DE4125870A1 - Verfahren zur dentalidentifikation von menschen und tieren - Google Patents
Verfahren zur dentalidentifikation von menschen und tierenInfo
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Description
Diese Erfindung bezieht sich auf die Identifizierung
und insbesondere auf ein Verfahren zur dentalen
Identifizierung von Menschen und Tieren.
Wie allgemein bekannt, werden bei der Identifikation
der sterblichen Überreste von Unfall- und
Katastrophenopfern mehrere Methoden eingesetzt. Helfen
Fotografien nicht weiter, wird häufig auf die
Fingerabdrücke als Identifikationsmittel
zurückgegriffen. Ein Problem besteht jedoch darin, daß
nur die Fingerabdrücke einer äußerst geringen Zahl von
Personen registriert sind. Zahnärztliche Aufzeichnungen
werden eingesetzt, jedoch nur, wenn Vermutungen über
die Identität der Person vorhanden sind und bewiesen
werden sollen. Obgleich der Einsatz sogenannter
"Erkennungsmarken" beim Militär weiterhin üblich ist,
gibt es häufig Fälle, wo die "Erkennungsmarken"
zerstört werden, fehlen oder sonst für
Identifikationszwecke nicht zur Verfügung stehen.
Im Vergleich zur Identifikation von Menschen ist die
Identifikation von Tieren ein weitaus größeres Problem.
Neben der Ausstellung von Steuermarken oder vorhandenen
Fotografien oder sonstigen visuellen Aufzeichnungen der
Tiere steht als einzige Technik normalerweise die
Anbringung eines "Brandzeichens" zur Verfügung, die
jedoch im allgemeinen auf Rennpferde und Rinder
beschränkt ist.
Heute bestehen zunehmende Probleme mit "vermißten"
Kindern, deren Eltern mit den Behörden
zusammenarbeiten, um zu versuchen, sie im ganzen Land
und weltweit durch verschiedene Propagandamittel
aufzufinden. Fotografien als Mittel zur Identifikation
sind hierbei nur begrenzt hilfreich, denn mit der Zeit
treten in den Gesichtszügen des Kindes erhebliche
Änderungen ein. Obgleich die Suche nach dem vermißten
Kind weitergeht, verringern sich die Erfolgschancen
erheblich, wenn Jahre vergehen, und nur unter sehr
seltenen Umständen kommt es später zu einer zufälligen
Identifikation. Diese Grenzen der Verwendung von
Fotografien als Beweismittel zeigen sich ebenfalls bei
der Terroristenfahndung auf Flughäfen, Straßen und
Bushaltestellen, da sie ihr Aussehen sehr leicht
verändern können. Die gleiche Beschränkung gilt für
"gesuchte" Personen im allgemeinen. Ihre Identifikation
erfolgt im allgemeinen erst, nachdem die Person eine
Straftat begangen hat, die verhindert werden sollte.
In Übereinstimmung mit dem Verfahren nach der Erfindung
werden Mikropunkt-, Mikroplatten- oder Mikrochip-
Technologie mit leicht verfügbaren und bekannten
Dentaltechniken kombiniert, indem Nachrichten, die
Informationsmerkmale identifizieren, auf einfache und
preiswerte Art auf einen Zahn aufgebracht werden. Nach
heutigen Methoden können in den Mikropunkt jegliche
Informationen in bezug auf Mensch oder Tier eingetragen
werden, wie z. B. Sozialversicherungsnummern, Name,
Anschrift und Telefonnummer, Bezeichnungen von
Fingerabdrücken, Gesundheitsdaten, Seriennummern für
Tiere, Ursprungsland, Paßnummern und Namen und
Anschriften von Kontaktpersonen sowie andere gewünschte
Identifikationsdaten. Alternativ können diese
Informationen leicht in eine Mikroplatte oder einen
Mikrochip codiert werden. Diese Informationen lassen
sich mit jeglicher verfügbaren Technik in den
Mikropunkt eintragen, wie z. B. durch alphanumerische
Methoden, Streifen-, Scheiben- oder Strichcodes. Sie
können auf einer Scheibe aus Kunststoff, Papier oder
Metall in einer geeigneten Größe von ca. 4 mm
registriert werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung wird ein solcher codierter Punkt, Chip oder
eine Platte in vorgeschriebener Weise auf einem Zahn
eines Menschen oder Tiers eingebettet, wobei ein
Backenzahn unten rechts beim Menschen besonders
attraktiv ist. Grund für diese Attraktivität ist die
Einfachheit, mit der visuelle Scanner und/oder
Laserstrahltechniken eingesetzt werden können, um die
Informationen auf der Zahnoberfläche in jeder
geeigneten Weise zu "lesen". Die Einbettung kann jedoch
in jedem Zahn oder einer Prothese oder an jeder
sonstigen Stelle erfolgen, die dem Zahnarzt bei der
Behandlung des Patienten zur Verfügung steht.
Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, daß fast jedes
Kind im Schulalter vor dem Schuleintritt den Zahnarzt
besuchen muß und jedes Mitglied der Streitkräfte im
Rahmen der Einberufung einer zahnärztlichen
Untersuchung unterzogen wird. Gleiches gilt für neu
inhaftierte Gefängnisinsassen. Hier ist es wirklich
einfach, den Mikropunkt usw. an Ort und Stelle
einzubringen, wo er für immer bleibt und bei späterer
Abfrage seine Ausgangsinformationen liefert. Danach
können die Informationen z. B. den Streitkräften,
Polizeibehörden, Zahnärzten und Schulbehörden zur
Verfügung gestellt werden, die diese Abfrage-Scanner
besitzen, um "vermißte" oder sonst gesuchte Personen zu
identifizieren, und die von dem Scanner erfaßten
Ausgangsinformationen bleiben gleich, auch wenn die
äußeren Merkmale der Person sich mit der Zeit verändern
oder absichtlich modifiziert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird ein
Dentalbohrer mit Selbstbegrenzung verwendet, der der
Größe des Mikropunktes, der Mikroplatte oder des
Mikrochips entspricht. Mit einem solchen Bohrer können
die Zahnfläche, der Zahn selbst oder die Prothese auf
eine vorher festgelegte Tiefe präpariert werden, deren
Umfang keine Betäubung erfordert. Obgleich ein
Dentalbohrer besonders leicht für die Vorbereitung
eines ersten Hohlraumes zur Einfügung des
Informationsmediums ist, können andere
Präparationstechniken eingesetzt werden, z. B.
Laserstrahlen, Ultraschallbohren usw.
Sobald die erforderliche Tiefe durch Bohren oder ein
sonstiges Mittel hergestellt wurde, kann eine normale
Säureätztechnik eingesetzt werden, bei der eine Säure
(normalerweise wird 35- bis 50%ige stabilisierte
Phosphorsäure verwendet) ca. 60 Sekunden lang auf den
betreffenden Bereich aufgetragen wird. Nach dem Spülen
mit Wasser und Trocknen kann das Informationsmedium
unter schmutzfreien Bedingungen in den präparierten
Bereich eingesetzt werden. Sobald das Medium getrocknet
ist, kann eine Schicht klaren Verbundmaterials
aufgetragen werden, um es zu bedecken und den
hergestellten Hohlraum zu füllen. Ein solches
Verbundharz bettet das Medium auf diese Weise in dem
Zahn oder auf seiner Oberfläche oder in einer
Zahnprothese ein. Das Medium wird so zu einem
dauerhaften Identifikationsdokument. Ein solches
Verbundharz, das eingesetzt werden kann, wird unter dem
Markennamen "COMPLUS" von der Parkel Company in
Farmingdale, New York, vertrieben. Ein solches
Verbundmaterial kann jedoch jedes geeignete weiße,
leicht härtende Material oder durch einen Katalysator,
z. B. BIS GNA, induzierte Verbundmaterial sein.
Ein so präparierter menschlicher oder tierischer Zahn
ist lebenslang gekennzeichnet. Ist bei irgendeiner
späteren Gelegenheit irgendein Identifikationsmittel
erforderlich, kann eine verfügbare Abtasttechnik
eingesetzt werden, selbst unter Verwendung eines
Handgerätes. Je nach Informationen, die auf den
Mikropunkt, Mikrochip oder die Mikroplatte oder ein
sonstiges Informationsmedium aufgetragen wurden, kann
ein Untersuchungsbeamter die Person identifizieren und
andere Informationen für Notfälle entnehmen, wie z. B.
Gesundheitszustand, Angaben zu Allergien,
Kontaktpersonen im Nofall usw. sowie alle vorerwähnten
Identifikationsdaten. Es leuchtet ein, daß alternativ
zu einer kompletten Ausgabe leicht ein
Identifikationscode für die Person geliefert werden
kann, der danach durch telefonische oder sonstige
Verbindung an ein zentrales Datenbankterminal
übermittelt werden kann, um alle dort gespeicherten
Informationen zu liefern. Ein Vorteil dieser Methode
besteht darin, daß sie einfach und zugleich
kostengünstig und zerstörungsfrei ist. Mit ihr können
Informationen schnell und effizient gesammelt werden.
Um das Medium zu aktivieren, damit es seine codierten
Informationen an einen Wellenformempfänger ausgibt,
kann die Abtastung in Form elektronischer Wellen, durch
Schall, Licht oder Erfassung von hohen und/oder
niedrigen Temperaturen erfolgen. Das Informationsmedium
kann mit Ein/Aus-Schaltmöglichkeit versehen werden, um
von dem Scanner betätigt zu werden und seine
Ausgabeinformationen zu liefern. Die Energie für das
Gerät kann von den Körpergeweben oder Batterien mit
eigener Energieversorgung (z. B. Lithium) oder von
Batterien geliefert werden, bei denen eine durch den
Speichel erzeugte galvanische Wirkung mit Gold und/oder
Silber zum Einsatz kommt.
An der oben beschriebenen Methode können zahlreiche
Änderungen vorgenommen werden. Obgleich die Erfindung
im Zusammenhang mit der Verwendung eines Mikropunktes,
Mikrochips oder einer Mikroplatte beschrieben wurde,
können die Informationsdaten z. B. ebenfalls als Teil
eines Magnetbandes oder mittels eines sonstigen
codierten Informationsmediums, das auch aus anderen
Materialien bestehen kann, eingebracht werden. Obwohl
eine bevorzugte Form der Erfindung die Anbringung
dieser Informationen auf der "Wangenseite" eines Zahns
vorsieht, können die Informationen ebenso auf der
"Zungenseite" des Zahns angebracht werden und
funktioniert dennoch in Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung. Es liegt gleichermaßen auf der
Hand, daß die Informationsdaten nicht nur an einem
"echten" Zahn- oder einer Zahnprothese angebracht,
sondern auch in Verbindung mit einer Krone integriert
werden können, die eine Person erhält. Dies hängt von
der besonderen Situation ab, die zum Zeitpunkt der
Einbringung eines solchen Informationsmediums im Mund
des Patienten besteht. Wird eine solche Behandlung
durchgeführt, können dem Zahnarzt eine Reihe von
Mikropunkten, Mikroplatten oder Mikrochips geliefert
werden, die zum Zeitpunkt des Zahnarztbesuchs in den
Zahn, auf der Zahnoberfläche oder in die Prothese oder
Krone integriert werden können. Geeignete Scanner, die
später verschiedenen Schul- oder Regierungsbehörden zur
Verfügung gestellt werden, können für die Feststellung
der Präsenz des Mediums verwendet werden, und die
Informationen lassen sich entweder direkt aus dem
Medium oder aus in einer Datenbank gespeicherten
Informationen beziehen. In jedem Fall kann die Ausgabe
der Hinweisinformationen leicht erreicht werden, und
die Identifikation steht an jedem Ort landes- und
weltweit laufend zur Verfügung.
Claims (9)
1. Verfahren zur Identifikation von Menschen und
Tieren, dadurch gekennzeichnet, daß es folgende
Schritte umfaßt:
- a) dauerhafte Anbringung von Identifikationsdaten an einer Stelle an oder in einem Zahn des zu identifizierenden Menschen oder Tiers, wobei die besagten Daten die Form eines aktiven Mediums annehmen, das in der Lage ist, seine gespeicherten Informationen zu übertragen;
- b) Abfrageabtastung der besagten Daten von außerhalb des Mundes des Menschen oder Tiers, wodurch die besagten angebrachten Daten aktiviert werden, um die Informationen zu übermitteln und in zerstörungsfreier Weise als Reaktion auf die Abtastung auszugeben.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Daten die Form eines Mikropunktes, einer
Mikroplatte oder eines Mikrochips annehmen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Daten auf der Oberfläche des
besagten Zahns angebracht werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Daten in einer vorher
festgelegten Tiefe in den besagten Zahn implantiert
werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt a) gemäß Anspruch 1 die Vorbereitung
eines Hohlraums innerhalb des besagten Zahns zur
Aufnahme der besagten Daten in der besagten vorher
festgelegten Tiefe umfaßt, ferner Anbringung der
besagten Daten innerhalb des besagten Hohlraums und
nachfolgendes Auftragen eines klaren Verbundmaterials
über den besagten Daten zum Schutz der besagten Daten
und zum Füllen des so gebildeten Hohlraums.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Dentalbohrer mit Selbstbegrenzung verwendet
wird, um den besagten Zahnhohlraum einer Größe
vorzubereiten, die geeignet ist, die besagten Daten
aufzunehmen.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß besagte Informationsdaten vor der
Aufbringung des besagten Verbundmaterials darüber von
Verunreinigungen befreit werden.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schritt b) gemäß Anspruch 1 die
elektronische Abtastung der besagten Daten zwecks
Ausgabe der gespeicherten Informationen während der
Abfrage umfaßt.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Daten mit einer Energiequelle
versehen werden, von der ein Teil aus Körpergeweben
oder -flüssigkeit besteht.
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