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DE29721726U1 - Laborschrank - Google Patents

Laborschrank

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Publication number
DE29721726U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking device
door
actuating element
laboratory cabinet
laboratory
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE29721726U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Asecos De GmbH
Original Assignee
Wrt Laborbau & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8049689&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE29721726(U1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Wrt Laborbau & Co KG GmbH filed Critical Wrt Laborbau & Co KG GmbH
Priority to DE29721726U priority Critical patent/DE29721726U1/de
Publication of DE29721726U1 publication Critical patent/DE29721726U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Ceased legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05FDEVICES FOR MOVING WINGS INTO OPEN OR CLOSED POSITION; CHECKS FOR WINGS; WING FITTINGS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, CONCERNED WITH THE FUNCTIONING OF THE WING
    • E05F1/00Closers or openers for wings, not otherwise provided for in this subclass
    • E05F1/002Closers or openers for wings, not otherwise provided for in this subclass controlled by automatically acting means
    • E05F1/006Closers or openers for wings, not otherwise provided for in this subclass controlled by automatically acting means by emergency conditions, e.g. fire
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L1/00Enclosures; Chambers
    • B01L1/50Enclosures; Chambers for storing hazardous materials in the laboratory, e.g. cupboards, waste containers
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/10Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
    • E05B65/104Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors actuated in response to heat, e.g. with fusible element, bimetal, memory shape or swelling material
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2201/00Constructional elements; Accessories therefor
    • E05Y2201/40Motors; Magnets; Springs; Weights; Accessories therefor
    • E05Y2201/404Function thereof
    • E05Y2201/41Function thereof for closing
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2900/00Application of doors, windows, wings or fittings thereof
    • E05Y2900/20Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets
    • E05Y2900/21Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets for safety cabinets

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  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Sampling And Sample Adjustment (AREA)

Description

Gleise & (p
Patentanwälte
Dr.jur. Alf-Olav Gleiss, Dipl.-Ing. Rainer Große, Dipl.-Ing. * Dr. Frhr. v. Uexküll, Dipl.-Chem. Dr. Andreas Schrei!, Dipl.-Biol.
European Patent Attorneys
European Trademark Attorneys 70469 STUTTGART MAYBACHSTRASSE 6A Telefon: (0711) 8145 55
Telefax: (0711) 81 30 32
Telex: 72 27 72 jurad
e-mail: jurapat@aoi.com
*22609 HAMBURG KÖNIGGRÄTZSTRASSE 8 Telefon: (040) 80 33 97
Telefax: (040) 80 52 47
In Zusammenarbeit mit: Patentanwalt Dipl.-Ing. Henry Schneider, Berlin
Gebrauchsmusteranmeldung
Laborschrank
wrt-Laborbau GmbH & Co. KG Schützenweg 5
48703 STADTLOHN
14218 GR-jk-cb
5. Dezember 1997
Gleiss & Große
Patentanwälte
Stuttgart Hamburg
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Laborschrank mit einem Schrankkorpus, einer zu öffnenden sowie schließbaren Tür oder dergleichen, einer mit der Tür zusammenwirkenden Schließvorrichtung und einer Feststellvorrichtung, die eine beim überschreiten einer vorgegebenen Temperatur ansprechende Auslöseeinrichtung für eine automatische, stromlose Türschließung mittels der Schließvorrichtung aufweist.
Laborschränke der eingangs genannten Art sind bekannt. In ihnen werden Lösungsmittel oder andere, leicht entzündliche Chemikalien gelagert. Die Laborschränke müssen daher bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen. Die Türen oder dergleichen, insbesondere auch als Auszüge bezeichnete Schubladen, müssen im Brandfall, also eine vorgegebene Temperatur überschritten ist, selbsttätig schließen, damit die Lösungsmittel vor der Feuereinwirkung geschützt sind. Die bekannten Laborschränke weisen deshalb einen Türschließer auf, der mit der Tür gekoppelt ist, so daß die Tür zwar zu öffnen ist, jedoch nicht selbsthaltend geöffnet bleibt. Um ein einfaches Entnehmen von Lösungsmittelbehältern aus dem Laborschrank sicherzustellen, ist bei den bekannten Laborschränken eine Feststellvorrichtung vorgesehen, die die Tür in Öff-
5. Dezember 1997
nungsstellung arretiert. Damit im Brandfall die Tür dennoch automatisch geschlossen werden kann, ist eine Auslösevorrichtung vorgesehen, die die Feststellvorrichtung entriegelt.
Nachteilig ist hierbei, daß die Schließvorrichtung bei jedem öffnen der Tür vorgespannt werden muß. Da im Brandfall die Tür jedoch sicher geschlossen werden muß, ist die Schließvorrichtung derart stark mit einer Feder belastet, daß zum öffnen der Tür große Kräfte angewandt werden müssen, die von manchen Personen nur schwer aufgebracht werden können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Laborschrank der eingangs genannten Art anzugeben, der den Sicherheitsanforderungen entspricht und dennoch eine leichte Bedienbarkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Feststellvorrichtung vorgesehen ist, die unterhalb einer vorgegebenen Temperatur (zweiter Betriebszustand) die Schließvorrichtung in Offenstellung hält und daß die Tür zur Schließvorrichtung im zweiten Betriebszustand einen öffnungsfreigang derart aufweist, daß sie von der Schließvorrichtung entkuppelt ist. Mit anderen Worten: Die Feststellvorrichtung hält im zweiten Betriebszustand die Schließvorrichtung in einem vorgespannten Zustand, der eine Bereitschaftsstellung der Schließvorrichtung darstellt. Die Schließvorrichtung wird zum Beispiel beim Aufstellen des Laborschranks durch das erste Öffnen der Tür in die vorgespannte Position, also in die Bereitschaftsstellung gebracht und durch die Feststellvorrichtung
arretiert. Dadurch ist die Tür durch den Öffnungsfreigang frei bewegbar zu schließen oder zu öffnen, da die Schließvorrichtung von der Tür entkuppelt ist. Es ist also beim erfindungsgemäßen Laborschrank möglich, die Tür -nachdem die Schließvorrichtung vorgespannt wurde- ohne besonders großen Kraftaufwand zu öffnen oder zu schließen. Da die Schließvorrichtung von der Tür entkuppelt ist, bleibt die Tür stets in der vom Benutzer gewünschten Stellung, so daß eine einfache, kraftschonende Handhabung gewährleistet ist.
Durch die der Feststellvorrichtung zugeordnete Auslöseeinrichtung ist im Brandfall dennoch gewährleistet, daß die Tür -sofern diese geöffnet ist- sicher geschlossen wird. Steigt also die Umgebungstemperatur über die vorgegebene Auslösetemperatur (erster Betriebszustand), so entriegelt die Auslöseeinrichtung die Feststelleinrichtung. Die Schließvorrichtung wird dadurch freigegebenen und bewegt sich aus ihrer Offenstellung in ihre Schließposition (Ausgangsstellung) zurück und schließt dabei die Tür. Mithin ist ein Laborschrank geschaffen, dessen Tür im Normalzustand, also wenn kein Brandfall vorliegt, leicht geöffnet und geschlossen werden kann, da beim Öffnen nicht jedes Mal die Schließkraft der Schließvorrichtung überwunden werden muß. Zudem genügt der erfindungsgemäße Laborschrank den Sicherheitsanforderungen, so daß bei Feuereinwirkung eine offenstehende Tür automatisch und stromlos mit Hilfe der Schließvorrichtung geschlossen wird. In den Ansprüchen der vorliegenden Anmeldung werden die Worte "Tür oder dergleichen" verwendet. Es liegt im Rahmen der Er-
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findung, wenn an Stelle der Tür ein anderes Element des Schrankes mit den erfindungsgemäßen Mitteln ausgestattet beziehungsweise beaufschlagt ist. An Stelle einer Tür kann beispielsweise daher auch ein Schubfach oder ein Auszug oder dergleichen zum Einsatz kommen.
In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Schließvorrichtung ein Betätigungselement aufweist, welches über den Öffnungsfreigang mit einem Gegenelement zusammenwirkt, das an der Tür befestigt ist. Dieses Betätigungselement ist also mit dem an der Tür befestigten Gegenelement nicht fest gekuppelt, sondern das Gegenelement hintergreift lediglich das Betätigungselement. Dadurch kann über das Gegenelement beim ersten öffnen der Tür die Schließvorrichtung in die vorstehend erwähnte Bereitschaftsstellung gebracht werden. Ist diese erreicht, kann die Tür geschlossen werden, ohne dabei das Betätigungselement mitzufuhren, da es einerseits durch die Feststellvorrichtung gehalten wird und andererseits die Entkupplung vom Gegenelement gewährleistet ist. Der Hintergriff des Gegenelements bleibt jedoch erhalten. Es ist -in einer Weiterbildung der Erfindung- vorgesehen, daß der Öffnungsfreigang von dem Abstand zwischen dem Betätigungselement und dem Gegenelement gebildet ist. Dieser Abstand ist abhängig von der Stellung der Schließvorrichtung. Befindet sich die Schließvorrichtung in ihrer Bereitschaftsstellung und ist die Tür geschlossen, so liegt der maximal mögliche Abstand zwischen dem Betätigungselement und dem Gegenelement vor. Mithin ist der Öffnungsfreigang hier maximal. Befindet sich die Schließvorrichtung
in Bereitschaftsstellung und die Tür in Offenstellung, so kann das Gegenelement das Betätigungselement berühren. Mithin ist in dieser Betriebsstellung der Abstand und somit der Öffnungsfreigang minimal. Daraus läßt sich erkennen, daß der Öffnungsfreigang je nach öffnungswinkel der Tür variiert, sofern die Schließvorrichtung ihre Bereitschaftsposition einnimmt, also auch in Offenstellung ist. Der Öffnungsfreigang liegt mithin nicht vor, wenn die Schließvorrichtung noch nicht in ihre Bereitschaftsposition gebracht wurde. Bei geschlossener Tür ist somit der Öffnungsfreigang zwischen dem Betätigungselement und dem Gegenelement nahezu null.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Auslöseeinrichtung ein Schmelzelement oder ein Bimetallelement aufweist. Damit wird das eingangs erwähnte temperaturabhängige Ansprechen der Auslöseeinrichtung gewährleistet. Weist die Auslöseeinrichtung ein Bimetallelement auf, kann beispielsweise bei einem Prüfvorgang das sichere Auslösen der Feststellvorrichtung überprüft werden. Anschließend kann die Schließvorrichtung wieder in ihre Bereitschaftsstellung gebracht werden, in der dann die Schließvorrichtung von der Feststellvorrichtung wieder gehalten wird. Das heißt, daß -im Gegensatz zum Schmelzelement- das Bimetallelement nicht ausgetauscht werden muß. Es wird also bei einem Auslösevorgang nicht zerstört und kann daher quasi wieder verwendet werden.
In bevorzugter Ausführungsform weist die Schließvorrichtung ein Federelement zum Aufbringen der Schließkraft auf. Das Federelement kann hierbei
durch eine Feder, insbesondere durch eine Spiralfeder, oder durch ein Gasdruckelement gebildet werden. Das Federelement wirkt auf das Betätigungselement der Schließvorrichtung, so daß in Bereitschaftsstellung die notwendige Schließkraft quasi gespeichert ist. Beim Ansprechen der Auslöseeinrichtung wird diese Schließkraft freigegeben, die die Tür oder den Auszug sicher schließt.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Tür von einer Hilfsschließvorrichtung beaufschlagt wird. Die Hilfsschließvorrichtung weist gegenüber der Schließvorrichtung eine sehr viel kleinere Schließkraft auf. Diese Hilfsschließvorrichtung kann permanent auf die Tür wirken, so daß diese nach dem Öffnen nicht dauernd offen steht, sondern sanft geschlossen wird. Ein Offenhalten der Tür zur Entnahme eines Lösungsmittelgefäßes ist dennoch leicht möglich.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen .
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figuren ein erstes Ausführungsbeispiel eines La-1 bis 3 borschranks in verschiedenen Ansichten und
Figuren ein zweites Ausführungsbeispiel eines La-4 bis 6 borschranks in verschiedenen Ansichten.
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In Figur 1 ist ein Laborschrank 1 dargestellt, der einen Schrankkorpus 2 aufweist. Dieser umfaßt Seitenwände 3 und 3' , einen Boden 4 und einen Deckel 5. Ferner weist der Schrankkorpus 2 eine Rückwand 6 auf. Die den Schrankkorpus 2 bildenden Wände sind doppelwandig ausgeführt, so daß zwischen ihnen ein vorzugsweise hitzebeständiges beziehungsweise hitzeabweisendes Material zu liegen kommt. Um das Innere des Laborschranks zu belüften, kann ein Abzugsanschluß am Schrankkorpus 2 vorgesehen sein.
Der Laborschrank 1 weist im ersten Ausführungsbeispiel -gemäß Figuren 1 bis 3- eine auch als Auszug bezeichnete Schublade 8 auf. Diese ist an ihren Seitenwänden jeweils in einer Führung 9 gelagert, so daß die Schublade 8 aus dem Laborschrank 1 herausgezogen und eingeschoben werden kann. Die Schublade 8 weist eine Blende 10 (Figur 2) auf, die bei vollständig eingeschobener Schublade 8 den offenen Schrankkorpus 2 verschließt. Die Blende 10 ist ebenfalls doppelwandig ausgeführt und enthält vorzugsweise das hitzeabweisende beziehungsweise hitzebeständige Material 7.
Unterhalb der Schublade 8, also zwischen ihrer Unterseite 11 und der Innenwandung des Bodens 4 ist ein Freiraum 12 gebildet. In diesem ist eine Schließvorrichtung 13 angeordnet. Sie weist ein Gehäuse 14 auf, in dem ein Federelement (nicht dargestellt) , insbesondere eine Spiralfeder, angeordnet ist. Dieses wirkt auf ein schwenkbeweglich im Gehäuse 14 gelagertes Betätigungselement 15. Dieses weist eine Schwenkachse 16 auf, die mit dem Federelement zum Aufbringen einer Schließkraft zusammen-
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wirkt. An der Schwenkachse 16 ist mit seinem einen Ende ein Hebelarm 17 befestigt beziehungsweise einstückig mit der Schwenkachse 16 ausgebildet. Er verläuft im wesentlichen parallel zur Unterseite 11 der Schublade 8. An seinem anderen Ende weist der Hebelarm 17 ein zylinderförmiges Endstück 18 auf, dessen Längsachse im wesentlichen senkrecht zur Mittelachse des Hebelarms 17 verläuft. Das Endstück 18 kann insbesondere als gelagerte Rolle ausgebildet sein. Dieses Endstück 18 wirkt beim ersten Öffnen der Schublade 8 mit einem Gegenelement 19 zusammen, das als gerades Blech ausgebildet ist, welches rechtwinklig zur Unterseite 11 verläuft und in den Freiraum 12 hineinragt. Das Gegenelement 19 ist -in Draufsicht gemäß Figur 3- am hinteren Ende der Schublade 8 angeordnet.
Gemäß Figur 2 befindet sich die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise ihr Gehäuse 14 etwa in der Mitte des Bodens 4, jedoch in unmittelbarer Nähe zur Seitenwand 3' (Figur 1). Somit ist das Betätigungselement 15 in einem Bereich 2 0 gegen die Kraft des Federelements verschwenkbar. In Figur 2 befindet sich das Betätigungselement 15 in entspannter Stellung. Beim ersten Öffnen der Schublade 8 trifft das Gegenelement 19 auf das Endstück 18, wodurch das Betätigungselement 15 um seine Schwenkachse 16 bewegt wird, und zwar bis die Schublade 8 in Offenstellung gebracht ist. Ist diese Stellung erreicht, tritt das Betätigungselement 15 mit einer Feststelleinrichtung 21' in Verbindung. Diese weist einen nach unten schwenkbaren Hebel 22 auf, der an seinem einen Ende eine Rastnase 2 3 aufweist. Ist das Betätigungselement 15 bei geöffneter Schublade 8 ver-
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schwenkt, so tritt der Hebelarm 17 hinter die Rastnase 23, so daß das Betätigungselement 15 in vorgespannter Stellung (zweiter Betriebszustand), also in Bereitschaftsstellung oder Offenstellung arretiert wird.
In Figur 3 ist strichpunktiert diese Bereitschaftsstellung des Betätigungselements 15 dargestellt. Es ist ersichtlich, daß die am Boden 4 angeordnete Feststelleinrichtung 21' mit ihrem Hebel 22 beziehungsweise mit der Rastnase 23 das Betätigungselement 15 in Offenstellung, also in Bereitschaftsstellung hält. Die Feststelleinrichtung 21' ist -wie bereits erwähnt- am Schrankkorpus1 2 befestigt und zwar nahe einer Öffnung des Laborschranks 1.
In Figur 3 ist weiterhin gestrichelt das Betätigungselement 15 in seiner nicht vorgespannten Position bei vollständig eingeschobener Schublade 8 dargestellt. Hier wird besonders deutlich, daß bei einem Herausziehen der Schublade 8 gemäß Pfeilrichtung 24 das Gegenelement 19 das Betätigungselement 15 mitführt, bis es seine strichpunktiert dargestellte Position, also seine Bereichtschaftsstellung erreicht. Die Schublade 8 kann nun wieder geschlossen, also in den Schrankkorpus 2 eingeschoben werden, ohne daß sich dabei die Schließvorrichtung 13 wieder entspannt. Das heißt, das Betätigungselement 15 bleibt in der strichpunktiert dargestellten Position. Da -von der Blende 10 aus gesehen- das Gegenelement 19 das Betätigungselement 15 lediglich hintergreift, ist keine feste Kupplung zwischen dem Gegenelement 19 und dem Betätigungselement 15 gegeben. Mithin wird bei vorgespannter Schiießvorrich-
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tung 13 (zweiter Betriebszustand) zwischen dem Betätigungselement 15 und dem Gegenelement 19 ein öffnungsfreigang 25 gebildet, der je nach Einschubtiefe der Schublade 8 variiert. Das heißt, ist die Schublade 8 vollständig herausgezogen, ist der Öffnungsfreigang 25 nahezu null, wie dies bei der strichpunktierten Darstellung des Betätigungselements 15 und des Gegenelements 19 gegeben ist. Bei vollständig eingeschobener Schublade 8 liegt mithin der maximal mögliche Öffnungsfreigang 25 vor. Mit anderen Worten: Vom strichpunktiert dargestellten Betätigungselement 15 zum gestrichelt dargestellten Gegenelement 19 ist der Abstand maximal, wobei jedoch in allen Stellungen der Schublade ein Hintergriff des Gegenelements 19 an dem Betätigungselement 15 vorliegt.
Damit im Brandfall ein Auslösen der Feststelleinrichtung 21' möglich ist, weist diese eine Auslöseeinrichtung 21 auf, die ein Schmelzelement oder ein Bimetallelement besitzt. Es ist also beim Überschreiten einer vorgegebenen Temperatur (erster Betriebszustand) , beispielsweise von 7O0C, gewährleistet, daß die Auslöseeinrichtung 21 das Betätigungselement 15 freigibt, indem der Hebel 22 nach unten verschwenkt wird. Dies ist einerseits dadurch möglich, daß der Hebel 22 zumindest bereichsweise aus Bimetall 26 besteht, so daß bei der vorgegebenen Temperatur der Hebel 2 2 quasi nach unten gebogen wird. Es ist jedoch auch möglich, daß der Hebel 22 durch das Ansprechen des Bimetallelements von der Auslöseeinrichtung 21 abgekoppelt beziehungsweise von ihr getrennt wird, so daß dadurch das Betätigungselement 15 freigegeben wird. Ist ein
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Schmelzelement (nicht dargestellt) vorgesehen, so kann der Hebel beispielsweise federbelastet sein, jedoch in der in Figur 2 dargestellten -waagerechten- Stellung durch das Schmelzelement gehalten werden. Beim Auslösen des Schmelzelements zieht die Feder den Hebel 22 nach unten, so daß auch hier eine Freigabe des Betätigungselements 15 erfolgt. In diesem ersten Betriebszustand, bei dem die Schließvorrichtung 13 in Bereitschaftsstellung ist und im Brandfall die Umgebungstemperatur die vorgegebene Temperatur überschreitet, wird das Betätigungselement 15 freigegeben. Die im Gehäuse 14 vorgesehene Feder wird entspannt, wodurch sich das Betätigungselement 15 aus der strichpunktiert dargestellten Stellung in die gestrichelt dargestellte Stellung bewegt und über das Gegenelement 19 die Schublade 8 sicher schließt.
In Figur 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Laborschranks 1 ■ in geschnittener Ansicht dargestellt. Der Schnitt verläuft parallel zu einer im folgenden lediglich als Tür 25 bezeichneten Drehtür. Der Laborschrank I1 weist einen Schrankkorpus 2 auf, der identisch zum Schrankkorpus 2 der Figuren 1 bis 3 ausgebildet ist. In der linken oberen Ecke des Schrankkorpus' 2 ist eine Schließvorrichtung 13' angeordnet, die ebenso wie die Schließvorrichtung 13 gemäß Figuren 1 bis 3 ausgebildet ist. Zusätzlich weist diese Schließvorrichtung 13' in ihrem Gehäuse 14 die Auslöseeinrichtung 21 und die Feststelleinrichtung 21' auf. Diese wirkt mit dem schwenkbar gelagerten Betätigungselement 15 zusammen, wie dies im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben wurde. Im folgenden soll daher lediglich
auf Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen eingegangen werden. Gleiche Teile in den Figuren 1 bis 6 sind daher mit denselben Bezugszeichen versehen. Insofern kann auf deren Beschreibung verwiesen werden.
Gemäß Figur 5 ist die Schließvorrichtung 13' an der offenen Seite des Schrankkorpus' 2 angeordnet. In Figur 5 ist das Betätigungselement 15 -im Gegensatz zu Figur 4- in seiner nicht vorgespannten Stellung gezeigt. Mit dem Betätigungselement 15 wirkt ein an der Schranktür angeordnetes Gegenelement 19 zusammen. Dieses erstreckt sich -bei geschlossener Tür 27- in den Schrankkorpus 2 in Richtung auf die Seitenwand 3 schräg hinein. Es wirkt mit dem Endstück 18 des Betätigungselements 15 zusammen. Mithin hintergreift das Gegenelement 19 das Endstück 18. Wird nun die Tür 27 geöffnet, das heißt um eine Drehachse 28 in Pfeilrichtung 29 bewegt, so wird das Betätigungselement 15 durch Mitnahme über das Gegenelement 19 um seine Schwenkachse 16 bewegt. Ist die in Figur 6 gezeigte Offenstellung der Tür 27 erreicht, befindet sich die Schließvorrichtung 13' in ihrer Bereitschaftsstellung. In der Bereitschaftsstellung wird das Betätigungselement 15 von der Feststelleinrichtung 21' gehalten. Mithin ist die Schließvorrichtung 13' vorgespannt, so daß bei ansprechender Auslöseeinrichtung 21 das vorgespannte Betätigungselement 15 freigegeben werden kann. Dadurch entspannt sich die Feder in der Schließvorrichtung 13! und das Betätigungselement 15 schwenkt unter Mitnahme des Gegenelements 19 in seine in Figur 5 dargestellte Position zurück. Mithin wird die Tür 27 sicher geschlossen.
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Befindet sich das Betätigungselement 15 in der in Figur 6 dargestellten Position, also in Bereitschaftsstellung, so kann die Tür 27 einfach geöffnet und geschlossen werden, da das Betätigungselement 15 von der Feststellvorrichtung 21' gehalten wird. Die Tür 27 verbleibt somit in der in Figur 6 dargestellten Offenstellung. Dadurch ist eine leichte und komfortable Entnahme von im Laborschrank 1' gelagerten Lösungsmitteln möglich. Beim Schließen (Pfeil 31) der Tür 27 wird diese durch ihre drehbare Lagerung in einer Scharniereinrichtung 30 beispielsweise in die gestrichelt dargestellte Position verbracht. Hier wird deutlich, daß auch bei diesem Ausführungsbeispiels des Laborschranks I1 zwischen dem vorgespannten Betätigungselement 15 und dem Gegenelement 19 ein Öffnungsfreigang 25 gebildet ist, da das Gegenelement 19 das Endstück 18 lediglich hintergreift. Es ist also auch hier keine feste Kupplung zwischen der Schließvorrichtung 13' beziehungsweise dem Betätigungselement 15 und der Tür 27 beziehungsweise dem Gegenelement 19 gegebenen. Der Öffnungsfreigang 2 3 ist -sofern das Betätigungselement 15 in der in Figur 6 dargestellten Bereitschaftsposition liegtbei geschlossener Tür 27 maximal. Ist die Tür -wie in Figur 6 dargestellt- vollständig geöffnet, so ist der Öffnungsfreigang 25 nahezu null.
Sofern der Wunsch besteht, daß die Tür 27 nicht in der Offenstellung verbleibt, sondern unabhängig von der Schließvorrichtung 13' geschlossen werden soll, so kann eine hier nicht dargestellte Hilfsschließvorrichtung vorgesehen sein, die jedoch eine
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wesentlich geringere Schließkraft als die Schließvorrichtung 13' aufbringt.
Mit Hilfe der Feststellvorrichtung 21' und der Auslöseeinrichtung 21 ist ein automatisches, stromloses Türschließen im Brandfall gewährleistet, wenn die Temperatur die vorgegebene Auslösetemperatur der Auslöseeinrichtung 21 übersteigt. Somit erfüllt der Laborschrank auch die Sicherheitsanforderungen, die in der DIN 12925 beziehungsweise TRbF 22 gefordert werden. Die sichere Funktionsweise der Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13' kann beispielsweise einmal jährlich geprüft werden. Dazu wird die Auslöseeinrichtung 21 einer Temperatur von beispielsweise 70°C ausgesetzt. Bei dieser Temperatur muß die Auslöseeinrichtung 21 ansprechen, so daß das Betätigungselement 15 über die Feststelleinrichtung 21' freigegeben wird. Nachdem ein Abkühlen der Auslöseeinrichtung 21 erfolgt ist, kann die Schließvorrichtung 13 und 13' durch Öffnen der Tür 27 beziehungsweise der Schublade 8 wieder vorgespannt werden, so daß anschließend ein leichtes Öffnen und Schließen der Tür 27 beziehungsweise der Schublade 8 möglich ist, ohne dabei das federbelastete Betätigungselement 15 dauernd mitzuführen.
Es kann vorgesehen sein, daß die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13', die Feststelleinrichtung 21' und/oder die Auslöseeinrichtung 21 außen am Laborschrank 1 beziehungsweise 1' angebracht werden, vorzugsweise unterhalb des Bodens 4, beispielsweise dann, wenn der Laborschrank 1 beziehungsweise 1' auf einem Sockel (nicht dargestellt) steht. Dadurch wird zwischen einem Fußboden und dem Boden 4 ein
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Freiraum gebildet, der dann die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13', die Feststelleinrichtung 21' und/oder die Auslöseeinrichtung 21 aufnimmt. Alternativ können die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13', die Feststell- und/oder Auslöseeinrichtung 21' beziehungsweise 21 auch auf dem Deckel 5, also außen am Schrankkorpus 2 des Laborschranks 1 beziehungsweise I1, angeordnet sein.

Claims (9)

Gleiss & Große Patentanwälte Stuttgart Hamburg Schutzanspräche
1. Laborschrank mit einem Schrankkorpus, einer zu öffnenden sowie schließbaren Tür oder dergleichen, einer mit der Tür zusammenwirkenden Schließvorrichtung und einer Feststellvorrichtung, die eine beim Überschreiten einer vorgegebenen Temperatur (erster Betriebszustand) ansprechende Auslöseeinrichtung für eine automatische, stromlose Türschließung mittels der Schließvorrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung (211) unterhalb der vorgegebenen Temperatur (zweiter Betriebszustand) die Schließvorrichtung (13,13') in Offenstellung hält und daß die Tür (27) zur Schließvorvorrichtung (13,13') im zweiten Betriebszustand einen Öffnungsfreigang (25) derart aufweist, daß sie von der Schließvorrichtung (13,13') entkuppelt ist.
2. Laborschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtung (13,13') ein Betätigungselement (15) aufweist, das über den Öffnungsfreigang (25) mit einem Gegenelement (19) zusammenwirkt, das an der Tür (27) befestigt ist.
3. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsfreigang (25) von dem Abstand zwischen dem Betätigungselement (15) und dem Gegenelement (19) gebildet ist.
14219GR-Jk-Cb
5. Dezember isst
4. Laborschrank nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (15) und das Gegenelement (19) eine Hintergriff stellung zueinander einnehmen.
5. Laborschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung (21) ein Schmelzelement oder ein Bimetallelement (26) aufweist.
6. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schließvorrichtung (13,13·) ein Federelement zum Aufbringen der Schließkraft aufweist.
7. Laborschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tür (27) von einer HiI f sschließvorrichtung beaufschlagt ist.
8. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtung (13;13'), die Feststelleinrichtung (21') und/oder die Auslöseeinrichtung (21) außen am Schrankkorpus (2) angeordnet sind.
9. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtung (13;13'), die Feststelleinrichtung (211) und/oder die Auslöseeinrichtung (21■) an einem Deckel (5) und/oder an einem Boden (4) des Schrankkorpus1 (2) angeordnet sind.
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