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DE2940596A1 - Verpackungsbehaeltnis in form eines seitenfaltensackes oder -beutels sowie verfahren zu seiner herstellung - Google Patents

Verpackungsbehaeltnis in form eines seitenfaltensackes oder -beutels sowie verfahren zu seiner herstellung

Info

Publication number
DE2940596A1
DE2940596A1 DE19792940596 DE2940596A DE2940596A1 DE 2940596 A1 DE2940596 A1 DE 2940596A1 DE 19792940596 DE19792940596 DE 19792940596 DE 2940596 A DE2940596 A DE 2940596A DE 2940596 A1 DE2940596 A1 DE 2940596A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
line
fold
fold line
envelope
packaging container
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19792940596
Other languages
English (en)
Inventor
Alois 4540 Lengerich Gröner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bischof and Klein SE and Co KG
Original Assignee
Bischof and Klein SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bischof and Klein SE and Co KG filed Critical Bischof and Klein SE and Co KG
Priority to DE19792940596 priority Critical patent/DE2940596A1/de
Publication of DE2940596A1 publication Critical patent/DE2940596A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D31/00Bags or like containers made of paper and having structural provision for thickness of contents
    • B65D31/08Bags or like containers made of paper and having structural provision for thickness of contents with block bottoms
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B2150/00Flexible containers made from sheets or blanks, e.g. from flattened tubes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B2160/00Shape of flexible containers
    • B31B2160/20Shape of flexible containers with structural provision for thickness of contents

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

  • Verpackungsbehältnis in Form eines Seiten-
  • faltensackes oder -beutels sowie Verfahren zu seiner Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf ein Verpackungsbehältnis in Form eines Seitenfaltensackes oder -beutels mit einer einem Eindringen von Feuchtigkeit entgegenwirkenden Sperrschicht, dessen eines Ende für eine Befüllung anfang offen und dessen anderes Ende als Boden ausgebildet ist, der einen beide Behältniswände erfassenden, um eine Querfalzlinie umgefalteten, mit der Außenseite einer Behältniswand verbundenen Umschlag aufweist, in dem die Innenseite des Behältnisses endseitig durch eine Schweißnaht dicht abgeschlossen ist, sowie auf ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Verpackungsbehältnisses.
  • Die bekannten Verpackungsbehältnisse dieser Art in ein-oder mehrlagiger Ausführung dienen zum Verpacken von feuchtigkeitsempfindlichen Füllgütern. Bei einer einlagigen Ausführung kommt ein Verbundmaterial mit einer mittleren Sperrschicht zur Anwendung, die auf der Innenseite eine Schicht aus schweiß- bzw. siegelfähigem Kunststoff, z.B. Polyäthylen, aufweist, während die Außenseite von Papier gebildet sein kann. Die Sperrschicht zwischen der Papierschicht und der schweißfähigen Schont ist in der Regel eine Metallfolie, insbesondere eine Aluminiumfolie.
  • Bei einer mehrlagigen Ausführung kann die beschriebene Verbundmateriallage die innere Materiallage bilden, die von einer oder mehreren weiteren Materiallagen aus geeignetem Werkstoff bzw. in einer geeigneten Werkstoffzusammensetzung umgeben ist.
  • Durch die Verschlußschweißnaht und den endseitigen Umschlag ist zwar ein dichter, feuchtigkeitsundurchlässiger und hochbeanspruchbarer Boden geschaffen, der sich jedoch im befüllten Zustand des Verpackungsbehältnisses nicht in eine etwa von Klotzbodenbeuteln her bekannte gleichmäßige Rechteckform auf faltet, durch die das Verpackungsbehältnis in seinem Bodenbereich Quaderform und Standfestigkeit erhält. Diese Quaderform wird bei Klotzbodenbeuteln durch einen entsprechend vorgefalteten Formboden mit Bodeneckeinschlägen und -seitenumschlägen erreicht, die zahlreiche Faltvorgänge bzw. Falzlinien in dem den Boden umfassenden Endbereich des Verpackungsbehältnisses bedingen. Diese Falzlinien beeinträchtigen die Dichtigkeit des Verpackungsbehältnisses dadurch, daß beim Faltvorgang pinholeartige Poren entstehen, die sich durch das Sperrschichtmaterial hindurcherstrecken. Das Entstehen solcher Poren tritt insbesondere in solchen Fällen in vermehrtem Umfang auf, in denen herstellungsbedingt bereits durchgeführte Faltungen durch ein scharnierartiges Zurückschwenken der betroffenen Bodenteile um die entstandenen Falzlinien wieder rückgängig gemacht werden, um weitere Arbeitsgänge, z.B. das Anbringen einer Verschlußschweißnaht, durchzuführen, woraufhin die Bodenteile ggf. erneut in ihre anfängliche Faltstellung verschwenkt werden.
  • Nach der Erfindung ist ein Verpackungsbehältnis der eingangs angegebenen Art dadurch gekennzeichnet, daß der Boden in einem der Tiefe der eingelegten Seitenfalten entsprechenden Abstand oberhalb der umschlagbildenden Querfalzlinie mit einer umlaufenden Vorbruchlinie mit zum Behältnisäußeren hin gerichteter Falzkante und im Bereich jeder Seitenfalte mit zwei Diagonal-Vorbruchlinien mit zum Behältnisinneren hin gerichteter Falzkante versehen ist, die sich in jeder Seitenfaltenhälfte von deren äußerer Falzlinie zu deren innerer Falzlinie diagonal zwischen der umlaufenden Vorbruchlinie und der umschlagbildenden Querfalzlinie erstrecken Bei dieser Ausgestaltung nimmt der Boden aufgrund der vorgesehenen Vorbruchlinien beim Füllvorgang bereitwilli eine rechteckige Gestalt an und verleiht dem Behältnis im Bodenbereich eine quaderförmige Ausbildung. Da es sich hierbei um einfache Vorbruchlinien handelt, um die nicht schon eine oder mehrere Materialfaltungen durchgeführt worden sind, ist die Bildung von pktioleartigen, die Dichtigkeit beeinträchtigenden Poren oder Löchern ßm Sperrschichtmaterial des Verpackungsbehältnisses weitgehend ausgeschlossen. Der Möglichkeit des Entstehens solcher sich durch das Sperrschichtmaterial hindurcherstreckenden Poren oder Löcher kann darüber hinaus noch dadurch entgegengewirkt werden, daß das Verpackungs behältnis von weiteren Bruch- oder Falzlinien in seinem den Boden umfassenden Endbereich freigehalten ist. In diesem Falle ist ein besonders hohes Maß an Sicherheit gegen eine durch Falz- oder Bruchlinien bewirkte Beschädigung des Sperrschichtmateriag erreicht.
  • Die Ausbildung eines klotzbodenähnlichen Formbodens des erfindungsgemäßgen Verpackungsbehältnisses beim Füllvorgang kann ggf. dadurch erleichtert werden, daß die Seitenfaltenhälften entlang den Diagonal-Vorbruchlinien mit der angrenzenden Behältniswand verschweißt sind.
  • Zur sicheren Festlegung des Bodenumschlags kann dieser mit einem äußeren Abdeckblatt überklebt sein, das im Bereich zwischen der umschlagbildenden Querfalzlinie und dem parallel zu dieser verlaufenden Teilstück der umlaufenden Vorbruchlinie angeordnet ist. Sind bei einer mehrlagigen Ausgestaltung des Verpackungsbehältnisses die einzelnen Materiallagen in an sich bekannter Weise im Bodenumschlag negativ gestaffelt angeordnet, so daß jede einzelne Materiallage eine Verklebung mit der Außenseite des Verpackungsbehältnisses erhält, so kann ggf. ein solches zusätzliches äußeres Abdeckblatt entbehrlich sein.
  • Das Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehältnisses geht aus von einem bekannten Verfahren, bei dem eine im flachliegenden Zustand geförderte Materialbahn zu einem Seitenfaltenschlauch geformt, der Seitenfaltenschlauch in einzelne Schlauchabschnitte unterteilt und jeder Schlauchabschnitt an einem seiner beiden Enden innenseitig durch eine Verschlußschweißnaht geschlossen und mit einem beide Schlauchabschnittwände erfassenden, um eine Querfalzlinie umgefalteten Umschlag versehen wird, der mit der Außenseite einer Schlauchabschnittwand verbunden wird, und ist nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die im flachliegenden Zustand geförderte Materialbahn vor ihrer Unterteilung in einzelne Schlauchabschnitte in der Länge des herzustellenden Verpackungsbehältnisses entsprechenden Abständen mit einer sich über die gesamte Bahnbreite erstreckenden Vorbruchlinie mit zur Bahnaußenseite hin gerichteter Falzkante, deren Abstand von der den Bodenumschlag bildenden Querfalzlinie gleich der Seitenfaltentiefe gewählt wird, und im Bereich jeder einzulegenden Seitenfalte mit zwei rechtwinklig zueinand r angeordneten Diagonal-Vorbruchlinien mit zur Bahninnenseite hin gerichteter Falzkante für einen Verlauf in jeder Seitenfaltenhälfte von deren äußerer Falzlinie zu deren innerer Falzlinie diagonal zwischen der Vorbruchlinie uM der umschlagbildenden Querfalzlinie versehen wird. Durch dieses Verfahren kann in äußerst materialschonender Weise das Verpackungsbehältnis mit den zur Ausbildung eines klotzbodenähnlichen Formbodens erforderlichen Vorbruchlinien unter Vermeidung weiterer sonstiger Bruch- oder Falzlinien versehen werden, die nur der Bodenbildung im Zuge der Herstellung des Verpackungsbehältnisses dienen, nicht aber zur klotzbodenartigen Ausbildung des Formbodens beim Füllvorgang beitragen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich.
  • aus den Ansprüchen und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung schematisch veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Werkstück zur Herstellung eines Verpackungsbehältnisses im flachliegenden Zustand, Fig. 2 das Werkstück nach Fig. 1 im zu einem Seitenfaltenschlauchabschnitt gefalteten Zustand, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie 111-1 II der Fig. 2, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2, Fig. 5 eine Ansicht eines von dem Schauchabschnitt nac Fig. 2 gebildeten Verpackungsbehältnisse Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5 und Fig. 7. eine Ansicht des Verpackungsbehältnisses von unten im befüllten Zustand.
  • Die Fig. 1 veranschaulicht ein der Herstellung eines Verpackungsbehältnisses dienendes Werkstück im flach auseinandergeklappten Zustand, das bei dem dargestellten Beispiel von einer einzigen Materiallage gebildet ist.
  • Die Materiallage besteht aus Aluminiumverbundmaterial, wobei die eine Sperrschicht bildende Aluminiumschicht auf ihrer der Innenseite des zu bildenden Verpackungsbehältnisses zugewandten Seite mit einer schweiß- bzw.
  • siegelfähigen Kunststoff-, z.B. Polyäthylenschicht, und auf ihrer der Außenseite des zu bildenden Verpackungsbehältnisses zugewandten Seite mit einer Papierschicht versehen ist.
  • In dem in Fig. 1 dargestellten flachliegenden Zustand werden die Werkstücke 1 als Materialbahn verbunden durch eine geeignete Herstellungsvorrichtung gefördert. Im Zuge der Herstellung wird die Materialbahn zu einem Seitenfaltenschlauch unter Ausbildung einer Schlauchlängsnaht geformt. Bei der Schlauchbildung werden Seitenfalten entsprechend den strichpunktiert eingezeichneten Linien 2 bis 7 eingelegt. Ebenfalls strichpunktiert ist bei 8 eine (gedachte) Linie angedeutet, um die später zur Bodenbildung des Verpackungsbehältnisses ein Umschla vorgenommen wird.
  • Vor ihrer Unterteilung in einzelne Schlauchabschnitte wi d die im flachliegenden Zustand geförderte Materialbahn in der Länge des herzustellenden Verpackungsbehältnisses entsprechenden Abständen mit einer sich über die gesamte Bahnbreite erstreckenden Vorbruchlinie 9 mit zur Bahnaußenseite hin gerichteter Falzkante versehen. Der Abstand der Vorbruchlinie 9 von der Linie 8, um die später der bodenbildende Umschlag umgeklappt wird, wird gleich der Tiefe der Seitenfalten 10 und 11 gewählt, d.h. er entspricht dem Quermaß zwischen zwei benachbarten, der Seitenfaltenbildung dienenden Linien 2 bis 4 bzw. 5 bis 7. Von diesen Linien 2 bis 7 bilden i eingelegten Zustand der Seitenfalten 10 und 11 die Linien 2 und 4 bzw. 5 und 7 jeweils eine äußere Falzlini und die Linie 3 bzw. 6 eine innere Falzlinie der beiden Seitenfalten 10 und 11.
  • Zusätzlich zu der Vorbruchlinie 9 wird jedes Werkstück 1 der Materialbahn im Bereich jeder einzulegenden Seitenfalte 10,11 mit zwei rechtwinklig zueinander angeordnete Diagonal-Vorbruchlinien 12 und 13 bzw. 14 und 15 mit zur Bahninnenseite hin gerichteter Falzkante versehen. Die .Vorbruchlinienl2,13 und 14,15 verlaufen in jeder Seitenfaltenhälfte von deren äußerer Falzlinie 2 bzw. 4 und 5 bzw. 7 zu deren innerer Falzlinie 3 bzw. 6 diagonal zwischen der Vorbruchlinie 9 und der Linie 8.
  • Die Länge der Diagonal-Vorbruchlinien 12 bis 15 kann verschiedenen Seitenfaltentiefen angepaßt werden. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel ist dies aus sich über die Linie 8 hinaus erstreckenden Teilstücken der Vorbruchlinien 12 bis 15 ersichtlich, die in dem später vorzunehmenden Umschlag 8 zu liegen kommen und insoweit unwirksam sind, jedoch andererseits gewährleisten, daß in jedem Fall der Bereich zwischen der Vorbruchlinie 9 und der Linie 8 von den Vorbruchlinien 12 bis 15 erfaßt wird.
  • Die mit den Vorbruchlinien 9 und 12 bis 15 sowie unter Einlegen der Seitenfalten 10 und 11 zum Seitenfaltenschlauch geformte Materialbahn wird entlang Trennlinien 16,16' in einzelne Schlauchabschnitte entsprechend den Werkstücken 1 unterteilt, von denen einer in Fig. 2 dargestellt und als Ganzes mit 17 bezeichnet ist.
  • Seine beiden Wände sind mit 18 und 19 bezeichnet. Jensei s der (gedachten) Querlinie 8 zum Ende des Schlauchabschnitts 17 hin ist dieser durch eine Schweißnaht 20 innenseitig dicht verschlossen. Die Schweißnaht 20 ist von den einander gegenüberliegenden schweiß fähigen, innenseitigen Schichten des Verbundmaterials der Wände 18 und 19 gebildet. Im Bereich der Seitenfalten 10 und 1 erfolgt die innenseitige Verschweißung jeweils zwischen einer Hälfte der Seitenfalte 10 bzw. 11 und der angrenzenden Wand 18 bzw. 19, wie dies in Fig. 3 bei 20a und 20b veranschaulicht ist.
  • Nach Anbringung der Schweißnaht 20 wird ein beide Wände 18,19 erfassender Querstreifen 21 als Umschlag um die sich dabei ausbildende Querfalzlinie 8 umgefaltet und mit der Außenseite der Wand 18 des Schlauchabschnitt 17 verbunden, der damit das fertige Verpackungsbehältnis 17' (Fig. 5> bildet.
  • Die Verbindung des Umschlags 21 mit der Behältniswand 18 kann mittels eines beliebigen geeigneten Klebstoffauftrags 22 (Fig. 6), z.B. auch eines Hotmeltauftrags bzw. eines aufextrudierten thermoplastischen Kunststoffstranges, gebildet sein, der die für eine Verschweißung der aneinandergrenzenden Materialflächen erforderliche Wärme enthält.
  • Wie aus den Fig. 5 und 6 er-sichtlich ist, ist der Boden umschlag 21 mit einem äußeren Abdeckblatt 23 durch geeignete Klebstoffaufträge 24 und 25 überklebt, wodurch der Umschlag 21 in seiner Lage zusätzlich festgelegt und gesichert ist. Das Abdeckblatt ist hierbei im Bereich zwischen der umschlagbildenden Querfalzlinie 8 und dem parallel zu dieser in der Wand 18 verlaufenden Teilstück der umlaufenden Vorbruchlinie 9 angeordnet.
  • In Fig. 7 ist das Verpackungsbehältnis 17' nach Fig. 5 im befüllten Zustand in einer Ansicht von unten dargestellt, wobei der Umschlag 23 fortgelassen ist. Ersichtlich ist, daß der von der umlaufenden Vorbruchlinie 9 umgrenzte Bodenbereich des Verpackungsbehältnisses 17' eine rechteckige Form angenommen hat, die dem befüllten Verpackungsbehältnis 17' im Bodenbereich eine parallelepipedische bzw. quaderförmige Gestalt und damit eine hohe Standfestigkeit vermittelt. Dies ist durch die umlaufende Vorbruchlinie 9 mit zum Behältnisäußeren hin gerichteter Falzkante im Verein mit den Diagonal-Vorbruc ~ linien 12 bis 15 mit jeweils zum Behältnisinneren hin gerichteter Falzkante in der dargestellten und beschriebenen Anordnung erreicht, indem beim Füllvorgang der unter halb der umlaufenden Vorbruchlinie 9 liegende, die Querfalzlinie 8 mittig umfassende Bodenbereich flach in die Ebene der Vorbruchlinie 9 gedrückt wird, wobei diese Bewegung durch die Vorbruchlinien 9 und 12 bis 15 vorgegeben ist.

Claims (6)

  1. Patentansprüche: 1. Verpackungsbehältnis in Form eines Seitenfaltensackes oder -beutels mit einer einem Eindringen von Feuchtigkeit entgegenwirkenden Sperrschicht, dessen eines Ende für eine Befüllung anfangs offen und dessen anderes Ende als Boden ausgebildet ist, der einen beide Behältniswände erfassenden, um ein Querfalzlinie umgefalteten, mit der Außenseite einer Behältniswand verbundenen Umschlag aufweist, in dem die Innenseite des Behältnisses endseitig durch eine Schweißnaht dicht abgeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden in einem der Tiefe der eingelegten Seitenfalten (10,11) entsprechenden Abstand oberhalb der umschlagbildenden Querfalzlinie (8) mit einer umlaufenden Vorbruchlinie (9) mit zum Behältnisäußeren hin gerichteter Falzkante und im Bereich jeder Seitenfalte mit zwei Diagonal-Vorbruchlinien (12,13;14,15) mit zum Behältnisinneren hin gerichteter Falzkante versehen ist, die sich in jeder Seitenfaltenhälfte von deren äußerer Falzlinie (2;4;5;7)zuderen innerer Falzlinie (3;6) diagonal zwischen der umlaufenden Vorbruchlinie und der umschlagbildenden Querfalzlinie erstrecken.
  2. 2. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es von weiteren Bruch- oder Falzlinien in seinem den Boden umfassenden Endbereich freigehalten ist.
  3. 3. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenfaltenhälften entlang den Diagonal-Vorbruchlinien (12,13,14,15) mit der angrenzenden Behältniswand (18;19) verschweißt sind.
  4. 4. - Verpackungsbehältnis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den innenseitigen Abschluß bildende Schweißnaht (20) im Bereich der Seitenfalten (10,11) die jeweilige Seiten faltenhälfte gesondert mit der angrenzenden Behältniswand (18;19) verbindet.
  5. 5. Verpackungsbehältnis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenumschlag (21) mit einem äußeren Abdeckblatt (23 überklebt ist, das im Bereich zwischen der umschlagbildenden Querfalzlinie (8) und dem parallel zu dieser verlaufenden Teilstück der umlaufenden Vorbruchlinie (9) angeordnet ist.
  6. 6. Verfahren zum Herstellen eines Verpackungsbehältnisses nach Anspruch 1, wobei eine im flachliegenden Zustand geförderte Materialbahn zu einem Seitenfaltenschlauch geformt, der Seitenfaltenschlauch in einzelne Schlauchabschnitte unterteilt und jeder Schlauchabschnitt an einem seiner beiden Enden innenseitig durch eine Verschlußschweißnaht geschlossen und mit einem beide Schläuc -abschnitte erfassenden, um eine Querfalzlinie umgefaltete Umschlag versehen wird, der mit der Außenseite einer Schlauchabschnittwand verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß die im flachliegenden Zustand geförderte Materialbahn vor ihrer Unterteilung in einzelne Schlauchabschnitte in der Länge des herzustellenden Verpackungsbehältnisses entsprechenden Abständen mit einer sich über die gesamte Bahnbreite erstreckenden Vorbruchlinie mit zur Bahnaußenseite hin gerichteter Falzkante, deren Abstand von der den Bodenumschlag bildenden Querfalzlinie gleich der Seitenfaltentiefe gewählt wird, und im Bereich jeder einzulegenden Seitenfalte mit zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Diagonal-Vorbruchlinien mit zur Bahninnenseite hin gerichteter Falzkante für einen Verlauf in jeder Seitenfaltenhälfte von deren äußerer Falzlinie zu deren innerer Falzlinie diagonal zwischen der Vorbruchlinie und der umschlagbildenden Querfalzlinie versehen wird.
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