DE2841515C2 - Verfahren zur Herstellung einer Anzahl von Schildern - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer Anzahl von SchildernInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Anzahl von Schildern, bei dem die
Symbole der Schilder zeilen- und spaltenweise auf eine Unterlage aufgebracht, auf die Unterlage nach dem
Aufbringen der Symbole eine durchsichtige Kunststofffolie geklebt und/oder auf die Rückseite der Unterlage
eine Trägerfolie geklebt wird und die so verstärkte Unterlage zerschnitten wird.
Bei einem derartigen Verfahren, das für die Herstellung eines einzelnen Schildes aus der DE-OS
49 669 bekannt ist, werden die gewünschten Symbole beispielsweise in eine Unterlage eingraviert oder auf die
Unterlage bildende, aufgerauhte Kunststoffolie aufgebracht, etwa durch Beschriften mittels Schreibmaschine,
und die so mit Symbolen versehene Unterlage wird auf eine Trägerfolie aufgeklebt und/oder die Symbole
werden durch Aufkleben einer durchsichtigen Kunststoffolie abgedeckt
Das nachfolgende Zerschneiden zu einzelnen Schildern ist jedoch insbesondere dann schwierig, wenn die
Unterlage verhältnismäßig starr ist oder wenn die Unterlage nach dem Aufbringen der Symbole durch das
Aufkleben einer die Symbole abdeckenden, verhältnismäßig starren Kunststoffolie und/oder durch Aufkleben
einer Trägerfolie auf die Rückseite der Unterlage verstärkt wurde. Eine solche verstärkte Unterlage läßt
sich in üblicher Weise praktisch nicht so zerschneiden, daß alle Schilder gleiche. Größe haben, daß die
Beschriftungen aller Schilder mittig angeordnet sind und daß die Kanten der einzelnen Schilder genau gerade
sind und exakt parallel bzw. rechtwinklig zueinander verlaufen.
Es ist auch bereits bekannt, eine größere Anzahl von Schildern dadurch herzustellen, daß man die Symbole im
Siebdruckverfahren auf einzelne zugeschnittene Träger aufdruckt Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn eine
große Anzahl von Schildern benötigt wird, die alle die gleichen Symbole bzw. die gleiche Beschriftung tragen.
Es ist demgegenüber Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, das die Herstellung einer Anzahl
von Schildern mit gleichen oder unterschiedlichen Symbolen oder Schriftzeichen ermöglicht, die alle auf
eine gemeinsame Unterlage aufgebracht werden, die danach zerschnitten wird, so daß die Kanten der
einzelnen Schilder genau parallel bzw. rechtwinklig zueinander verlaufen, wobei die Beschriftungen gegebe-
i> nenfalls mittig auf den einzelnen Schildern angeordnet
sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß derart
ausgestaltet, daß zwei benachbarte Xanten der mit der Kunststoffolie und/oder Trägerfolie verbundenen Unterlage
rechtwinklig zueinander geschnitten werden, so daß die eine Kante parallel zu den Grundlinien der
Symbole und die andere Kante senkrecht zu den Grundlinien verläuft, daß die Unterlage mit einer der
Kanten an eine Anlagekante gelegt und entlang vorgesehener Markierungen zeilenweise zerschnitten
wird und daß die so gebildeten Streifen in gleicher Reihenfolge und Ausrichtung mittels eines Trägermaterials
wieder verbunden und dann entlang vorgesehener
r)0 Markierungen spaltenweise zerschnitten werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird also eine Möglichkeit geschaffen, die durch die Kunststoffolie
und/oder die Trägerfolie verstärkte Unterlage so zu zerschneiden, daß sich die beim Zerschneiden in einer
γ, Richtung, etwa dem zeilenweisen Zerschneiden, gegebenenfalls
ergebenden Ungenauigkeiten nicht mit bzw. zu denjenigen Ungenauigkeiten addieren, die beim
Zerschneiden in der anderen Richtung entstehen. Wenn nämlich die zeilenweise zerschnittenen Streifen in der
ho gleichen Reihenfolge und Ausrichtung mittels des
Trägermaterials wieder zusammengefügt werden, so ergibt sich praktisch die ursprüngliche Form der
Unterlage, wodurch die einzelnen Schilder bzw. Symbole und Beschriftungen der einzelnen Schilder
hr> wieder in gleicher Stellung zueinander liegen, so daß ein
spaltenweises Zerschneiden erfolgen kann, ohne daß das zuvor erfolgte zeilenweise Zerschneiden einen
Einfluß auf die Form und Richtung der Schnitte beim
spaltenweisen Zerschneiden und damit auf den Verlauf der so gebildeten Schilderkanten hätte.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren der eingangs erwähnten Art, das sich dadurch auszeichnet,
daß die Unterlage zeilenweise zerschnitten wird, daß die ■;
so gebildeten Streifen bezüglich einer Spalte mittig ausgerichtet, im Bereich dieser Spalte mittels eines
Trägermaterials verbunden und dann entlang des Spaltenrandes bzw. Spaltenränder zerschnitten werden
und daß die verbleibenden Streifen spaltenweise mittig ausgerichtet, verbunden und zerschnitten werden.
Bei diesem bekannten Verfahren, erfolgt ebenfalls zunächst ein zeilenweises Zerschneiden, und danach
werden die einzelnen Spalten mittig ausgerichtet, was beispielsweise durch Auflegen auf ein Raster erfolgen
kann. Dann werden alle Streifen einer derart ausgerichteten Spalte mittels des Trägermaterials verbunden, so
daß wiederum ein Zerschneiden in Richtung der Spaltenerstreckung erfolgen kann, ohne daß der Verlauf
eines derartigen Schnittes durch den Verlauf der zuvor geführten Schnitte in Richtung der zeiienerstreckung
beeinflußt werden würde.
Das Trägermaterial wird vorzugsweise aufgeklebt und kann biegsam sein, etwa aus einer durchsichtigen
Kunststoffolie bestehen. Dabei erfolgt das Aufkleben selbstverständlich so, daß sich das Trägermaterial auch
ohne weiteres wieder abziehen läßt. Somit können die Schilder einer Spalte nach dem Zerschneiden am
Trägermaterial haftend weitergeleitet werden, so daß der Benutzer sehr !eicht das von ihm gewünschte Schild
auswählen und vom Trägermaterial ablösen kann, um es dann an der gewünschten Stelle anzubringen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren näher erläutert.
F i g. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine teilweise j>
beschriftete Unterlage zur Herstellung von Schildern;
F i g. 2 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel für eine Unterlage zur Herstellung von Schildern.
Die in Fig. 1 dargestellte Unterlage besteht aus einem durchsichtigen Material, etwa einer dünnen
Kunststoffolie mit aufgerauhter Oberfläche, die sich mittels Schreibmaschine oder ähnlichem beschriften
läßt. Diese Unterlage ist in drei Spalten 1,2,3 unterteilt,
und die mittlere Spalte 2 ist von den äußeren Spalten durch Linien 4 und 5 getrennt. Ferner sind in den
einzelnen Spalten Markierungen vorhanden, von denen nur die Markierungen der Spalte 1 bezeichnet sind, und
zwar bezeichnen die Markierungen 12 und 15 die Mitte der Spalte und die Markierungen 13 und 16 bzw. 14 und
17 die Seitenkanten der herzustellenden Schilder. Darüber hinaus sind Zeilenmarkierungen, beispielsweise
8,9,10,11 vorgesehen, und die einzelnen Zeilen sind
am Linken Rand durchgehend von 1 bis 20 numeriert.
Zur Herstellung einer Anzahl von Schildern wird die Unterlage in der in F i g. 1 angedeuteten Weise
beschriftet, so daß sich die Beschriftungen in den Spalten- und Zeilenmitten befinden. Nach Fertigstellung
der Beschriftung wird die Unterlage auf eine weiße Trägerfolie geklebt, um so einen weißen Untergrund zu
erhalten, und auf die Unterlage wird eine durchsichtige fin
Kunststoffolie geklebt, vorzugsweise mittels eines durchsichtigen Klebstoffes, der den gleichen Lichtbrechungsindex
wie das Material der Unterlage hat (DE-OS 25 49 669).
Es sei darauf hingewiesen, daß eine weiße Trägerfolie ω
verwendet werden kann, die auf ihrer Rückseite einen mit einer Schutzfolie abgedeckten Haftkleber trägt, so
daß auf diese Weise selbstklebende Schilder hergestellt werden können.
Nach dem Aufbringen der Trägerfclie und der durchsichtigen Kunststoffolie wird die so gebildete
Einheit durch eine von Hand zu betätigende Walzenpresse geführt, um eine feste Verbindung der einzelnen
Schichten herzustellen.
Da es im allgemeinen nicht möglich ist, die durchsichtige Kunststoffolie und/oder die Trägerfolie so
an der Unterlage zu befestigen, daß sich eine genau winklige Ausrichtung der benachbarten Seitenkanten
ergibt, weist die Unterlage zwei rechtwinklig zueinander verlaufende Linien 6 und 7 auf, von denen die Linie 6
parallel zu den Linien 4 und 5, also parallel zur Spaltenrichtung verläuft. Diese Linien 6 und 7 werden
benutzt, um rechtwinklig zueinander verlaufende Kanten zu erhalten, und die mit der durchsichtigen
Kunststoffolie und/oder der Trägerfolie verbundene Unterlage wird beispielsweise mitteis einer einfachen
Hebelschere entlang der Linie 6 und danach entlang der Linie 7 geschnitten, so daß man e;\ ;: Kante, die parallel
zur Spaltenrichtung und eine Käme, die parallel zur
Zeilenrichtung verläuft, erhält. Nunmehr wird die Unterlage an eine Anlagekante der Hebelschere gelegt
und unter Ausnutzung der Zeilenmarkierungen zeilenweise <n Streifen zerschnitten.
Die einzelnen Streifen werden dann mittels der an der linken Kante der Unterlage vorgesehenen Numerierung
in der gleichen Reihenfolge und Ausrichtung wieder zusammengelegt, so daß die Spaltenmarkierungen 4, 5
aller Streifen genau miteinander fluchten.
Auf die so wieder zusammengefügten Streifen wird eine Trägerfolie aus durchsichtigem Material geklebt,
durch die hindurch die Beschriftungen und die Markierungen erkennbar sind. Diese Trägerfolie überdeckt
alle drei Spalten der Unterlage, befindet sich jedoch im Abstand von den durch die Markierungen 6
und 7 gegebenen Kanten der Unterlage.
Die mittels des Trägermaterials wieder zusammengefügten
Streifen werden entweder mit der der Linie 6 oder der der Linie 7 entsprechenden Kante an eine
/"..nlagekante einer Hebelschere gelegt und dann entlang
der Markierungen 13, 16 und 14, 17 sowie der entsprechenden Markierungen der Spalten 2 und 3
zerschnitten. Durch dieses Zerschneiden ergeben sich dann Schilder der gewünschten Größe, und alle auf der
Unterlage vorgesehenen Markierungen fallen weg, da sie sich nicht bis in den Bereich dieser Schilder
erstrecken.
Wie ohne weiteres klar ist, ermöglicht somit das erfindungsgemäße Verfahren auf einfache Weise und
unter Verwendung von in Büros üblichen Geräten die schnelle Herstellung einer großen Anzahl von Schildern
zumindest gleicher Breite, die gleiche oder unterschiedliche Beschriftungen aufweisen.
Sollen auf entsprechende Weise Schilder mit
farbigem Untergrund hergestellt werden, so muß etwas anders vorgegangen werden, da ein farbiger Untergrund
nicht dadurch erhalten werden kann, daß man hinter eine duichsichtige, aufgerauhte Kunststoffolie
eine Trägerfolie entsprechender Färbung klebt. Vielmehr ist es erforderlich, eine Unterlage entsprechender
Färbung zu verwenden, die nicht durchsichtig ist. Eine derartige Unterlage kann in gleicher Weise benutzt
werden, wie die Unterlage gemäß F i g. 1.
Will man jedoch beim Beschriften der Unterlage ein Hilfsraster verwenden, mit dem das mittige Aufbringen
der Schilderbeschriftungen auf die Unterlage vereinfacht wird, was bei einer durchsichtigen Unterlage durch
Hinterlegen mit dem Hilfsraster erfolgen kann, so führt dies bei einer undurchsichtigen Unterlage zu Schwierigkeiten,
da die Hinterlegung mit einem entsprechenden Hilfsraster nicht zu dem gewünschten Erfolg führt. In
dem Fall kann eine Unterlage gemäß F i g. 2 verwendet werden.
Die Unterlage gemäß Fig. 2 weist ebenso wie die Unterlage gemäß Fig. I drei Spalten 1', 2' und 3' auf,
und die Spalte 2' wird von zwei parallelen Linien 4' und 5' begrenzt, die gleichzeitig die Begrenzung der jeweils
benachbarten Spalte bilden. Die Mitten der Spalten sind, wie in Spalte Γ angedeutet, durch Markierungen 12'und
15' gekennzeichnet, und entsprechende Markierungen finden sich auch auf den Trennlinien 20 (Spalte Γ) der
Zeilen. Diese Trennlinien sind ■ on Doppelstrichen gebildet, deren Breite und deren Abstand jeweils der
Breite eines Buchstabens entspricht, so daß sie benutzt werden können, um eine mittige Anordnung eier
Buchstaben bezüglich der Spaltenmitte zu erreichen. Zur weiteren Unterstützung der Aufteilung der
Schriftzeichen für ein Schild sind horinzontale Mittellinienmarkierungen (18 auf Linie 4') sowie zusätzliche
Markierungen (19 auf Linie 4') vorgesehen, die benutzt werden, wenn zweizeilig geschrieben werden soll.
Die beschriebene mit einer Kunststoffolie und/oder einer Trägerfolie verbundene Unterlage wird zunächst
zeilenweise zerschnitten, und zwar entlang der oberen und unteren Schildbegrenzungsmarkieriingen, die nur
für eine Zeile dargestellt sind, nämlich die oberen Begrenzungsmarkierungen 8", 9", 10" und 11" und die
unteren Begrenzungsmarkierungen 8', 9', 10' und 11'. Nach dem Zerschneiden in einzelne Streifen werden
diese dann bezüglich der Mitte einer Spalte ausgerichtet. Hierzu wird beispielsweise ein Raster mit einer
Mittellinie benutzt, auf das diese Streifen gelegt werden, so daß die optische Mitte der in dieser Spalte
enthaltenen Schilder mit der Mittellinie des Rasters übereinstimmt, oder es werden die Spaltenbegrenzungslinien
4' und 5' der Streifen fluchtend ausgerichtet. In jedem Fall verlaufen zumindest die unteren Kanten aller
ausgerichteten Streifen parallel zueinander. Diese Parallelanordnung kann entweder durch Auslegen auf
einer gerasterten Unterlage oder durch Anlegen an entsprechende Stifte erreicht werden, die auf parallel
zueinander verlaufenden Linien paarweise angeordnet sind, wobei der Abstand benachbarter Linien größer ist
als die Höhe der geschnittenen Streifen.
Die im Bereich einer Spaiie miiiei» des Ti ägeiTm.ücrials
miteinander verbundenen Streifen werden dann unter Benutzung der Markierungen 13', 16' und 14', 17'
bzw. der diesen Markierungen entsprechenden Markierungen der jeweiligen Spalte zerschnitten, so daß sich
eine Spalte von genau dimensionierten, fertigen Schildern ergibt.
Die bei diesem Zerschneiden nicht durch das Trägermaterial gehaltenen Streifenabschnitte werden
in gleicher Weise durch spaltenweises Ausrichten Verbinden durch Trägermaterial und Zerschneiden zi
fertigen Schildern verarbeitet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Verfahren zur Herstellung einer Anzahl von Schildern, bei dem die Symbole der Schilder zeilen-
und spaltenweise auf eine Unterlage aufgebracht, auf die Unterlage nach dem Aufbringen der Symbole
eine durchsichtige Kunststoffolie geklebt und/oder auf die Rückseite der Unterlage eine Trägerfolie
geklebt wird und die so verstärkte Unterlage zerschnitten wird, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei benachbarte Kanten (6,7) der mit der Kunststoffolie und/oder Trägerfolie verbundenen
Unterlage rechtwinklig zueinander geschnitten werden, se ■■ jie eine Kante (7) parallel zu den
Grundlinien der Symbole und die andere Kante (6) senkrecht zu den Grundlinien verläuft, daß die
Unterlage mit einer der Kanten (z. B. 6) an eine Anlagekante gelegt und entlang vorgesehener
MarkieruEgen (8,9,10,11) zeilenweise zerschnitten
wird und daß die so gebildeten Streifen in gleicher Reihenfolge und Ausrichtung mittels eines Trägermaterials
wieder verbunden und dann entlang vorgesehener Markierungen (13,16; 14,17) spaltenweise
zerschnitten werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial benachbarten
Spalten (1, 2, 3) gemeinsame Ränder überdeckend auf alle Spalten aufgebracht wird.
3. Verfahren zur Herstellung einer Anzahl von Schildern, bti dem die Symbole der Schilder zeilen-
und spaltenweise auf eine Unterlage aufgebracht, auf die Unterlage nach dem Aufbringen der Symbole
eine durchsichtige Kunststoffe''^ geklebt und/oder auf die Rückseite der Unterlage eine Trägerfolie
geklebt wird und die so verstärkte Unterlage zerschnitten wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Unterlage zeilenweise zerschnitten wird, daß die so gebildeten Streifen bezüglich einer Spalte (z. B. V)
mittig ausgerichtet, im Bereich dieser Spalte (Γ) mittels eines Trägermaterials verbunden und dann
entlang des Spaltenrandes bzw. der Spaltenrandsr
(13', 16'; 14', 17') zerschnitten werden und daß die verbleibenden Streifen spaltenweise mittig ausgerichtet,
verbunden und zerschnitten werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial
aufgeklebt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein biegsames Trägermaterial,
vorzugsweise eine durchsichtige Kunststoffolie verwendet wird.
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