsgemäße Schnittbogen wird vorzugsweise zu einem Faltobjekt so verarbeitet, daß die aufeinanderfolgenden miteinander verbundenen Teilflächen als erste, zweite, dritte und vierte Teilfläche angesehen werden, daß die erste und dritte
Teilfläche jeweils um ihre mit der zweiten Teilfläche gemeinsame Kathete um 180° auf die Rückseite der zweiten Teilfläche gefaltet sind, daß die vierte Teilfläche gegenüber der dritten Teilfläche um die gemeinsame Kante um 180° in die Ebene der zweiten Teilfläche gefaltet ist und daß die sich überdeckenden Flächen des freiliegenden Dreiecks der ersten Teilfläche und des freiliegenden Dreiecks der vierten Teilfläche miteinander verbunden sind.
Das durch den erfindungsgemäßen Schnittbogen hergestellte Faltobjekt läßt sich vorteilhaft für Illustrationszwecke und/oder Werbezwecke einsetzen, es läßt sich aber auch bei entsprechender Bedruckung seiner Flächen oder Teilflächen für Lehr- und Schulungszwecke oder als Faltspiel verwenden.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Faltobjekts wird die Verbindung der sich überdeckenden Flächen der freiliegenden Dreiecke der ersten und der vierten Teilfläche durch eine Klebung gebildet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Faltobjekts werden jeweils zwei benachbarte Teilflächen an den miteinander zur Deckung kommenden Bereichen ihrer benachbarten Dreiecke miteinander verbunden, wobei die Verbindung ebenfalls bevorzugt eine Klebung ist.
Entsprechend dem Verwendungszweck ist das Faltobjekt bevorzugt an wenigstens einer seiner Teilflächen wenigstens teilweise bedruckt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der beiliegenden, sich auf ein Ausführungsbeispiel beziehenden Zeichnungen ausführlich erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schnittbogens; bestehend aus vier Teilflächen A, B, C und D;
Fig. 2 Schnittbogen aus Fig. 1, wobei die äußere Fläche (erste Teilfläche) A um ihre mit der zweiten Teilfläche B gemeinsame Kathete I um 180° auf die Rückseite der zweiten Teilfläche B gefaltet ist;
Fig. 3 Schnittbogen aus Fig. 2, bei dem die dritte Teilfläche C um ihre mit der zweiten Teilfläche B gemeinsame Kathete Il um 180° auf die Rückseite der zweiten Teilfläche B gefaltet ist;
Fig. 4 Schnittbogen aus Fig. 3, bei dem die vierte Teilfläche (D) um ihre mit der dritten Teilfläche C gemeinsame Kathete III um 180° in die Ebene der zweiten Teilfläche B gefaltet ist und der gefaltete Schnittbogen ein Faltobjekt mit einer ersten Vorderseite bildet, die im wesentlichen die Teilflächen B1 D umfaßt;
Fig. 5 Faltobjekt aus Fig. 4, bei dem die zweite und vierte Teilfläche B1 D von der Vorder- auf die Rückseite gefaltet werden;
Fig. 6 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 5, mit Ausbildung einer zweiten Vorderseite, die im wesentlichen die Quadrate der Teilflächen A, C umfaßt;
Fig. 7 Faltobjekt aus Fig. 6, bei dem die Teilflächen A, C der zweiten Vorderseite auf die Rückseite gefaltet werden;
Fig. 8 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 7 mit Ausbildung einer dritten Vorderseite, die im wesentlichen die Quadrate der Teilflächen B, D umfaßt;
Fig. 9 Faltobjekt aus Fig. 8, bei dem die Teilflächen B, D der dritten Vorderseite auf die Rückseite gefaltet werden,
Fig. 10 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 9 mit Ausbildung einer vierten Vorderseite, die im wesentlichen die Teilflächen A, C umfaßt;
Fig. 11 Faltobjekt aus Fig. 10, bei dem die Teilflächen A, C der vierten Vorderseite auf die Rückseite gefaltet werden; und
Fig. 12 Faltobjekt nach dem Faltvorgang aus Fig. 11 mit Ausbildung der ersten Vorderseite, die im wesentlichen die Teilflächen B, D umfaßt.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schnittbogens 100, der einstückig aus einem Grundmaterial ausgeschnitten bzw. ausgestanzt wird, wobei als Grundmaterial bevorzugt ein Bogen aus Papier, Karton oder Kunststoff gewählt wird. Der Schnittbogen hat die Form von vier gleichen, etwa entlang einer Reihe angeordneter Teilflächen A, B1 C und D, wobei jede Teilfläche zwei gleichschenklige Dreiecke
2, 3; 22, 23; 32, 33; 42, 43 umfaßt, die jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten eines Quadrats 1; 21; 31; 41 angeformt sind. Die Kantenlänge der Hypotenuse der Dreiecke entspricht dabei der Kantenlänge der Quadrate. Benachbarte Teilflächen A, B; B, C; C, D sind über jeweils ein Dreieck 3, 22; 23, 32; 33, 42 entlang einer Kathete I; II; III so miteinander verbunden, daß jeweils die Spitze des rechtwinkligen Dreiecks
3, 32; 23, 42 einer Teilfläche A; B und der zugehörigen übernächsten Teilfläche C; D an der gleichen freien Kante des Quadrats 21; 31 der dazwischenliegenden Teilfläche B; C angrenzen.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Hypotenusen A1, A2; B1, B2; C1, C2; D1, D2 und die miteinander verbundenen Katheten I, II, III der Dreiecke 3, 22; 23, 32; 33, 42 als Faltkanten ausgebildet. Dabei werden um die Katheten I, II, III die Teilflächen A bis D zur Ausbildung eines Faltobjekts gefaltet, und die Hypotenusen A1 - D2 bilden Faltlinien (Faltkanten) für das Faltobjekt, um die Teilflächen des Faltobjekts faltbar sind.
Von den Faltkanten kann wenigstens eine Faltkante A1 - D2 bzw. I, II, III perforiert ausgebildet sein, um dadurch die Lage der Faltkante besser zu definieren und um ein präzises Falten zu ermöglichen.
Femer können die Faltkanten auch in Form von Falzen ausgebildet sein, die z.B. durch Rillen bearbeitet werden. Dadurch wird vorteilhaft die Festigkeit an der Faltkante herabgesetzt, ohne daß sich die anderen Materialeigenschaften wesentlich ändern. Dies wird bevorzugt bei aus Karton bestehenden Schnittbogen angewandt.
Die Faltkanten A 1 - D2,11II, III können auch auf einer Seite des Schnittbogens angeritzt sein, um die Faltkante exakt zu definieren und damit ein präzises Falten zu ermöglichen. Beim erfindungsgemäßen Schnittbogen 100 werden bevorzugt die Katheten I1II, III auf der Vorderseite des Schnittbogens angeritzt. Dadurch läßt sich aus dem Schnittbogen 100 das Faltobjekt 101 (siehe Fig. 4) mit hoher Maßgenauigkeit herstellen. Die die Faltkanten des Faltobjekts 101 bildenden Hypotenusen A1 - D2 werden bevorzugt in Form von Falzen, die z.B. durch Rillen hergestellt werden können, ausgebildet, wobei die Falze zusätzlich perforiert sein können. Dadurch wird ein leichtes Falten des Faltobjekts und eine hohe Anzahl von Faltungen gewährleistet, ohne daß das Faltobjekt 101 an den Faltkanten beschädigt wird.
Der Schnittbogen 100 kann alternativ zur ausgeschnittenen bzw. ausgestanzten Form dem Anwender auch auf einem Bogen eines o.g. Grundmaterials (Papier, Karton oder Kunststoff) zur Verfugung gestellt werden, wobei der Schnittbogen entlang seiner äußeren Kanten zum Austrennen aus dem Bogen mit einer entsprechenden Perforation versehen ist.
Allgemein können die Teilflächen A-D oder wenigstens ein Teil von wenigstens einer Teilfläche des Schnittbogens 100 bedruckt sein.
Die einzelnen Teilflächen A - D des Schnittbogens 100 können ferner zusätzlich Stanz- oder Schnittlinien mit eventuellen Faltkanten, die entsprechend den oben genannten ausgebildet sein können, aufweisen, um innerhalb einer Teilfläche Faltelemente auszubilden. Ferner können in den Teilflächen A-D auch Ausnehmungen mit beliebiger Form (z.B. kreisförmige Öffnungen) angebracht sein.
Im folgenden wird anhand der Figuren 2 - 4 ein Faltvorgang zur Faltung eines Faltobjekts 101 (siehe Fig. 4) aus dem Schnittbogen 100 beschrieben.
In Fig. 2 ist die erste Teilfläche A um eine durch die gemeinsame Kathete I der beiden benachbarten Teilflächen A, B definierte Faltächse AB (siehe Fig. 1) um 180° in Richtung auf die Rückseite der zweiten Teilfläche B gefaltet. Dabei ist in den Figuren 1 -12 zur Unterscheidung von Vorder- und Rückseite die Vorderseite der jeweiligen Teilfläche mit
einem Punkt und die Rückseite mit einem Kreis markiert, wobei die Markierung jeweils im Quadrat 1, 21, 31, 41 der jeweiligen Teilflächen angebracht ist. Durch diesen ersten Faltvorgang ist ein Teil der Rückseite 1 a der ersten Teilfläche A für den Betrachter der Vorderseite der Teilfläche B sichtbar, und ein Teil der Rückseite 1 a der ersten Teilfläche A wird durch die zweite Teilfläche B verdeckt, wobei sich insbesondere die Dreiecke 3 und 22 der ersten und zweiten Teilfläche A, B jeweils mit ihrer halben Fläche 4a, 24, die in den Figuren 1 und 2 jeweils schraffiert dargestellt sind, überdecken.
Fig. 3 zeigt den Schnittbogen nach einer weiteren Faltung, um die durch die gemeinsame Kathete I! der zweiten und dritten Teilfläche B, C definierte Faltachse BC (siehe Fig. 2), wobei die dritte und vierte Teilfläche C, D um 180° in Richtung auf die Rückseite der zweiten Teilfläche B gefaltet ist. Entsprechend der ersten Faltung um die Achse AB werden Teile der Rückseiten 31a, 41a der dritten und vierten Teilfläche sichtbar, und die aneinandergrenzenden Dreiecke 23, 32 der zweiten und dritten Teilfläche B, C überdekken sich jeweils mit ihren halben Flächen 24a, 34.
Aufgrund der Faltung der ersten und dritten Teilfläche A, C um die mit der zweiten Teilfläche B gemeinsamen Katheten I und Il und aufgrund der gewählten Form der einzelnen Teilflächen A - D sind die erste und dritte Teilfläche A, C parallel nebeneinander auf der Rückseite der zweiten Teilfläche B und um 90° zu dieser gedreht angeordnet.
Als dritte Faltung wird die vierte Teilfläche D um die durch die gemeinsame Kathete III der dritten und vierten Teilfläche C, D gebildete Faltachse CD (siehe Fig. 3) um 180° in Richtung auf die Vorderseite der zweiten Teilfläche B (die Ebene der zweiten Teilfläche B) gefaltet. Das Ergebnis dieser Faltung ist in Fig. 4 dargestellt, die die Form des Faltobjekts 101 mit einer ersten zweigeteilten, im wesentlichen durch die zweite und dritte Teilfläche B, D gebildeten, vorderen Fläche B, D des Faltobjekts zeigt. Zur besseren Übersicht wurden in Fig. 4 nur noch die für das Faltobjekt 101 wesentlichen Bezugszeichen eingetragen. Die erste hintere Fläche des Faltobjekts 101 wird im wesentlichen durch die erste und dritte Teilfläche A, C gebildet, die jeweils um 90° gegen die die erste Vorderseite des Faltobjekts bildende zweite und vierte Teilfläche B, D gedreht sind.
Das gefaltete Faltobjekt 101 wird nun an den sich überdeckenden Flächen 4, 44a des freiliegenden Dreiecks 2 der ersten Teilfläche A und des freiliegenden Dreiecks 43 der vierten Teilfläche D miteinander verbunden. Die Verbindung der sich überdeckenden Flächen 4, 44a der freiliegenden Dreiecke 2, 43 erfolgt bevorzugt durch eine Klebung. Sie kann bei einem Grundmaterial aus Kunststoff aber auch z.B. durch Verschweißen hergestellt werden.
Alternativ kann die Verbindung auch durch ein Ineinanderstecken der freiliegenden Dreiecke 2, 43 erfolgen, wobei an den sich überdeckenden Flächen 4, 44a entsprechende, miteinander in Eingriff bringbare Stanzlinien oder Ausnehmungen vorgesehen sind. Eine solche Verbindung hat den Vorteil, daß die Verbindung wieder gelöst werden kann und daß das Faltobjekt 101 z.B. wieder entfaltbar ist.
Zur Erhöhung der Stabilität des Faltobjekts 101 können die sich überdeckenden benachbarten Dreiecksflächen 4a, 24; 24a, 34; 34a, 44 (siehe Fig. 1, 4) zusätzlich verbunden sein, wobei hier eine Verklebung bevorzugt wird (diese Stellen sind in Fig. 1 12 schraffiert dargestellt).
In den folgenden Figuren 5-12 wird die Funktionsweise des aus dem erfindungsgemäßen Schnittbogen 100 hergestellten Faltobjekts 101 näher beschrieben. Dabei sind zur Erhöhung der Übersichtlichkeit nur die für die Funktionsweise wesentlichen Bezugszeichen angegeben.
Fig. 5 zeigt einen Faltvorgang 101a, bei dem bei dem Faltobjekt 101 aus Fig. 4 die zweite und die vierte Teilfläche B1 D, die im wesentlichen die erste Vorderseite des Faltobjekts 101 bilden, um die durch die Hypotenusen A2, C1 und A1, C2 der ersten und der dritten Teilfläche A, C gebildeten Faltachsen A2C1; A1C2 um 180° auf die Rückseite des Faltobjekts 101 gedreht werden. Nach Durchführung dieser beiden Faltungen bilden die zweite und vierte Teilfläche B1 D im wesentlichen eine zweite Rückseite und die erste und die dritte Teilfläche A, C im wesentlichen eine zweite Vorderseite 101A (siehe Fig. 6) des Faltobjekts 101. Dabei können z.B. fürWerbe- und/oder Illustrationszwecke die einzelnen Teilflächen A-D unterschiedlich bedruckt
sein, wobei durch Falten entsprechender Teilflächen sich der Informationsinhalt der sichtbaren Fläche ändert.
Fig. 6 zeigt das Faltobjekt 101 nach Durchführung des in Fig. 5 dargestellten Faltvorgangs 101a, bei dem sich eine zweite Vorderseite 101A und eine zweite Rückseite ausbildet.
Die Dreiecksflächen 2, 3; 32, 33 der Teilflächen A; C sind dabei um ihre entsprechenden Hypotenusen A1, A2; C1, C2 in Richtung auf die Quadrate 1; 31 der jeweiligen Teilflächen A; C gefaltet. Die zweite Vorderseite 101A des Faltobjekts 101 wird also durch die Rückseiten der Quadrate 1a, 31a der ersten und dritten Teilfläche A, C und durch jeweils die halbe Fläche der Rückseite der zweiten und vierten Teilfläche B, D gebildet.
Fig. 7 zeigt einen dritten Faltvorgang 101b, bei dem die erste und dritte Teiifläche A, C, ausgehend von dem Faltobjekt aus Fig. 6, um die durch die Hypotenusen B1, D2; B2, D1 gebildeten Faltachsen B1D2; B2D1 um 180° auf die zweite Rückseite des Faltobjekts 101 gedreht werden. Danach erhält man ein kreuzförmiges Faltobjekt wie es in Fig. 8 dargestellt ist, bei dem alle Dreiecksflächen 2, 3; 22, 23; 32, 33; 42, 43 der einzelnen Teilflächen A-D jeweils um ihre zugehörigen Hypotenusen um 180° auf ihre zugehörigen Vorderseiten der Quadrate 1, 21, 31, 41 der jeweiligen Teilflächen A D gefaltet sind.
Das so erhaltene Faltobjekt 101 bildet eine dritte Vorderseite 101B, bestehend aus den Rückseiten der Quadrate 21a, 41a der zweiten und vierten Teilflächen B, D und jeweils der Hälfte der Vorderseiten der Quadrate 1, 31 der ersten und dritten Teilflächen A, C.
Ein vierter Faltvorgang 101c ist in Fig. 9 dargestellt. In dem in Fig. 8 dargestellten Faltobjekt 101 mit der dritten Vorderseite 101B wird die zweite und vierte Teilfläche B, D um die durch die Hypotenusen A2, C1 und A1, C2 der ersten und dritten Teilfläche A1 C gebildeten Faltachsen A2C1 und A1C2 um 180° in Richtung auf die dritte Rückseite des Faltobjekts 101 gefaltet, wodurch sich eine vierte Vorderseite 101C des
Faltobjekts 101 ergibt (siehe Fig. 10), die sich im wesentlichen aus den Vorderseiten der ersten und dritten Teilfläche A, C zusammensetzt. Die vierte Rückseite des Faltobjekts 101 wird durch die Rückseite der Quadrate 21a, 41a der zweiten und vierten Teilfläche B, D gebildet und durch Teile der Rückseiten der ersten und dritten Teilfläche A, C.
Ausgehend von dem Faltobjekt 101 aus Fig. 10 läßt sich durch weiteres Falten um die durch die Hypotenusen B1, D2; 82, D1 der zweiten und vierten Teilflächen B1 D gebildeten Faltachsen B1D2 und B2D1 (siehe Fig. 11, Faltvorgang 101d) der Ausgangszustand des Faltobjekts 101 wieder erreichen. Hierfür werden die beiden im wesentlichen die vordere vierte Fläche 101C bildenden ersten und dritten Teilflächen A, C um die genannten Faltachsen B1D2, B2D1 um 180° in Richtung auf die vierte hintere Fläche des Faltobjekts 101 gefaltet (siehe Fig. 11). Man erhält dann den in Fig. 12 dargestellten Faltzustand 101D des Faltobjekts, der mit dem Ausgangszustand 101, wie er in Fig. 4 dargestellt ist, identisch ist.
Die Faltschritte 101a - 101d lassen sich in der beschriebenen Reihenfolge beliebig oft wiederholen. Ferner können diese Faltschritte auch in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt werden.
Mit dem so mittels des erfindungsgemäßen Schnittbogens 100 hergestellten Faltobjekt 101 lassen sich Illustrationen beliebiger Art und für beliebige Zwecke durch die Möglichkeit der faltbaren Teilflächen A - D dynamisch darstellen, wodurch sich diktaktisch anspruchsvolle Sachverhalts interessant und verständlich präsentieren lassen. Wird das Faltobjekt 101 als Werbeträger verwendet, so wird vorteilhaft aufgrund der dynamischen Produktpräsentation eine verstärkte Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf das Produkt erzielt.

Claims (9)

Schutzansprüche
1. Schnittbogen (100) für ein Faltobjekt (101), der einstückig, im wesentlichen aus vier gleichen etwa entlang einer Reihe angeordneter Teilflächen (A, B, C, D), ausgebildet ist, wobei jede Teilfläche (A, B, C, D) zwei gleichschenklige rechtwinklige Dreiecke (2, 3; 22, 23; 32, 33; 42, 43) umfaßt, die an zwei gegenüberliegenden Seiten (A1, A2; B1, B2; C1, C2; D1, D2) eines Quadrats (1; 21; 31; 41), dessen Kantenlänge der Hypotenuse der Dreiecke entspricht, angeformt sind, und wobei zwei benachbarte Teilflächen (A, B, C, D) über jeweils ein Dreieck entlang einer Kathete (I, II, III) so miteinander verbunden sind, daß jeweils die Spitze des rechten Winkels eines Dreiecks (3, 32; 23, 42) einer Teilfläche (A; B) und der übernächsten Teilfläche (C; D) an derselben freien Kante des Quadrats (21; 31) der dazwischen liegenden Teilflächen (B; C) angrenzt.
2. Schnittbogen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnittbogen (100) aus Karton, Papier oder Kunststoff besteht.
3. Schnittbogen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hypotenusen (A1, A2, B1, B2, C1, C2, D1, D2) und die miteinander verbundenen Katheten (I, II, III) der Dreiecke (3, 22; 23, 32; 33, 42) als Faltkanten ausgebildet sind.
4. Schnittbogen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Faltkanten (A1, A2, Bt1 B2, C1, C2, D1, D2; I, II, III) perforiert ist.
5. Schnittbogen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Faltkanten (A1, A2, B1, B2, C1, C2, D1, D2, I, II, III) als Falz ausgebildet ist.
6. Faltobjekt (101) aus einem Schnittbogen (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die aufeinanderfolgend miteinander verbundenen Teilflächen als 1., 2., 3. und 4. Teilfläche (A, B, C, D) angesehen werden,
daß die erste Teilfläche und die dritte Teilfläche (A, C) jeweils um ihre mit der zweiten Teilfläche (B) gemeinsame Kathete (I1-Il) um 180° auf die Rückseite der zweiten Teilfläche (B) gefaltet sind,
daß die vierte Teilfläche (D) gegenüber der dritten Teilfläche (C) um die gemeinsame Kathete (III) um 180° in die Ebene der zweiten Teilfläche (B) gefaltet ist, und
daß die sich überdeckenden Flächen (4, 44a) des freiliegenden Dreiecks (2) der ersten Teilfläche (A) und des freiliegenden Dreiecks (43) der vierten Teilfläche (D) miteinander verbunden sind.
7. Faltobjekt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die sich überdekkenden Flächen (4, 44a) der freiliegenden Dreiecke (2, 43) miteinander verklebt sind.
8. Faltobjekt nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei benachbarte Teilflächen (A, B, C, D) an den miteinander nach der Faltung gemäß Anspruch 6 zur Deckung kommenden Bereichen (4a, 24; 24a, 34; 34a, 44) ihrer benachbarten Dreiecke (3, 22; 23, 32; 33, 42) miteinander verklebt sind.
9. Faltobjekt nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Teilflächen (A, B, C1 D) wenigstens teilweise bedruckt ist.
DE29806902U 1998-04-16 1998-04-16 Schnittbogen für ein Faltobjekt Expired - Lifetime DE29806902U1 (de)

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DE29806902U Expired - Lifetime DE29806902U1 (de) 1998-04-16 1998-04-16 Schnittbogen für ein Faltobjekt

Country Status (1)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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