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Verpackungsbehältnis in Form eines Seiten-
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faltensackes oder -beutels sowie Verfahren zu seiner Herstellung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verpackungsbehältnis in Form eines Seitenfaltensackes
oder -beutels mit einer einem Eindringen von Feuchtigkeit entgegenwirkenden Sperrschicht,
dessen eines Ende für eine Befüllung anfang offen und dessen anderes Ende als Boden
ausgebildet ist, der einen beide Behältniswände erfassenden, um eine Querfalzlinie
umgefalteten, mit der Außenseite einer Behältniswand verbundenen Umschlag aufweist,
in dem die Innenseite des Behältnisses endseitig durch eine Schweißnaht dicht abgeschlossen
ist, sowie auf ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Verpackungsbehältnisses.
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Die bekannten Verpackungsbehältnisse dieser Art in ein-oder mehrlagiger
Ausführung dienen zum Verpacken von feuchtigkeitsempfindlichen Füllgütern. Bei einer
einlagigen Ausführung kommt ein Verbundmaterial mit einer mittleren Sperrschicht
zur Anwendung, die auf der Innenseite eine Schicht aus schweiß- bzw. siegelfähigem
Kunststoff, z.B. Polyäthylen, aufweist, während die Außenseite von Papier gebildet
sein kann. Die Sperrschicht zwischen der Papierschicht und der schweißfähigen Schont
ist in der Regel eine Metallfolie, insbesondere eine Aluminiumfolie.
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Bei einer mehrlagigen Ausführung kann die beschriebene Verbundmateriallage
die innere Materiallage bilden, die von einer oder mehreren weiteren Materiallagen
aus geeignetem Werkstoff bzw. in einer geeigneten Werkstoffzusammensetzung umgeben
ist.
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Durch die Verschlußschweißnaht und den endseitigen Umschlag ist zwar
ein dichter, feuchtigkeitsundurchlässiger und hochbeanspruchbarer Boden geschaffen,
der sich jedoch im befüllten Zustand des Verpackungsbehältnisses nicht in eine etwa
von Klotzbodenbeuteln her bekannte gleichmäßige Rechteckform auf faltet, durch die
das Verpackungsbehältnis in seinem Bodenbereich Quaderform und Standfestigkeit erhält.
Diese Quaderform wird bei Klotzbodenbeuteln durch einen entsprechend vorgefalteten
Formboden mit Bodeneckeinschlägen und -seitenumschlägen erreicht, die zahlreiche
Faltvorgänge bzw. Falzlinien in dem den Boden umfassenden Endbereich des Verpackungsbehältnisses
bedingen. Diese Falzlinien beeinträchtigen die Dichtigkeit des Verpackungsbehältnisses
dadurch, daß beim Faltvorgang pinholeartige Poren entstehen, die sich durch das
Sperrschichtmaterial hindurcherstrecken. Das Entstehen solcher Poren tritt insbesondere
in solchen Fällen in vermehrtem Umfang auf, in denen herstellungsbedingt bereits
durchgeführte Faltungen durch ein scharnierartiges Zurückschwenken der betroffenen
Bodenteile um die entstandenen Falzlinien wieder
rückgängig gemacht
werden, um weitere Arbeitsgänge, z.B. das Anbringen einer Verschlußschweißnaht,
durchzuführen, woraufhin die Bodenteile ggf. erneut in ihre anfängliche Faltstellung
verschwenkt werden.
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Nach der Erfindung ist ein Verpackungsbehältnis der eingangs angegebenen
Art dadurch gekennzeichnet, daß der Boden in einem der Tiefe der eingelegten Seitenfalten
entsprechenden Abstand oberhalb der umschlagbildenden Querfalzlinie mit einer umlaufenden
Vorbruchlinie mit zum Behältnisäußeren hin gerichteter Falzkante und im Bereich
jeder Seitenfalte mit zwei Diagonal-Vorbruchlinien mit zum Behältnisinneren hin
gerichteter Falzkante versehen ist, die sich in jeder Seitenfaltenhälfte von deren
äußerer Falzlinie zu deren innerer Falzlinie diagonal zwischen der umlaufenden Vorbruchlinie
und der umschlagbildenden Querfalzlinie erstrecken Bei dieser Ausgestaltung nimmt
der Boden aufgrund der vorgesehenen Vorbruchlinien beim Füllvorgang bereitwilli
eine rechteckige Gestalt an und verleiht dem Behältnis im Bodenbereich eine quaderförmige
Ausbildung. Da es sich hierbei um einfache Vorbruchlinien handelt, um die nicht
schon eine oder mehrere Materialfaltungen durchgeführt worden sind, ist die Bildung
von pktioleartigen, die Dichtigkeit beeinträchtigenden Poren oder Löchern ßm Sperrschichtmaterial
des Verpackungsbehältnisses weitgehend
ausgeschlossen. Der Möglichkeit
des Entstehens solcher sich durch das Sperrschichtmaterial hindurcherstreckenden
Poren oder Löcher kann darüber hinaus noch dadurch entgegengewirkt werden, daß das
Verpackungs behältnis von weiteren Bruch- oder Falzlinien in seinem den Boden umfassenden
Endbereich freigehalten ist. In diesem Falle ist ein besonders hohes Maß an Sicherheit
gegen eine durch Falz- oder Bruchlinien bewirkte Beschädigung des Sperrschichtmateriag
erreicht.
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Die Ausbildung eines klotzbodenähnlichen Formbodens des erfindungsgemäßgen
Verpackungsbehältnisses beim Füllvorgang kann ggf. dadurch erleichtert werden, daß
die Seitenfaltenhälften entlang den Diagonal-Vorbruchlinien mit der angrenzenden
Behältniswand verschweißt sind.
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Zur sicheren Festlegung des Bodenumschlags kann dieser mit einem äußeren
Abdeckblatt überklebt sein, das im Bereich zwischen der umschlagbildenden Querfalzlinie
und dem parallel zu dieser verlaufenden Teilstück der umlaufenden Vorbruchlinie
angeordnet ist. Sind bei einer mehrlagigen Ausgestaltung des Verpackungsbehältnisses
die einzelnen Materiallagen in an sich bekannter Weise im Bodenumschlag negativ
gestaffelt angeordnet, so daß jede einzelne Materiallage eine Verklebung mit der
Außenseite des Verpackungsbehältnisses erhält, so kann
ggf. ein
solches zusätzliches äußeres Abdeckblatt entbehrlich sein.
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Das Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehältnisses
geht aus von einem bekannten Verfahren, bei dem eine im flachliegenden Zustand geförderte
Materialbahn zu einem Seitenfaltenschlauch geformt, der Seitenfaltenschlauch in
einzelne Schlauchabschnitte unterteilt und jeder Schlauchabschnitt an einem seiner
beiden Enden innenseitig durch eine Verschlußschweißnaht geschlossen und mit einem
beide Schlauchabschnittwände erfassenden, um eine Querfalzlinie umgefalteten Umschlag
versehen wird, der mit der Außenseite einer Schlauchabschnittwand verbunden wird,
und ist nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die im flachliegenden Zustand
geförderte Materialbahn vor ihrer Unterteilung in einzelne Schlauchabschnitte in
der Länge des herzustellenden Verpackungsbehältnisses entsprechenden Abständen mit
einer sich über die gesamte Bahnbreite erstreckenden Vorbruchlinie mit zur Bahnaußenseite
hin gerichteter Falzkante, deren Abstand von der den Bodenumschlag bildenden Querfalzlinie
gleich der Seitenfaltentiefe gewählt wird, und im Bereich jeder einzulegenden Seitenfalte
mit zwei rechtwinklig zueinand r angeordneten Diagonal-Vorbruchlinien mit zur Bahninnenseite
hin gerichteter Falzkante für einen Verlauf in jeder Seitenfaltenhälfte von deren
äußerer Falzlinie
zu deren innerer Falzlinie diagonal zwischen
der Vorbruchlinie uM der umschlagbildenden Querfalzlinie versehen wird. Durch dieses
Verfahren kann in äußerst materialschonender Weise das Verpackungsbehältnis mit
den zur Ausbildung eines klotzbodenähnlichen Formbodens erforderlichen Vorbruchlinien
unter Vermeidung weiterer sonstiger Bruch- oder Falzlinien versehen werden, die
nur der Bodenbildung im Zuge der Herstellung des Verpackungsbehältnisses dienen,
nicht aber zur klotzbodenartigen Ausbildung des Formbodens beim Füllvorgang beitragen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich.
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aus den Ansprüchen und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung
mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung
schematisch veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht
auf ein Werkstück zur Herstellung eines Verpackungsbehältnisses im flachliegenden
Zustand, Fig. 2 das Werkstück nach Fig. 1 im zu einem Seitenfaltenschlauchabschnitt
gefalteten Zustand, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie 111-1 II der Fig. 2, Fig.
4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2, Fig. 5 eine Ansicht eines von dem
Schauchabschnitt nac
Fig. 2 gebildeten Verpackungsbehältnisse Fig.
6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5 und Fig. 7. eine Ansicht des Verpackungsbehältnisses
von unten im befüllten Zustand.
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Die Fig. 1 veranschaulicht ein der Herstellung eines Verpackungsbehältnisses
dienendes Werkstück im flach auseinandergeklappten Zustand, das bei dem dargestellten
Beispiel von einer einzigen Materiallage gebildet ist.
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Die Materiallage besteht aus Aluminiumverbundmaterial, wobei die eine
Sperrschicht bildende Aluminiumschicht auf ihrer der Innenseite des zu bildenden
Verpackungsbehältnisses zugewandten Seite mit einer schweiß- bzw.
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siegelfähigen Kunststoff-, z.B. Polyäthylenschicht, und auf ihrer
der Außenseite des zu bildenden Verpackungsbehältnisses zugewandten Seite mit einer
Papierschicht versehen ist.
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In dem in Fig. 1 dargestellten flachliegenden Zustand werden die Werkstücke
1 als Materialbahn verbunden durch eine geeignete Herstellungsvorrichtung gefördert.
Im Zuge der Herstellung wird die Materialbahn zu einem Seitenfaltenschlauch unter
Ausbildung einer Schlauchlängsnaht geformt. Bei der Schlauchbildung werden Seitenfalten
entsprechend den strichpunktiert eingezeichneten Linien 2 bis 7 eingelegt. Ebenfalls
strichpunktiert ist
bei 8 eine (gedachte) Linie angedeutet, um
die später zur Bodenbildung des Verpackungsbehältnisses ein Umschla vorgenommen
wird.
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Vor ihrer Unterteilung in einzelne Schlauchabschnitte wi d die im
flachliegenden Zustand geförderte Materialbahn in der Länge des herzustellenden
Verpackungsbehältnisses entsprechenden Abständen mit einer sich über die gesamte
Bahnbreite erstreckenden Vorbruchlinie 9 mit zur Bahnaußenseite hin gerichteter
Falzkante versehen. Der Abstand der Vorbruchlinie 9 von der Linie 8, um die später
der bodenbildende Umschlag umgeklappt wird, wird gleich der Tiefe der Seitenfalten
10 und 11 gewählt, d.h. er entspricht dem Quermaß zwischen zwei benachbarten, der
Seitenfaltenbildung dienenden Linien 2 bis 4 bzw. 5 bis 7. Von diesen Linien 2 bis
7 bilden i eingelegten Zustand der Seitenfalten 10 und 11 die Linien 2 und 4 bzw.
5 und 7 jeweils eine äußere Falzlini und die Linie 3 bzw. 6 eine innere Falzlinie
der beiden Seitenfalten 10 und 11.
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Zusätzlich zu der Vorbruchlinie 9 wird jedes Werkstück 1 der Materialbahn
im Bereich jeder einzulegenden Seitenfalte 10,11 mit zwei rechtwinklig zueinander
angeordnete Diagonal-Vorbruchlinien 12 und 13 bzw. 14 und 15 mit zur Bahninnenseite
hin gerichteter Falzkante versehen. Die .Vorbruchlinienl2,13 und 14,15 verlaufen
in jeder Seitenfaltenhälfte
von deren äußerer Falzlinie 2 bzw.
4 und 5 bzw. 7 zu deren innerer Falzlinie 3 bzw. 6 diagonal zwischen der Vorbruchlinie
9 und der Linie 8.
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Die Länge der Diagonal-Vorbruchlinien 12 bis 15 kann verschiedenen
Seitenfaltentiefen angepaßt werden. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel ist
dies aus sich über die Linie 8 hinaus erstreckenden Teilstücken der Vorbruchlinien
12 bis 15 ersichtlich, die in dem später vorzunehmenden Umschlag 8 zu liegen kommen
und insoweit unwirksam sind, jedoch andererseits gewährleisten, daß in jedem Fall
der Bereich zwischen der Vorbruchlinie 9 und der Linie 8 von den Vorbruchlinien
12 bis 15 erfaßt wird.
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Die mit den Vorbruchlinien 9 und 12 bis 15 sowie unter Einlegen der
Seitenfalten 10 und 11 zum Seitenfaltenschlauch geformte Materialbahn wird entlang
Trennlinien 16,16' in einzelne Schlauchabschnitte entsprechend den Werkstücken 1
unterteilt, von denen einer in Fig. 2 dargestellt und als Ganzes mit 17 bezeichnet
ist.
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Seine beiden Wände sind mit 18 und 19 bezeichnet. Jensei s der (gedachten)
Querlinie 8 zum Ende des Schlauchabschnitts 17 hin ist dieser durch eine Schweißnaht
20 innenseitig dicht verschlossen. Die Schweißnaht 20 ist von den einander gegenüberliegenden
schweiß fähigen, innenseitigen Schichten des Verbundmaterials der Wände
18
und 19 gebildet. Im Bereich der Seitenfalten 10 und 1 erfolgt die innenseitige Verschweißung
jeweils zwischen einer Hälfte der Seitenfalte 10 bzw. 11 und der angrenzenden Wand
18 bzw. 19, wie dies in Fig. 3 bei 20a und 20b veranschaulicht ist.
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Nach Anbringung der Schweißnaht 20 wird ein beide Wände 18,19 erfassender
Querstreifen 21 als Umschlag um die sich dabei ausbildende Querfalzlinie 8 umgefaltet
und mit der Außenseite der Wand 18 des Schlauchabschnitt 17 verbunden, der damit
das fertige Verpackungsbehältnis 17' (Fig. 5> bildet.
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Die Verbindung des Umschlags 21 mit der Behältniswand 18 kann mittels
eines beliebigen geeigneten Klebstoffauftrags 22 (Fig. 6), z.B. auch eines Hotmeltauftrags
bzw. eines aufextrudierten thermoplastischen Kunststoffstranges, gebildet sein,
der die für eine Verschweißung der aneinandergrenzenden Materialflächen erforderliche
Wärme enthält.
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Wie aus den Fig. 5 und 6 er-sichtlich ist, ist der Boden umschlag
21 mit einem äußeren Abdeckblatt 23 durch geeignete Klebstoffaufträge 24 und 25
überklebt, wodurch der Umschlag 21 in seiner Lage zusätzlich festgelegt und gesichert
ist. Das Abdeckblatt ist hierbei im Bereich zwischen der umschlagbildenden Querfalzlinie
8
und dem parallel zu dieser in der Wand 18 verlaufenden Teilstück
der umlaufenden Vorbruchlinie 9 angeordnet.
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In Fig. 7 ist das Verpackungsbehältnis 17' nach Fig. 5 im befüllten
Zustand in einer Ansicht von unten dargestellt, wobei der Umschlag 23 fortgelassen
ist. Ersichtlich ist, daß der von der umlaufenden Vorbruchlinie 9 umgrenzte Bodenbereich
des Verpackungsbehältnisses 17' eine rechteckige Form angenommen hat, die dem befüllten
Verpackungsbehältnis 17' im Bodenbereich eine parallelepipedische bzw. quaderförmige
Gestalt und damit eine hohe Standfestigkeit vermittelt. Dies ist durch die umlaufende
Vorbruchlinie 9 mit zum Behältnisäußeren hin gerichteter Falzkante im Verein mit
den Diagonal-Vorbruc ~ linien 12 bis 15 mit jeweils zum Behältnisinneren hin gerichteter
Falzkante in der dargestellten und beschriebenen Anordnung erreicht, indem beim
Füllvorgang der unter halb der umlaufenden Vorbruchlinie 9 liegende, die Querfalzlinie
8 mittig umfassende Bodenbereich flach in die Ebene der Vorbruchlinie 9 gedrückt
wird, wobei diese Bewegung durch die Vorbruchlinien 9 und 12 bis 15 vorgegeben ist.