DE29805335U1 - Glasaufnahme für Geschirrkörbe einer Haushalt-Geschirrspülmaschine - Google Patents
Glasaufnahme für Geschirrkörbe einer Haushalt-GeschirrspülmaschineInfo
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Description
Bosch-Siemens Hausgeräte<lnibft * ""&iacgr;^&bgr;&thgr; München, 24.03.98
Hochstraße 17
ZTP 98 P 3003
Ws/ck
Glasaufnahme für Geschirrkörbe einer Haushalt-Geschirrspülmaschine
Die Erfindung betrifft eine Glasaufnahme für Geschirrkörbe einer Haushalt-Geschirrspülmaschine,
wobei die Geschirrkörbe im wesentlichen senkrecht nach oben stehende, gegebenenfalls in einer Ebene geneigte Stacheln aufweisen.
Die eingangs genannten Stacheln eines Geschirrkorbes einer Haushalt-Geschirrspülmaschine
dienen zur Halterung von Tellern in dem Geschirrkorb und sind in ihrer Höhe begrenzt. Bei der Einordnung von schlanken, hohen Gefäßen wie Weizenbiergläser
oder Blumenvasen etc. ergibt sich durch die üblicherweise geringe Höhe der Stacheln,
d.h. durch die fehlende Führung derartiger Gefäße, die Gefahr des Umfallens oder
Aneinanderstoßens derartiger Gefäße während des Reinigungsprozesses und damit der Beschädigung dieser Gefäße und benachbarten Spülgutes.
Aus DE-94 08 459-U1 ist daher ein auf eine Stachel aufsteckbares Nachrüstteil bekannt,
mit dessen Hilfe schlanke, hohe Gefäße wie Weizenbiergläser oder Blumenvasen etc. gelagert werden können, bestehend aus einem langen Rohr, das an dem freien
Ende mit radial verteilten, radial vorstehenden und federnden Fingern ausgestattet
ist. Dieses rohrförmige Nachrüstteil weist aber wieder den oben für die Einordnung von
schlanken, hohen Gefäßen an sich beschriebenen Nachteil auf, nämlich das Rohr wird
auf dem kurzen und im Durchmesser sehr kleinen Korbstachel nicht so gut geführt,
daß ein Bewegen des Rohres mit dem darauf gestülpten schlanken, hohen Gefäß während des Reinigungsprozesses verhindert werden kann, so daß zwar ev. ein Umfallen
nicht mehr geschieht, aber ein Anstoßen benachbarter Gläser oder sonstigem Spülgutes und damit die Beschädigung des Gefäßes und benachbartem Spülgut nicht
verhindert wird. Auch ist die Herstellung eines solchen Teiles aufwendig und daher
teuer.
ztp98P3003
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, auf einfache Art und Weise eine
Glasaufnahme der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine Beschädigung von schlanken, hohen Gefäßen und benachbartem Spülgut sicher vermieden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Glasaufnahme in Benutzungslage
durch mehr als eine Stachel fixiert ist.
Dadurch, daß die Glasaufnahme in ihrer Benutzungslage durch mehr als eine Stachel,
d.h. durch wenigstens zwei Stacheln, fixiert und damit von wenigstens zwei Stacheln
geführt ist, ist ein Verrutschen oder Bewegen der Glasaufnahme und damit auch des
über diese gestülpten schlanken, hohen Gefäßes soweit als möglich ausgeschlossen.
Damit ist es mit der Erfindung gelungen, auf einfache Art und Weise einen Glashalter
der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem eine Beschädigung von schlanken,
hohen Gefäßen und benachbartem Spülgut sicher vermieden wird.
Weitere Merkmale der Erfindung und vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Durch die flache Form der Glasaufnahme läßt diese sich einfach und kostengünstig
herstellen.
Durch die Auflage des über die Glasaufnahme gestülpten schlanken, hohen Gefäßes
auf der Auflageschulter der Glasaufnahme wird eine direkte Auflage auf den Geschirrkorb
bildenden Streben vermieden, wodurch eine Beschädigung der schlanken, hohen Gefäße insbesondere an dem z.B. bei Trinkgläsern üblicherweise sehr stoßempfindlichen,
in Gebrauchslage oberen Rand und eine Lärmentwicklung sicher vermieden wird. Eine zusätzliche Sicherung der über die Glasaufnahme gestülpten schlanken,
hohen Gefäße wird durch die Vertiefung in der Auflageschulter der Glasaufnahme, in
der der in Gebrauchslage obere Rand der übergestülpten Gefäße aufgenommen wird, erreicht.
Durch das abgekröpfte, halbkreisförmige freie Ende der Glasaufnahme wird eine
Punktanlage an den über die Glasaufnahme gestülpten schlanken, hohen Gefäße erreicht,
was die Bildung von Trocknungsflecken an den Gefäßen soweit möglich verhindert.
·..*..;***· &zgr;&tgr;&rgr;98&Rgr;3003
Mit der Gestaltung wenigstens einer der Aufnahmen für die Stacheln mit einem länglichen
Querschnitt wird erreicht, daß die Glasaufnahme in Geschirrkörben mit unterschiedlichen
Abständen und/oder Neigungen der Stacheln eingesetzt werden kann.
Der nach innen abgesetzte Mittelteil der Glasaufnahme kann neben der Materialersparnis
auch zur Anbringung einer Beschriftung, z.B. eines Werbeschriftzuges dienen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
erläutert. Es zeigen
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Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen, im Spritzgießverfahren
hergestellten Glasaufnahme in Benutzungslage in einem nur teilweise dargestellten Geschirrkorb einer Haushalt-Geschirrspülmaschine,
Fig. 2 eine Unteransicht einer erfindungsgemäßen, im Spritzgießverfahren
hergestellten Glasaufnahme in vergrößerter Darstellungsweise,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen, im Blasverfahren hergestellten
Glasaufnahme in Benutzungslage in einem nur teilweise dargestellten Geschirrkorb einer Haushalt-Geschirrspülmaschine und
Fig. 4 eine Unteransicht einer erfindungsgemäßen, im Blasverfahren hergestellten
Glasaufnahme in vergrößerter Darstellungsweise.
Eine nicht näher erläuterte Haushalt-Geschirrspülmaschine der üblichen Art weist wenigstens
einen Geschirrkorb 1 auf, der üblicherweise aus einer mittels Drähten erstellten,
nicht näher beschriebenen Korbkonstruktion mit am Korbboden 2 längs und quer verlaufenden Bodendrähten 3 gebildet wird. An diesen Bodendrähten 3 sind üblicherweise
im wesentlichen senkrecht nach oben stehende, gegebenenfalls in einer Ebene geneigte Stacheln 4 befestigt, die zur Halterung von Tellern in dem Geschirrkorb 1
dienen, wobei die Teller zwischen den Stacheln 4 auf den Bodendrähten 3 aufliegend
angeordnet werden. Die Stacheln 4 sind in ihrer Höhe begrenzt und weisen ein freies
Ende 5 auf.
In der Fig. 1 und 3 ist eine erfindungsgemäße Glasaufnahme 10, 10' in ihrer Benutzungslage
gezeigt, in der sie erfindungsgemäß durch mehr als eine Stachel 4 fixiert ist, im gezeigten Ausführungsbeispiel, über ein freies Ende 5 einer Stachel 4 gestülpt ist
und die direkt anschließende Stachel 4 wenigstens teilweise umgreift.
.* u:.4.: : *.. *···:": ztp98P3003
♦·
Die erfindungsgemäße Glasaufnahme 10, 10' dient der Einordnung von nicht dargestellten,
schlanken, hohen Gefäßen wie Weizenbiergläser oder Blumenvasen etc. und
vermeidet die bei der Einordnung derartiger Gefäße direkt auf oder zwischen den Stachel
durch die geringe Höhe der Stacheln 4, d.h. durch die fehlende Führung derartiger
Gefäße, entstehende Gefahr des Umfallens oder Aneinanderstoßens derartiger Gefäße während des Reinigungsprozesses und damit der Beschädigung dieser Gefäße
und benachbarten Spülgutes.
Die erfindungsgemäße Glasaufnahme 10, 10' ist als flaches Teil ausgebildet, wie am
besten der Fig. 2 und 4 zu entnehmen ist. Durch die flache Form der Glasaufnahme
10, 10' läßt diese sich einfach und kostengünstig herstellen.
Die erfindungsgemäße Glasaufnahme 10, 10' weist eine Auflageschulter 16, 16' auf, in
der eine Vertiefung 17, 17' angeordnet ist. Durch die Auflage eines nicht dargestellten,
über die Glasaufnahme 10, 10' gestülpten schlanken, hohen Gefäßes auf dieser Auflageschulter
16, 16' wird eine direkte Auflage auf den Bodendrähten 3 des Korbbodens
2 des Geschirrkorbes 1 vermieden, wodurch eine Beschädigung der schlanken, hohen
Gefäße insbesondere an dem z.B. bei Trinkgläsern üblicherweise sehr stoßempfindlichen,
in Gebrauchslage oberen Rand und eine Lärmentwicklung sicher vermieden wird. Eine zusätzliche Sicherung der über die Glasaufnahme 10, 10' gestülpten
schlanken, hohen Gefäße wird durch die Vertiefung 17, 17' in der Auflageschulter 16,
16', in der der in Gebrauchslage obere Rand der übergestülpten Gefäße aufgenommen
wird, erreicht.
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An ihrem freien Ende 11, 11' ist die Glasaufnahme 10, 10' halbkreisförmig ausgebildet,
wobei das freie Ende 11, 1&Ggr; der Glasaufnahme 10, 10' gekröpft ist. Durch das abgekröpfte,
halbkreisförmige freie Ende 11, 11' der Glasaufnahme 10, 10' wird eine Punktanlage
an den über die Glasaufnahme 10, 10' gestülpten schlanken, hohen Gefäße erreicht,
was die Bildung von Trocknungsflecken an den Gefäßen soweit möglich verhindert. Durch die bei beiden gezeigten Ausführungsformen auf der Kröpfung angeordnete
halbkugelförmige Erhöhung 22, 22' wird eine noch begrenztere Punktanlage erreicht.
An ihrem dem halbkreisförmigen Ende 11, 11' entgegengesetzten Ende 12, 12' weist
die Glasaufnahme 10, 10" erfindungsgemäß mehr als eine Aufnahme 13, 13', 14, 14'
für Stacheln 4, im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei parallel verlaufende Aufnahmen
13, 13', 14, 14' auf, wovon die rechte Aufnahme 14, 14' einen länglichen Querschnitt
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hat, wodurch die Glasaufnahme 10, 10' in Geschirrkörben 1 mit unterschiedlichsten
Abständen und/oder Neigungen der Stacheln 4 eingesetzt werden kann.
Die Glasaufnahme 10, 10' weist erfindungsgemäß einen abgesetzten Mittelteil 15, 15'
auf, der im gezeigten Ausführungsbeispiel nach innen abgesetzt ist und sich bis zu
dem freien Ende 11, 11' der Glasaufnahme 10, 10' erstreckt. Dieser Mittelteil 15, 15'
kann beschriftet werden, z.B. mit einem Werbeschriftzug, wobei der Schriftzug erhaben
im gleichen Material wie die Glasaufnahme 10, 10' oder mit Farbe aufgebracht sein kann.
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Die Glasaufnahme 10, 10" im gezeigten Ausführungsbeispiel weist eine Gesamtlänge
L von etwa 150 mm auf.
Die Glasaufnahme 10, 10' ist einstückig aus Kunststoff hergestellt.
In Fig. 1 und 2 wird eine im Spritzgußverfahren hergestellte Glasaufnahme 10 gezeigt,
die in dem in Benutzungslage oberhalb der Aufnahmeschulter 16 liegenden Teil den
Querschitt eines Doppel-T's aufweist. Im Mittelteil 15 des Doppel-T-förmigen Teiles
weist die Glasaufnahme 10 eine sich entlang einer der Längsseiten des Doppel-T's
erstreckende Öffnung, die der oberen Teil der Aufnahme 13 für eine Stachel 4 ist, auf,
wobei auf beiden Seiten des Mittelteiles je eine, in einem Abstand a angeordnete, die
Öffnung 13 überdeckende Haltelasche 18, 19 angeordnet ist. Im Bereich der Auflageschulter
16 weist die Glasaufnahme 10 eine geschlossene Vierkantrohrform auf, die sich auf der in der Fig. 1 rechten Seite mit vorragenden Seitenwänden 20 fortsetzt, deren
in Benutzungslage oberer Rand die Auflageschulter 16 mit der Vertiefung 17 bildet
und zwischen denen, wie am besten in Fig. 2 zu sehen ist, die längliche Aufnahme 14
für eine Stachel 4 gebildet wird.
In Fig. 3 und 4 wird eine im Blasverfahren hergestellte Glasaufnahme 10' gezeigt, die
in dem in Benutzungslage oberhalb der Aufnahmeschulter 16 liegenden Teil eine geschlossene
Vierkantrohrform mit erhöhten Seitenwänden aufweist. Im Bereich der
Auflageschulter 16' weist die im Blasverfahren hergestellte Glasaufnahme 10', wie am
besten in Fig. 4 zu sehen ist, eine geschlossene Vierkantrohrform ohne erhöhte Seitenwänden
auf. Die Aufnahme 14' für die weitere Stachel 4 wird von Durchbrüchen 18',
19' in den Stirnwänden 20', 21' gebildet, von denen die in Benutzungslage obere
Stirnwand 20' die Auflageschulter 16' mit Vertiefung 17" bildet.
.· ·*:-6·-: :. :· "·:..* &zgr;&tgr;&rgr;98&Rgr;3003
Dadurch, daß die Glasaufnahme 10, 10' durch mehr als eine Stachel 4, d.h. von wenigstens
zwei Stacheln 4, fixiert wird und damit von zwei Stacheln 4 geführt ist, ist ein
Verrutschen oder Bewegen der Glasaufnahme 10, 10' und damit des über diese gestülpten
schlanken, hohen Gefäßes soweit als möglich ausgeschlossen. Damit ist es mit der Erfindung gelungen, auf einfache Art und Weise einen Glashalter 10, 10' der
eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem eine Beschädigung von schlanken, hohen
Gefäßen und benachbartem Spülgut sicher vermieden wird.
Claims (21)
1. Glasaufnahme für Geschirrkörbe einer Haushalt-Geschirrspülmaschine, wobei
die Geschirrkörbe im wesentlichen senkrecht nach oben stehende, gegebenenfalls in einer Ebene geneigte Stacheln aufweisen, dadurch gekennzeichnet
,daß die Glasaufnahme (10, 10') in Benutzungslage
durch mehr als eine Stachel (4) fixiert ist.
2. Glasaufnahme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasaufnahme
(10, 10') in Benutzungslage über ein freies Ende (5) einer Stachel (4)
gestülpt ist und eine benachbarte Stachel (4) wenigstens teilweise umgreift.
3. Glasaufnahme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Glasaufnahme (10, 10') in Benutzungslage über ein freies Ende (5) einer Stachel
(4) gestülpt ist und die direkt anschließende Stachel (4) wenigstens teilweise umgreift.
4. Glasaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasaufnahme (10, 10') als flaches Teil ausgebildet ist.
5. Giasaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasaufnahme (10, 10') eine Auflageschulter (16,16') aufweist.
6. Glasaufnahme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageschulter
(16, 16') eine Vertiefung (17,17") aufweist.
7. Glasaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasaufnahme (10, 10') ein halbkreisförmiges freien Ende (11, 11')
aufweist.
8. Glasaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das freie Ende (11,11') der Glasaufnahme (10,10') gekröpft ist.
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9. Glasaufnahme nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das freie
Ende (11, 11') der Glasaufnahme (10, 10') auf der Kröpfung eine halbkugelförmige
Erhöhung (22, 22') aufweist.
10. Glasaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasaufnahme (10, 10') an seinem dem halbkreisförmigen Ende (11,
11') entgegengesetzten Ende (12, 12') mehr als eine Aufnahme (13, 13', 14, 14') für Stacheln (4) aufweist.
11. Glasaufnahme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasaufnahme
(10, 10') an seinem dem halbkreisförmigen Ende (11, 11') entgegengesetzten
Ende (12, 12') zwei parallel verlaufende Aufnahmen (13, 13', 14, 14')
aufweist.
12. Glasaufnahme nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine der Aufnahmen (14, 14") einen länglichen Querschnitt aufweist.
13. Glasaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasaufnahme (10, 10') einen abgesetzten Mittelteil (15, 15') aufweist.
14. Glasaufnahme nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelteil
(15, 15') der Glasaufnahme (10, 10') nach innen abgesetzt ist und sich bis
zu dem freien Ende (11,11') der Glasaufnahme (10, 10') erstreckt.
15. Glasaufnahme nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Glasaufnahme (10, 10') einstückig aus Kunststoff hergestellt ist.
16. Glasaufnahme nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasaufnahme
(10) im Spritzgußverfahren hergestellt ist.
17. Glasaufnahme nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasaufnahme
(10) in dem in Benutzungslage oberhalb der Aufnahmeschulter (16) liegenden Teil einen Querschitt eines Doppel-Ps aufweist und im Mittelteil (15)
der Doppel-T-Form eine sich entlang einer der Längsseiten des Doppel-T's
erstreckende Öffnung (13) für eine Stachel (4) aufweist, wobei auf beiden Seiten des Mittelteiles (15) je eine, in einem Abstand (a) angeordnete, die Öffnung
(13) überdeckende Haltelasche (18, 19) angeordnet ist.
···.· ..·'..· ZTP 98 P 3003
18. Glasaufnahme nach Anspruch 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Glasaufnahme (10) im Bereich der Auflageschulter (16) eine geschlossene Vierkantrohrform mit vorragenden Seitenwänden (20) aufweist, wobei deren in
Benutzungslage oberer Rand die Auflageschulter (16) mit der Vertiefung (17) bildet und zwischen denen die längliche Aufnahme (14) für eine Stachel 4 gebildet
wird.
19. Glasaufnahme nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasaufnahme
(10') im Blasverfahren hergestellt ist.
20. Glasaufnahme nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasaufnahme
(10') in dem in Benutzungslage oberhalb der Aufnahmeschulter (16') liegenden Teil eine geschlossene Vierkantrohrform mit erhöhten Seitenwänden
aufweist.
21. Glasaufnahme nach Anspruch 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Glasaufnahme (10') im Bereich der Auflageschulter (16") eine geschlossene
Vierkantrohrform ohne erhöhte Seitenwänden aufweist, wobei deren in Benutzungslage
obere Stirnwand (20') die Auflageschulter (16') mit der Vertiefung (171) bildet und die Aufnahme (14) für die weitere Stachel (4) von Durchbrüchen
(181, 19') in den Stirnwänden (20', 21') gebildet wird.
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Legal Events
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980910 |
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R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: BSH BOSCH UND SIEMENS HAUSGERAETE GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: BOSCH-SIEMENS HAUSGERAETE GMBH, 81669 MUENCHEN, DE Effective date: 19990427 |
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R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010706 |
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R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20040510 |
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Effective date: 20060413 |
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R071 | Expiry of right |