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DE4125870A1 - Verfahren zur dentalidentifikation von menschen und tieren - Google Patents

Verfahren zur dentalidentifikation von menschen und tieren

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Publication number
DE4125870A1
DE4125870A1 DE4125870A DE4125870A DE4125870A1 DE 4125870 A1 DE4125870 A1 DE 4125870A1 DE 4125870 A DE4125870 A DE 4125870A DE 4125870 A DE4125870 A DE 4125870A DE 4125870 A1 DE4125870 A1 DE 4125870A1
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DE
Germany
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data
tooth
information
cavity
identification
Prior art date
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Ceased
Application number
DE4125870A
Other languages
English (en)
Inventor
Bruce T Michnick
Stanley Kitzis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dentistry Researchers and Designers Inc
Original Assignee
Dentistry Researchers and Designers Inc
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Filing date
Publication date
Application filed by Dentistry Researchers and Designers Inc filed Critical Dentistry Researchers and Designers Inc
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Ceased legal-status Critical Current

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Description

Diese Erfindung bezieht sich auf die Identifizierung und insbesondere auf ein Verfahren zur dentalen Identifizierung von Menschen und Tieren.
Wie allgemein bekannt, werden bei der Identifikation der sterblichen Überreste von Unfall- und Katastrophenopfern mehrere Methoden eingesetzt. Helfen Fotografien nicht weiter, wird häufig auf die Fingerabdrücke als Identifikationsmittel zurückgegriffen. Ein Problem besteht jedoch darin, daß nur die Fingerabdrücke einer äußerst geringen Zahl von Personen registriert sind. Zahnärztliche Aufzeichnungen werden eingesetzt, jedoch nur, wenn Vermutungen über die Identität der Person vorhanden sind und bewiesen werden sollen. Obgleich der Einsatz sogenannter "Erkennungsmarken" beim Militär weiterhin üblich ist, gibt es häufig Fälle, wo die "Erkennungsmarken" zerstört werden, fehlen oder sonst für Identifikationszwecke nicht zur Verfügung stehen.
Im Vergleich zur Identifikation von Menschen ist die Identifikation von Tieren ein weitaus größeres Problem. Neben der Ausstellung von Steuermarken oder vorhandenen Fotografien oder sonstigen visuellen Aufzeichnungen der Tiere steht als einzige Technik normalerweise die Anbringung eines "Brandzeichens" zur Verfügung, die jedoch im allgemeinen auf Rennpferde und Rinder beschränkt ist.
Heute bestehen zunehmende Probleme mit "vermißten" Kindern, deren Eltern mit den Behörden zusammenarbeiten, um zu versuchen, sie im ganzen Land und weltweit durch verschiedene Propagandamittel aufzufinden. Fotografien als Mittel zur Identifikation sind hierbei nur begrenzt hilfreich, denn mit der Zeit treten in den Gesichtszügen des Kindes erhebliche Änderungen ein. Obgleich die Suche nach dem vermißten Kind weitergeht, verringern sich die Erfolgschancen erheblich, wenn Jahre vergehen, und nur unter sehr seltenen Umständen kommt es später zu einer zufälligen Identifikation. Diese Grenzen der Verwendung von Fotografien als Beweismittel zeigen sich ebenfalls bei der Terroristenfahndung auf Flughäfen, Straßen und Bushaltestellen, da sie ihr Aussehen sehr leicht verändern können. Die gleiche Beschränkung gilt für "gesuchte" Personen im allgemeinen. Ihre Identifikation erfolgt im allgemeinen erst, nachdem die Person eine Straftat begangen hat, die verhindert werden sollte.
In Übereinstimmung mit dem Verfahren nach der Erfindung werden Mikropunkt-, Mikroplatten- oder Mikrochip- Technologie mit leicht verfügbaren und bekannten Dentaltechniken kombiniert, indem Nachrichten, die Informationsmerkmale identifizieren, auf einfache und preiswerte Art auf einen Zahn aufgebracht werden. Nach heutigen Methoden können in den Mikropunkt jegliche Informationen in bezug auf Mensch oder Tier eingetragen werden, wie z. B. Sozialversicherungsnummern, Name, Anschrift und Telefonnummer, Bezeichnungen von Fingerabdrücken, Gesundheitsdaten, Seriennummern für Tiere, Ursprungsland, Paßnummern und Namen und Anschriften von Kontaktpersonen sowie andere gewünschte Identifikationsdaten. Alternativ können diese Informationen leicht in eine Mikroplatte oder einen Mikrochip codiert werden. Diese Informationen lassen sich mit jeglicher verfügbaren Technik in den Mikropunkt eintragen, wie z. B. durch alphanumerische Methoden, Streifen-, Scheiben- oder Strichcodes. Sie können auf einer Scheibe aus Kunststoff, Papier oder Metall in einer geeigneten Größe von ca. 4 mm registriert werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein solcher codierter Punkt, Chip oder eine Platte in vorgeschriebener Weise auf einem Zahn eines Menschen oder Tiers eingebettet, wobei ein Backenzahn unten rechts beim Menschen besonders attraktiv ist. Grund für diese Attraktivität ist die Einfachheit, mit der visuelle Scanner und/oder Laserstrahltechniken eingesetzt werden können, um die Informationen auf der Zahnoberfläche in jeder geeigneten Weise zu "lesen". Die Einbettung kann jedoch in jedem Zahn oder einer Prothese oder an jeder sonstigen Stelle erfolgen, die dem Zahnarzt bei der Behandlung des Patienten zur Verfügung steht.
Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, daß fast jedes Kind im Schulalter vor dem Schuleintritt den Zahnarzt besuchen muß und jedes Mitglied der Streitkräfte im Rahmen der Einberufung einer zahnärztlichen Untersuchung unterzogen wird. Gleiches gilt für neu inhaftierte Gefängnisinsassen. Hier ist es wirklich einfach, den Mikropunkt usw. an Ort und Stelle einzubringen, wo er für immer bleibt und bei späterer Abfrage seine Ausgangsinformationen liefert. Danach können die Informationen z. B. den Streitkräften, Polizeibehörden, Zahnärzten und Schulbehörden zur Verfügung gestellt werden, die diese Abfrage-Scanner besitzen, um "vermißte" oder sonst gesuchte Personen zu identifizieren, und die von dem Scanner erfaßten Ausgangsinformationen bleiben gleich, auch wenn die äußeren Merkmale der Person sich mit der Zeit verändern oder absichtlich modifiziert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird ein Dentalbohrer mit Selbstbegrenzung verwendet, der der Größe des Mikropunktes, der Mikroplatte oder des Mikrochips entspricht. Mit einem solchen Bohrer können die Zahnfläche, der Zahn selbst oder die Prothese auf eine vorher festgelegte Tiefe präpariert werden, deren Umfang keine Betäubung erfordert. Obgleich ein Dentalbohrer besonders leicht für die Vorbereitung eines ersten Hohlraumes zur Einfügung des Informationsmediums ist, können andere Präparationstechniken eingesetzt werden, z. B. Laserstrahlen, Ultraschallbohren usw.
Sobald die erforderliche Tiefe durch Bohren oder ein sonstiges Mittel hergestellt wurde, kann eine normale Säureätztechnik eingesetzt werden, bei der eine Säure (normalerweise wird 35- bis 50%ige stabilisierte Phosphorsäure verwendet) ca. 60 Sekunden lang auf den betreffenden Bereich aufgetragen wird. Nach dem Spülen mit Wasser und Trocknen kann das Informationsmedium unter schmutzfreien Bedingungen in den präparierten Bereich eingesetzt werden. Sobald das Medium getrocknet ist, kann eine Schicht klaren Verbundmaterials aufgetragen werden, um es zu bedecken und den hergestellten Hohlraum zu füllen. Ein solches Verbundharz bettet das Medium auf diese Weise in dem Zahn oder auf seiner Oberfläche oder in einer Zahnprothese ein. Das Medium wird so zu einem dauerhaften Identifikationsdokument. Ein solches Verbundharz, das eingesetzt werden kann, wird unter dem Markennamen "COMPLUS" von der Parkel Company in Farmingdale, New York, vertrieben. Ein solches Verbundmaterial kann jedoch jedes geeignete weiße, leicht härtende Material oder durch einen Katalysator, z. B. BIS GNA, induzierte Verbundmaterial sein.
Ein so präparierter menschlicher oder tierischer Zahn ist lebenslang gekennzeichnet. Ist bei irgendeiner späteren Gelegenheit irgendein Identifikationsmittel erforderlich, kann eine verfügbare Abtasttechnik eingesetzt werden, selbst unter Verwendung eines Handgerätes. Je nach Informationen, die auf den Mikropunkt, Mikrochip oder die Mikroplatte oder ein sonstiges Informationsmedium aufgetragen wurden, kann ein Untersuchungsbeamter die Person identifizieren und andere Informationen für Notfälle entnehmen, wie z. B. Gesundheitszustand, Angaben zu Allergien, Kontaktpersonen im Nofall usw. sowie alle vorerwähnten Identifikationsdaten. Es leuchtet ein, daß alternativ zu einer kompletten Ausgabe leicht ein Identifikationscode für die Person geliefert werden kann, der danach durch telefonische oder sonstige Verbindung an ein zentrales Datenbankterminal übermittelt werden kann, um alle dort gespeicherten Informationen zu liefern. Ein Vorteil dieser Methode besteht darin, daß sie einfach und zugleich kostengünstig und zerstörungsfrei ist. Mit ihr können Informationen schnell und effizient gesammelt werden. Um das Medium zu aktivieren, damit es seine codierten Informationen an einen Wellenformempfänger ausgibt, kann die Abtastung in Form elektronischer Wellen, durch Schall, Licht oder Erfassung von hohen und/oder niedrigen Temperaturen erfolgen. Das Informationsmedium kann mit Ein/Aus-Schaltmöglichkeit versehen werden, um von dem Scanner betätigt zu werden und seine Ausgabeinformationen zu liefern. Die Energie für das Gerät kann von den Körpergeweben oder Batterien mit eigener Energieversorgung (z. B. Lithium) oder von Batterien geliefert werden, bei denen eine durch den Speichel erzeugte galvanische Wirkung mit Gold und/oder Silber zum Einsatz kommt.
An der oben beschriebenen Methode können zahlreiche Änderungen vorgenommen werden. Obgleich die Erfindung im Zusammenhang mit der Verwendung eines Mikropunktes, Mikrochips oder einer Mikroplatte beschrieben wurde, können die Informationsdaten z. B. ebenfalls als Teil eines Magnetbandes oder mittels eines sonstigen codierten Informationsmediums, das auch aus anderen Materialien bestehen kann, eingebracht werden. Obwohl eine bevorzugte Form der Erfindung die Anbringung dieser Informationen auf der "Wangenseite" eines Zahns vorsieht, können die Informationen ebenso auf der "Zungenseite" des Zahns angebracht werden und funktioniert dennoch in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. Es liegt gleichermaßen auf der Hand, daß die Informationsdaten nicht nur an einem "echten" Zahn- oder einer Zahnprothese angebracht, sondern auch in Verbindung mit einer Krone integriert werden können, die eine Person erhält. Dies hängt von der besonderen Situation ab, die zum Zeitpunkt der Einbringung eines solchen Informationsmediums im Mund des Patienten besteht. Wird eine solche Behandlung durchgeführt, können dem Zahnarzt eine Reihe von Mikropunkten, Mikroplatten oder Mikrochips geliefert werden, die zum Zeitpunkt des Zahnarztbesuchs in den Zahn, auf der Zahnoberfläche oder in die Prothese oder Krone integriert werden können. Geeignete Scanner, die später verschiedenen Schul- oder Regierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden, können für die Feststellung der Präsenz des Mediums verwendet werden, und die Informationen lassen sich entweder direkt aus dem Medium oder aus in einer Datenbank gespeicherten Informationen beziehen. In jedem Fall kann die Ausgabe der Hinweisinformationen leicht erreicht werden, und die Identifikation steht an jedem Ort landes- und weltweit laufend zur Verfügung.

Claims (9)

1. Verfahren zur Identifikation von Menschen und Tieren, dadurch gekennzeichnet, daß es folgende Schritte umfaßt:
  • a) dauerhafte Anbringung von Identifikationsdaten an einer Stelle an oder in einem Zahn des zu identifizierenden Menschen oder Tiers, wobei die besagten Daten die Form eines aktiven Mediums annehmen, das in der Lage ist, seine gespeicherten Informationen zu übertragen;
  • b) Abfrageabtastung der besagten Daten von außerhalb des Mundes des Menschen oder Tiers, wodurch die besagten angebrachten Daten aktiviert werden, um die Informationen zu übermitteln und in zerstörungsfreier Weise als Reaktion auf die Abtastung auszugeben.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten die Form eines Mikropunktes, einer Mikroplatte oder eines Mikrochips annehmen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten auf der Oberfläche des besagten Zahns angebracht werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten in einer vorher festgelegten Tiefe in den besagten Zahn implantiert werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt a) gemäß Anspruch 1 die Vorbereitung eines Hohlraums innerhalb des besagten Zahns zur Aufnahme der besagten Daten in der besagten vorher festgelegten Tiefe umfaßt, ferner Anbringung der besagten Daten innerhalb des besagten Hohlraums und nachfolgendes Auftragen eines klaren Verbundmaterials über den besagten Daten zum Schutz der besagten Daten und zum Füllen des so gebildeten Hohlraums.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Dentalbohrer mit Selbstbegrenzung verwendet wird, um den besagten Zahnhohlraum einer Größe vorzubereiten, die geeignet ist, die besagten Daten aufzunehmen.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß besagte Informationsdaten vor der Aufbringung des besagten Verbundmaterials darüber von Verunreinigungen befreit werden.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt b) gemäß Anspruch 1 die elektronische Abtastung der besagten Daten zwecks Ausgabe der gespeicherten Informationen während der Abfrage umfaßt.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten mit einer Energiequelle versehen werden, von der ein Teil aus Körpergeweben oder -flüssigkeit besteht.
DE4125870A 1989-11-17 1991-08-04 Verfahren zur dentalidentifikation von menschen und tieren Ceased DE4125870A1 (de)

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Publications (1)

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