DE29616693U1 - Dichtband - Google Patents
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Description
Dichtband
Die Erfindung betrifft ein Dichtband zum Abdecken einer Fuge in einem Mauerwerk, mit einem eine Dehnbarkeit in
Querrichtung aufweisenden Grundstreifen, wobei der Grundstreifen einen beschichteten Längs- Mittelabschnitt
und beiderseits des Mittelabschnitts einen unbeschichteten Randstreifen aufweist.
Ein derartiges Dichtband ist bspw. aus der DE-Al 25 54 199 bekannt. Im weiteren wird zum Stand der Technik auf
die DE-U 93 13 654, die DE-Al 38 27 503 und die CH-A5 682 246 verwiesen.
Aus der zunächst genannten Druckschrift ist ein Dichtband bekannt, bei welchem in einer Ausführungsform der
Grundstreifen aus einem elastischen Gewebe besteht. Die Beschichtung des Mittelabschnitts erfolgt mit einer
Klebemasse, bspw. Flüssigkunststoff.
Solche Dichtbänder sind zum Abdichten von Fugen und Rissen im Innen- und Außenbereich von Gebäuden oder
Mauerwerken bekannt. Sie dienen dem Zweck, das Eindringen von Feuchtigkeit und Nässe im Bereich der Problemzonen
in Fugen und Rissen langjährig zu verhindern und somit Schaden am Gebäude oder Mauerwerk durch Fäule
oder Schimmel vorzubeugen. Dieses Problem stellt sich insbesondere in Ecken und Kanten von Räumen bzw. an den
Stellen, wo Mauerwerk, Gipskartonplatten oder z.B. Fliesen aneinanderstoßen. Insbesondere in Naßzellen,
Bädern und allen gefließten Räumen ist eine Abdichtung notwendig, um ein Eindringen von Feuchtigkeit im Kantenbereich
zwischen Mauerwerk und Fliesen zu verhindern.
Diese Dichtbänder werden in der Regel verdeckt unterhalb von Putz oder Fliesen in die Ecken, über Risse
oder Fugen eingearbeitet. Die Dichtbänder werden mit Mörtel oder Fliesenklebstoff an der jeweiligen Stelle
aufgebracht. Da die abzudichtenden Fugen langjährigen Bewegungen, ausgelöst unter anderem durch den Wechsel
von Hitze und Kälte, ausgesetzt sind, müssen diese Dichtungsbänder in einem bestimmten Bereich die Bewegungen
des Mauerwerks ausgleichen können, damit diese nicht reißen und undicht werden. Zu diesem Zweck bestehen
die Dichtungsbänder zumindest zu einem Teil aus elastischem Material.
Ein aus der eingangs zunächst genannten Druckschrift bekanntes Dichtband ist einerseits noch vergleichsweise
aufwendig hergestellt, andererseits auch in der Handhabung nicht zufriedenstellend.
Ausgehend von dem vorbeschriebenen Stand der Technik beschäftigt sich die Erfindung danach mit der technischen
Problematik, ein einfach herzustellendes und gut handhabbares Dichtband anzugeben.
Diese Problematik ist zunächst und im wesentlichen beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt
ist, daß der Grundstreifen aus einem in Längsrichtung im Vergleich zur Querrichtung wesentlichen
geringer elastischen Vliesmaterial besteht, und daß die Beschichtung aus einem feuchtigkeitsundurchlässigen,
elastischen Material besteht. Dadurch, daß der Grundstreifen ein Vliesmaterial ist, ist einerseits ein
kostenmäßig günstiges Material gefunden, andererseits aber aufgrund der dem Vliesmaterial innewohnenden Rauhigkeit
ein vorteilhaftes Material im Hinblick auf die bautechnische Verarbeitung gegeben. Da zudem das Vlies-
material noch in Längs- und Querrichtung unterschiedliche elastische Eigenschaften aufweist, ist vor allem
die gewünschte Querelastizität erreicht bzw. unterstützt. Die Beschichtung aus einem flüssigkeitsundurchlässigen,
insbesondere auch bevorzugt feuchtigkeitsundurchlässigen elastischen Material erbringt im Mittelbereich
die gewünschte Dichtigkeit. Andererseits ist keine Dauerklebeigenschaft gegeben, welche bei der
Handhabung sich nachteilig auswirkt. Soweit die Beschichtung auch, wie bevorzugt, nur einseitig ausgebildet
ist, ist diese Rückseite des Dichtbandes durchgängig durch das Vliesmaterial gebildet. In weiterer Einzelheit
ist vorgeschlagen, daß die Beschichtung aus einem kautschukartigen Material besteht. Im einzelnen
kann die Beschichtung aus einem Synthesekautschuk bestehen. Es kann sich desgleichen auch um ein Material auf
Polyeuthan-Basis oder auf Basis eines anderen Kunststoffmateriales
handeln. Wesentlich sind die hier geforderten elastischen Eigenschaften. Bei dem Vliesstreifen
des Grundstreifens handelt es sich bspw. um ein Spinnvlies oder ein Faservlies. Weiter, und gegenwärtig
bevorzugt ist ein Vliesstoff aus mit einem Bindemittel verfestigten Spinnfasern. Die Fasern bzw. das Grundmaterial
des Vlieses ist bevorzugt Polyestermaterial. Es kann sich aber bspw. auch um Polyamid handeln. Die
Beschichtung des Längsmittelabschnittes weist weiter bevorzugt eine rauhe Oberfläche auf. Diese kann bspw.
durch Noppen oder rauten- oder kreuzförmig ausgebildete rippenartige Vorsprünge geringer Höhe erreicht sein. In
weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß das Dichtband einen etwa mittigen, in der Beschichtung
ausgeprägten Streifen aufweist. Dieser Streifen kann bspw., wenn der Längs- Mittelabschnitt im übrigen die
vorbeschriebene aufgerauhte Oberfläche aufweist, durch eine im wesentlichen glatte Ausbildung des Längs- Mit-
VGN 258 024 N22296I DE Mti./We. 24.09.1996
telabschnittes geschaffen sein. Umgekehrt kann auch der Streifen (alleine) eine aufgerauhte Oberfläche aufweisen,
dagegen die Nachbarschaft bezüglich des Längs-Mittelabschnittes
mit einer glatten Oberfläche ausgebildet sein. Ein solcher etwa mittiger Streifen gibt einem
Benutzer einen Hinweis auf die Mitte des Dichtbandes, was beim Verarbeiten in einem Mauerwerk oder beim Abdichten
einer Fuge vorteilhaft sein kann. Er kann auch als Knickhilfe vorteilhaft sein, insbesondere dann,
wenn das Dichtband in diesem Bereich geringfügig dünner ist. Zum weiteren kann die augenfällige Hervorhebung
dieses Mittelstreifens zur Übermittlung von Informationen genutzt sein, etwa Anwendungsinformationen des
Dichtbandes betreffend. In weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist hinsichtlich des Grundstreifens auch vorgesehen,
daß dieser wasserblockierend ausgerüstet ist. Bspw. kann dies durch eine auf Wachsbasis basierende
Appretur oder ein sonstiges Hydrophobierungsmittel erreicht sein. Es handelt sich im wesentlichen um eine
Imprägnierung des Grundstreifens. In weiterer bevorzugter Ausgestaltung, die alternativ oder kombinativ zu
der vorgenannten Ausrüstung des Grundstreifens vorgesehen sein kann, ist eine Beschichtung des Grundstreifens
mit einem Haftvermittler vorgesehen. Auch der Haftvermittler wird, wie die vorgenannte wasserblockierende
Schicht, in einer sehr dünnen Schichtstärke aufgetragen, so daß auch diesbezüglich von einer Imprägnierung
gesprochen werden kann. Der Haftvermittler ist vorzugsweise auf die wasserblockierende Schicht aufgetragen.
Ebenfalls auf der Rückseite des Grundstreifens ist der Haftvermittler auch ganzflächig aufgetragen. Vorderseitig
kann die Auftragung des Haftvermittlers auf die unbeschichteten Randstreifen beschränkt sein. Bei dem
Haftvermittler kann es sich bspw. um eine PU-Dispersion
handeln. Es kann auch ein blockender, synthetischer
Kautschuk oder ein sonstiger Kunststoff sein, der in einer sehr dünnen Schicht aufgetragen wird.
Die Herstellung des beschriebenen Dichtbandes kann in verschiedener Weise erfolgen. Bspw. kann die Beschichtung
des Längs- Mittelabschnittes durch Kalandrieren unter Hitze vorgenommen sein. Weiter ist es möglich,
die Beschichtung des Längs- Mittelabschnittes im Pulverstreuverfahren mit Heißverpressung vorzusehen. Darüber
hinaus kann auch ein Aufstreichen der Dichtungsmasse vorgenommen werden.
Nachstehend ist die Erfindung desweiteren anhand der beigefügten Zeichnung, welche jedoch lediglich Ausführungsbeispiele
darstellt, weiter erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 das Dichtband in einer grundsätzlichen schematisierten Darstellung, in der Draufsicht;
Fig. 2 das Dichtband gemäß Fig. 1 in einer Seitenansicht;
Fig. 3 das Dichtband gemäß Fig. 1 in einem Einbaubeispiel;
Fig. 4 ein Dichtband zweiter Ausführungsform in der
Draufsicht;
Fig. 5 das Dichtband gemäß Fig. 4 in einer Querschnittsdarstellung,
stark vergrößert,
Fig. 6 eine Darstellung eines Dichtbandes gemäß Fig. 4 mit Perforation im Randbereich,
Fig. 7 einen Querschnitt durch das Dichtband gemäß Fig. 6 geschnitten entlang der Linie XII-XII.
Dargestellt und beschrieben ist ein Dichtband 1 das aus einem Grundstreifen 2 besteht. Auf den Grundstreifen
ist eine Beschichtung zur Ausbildung eines Längs- Mittelabschnittes 3 aufgebracht. Beiderseits des Längs-Mittelabschnittes
sind -im wesentlichen- unbeschichtete Randstreifen 5 ausgebildet.
Der Grundstreifen 2 besteht beim Ausführungsbeispiel der Figuren 1 bis 3 aus einem Spinnvlies.
In Fig. 3 ist ein Einbaubeispiel dargestellt. Auf ein Mauerwerk 10 ist eine Schicht Klebstoff 6 aufgebracht,
in welche das Dichtband 1 hineingedrückt wird. Der Längs- Mittelabschnitt 3 bleibt frei von Klebstoff.
Darüber, auf den Klebstoff 6 bzw. das Dichtband 1, werden in an sich bekannter Weise Fliesen 7 geklebt.
Die Fuge im Kantenbereich zwischen den Fliesen 7 wird in der Regel mit einer elastischen Silikonmasse 8 ausgefüllt.
Die Darstellung gemäß Fig. 3 ist idealisiert. Bei tatsächlichen Einsatzfällen ist es häufig zu beobachten,
daß auch der Mittelstreifen mit Klebstoff (teilweise) überdeckt ist. Gerade solche Einbaufälle sind
bei den bekannten, eingangs angeführten Dichtbändern, da sie über die Breite keine im wesentlichen homogenen
Elastizitätseigenschaften besitzen, nachteilig.
Beim Ausführungsbeispiel der Figuren 4 und 5 besteht der Grundstreifen 2 aus einem Vliesstoff aus Spinnfasern.
Die Verfestigung ist mittels eines Bindemittels erreicht.
Der Längs- Mittelstreifen 3, bzw. die Beschichtung 4, welche einseitig bezüglich des Grundstreifens 2 ausgeführt
ist, besteht aus einem kautschukartigen Material (grundsätzlich sind bspw. auch ein PU-Material oder
andere Kunststoffmaterialien möglich). Es handelt sich um einen Synthesekautschuk. Der Synthesekautschuk behindert
entsprechend nicht die Querelastizität des Grundstreifens 2. In Längsrichtung ist der Grundstreifen 2
deutlich weniger elastisch.
Wesentlich bei der hier beschriebenen Ausführung ist, daß die Elastizität in Querrichtung relativ gleichförmig
über die Breite des Dichtbandes 1 gegeben ist. Dies zusammen mit der hohen Elastizität, bei vergleichsweise
niedriger Reißkraft des Dichtbandes in Querrichtung führ dazu, daß auch bei ungünstigen Einbaufällen, wie
vorstehend angesprochen, noch eine Elastizitätsreserve zur Verfügung steht und bei Dehnungen des Mauerwerkes
ausgenutzt werden kann. Eine doppellagige Verlegung, wie sie bei bekannten Dichtbändern teilweise empfohlen
wird, ist nicht erforderlich. In einem Kraftdehnungsdiagramm
ist ein flacher Anstieg der Kraftkurve bei hoher maximaler Dehnung gegeben.
Der Längs- Mittelabschnitt 2 weist weiter einen bezüglich des Dichtbandes 4 längsmittigen Streifen 9 auf,
welcher, wie auch aus der Querschnittsdarstellung gemäß Fig. 5 ersichtlich, durch eine besondere Gestaltung/Prägung
des Längsmittelabschnittes 3 gebildet ist.
Die Breite des Dichtbandes 1 beträgt etwa 10 cm, die Breite des Längs-Mittelabschnittes 2 etwa 5 cm, so daß
die Randstreifen 5 jeweils etwa eine Breite von 2,5 cm aufweisen.
Beidseitig des Streifens 9 ist der Längsmittelabschnitt 3 strukturiert. Beim Ausführungsbeispiel ist die Strukturierung
rautenartig ausgebildet. Hierdurch ist eine vorteilhafte Rauhung -auch- des Längsmittabschnittes 3
erreicht. Die Randstreifen 5 besitzen schon aufgrund der Vließstruktur eine eigene Rauhigkeit.
Der Längsmittelabschnitt 3 bzw. die Beschichtung 4 ist beim Ausführungsbeispiel unter erhöhter Temperatur
aufkalandriert.
Im weiteren ist der Grundstreifen 2, was zeichnerisch nicht im einzelnen darstellbar ist, mit einer wasserblockieren
Imprägnierung auf Wachsbasis ausgerüstet und besitzt darüber hinaus einen Auftrag eines Haftvermittlers
auf Basis einer PU-Dispersion.
Besonders vorteilhaft ist beim Ausführungsbeispiel der
Figuren 4 und 5 auch die Verhaftung der Beschichtung 4, d.h. also des Synthesekautschuks, in dem durchgehenden
Grundstreifen 2 aus Vlieswerkstoff, unter Ausnutzung
der bei den Grundstreifen insoweit gegebenen Rauhigkeit.
In Fig. 6 ist eine weitere Ausführungsform des Dichtbandes
1 dargestellt, bei welcher in den Randstreifen 5 Perforationen 11 ausgebildet sind. Diese Perforationen
11 sind in dem Vliesmaterial durch Nadeln ausgebildet, so daß praktisch keine Zerstörung, sondern lediglich
eine -örtliche- Aufweitung des Materials auftritt. Darüberhinaus ist es bevorzugt vorgesehen, die Perforationen
11 durch erhitzte Nadeln, geeigneterweise über die Schmelztemparatur des Vliesmaterials bzw. des Bindemittels
des Vliesmaterials durchzuführen. Hierdurch wird nicht nur eine gewünschte Aufweitung des Vliesmaterials
im Sinne einer Perforation erreicht, sondern
zugleich auch der Randbereich der so gebildeten Löcher durch Aufschmelzen und nachfolgende Aushärtung versteift.
Es ist also nicht möglich, daß derartige Perforationen als Rißausgang wirken können.
Die Perforationen 11 sind in weiterer Einzelheit -kreisrunde- Löcher sehr geringen Durchmessers. Der
Durchmesser kann bspw. ca. 0,5 mm betragen. Die Perforationen 11 sind weiter mehrfach nebeneinander auf einem
Randstreifen 5 bei optisch unregelmäßiger Verteilung ausgebildet.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser
Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
Claims (15)
1. Dichtband (1) zum Abdecken einer Fuge in einem Mauerwerk mit einem eine Dehnbarkeit in Querrichtung aufweisenden
Grundstreifen (2), wobei der Grundstreifen (2) einen beschichteten Längs- Mittelabschnitt (3) und
beiderseits des Längs- Mittelabschnittes (3) einen unbeschichteten Randstreifen (5) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Grundstreifen (2) aus einem in Längsrichtung im Vergleich zur Querrichtung wesentlich
geringer elastischen Vliesmaterial besteht und daß die Beschichtung aus einem feuchtigkeitsundurchlässigen,
elastischen Material besteht.
2. Dichtband nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einem
kautschukartigen Material besteht.
3. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einem Synthesekautschuk
oder einem sonstigen Kunstoffmaterial bspw. auf
PU-Basis besteht.
4. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß das Vlies ein Spinnvlies ist.
5. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Vlies aus Spinnfasern besteht und mit
einem Bindemittel verfestigt ist.
VGN 258 024 N22296I DE Mü./We. 24.09.1996
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6. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß das Vlies aus Polyestermaterial besteht.
7. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß die Beschichtung eine rauhe Oberfläche aufweist.
8. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtband einen etwa mittigen, in der Beschichtung ausgeprägten Streifen (9) aufweist.
9. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß der Streifen (9) im wesentlichen glatt ausgebildet ist.
10. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundstreifen (2) wasserblockierend ausgerüstet ist.
11. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundstreifen (2) mit einem Haftvermittler ausgerüstet ist .
12. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haftvermittler jedenfalls auf der Rückseite des Grundstreifens (2) ganzflächig aufgetragen
ist.
VGN 258 024 N22296I DE Mü./We. 24.09.1996
13. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß die Randstreifen (5) Perforationen (11)
aufweisen.
aufweisen.
14. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Perforation (11) durch örtliche
Aufweitung des Grundstreifens (2) ausgeformt ist.
Aufweitung des Grundstreifens (2) ausgeformt ist.
15. Dichtband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Perforation (11) durch eine im züge
des Aufweitens auf den Grundstreifen (2) in der Umgebung
der Perforation (11) einwirkende Erhitzung randseitig geformt ist.
der Perforation (11) einwirkende Erhitzung randseitig geformt ist.
VGN 258 024 N22296I DE Mü./We. 24.09.1996
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DE29604230U DE29604230U1 (de) | 1996-03-07 | 1996-03-07 | Dichtband zum Abdichten von Fugen in Mauerwerken |
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-
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- 1996-09-25 DE DE29616693U patent/DE29616693U1/de not_active Expired - Lifetime
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