DE2727312B2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von spaltfesten, dekorseitig ausgehärtetes Kunstharz aufweisenden Vergütungsbahnen auf der Basis von
Dünnpapieren, welche auf die Oberflächen von Holzwerkstoffplatten aufgeleimt werden, wobei auf die
für den Dekordruck bestimmte Seite des Dünnpapieres zuerst die Lösung oder Dispersion eines härtbaren
Imprägnierharzes in solchen Mengen aufgebracht wird, daß das Harz nicht bis zur Rückseite des Fapieres
durchdringt, sodann nach Trocknung des imprägnierten Dünnpapieres dieses dekorativ bedruckt und, gegebenenfalls
nach Aufbringen einer Zwischenschicht, mit der Lösung oder Dispersion eines härtbaren Harzes
beschichtet, sodann getrocknet und ausgehärtet wird.
Es ist seit langem bekannt und z. B. in der DE-PS 10 53 303 beschrieben, Papierbahnen mit der Lösung
eines härtbaren Kunstharzes zu tränken und nach gegebenenfalls zwischengeschalteter Trocknung mit
der Lösung eines härtbaren Kunstharzes zu beschichten. Die Verfahrensprodukte werden auf die Oberflächen
von Holzwerkstoffplatten unter Aushärtungsbedingungen für die Harze aufgepreßt Man hat hierfür im
allgemeinen Papiere m>t einem Flächengewicht von 60 bis 200 g/m2 verwendet Bei dieser Art der Oberflächenvergütung
benötigt der Verarbeiter eine beheizbare Presse, deren Druck so hoch sein muß, daß sich beim
Aushärten bei erhöhter Temperatur ein geschlossener Film des dann schmelzflüssigen Kunstharzes ausbildet,
der die Oberflächenstruktur des Preßbleches wiedergibt. Hierzu sind Drucke von etwa 20 kp/cm2 notwendig.
Es ist auch bekannt, derartige Kunstharz aufweisende Vergütungsbahnen bereits bei der Herstellung drucklos
auszuhärten. Diese ausgehärtetes Kunstharz enthaltenden Trägerbahnen werden vom Verarbeiter auf die
Oberflächen von Holzwerkstoffplatten aufgeleimt und gegebenenfalls anschließend mit einem zusätzlichen
Lackauftrag versehen. Für die Aufleimung genügen bereits Drucke von 3 bis 5 kp/cm2.
Beiden Kunstharz enthaltenden Trägerbahnen und insbesondere den letztgenannten ist der Nachteil eigen,
s daß sie sehr spröde sind, weil sich In und auf den
Trägerbahnen relativ große Anteile an Harz befinden. Durch die Sprödigkeit können bei der Herstellung
und/oder Verarbeitung der Bahnen Einrisse, Ausbrüche und Bahnrisse auftreten, die zu Betriebsstörungen und
Verlusten führen. Die Trägerbahnen werden zwar rollenweise hergestellt, aber wegen ihrer Brüchigkeit
und Sprödigkeit in der Regel bogenweise der weiterverarbeitenden Presse zugeführt Eine Weiterverarbeitung
dieser Trägerbahnen auf Pressen, die von der Rolle beschickt werden, ist wegen der Brüchigkeit, Empfindlichkeit
und Sprödigkeit des Materials kaum möglich.
Aus der DE-AS 12 87 040 ist bekannt, ein Rohpapier mit einem spezifischen Gewicht von 1 g/cm3 und einer
Porosität von höchstens 100 ml/Min, zum Imprägnieren
in an sich bekannter Weise mit in organischen Lösungsmitteln gelösten härtbaren Aminoplastharzen
oder deren Vorkondensaten zwecks Herstellung von Kunststoff-Furnieren zu verwenden. Der Harzanteil
beträgt dabei nicht mehr als 25 bis 30% des
und elastischer, jedoch bedingt die hohe Dichte des
aufweisende Vergütungsbahnen auf der Basis von Dünnpapieren mit einem Flächengewicht S 60 g/m2
bekanntgeworden. Diese Papierbahnen sind aufgrund ihres geringeren Papiergewichtes billiger. Man hat
zunächst derartige Papiere nach dem Druck mit einem Beschichtungsharz versehen. Sie sind in diesem Zustand
nicht spröde und eignen sich gut für die Verarbeitung auf Pressen, die von der Rolle beschickt werden.
Verleimt man derartige beschichtete Trägerbahnen auf Holzwerkstoffplatten, so zeigt sich jedoch, daß die
Spaltfestigkeit der Vergütungsschicht nicht ausreichend ist Befestigt man z. B. einen Klebestreifen auf der
Oberfläche einer mit einem solchen Produkt vergüteten Holzwerkstoffplatte und reißt diesen Streifen dann von
der Oberfläche ab, spaltet sich die Vergütungsschicht in der Papierebene. Mitunter kann auch die Harzschicht
von dem Papierträger abgezogen werden. Wenn man andererseits eine Trägerbahn mit solch niedrigem
Papiergewicht in an sich bekannter Weise tränkt (imprägniert) und anschließend beschichtet und gegebenenfalls
vor oder bei der Beschichtung aushärtet, treten die gleichen Probleme der Versprödung der Vergütungsbahn
auf, wie sie bereits bei den Vergütungsbahnen bekannt sind, deren Trägerbahnen ein höheres
Papiergewicht aufweisen.
Aus der DE-AS 21 41 703 ist bereits ein Dekorpapier bekannt welches dadurch gekennzeichnet ist daß das
Basispapier ein hochverdichtetes, verfestigtes, pergamentartiges, in der Papiermasse pigmentfrei gehaltenes
Zellstoffpapier mit einem Flächengewicht von weit unter 50 g/m2 ist
Bei einem solchen Papier erkauft man eine höhere Spaltfestigkeit durch den Nachteil, hochverdichtetes,
pergamentartiges Papier verwenden zu müssen, das zudem pigmentfrei sein muß. Die Pergamenti?rung
stellt aber einen zusätzlichen aufwendigen Verfahrensschritt bei der Papierherstellung dar. Außerdem muß, da
das Papier pigmentfrei sein soll, die Grundfarbe des Dekorpapieres in einem zusätzlichen Druckvorgang
aufgebracht werden.
Man hat auch bereits ein harzimprägniertes Dünnpapier dadurch hergestellt, daß man bei der Papierherstellung
dem Faserbrei Kunstharz zugesetzt hat Derartige Papiere sind entweder spröde und schlecht zu
handhaben oder sie erbringen nicht die erforderliche Spaltfestigkeit Sie sind auch häufig porös, so daß beim
Aufleimen daraus hergestellter Filme auf Holzwerkstoffplatten Leim durch die Poren dringt und auf der
Oberfläche der vergüteten Platte Flecken ausbildet
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ausgehärtetes Kunstharz aufweisende Vergütungsbahnen
auf der Basis von Dünnpapieren herzustellen, welche bei guter Handhabbarkeit und Aufrollfähigkeit
spaltfeste Oberflächenbeschichtungen auf Holzwerk- is stoffplatten ergeben. Dies soll ohne besondere Behandlung,
wie z. B. eine Pergamentierung, möglich sein.
Erfindungsgemäß gelingt dies dadurch, daß bei devm
eingangs angegebenen Verfahren das Imprägnierharz auf ein Dünnpapier mit einem Flächengewicht
< 60 g/m2 in einer Menge von mindestens 8% (bezogen auf Papiergewicht), jedoch nicht so viel, daß das Harz
durchschlägt, mittels des Druckwerkes einer Druckmaschine aufgebracht wird.
Das besondere Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht in der Dosierung des Harzes durch
einen Walzenauftrag. Man erreicht diesen dosierten Walzenauftrag des härtbaren Imprägnierharzes in den
bekannten Vorrichtungen, bei denen auf einer Walze eine vorgegebene Menge Harz einseitig auf die
Papierbahn übertragen wird. Dies geschieht mittels des Druckwerkes einer Druckmaschine. Geeignet ist sowohl
der direkte oder indirekte Druck bei dem bekannten Kupfertiefdruckverfahren. Dabei wird die
Rasterwalze geräkelt und überträgt die genau dosierte Menge des Kunstharzes direkt oder indirekt auf die
Papierbahn. Man kann sich auch des Flexodruckverfahrens
bedienen. Hierbei wird die Papierbahn zwischen einer Metallwalze und einer Gummiwalze geführt,
wobei die Gummiwalze durch das Auftragswerk die dosierte Kunstharzmenge auf die Papierbahn überträgt
Die Menge des härtbaren Imprägnierharzes muß innerhalb gewisser Grenzen liegen. Die Mindestmenge
an härtbarem Kunstharz beträgt 8% (bezogen auf Festharz) des Papiergewichtes. Das bedeutet, daß z. B.
auf eine Papierbahn mit einem Flächengewicht von 40 g/m2 mindestens 3,2 g Festharz/m2 aufgebracht werden
müssen. Unterschreitet man diese Menge, ist die Spaltfestigkeit des Verfahrensproduktes auf der Holzwerkstoffplatte
nach der Vergütung nicht mehr oder nicht ausreichend gegeben. Die Obergrenze für die
Harzmenge ist dadurch gegeben, daß das Harz nicht bis zur Rückseite des Papieres durchdringen darf, um
Verklebungen der zu beharzenden Papierbahn mit den Papierleitwalzen der Druckmaschine zu vermeiden.
Außerdem wird die Aufleimbarkeit des Verfahrensproduktes mit der Oberfläche der Holzwerkstoffplatte
durch das Klebmittel gesichert, wenn die Rückseite des Papieres faserig bleibt Es hat sich gezeigt, daß ein
Durchschlagen des Harzes vermieden wird, wenn der Harzauftrag <35%, bezogen auf Papiergewicht, ist.
Außerdem bleibt die erforderliche Flexibilität weitgehend erhalten.
Nach Einbringen der Dispersion oder der Lösung des härtbaren Kunstharzes wird die Papierbahn getrocknet
Dabei kann das aufgebrachte Imprägnierharz bereits ganz oder teilweise aushärten. Vorzugsweise soll es
jedoch nur schwach angehärtet werden.
Auf die das Imprägnierharz aufweisende Papierseite wird nun der Dekordruck in an sich bekannter Weise
aufgebracht Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, den Imprägnier- und anschließenden Dekordruckvorgang
auf ein und derselben Drückmaschine in einem einzigen Arbeitsgang vorzunehmen. Man erzielt
hierdurch hohe Fertigungsgeschwindigkdten bei geringe-em
Ausschuß und niedrigst möglichem Arbeitsaufwand. ■:■
Das so erhaltene imprägnierte und bedruckte Verfahrensprodukt wird nun in an sich bekannter Weise,
gegebenenfalls nach Aufbringen einer Zwischenschicht, mit einem härtbaren Harz beschichtet, welches sodann
gemeinsam mit Imprägnierharz ausgehärtet wird.
Die Erfindung liegt somit irisbesondere in der Abfolge
der Verfahrensschritte und wird ergänzt durch die Angabe der für die Imprägnierung zu verwendenden
Kunstharzmenge.
Es war überraschend, daß das Verfahrensprodukt bereits bei der geringen Harzaufnahme von 8% des
Papiergewichtes eine gute Spaltfestigkeit erhält Darüber hinaus war nicht zu erwarten, daß das Druckbild
auf der schwach beharzten Papierbahn weder während des Dekordruckvorganges noch bei der Verpressung
seine scharfen Konturen verliert
Aus der DE-OS 21 37 558, der DD-PS 1 22 497, der DD-PS 58 732 und der GB-PS 7 60931 war bekannt,
Papiere, die ein relativ niedriges Quadratmetergewicht aufweisen, mit Harz in einer solchen Menge zu
imprägnieren, daß das Harz nicht bis zur Rückseite des Papieres durchschlägt und nach der Beharzung eine
Bedruckung des imprägnierten Papieres vorzunehmen. Es ist ebenfalls bekannt ein solches Produkt nach dem
Bedrucken mit einer weiteren Harzschicht zu versehen. Aus den Entgegenhaltungen ist jedoch nicht zu ersehen,
daß das Harz, mit dem die Papierbahn verfestigt wird, mittels des Druckwerkes einer Druckmaschine aufgebracht
wird. Dabei kann das Bedrucken des Papieres nach dem Aufbringen des Harzes während des gleichen
Durchlaufs des Papieres durch die Druckmaschine erfolgen.
Diese Arbeitsweise war nicht naheliegend, da das Imprägnieren und Beschichten von Trägerbahnen mit
anderen Vorrichtungen vorgenommen wird als das Bedrucken von Papieren. Beschichtung und Bedruckung
gehören unterschiedlichen technologischen Bereichen an. Der für die Imprägnierung und Beschichtung von
Papieren zuständige Fachmann hat üblicherweise keine Erfahrung mit dem Bedrucken von Papieren, z. B. dem
Kupfertiefdruckverfahren, und umgekehrt kennt der Druckfachmann sich nicht mit Imprägnier- und Beschichtungsverfahren
aus. Durch die Kombination zweier verschiedener Technologien zuzuordnender Maßnahmen gelingt es, erfindungsgemäß vorzugehen.
Aus der DE-AS 11 87 120 war weiter bekannt, ein
Papier einseitig mit einem Polyesterharz derart zu imprägnieren, daß dieses nicht auf die Rückseite
durchschlägt und daß gleichzeitig oder nachfolgend das Papier von der Rückseite her mit Aminoplastharz
imprägniert wird. Derartige Verfahrensprodukte sind jedoch nach der Imprägnierung durch das Polyesterharz
nur schwer zu bedrucken, erweisen sich in derjenigen Grenzschicht als besonders spaltbar, die sich durch die
beidseitige Imprägnierung von Polyesterharz und Aminoplastharz ausbildet, sofern die Harze drucklos
ausgehärtet werden und sind wegen ihrer Sprödigkeit insbesondere dann schwer zu handhaben, wenn
Papierbahnen mit einem Gewicht s 60 g/m2 für die
Die Auswahl der Art der härtbaren Kunstharze, der Druckfarben, der Art des Beschichtungsharzes und
gegebenenfalls der Zwischenschicht geschieht nach dem
Fachmann geläufigen Überlegungen. Es ist verständlich,
daß die Harze untereinander und mit den Druckfarben verträglich sein müssen, da bei einer Unverträglichkeit
wiederum Spaltungen der Trägerbahnen sowie optische Beeinträchtigungen beobachtet würden.
Als hjiprägnierharz verwendet man wäßrige Lösungen
von Kondensationsharzen oder wäßrige Lösungen oder Dispersionen von Polymerisationsharzen. Als
Kondensationsharze kommen insbesondere die Kondensationsprodukte von Formaldehyd mit Harnstoff
und Melamin in Frage, wobei andere Aminoplastharzbildner wie Thioharnstoff einkondensiert werden
können. Die Harnstoff- bzw. Melamin-Formaldehydharze
können verethert sein, d. h. die Hydroxylgruppen der
Methylolgruppen können mit niederem Alkohol umgesetzt sein. Die Anzahl der Kohlenstoffatome der
niederen Alkohole beträgt vorzugsweise 1 bis 4. Es ist auch möglich, Alkydharze, z.B. solche auf Basis von
Phthalsäure und Glycerin mit Aminoplastharzen zu kombinieren. Als Acrylharze können die aus dem Stand
der Technik bekannten Acrylharze verwendet werden, die durch Einbau von entsprechenden vernetzenden
Monomeren selbstvernetzend, bei Fehlen derartiger Gruppen durch Zusatz von Vernetzungsmitteln fremdvernetzend
sein können.
Den Kondensationsharzen werden Härtungskatalysatoren
zugefügt Insbesondere bei den Kondensationsharzen hat sich gezeigt, daß die Wasserbeständigkeit
und die Planlage der Vergütungsbahnen dadurch erhöht werden kann, daß man den Gehalt an Härtungskatalysatoren
relativ hoch (bis zu 4Gew.-°/o, bezogen auf Festharz) wählt
Je nach Wahl des Imprägnierungsharzes wählt man die Druckfarbe bzw. das Bindemittel der Druckfarbe
aus. In Frage kommen hier, z. B. bei Verwendung von Aminoplastharzen als Imprägnierharze, Druckfarben
auf Basis von Chloroprenkautschuk, partiell verseiften Polyvinylacetaten und Polyvinylalkohole^ Als Druckfarbenbindemittel
geeignet sind ferner härtbare Polymerisationsharze, wie z. B. vernetzbare Acrylharze
oder Alkydharze. Weiter geeignet sind Bindemittel auf Eiweißbasis, wie Casein, oder auf Stärkebasis, wie
Dextrin oder Methylcellulose.
Die Wahl des Beschichtungsharzes wird insbesondere durch die gewünschten Oberflächeneigenschaften der
vergüteten Holzwerkstoffplatte bestimmt Die Beschichtungsharze
bestimmen das chemische und physikalische Verhalten, z. B. den Glanz, die Härte, das
Verhalten gegenüber Lösungsmitteln, Säuren und Laugen, die Überlackierbarkeit der vergüteten Oberfläche
sowie die Heißstapelfähigkeit der vergüteten Holzwerkstoffplatten.
Als Beschichtungsharze können die hierfür bekannten Aminoplastlackharze oder in organischen Lösungsmitteln
gelöste Lacke, z. B. auf Basis Nitrocellulose verwendet werden.
Gegebenenfalls kann zwischen Imprägnier- und Beschichtungsharz eine Zwischenschicht vorgesehen
werden. Die Zwischenschicht kann aus der wäßrigen Dispersion eines Polymerisationsharzes bestehen. Deren
Funktion besteht in der Erzielung einer gleichmäßig aufstehenden Beschichtungsharzschicht
Die Verfahrensprodukte werden mit an sich bekannten Leimen auf die Oberfläche der Holzwerkstoffplatten
aufgeleimt Insbesondere eignen sich hierbei Harnstoffharzleime in Form wäßriger Lösungen. Zur
Erhöhung der Deckkraft der Beschichtung kann diesen Leimen ein deckendes Pigment, z. B. TiO2, zugesetzt
werden. Hierdurch wird die geringere Deckkraft der verwendeten dünnen Papiere mit relativ niedrigem
Flächengewicht ausgeglichen.
Das erfindungsgemäße Verfahren soll anhand des
folgenden Beispiels noch näher erläutert werden.
Auf der Oberseite eines glatten, gefüllten unbedruckten
Dekorpapieres mit einem Flächengewicht von 40 g/m2, einem Raumgewicht von 0,78 g/cm3, einem
Ijiftdurchlaß von 700 ml/min, einem Aschegehalt von
10% und einer Harzaufnahme von 95% wird mit einer Rasterwalze mit 50 Linien/cm in einem Druckwerk eine
50%ige wäßrige Lösung eines Harnstoff-Formaldehydharzes, dem 3% Ammoniumchlorid als Katalysator
zugemischt worden sind, mit einer Bahngeschwindigkeit von 60 m/min in die spätere Dekorseite eingebracht
Die Menge des auf diese Weise imprägnierten Harzes beträgt nach der vollständigen Trocknung 6 g/m2. Nach
der Imprägnierung wird die feuchte Filmbahn so getrocknet daß das Harz nicht oder nur partiell
aushärtet
Im selben Arbeitsgang wird in zwei Druckwerken die Bedruckung mit einem Dekor vorgenommen. Die
verwendete Druckfarbe besteht aus Casein als Bindemittel.
Nach der Dekorbedruckung wird zur Bildung einer Sperrschicht mit einer Rasterwalze mit 40 Linien/cm die
wäßrige 50%ige Dispersion eines Acrylatharzes mit einem Flächengewicht von 6 g/m2 (bezogen auf
Feststoff) aufgebracht
In der letzten Stufe des Verfahrens erfolgt die Beschichtung unter Verwendung einer organischen
Lösung eines Gemisches aus Nitrocellulose und einem säurehärtenden verätherten Harnstoffharz in einer
Menge von 1 g/m2 (bezogen auf Feststoff).
Das in dieser Weise erhaltene Verfahrensprodukt wird bei 1600C für 30 see ausgehärtet
Nach der Aushärtung hat der erhaltene Film ein Gesamtgewicht von 52 g/m2. Er besitzt eine hohe
Flexibilität und läßt sich nach Aufbringen eines Klebebandes auf der Dekorseite nicht spalten.
Der Film wird unter Verwendung eines mit einem Weißpigment eingefärbten Harnstoff-Formaldehydharzes
als Klebemittel bei einer Temperatur von 135° C und
einem Druck von 5 kp/cm2 für 45 see auf eine Spanplatte aufgeleimt
Die Oberflächenvergütungsschicht erweist sich als spalt- und haftfest, zeigt einen gleichmäßigen Glanz,
keinen Leimdurchschlag. Die Oberfläche ist kratzfest und läßt sich für den Fall von Beschädigungen durch
Kratzer mit für diesen Zweck üblicherweise eingesetzten Lacken überlackieren.
A) Es wird wie im Beispiel verfahren mit dem Unterschied, daß der Dekordruckvorgang vor der
Imprägnierung durch die Rasterwalze erfolgt und die Sperrschicht dann auf die getrocknete imprägnierte
Filmbahn aufgebracht wird.
Es resultiert ein Film, der nach der Verpressung an den Stellen leicht spaltet, an denen sich die Dekordruckfarbe
befindet.
B) Es wird wie im Beispiel verfahren mit dem Unterschied, daß bei der Imprägnierung durch mehrfachen
Rasterwalzenauftrag eine Festharzmenge von 30 g/m2 eingebracht wird.
Das Imprägnierharz dringt in diesem Fall auf die Rückseite der Papierbahn durch. Bei sehr milder
Trocknung kommt es leicht zu Verklebungen des Films
auf den Druckwalzen, bei scharfer Trocknung resultieren
dagegen aufgrund der Sprödigkeit des Materials häufige Einrisse der Filmbahn.
Ein derart hergestellter Film ist zwar spaltfest, haftet
jedoch nach längerer Lagerzeit (3 Monate) nach der Verpressung mit Harnstoffharz nur unzureichend auf
der kaschierten Spanplatte.
Claims (2)
1. Verfahren zur Herstellung von spaltfesten, dekorseitig ausgehärtetes Kunstharz aufweisenden
Vergütungsbahnen auf ά%τ Basis von Dünnpapieren, welche auf die Oberflächen von Holzwerkstoffplatten
aufgeleimt werden, wobei auf die für den Dekordruck bestimmte Seite des Dünnpapiers
zuerst die Lösung oder Dispersion eines härtbaren Imprägnierharzes in solchen Mengen aufgebracht
wird, daß das Harz nicht bis zur Rückseite des Papieres durchdringt, sodann nach Trocknung des
imprägnierten Dünnpapieres dieses dekorativ bedruckt und, gegebenenfalls nach Aufbringen einer
Zwischenschicht, mit der Lösung oder Dispersion eines härtbaren Harzes beschichtet, sodann getrocknet
und ausgehärtet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß auf ein Dünnpapier mit einem Flächengewicht < 60 g/m2 das Imprägnierharz in
einer Menge von mindestens 8% (bezogen auf Papiergewicht), jedoch nicht so viel, daß das Harz
durchschlägt, mittels des Druckwerkes einer Druckmaschine aufgebracht wird.
2. Vei fahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Imprägnier- und anschließende Druckvorgang in der Druckmaschine in einem
Arbeitsgang vorgenommen wird.
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