DE2834968A1 - Abgedichteter scheinwerfer, insbesondere fuer kraftfahrzeuge, und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Abgedichteter scheinwerfer, insbesondere fuer kraftfahrzeuge, und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Description
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PHILIPS PATENTVERWALTUNG GMBH, Steindamm 94, 2000 Hamburg 1
Abgedichteter Scheinwerfer, insbesondere für Kraftfahrzeuge, und Verfahren zu seiner Herstellung
Die Erfindung bezieht sich auf einen abgedichteten Scheinwerfer mit einem aus einem konkaven Reflektorteil und einer transparenten
Frontscheibe bestehenden Außenkolben, in dem eine Halogenglühlampe angeordnet ist, die in eine Öffnung einer metallischen
Trägerplatte eingesetzt ist, die mit mehreren um diese Öffnung verteilten und, gegebenenfalls bis auf einen, elektrisch
isolierten Tragstiften aus Metall versehen ist, welche in Anschlußkappen des Reflektorteils befestigt sind.
Bei derartigen Scheinwerfern, die insbesondere für Kraftfahrzeuge bestimmt sind, muß die Glühlampe zur Erzielung gerichteter
Lichtstrahlen gegenüber dem konkaven, insbesondere parabolischen Reflektorteil justiert sein.
Bei einem bekannten Scheinwerfer dieser Art (DE-OS 24 00 315) ist die Glühlampe unmittelbar in die metallische Trägerplatte
eingesetzt und dort mit Hilfe von Kitt befestigt. Vor dieser
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Kittbefestigung wird die Lampe gegenüber der Trägerplatte optisch ausgerichtet. Das Aushärten des Kittes ist jedoch
langwierig, so daß die Lampen zusammen mit der Trägerplatte relativ lange in der mechanisch-optischen Justiervorrichtung
verbleiben müssen. Außerdem kann während des Aushärtens des Kittes die Lampe aufgrund ihres Gewichtes ihre Lage verändern.
Halogenglühlampen arbeiten bekanntlich bei relativhohen Temperaturen. Da Kitt ein schlechter Wärmeleiter ist,
kann über ihn praktisch keine Wärmeabfuhr von der Einschmelzstelle des Lampenkolbens erfolgen. Ferner besteht die Gefahr,
daß der Kitt im Laufe der Zeit teilweise abbröckelt, so daß sich lose Kitteile im Außenkolben sammeln. Aus dem Kitt treten
darüber hinaus insbesondere bei hohen Temperaturen Ausdampfungen aus, die sich auf dem Reflektorteil des Scheinwerferaußenkolbens
niederschlagen können und dort zu unerwünschter Fleckenbildung führen.
Aus der GB-PS 1 377 496 ist es ferner bekannt, bei einem abgedichteten
Scheinwerfer mit einer in einer metallischen Trägerplatte eingekitteten Halogenglühlampe die Trägerplatte auf
einer mit Hülsen zum Aufsetzen auf Tragstifte versehenen Keramikscheibe
durch Verschieben auszurichten, worauf Trägerplatte und Keramikscheibe durch Nieten miteinander verbunden werden.
Unabhängig von der unerwünschten Verwendung des Befestigungskittes ist die zum Ausrichten der Trägerplatte mit der Lampe
verwendete Keramikscheibe relativ dickwandig und damit schwer, wodurch sich die im Scheinwerfer untergebrachte Masse derart
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vergrößert, daß es im Betrieb zu unzulässigen Schwingungen kommen kann, wodurch die Einhaltung der genauen Lage der
Glühlampe im Außenkolben nicht mehr gewährleistet ist. Die Herstellung einer genau ebenen Keramikscheibe mit runden
Löchern zur Aufnahme von Halterungshülsen ist darüber hinaus fertigungstechnisch außerordentlich schwierig und teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen abgedichteten Scheinwerfern, insbesondere mit einer Halogenglühlampe mit
zwei Leuchtkörpern für Abblend- und Fernlicht, zu schaffen, der einfach und billig herzustellen ist und bei dem die
Justierung der Glühlampe in einfacher und bei einer mechanischen Fertigung reproduzierbarer Weise ohne Verwendung einer
Kittverbindung und ohne schwere Keramikscheibe vorgenommen werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem abgedichteten Scheinwerfer eingangs erwähnter Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß
auf die mit der ebenen Trägerplatte zu verbindenden Enden der metallischen Tragstifte unter Zwischenfügung von Isoliermaterial
hülsenförmige Verbindungsglieder aus Metall aufgesetzt sind, welche einen flachen flanschartigen Rand besitzen, mit
dem sie auf der von der Glühlampe abgewandten Seite der Trägerplatte,
insbesondere durch Löten oder Schweißen, vorzugsweise durch Punktschweißen, befestigt sind.
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Die hülsenförmigen Verbindungsglieder aus dünnem Metall sowie das in ihnen enthaltene Isoliermaterial erhöhen die Masse der
Glühlampenhalterung praktisch kaum. Das Ausrichten der Glühlampe erfolgt durch Verschieben ihrer Trägerplatte in praktisch
einer Ebene oberhalb der als Bezugspunkte für die Lage der Glühlampe und gegenüber dem Reflektorteil dienenden Tragstifte.
Anschließend werden die Tragstifte axial gegen die Trägerplatte verschoben und an ihr befestigt.
Das Isoliermaterial zwischen den Tragstiften und den Verbindungsgliedern
besteht vorzugsweise aus einer Glasschmelze. Die Tragstifte können jedoch zur Isolierung gegenüber den
Verbindungsgliedern auch mit einem aus Glasfasern gewebten Schlauch überzogen sein.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform des Scheinwerfers nach der Erfindung besteht die Isolierung zwischen den Tragstiften
und den Verbindungsgliedern aus wenigstens einem Formteil aus keramischem Material. Zweckmäßigerweise verjüngen sich hierbei
sowohl die Verbindungsglieder als auch die keramischen Formteile konisch in Richtung auf die Tragstifte.
Die Verbindung der Glühlampe mit der Trägerplatte kann über eine um den Lampenquetschfuß herumgelegte Metallmanschette
erfolgen, die mit der Trägerplatte durch Schweißen oder Löten verbunden ist, wie es an sich aus dem DE-Gbm 7 334 878 bekannt
ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Scheinwerfers
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nach der Erfindung besitzt die Trägerplatte aus federndem Material jedoch eine rechteckige Aussparung, in welcher ein
im Querschnitt im wesentlichen rechteckiger Quetschfuß der Glühlampe mit Hilfe von aus der Trägerplatte herausgedrückten
Laschen kraftschlüssig befestigt ist. In diesem Fall ist die Masse der Glühlampenhalterung besonders gering (DE-Gbm
7 526 777).
Eine Weiterbildung der Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Justieren von Glühlampe und Reflektorteil eines
Scheinwerfers, bei dem die Glühlampe und ihre Trägerplatte
mit den Tragstiften in die hülsenförmigen Anschlußkappen des Reflektorteils eingesetzt und dort verlötet wird. Gemäß der
Erfindung wird hierbei vor dem Einsetzen der Tragstifte in den Reflektorteil die Glühlampe mit ihrer Trägerplatte gegenüber
den als Bezugspunkte für die Lage der Glühlampe und gegenüber dem Reflektorteil dienenden Tragstiften ausgerichtet, wound
y nach diese axial gegen die Trägerplatte verschoben/Tut ihren
Verbindungsgliedern an der Trägerplatte befestigt werden.
Die Erfindung wird nunmehr anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine in einen Reflektorteil eines Scheinwerfers eingesetzte
Halogenglühlampe mit Halterung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine in Fig. 1 verwendete Trägerplatte ,
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Fig. 3 in vergrößerter Darstellung das Ende eines mit einem hülsenförinigen Verbindungsglied versehenen Tragstiftes nach
Fig. 1 mit einer Glasisolierung,
Fig. 4 in vergrößerter Darstellung eine andere Ausführtsngsform
eines mit einem hülsenförmigen Verbindungsglied versehenen Tragstiftes nach Fig. 1 mit einer Keramikisolierun,g.
Anhand der Fig. 5 wird das Justierverfahren der Halogenglühlampe
gegenüber dem Reflektorteil des Scheinwerfers nach Fig. 1 beschrieben.
Die Halogenglühlampe 1 nach den Fig. 1 und 5 besitzt einen aus Quarz bestehenden Kolben 2, der mit einem im Querschnitt
im wesentlichen rechteckigen Quetschfuß 3 versehen und mit einem Halogengas gefüllt ist. In dem Kolben 1 ist ein Leuchtkörper
4 für Abblendlicht und ein Leuchtkörper 5 für Fernlicht angeordnet. Der Leuchtkörper 4 arbeitet mit einer Abblendkappe
6 zusammen. Mit 7 sind die im Inneren der Glühlampe angeordneten Stromzuführungspole bezeichnet, welciae
durch den Quetschfuß 3 hindurchgehen und deren Verlängerungen 8 unten aus dem Quetschfuß 3 herausragen.
Die Glühlampe 1 ist mit ihrem Quetschfuß 3 in einer Trägerplatte 9 aus dünnem, federndem Metallblech (Fig. 2) befestigt.
Hierfür sind in der Trägerplatte 9 durch entsprechende Längsund Winkelschnitte zwei konkav gekrümmte Längslaschen 10 ge-
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bildet, die aus der Trägerplatte 9 herausgedrückt sind und eine rechteckige Trägerplattenaussparung 11 begrenzen, an
deren Schmalseiten durch die Winkelschnitte kleine dreieckige vorgespannte Laschen 12 angeformt sind, die ebenfalls
aus der Trägerplatte 9 herausgedrückt werden.
Die Trägerplatte 9 wird auf den Kolbenquetschfuß 3 der Glühlampe 1 aufgeschoben, wobei die beiden Längslaschen 10 den
Quetschfuß 3 an seinen Längsseiten und die kleinen dreieckigen Laschen 12 den Quetschfuß 3 an seinen Schmalseiten festhalten.
Die Trägerplatte 9 steht also mit dem Kolbenquetschfuß 3 lediglich durch die federnd anliegenden Laschen 10 und
12 in kraftschlüssiger Verbindung. Zur besseren Halterung der Trägerplatte 9 auf dem Quetschfuß 3 ist letzterer an seinen
Längsseiten mit riffelartigen Vorsprüngen 13 versehen, hinter welche die Längslaschen 10 einrasten.
Die Trägerplatte 9 wird von drei rings um deren Öffnung 11 angeordneten Tragstiften 14 aus Metall getragen, an welche
die Verlängerungen 8 der Lampenstromzuführungspole 7, z.B. durch Schweißen, angeschlossen sind und die letztlich mit
ihren freien Enden in Anschlußkappen 15 eines konkaven, insbesondere parabolischen Reflektorteils 16 eines gasdichten
Außenkolbens eines Scheinwerfers eingesetzt und dort verlötet sind.
Gemäß Fig. 3 und 4 sind auf die mit der ebenen Trägerplatte PHD 78-107 030008/0332 " 11 "
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zu verbindenden Enden 17 bzw. 18 der Tragstifte 14 hülsenförmige
Verbindungsglieder 19 bzw. 20 aus Metall aufgesetzt, welche einen flachen flanschartigen Rand 21 besitzen, mit
dem sie auf der von der Glühlampe 1 abgewandten Seite der Trägerplatte 9 befestigt sind, was insbesondere durch Löten
oder Schweißen, vorzugsweise durch Punktschweißen, erfolgt. Zwischen den Enden 17 bzw. 18 der metallischen Tragstifte 14
und den hülsenförmigen Verbindungsgliedern 19 bzw. 20 ist ein
Isoliermaterial vorgesehen, welches nach Fig. 3 aus einer Glasschmelze 22 und nach Fig. 4 aus zwei keramischen Formteilen
23 besteht. Damit sich beim Befestigen der Verbindungsglieder .20 an der Trägerplatte 9 eine Druckkraft aufbaut,
durch die eine kraftschlüssige Verbindung der Teile 18, 20, 23 und 9 miteinander hergestellt wird, verjüngen sich bei der
Ausführungsform nach Fig. 4 sowohl die Verbindungsglieder 20 als auch die keramischen Formteile 23 in Richtung auf die
Tragstifte 14. Außerdem ist hierbei das Ende 18 der Tragstifte 14 konisch erweitert.
Anhand der Fig. 5 wird nunmehr beschrieben, wie die Glühlampe 1 gegenüber dem Reflektorteil 16 angeordnet und ausgerichtet
wird. Zunächst werden die Tragstifte 14 mit ihren Verbindungsgliedern 19 bzw. 20 in Spannzangen 24 eingesetzt, welche
gegenüber dem Reflektorteil 16 definiert angeordnet sind. Dann wird die Glühlampe 1 mit ihrer aufgesetzten Trägerplatte
gegenüber den als Bezugspunkte für die Lage der Glühlampe 1 und gegenüber dem Reflektorteil 16 dienenden Tragstiften 14 ange-
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ordnet. Darauf wird der Leuchtkörper 4 für das Abblendlicht in Betrieb gesetzt und die Leuchtkörper- und Abblendkappenkonturen
entweder auf einen Projektionsschirm in vielfacher Vergrößerung projiziert, so daß die Lage des Leuchtkörpers 4
und der Abblendkappe 6 deutlich erkennbar ist, oder die Leuchtkörperkontur wird elektronisch abgetastet. Durch Verstellen
der Trägerplatte 9 in Achsrichtung der Glühlampe 1 und anschließendes Verschieben der Trägerplatte 9 in Plattenebene wird dann der Leuchtkörper 4 in das ihm vorbestimmte
Toleranzfeld gebracht, so daß später der Brennpunkt des Reflektorteils 16 zwischen den Leuchtkörpern 4 und 5 auf der
Mittelachse der Glühlampe 1 zu liegen kommt„ Anschließend
werden die Tragstifte 14 axial gegen die Trägerplatte 9 verschoben und über die Ränder 21 ihrer Verbindungsglieder 19
bzw. 20 an der Trägerplatte, z.B. durch Punktschweißen^ befestigt.
Die Tragstifte 14 werden dann an ihren freien Enden auf ein vorbestimmtes Maß mit Hilfe einer Schneidvorrichtung
25 abgeschnitten.
Der unterhalb dieser Richtapparatur definiert zu den Leuchtkörper-
und Tragstiftenachsen gehaltene Reflektorteil 16 kann
nun durch axiales Parallelverschieben in seine endgültige Lage gegenüber der Glühlampe 1 gebracht werden, wobei die Enden der
Tragstifte 14 in die Reflektoranschlußkappen 15 hineingleiten und dort mittels Hartlot befestigt werden.
Die in die Trägerplatte 9 eingesetzte und gegenüber den Trag-
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stiften 14 justierte Lampe 1 kann auch anderenorts unter Benutzung der Tragstifte als festgelegte Bezugspunkte mit
Hilfe einfacher Haltezangen in einen Reflektorteil 16 in definierter Lage zu dessen Parabolachse und Brennpunkt eingesetzt
und dort verlötet werden. Gegebenenfalls kann man die Trägerplatte 9 mit Einkerbungen oder Ansätzen versehen,
welche ebenfalls als Bezugspunkte beim Einsetzen in einen· Reflektorteil dienen können.
Anschließend wird auf den Reflektorteil 16 eine transparente Frontscheibe gasdicht aufgebracht und das Innere des so entstandenen
Außenkolbens mit einem Inertgas gefüllt.
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Claims (6)
- 2S34S68PHILIPS PATENTVERWALTUNG GIiBH, Steindamm 94, 2000 Hamburg 1Patentansprüche:hy Abgedichteter Scheinwerfer mit einem aus einem konkaven Reflektorteil und einer transparenten Frontscheibe bestehenden Außenkolben, in dem eine Halogenglühlampe angeordnet ist, die in eine Öffnung einer metallischen Trägerplatte eingesetzt ist, die mit mehreren um diese Öffnung verteilten und, gegebenenfalls bis auf einen, elektrisch isolierten Tragstiften aus Metall versehen ist, welche in Anschlußkappen des Reflektorteils befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß auf die mit der ebenen Trägerplatte (9) zu verbindenden Enden (17 bzw. 18) der metallischen Tragstifte (14) unter Zwischenfügung von Isoliermaterial (22 bzw. 23) hülsenförmige Verbindungsglieder (19 bzw. 20) aus Metall aufgesetzt sind, welche einen flachen flanschartigen Rand (21) besitzen, mit dem sie auf der von der Glühlampe (1) abgewandten Seite der Trägerplatte, insbesondere durch Löten oder Schweißen, vorzugsweise durch Punktschweißen, befestigt sind.
- 2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich-PHD 78-107030008/0332 - 2 -ORIGINAL INSPECTED2834868net, daß das Isoliermaterial zwischen den Tragstiften (14) und den Verbindungsgliedern (19) aus einer Glasschmelze (22) besteht.
- 3. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierung zwischen den Tragstiften (14) und den Verbindungsgliedern (20) aus wenigstens einem Formteil (23) aus keramischem Material besteht.
- 4. Scheinwerfer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Verbindungsglieder (20) als auch die keramischen Formteile (23) sich in Richtung auf die Tragstifte (14) konisch verjüngen.
- 5. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (9) aus federndem Material eine rechteckige Aussparung (11) besitzt, in welcher ein im Querschnitt im wesentlichen rechteckiger Quetschfuß (3) der Glühlampe (1) mit Hilfe von aus der Trägerplatte herausgedrückten Laschen (10 und 12) kraftschlüssig befestigt ist.
- 6. Verfahren zum Justieren von Glühlampe und Reflektorteil eines Scheinwerfers nach den Ansprüchen 1 bis 5, bei dem die Glühlampe und ihre Trägerplatte mit den Tragstiften in die hülsenförmigen Anschlußkappen des Reflektorteils eingesetzt und dort verlötet wird, dadurch gekennzeichnet, daßPHD 78-107 - 3 -Q30008/03322634268vor dem Einsetzen der Tragstifte (14) in den Reflektorteil (16) die Glühlampe (1) mit ihrer Trägerplatte (9) gegenüber den als Bezugspunkte für die Lage der Glühlampe und gegenüber dem Reflektorteil dienenden Tragstiften ausgerichtet wird, wonach diese axial gegen die Trägerplatte verschoben und mit ihren Verbindungsgliedern (19 bzw. 20) an der Trägerplatte befestigt werden.PHD 78-107 - 4 -030008/0332
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