DE2814399A1 - Erntemaschine - Google Patents
ErntemaschineInfo
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Description
Dipl.-Ing. Wilfrid RAECK
PATENTANWALT 7 STUTTGART 1, MOSERSTRASSE 8 - TELEFON (0711) 244003
28U399
- S 487 -
SPERRY RAND LIMITED 78 Portsmouth Road, Cobham, Surrey KTIl IJZ / England
Erntemaschine
Die Erfindung bezieht sich al^mein auf landwirtschaftliche
Erntemaschinen und im besonderen, jedoch nicht ausschließlich, auf Mäh- und Konditionier-Kombinationen, anhand derer die
Erfindung in der Hauptsache nachfolgend beschrieben ist. Die in der Beschreibung verwendeten Hinweise auf "rechts",
"links", "vorn" und "rückwärtig" sind von einem hinter der Maschine stehenden und in Fahrtrichtung blickenden Betrachter
aus zu verstehen.
Gezogene Erntemaschinen müssen bezüglich des Zugfahrzeuges im Betrieb seitlich versetzt fahren, damit das Erntegut
vom Traktor nicht schon niedergewalzt wird, bevor es in
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den Arbeitsbereich der Maschine gelangt. Andererseits sollen die Erntemaschinen auf öffentlichen Straßen unmittelbar
hinter dem Traktor fahren, damit unter Berücksichtigung der behördlichen Bestimmungen die Gesamtbreite
nicht den Wert von 2,5 m überschreitet. Die meisten bekannten Erntemaschinen besitzen an einer Seite des Maschinenrahmens
eine seitlich verschwenkbare Deichsel oder einen Lenkbaum, der an einer Seite der auf einem Hilfsrahmen
angeordneten Arbeitseinrichtungen vorbeiläuft. Die Erntemaschine erhält ihre Leistung über einen Transmissionszug,
der im allgemeinen auf dem Lenkbaum und parallel zu diesem bis zu einem Getriebe verläuft, das auf dem, Maschinenrahmen
neben dem Lenkbaum-Schwenkpunkt und auf der der Arbeitseinheit benachbarten Seite angeordnet ist. Aufgrund
der seitlichen Anordnung des Getriebes und Lenkbaums besitzt die Erntemaschine in der Transportstellung eine größere
Breite als die zum Beispiel bei einem Mähwerk zur Verfügung stehende Schneidbreite, d.h. die maximale Ernte- oder
Schneidbreite ist wesentlich geringer als die Gesamtbreite der Maschine.
Um diesen Nachteil zu beseitigen und die verfügbare Arbeitsbreite zu vergrößern, sind bekannte Erntemaschinen mit
einem bogenförmigen Lenkbaum versehen, der hinter der Arbeitseinheit an die Maschine angeschlossen ist und
oberhalb der Arbeitseinheit verschwenkt werden kann. Bei solchen Maschinen ist die wirksame Arbeltsbreite somit
praktisch gleich der gesamten Maschinenbreite in der Transportstellung. Bekannte Mäh-Konditionier-Kombinationen
mit einem bogenförmigen Lenkbaum besitzen ein Mähwerk mit hin- und hergehendem Schneidbalken und einer darüber
angeordneten Haspel, die sas geschnittene Erntegut rückwärts über den Mähbalken der Konditioniereinrichtung zuführt.
Der bogenförmige Lenkbaum muß in diesem Fall so
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bemessen sein, daß er noch mit Abstand oberhalb der Haspel verschwenkt werden kann. Ein beträchtlicher Anteil dieses
Abstandes ist erforderlich, damit die Arbeitseinheit in der Transportstellung auf eine beträchtliche Hohe über
den Boden angehoben werden kann, ohne daß die Haspel mit dem Lenkbaum kollidiert. Alle diese Voraussetzungen
bedingen eine schwere Ausführung des Lenkbaums, der somit einen stark gekrümmten Abschnitt in beträchtlicher Höhe
über dem Boden aufweist. Aufgrund dieser Höhe bzw. des stark ansteigenden Verlaufes ist es unmöglich, auf dem
Lenkbaum eine mechanische Anordnung zur Kraftübertragung anzuordnen. Anstelle dessen hat man bisher teuere hydraulische
Kraftübertragungen verwendet.
Die Aufhängung der Arbeitseinheit bekannter Mäh- und Konditionierkombinationen,
die mit einem hin- und hergehenden Messerbalken ausgestattet sind, ist so ausgelegt, daß die Arbeitseinheit
um eine rückwärtige querverlaufende waagerechte Schwenkachse verstellbar ist. Dies führt dazu, daß ein am
vorderen Ende der Arbeitseinheit befindlicher Schneidbalken während der Ausweichbewegungen bei Bodenunebenheiten oder
bei angehobener Transportstellung nicht waagerecht verbleibt.
Vielmehr ist der Schneidbalken nach vorn aufwärts geneigt, wenn sich die Arbeitseinheit in angehobener Stellung befindet.
Neuerdings hat man die hin- und hergehenden Messerbalken bei einigen Erntemaschinen durch rotierende Schneidwerke ersetzt,
die im allgemeinen bessere Schnittergebnisse und auch höhere Arbeitsgeschwindigkeiten ermöglichen.
Bei einem Kreiselmähwerk ist es jedoch wesentlich, daß es unabhängig von den durch eine schwimmende Aufhängung ermöglichten
Ausweichbewegungen in Anpassung an einen ungleichmäßigen Bodenverlauf im Betrieb im allgemeinen horizontal
verbleibt, weil andernfalls ein ungleichmäßiger Schnitt
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entsteht, und die Schneidmesser bei Bodenberührung abbrechen können, die dann von den Schneidtellern weggeschleudert
werden und in der Nähe befindliche Personen gefährden· Die Mähkreisel müssen vorzugsweise auch dann im allgemeinen
parallel zum Boden gehalten werden, wenn die Arbeitseinheit aus ihrer Betriebsstellung angehoben wird. Dies
bedeutet, daß die Aufhängungder Arbeitseinheit herkömmlicher
Erntemaschinen, die mit hin- und hergehenden Mähbalken ausgerüstet sind, nicht bei einer Erntemaschine mit einem
rotierenden Schneidwerk anwendbar ist.
Es sind zwei Arten rotierenden Schneidwerke bäcannt, nämlich
Mähkreisel mit sogenannten Schneidtellern sowie solche mit sogenannten Schneidtrommeln. Bei Schneidtellern ist eine
darüber angeordnete Haspel zum Freihalten der Schneidteller weiterhin zweckmäßig und in vielen Fällen sogar notwendig.
Der vorbeschriebene Nachteil bekannter oberhalb der Arbeitseinheit bogenförmig verlaufender Lenkbäume, die für gezogene
Erntemaschinen bei möglichst großer Schneidbreite notwendig sind, ist somit in gleichem Maße auch bei dieser ERntemaschinenbauart
vorhanden.
Trommelartige Schneideinrichtungen werden hauptsächlich für unabhängige Mähmaschinen verwendet, wenngleich bereits
Vorschläge bekannt sind, um solche Mähwerke auch mit einer Konditioniereinrichtung zu kombinieren. Es sind jedoch
keine Mäh-Konditionier-Kombinationen bekannt, die mit einem oberhalb der Arbeitseinheit angeordneten Lenkbaum
ausgestattet sind.
Bei den meisten Trommeltyp-Mähmaschinen sind die Schneidtrommeln
auf Spindeln angeordnet, die von einem freitragenden Querträger nach unten ragen. Häufig befindet sich der Antrieb
für die einzelnen Mäheinheiten innerhalb des Querträgers, wo zwei Kegelradgetriebe verwendet werden. Diese Anordnung
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ist nachteilig, da die Drehspindeln, der Querträger und auch die AntriebsZahnräder häufig beträchtlichen Beanspruchungen
ausgesetzt sind, die zu einer starken Abnutzung des Antriebes und zuweilen zu Verbiegungen der
Drehspindeln und des Qierträgers führen. Außerdem sind
Zahnradantriebe geräuschvoll und im übrigen auch wegen der dabei einzuhaltenden Toleranzen aufwendig. Ferner
sind ein Schmiersystem und häufige und umständliche Wartungsarbeiten erforderlich. Zur Beseitigung dieser
Probleme ist es tecannt, den Zahnradantrieb durch einen Riementrieb zu ersetzen und die Mäheinheiten zwischen
oberen und unteren querverlaufenden Trägern anzuordnen. Dabei können die sich durch den oberen Querträger erstreckenden
Drehspindeln an ihren oberen Enden mit Riemenscheiben versehen sein. Es wäre jedoch günstiger, den
Riementrieb zwischen den beiden Querträgern vorzusehen, vorzugsweise in der Nähe der Unterseite des oberen Querträgers.
Bei dieser Antriebsart würden jedoch zusätzliche Schwierigkeiten entstehen, wenn ein Treibriemen ersetzt
werden muß.
Bekannte Erntemaschinen enthalten Einrichtungen, um die in einer Baueinheit zusammengefaßten Arbeitsgeräte an
dem Maschinenrahmen aufzuhängen. Derartige Aufhängungen umfassen im allgemeinen ein Viergelenksystem mit zwei
oberen und zwei unteren Lenkern. Diese Lenker verbinden die Arbeitseinheit mit dem Maschinenrahmen. Gewöhnlich
sind zwischen dem Maschinenrahmen und den beiden unteren Lenkern oder einem unteren Abschnitt der Arbeitseinheit
selbst Federn vorgesehen, um die Arbeitseinheit schwimmend aufzuhängen. Obwohl diese bekannten Maschinen im allgemeinen
zufriedenstellend arbeiten, sind Verbesserungen der Aufhängung und der schwimmenden Anordnung der Arbeitseinheit
wünschenswert, um das Betriebsverhalten und die Einsatzfähigkeit der Maschine unter veränderlichen Feldbedingungen
z.B. auf un>-ebenen Feldern, zu begünstigen. Ein Aufhängungssystem mit vier Lenkam^heschränkt» zuweilen die seitlichen
Ausweichmöglichkeiten der Arbeitseinheit bei unebenen
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Bodenverhältnlssen, und falls besondere Maßnahmen getroffen
sind, um die erwünschten seitlichen Auswelchmöglichkeiten
zu erzielen, entsteht eine ziemlich komplizierte und aufwendige Bauweise. Darüber hinaus müssen, wenn die Neigung
der Arbeitseinheit verstellt werden soll, zwei Lenker jeweils um den gleichen Betrag verstellt werden, wobei dieser
Vorgang häufig nur schwierig und mit Zeitaufwand durchgeführt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten Nachteile bekannter Erntemaschinen insbesondere bekannter
Kreiselmäher und Mähkonditionier-Kombinationen zu beseitigen oder mindestens teilweise zu verringern. Zur Lösung dieser
Aufgabe ist eine Erntemaschine mit einer die Arbeitsgeräte enthaltenden Arbeitseinheit gemäß der Erfindung gekennzeichnet
durch einen mit Bodenrädern ausgestatteten Hauptrahmen, eine an und vor dem Hauptrahmen einstellbar befestigten
Arbeitseinheit, welche trommelartige Schneideinrichtungen aufweist, Hubeinrichtungen zur Bewegung des
Hauptrahmens relativ zum Boden und zur Bewegung der Arbeitseinheit relativ zum Hauptrahmen, und durch einen
bogenförmigen Lenkbaum, der an dem Hauptrahmen schwenkbar befestigt ist und oberhalb der Arbeitseinheit zwischen
einer Maschinenarbeitsstellung und einer Maschtentransportstellung
verschwenkbar ist.
Vorzugsweise ist der Lenkbaum an einer Stelle des Hauptrahmens schwenkbar befestigt, die von dessen Mitte aus
seitlich versetzt ist, wobei eine lösbare Verriegelungseinrichtung vorgesehen ist, um den Lenkbaum in der
jeweiligen Stellung festzulegen.
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Die Arbeitseinheit kann an dem Hauptrahmen mit Hilfe von Aufhängungseinrichtungen gehaltert sein, wobei der
Hauptrahmen im allgemeinen die Form eines auf dem Kopf stehenden U besitzt und einen oberen Querträger sowie
zwei von dessen Enden nach unten ausgehende Schenkel aufweist, an deren unteren Enden rückwärts gerichtete Radarme
gelenkig angeschlossen sind, die jeweils Bodenräder tragen. Die Aufhängungseinrichtung für die Arbeitseinheit kann
zwei untere seitliche Lenker aufweisen, die mit ihrem einen Ende gelenkig an die Arbeitseinheit angeschlossen
sind und außerdem an die entsprechenden Schenkel des Hauptrahmens unterhalb der Radarme schwenkbar angeschlossen
sind, während ein oberer mittlerer Lenker schwenkbar an die Arbeitseinheit und an den Hauptrahmen angeschlossen
ist und wobei zwischen der Arbeitseinheit und oberen Anschlußpunkten des Hauptrahmens Federeinrichtungen vorgesehen
sind. Vorzugsweise erfolgt die Schwenkverbindung zwischen den seitlichen Lenkern und einem Hilfsrahmen der
Arbeitseinheit sowie an beiden Enden des mittleren Lenkers mit Hilfe von üniversalgelenkverbindungen, die eine seitliche
und auch eine vertikale Schwimm- und Ausgleichsbewegung der Arbeitseinheit möglich machen, während der
mittlere obere Lenker längenveränderlich ist, um die Neigung und somit die normale Arbeitshöhe der Schneideinrichtung
zu verändern.
Die am Hauptrahmen angelenkten Radarme können sich an die seitlichen Lenker des Aufhängungssystems an einer Stelle
rückwärtig von den entsprechenden Schwenkpunkten der Lenker und der Radarme anlegen, wobei zwischen den rückwärtigen
Enden der Radarme und Anschlußpunkten auf dem Hauptrahmen hydraulische Stelleinrichtungen vorgesehen und betätigbar
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sind, um die Arbeitseinheit aus einer Betriebsstellung
in eine Transportstellung anzuheben bzw. und umgekehrt abzusenken.
Die hydraulischen Stelleinrichtungen können voneinander abhängig geschaltet bzw. hydraulisch verkettet sein, so
daß die Arbeitseinheit während ihrer Bewegungen von einer Stellung in die andere im wesentlichen parallel zum Boden
verbleibt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden die hydraulischen
Stelleinrichtungen eingefahren oder zurückgezogen, um die Arbeitseinheit aus der Transportstellung in die
Betriebsstellung abzusenken, bis die Radarme sich auf die seitlichen Lenker der Aufhängungseinrichtung auflegen.
Die seitlichen Lenker sind auf dem Hauptrahmen frei schwenkbar, damit die Arbeitseinheit entsprechend ihrer Aufhängung
dem Bodenverlauf gewissermaßen schwimmend folgen kann. Das Anheben der Arbeitseinheit in die Transportstellung
erfolgt durch Ausfahren der Stelleinrichtungen, die die Radarme um ihre Schwenkpunkte auf dem Hauptrahmen verdrehen,
so daß der Hauptrahmen bezüglich des Bodens angehoben wird. An einer bestimmten Stelle während dieser Bewegung kommen
die Radarme an den seitlichen Lenkern der Aufhängung zur Anlage und drehen diese Lenker um ihre Schwenkpunkte, so
daß die Adbeitseinheit relativ zum Rahmen angehoben wird.
Dieser Hubmechanismus hebt somit nicht nur die Arbeitseinheit bezüglich des Bodens an, sondern hebt auch in
einem geringeren Ausmaß den Hauptrahmen an, an dem z.B.
Leitbleche zur Schwadbildung befestigt sind. Die zusätzlche Bodenfreiheit für die Schwadablenker ist zweckmäßig,
wenn die Maschine, ein abgeerntetes Feld verläßt, um die darauf abgelegten Schwaden nicht zu berühren und um auch
beim Transport der Maschine nicht mit anderen Bodenhindernissen in Berührung zu treten.
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Da das Hubsystem die Arbeitseinheit bezüglich des Hauptrahmens
(und somit auch relativ zum Lenkbaum) anhebt und gleichzeitig den Rahmen bezüglich des Bodens anhebt, wird
ein bestimmter Bodenabstand zur Arbeitseinheit erzielt bei einem kleineren Hub der Arbeitseinheit bezüglich des
Rahmens. Dies macht die Anwendung eines Lenkbaums möglich, der schwächer gekrümmt ist als bei bekannten Maschinen.
Da weiterhin trommeiförmige Schneideinrichtungen vorgesehen
sind, erübrigt sich die bisher übliche Haspel, weil ja die Trommeln die Förderfunktion für das Erntegut übernehmen.
Die Höhe der Schneidtrommeln ist wesentlich geringer als die Höhe einer herkömmlichen Haspel, was
ebenfalls zur Verringerung der Krümmung des Lenkbaums beiträgt. Ein derartig schwach gekrümmter Lenkbaum macht
es möglich, einen Transmissionszug für die Kraftübertragung innerhalb oder über den Lenkbaum abzustützen, ohne daß dabei
zwischen den verschiedenen Abschnitten des Transmissionszuges ungünstige große Winkelversatzwerte auftreten.
Die Radarme des Hauptrahmens kommen zweckmäßigerweise mit den seitlichen Lenkern des Aufhängungssystems über bogenförmige
gehärtete Bauteile in Eingriff, die an den entsprechenden Radarmen befestigt sind. Außerdem können lösbar Verriegelungseinrichtungen
vorgesehen sein, um die Arbeitseinheit in der angehobenen Transportstellung zu verriegeln.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Form einer Mäh-Konditionier-Kombination in Verbindung
mit den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Mäh- und Konditionier-
maschine gemäß der Erfindung, Fig. 2 in gleicher Ansicht wie in Fig. 1 die Arbeitseinheit
der Maschine in angehobenem Zustand, Fig. 3 eine gegenüber dem Maßstab von Fig. 1 verkleinerte
Draufsicht,
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Fig. 4 eine Ansicht der Maschine nach Fig. 1,
von rechts gesehen, wobei sich verschiedene Bauelemente in einer anderen Stellung
befinden,
Fig. 5 eine Ansicht der Maschine nach Fig. 1, von links gesehen,
Fig. 6 eine Draufsicht in gegenüber Fig. 3 vergrößertem Maßstab, wobei der Übersicht
halber verschiedene Bauteile weggelasser sind,
Fig. 7 eine Seitenansicht der Maschine nach Fic. 6, von links gesehen,
Fig. 8 einen Teilschnitt nach der Linie VIII-VlII
in Fig. 6,
Fig. 9 eine ähnliche Darstellung wie in Fig. 8, bei
der sich die Anordnung in einer anderen Stellung befindet, und
Fig. 10 einen schematischen schnitt nach der Lirie X-X
in Fig. 6.
Die als Ausführungsbeispiel gewählte Mäh-Könditioniei-Kombination
1 umfaßt einen fahrbaren Hauptrahmen 2, άτι
allgemeinen in der Form eines umgekehrten U, besteheri aus
einem Hauptquertrager 3 und von dessen Enden nach untan ausgehenden
Schenkeln 4. Die Rahmenschenkel 4 besitzen cbere Verlängerungen 5, die über den Querträger 3 hinausracan,
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und in der Nähe ihrer unteren Enden sind an den Schenkeln 4 rückwärts gerichtete Radarme 6 gelagert, die jeweils an
ihrem rückwärtigen Ende ein Bodenrad 7 tragen« An rückwärtigen Ansätzen 10 der oberen Verlängerungen 5 ist jeweils
ein Hydraulxkzylinder 8 angelenkt, deren untere Enden am vom rückwärtigen Ende der Radarme 6 ausgehenden
Ansätzen 11 angelenkt sind. Die Hydraulikzylinder sind zur Erzielung eines Gleichlaufes auf beiden Seiten der
Maschine hydraulisch miteinander verkettet.
Am oberen Querträger 3 ist zwischen seinen Enden, jedoch
bezüglich seiner Mitte versetzt, das rückwärtige Ende des nach vorn gerichteten bogenförmigen Lenkbaums 12 schwenkbar
gelagert. Der Lenkbaum 12 besitzt einen verhältnismäßig steil nach hinten und abwärts geneigten rückwärtigen Abschnitt
13, an den ein längerer, nach vorn und abwärts geneigter Abschnitt 14 angeschlossen ist. Die Neigung des
vorderen Abschnittes 14 ist geringer als die des rückwärtigen Abschnittes 13. Der Abschnitt 14 ist an seinem vorderen Ende
an eine steil nach vorn und abwärts geneigte Verlängerung angeschlossen, die ihrerseits an ihrem vorderen Ende eine
Kupplung 16 zum Anschluß der Maschine an ein nicht gezeigtes Zugfahrzeug, einen Traktor oder dergleichen trägt. Der
Abschnitt 13 besitzt an seinem rückwärtigen Ende einen senkrechten schwenkzapfen 17 zum Anschluß an den oberen
Querträger 3 und eine sich noch weiter nach hinten und waagerecht erstreckende Verlängerung 18, auf der eine
Klinke 20 angeordnet ist. Der Hauptquerträger umfaßt eine im allgemeinen waagerechte und rückwärts gerichtete Kreissegmentplatte
21 mit zwei unter Abstand stehenden öffnungen 22, 23. Der Verlängerungsabschnitt 18 ist so angeordnet,
daß er während einer Schwenkbewegung des Lenkbaums 12 über die Platte 21 gleitet.
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Die Kl-inke 20 besteht aus einem dreieckigen Schwenkglied
24, das an einer Ecke 25 auf einem Träger 26 des Verlängerungsabschnittes 18 schwenkbar gelagert ist. An einer anderen Ecke
27 ist das Schwenkglied 24 an einen Riegelbolzen 28 gelenkig angeschlossen, während eine dritte Ecke 30 mit einem Steuerkabel
31 in Verbindung steht. Der Riegelbolzen 20 ist mit Hilfe von Federeinrichtungen 32 so vorgespannt, daß er in
einer der Öffnungen 22 oder 23 eine Verriegelungsstellung einnimmt. Das Steuerkabel 31 verläuft zwischen der Kl-inke
20 und einer vom Fahrer des nicht gezeigten Traktors erreichbaren Stelle. An der Verbindungsstelle zwischen den
Abschnitten 13 und 14 des bogenförmigen Lenkbaums ist ein Versteifungsstück 33 befestigt. Nachfolgend wird die Arbeitseinheit
34 im einzelnen erläutert, die einen am besten in Fig. 10 erkennbaren Hilfsrahmen 35 umfaßt.
Dieser Hilfsrahmen besitzt etwa Rechteckform und umfaßt einen oberen Querträger 36 mit von dessen Enden nach unten
gerichteten Schenkeln 37, 38. Ein unterer profilierter Querträger 40 verbindet die unteren Enden der Schenkel
37, 38. Zwischen den oberen und unteren Querträgern 36 bzw. 40 sind trommelförmige Schneideinheiten 41 drehbar
gelagert, Zu diesem Zweck besitzt der untere Querträger 40 zwei nach vorn ragende Tragteile 39 (Fig. 7), die
Lageraufnahmen für die unteren Enden von Drehspindeln 43 enthält. Die Drehspindeln 43 sind mit ihren oberen Enden
in Tragteilen 44 aufgenommen, die an der Vorderseite des oberen Querträgers 36 angeschraubt oder auf andere Weise
lösbar befestigt sind.
Die Schneideinheiten 41 umfassen Trommelkörper 45, an deren unteren Enden konisch verlaufende Schneidteller 46
befestigt sind und die auf den Spindeln oder Achsen 43 über obere und untere Lager 47 bzw. 48 drehbar gehalten
sind. Der verhältnismäßig große Abstand zwischen den Lagern 47 und 48 verleiht den Schneideinrichtungen 41 eine gute
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Stabilität und Abstützung. An den Unterseiten den Schneidteller 46 sind in üblicher Art und Weise schwenkbare
Schneidkörper 50 angebracht. Die Schneidbahnen der beiden Schneideinrichtungen 41 überlappen sich in ihrem mittleren
Bereich, wobei zur Vermeidung von Kollisionen zwischen den Schneidkörpern 50 diese in zueinander höhenmäßig
leicht versetzten Bahnen umlaufen.
Die Trommeln 45 tragen an ihren oberen Enden Riemenscheiben
52 mit V-Profil bzw. Keilriemenprofil. Auf dem Hilfsrahmen
35 ist mittels eines Trägers 54 eine weitere Riemenscheibe
53 und auf der Rückseite des oberen Querträgers 36 zwischen den beiden Schneideinheiten 41 eine Spannscheibe 55 gelagert.
Auf dem Hilfsrahmen 35 ist vor und in der Nivhe des SChwenkzapfens
17 des Lenkbaumes 12 ein Getriebekasten 56 angeordnet. Dieses Getriebe besitzt eine nach vorn gerichtete
Eingangswelle 57 mit einer darauf angeordneten Sicherheitskupplung 58 sowie zwei Ausgangswellen 59, 60. Die nach
unten gerichtete Ausgangswelle 59 erstreckt sich bis an eine Stelle unterhalb des oberen Querträgers 36. Die etwa
waagerecht in Querrrichtung verlaufende Ausgangswelle 60 ist durch ein Tragteil 61 (Fig. 10) auf dem Hilfsrahmen
35 unterstützt und treibt über einen nicht gezeigten Transmissionszug eine Konditioniereinrichtung an. Die
Ausgangswelle 59 trägt an ihrem unteren Ende eine Riemenscheibe 62, die in der gleichen E-bene mit den Riemenscheiben
52 der Schneideinheiten 41 liegt. Um die Riemenscheiben 62, 52, 53 und 55 verläuft entsprechend Fig. 6 ein Treibriemen
63 mit sechseckigem Querschnitt, um die Schneideinheiten entsprechend den Richtungspfeilen 64, 65 zueinander entgegengesetzt
anzutreiben.
Die Eingangswelle 57 des Getriebes 56 mit der darauf
angeordneten Sicherheitskupplung 58 ist an einen Transmissionszug 66 angeschlossen. rAev Jbeleskopischen Wellen
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67, 68, eine Zwischenwelle 70 sowie zugeordnete Universalgelenkverbindungen
71, 72, 73 und 74 umfaßt. Der Transmissionszug 66 ist an die Zapfwelle eines nicht gezeigten
Traktors anschließbar. Die Zwischenwelle 70 ist auf dem Lenkbaum 12 drehbar g-elagert und erstreckt sich von einer
Stelle oberhalb des vordersten Lenkbaumabschnittes 15 bis an eine Stelle unterhalb des vorderen Endes des längeren
Lenkbaumabschnittes 14. Der Transmissionszug ist so angeordnet, daß bei in Betriebsstellung befindlicher Arbeitseinheit
eine antriebsmäßig günstige Ausrichtung der verschiedenen Wellenabschnitte vorhanden ist. Dies bedeutet, daß bei in
Betriebsstellung befindlicher Arbeitseinheit der Transmissionszug sich im wesentlichen waagerecht von der Traktor-Zapfwelle
bis zum Getriebe 56 erstreckt, so daß an den Gelenkstellen 75, 76, 77 und 78 zwischen den verschiedenen
Wellenabschnittes 67, 68, 70 nur geringe Winkel vorhanden sind.
Nachfolgend wird die Aufhängung der Arbeitseinheit 34 an dem fahrberen Maschinenrahmen 2 im einzelnen beschrieben.
An den unteren Enden der abwärts gerichteten Schenkel 4 des Hauptrahmens 2 und unterhalb der Schwenklager der Radarme 4 sind zwei Lenker 80 gelagert. Die vorderen Enden der
Lenker 80 sind schwenkbar an die unteren Enden der abwärts gerichteten schenkel 37, 38 des Hilfsrahmens 35 mit Hilfe von
Kugelgelenken 81 angeschlossen, während rückwärtige Verlängerungen 82 der Lenker sich unter den Radarmen 6 erstrecken
und Anlageflächen 83 aufweisen, an denen gehärtete bogenförmige Bauteile 84 der Radarme 6 zur Anlage kommen.
Ein einzelner mittig angeordneter Lenker 85 verbindet den oberen Querträger 3 des Hauptrahmens 2 und den oberen Querträger
36 des Hilfsrahmens 35« Der Lenker 85 ist an beiden Enden mit einem Kugelgelenk 86 sowie mit einer Einrichtung
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87 nach Art eines Spannschlosses zwecks Verstellung seiner Länge versehen. Die unteren Enden der schenkel 37, 38 des
Hilfsrahmens 35 sind mit Hilfe von Federn 88 mit den oberen
Enden der Verlängerungsb-schnitte 5 auf dem Hauptrahmen 2 verbunden, so daß die Arbeitseinheit 34 in ihrere Betriebsstellung nachgiebig gehalten bzw. aufgehängt ist.
Auf dem Hauptrahmen ist ein Verriegelungssystem 90 für den Transportzustand schwenkbar gelagert und umfaßt Schwenkzapfen
91 mit Aufnahmeschalen 92 und Regelteilen 93 (Fig. und 9). Die Riegelteile 93 können hinter Anschlägen 94 auf
den entsprechenden Radarmen 6 eine Riegelfunktion übernehmen.
Rückhaltefedern 95, die auf dem Hauptrahmen 2 gehaltert sind, arbeiten mit den Führungseinrichtungen 92 zusammen,
um das Riegelsystem 90 in der betätigten Stellung oder in der Ruhestellung zu halten. Die jeweiligen Stellungen des
Riegelsystems bzw. der dazugehörenden Bauteile ergeben sich aus Fig. 8 und 9. An den unteren Enden der Drehspindeln
sind unterhalb der Schneideinheiten 41 und des Querträgers 40 Bodenkufen 101 befestigt, deren Vorderkanten im allgemeinen
der zugeordneten Vorderkante der Schneideinheiten 41 ertspriavt
bzw. mit diesen abschließt, jedoch mit einem geringen Abstand darunter angeordnet sind. Die G-leitkufen 101 sind an
ihren benachbarten Seiten und rückwärts von den vordersten Abschnitten miteinander verbunden, so daß eine starre querverlaufende
Anordnung entsteht, die sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Arbeitseinheit erstreckt. Die Messerschneiden
50 ragen über die Vorderkanten der Gleitkufen 101 vor. Vorzugsweise sind die Gleitkufen 101 in der Höhe
einstellbar, so daß ihre Schnitthöhe und somit die Länge der stehenbleibenden Grasnabe veränderbar ist. Die Einstell-
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einrichtungen sind üblicher Bauart und deshalb nicht näher gezeigt.
Auf dem Hilfsrahmen 35 sind hinter den Schneideinheiten 41 und insbesondere hinter dem Erntegut- Abgabespalt
zwischen den schneidtrommeln 45 und oberhalb der Rückseiten
der Schneidteller 46 zwei Konditionierwalzen 120, 121 gelagert. Die Länge der Konditionierwalzen entspricht
im allgemeinen der Breite des Erntegut-Förderspaltes.
Die Konditionierwalzen 120, 121 sind in einem zusätzlichen
Hilfsrahmen 125 gelagert, der seinerseits auf dem rechteckigen Hilfsrahmen 35 angeordnet ist, wobei er an seiner
Oberseite über Tragteile 126 mit dem oberen Querträger und an seinem unteren Enden mit dem unteren Querträger
durch Tragteile 127 in Verbindung steht. Die unteren Tragteile 127 erstrecken sich zwischen den Schneidtellern 46
und den Gleitkufen 101. Somit sind die Konditionierwalzen im Gegensatz zu der austragenden oder freitragenden Lagerung
bei bekannten Maschinen im vorliegenden Fall auf einer in sich starren, über den Boden abgestützten Anordnung an de.· Oberseite
und an der Unterseite gehaltert.
Auf dem Hauptrahmen 2 können nicht gezeigte Leitblec ie zur
Schwadbildung angeordnet sein, um das von den KonditLonierwalzen
abgegebene Erntegut zu einem zur Trocknung vo :bereiteten sauberen SChwad abzulegen.
Im Betrieb wird die Erntemaschine 1 an einem nicht gezeigten
Traktor und der Transmissionszug 66 an die Zapfwelle des Traktors angeschlossen. Die hydraulischen Hubzylinder 8
werden an das Hydrauliksystems des Traktors angeschlossen. Ist die Maschine in ihre Transportstellung zur Fahrt auf
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öffentlichen Straßen eingestellt, so befindet sich der Lenkbaum 12 oberhalb der Arbeitseinheit 34 in der mit
unterbrochenen Linien 110 in Fig. 3 eingezeichneten Stellung. In dieser Stellung ist der Riegelbolzen 28
in die Öffnung 23 der Kreissegmentplatte 21 eingerastet. Die Gesamtbreite der Maschine wird in dieser Stellung
durch die Seitenwände 111, 112 bestimmt und überschreitet
nicht die vorgeschriebene zulässige Gesamtbreite von 2,5 m. Diese Transportbreite der Maschine ist weitgehend identisch
mit der gesamten Schneidbreite.
In der Transportstellung befindet sich die Arbeitseinheit 34 in hrer angehobenen Stellung, was bedeutet, daß die
Hydraulikzylinder 8 vollständig ausgefahren sind und dadurch die Radarme 6 in ihren untersten Stellungen halten.
Dies bedeutet ferner, daß der Hauptrahmen 2 bezüglich der Bodenräder 7 und des Bodens eine angehobene Stellung
einnimmt. Gleichzeitig halten die Radarme 6 bzw. deren Kontaktflächen 84 die Verlängerungen 82 der unteren Lenker
80 in einer unteren Stellung. Somit sind die vorderen Enden dieser Lenker bezüglich des Hauptrahmens 12 angehoben und
halten die Arbeitseinheit 34 in einer angehobenen Stellung mit einem geringen Abstand unterhalb des Lenkbaums 12. Der
Riegelteil 93 befindet sich entsprechend Fig. 9 in seiner untersten Verriegelungsstellung und somit in Eingriff mit
den Anschlägen 94 auf den Radarmen 6, so daß bei einem Versagen des hydraulischen Hubsystems Sicherheit gewährleistet
ist, daß die Arbeitseinheit nicht auf den Boden fällt.
Für den Feldbetrieb wird der Riegelbolzen 28 durch Betätigung des Steuerkabels 31 aus der Riegelöffnung 23 herausgezogen.
Bei Vorwärtsfahrt des Traktors wird als Folge der
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11
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bezüglich der Mittes des Hauptrahmens 2 versetzten Anordnung des Schwenkzapfens 17 der Lenkbaum 12 zu einer Schwenkbewegung
in eine bezüglich des Hauptrahmens 2 und der Arbeitseinheit 34 versetzten Stellung veranlaßt, die in
Fig. 3 mit ausgezogenen Linien gezeigt ist. Die Verriegelungsfeder 32 veranlaßt den Riegelbolzen 28, in
die Riegelöffnung 22 in der Kreissegmentplatte 21 einzufallen. In dieser Stellung des Lenkbaums ist die Arbeitseinheit
34 bezüglich des sich in Arbeitsrichtung 115 bewegenden Traktors versetzt, so daß der Traktor neben
dem von der Maschine zu erntenden Erntegut auf dem Feld fährt.
Daraufhin werden die Transportriegel 90 in ihre angehobenen entriegelten Stellungen verschwenkt und dort mit Hilfe der
Federn 9 5 festgehalten. Wenn durch entsprechende Ventilverstellung Hydraulikmedium aus den Hubzylindern 8 abfließen
kann, senkt sich die Arbeitseinheit 34 bezüglich des Hauptrahmens 2 ab und gleichzeitig senkt sich der Hauptrahmen
zusammen mit der Arbeitseinrichtung 34 zum Boden ab. Die Arbeitseinheit 34 kommt dann über die Gleitkufen 101 mit
dem Boden in Berührung. Der Abstand zwischen dem Lenkbaum 12 und der Arbeitsein-heit 34 ist in deren Betriebsstellung
v/esentlich kleiner als der Bodenabschnitt der Arbeitseinheit 34 in der Transportsteilung. Mit anderen Worten, die
Bewegung der Arbeitseinheit 34 relativ zum Lenkbaum 12 ist ziemlich gering, wenn die Arbeitseinheit von der Betriebsstellung
in die Transportstellung und umgekehrt bewegt wird. Dies hat eine günstige Ausrichtung der Bauteile des
Transmissionszuges 66 zur Folge, wenn die Arbeitseinheit sich in ihrer Betriebsstellung befindet, wobei eine immer
noch akzeptable Ausrichtung aufrechterhalten bleibt, wenn sich die Arbeitseinrichtung in der Transportstellung beftidet.
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Die Ausgleichsfedern 88 sind so eingestellt, daß der Bodendruck der Gleitkufen gering bleibt und die Arbeitseinrichtung 34 im Betrieb leicht über Bodenwellen hinweggleiten
kann. Die Federspannung läßt sich leicht justieren, um den Bodendruck der Gleitkufen in Abhängigkeit
von den jeweiligen Bodenbedingungen zu variieren. Die Lenker 80 und 85 bilden, von der Seite gesehen, ein
Parallelogramm und veranlassen, zusammen mit den Federn 88 die Arbeitseinheit 34, eine im allgemeinen parallel zum
Boden verlaufende Lage beizubehalten, und zwar auch während sämtlicher Hebe- und Senkbewegungen in Anpassung
an Bodenwellen sowie beim Anheben in die Transportstellung. Darüberhinaus ermöglichen die Kugelgelenke 81 an den unteren
Lenkern 80 und die Kugelgelenke 86 an beiden Enden des oberen Lenkers 85 eine begrenzte querverlaufende Schw-immbewegung
der Arbeitseinheit 34 bei quer zur Maschine verlaufenden Bodenunebenheiten.
Im Betrieb werden die SChneideinheiten 41 in den entgegengesetzten
Drehrichtungen 64, 65 und die Konditionierwaten 120, 121 in den Drehrichtungen 122 bzw. 123 angetrieben.
Das von den Messern 50 geschnittene Erntegut wird durch die öffnung zwischen benachbarten Trommeln 45 in Richtung auf
die dahinterliegenden Konditionierwalzen 120, 121 befördert, worauf es dort der üblichen Quetsch- oder Knickbehandlung
unterworfen wird. Die Konditionierwalzen 120, 121 geben das
behandelte Erntegut anschließend nach hinten zur Ablage in einem lockeren Schwad zur Trocknung auf dem Feld ab.
Es ergibt sich aus der vorangehenden Beschreibung eine Mäh-Konditionier-Kombination
mit sehr einfachem Aufbau. Die zur Arbeitseinheit gehörenden Bauteile und Baugruppen sind
in einem sehr starren rechteckförmigen Hilfsrahmen unter-
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gebracht, der zusätzlich durchdie Drehspindeln versteift
ist, welche zwischen den oberen und unteren Querrahmenteilen verlaufen. Die Mäheinheiten sind an ihren oberen
und unteren Enden steif gelagert, so daß die auf den Rahmen, auf die DRehspindeln und auf den Antrieb
wirk-enden Belastungen gegenüber bekannten vergleichbaren Maschinen beträchtlich verringert sind. Der innerhalb
des Rechteckrahmens untergebrachte Riemenantrieb trägt weiterhin dazu bei, auf die Drehspindeln wirkende
Biegemomente zu verringern. Dabei läßt sich der Ersatz oder das Auswechseln eines Treibriemens sehr schnell und
leicht durchführen. Ein neuer Treibriemen kannvon unten um die Riemenscheiben 62, 53 herumgelegt werden, ohne
irgendwelche Bauteile lösen zu müssen. Nur zur Unterbringung des Treibriemens an der rechten Riemenscheibe
52 muß der zugeordneten Tragteil 44 abgeschraubt und halb verdreht werden, so daß dann der Treibriemen zwischen den
Tragteil und den oberen Querträger 36 eingeführt werden kann. Während dieses Vorganges bleibt die zugeordnete
Mäheinheit 41 an Ort und Stelle, da deren Spindel in dem unteren Querträger gelagert ist. Nach dem Einsetzen des
Treibriemens wird der Tragteil 44 wieder an dem oberen Querträger 36 befestigt. Auch der Zusammenbau des Mähwerkes
wird vereinfacht, da die Mäheinheiten auf den Spindeln vormontiert und dann mit diesen gemeinsam in den
rechteckigen Hilfsrahmen eingebaut werden können.
Die Erfindung ermöglicht auch eine vereinfachte Getriebeanordnung mit einer winklig verlaufenden Eingangswelle zur
ERzielung einer Ausrichtung mit der Zapfwelle, so daß der Transmissionszug zwischen Zapfwelle und Getriebe keine
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größeren Winkel enthält, wenn sich die Arbeitseinheit in ihrer Betriebsstellung befindet und somit sachgerecht auf
dem Lenkbaum unterstütz bzw. gelagert ist. selbst dann, wenn der Lenkbaum eine Bogenform aufweist. Die Ausrichtung
des Getriebes auf die Zapfwelle ist im vorliegenden Fall auch bei der versetzten Anordnung der dem Zugfahrzeug
folgenden Maschine und bei einem oberen gekrümmten Lenkbaum erreicht. Daraus ergibt sich eine verlängerte Lebensdauer
des Transmissionszuges. Darüberhinaus ent-fallen die bisher notwendigen hydraulischen Antriebseinrichtungen für Erntemashinen
mit solchen oberhalb der Arbeitseinheit angeordneten Lenkbäumen.
Der Antrieb der schneidtrommeln über ein Antriebssystem mit
einem einzelnen Antriebsriemen hexagonalen Querschnittes führt zu einem ruhigen Lauf, einer einfachen Konstruktion,
zu vereinfachter Wartung, niedrigen Wartungskosten und auch zu Laufruhe. Jede getriebene Riemenscheibe bildet einen
integralen Bestandteil der Trommelkonstruktion. Der gesamte Transmissionszug zwischen der Zapfwelle des Traktors und
den Schneideinheiten sowie den Konditionierwalzen enthält lediglich ein einfaches Getriebe und ist gegenüber Überlastungen
durch die Sicherheitskupplung 58 gesichert. Die Herstellungstoleranzen sind nicht mehr so eng wie bei den
bisher verwendeten, über Zahnradgetriebe angetriebenen Mähwerken. Ferner ist eine verringerte schmierung notwendig,
und die Wartung wird leichter und ist nicht mehr so häufig erforderlich.
Der rechteckförmige Hilfsrahmen der Arbeitseinheit bietet
einen guten Halt für die Ausgleichsfedern und für das Aufhängungssystem. Die Ausgleichsfedern sind so angeordnet,
daß bei sich hebender und senkender Arbeitseinheit in
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Anpassung an Bodenunebenheiten das auf den Gleitschuhen
lastende Gewicht beinahe gleichbleibt. Für sämtliche bewegten Bauteile lassen sich auf den Hilfsrahmen günstige
Schutzeinrichtungen befestigen. Die Aufhängung der Arbeitseinheit mit ihren drei Lenkern bildet eine einfache und
billige Konstruktion und erleichtert Justierungen bezüglich der Neigung der Arbeitseinheit in der Längsrichtung und somit
auch der Neigung der Schneidmesserbahnen bezüglich des Bodens. Das Lenkersystem ist so ausgelegt, daß die Arbeitseinheit mit
den SChneideinheiten während der Auf- und Abbewegungen aufgrund von Bodenunebenheiten im wesentlichen parallel zum
Boden verbleiben. Unabhängig davon ist eine seitliche Ausweich- oderSchwimmbewegung oin gewissen Grenzen möglich
geworden, da die Bauart der Aufhängung der Arbeitseinrichtung verbessert worden ist. Der Bodendruck der Gleitkufen
läßt sich in Abhängigkeit von dem jeweiligen Erntegut und den Bodenbedingungen leicht justieren. Das Aufhängungssystem
ist unabhängig von dem hydraulischen Hubsystem, so daß keine Pumpwirkung stattfindet. Der Abstand
zwischen den Radarmen und den rückwärtigen Verlängerungen der unteren Aufhängungslenker ist, wenn sich die Arbeitseinheit
in ihrer Betriebsstellung befindet, so bemessen, daß die Arbeitseinrichtung unabhängig von dem Hydrauliksystem
seine Ausgleichsbewegungen ausführen kann. Die Gleitkufen und die SChneidtrommeln bleiben im allgemeinen
parallel zum Boden, wenn die ARbeitseinheit und die Transportstellung angehoben wird.
Die Maschinenbreite ist in der Transportstellung nahe::u
gleich der tatsächlichen Schneidbreite, und zwar aufgrund des oberhalb der Arbeitsei-nrichtung angeordneten Len cbaums.
auf diese Weise wird für diese Maschinenart eine maximale Schneidbreite gewährleistet, und gleichzeitig bleibt lie
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Maschinenbreite innerhalb der zulässigen Gesamtabmessungen
für den Transportbetrieb. Darüberhinaus besitzt die Maschine aufgrund des doppelten Hubsysten.s
kompakte Abmessungen/ wobei der Abstand zwischen dem oberen Lenkbaum und der Arbeitseinheit gering bleibt.
Diese untere Stellung des Lenkbaums trägt außerdem dazu bei/ die beabsichtigte günstige Ausrichtung der Bauteile
des Transmissionszuges zu erreichen und eine körperliche Unterstützung dafür vorzusehen.
Ferner trägt der Ersatz des herkömmlichen hin- und hergehenden Messerbalkens oder eines Mähbalkens mit Kreisefcmähern,
dem eine Haspel zugeordnet ist, durch eine Mähwerksanordnung in Trommelbauart dazu bei, daß die Maschine
kompakte Abmessungen erhält. Die Arbeitseinheit wird aufgrund der hydraulisch verketteten Anordnung der Hydraulikzylinder
gleichmäßig und parallel zum Boden angehoben und abgesenkt, so daß keine Abhängigkeit durch hydraulischen
Rückdruck vorhanden ist. Schließlich kann der oberhalb der Arbeitseinheit angeordnete Lenkbaum von der Transportätellung
in die Betriebsstellung und umgekehrt verschwenkt werden, ohne daß dazu hydraulische Hilfseinrichtungen
notwendig sind.
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Claims (12)
- DiPL.-lNG. Wilfrid RAcCKPATENTANWALT
7 STUTTGART 1, MOSERSTRASSE 8 · TELEFON (0711) 24400328U399SPERRY RAND LIMITED,Cobham, Surrey / England - S 487 -PatentansprücheIy Erntemaschine gezogener Bauart, bestehend aus einem mit Bodenrädern ausgestatteten Hauptrahmen, einer die Arbeitseinrichtungen umfassenden Arbeitseinheit, die an und vor dem Hauptrahmen einstellbar angeordnet ist, wobei Hubeinrichtungen vorgesehen sind, um den Hauptrahmen bezüglich des Bodens und die Arbeitseinheit bezüglich des Hauptrahmens zu bewegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitseinheit (3*0trommeiförmige Schneideinrichtungen (4l) aufweist, und daß an dem Hauptrahmen (2) ein bogenförmiger Lenkbaum schwenkbar befestigt ist, der oberhalb der Arbeitseinheit (34) zwischen einer Betriebsstellung der Maschine und einer Transportstellung der Maschine zu verschwenken. - 2. Erntemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine lösbare Verriegelungseinrichtung (20 - 23) vorgesehen ist, um den Lenkbaum (12) in der jeweilgen Stellung zu verriegeln.
- 3. Erntemaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lenkbaum (12) schwenkbar am Hauptrahmen (2) an einer von dessen Mute versetzten Stelle angelenkt ist.OHIGiMAL !NSPSOTED _,_809842/0760
- 4. Erntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitseinheit (34) am Hauptrahmen durch eine Aufhängungseinrichtung aufgehängt ist, und daß der Hauptrahmen (2) im allgemeinen die Form etwa entsprechend einem umgekehrten U aufweist und einen oberen Querträger (3) sowie zwei von dessen Enden nach unten gerichtete Schenkel (4) umfaßt, wobei an den unteren Enden der Schenkel rückwärts gerichtete Radarme (6) schwenkbar befestigt sind, die jeweils ein Bodenrad (7) tragen.
- 5. Erntemaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängungseinrichtung zwei untere seitliche Lenker (80) aufweist, die mit ihrem einen Ende gelenkig an die Arbeitseinheit (34) und schwenkbar an die Schenkel des Hauptrahmens unterhalb der Radarme angeschlossen sind, während ein oberer mittlerer Lenker (85) gelenkig an die Arbeitseinheit (34) und den Hauptrahmen (2) angeschlossen ist und wobei die Federeinrichtung zwischer der ARbeitseinheit und dem oberen Querträger (3) des Hauptrahmens gespannt sind.
- 6. Erntemaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,daß die Schwenkverbindungen zwischen den seitlichen Lenkern (80) und der ARbeitseinheit sowie an beiden Enden des mittleren Lenkers aus Universal- oder Kugelgelenken bestehen, die eine seitli ehe und auch eine senkrechte Ausweichbewegung der Arbeitseinheit ermöglichen.
- 7. Erntemaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Lenker (85) längenveränderlich ist, um die Neigung und somit die normale Arbeitshöhe der Schneideinrichtungen zu verändern.809842/0760487 - 3 -814399
- 8. Erntemaschine nach einem der Ansprüche H bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Radarme (6) des Hauptrahmens an den seitlichen Lenkern (80) hinter den entsprechenden Schwenkpunkten der Lenker und der Radarme zur Anlage bringbar sind, und daß hydraulische Stelleinheiten (8) zwische-n den rückwärtigen Enden der Radarme und Anschlußpunkten des Hauptrahmens vorgesehen sind, um die Arbeitseinheit von einer Betriebsstellung in eine Transportstellung anzuheben bzw. und umgekehrt abzusenken.
- 9. Erntemaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die hydraulischen Stelleinrichtungen voneinander abhängig geschaltet bzw. hydraulisch verkettet sind, so daß die Arbeitseinheit während ihrer Bewegungen von der einen in die andere Stellung im wesentlichen parallel zum Boden gehalten ist.
- 10. Erntemaschine nach Anspruch 8 oder 9> dadurch gekennzeichnet, daß an den Radarmen (6) bogenförmige gehärtete Bauteile (84) befestigt sind, mit denen Sie sich an die seitlichen Lenker (80) anlegen.
- 11. Erntemaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine lösbare Riegeleinrichtung (90) vorgesehen ist, um die Arbeitseinheit in der angehobenen Transportstellung zu verriegeln.
- 12. Erntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Arbeitseinheit (3*1) ein Getriebe und ein daran angeschlossener Transmissionszug vorgesehen ist, der eine erste an die Traktorzapfwelle anschließbare Teleskopwelle, eine zweite mit dem Getriebe gekuppelte Teleskopwelle sowie eine Zwischenwelle aufweist, die auf dem bogenförmigen Lenkbaum drehbar gelagert und durch Universalgelenke mit den Teleskopwellen verbunden ist.809842/0760 ~'~28H39913· Erntemaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwelle (70) sich von eine? Stelle oberhalb eines vordersten Lenkbaumabschnittes (15) bis an eine Stelle unterhalb des Lenkbaums (12) erstreckt.lh. Erntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenabstand der Arbeitseinheit (31O in der angehobenen Stellung größer ist als der Abstand zwischen Arbeitseinheit (3*1) und Lenkbaum (12), wenn sich die Arbeitseinheit in ihrer unteresten Betriebsstellung befindet.8n98A2/0760
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