DE29701976U1 - Identifikationssystem für Schlachtvieh - Google Patents
Identifikationssystem für SchlachtviehInfo
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Description
e 1728
3. Februar 1997
wei/en
F:\UBFUL\FULWPT\ALL2923
ESKA Kunststofftechnik Gmbh & Co.
Industriestraße 2
65366 Geisenheim
und
Susanne Weiß
Ahornstraße 4
67578 Gimbsheim
Identifikationssystem für Schlachtvieh
Identifikationssystem für Schlachtvieh
Die Öffentlichkeit ist seit eüiger Zeit in hohem Maße beunruhigt darüber, daß
Rinder vor allem in Großbritannien von der Rinderseuche BSE befallen werden und daß dieses Fleisch fur den menschlichen Genuß in den Handel kommen
könnte bzw. möglicherweise schon gekommen ist mit noch weitgehend unbekannter Wirkung auf den menschlichen Körper. In diesem Zusammenhang
sei erinnert an die ca. 15 Todesfälle in Großbritannien im vergangenen Jahr, die auf die modifizierte Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zurückgeführt werden,
welche wiederum in Zusammenhang mit BSE gebracht wird. Die wirtschaftlichen und politischen Folgen sind bekannt; Importstop für britisches
Rindfleisch, politische Verwerfungen innerhalb der EU und auch auf dem europäischen Kontinent ein dramatischer Rückgang des Rindfleischverbrauchs
mit wiederum bekannten Folgen für die Erzeugerbetriebe, um nur einige zu nennen.
Zwar hat die Europäische Union gewisse Gebote und Verbote hinsichtlich des
Handels mit vor allem britischen Rindfleisch erlassen und auch einige Kontrollmaßnahmen eingeleitet. So zählen neben den Herdbüchern auch die
bekannten Ohrenmarken zum Teil eines Überwachungssystems, das
sicherstellen soll, daß die gemeinschaftsrechtlichen und auch die nationalen
Gesetze eingehalten werden.
Daß dies möglicherweise jedoch nicht immer der Fall ist, hat in jüngster
Vergangenheit ein Fall in Deutschland gezeigt: Bekanntermaßen ist ein angeblich in Deutschland geborenes Galloway rind an BSE verendet. Nach
alledem, was bislang bekannt geworden ist, könnte an der Ohrmarke dieses Rindes manipuliert worden sein, d.h. diese könnte vor dem Weiterverkauf von
einem Rinderzüchter zum nächsten ausgetauscht worden sein. Eine Rückverfolgung bis hin zum Heimatstall ist in diesem Fall de facto nicht
möglich.
Vor diesem Hintergrund ist es nun die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Identifikationssystem für Schlachtvieh anzugeben, welches manipulationssicher ist, so daß die Herkunft des Schlachttieres zum
Schlachtzeitpunkt, aber auch beispielsweise im Zeitpunkt eines Weiterverkaufs problemlos und zweifelsfrei feststellbar ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Identifikationssystem gemäß dem
Anspruch 1 mit weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen gemäß den Unteransprüchen.
Demgemäß ist vorgesehen, daß das erfindungsgemäße Identifikationssystem
wenigstens einen elektronischen Codeleser sowie einen elektronischen Codeträger umfaßt, wobei allerdings der Codeträger als eine in den Tierkörper
implantierbare Einheit ausgebildet ist und wobei der Codeleser zur Erkennung des im Codeträger abgelegten Codes von extern her die Elektronik des
Codeträgers mit elektrischer Energie versorgt, derart, daß dieser auf Aufforderung hin über eine drahtlose Informationsstrecke den abgelegten Code
zur weiteren Auswertung und Anzeige an den Codeleser abgibt.
Die Kommunikation zwischen dem Codeträger und dem Codeleser läuft im
Prinzip ab wie bei bekannten Transpondersystemen, wie sie im technischen .Bereich beispielsweise zum Eisatz kommen bei Parksystemen, bei denen eine
Parkkarte als Codeträger Daten wie Parkhaus- und Benutzerkenndaten abspeichert. Beim Herausfahren aus dem Parkbereich wird diese Parkkarte in
eine dafür vorgesehene Leseeinheit gesteckt, woraufhin diese gegebenenfalls nach Freigabe eine Parkschranke öffnet, damit der Benutzer des Parkhauses
aus diesem herausfahren kann (EP-A-613 103). Der erfindungswesentliche
Kern im vorliegenden Falle liegt in der implantierbaren Ausbildung des Codeträgers. So wird in Aussicht genommen, das zu kennzeichnende Tier
sofort nach der Geburt, beispielsweise durch einen Amtsveterinär mit dem Code träger zu versehen, indem an geeigneter Körperstelle eine kleine Öffnung
vorgenommen wird, der Codeträger unter die Haut geschoben wird und die Wunde beispielsweise mit einem Wundklammerer verschlossen wird.
Nach kurzer Zeit heilt die Wunde ab. Damit ist das Tier zeit seines Lebens
eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar. Vor der Implantation des Codeträgers muß dieser allerdings in einer geeigneten elektronischen
Schreibstation mit den gewünschten und erforderten Daten gespeist werden. Diese Daten können den Geburtsort, den Geburtstag, die Herdenzugehörigkeit,
einen Code für den Erzeugerbetrieb, etc. umfassen. Der Amtsveterinär kann
diese Daten beispielsweise an der mit einem Computer versehenen Schreibstation eingeben und über die drahtlose Informationsstrecke in den
Codeträger einlesen.
Der Codeträger hat im übrigen den Vorteil, daß er die Daten behält, selbst
wenn er sich im stromlosen Zustand befindet. Dies macht es nämlich überflüssig, eine Stromquelle mit in den Tierkörper zu implantieren. Vielmehr
wird der Codeträger bei Bedarf von extern durch den Codeleser mit elektrischer Energie versorgt, die den Codeträger in die Lage versetzt, auf
Anforderung hin seine abgespeicherten Daten an den Codeleser zu senden.
Es wird in Aussicht genommen, den Codeträger an normierter Körperstelle für
jede Tierart zu implantieren, damit beispielsweise im Schlachtbetrieb das dort -tätige Personal den Codeträger ohne weiteres auffinden kann und die Daten
auslesen und auswerten kann. Der Codeleser kann ein Handgerät sein. Es ist jedoch auch möglich, den Codeleser als stationäre Einheit im Schlachtbetrieb
aufzustellen an einer Stelle, welche die Tiere ohnehin passieren. Sollte ein Tier
angetroffen werden, welches keinen Codeträger mit sich trägt oder aber ersichtlich ist, daß an dem Tier manipuliert worden ist, derart, daß das Tier an
der besagten normierten Stelle eine vom üblichen abweichende Narbe aufweist, kann in dem Schlachtbetrieb ein Alarmsignal ausgelöst werden, was zur Folge
hat, daß das betreffende Tier nicht in die menschliche Nahrungskette geschleust wird.
Die Informationsstrecke vom Code träger zum Codeleser kann induktiver Art
sein. Bevorzugt allerdings wird eine vorteilhafte Weiterbildung, bei der der Codeträger ein berührungslos arbeitendes Identifikations- und/oder
Kommunikationselement mit einer elektromagnetische Wellen abstrahlende Datenübertragungseinrichtung umfaßt. Dementsprechend verfügt der Codeleser
ebenso wie der Codeträger über einen Sender und Empfänger. Dies erhöht die Datenübertragungssicherheit deutlich.
Als Teil des erfindungsgemäßen Systems wird darüber hinaus die implantierbare Codeträgereinheit gemäß einer Ausführungsform so ausgebildet,
daß ihre Oberfläche zumindest teilweise mit einer Hinterschnitte und/oder offene Maschen ausbildende Schicht bedeckt ist.
Durch diese Weiterbildung kann die Manipulationssicherheit noch entscheidend
erhöht werden, da nämlich hinter die Hinterschnitte und/oder durch die offenen Maschen Bindegewebe wachsen kann, welches im Falle eines
Manipulationsversuches so ohne weiteres nicht unbemerkt herausgeschnitten werden kann, ohne daß nicht äußere Merkmale nach der Verheilung der
Wunde erkennbar sind. Es ist auch möglich, die offene Maschen aufweisende
Oberfläche der Codeträgereinheit auf einen Knochen zu setzen, wonach dann -Knochentrapekel durch die oifenen Maschen hindurchwachsen können und so
für einen praktisch nicht mehr lösbaren Verbund zwischen der Codeträgereinheit und dem Knochen des Tieres gesorgt ist.
Diese Ausführungsform wird noch dadurch weitergebildet, daß die Oberflächenschicht mehrschichtig ausgebildet ist mit in räumlicher Tiefe
abnehmender Maschenweite. Hierdurch kann der Veterinär feststellen, wie lange das Implantat sich bereits im Tierkörper befindet. Die ersten
Einwachsungen in die Maschen treten bereits nach mehreren Tagen auf. Eine vollständige Durchwachsung ist in etwa 6 bis 8 Wochen nach der Implantation
zu erwarten. Wenn nun die besagte Schicht aus drei Lagen unterschiedlicher Maschenweiten besteht, kann der ungefähre Implantationszeitpunkt dadurch
nachvollzogen werden, indem festgestellt wird, wieviele der Lagen bereits durch Bindematerial oder aber Knochentrapekel durchwachsen sind. Diese
Beobachtung kann korreliert werden mit den im Codeträger abgelegten Geburtsdaten. Bei großen Abweichungen steht somit fest, daß an dem Tier
manipuliert worden ist.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, wenn die Codeträgereinheit aus
Kunststoffmaterial besteht, daß die Oberflächenschicht mehrschichtig ausgebildet ist, wobei die verschiedenen Schichten unterschiedlich gefärbt sind.
Auch hier läßt sich in einfacher Weise die Anzahl der durchwachsenen Schichten feststellen und aufgrund von Erfahrungswerten auf den etwaigen
Implantationszeitpunkt rückschließen.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, daß die Codeträgereinheit zusätzlich einen von extern durch eine den Codeleser
umfassende Sende- und Empfangseinrichtung beschreibbaren und lesbaren Speicherchip umfaßt. In diesem Speicherchip können weitere Daten
abgespeichert werden, wie beispielsweise Codes für Krankheiten, die das Tier
gehabt hat, oder aber auch Art und Menge von verabreichten Medikamenten, -also im wesentlichen jede Art von veränderlichen Daten. Hierzu zählt freilich
nicht das Geburtsdatum, der Geburtsort und weitere, das Tier eindeutig identifizierende Daten. Diese müssen unveränderbar im Codeträger abgelegt
sein.
Gemäß einer anderen körperlichen Ausführungsform besteht die implantierbare
Codeträgereinheit aus einem flächenhaften Träger aus einem gitterförmigen Substrat, auf dem ein die Elektronik beinhaltender Chip befestigt ist. Dieser
flächenhafte Träger sollte bestimmte Dimensionen nicht unterschreiten. So wird bevorzugt, daß seine Seitenkanten im Bereich von 2 bis 10 cm liegen.
Hierdurch wird die Einwachsfläche für das umgebende Bindegewebe groß genug, um etwaigen Manipulationsversuchen dadurch entgegenzutreten, daß
eine Entfernung des flächenhaften Trägers aus dem Tierkörper nicht unerkannt bleibt. Der Träger kann aber auch rund oder elliptisch sein.
Die Maschenweiten des erwähnten gitterförmigen Substrates, welches im
übrigen aus einem tierkörperverträglichen Kunststoff bestehen kann, sollte im Bereich von 1 bis 7 mm liegen. Diese Größe erlaubt ein rasches Durchwachsen
des Trägers durch Bindegewebe.
Um das Verwachsen des Impiantates mit dem umgebenden Bindegewebe oder
aber mit dem anliegenden Knochenmaterial noch zu beschleunigen, kann vorgesehen sein, die Codeträgereinheit mit Hydroxylapatit zu beschichten.
Dieses Material eignet sich dafür, das Wachstum des umgebenden Körpermaterials dadurch zu beschleunigen, daß es resorbiert wird.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles gemäß der Zeichnungsfiguren näher erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 die Aufsicht (a) auf eine Codeträgereinheit als Teil des Identifikationssystems sowie die Seitenansicht (b), und
Fig. 2 schematisch das Identifikationssystem, wobei der Codeträger
einem Rind eingesetzt worden ist.
Fig. 1 (a) zeigt schematisch die Aufsicht auf einen implantierbaren Codeträger
3 des erfindungsgemäßen Identifikationssystems. Dieser besteht vorliegend aus einem flächenhaften Träger 4 aus einem gitterförmigen Material. Dieses
gitterförmige Material bietet die Möglichkeit, daß nach der Implantation der Codeträger 3 umgebendes Bindematerial durch die Maschen 6
hindurchwachsen kann, um so den Codeträger dauerhaft im Tierkörper zu fixieren.
Der flächenhafte Träger 4 trägt einen Chip 5, welcher die Elektronik des
Codeträgers enthält, also vor allem den Speicher sowie den Wandler für die elektrische Energie und die zu übertragenden Daten und ggf. eine Antenne und
einen Empfänger. Der Chip 5 ist flüssigkeitsdicht versiegelt, so daß die aggressiven Körperflüssigkeiten der Elektronik keinen Schaden zufügen
können. Der Chip 5 kann ein üblicher Transponderchip sein, die recht kostengünstig zu beziehen sind. Speicherkapazitäten von 1 KB sind Standard
und reichen für den vorliegenden Einsatzzweck völlig aus.
In Fig. 1 (b) sind nochmals die räumlichen Größenverhältnisse erkennbar,
nämlich daß das flächenhafte Gebilde, der Träger 4, in der Tat sehr flach ist, u.a., um im Tierkörper nicht aufzutragen.
Fig. 2 veranschaulicht schematisch das gesamte Identifikationssystem.
Vorliegend ist der Codeleser 2 als Handgerät dargestellt mit einer Zifferanzeige 6 und einem Tastaturfeld 7. Über das Tastaturfeld 7 kann
beispielsweise der Veterinär Steuercodes an den Codeträger 3 senden, der
vorliegend in das Tier 20 im Bereich des Hüftgelenks 21 implantiert ist. Die
Steurcodes veranlassen den Codeträger 3, die in ihm abgelegten Daten zurück -an den Codeleser 2 zu senden, wobei der Codeträger 3 während dieses
Vorganges vom Codeleser 2 mit elektrischer Energie versorgt wird,
beispielsweise durch eine induktive Koppelung, bei der der Codeleser 2 in
einen Umkreis von etwa 40 cm vom Codeträger 3 gebracht werden muß, damit die Koppelung und die Energieübertragung greift.
Vorganges vom Codeleser 2 mit elektrischer Energie versorgt wird,
beispielsweise durch eine induktive Koppelung, bei der der Codeleser 2 in
einen Umkreis von etwa 40 cm vom Codeträger 3 gebracht werden muß, damit die Koppelung und die Energieübertragung greift.
Mit dem erfindungsgemäßen Identifikationssystem ist eine manipulationssichere
und lückenlose Überprüfung eines Kontigentes von Schlachttieren problemlos und vor allem auch kostengünstig möglich. Manipulationen sind, sofern
überhaupt möglich, sofort am äußeren Erscheinungsbild des Tieres feststellbar. Bei Aufstellung entsprechender Verhaltensregeln wird ein solches Tier nicht in die menschliche Nahrungskette eingeschleust.
überhaupt möglich, sofort am äußeren Erscheinungsbild des Tieres feststellbar. Bei Aufstellung entsprechender Verhaltensregeln wird ein solches Tier nicht in die menschliche Nahrungskette eingeschleust.
Claims (11)
- ♦ * ··♦·Schutzansprüche-1. Identifikationssystem für Schlachtvieh, umfassend einen elektronischen Codeleser (2) sowie einen elektronischen Codeträger(3), wobei der Codeträger (3) als in den Tierkörper (20) implantierbare Einheit ausgebildet ist und wobei der Codeleser (2) zur Erkennung des im Codeträger (3) abgelegten Codes von extern her die Elektronik des Codeträgers (3) mit elektrischer Energie versorgt, derart, daß dieser auf Aufforderung hin über eine drahtlose Informationsstrecke den abgelegten Code zur weiteren Auswertung und Anzeige an den Codeleser (2) abgibt.
- 2. Identifikationssystem nach Anspruch 1, bei dem der Codeträger (3) ein berührungslos arbeitendes Identifikations- und/oder Kommunikationselement mit einer elektromagnetische Wellen abstrahlende Datenübertragungseinrichtung umfaßt.
- 3. Implantierbare Codeträgereinheit als Teil des Identifikationssystems nach Anspruch 1 oder 2, deren Oberfläche zumindest teilweise mit einer Hinterschnitte und/oder offene Maschen ausbildende Schicht bedeckt ist.
- 4. Codeträgereinheit nach Anspruch 3, bei der die Oberflächenschicht mehrschichtig ausgebildet ist mit in der räumlichen Tiefe abnehmender Maschenweite.
- 5. Codeträgereinheit nach Anspruch 3 aus Kunststoffmaterial, bei der die Oberflächenschicht mehrschichtig ausgebildet ist, wobei die verschiedenen Schichten unterschiedlich gefärbt sind.
- 6. Codeträgereinheit nach einem der Ansprüche 3 bis 5, die zusätzlich einen von extern durch eine den Codeleser (2) umfassende Sende- und Empfangseinrichtung beschreibbaren und lesbaren Speicherchip umfaßt.
- 7. Implantierbare Codeträgereinheit als Teil des Identifikationssystems nach Anpruch 1 oder 2, bestehend aus einem flächenhaften Träger (4) aus einem gitterförmigen Substrat, auf dem ein die Elektronik beinhaltender Chip (5) befestigt ist.
- 8. Codeträgereinheit nach Anspruch 7, bei der der flächenhafte Träger (4) Seitenkanten mit einer Länge im Bereich von 2 bis 10 cm aufweist.
- 9. Codeträgereinheit nach Anspruch 7 oder 8, bei der die Maschenweiten des gitterförmigen Substrates im Bereich von 1 bis 7 mm liegt.
- 10. Codeträgereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der das gitterförmige Substrat aus Kunststoff besteht.
- 11. Codeträgereinheit nach einem der Ansprüche 3 bis 10, bei der sie mit einer Beschichtung von Hydroxylapatit versehen ist.
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