DE29721726U1 - Laborschrank - Google Patents
LaborschrankInfo
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- E05F1/006—Closers or openers for wings, not otherwise provided for in this subclass controlled by automatically acting means by emergency conditions, e.g. fire
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Description
Gleise & (p
Patentanwälte
Dr.jur. Alf-Olav Gleiss, Dipl.-Ing.
Rainer Große, Dipl.-Ing. * Dr. Frhr. v. Uexküll, Dipl.-Chem.
Dr. Andreas Schrei!, Dipl.-Biol.
European Patent Attorneys
European Trademark Attorneys 70469 STUTTGART MAYBACHSTRASSE 6A Telefon: (0711) 8145 55
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Telefax: (0711) 81 30 32
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e-mail: jurapat@aoi.com
*22609 HAMBURG KÖNIGGRÄTZSTRASSE 8 Telefon: (040) 80 33 97
Telefax: (040) 80 52 47
In Zusammenarbeit mit: Patentanwalt Dipl.-Ing. Henry Schneider, Berlin
Gebrauchsmusteranmeldung
Laborschrank
wrt-Laborbau GmbH & Co. KG Schützenweg 5
48703 STADTLOHN
14218 GR-jk-cb
5. Dezember 1997
5. Dezember 1997
Patentanwälte
Stuttgart Hamburg
Stuttgart Hamburg
Die Erfindung betrifft einen Laborschrank mit einem Schrankkorpus, einer zu öffnenden sowie schließbaren
Tür oder dergleichen, einer mit der Tür zusammenwirkenden Schließvorrichtung und einer Feststellvorrichtung,
die eine beim überschreiten einer vorgegebenen Temperatur ansprechende Auslöseeinrichtung
für eine automatische, stromlose Türschließung mittels der Schließvorrichtung aufweist.
Laborschränke der eingangs genannten Art sind bekannt. In ihnen werden Lösungsmittel oder andere,
leicht entzündliche Chemikalien gelagert. Die Laborschränke müssen daher bestimmten Sicherheitsanforderungen
genügen. Die Türen oder dergleichen, insbesondere auch als Auszüge bezeichnete Schubladen,
müssen im Brandfall, also eine vorgegebene Temperatur überschritten ist, selbsttätig
schließen, damit die Lösungsmittel vor der Feuereinwirkung geschützt sind. Die bekannten Laborschränke
weisen deshalb einen Türschließer auf, der mit der Tür gekoppelt ist, so daß die Tür zwar
zu öffnen ist, jedoch nicht selbsthaltend geöffnet bleibt. Um ein einfaches Entnehmen von Lösungsmittelbehältern
aus dem Laborschrank sicherzustellen, ist bei den bekannten Laborschränken eine Feststellvorrichtung
vorgesehen, die die Tür in Öff-
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nungsstellung arretiert. Damit im Brandfall die Tür dennoch automatisch geschlossen werden kann, ist
eine Auslösevorrichtung vorgesehen, die die Feststellvorrichtung entriegelt.
Nachteilig ist hierbei, daß die Schließvorrichtung bei jedem öffnen der Tür vorgespannt werden muß. Da
im Brandfall die Tür jedoch sicher geschlossen werden muß, ist die Schließvorrichtung derart stark
mit einer Feder belastet, daß zum öffnen der Tür große Kräfte angewandt werden müssen, die von manchen
Personen nur schwer aufgebracht werden können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Laborschrank der eingangs genannten Art anzugeben, der
den Sicherheitsanforderungen entspricht und dennoch eine leichte Bedienbarkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Feststellvorrichtung vorgesehen ist, die
unterhalb einer vorgegebenen Temperatur (zweiter Betriebszustand) die Schließvorrichtung in Offenstellung
hält und daß die Tür zur Schließvorrichtung im zweiten Betriebszustand einen öffnungsfreigang
derart aufweist, daß sie von der Schließvorrichtung entkuppelt ist. Mit anderen Worten: Die
Feststellvorrichtung hält im zweiten Betriebszustand die Schließvorrichtung in einem vorgespannten
Zustand, der eine Bereitschaftsstellung der Schließvorrichtung darstellt. Die Schließvorrichtung
wird zum Beispiel beim Aufstellen des Laborschranks durch das erste Öffnen der Tür in die vorgespannte
Position, also in die Bereitschaftsstellung gebracht und durch die Feststellvorrichtung
arretiert. Dadurch ist die Tür durch den Öffnungsfreigang frei bewegbar zu schließen oder zu öffnen,
da die Schließvorrichtung von der Tür entkuppelt ist. Es ist also beim erfindungsgemäßen Laborschrank
möglich, die Tür -nachdem die Schließvorrichtung vorgespannt wurde- ohne besonders großen
Kraftaufwand zu öffnen oder zu schließen. Da die Schließvorrichtung von der Tür entkuppelt ist,
bleibt die Tür stets in der vom Benutzer gewünschten Stellung, so daß eine einfache, kraftschonende
Handhabung gewährleistet ist.
Durch die der Feststellvorrichtung zugeordnete Auslöseeinrichtung ist im Brandfall dennoch gewährleistet,
daß die Tür -sofern diese geöffnet ist- sicher geschlossen wird. Steigt also die Umgebungstemperatur
über die vorgegebene Auslösetemperatur (erster Betriebszustand), so entriegelt die Auslöseeinrichtung
die Feststelleinrichtung. Die Schließvorrichtung wird dadurch freigegebenen und bewegt sich aus ihrer Offenstellung in ihre
Schließposition (Ausgangsstellung) zurück und schließt dabei die Tür. Mithin ist ein Laborschrank
geschaffen, dessen Tür im Normalzustand, also wenn kein Brandfall vorliegt, leicht geöffnet und geschlossen
werden kann, da beim Öffnen nicht jedes Mal die Schließkraft der Schließvorrichtung überwunden
werden muß. Zudem genügt der erfindungsgemäße Laborschrank den Sicherheitsanforderungen, so
daß bei Feuereinwirkung eine offenstehende Tür automatisch
und stromlos mit Hilfe der Schließvorrichtung geschlossen wird. In den Ansprüchen der
vorliegenden Anmeldung werden die Worte "Tür oder dergleichen" verwendet. Es liegt im Rahmen der Er-
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findung, wenn an Stelle der Tür ein anderes Element des Schrankes mit den erfindungsgemäßen Mitteln
ausgestattet beziehungsweise beaufschlagt ist. An Stelle einer Tür kann beispielsweise daher auch ein
Schubfach oder ein Auszug oder dergleichen zum Einsatz kommen.
In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, daß
die Schließvorrichtung ein Betätigungselement aufweist, welches über den Öffnungsfreigang mit einem
Gegenelement zusammenwirkt, das an der Tür befestigt ist. Dieses Betätigungselement ist also mit
dem an der Tür befestigten Gegenelement nicht fest gekuppelt, sondern das Gegenelement hintergreift
lediglich das Betätigungselement. Dadurch kann über das Gegenelement beim ersten öffnen der Tür die
Schließvorrichtung in die vorstehend erwähnte Bereitschaftsstellung gebracht werden. Ist diese erreicht,
kann die Tür geschlossen werden, ohne dabei das Betätigungselement mitzufuhren, da es einerseits
durch die Feststellvorrichtung gehalten wird und andererseits die Entkupplung vom Gegenelement
gewährleistet ist. Der Hintergriff des Gegenelements bleibt jedoch erhalten. Es ist -in einer Weiterbildung
der Erfindung- vorgesehen, daß der Öffnungsfreigang von dem Abstand zwischen dem Betätigungselement
und dem Gegenelement gebildet ist. Dieser Abstand ist abhängig von der Stellung der
Schließvorrichtung. Befindet sich die Schließvorrichtung in ihrer Bereitschaftsstellung und ist die
Tür geschlossen, so liegt der maximal mögliche Abstand zwischen dem Betätigungselement und dem Gegenelement
vor. Mithin ist der Öffnungsfreigang hier maximal. Befindet sich die Schließvorrichtung
in Bereitschaftsstellung und die Tür in Offenstellung, so kann das Gegenelement das Betätigungselement
berühren. Mithin ist in dieser Betriebsstellung der Abstand und somit der Öffnungsfreigang minimal.
Daraus läßt sich erkennen, daß der Öffnungsfreigang je nach öffnungswinkel der Tür variiert,
sofern die Schließvorrichtung ihre Bereitschaftsposition einnimmt, also auch in Offenstellung ist.
Der Öffnungsfreigang liegt mithin nicht vor, wenn die Schließvorrichtung noch nicht in ihre Bereitschaftsposition
gebracht wurde. Bei geschlossener Tür ist somit der Öffnungsfreigang zwischen dem Betätigungselement
und dem Gegenelement nahezu null.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Auslöseeinrichtung ein Schmelzelement
oder ein Bimetallelement aufweist. Damit wird das eingangs erwähnte temperaturabhängige Ansprechen
der Auslöseeinrichtung gewährleistet. Weist die Auslöseeinrichtung ein Bimetallelement auf, kann
beispielsweise bei einem Prüfvorgang das sichere Auslösen der Feststellvorrichtung überprüft werden.
Anschließend kann die Schließvorrichtung wieder in ihre Bereitschaftsstellung gebracht werden, in der
dann die Schließvorrichtung von der Feststellvorrichtung wieder gehalten wird. Das heißt, daß -im
Gegensatz zum Schmelzelement- das Bimetallelement nicht ausgetauscht werden muß. Es wird also bei einem
Auslösevorgang nicht zerstört und kann daher quasi wieder verwendet werden.
In bevorzugter Ausführungsform weist die
Schließvorrichtung ein Federelement zum Aufbringen der Schließkraft auf. Das Federelement kann hierbei
durch eine Feder, insbesondere durch eine Spiralfeder, oder durch ein Gasdruckelement gebildet werden.
Das Federelement wirkt auf das Betätigungselement der Schließvorrichtung, so daß in Bereitschaftsstellung
die notwendige Schließkraft quasi gespeichert ist. Beim Ansprechen der Auslöseeinrichtung
wird diese Schließkraft freigegeben, die die Tür oder den Auszug sicher schließt.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Tür von einer Hilfsschließvorrichtung
beaufschlagt wird. Die Hilfsschließvorrichtung weist gegenüber der Schließvorrichtung
eine sehr viel kleinere Schließkraft auf. Diese Hilfsschließvorrichtung kann permanent auf die Tür
wirken, so daß diese nach dem Öffnen nicht dauernd offen steht, sondern sanft geschlossen wird. Ein
Offenhalten der Tür zur Entnahme eines Lösungsmittelgefäßes ist dennoch leicht möglich.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen .
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figuren ein erstes Ausführungsbeispiel eines La-1 bis 3 borschranks in verschiedenen Ansichten
und
Figuren ein zweites Ausführungsbeispiel eines La-4 bis 6 borschranks in verschiedenen Ansichten.
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In Figur 1 ist ein Laborschrank 1 dargestellt, der einen Schrankkorpus 2 aufweist. Dieser umfaßt Seitenwände
3 und 3' , einen Boden 4 und einen Deckel 5. Ferner weist der Schrankkorpus 2 eine Rückwand 6
auf. Die den Schrankkorpus 2 bildenden Wände sind doppelwandig ausgeführt, so daß zwischen ihnen ein
vorzugsweise hitzebeständiges beziehungsweise hitzeabweisendes Material zu liegen kommt. Um das
Innere des Laborschranks zu belüften, kann ein Abzugsanschluß am Schrankkorpus 2 vorgesehen sein.
Der Laborschrank 1 weist im ersten Ausführungsbeispiel -gemäß Figuren 1 bis 3- eine auch als Auszug
bezeichnete Schublade 8 auf. Diese ist an ihren Seitenwänden jeweils in einer Führung 9 gelagert,
so daß die Schublade 8 aus dem Laborschrank 1 herausgezogen und eingeschoben werden kann. Die
Schublade 8 weist eine Blende 10 (Figur 2) auf, die bei vollständig eingeschobener Schublade 8 den offenen
Schrankkorpus 2 verschließt. Die Blende 10 ist ebenfalls doppelwandig ausgeführt und enthält
vorzugsweise das hitzeabweisende beziehungsweise hitzebeständige Material 7.
Unterhalb der Schublade 8, also zwischen ihrer Unterseite 11 und der Innenwandung des Bodens 4 ist
ein Freiraum 12 gebildet. In diesem ist eine Schließvorrichtung 13 angeordnet. Sie weist ein Gehäuse
14 auf, in dem ein Federelement (nicht dargestellt) , insbesondere eine Spiralfeder, angeordnet
ist. Dieses wirkt auf ein schwenkbeweglich im Gehäuse 14 gelagertes Betätigungselement 15. Dieses
weist eine Schwenkachse 16 auf, die mit dem Federelement zum Aufbringen einer Schließkraft zusammen-
-8-
wirkt. An der Schwenkachse 16 ist mit seinem einen Ende ein Hebelarm 17 befestigt beziehungsweise einstückig
mit der Schwenkachse 16 ausgebildet. Er verläuft im wesentlichen parallel zur Unterseite 11
der Schublade 8. An seinem anderen Ende weist der Hebelarm 17 ein zylinderförmiges Endstück 18 auf,
dessen Längsachse im wesentlichen senkrecht zur Mittelachse des Hebelarms 17 verläuft. Das Endstück
18 kann insbesondere als gelagerte Rolle ausgebildet sein. Dieses Endstück 18 wirkt beim ersten Öffnen
der Schublade 8 mit einem Gegenelement 19 zusammen, das als gerades Blech ausgebildet ist, welches
rechtwinklig zur Unterseite 11 verläuft und in den Freiraum 12 hineinragt. Das Gegenelement 19 ist
-in Draufsicht gemäß Figur 3- am hinteren Ende der Schublade 8 angeordnet.
Gemäß Figur 2 befindet sich die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise ihr Gehäuse 14 etwa in der Mitte
des Bodens 4, jedoch in unmittelbarer Nähe zur Seitenwand 3' (Figur 1). Somit ist das Betätigungselement
15 in einem Bereich 2 0 gegen die Kraft des Federelements verschwenkbar. In Figur 2 befindet sich
das Betätigungselement 15 in entspannter Stellung. Beim ersten Öffnen der Schublade 8 trifft das Gegenelement
19 auf das Endstück 18, wodurch das Betätigungselement 15 um seine Schwenkachse 16 bewegt
wird, und zwar bis die Schublade 8 in Offenstellung gebracht ist. Ist diese Stellung erreicht, tritt
das Betätigungselement 15 mit einer Feststelleinrichtung 21' in Verbindung. Diese weist einen nach
unten schwenkbaren Hebel 22 auf, der an seinem einen Ende eine Rastnase 2 3 aufweist. Ist das Betätigungselement
15 bei geöffneter Schublade 8 ver-
-9-
schwenkt, so tritt der Hebelarm 17 hinter die Rastnase
23, so daß das Betätigungselement 15 in vorgespannter Stellung (zweiter Betriebszustand), also
in Bereitschaftsstellung oder Offenstellung arretiert wird.
In Figur 3 ist strichpunktiert diese Bereitschaftsstellung des Betätigungselements 15 dargestellt. Es
ist ersichtlich, daß die am Boden 4 angeordnete Feststelleinrichtung 21' mit ihrem Hebel 22 beziehungsweise
mit der Rastnase 23 das Betätigungselement 15 in Offenstellung, also in Bereitschaftsstellung
hält. Die Feststelleinrichtung 21' ist -wie bereits erwähnt- am Schrankkorpus1 2 befestigt
und zwar nahe einer Öffnung des Laborschranks 1.
In Figur 3 ist weiterhin gestrichelt das Betätigungselement 15 in seiner nicht vorgespannten Position
bei vollständig eingeschobener Schublade 8 dargestellt. Hier wird besonders deutlich, daß bei
einem Herausziehen der Schublade 8 gemäß Pfeilrichtung 24 das Gegenelement 19 das Betätigungselement
15 mitführt, bis es seine strichpunktiert dargestellte Position, also seine Bereichtschaftsstellung
erreicht. Die Schublade 8 kann nun wieder geschlossen, also in den Schrankkorpus 2 eingeschoben
werden, ohne daß sich dabei die Schließvorrichtung 13 wieder entspannt. Das heißt, das Betätigungselement
15 bleibt in der strichpunktiert dargestellten Position. Da -von der Blende 10 aus gesehen- das
Gegenelement 19 das Betätigungselement 15 lediglich hintergreift, ist keine feste Kupplung zwischen dem
Gegenelement 19 und dem Betätigungselement 15 gegeben. Mithin wird bei vorgespannter Schiießvorrich-
-10-
tung 13 (zweiter Betriebszustand) zwischen dem Betätigungselement
15 und dem Gegenelement 19 ein öffnungsfreigang 25 gebildet, der je nach Einschubtiefe
der Schublade 8 variiert. Das heißt, ist die Schublade 8 vollständig herausgezogen, ist der Öffnungsfreigang
25 nahezu null, wie dies bei der strichpunktierten Darstellung des Betätigungselements
15 und des Gegenelements 19 gegeben ist. Bei vollständig eingeschobener Schublade 8 liegt mithin
der maximal mögliche Öffnungsfreigang 25 vor. Mit anderen Worten: Vom strichpunktiert dargestellten
Betätigungselement 15 zum gestrichelt dargestellten Gegenelement 19 ist der Abstand maximal, wobei jedoch
in allen Stellungen der Schublade ein Hintergriff des Gegenelements 19 an dem Betätigungselement
15 vorliegt.
Damit im Brandfall ein Auslösen der Feststelleinrichtung 21' möglich ist, weist diese eine Auslöseeinrichtung
21 auf, die ein Schmelzelement oder ein Bimetallelement besitzt. Es ist also beim Überschreiten
einer vorgegebenen Temperatur (erster Betriebszustand) , beispielsweise von 7O0C, gewährleistet,
daß die Auslöseeinrichtung 21 das Betätigungselement 15 freigibt, indem der Hebel 22 nach
unten verschwenkt wird. Dies ist einerseits dadurch möglich, daß der Hebel 22 zumindest bereichsweise
aus Bimetall 26 besteht, so daß bei der vorgegebenen Temperatur der Hebel 2 2 quasi nach unten gebogen
wird. Es ist jedoch auch möglich, daß der Hebel 22 durch das Ansprechen des Bimetallelements von
der Auslöseeinrichtung 21 abgekoppelt beziehungsweise von ihr getrennt wird, so daß dadurch das Betätigungselement
15 freigegeben wird. Ist ein
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Schmelzelement (nicht dargestellt) vorgesehen, so
kann der Hebel beispielsweise federbelastet sein, jedoch in der in Figur 2 dargestellten
-waagerechten- Stellung durch das Schmelzelement
gehalten werden. Beim Auslösen des Schmelzelements zieht die Feder den Hebel 22 nach unten, so daß
auch hier eine Freigabe des Betätigungselements 15 erfolgt. In diesem ersten Betriebszustand, bei dem
die Schließvorrichtung 13 in Bereitschaftsstellung ist und im Brandfall die Umgebungstemperatur die
vorgegebene Temperatur überschreitet, wird das Betätigungselement 15 freigegeben. Die im Gehäuse 14
vorgesehene Feder wird entspannt, wodurch sich das Betätigungselement 15 aus der strichpunktiert dargestellten
Stellung in die gestrichelt dargestellte Stellung bewegt und über das Gegenelement 19 die
Schublade 8 sicher schließt.
In Figur 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Laborschranks 1 ■ in geschnittener Ansicht dargestellt.
Der Schnitt verläuft parallel zu einer im folgenden lediglich als Tür 25 bezeichneten Drehtür.
Der Laborschrank I1 weist einen Schrankkorpus
2 auf, der identisch zum Schrankkorpus 2 der Figuren 1 bis 3 ausgebildet ist. In der linken oberen
Ecke des Schrankkorpus' 2 ist eine Schließvorrichtung 13' angeordnet, die ebenso wie die Schließvorrichtung
13 gemäß Figuren 1 bis 3 ausgebildet ist. Zusätzlich weist diese Schließvorrichtung 13' in
ihrem Gehäuse 14 die Auslöseeinrichtung 21 und die Feststelleinrichtung 21' auf. Diese wirkt mit dem
schwenkbar gelagerten Betätigungselement 15 zusammen, wie dies im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben
wurde. Im folgenden soll daher lediglich
auf Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen eingegangen werden. Gleiche Teile in den Figuren 1
bis 6 sind daher mit denselben Bezugszeichen versehen. Insofern kann auf deren Beschreibung verwiesen
werden.
Gemäß Figur 5 ist die Schließvorrichtung 13' an der offenen Seite des Schrankkorpus' 2 angeordnet. In
Figur 5 ist das Betätigungselement 15 -im Gegensatz zu Figur 4- in seiner nicht vorgespannten Stellung
gezeigt. Mit dem Betätigungselement 15 wirkt ein an der Schranktür angeordnetes Gegenelement 19 zusammen.
Dieses erstreckt sich -bei geschlossener Tür 27- in den Schrankkorpus 2 in Richtung auf die Seitenwand
3 schräg hinein. Es wirkt mit dem Endstück 18 des Betätigungselements 15 zusammen. Mithin hintergreift
das Gegenelement 19 das Endstück 18. Wird nun die Tür 27 geöffnet, das heißt um eine
Drehachse 28 in Pfeilrichtung 29 bewegt, so wird das Betätigungselement 15 durch Mitnahme über das
Gegenelement 19 um seine Schwenkachse 16 bewegt. Ist die in Figur 6 gezeigte Offenstellung der Tür
27 erreicht, befindet sich die Schließvorrichtung 13' in ihrer Bereitschaftsstellung. In der Bereitschaftsstellung
wird das Betätigungselement 15 von der Feststelleinrichtung 21' gehalten. Mithin ist
die Schließvorrichtung 13' vorgespannt, so daß bei ansprechender Auslöseeinrichtung 21 das vorgespannte
Betätigungselement 15 freigegeben werden kann. Dadurch entspannt sich die Feder in der
Schließvorrichtung 13! und das Betätigungselement
15 schwenkt unter Mitnahme des Gegenelements 19 in seine in Figur 5 dargestellte Position zurück.
Mithin wird die Tür 27 sicher geschlossen.
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Befindet sich das Betätigungselement 15 in der in Figur 6 dargestellten Position, also in Bereitschaftsstellung,
so kann die Tür 27 einfach geöffnet und geschlossen werden, da das Betätigungselement
15 von der Feststellvorrichtung 21' gehalten wird. Die Tür 27 verbleibt somit in der in Figur 6
dargestellten Offenstellung. Dadurch ist eine leichte und komfortable Entnahme von im Laborschrank
1' gelagerten Lösungsmitteln möglich. Beim Schließen (Pfeil 31) der Tür 27 wird diese durch
ihre drehbare Lagerung in einer Scharniereinrichtung 30 beispielsweise in die gestrichelt dargestellte
Position verbracht. Hier wird deutlich, daß auch bei diesem Ausführungsbeispiels des Laborschranks
I1 zwischen dem vorgespannten Betätigungselement
15 und dem Gegenelement 19 ein Öffnungsfreigang 25 gebildet ist, da das Gegenelement 19
das Endstück 18 lediglich hintergreift. Es ist also auch hier keine feste Kupplung zwischen der
Schließvorrichtung 13' beziehungsweise dem Betätigungselement 15 und der Tür 27 beziehungsweise dem
Gegenelement 19 gegebenen. Der Öffnungsfreigang 2 3 ist -sofern das Betätigungselement 15 in der in Figur
6 dargestellten Bereitschaftsposition liegtbei geschlossener Tür 27 maximal. Ist die Tür -wie
in Figur 6 dargestellt- vollständig geöffnet, so ist der Öffnungsfreigang 25 nahezu null.
Sofern der Wunsch besteht, daß die Tür 27 nicht in der Offenstellung verbleibt, sondern unabhängig von
der Schließvorrichtung 13' geschlossen werden soll, so kann eine hier nicht dargestellte Hilfsschließvorrichtung
vorgesehen sein, die jedoch eine
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wesentlich geringere Schließkraft als die Schließvorrichtung 13' aufbringt.
Mit Hilfe der Feststellvorrichtung 21' und der Auslöseeinrichtung
21 ist ein automatisches, stromloses Türschließen im Brandfall gewährleistet, wenn
die Temperatur die vorgegebene Auslösetemperatur der Auslöseeinrichtung 21 übersteigt. Somit erfüllt
der Laborschrank auch die Sicherheitsanforderungen, die in der DIN 12925 beziehungsweise TRbF 22 gefordert
werden. Die sichere Funktionsweise der Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13' kann beispielsweise
einmal jährlich geprüft werden. Dazu wird die Auslöseeinrichtung 21 einer Temperatur von
beispielsweise 70°C ausgesetzt. Bei dieser Temperatur muß die Auslöseeinrichtung 21 ansprechen, so
daß das Betätigungselement 15 über die Feststelleinrichtung 21' freigegeben wird. Nachdem ein Abkühlen
der Auslöseeinrichtung 21 erfolgt ist, kann die Schließvorrichtung 13 und 13' durch Öffnen der
Tür 27 beziehungsweise der Schublade 8 wieder vorgespannt werden, so daß anschließend ein leichtes
Öffnen und Schließen der Tür 27 beziehungsweise der Schublade 8 möglich ist, ohne dabei das federbelastete
Betätigungselement 15 dauernd mitzuführen.
Es kann vorgesehen sein, daß die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13', die Feststelleinrichtung
21' und/oder die Auslöseeinrichtung 21 außen am Laborschrank 1 beziehungsweise 1' angebracht werden,
vorzugsweise unterhalb des Bodens 4, beispielsweise dann, wenn der Laborschrank 1 beziehungsweise 1'
auf einem Sockel (nicht dargestellt) steht. Dadurch wird zwischen einem Fußboden und dem Boden 4 ein
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Freiraum gebildet, der dann die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13', die Feststelleinrichtung
21' und/oder die Auslöseeinrichtung 21 aufnimmt.
Alternativ können die Schließvorrichtung 13 beziehungsweise 13', die Feststell- und/oder Auslöseeinrichtung
21' beziehungsweise 21 auch auf dem Deckel 5, also außen am Schrankkorpus 2 des Laborschranks
1 beziehungsweise I1, angeordnet sein.
Claims (9)
1. Laborschrank mit einem Schrankkorpus, einer zu
öffnenden sowie schließbaren Tür oder dergleichen, einer mit der Tür zusammenwirkenden Schließvorrichtung
und einer Feststellvorrichtung, die eine beim Überschreiten einer vorgegebenen Temperatur (erster
Betriebszustand) ansprechende Auslöseeinrichtung für eine automatische, stromlose Türschließung mittels
der Schließvorrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung (211)
unterhalb der vorgegebenen Temperatur (zweiter Betriebszustand) die Schließvorrichtung (13,13') in
Offenstellung hält und daß die Tür (27) zur Schließvorvorrichtung (13,13') im zweiten Betriebszustand
einen Öffnungsfreigang (25) derart aufweist, daß sie von der Schließvorrichtung
(13,13') entkuppelt ist.
2. Laborschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schließvorrichtung (13,13') ein Betätigungselement (15) aufweist, das über den Öffnungsfreigang
(25) mit einem Gegenelement (19) zusammenwirkt, das an der Tür (27) befestigt ist.
3. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsfreigang
(25) von dem Abstand zwischen dem Betätigungselement (15) und dem Gegenelement (19) gebildet
ist.
14219GR-Jk-Cb
5. Dezember isst
5. Dezember isst
4. Laborschrank nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (15) und das Gegenelement (19) eine Hintergriff
stellung zueinander einnehmen.
5. Laborschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung (21) ein
Schmelzelement oder ein Bimetallelement (26) aufweist.
6. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schließvorrichtung (13,13·) ein Federelement zum Aufbringen der Schließkraft aufweist.
7. Laborschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tür (27) von einer HiI f sschließvorrichtung
beaufschlagt ist.
8. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schließvorrichtung (13;13'), die Feststelleinrichtung
(21') und/oder die Auslöseeinrichtung (21) außen am Schrankkorpus (2) angeordnet sind.
9. Laborschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtung (13;13'), die Feststelleinrichtung
(211) und/oder die Auslöseeinrichtung (21■) an
einem Deckel (5) und/oder an einem Boden (4) des Schrankkorpus1 (2) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE29721726U DE29721726U1 (de) | 1997-12-09 | 1997-12-09 | Laborschrank |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE29721726U DE29721726U1 (de) | 1997-12-09 | 1997-12-09 | Laborschrank |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE29721726U1 true DE29721726U1 (de) | 1998-02-05 |
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ID=8049689
Family Applications (1)
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DE29721726U Ceased DE29721726U1 (de) | 1997-12-09 | 1997-12-09 | Laborschrank |
Country Status (1)
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