DE2814440A1 - Erntemaschine - Google Patents
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- A01D43/00—Mowers combined with apparatus performing additional operations while mowing
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Description
DiPL.-lNG. Wilfrid RAECK
PATENTANWALT p Q 1 / Λ L Q
7 STUTTGART 1, MOSERSTRASSE 3 · TELEFON (0711) 244003
- S 488 -
Sperry Rand Limited 78 Portsmouth Road, Cobham, Surrey KT11 UZ / England
Ernt.emas.ch.ine
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf landwirtschaftliche Erntemaschinen und im besonderen, jedoch nich£~~ausschließlich,
auf Mäh- und Konditioniermaschinen. Die in der Beschreibung verwendeten Hinweise auf "rechts", "links",
"vorn" und "rückwärtig" sind von einem hinter der Maschine stehenden und in Fahrtrichtung blickenden Betrachter aus
zu verstehen.
Bekannte Erntemaschinen wie Mäh- und Konditionierkombinationen, Schwadleger und dergleichen, umfassen Einrichtungen, um die
in einer Baueinheit zusammengefaßten Arbeitsgeräte der Maschine an dem Maschinenrahmen aufzuhängen. Derartige Aufhängungen
umfassen im allgemeinen ein Viergelenksystem mit zwei oberen und zwei unteren Lenkern. Diese Lenker verbinden
die Arbeitseinheit mit dem Maschinenrahmen. Gewöhnlich sind zwischen dem Maschinenrahmen und den beiden unteren Lenkern
oder einem unteren Abschnitt der Arbeitseinheit selbst Federn vorgesehen, die für eine schwimmende Aufhängung der Arbeitseinheit
sorgen. Obwohl diese bekannten Maschinen im allgemeinen zufriedenstellend arbeiten, sind Verbesserungen der
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Aufhängung und der schwimmenden Lagerung bzw. Anordnung
der Arbeitseinheit wünschenswert, um das Be-triebsverhalten
und die Einsatzfähigkeit der Maschine unter variierenden Feldbedingungen, z.B. auf unebenen Feldern, zu begünstigen.
Ein vier Lenker aufweisendes Aufhängungssystem beschränkt
zuweilen die seitlichen Ausweichmöglichkeiten der Arbeitseinheit bei unebenen Bodenverhältnissen, und falls besondere
Maßnahmen getroffen worden sind, um die erwünschten seitlichen Ausweichmöglichkeiten zu erzielen, ergibt sich
eine ziemlich komplizierte und aufwendige Bauweise. Darüberhinaus müssen, wenn die Neigung der Arbeitseinheit
verstellt werden soll, zwei Lenker jeweils um den gleichen Betrag verstellt werden, wobei dieser Vor-gang häufig nur
schwierig und mit Zeitaufwand durchgeführt werden kann.
Eine gezogene Erntemaschine muß bezüglich des ziehenden Traktors im Betrieb seitlich dazu versetzt werden, damit
nicht das Erntegut schon vom Traktor niedergewalzt wird, bevor es von der Maschine geschnitten und geerntet wird.
Demgegenüber soll die Erntemaschine bei Straßenfahrt unmittelbar hinter dem Traktor fahren, damit die Gesamtbreite
unter Berücksichtigung der amtlichen Zulassungsbedingungen nicht den Wert von 2,5 m überschreitet. Die meisten bekannten
Erntemaschinen besitzen eine an einer Seite des Maschinenrahmens schwenkbare und einstellbare Deichsel oder einen
Lenkbaum, der an einer Seite der Arbeitseinheit vorbeiläuft. Der Erntemaschine wird Leistung über einen Antriebs- oder
Getriebezug zugeführt, der im allgemeinen auf dem Lenkbaum und parallel zu diesem verläuft und an ein Getriebe geführt
ist, das seinerseits auf dem Maschinenrahmen neben dem Lenkbaums chwenkpunkt und auf der der Arbeitseinheit benachbarten
Seite angeordnet ist. Aufgrund der seitlichen Anordnung des
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Getriebes und des Lenkbaums besitzt die Erntemaschine in
der Transportstellung eine größere Breite als diejenige der Erntebreite (z.B. der Schnittbreite im Fall eines
Mähwerkes oder einer Mäh- und Konditionierkombination}. Mit anderen Worten ist die maximale Ernte- oder Schnitt breite
wesentlich geringer als die Gesamtbreite.
Um diesen Nachteil zu beseitigen und die verfügbare Arbeitsbreite zu vergrößern, sind bekannte Mähwerke und Mäh- und
Konditionierkombinationen mit einem bogenförmigen Lenkbaum versehen, der hinter der Arbeitseinheit an die Masiiine
angeschlossen ist und oberhalb der Arbeitseinheit verschwenkt werden.kann. Bei derartigen Maschinen ist die wirksame
Arbeitsbreite praktisch gleich der gesamten Maschinenbreite in deren Transportstellung. Bekannte Mäh-Konditionierkombinationen
mit einem solchen oberen bogenförmigen Lenkbaum besitzen ein Mähwerk mit einem hin- und hergehenden Schneidbalken
und einer darüber angeordneten Haspel, die das geschnittene Erntegut rückwärts über den Mähbalken der
Konditioniereinrichtung zuführt. Der bogenförmige Lenkbaum muß in diesem Fall so bemessen sein, daß er noch
mitSpiel oberhalb der Haspel verschwenkt werden kann. Ein
beträchtlicher Anteil dieses Spiels oder Abstandes ist notwendig, damit die Arbeitseinheit in der Transportstellung
auf eine beträchtliche Höhe über den Boden angehoben werden kann, ohne daß dieHaspel mit dem Lenkbaum kollidiert. Diese
Voraussetzungen bedingen eine schwere Ausführung des bogenförmigen Lenkbaums, so daß ein stark gebogener Abschnitt
des Lenkbaums sich in einer beträchtlichen Höhe oberhalb des Bodens befindet. Aufgrund dieser großen Lenkbaumhöhe
ist es praktisch unmöglich, auf dem Lenkbaum eine mechanische Kraftübertragung anzuordnen. Anstelle dessen hat man bisher
teure hydraulische Kraftübertragungen verwendet.
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Die Aufhängung der Arbeitseinheit bekannter MMh- und Konditionierkombinationen, die mit einem hin- und herehenden
Messerbalken ausgestattet sind, ist so angeordnet, daß die Arbeitseinheit um eine rückwärtige querverlaufende
waagerechte schwenkachse verstellbar ist. Daher bleibt ein am vorderen Ende der Arbeitseinheit befindlicher
Schneidbalken während der Schwimm- oder Ausweichbewegungen bei Bodenunebenheiten oder bei angehobener Transportstellung
der Arbeitseinheit nicht waagerecht. Vielmehr ist der Schneidbalken nach vorn aufw-ärts geneigt/ wenn
sich die Arbeitseinheit in einer angehobenen STellung befindet. Neuerdings hat man die hin- und hergehenden
Messerbalken bei verschiedenen bekannten Erntemaschinen durch Kreiselmäheinrichtungen ersetzt, da solche rotierenden
Schneidwerke im allgemeinen bessere Schnittergebnisse und
auch eine wesentlich höhere Arbeitsgeschwindigkeit ermöglichen.
Für ein Kreiselmähwerk ist es jedoch wesentlich, daß es unabhängig von Schwimm- oder Ausweichbewegungen der Arbeitseinheit
in Abhängigkeit von ansteigendem oder abfallendem Bodenver-ilauf im Betrieb im allgemeinen horizontal verbleibt,
weil andernfalls ein ungleichmäßiger Schnitt entsteht und bei Bodenberührung die Schneiden abbrechen können,
die dann von den Schneidtellern weggeschleudert werden und eine Gefahr für in der Nähe befindliche Personen bilden.
Die Mähkreisel müssen auch vorzugsweise dann im allgemeinen parallel zum Boden gehalten werden, wenn die Arbeitseinheit
aus ihrer Betriebsstellung angehoben wird. Dies bedeutet, daß die Aufhängung der Arbeitseinheit herkömmlicher Erntemaschinen,
die mit einem hin- und hergehenden Mähbalken ausgerüstet sind, nicht bei einer Erntemaschine mit einem
rotierenden Schneidwerk anwendbar ist.
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Es sind zwei Arten rotierender SCh-neideinrichtungen bekannt,
nämlich Mähkreisel mit sog0 Schneidtellern sowie solche
mit sog. Sehneidtrommeln. Bei einem Schneidwerk mit Sch-neidtellern
ist eine darüber angeordnete Haspel weiterhin zweckmäßig und bei manchen Ausführungsformen sogar notwendige
Somit ist der oben beschriebene Nachteil eines oberhalb der Arbeitseinheit bogenförmigen Lenkbaums, der für gezogene
Erntemaschinen bei möglichst großer Schneidbreite notwendig ist, in gleichem Maße auch bei dieser Erntemaschinenbauart
vorhanden,
Trommelartige SChneideinrichtungen werden hauptsächlich für
unabhängige Mähmaschinen verwendet, wenngleich bereits Vorschläge bekannt sind, um solche Mähwerke mit einer Konditioniereinrichtung
zu kombinieren. Es sind jedoch noch keine derartigen Mäh-Konditionier-Kombinationen bekannt,
die mit einem oberhalb der Arbeitseinheit angeordneten Lenkbaum ausgestattet worden sind.
Bei den meisten mit Trommeln ausgerüsteten Mähmaschinen
sind die Schneidtrommeln auf Wellen oder Achsen angeordnet, die von einem freitragenden Querträger nach unten ragen.
Häufig befindet sich der Antrieb für die einzelnen Mäheinheiten innerhalb des Querträgers, wobei Kegelradgetriebe
verwendet werden. Diese Anordnung ist nachteilig, da die Drehspindeln, derQuerträger und die Antriebszahnrader häufig
beträchtlichen Beanspruchungen ausgesetzt sind, die zu starker Abnutzung des Antriebes und zuweilen zu Verbiegungen der Drehspindeln
und des Querträgers führen. Weiterhin sind derartige Zahnradantriebe geräuschvoll und im übrigen auch aufwendig,
nicht zuletzt wegen der dabei einzuhaltenden sifoleranzen.
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Ferner sind ein schmiersystem und häufige und umständliche
Wartungsarbeiten erforderlich. Zur Beseitigung dieser Probleme ist es bereits bekannt, den Zahnradantrieb durch einen Riemenantrieb
zu ersetzen und die Mäheinheiten zwischen oberen und unteren querverlaufenden Trägern anzuordnen. Dabei können
die sich durch den oberen Querträger erstreckenden Drehspindeln an ihren oberen Enden mit Riemenscheiben versehen sein. Es
würde jedoch günstiger sein, den Riementrieb zwischen den beiden Querträgern vorzusehen, vorzugsweise in der Nähe der
Unterseite des oberen Querträgers. Bei dieser Antriebsart würden jedoch weitere Schwierigkeiten entstehen, wenn einer
der Treibriemen ersetzt werden muß.
Der Erfindung liegt dieAufgabe zugrunde, die vorgenannten
Nachteile bekannter Kreiselmäher und Mäh-Konditionier-Kombinationen unter Verwendung solcher Mähwerke zu beseitigen
oder zumindest teilweise zu verringern.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Erntemaschine mit einer die Arbeitsgeräte enthaltenden Arbeitseinheit dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitseinheit einen Hilfsrahmen aufweist mit einem oberen Querträger, daran angeschlossene
einander gegenüberliegende und abwärts gerichtete Schenkel und einen unteren Querträger, der die beiden Schenkel verbinder,
wobei die oberen und unteren Querträger gemeinsam eine starre, im allgemeinen rechteckige Rahmenanordnung
bilden, und wobei die Arbeitseinheit wenigstens eine drehbare SChneideinheit enthält, die eine zwischen dem oberen
und unteren Querträger lösbar gelagerte Tragwelle aufweist.
Vorzugsweise sind mindestens zwei gegenläufig rotierende Schneideinheiten vorgesehen, wobei die Tragwelle jeder
Schneideinheit zwischen dem oberen und unteren Querträger
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und zwischen den seitlichen Schenkeln lösbar angeordnet ist. Zu diesem Zweck kann die jeweilige Tragwelle in an
den oberen und unteren Querträgern lösbar befestigten Tragteilen abgestützt sein. In der Nähe eines Endes des
oberen Querträgers kann ein Getriebekasten befestigt sein, der eine nach unten gerichtete Ausgangswelle mit
einer treibenden Riemenscheibe in einer Höhe aufweist, die in der Nähe, jedoch unterhalb der Unterseite des
oberen Querträgers liegt. In diesem Fall besitzen die Schneideinheiten an ihren oberen Enden Riemenscheiben, die
mit der Antriebs-Riemenscheibe ausgerichtet sind. Um die Antriebsriemenscheibe des Getriebekastens, um die Riemenscheiben
der Schneideinheiten und um mitlaufende oder umlenkende Riemenscheiben ist ein einsLner hexagonaler
Antriebsriemen geführt.
Die SChneideinheiten und deren Antrieb sind vollständig
innerhalb des rechteckigen Hilfsrahmens untergebracht, so daß eine gute SchnittStabilität gewährleistet ist. Der
rechteckige Hilfsrahmen sorgt auch für eine ausreichend steife Basis zur Halterung der Arbeitseinheit auf einem
Hauptrahmen. Zum Auswechseln eines Treibriemens werden die oberen Tragteile vom oberen Querträger gelöst, so daß der
neue Treibriemen leicht eingebaut werden kann. Das Antriebssystem mit dem hexagonalen Treibriemen gewährleistet einen
gleichmäßigen ruhigen Lauf, wobei das System einen einfachen Aufbau besitzt, sich leicht warten und mit niedrigen Kosten
herstellen läßt. Auch der Getriebekasten und das Getriebe besitzen einen sehr einfachen Aufbau.
Die Arbeitseinheit kann auf dem Hauptrahmen mit Hilfe von Aufhängungseinrichtungen gehaltert sein, wobei der Hauptrahmen
im allgemeinen die Form eines umgekehrten U besitzt
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und einen oberen Querträger und zwei von dessen Enden nach unten ausgehende schenkel aufweist, an deren untere Enden
rückwärts gerichtete, Bodenräder tragende Radarme schwenkbar
befestigt sind« Die Aufhängungseinrichtung für die Arbeitseinheit kann zwei untere seitliche Lenker aufweisen,
die mit ihrem einen Ende gelenkig an die entsprechenden Schenkel des Hilfsrahmens und mit ihrem anderen Ende gelenkig
an die entsprechenden Schenkel des Hauptrahmens zwischen den Armen des letzteren angeschlossen sind. Ein
oberer mittlerer Lenker ist gelenkig zwischen den oberen Querträgern des Hilfsrahmens der Arbeitseinheit und dem
des Hauptrahmens angeschlossen, und zwischen den unteren Enden der Schenkel des Hilfsrahmens der Arbeitseinheit
und dem oberen Querträger des Hauptrahmens sind nachgiebige Einrichtungen angeordnet. Die Schwenktierbindungen zwischen
den seitlichen Lenkern und dem Hilfsrahmen der Arbeitseinheit sowie an beiden Enden des mittleren Lenkers sind
vorzugsweise durch Kugelgelenke verwirklicht, die sowohl eine seitliche als auch eine senkrechte Schwimm- und Ausgleichbewegung
der Arbeitseinheit ermöglichen, und der mittlere Lenker kann eine verstellbare Länge aufweisen,
um die Neigung und somit die normale SChneidhöhe der SChneideinheit
oder Schneideinheiten zu verändern.
Die Arme des Hauptrahmens können an den seitlichen Lenkern der Aufhängungseinrichtung hinter den Anlenkpunkten
der Lenker und Arme zur Anlage kommen, wobei hydraulische Ste-lleinrichtungen zwischen den rückwärtigen
Enden von Armen und oberen Befestigungsanschlüssen des Hauptrahmens vorgesehen und betätigbar sind, um die Arbeitseinheit
von einer Betriebsstellung in eine Transportstellung und umgekehrt zu überführen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden die hydraulischen Stelleinrxchtungen eingefahren oder zurückgezogen,
um die Arbeitseinheit aus der Transportstellung in die Betriebsstellung abzusenken, wobei die Arbeitseinheit sich
absenkt, bis dieRadarme an den seitlichen Lenkern der Aufhängungseinrichtung
zur Anlage kommen. Die seitlichen Lenker sind auf dem Hauptrahmen frei schwenkbar, damit
die Arbeitseinheit dem Bodenverlauf folgen und dabei entsprechend ihrer Aufhängung gewissermaßen schwimmend folgen
kann. Das Anheben der Arbeitseinheit in die Transportstellung
erfolgt durch Ausfahren der Stelleinrxchtungen, welche die Radarme um ihre Schwenkpunkte auf dem Hauptrah-men verdrehen ,
so daß der Hauptrahmen bezüglich des Bodens angehoben wird. An einer bestimmten Stelle während dieser Bewegung berühren
die Radarme die seitlichen Lenker der Aufhängungseinrichtung und drehen diese Lenker um ihre SChwenkpunkte, unuldie
Arbeitseinheit relativ zum Rahmen anzuheben. Dieser Hubmechanismus hebt nicht nur die Arbeitseinheit bezüglich des
Bodens an, sondern hebt auch in einem geringeren Ausmaß den Ha-uptrahmen an, an dem z.B. Leitbleche zur Schwadbildung
befestigt sind. Diese zusätzliche Bodenfreiheit für die Schwadablenker ist zweckmäßig, wenn die Maschine
ein abgeerntetes Feld verläßt, um die darauf liegenden Schwaden nicht zu berühren, und auch beim Transport der
Maschine nicht mit anderen Bodenhindernissen in Berührung zu treten.
Die Erntemaschine kann gezogener Bauart sein,und in diesem
Fall ist ein bogenförmiger Lenkbaum vorgesehen, dessen vorderes Ende zur Kupplung an ein die Maschine ziehendes Fahrzeug
sowie zum Anschluß an eine Zapfwelle des Zugfahrzeuges ausgebildet ist, während das rückwärtige Ende des Lenkbaums
schwenkbar am oberen Querträger außerhalb von dessen Mitte befestigt ist.
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Da das Hubsystem die Arbeitseinheit bezüglich des Hauptrahmens (und damit auch relativ zum Lenkbaum) anhebt und
gleichzeitig den Rahmen bezüglich des Bodens anhebt, wird ein gegebener Bodenabstand der Arbeitseinheit bei einem
kleineren Hub der Arbeitseinheit bezüglich des Rahmens erzielt. Dies ermöglicht die Anwendung eines Lenkbaums
mit einer geringeren Krümmung als bei bekannten Maschinen dieser Bauart. Außerdem kann bei Verwendung von trommeiförmigen SChneideinheiten auf die sonst notwendige Haspel
verzichtet werden, da die Trommeln den Förderbetrieb des geschnittenen Erntegutes übernehmen. Die Höhe der Schneidtrommeln
ist wesentlich kleiner als die Höhe einer herkömmlichen Haspel, wodurch außerdem die Stärke oder der
Umfang der Krümmung des Lenkbaums niedriger gehalten werden kann. Auf oder in einem Lenkbaum mit einer derartigen
schwachen Krümmung läßt sich außerdem der Transmissionszug für die Antriebsübertragung abstützen bzw. unterbringen,
ohne daß dabei ein größerer ungünstiger winkelmäßiger Versatz zwischen den einzelnen Abschnitten des
Transmissionszuges notwendig ist.
Eine Erntemaschine der Erfindung ist nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Mäh- und Konditioniermaschine
gemäß der Erfindung,
Fig. 2 in gleicher Ansicht wie in Fig. 1 die Arbeitseinheit in angehobenem Zustand,
Fig. 3 eine gegenüber dem Maßstab von Fig. 1 verkleinerte Draufsicht,
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Fig. 4 eine Ansicht der Maschine nach Fig. 1,
von rechts gesehen, wobei sich verschiedene Bauelemente in einer anderen Stellung
befinden,
Fig. 5 eine Ansicht der Maschine nach Fig. 1, von links gesehen,
Fig. 6 eine Draufsicht in gegenüber Fig. 3 vergrößertem Maßstab, wobei der Übersicht
halber verschiedene Bauteile weggelassen sind,
Fig. 7 eine Seitenansicht der Maschine nach Fig. 6, von links gesehen,
Fig. 8 einen Teilschnitt nach der Linie VIII-VIII in Fig. 6,
Fig. 9 eine ähnliche Darstellung wie in Fig. 8, bei
der sich die Anordnung in einer anderen Stellung befindet, und
Fig. 10 einen schematischen schnitt nach der Linie X-X in Fig. 6.
Die als Ausführungsbeispiel gewählte Mäh-Konditionier-Kombination
1 umfaßt einen fahrbaren Hauptrahmen 2, im allgemeinen in der Form eines umgekehrten ü, bestehend aus
einem Hauptquertrager 3 und von dessen Enden nach unten ausgehenden
Schenkeln 4. Die Rahmenschenkel 4 besitzen obere Verlängerungen 5, die über den Querträger 3 hinausragen,
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und in der Nähe ihrer unteren Enden sind an den Schenkeln 4 rückwärts gerichtete Radarme 6 gelagert, die jeweils an
ihrem rückwärtigen Ende ein Bodenrad 7 tragen. An rückwärtigen Ansätzen 10 der oberen Verlängerungen 5 ist jeweils
ein Hydraulxkzylinder 8 angelenkt, deren untere Enden am vom rückwärtigen Ende der Radarme 6 ausgehenden
Ansätzen 11 angelenkt sind. Die Hydraulxkzylinder sind zur Erzielung eines Qleichlaufes auf beiden Seiten der
Maschine hydraulisch miteinander verkettet.
Am oberen Querträger 3 ist zwischen seinen Enden, jedoch bezüglich seiner Mitte versetzt, das rückwärtige Ende des
nach vorn gerichteten bogenförmigen Lenkbaums 12 schwenkbar gelagert. Der Lenkbaum 12 besitzt einen verhältnismäßig
steil nach hinten und abwärts geneigten rückwärtigen Abschnitt 13, an den ein längerer, nach vorn und abwärts
geneigter Abschnitt 14 angeschlossen ist. Die Neigung des vorderen Abschnittes 14 ist geringer als die des rückwärtigen
Abschnittes 13. Der Abschnitt 14 ist an seinem vorderen Ende an eine steil nach vorn und abwärts geneigte Verlängerung
angeschlossen, die ihrerseits an ihrem vorderen Ende eine Kupplung 16 zum Anschluß der Maschine an ein nicht gezeigtes
Zugfahrzeug, einen Traktor oder dergleichen trägt. Der Abschnitt 13 besitzt an seinem rückwärtigen Ende einen
senkrechten Schwenkzapfen 17 zum Anschluß an den oberen
Querträger 3 und eine sich noch weiter nach hinten und waagerecht erstreckende Verlängerung 18, auf der eine
Klinke 20 angeordnet ist. Der Hauptguerträger umfaßt eine
im allgemeinen waagerechte und rückwärts gerichtete Kreissegmentplatte 21 mit zwei unter Abstand stehenden öffnungen
22, 23. Der Verlängerungsabschnitt 18 ist so angeordnet, daß er während einer Schwenkbewegung des Lenkbaums 12 über
die Platte 21 gleitet.
V-
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Die Kl-inke 20 besteht aus einem dreieckigen Schwenkglied
24, das an einer Ecke 25 auf einem Träger 26 des Verlängerungsabschnittes 18 schwenkbar gelagert ist. An einer anderen Ecke
27 ist das Schwenkglied 24 an einen Riegelbolzen 28 gelenkig angeschlossen, während eine dritte Ecke 30 mit einem Steuerkabel
31 in Verbindung steht. Der Riegelbolzen 20 ist mit Hilfe von Federeinrichtungen 32 so vorgespannt, daß er in
einer der Öffnungen 22 oder 23 eine Verriegelungsstellung
einnimmt. Das Steuerkabel 31 verläuft zwischen der Kl-inke 20 und einer vom Fahrer des nicht gezeigten Traktors
erreichbaren Stelle. An der Verbindungsstelle zwischen den Abschnitten 13 und 14 des bogenförmigen Lenkbaums ist ein
Versteifungsstück 33 befestigt. Nachfolgend wird die Arbeitseinheit
34 im einzelnen erläutert, die einen am besten in Fig. 10 erkennbaren Hilfsrahmen 35 umfaßt.
Dieser Hilfsrahmen besitzt etwa Rechteckform und umfaßt einen oberen Querträger 3 6 mit von dessen Enden nach unten
gerichteten Schenkeln 37, 38. Ein unterer profilierter Querträger 40 verbindet die unteren Enden der Schenkel
37, 38. Zwischen den oberen und unteren Querträgern 36 bzw. 40 sind trommeiförmige Schneideinheiten 41 drehbar
gelagert, Zu diesem Zweck besitzt der untere Querträger 40 zwei nach vorn ragende Tragteile 39 (Fig. 7), die
Lageraufnahmen für die unteren Enden von Drehspindeln 43 enthält. Die Drehspindeln 43 sind mit ihren oberen Enden
in Tragteilen 44 aufgenommen, die an der Vorderseite des oberen Querträgers 36 angeschraubt oder auf andere Weise
lösbar befestigt sind.
Die Schneideinheiten 41 umfassen Trommelkörper 45, an deren unteren Enden konisch verlaufende Schneidteller 46
befestigt sind und die auf den Spindeln oder Achsen 43 über obere und untere Lager 47 bzw. 48 drehbar gehalten
sind. Der verhältnismäßig große Abstand zwischen den Lagern 47 und 48 verleiht den Schneideinrichtungen 41 eine gute
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Stabilität und Abstützung. An den Unterseiten den Schneidteller 46 sind in üblicher Art und Weise schwenkbare
Schneidkörper 50 angebracht. Die Schneidbahnen der beiden Schneideinrichtungen 41 überlappen sich in ihrem mittleren
Bereich, wobei zur Vermeidung von Kollisionen zwischen den Schneidkörpern 50 diese in zueinander höhenmäßig
leicht versetzten Bahnen umlaufen.
Die Trommeln 45 tragen an ihren oberen Enden Eiemenscheiben
52 mit V-Profil bzw. Keilriemenprofil. Auf dem Hilfsrahmen
35 ist mittels eines Trägers 54 eine weitere Riemenscheibe
53 und auf der Rückseite des oberen Querträgers 36 zwischen den beiden Schneideinheiten 41 eine Spannscheibe 55 gelagert«
Auf dem Hilfsrahmen 35 ist vor Und in der NÄhe des schwenkzapfens
17 des Lenkbaumes 12 ein Getriebekasten 56 angeordnet. Dieses Getriebe besitzt eine nach vorn gerichtete
Eingangswelle 57 mit einer darauf angeordneten Sicherheitskupplung 58 sowie zwei Ausgangswellen 59, 60. Die nach
unten gerichtete Ausgangswelle 59 erstreckt sich bis an eine Stelle unterhalb des oberen Querträgers 36. Die etwa
waagerecht in Querrrichtung verlaufende Ausgangswelle 60 ist durch ein Tragteil 61 (Fig. 10) auf dem Hilfsrahmen
35 unterstützt und treibt über einen nicht gezeigten Transmissionszug eine Konditioniereinrichtung an. Die
Ausgangswelle 59 trägt an ihrem unteren Ende eine Riemenscheibe 62, die in der gleichen E-bene mit den Riemenscheiben
52 der Schneideinheiten 41 liegt. Um die Riemenscheiben 62, 52, 53 und 55 verläuft entsprechend Fig. 6 ein Treibriemen
63 mit sechseckigem Querschnitt, um die Schneideinheiten entsprechend den Richtungspfeilen 64, 65 zueinander entgegengesetzt
anzutreiben.
Die Eingangswelle 57 des Getriebes 56 mit der darauf angeordneten Sicherheitskupplung 58 ist an einen Transmissionszug
66 angeschlossen, der teleskopischen Wellen
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2.O
67, 68, eine Zwischenwelle 70 sowie zugeordnete Universalgelenkverbindungen
71, 72, 73 und 74 umfaßt. Der Transmissionszug 66 ist an die Zapfwelle eines nicht gezeigten
Traktors anschließbar. Die Zwischenwelle 70 ist auf dem Lenkbaum 12 drehbar g-elagert und erstreckt sich von einer
Stelle oberhalb des vordersten Lenkbaumabschnittes 15 bis an eine Stelle unterhalb des vorderen Endes des längeren
Lenkbaumabschnittes 14. Der Transmissionszug ist so angeordnet, daß bei in Betriebsstellung befindlicher Arbeitseinheit
eine antriebsmäßig günstige Ausrichtung der verschiedenen Wellenabschnitte vorhanden ist. Dies bedeutet, daß bei in
Betriebsstellung befindlicher Arbeitseinheit der Transmissionszug
sich im wesentlichen waagerecht von der Traktor-Zapfwelle bis zum Getriebe 56 erstreckt, so daß an den
Gelenkstellen 75, 76, 77 und 78 zwischen den verschiedenen Wellenabschnittes 67, 68, 70 nur geringe Winkel vorhanden
sind.
Nachfolgend wird die Aufhängung der Arbeitseinheit 34 an dem fahrberen Maschinenrahmen 2 im einzelnen beschrieben.
An den unteren Enden der abwärts gerichteten Schenkel 4 des Hauptrahmens 2 und unterhalb der Schwenklager der Radarme 4 sind zwei Lenker 80 gelagert. Die vorderen Enden der
Lenker 80 sind schwenkbar an die unteren Enden der abwärts gerichteten schenkel 37, 38 des Hilfsrahmens 35 mit Hilfe von
Kugelgelenken 81 angeschlossen, während rückwärtige Verlängerungen 82 der Lenker sich unter den Radarmen 6 erstrecken
und Anlageflächen 83 aufweisen, an denen gehärtete bogenförmige Bauteile 84 der Radarme 6 zur Anlage kommen.
Ein einzelner mittig angeordneter Lenker 85 verbindet den oberen Querträger 3 des Hauptrahmens 2 und den oberen Querträger
36 des Hilfsrahmens 35. Der Lenker 85 ist an beiden Enden mit einem Kugelgelenk 86 sowie mit einer Einrichtung
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87 nach Art eines Spannschlosses zwecks Verstellung seiner Länge versehen. Die unteren Enden der schenkel 37, 38 des
Hilfsrahmens 35 sind mit Hilfe von Federn 88 mit den oberen
Enden der Verlängerungsb^-schnitte 5 auf dem Hauptrahmen 2
verbunden, so daß die Arbeitseinheit 34 in ihrere Betriebsstellung nachgiebig gehalten bzw. aufgehängt'ist.
Auf dem Hauptrahmen ist ein Verriegelungssystem 90 für den
Transportzustand schwenkbar gelagert und umfaßt Schwenkzapfen 91 mit Aufnahmeschalen 92 und Regelteilen 93 (Fig.
und 9), Die Riegelteile 93 können hinter Anschlägen 94 auf den entsprechenden Radarmen 6 eine Riegelfunktion übernehmen.
Rückhaltefedern 95, die auf dem Hauptrahmen 2 gehaltert sind, arbeiten mit den Führungseinrichtungen 92 zusammen,
um das Riegelsystem 90 in der betätigten Stellung oder in der Ruhestellung zu halten. Die jeweiligen Stellungen des
Riegelsystems bzw. der dazugehörenden Bauteile ergeben sich aus Fig. 8 und 9. An den unteren Enden der Drehspindeln
sind unterhalb der Schneideinheiten 41 und des Querträgers 40 Bodenkufen 101 befestigt, deren Vorderkanten im allgemeinen
der zugeordneten Vorderkante der Schneideinheiten 41 ertspricht bzw. mit diesen abschließt, jedoch mit einem geringen Abstand
darunter angeordnet sind. Die G-leitkufen 101 sind an
ihren benachbarten Seiten und rückwärts von den vordersten Abschnitten miteinander verbunden, so daß eine starre querverlaufende
Anordnung entsteht, die sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Arbeitseinheit erstreckt. Die Messerschneiden.
50 ragen über die Vorderkanten der Gleitkufen 101 vor« Vorzugsweise sind die Gleitkufen 101 in der Höhe
einstellbar, so daß ihre Schnitthöhe und somit die Länge der stehenbleibenden Grasnabe veränderbar ist. Die Einstell-
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einrichtungen sind üblicher Bauart und deshalb nicht näher gezeigt.
Auf dem Hilfsrahmen 35 sind hinter den Schneideinheiten 41 und insbesondere hinter dem Erntegut- Abgabespalt
zwischen den SChneidtrommein 45 und oberhalb der Rückseiten
der Schneidteller 46 zwei Konditionierwalzen 120,, 121 gelagert. Die Länge der Konditionierwalzen entspricht
im allgemeinen der Breite des Erntegut-Förderspaltes.
Die Konditionierwalzen 120, 121 sind in einem zusätzlichen
Hilfsrahmen 125 gelagert, der seinerseits auf dem rechteckigen Hilfsrahmen 35 angeordnet ist, wobei er an seiner
Oberseite über Tragteile 126 mit dem oberen Querträger und an seinem unteren Enden mit dem unteren Querträger
durch Tragteile 127 in Verbindung steht. Die unteren Tragteile
127 erstrecken sich zwischen den Schneidtellern 46 und den Gleitkufen 101. Somit sind die Konditionierwalzen
im Gegensatz zu der austragenden oder freitragenden Lagerung bei bekannten Maschinen im vorliegenden Fall auf einer in sich
starren, über den Boden abgestützten Anordnung an der Oberseite und an der Unterseite gehaltert.
Auf dem Hauptrahmen 2 können nicht gezeigte Leitbleche zur Schwadbildung angeordnet sein, um das von den Konditionierwalzen
abgegebene Erntegut zu einem zur Trocknung vorbereiteten sauberen SChwad abzulegen.
Im Betrieb wird die Erntemaschine 1 an einem nicht gezeigten Traktor und der Transmissionszug 66 an die Zapfwelle des
Traktors angeschlossen. Die hydraulischen Hubzylinder 8 werden an das Hydrauliksystems des Traktors angeschlossen.
Ist die Maschine in ihre Transportstellung zur Fahrt auf
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öffentlichen Straßen eingestellt, so befindet sich der Lenkbaum 12 oberhalb der Arbeitseinheit 34 in der mit
unterbrochenen Linien 110 in Fig. 3 eingezeichneten Stellung. In dieser Stellung ist der Riegelbolzen 28
in die öffnung 23 der Kreisseginentplatte 21 eingerastet. Die Gesamtbreite der Maschine wird in dieser Stellung
durch die Seitenwände 111, 112 bestimmt und überschreitet
nicht die vorgeschriebene zulässige Gesamtbreite von 2,5 m. Diese Transportbreite der Maschine ist weitgehend identisch
mit der gesamten Schneidbreite.
In der Transportstellung befindet sich die Arbeitseinheit 34 in hrer angehobenen Stellung, was bedeutet, daß die
Hydraulikzylinder 8 vollständig ausgefahren sind und dadurch die Radarme 6 in ihren untersten Stellungen halten.
Dies bedeutet ferner, daß der Hauptrahmen 2 bezüglich der Bodenräder 7 und des Bodens eine angehobene Stellung
einnimmt. Gleichzeitig halten die Radarme 6 bzw. deren Kontaktflächen 84 die Verlängerungen 82 der unteren Lenker
80 in einer unteren Stellung. Somit sind die vorderen Enden dieser Lenker bezüglich des Hauptrahmens 12 angehoben und
halten die Arbeitseinheit 34 in einer angehobenen Stellung mit einem geringen Abstand unterhalb des Lenkbaums 12. Der
Riegelteil 93 befindet sich entsprechend Fig. 9 in seiner untersten Verriegelungsstellung und somit in Eingriff mit
den Anschlägen 94 auf den Radarmen 6, so daß bei einem Versagen des hydraulischen Hubsystems Sicherheit gewährleistet
ist, daß die Arbeitseinheit nicht auf den Boden fällt.
Für den Feldbetrieb wird der Riegelbolzen 28 durch Betätigung des Steuerkabels 31 aus der Riegelöffnung 23 herausgezogen.
Bei Vorwärtsfahrt des Traktors wird als Folge der
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bezüglich der Mittes des Hauptrahmens 2 versetzten Anordnung
des Schwenkzapfens 17 der Lenkbaum 12 zu einer Schwenkbewegung in eine bezüglich des Hauptrahmens 2 und der
Arbeitseinheit 34 versetzten Stellung veranlaßt, die in Fig. 3 mit ausgezogenen Linien gezeigt ist. Die Verriegelungsfeder
32 veranlaßt den Riegelbolzen 28, in die Riegelöffnung 22 in der Kreissegmentplatte 21 einzufallen.
In dieser Stellung des Lenkbaums ist die Arbeitseinheit 34 bezüglich des sich in Arbeitsrichtung 115
bewegenden Traktors versetzt, so daß der Traktor neben dem von der Maschine zu erntenden Erntegut auf dem Feld
fährt.
Daraufhin werden die Transportriegel 90 in ihre angehobenen entriegelten Stellungen verschwenkt und dort mit Hilfe der
Federn 95 festgehalten. Wenn durch entsprechende Ventilverstellung Hydraulikmedium aus den Hubzylindern 8 abfließen
kann, senkt sich die Arbeitseinheit 34 bezüglich des Hauptrahmens 2 ab und gleichzeitig senkt sich der Hauptrahmen
zusammen mit der Arbeitseinrichtung 34 zum Boden ab. Die Arbeitseinheit 34 kommt dann über die Gleitkufen 101 mit
dem Boden in Berührung. Der Abstand zwischen dem Lenkbaum 12 und der Arbeitsein-heit 34 ist in deren Betriebsstellung
wesentlich kleiner als der Bodenabschnitt der Arbeitseinheit 34. in der Transportstellung. Mit anderen Worten, die
Bewegung der Arbeitseinheit 34 relativ zum Lenkbaum 12 ist
ziemlich gering, wenn die Arbeitseinheit von der Betriebsstellung in die Transportstellung und umgekehrt bewegt
wird. Dies hat eine günstige Ausrichtung der Bauteile des Transmissionszuges 66 zur Folge, wenn die Arbeitseinheit
sich in ihrer Betriebsstellung befindet, wobei eine immer noch akzeptable Ausrichtung aufrechterhalten bleibt, wenn
sich die Arbeitseinrichtung in der Transportstellung befindet.
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Die Ausgleichsfedern 88 sind so eingestellt, daß der Bodendruck der Gleitkufen gering bleibt und die Arbeitseinrichtung 34 im Betrieb leicht über Bodenwellen hinweggleiten
kann. Die Federspannung läßt sich leicht justieren, um den Bodendruck der Gleitkufen in Abhängigkeit
von den jeweiligen Bodenbedingungen zu variieren. Die Lenker 80 und 85 bilden, von der Seite gesehen, ein
Parallelogramm und veranlassen, zusammen mit den Federn die Arbeitseinheit 34, eine im allgemeinen parallel zum
Boden verlaufende Lage beizubehalten, und zwar auch während sämtlicher Hebe- und Senkbewegungen in Anpassung
an Bodenwellen sowie beim Anheben in die Transportstellung.
Darüberhinaus ermöglichen die Kugelgelenke 81 an den unteren Lenkern 80 und die Kugelgelenke 86 an beiden Enden des
oberen Lenkers 85 eine begrenzte querverlaufende Schw-^immbewegung
der Arbeitseinheit 34 bei quer zur Maschine verlaufenden Bodenunebenheiten.
Im Betrieb werden die Schneideinheiten 41 in den entgegengesetzten
Drehrichtungen 64, 65 und die Konditionierwalaen 120, 121 in den Drehrichtungen 122 bzw. 123 angetrieben.
Das von den Messern 50 geschnittene Erntegut wird durch die öffnung zwischen benachbarten Trommeln 45 in Richtung auf
die dahinterliegenden Konditionierwalzen 120, 121 befördert,
worauf es dort der üblichen Quetsch- oder Knickbehandlung unterworfen wird. Die Konditionierwalzen 120, 121 geben das
behandelte Erntegut anschließend nach hinten zur Ablage in einem lockeren Schwad zur Trocknung auf dem Feld ab.
Es ergibt sich aus der vorangehenden Beschreibung eine Mäh-Konditionier-Kombination
mit sehr einfachem Aufbau. Die zur Arbeitseinheit gehörenden Bauteile und Baugruppen sind
in einem sehr starren rechteckförmigen Hilfsrahmen unter-
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gebracht, der zusätzlich durchdie Drehspindeln versteift
ist, welche zwischen den oberen und unteren Querrahmenteilen
verlaufen. Die Mäheinheiten sind, an ihren oberen und unteren Enden steif gelagert, so daß die auf den
Rahmen, auf die DRehspindeln und auf den Antrieb wirk-enden Belastungen gegenüber bekannten vergleichbaren
Maschinen beträchtlich verringert sinds Der innerhalb
des Reciiteckrahmens untergebrachte Riemenantrieb
trägt weiterhin dazu bei, auf die Drehspindeln wirkende Biegemomente zu verringern. Dabei läßt sich der Ersatz
oder das Auswechseln eines Treibriemens sehr schnell und leicht durchführen. Ein neuer Treibriemen kannvon unten
um die Riemenscheiben 62, 53 herumgelegt werden, ohne
irgendwelche Bauteile lösen zu müssen0 Nur zur Unterbringung
des Treibriemens an der rechten Riemenscheibe 52 muß der zugeordneten Tragteil 44 abgeschraubt und halb
verdreht werden, so daß dann der Treibriemen zwischen den Tragteil und den oberen Querträger 36 eingeführt werden
kann. Während dieses Vorganges bleibt die zugeordnete Mäheinheit 41 an Ort und Stelle, da deren Spindel in dem
unteren Querträger gelagert ist. Nach dem Einsetzen des Treibriemens wird der Tragteil 44 wieder an dem oberen
Querträger 36 befestigt. Auch der Zusammenbau des Mähwerkes wird vereinfacht, da die Mäheinheiten auf den
Spindeln vormontiert und dann mit diesen gemeinsam in den rechteckigen Hilfsrahmen eingebaut werden können.
Die Erfindung ermöglicht auch eine vereinfachte Getriebeanordnung mit einer winklig verlaufenden Eingangswelle zur
ERzielung einer Ausrichtung mit der Zapfwelle, so daß der Transmissionszug zwischen Zapfwelle und Getriebe keine
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größeren Winkel enthält, wenn sich die Arbeitseinheit in ihrer Betriebsstellung befindet und somit sachgerecht auf
dem Lenkbaum unterstütz bzw. gelagert ist. selbst dann, wenn der Lenkbaum eine Bogenform aufweist. Die Ausrichtung
des Getriebes auf die Zapfwelle ist im vorliegenden Fall auch bei der versetzten Anordnung der dem Zugfahrzeug
folgenden Maschine und bei einem oberen gekrümmten Lenkbaum erreicht. Daraus ergibt sich eine verlängerte Lebensdauer
des Transmissionszüges. Darüberhinaus ent-fallen die bisher
notwendigen hydraulischen Antriebseinrichtungen für Erntemashinen mit solchen oberhalb der Arbeitseinheit angeordneten
Lenkbäumen.
Der Antrieb der schneidtrommeln über ein Antriebssystem mit
einem einzelnen Antriebsriemen hexagonalen Querschnittes führt zu einem ruhigen Lauf, einer einfachen Konstruktion,
zu vereinfachter Wartung, niedrigen Wartungskosten und auch zu Laufruhe. Jede getriebene Riemenscheibe bildet einen
integralen Bestandteil der Trommelkonstruktion. Der gesamte Transmissionszug zwischen der Zapfwelle des Traktors und
den Schneideinheiten sowie den Konditionierwalzen enthält lediglich ein einfaches Getriebe und ist gegenüber Überlastungen
durch die Sicherheitskupplung 58 gesichert. Die Herstellungstoleranzen sind nicht mehr so eng wie bei den
bisher verwendeten, über Zahnradgetriebe angetriebenen Mähwerken. Ferner ist eine verringerte schmierung notwendig,
und die Wartung wird leichter und ist nicht mehr so häufig erforderlich.
Der rechteckförmige Hilfsrahmen der Arbeitseinheit bietet
einen guten Halt für die Ausgleichsfedern und für das Aufhängungssystem. Die Ausgleichsfedern sind so angeordnet,
daß bei sich hebender und senkender Arbeitseinheit in
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Anpassung an Bodenunebenheiten das auf den Gleitschuhen lastende Gewicht beinahe gleichbleibt. Für sämtliche bewegten
Bauteile lassen sich auf den Hilfsrahmen günstige Schutzeinrichtungen befestigen. Die Aufhängung der Arbeitseinheit
mit ihren drei Lenkern bildet eine einfache und billige Konstruktion und erleichtert Justierungen bezüglich
der Neigung der Arbeitseinheit in der Längsrichtung und somit auch der Neigung der Schneidmesserbahnen bezüglich des Bodens,
Das Lenkersystem ist so ausgelegt, daß die Arbeitseinheit mit
den SChneideinheiten während der Auf- und Abbewegungen aufgrund von Bodenunebenheiten im wesentlichen parallel zum
Boden verbleiben. Unabhängig davon ist eine seitliche Ausweich- oderSchwimmbewegung oin gewissen Grenzen möglich
geworden, da die Bauart der Aufhängung der Arbeitseinrichtung verbessert worden ist. Der Bodendruck der Gleitkufen
läßt sich in Abhängigkeit von dem jeweiligen Erntegut und den Bodenbedingungen leicht justieren. Das Aufhängungssystem
ist unabhängig von dem hydraulischen Hubsystem, so daß keine Pumpwirkung stattfindet. Der Abstand
zwischen den Radarmen und den rückwärtigen Verlängerungen der unteren Aufhängungslenker ist, wenn sich die Arbeitseinheit
in ihrer Betriebsstellung befindet, so bemessen, daß die Arbeitseinrichtung unabhängig von dem Hydrauliksystem
seine Ausgleichsbewegungen ausführen kann. Die Gleitkufen und die Schneidtrommeln bleiben im allgemeinen
parallel zum Boden, wenn die Arbeitseinheit und die^
Transportstellung angehoben wird.
Die Maschinenbreite ist in der Transportstellung nahezu gleich der tatsächlichen Schneidbreite, und zwar aufgrund
des oberhalb der Arbeitsei-nrichtung angeordneten Lenkbaums, auf diese Weise wird für diese Maschinenart eine maximale
Schneidbreite gewährleistet, und gleichzeitig bleibt die
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Maschinenbreite innerhalb der zulässigen Gesamtabmessungen für den Transportbetrieb. Darüberhinaus
besitzt die Maschine aufgrund des doppelten Hubsystems kompakte Abmessungen, wobei der Abstand zwischen dem
oberen Lenkbaum und der Arbeitseinheit gering bleibt. Diese untere Stellung des Lenkbaums trägt außerdem dazu
bei, die beabsichtigte günstige Ausrichtung der Bauteile des Transmissionszuges zu erreichen und eine körperliche
Unterstützung dafür vorzusehen.
Ferner trägt der Ersatz des herkömmlichen hin- und hergehenden Messerbalkens oder eines Mähbalkens mit Kreisetmähern,
dem eine Haspel zugeordnet ist, durch eine Mähwerks anordnung in Trommelbauart dazu bei, daß die Maschine
kompakte Abmessungen erhält. Die Arbeitseinheit wird aufgrund der hydraulisch verketteten Anordnung der Hydraulikzylinder
gleichmäßig und parallel zum Boden angehoben und abgesenkt, so daß keine Abhängigkeit durch hydraulischen
Rückdruck vorhanden ist. Schließlich kann der oberhalb der Arbeitseinheit angeordnete Lenkbaum von der Transportäbsllung
in die Betriebsstellung und umgekehrt verschwenkt werden, ohne daß dazu hydraulische Hilfseinrichtungen
notwendig sind.
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Claims (19)
- DiPL.-lNG. Wilfrid RAECKPATENTANWALT
7 STUTTGART 1, MOSERSTRASSE 8 · TELEFON (0711) 24400328U440Sperry Rand Limited, - S 488 -Cobham, Surrey / EnglandPat ent ansprü eheIJ Erntemaschine mit einer die Arbeitseinrichtungen enthaltenden Arbeitseinheit, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitseinheit (3*0 in einem Hilfsrahmen (35) angeordnet ist, bestehend aus einem oberen Querträger (36)> gegenüberliegenden daran angeschlossenen abwärts gerichteten Sehenkeln (37» 38) und einem unteren Querträger (40), der die beiden Schenkel miteinander verbindet, so daß die oberen und unteren Querträger und die Schenkel zusammen eine in sich steife im allgemeinen rechteckige Anordnung bilden, wobei die Arbeitseinheit (34) mindestens eine rotierende Schneideinheit (41) mit einer Antriebswelle (43) aufweist, die zwischen den oberen und unteren Querträgern lösbar gelagert ist. - 2. Erntemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zw-ei gegenläufig rotierende Schneideinrichtungen (41) vorgesehen sind, deren Tragwellen (43) in oberen und unteren Tragteilen (44, 48) gelagert sind, die lösbar an den oberen und unteren Querträgern (36 bzw. 40) befestigt sind.
- 3. Erntemaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des einen Endes des oberen Querträgers (36) ein Getriebekasten (36) angeordnet ist und eine abwärts gerichtete Ausgangswelle (59) aufweist, auf der dicht unter der Unterseite des oberen Querträgers (36) eine Riemenseheibe (62)8098U/0671ORIGINAL INSPECTEDS 488 - 2 -28U440sitzt, während die Schneideinheit oder -einheiten (41) ebenfalls eine in der gleichen Ebene angeordnete Riemenscheibe aufweist bzw. aufweisen, wobei sich ein Treibriemen (63) um diese Riemenscheibe als Antrieb für die Schneideinheiten erstreckt.
- 4. Erntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitseinheit (35) an einem Hauptrahmen (2) mit Hilfe von Aufhängungseinrichtungen (80, 85, 88) aufgehängt ist, daß der Hauptrahmen (2) etwa die Form eines umgekehrten U besitzt und einen oberen Querträger (3)> zwei an den Enden des Querträgers befestigte abwärts gerichtete Schenkel (4) aufweist, an deren unteren Enden rückwärts gerichtete Radarme (6) schwenkbar gelagert sind, die jeweils ein Bodenrad (7) tragen.
- 5. Erntemaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängungseinrichtung zwei untere seitliche Lenker (80) aufweist, die mit ihrem einen Ende an den entsprechenden Schenkeln (37» 38) des Hilfsrahmen (35) angelenkt und schwenkbar an die entsprechenden Schenkel (4) des Hauptrahmens unterhalb von deren Radarmen (6) schwenkbar angeschlossen sind, und daß ein oberer mittlerer Lenker (85) die oberen Querträger (36) bzw. (3) des Hilfsrahmens und des Hauptträgers verbindet und daß zwischen den unteren Enden der Schenkel (37» 38) des Hilfsrahmens (35) und dem oberen Querträger (3) des Hauptrahmens (2) Federeinrichtungen (88) angeordnet sind.
- 6. Erntemaschine nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkanschlüsse der seitlichenLenker (80) und des mittleren Lenkers (85) Universalgelenke aufweisen, die sowohl eine seitliche als auch eine vertikale Ausweichbewegung der Arbeitseinheit (34) ermöglichen.Ö09844/06712S14U0S 488 - 3 -
- 7. Erntemaschine nach Anspruch5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Lenker (85) längenverstellbar ist,um die normale Arbeitshöhe der Schneideinrichtung oder -einrichtungen (41) zu verändern.
- 8. Erntemaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Radarme (6) des Hauptrahmesn (2) an den seitlichen Lenkern (80) der Aufhängungseinrichtung hinter den entsprechenden Schwenkpunkten der Lenker und der Radarme zur Anlage kommen, und daß hydraulische St-elleinrichtungen (8) zwischen den rückwärtigen Enden der Radarme (6) und dem oberen Querträger (3) des Hauptrahmens (2) vorgesehen sind, um die Arbeitseinheit (34) aus einer Betriebsstellung in eine Transportstellung anzuheben bzw. und umgekehrt abzusenken.
- 9. Erntemaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die hydraulischen Stelleinrichtungen (8) hydraulisch miteinander verkettet sind, so daß die Arbeitseinheit (34) während ihrer Bewegung von der einen in die andere Stellung im wesentlichen parallel zum Boden verlaufend gehalten ist.
- 10. Erntemaschine nach Anspruch 8 oder 9» dadurch gekennzeichnet, daß die Radarme (6) des Hauptrahmens (2) über gewölbte oder bogenförmige gehärtete Bauteile (84) sich an die seitlichen Lenker (80) des Aufhänungssystems anlegen.
- 11. Erntemaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelung der Arbeitseinheit (34) in der angehobenen Transportstellung lösbare Riegel- oder Abstützeinrichtungen (90) vorgesehen sind (Fig. 8, 9).28H440S 488 - 4 -
- 12. Erntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei gezogener Bauart der Maschine ein bogenförmiger Lenkbaum (12) vorgesehen ist, dessen vorderes Ende eine Kupplung (16) zum Zuganschluß an dne Zugmaschine sowie eine Antriebsverbindung an die Zapfwelle des Zugfahrzeuges aufweist, während das rückwärtige Ende des Lenkbaums schwenkbar am oberen Querträger (3) des Hauptrahmens (2) an einer von der Mitte des Querträgers versetzten Stelle angeschlossen ist.
- 13. Erntemaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichent, daß eine lösbare Riegeleinrichtung (20) vorgesehen ist, um den Lenkbaum (12) entweder in einer Transportstellung festzulegen, in der sich der Lenkbaum über die Maschine so erstreckt, daß sich die Maschine im allgemeinen hinter dem Zugfahrzeug befindet, und in einer Betriebsstellung festzulegen, in der sich der Lenkbaum in einer bezüglich der Maschine nach einer Seite verschwenkten Stellung befindet.
- 14. Erntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Hilfsrahmen (35) hinter den rotierenden Schneideinrichtungen (4l) ein Konditionierwalzenpaar (120, 122) angeordnet ist.
- 15« Erntemaschine nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindungungen zwischen den seitlichen Lenkern (80) und dem Hilfsrahmen (35) sowie die Gelenkverbindungen an beiden Enden des mittleren oberen Lenkers (85) Universalgelenke aufweisen, die sowohl eine seitliche als auch eine vertikale Ausweich- und Anpassungsbewegung der Arbeitseinheit (34) gegenüber Bodenunebenheiten ermöglichen.
- 16. Erntemaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb jeder Schneideinheit (41) eine Bodenkufe (101) vorgesehen ist, und daß der untere Querträger (40) des8098U/0S91 _/_28U440S 488 - 5 -Hilfsrahmens (35) und die jeweilgen unteren Tragteile (127) für einen zusätzlichen, eine Konditioniereinrichtung (120, 122) aufnehmenden Hilfsrahmen (125) zwischen den entsprechenden Schneideinheiten (4l) und den zugeordneten Bodenkufen (101) vorgesehen sind.
- 17. Erntemaschine nach einem der Ansprüche Ibis 3» dadurch gekennzeichnet, daß eine Konditioniereinrichtung (120, 121) auf dem Hilfsrahmen (35) hinter der oder sämtlichen Schneideinheiten (41) mit Hilfe oberer und unterer Tragteile (126, 127) angeordnet sind, die an den oberen bzw. unteren Querträgern (36, HO) befestigt sind.
- 18. Erntemaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Lenker (85) längenveränderbar ist, um die Neigung der Schneideinheit oder -einheiten (1Il) zu verändern.
- 19. Erntemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulikzylinder (8) zum Verschwenken der Radarme (6) mit ihren oberen Enden an Abstützpunkten des Hauptrahmens (2) angelenkt sind, der im allgemeinen die Form eines auf den Kopf gestellten U aufweist.809844/0671
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