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Spielzeug-Rollplatte
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Spielzeug-Roliplatte Die Erfindung betrifft eine auf Laufrollen verfahrbare
Spielzeug-Rollplatte.
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Spielzeug-Rollplatten mit einer Trittfläche bzw. Trittplatte sind
auch unter der Bezeichnung "Skate-Board bekannt geworden und haben insbesondere
bei Jugendlichen große Verbreitung gefunden. Bei diesen bekannten Skate-Boards sind
im allgemeinen an der Unterseite der Trittplatte, und zwar im Bereich des Kopfabschnittes
und des pckabschnittes, jeweils ein Paar Laufrollen angeordnet; die entweder starr
mit der Trittplatte verbunden sind oder aber über ein elastisches Gelenk, so daß
die Trittplattenebene im letztgenannten Fall relativ zur Achse dieses Laufrollenpaares
begrenzt kippbar ist. Statt der Anordnung der Laufollen an der Unterseite der Trittplatte
könnten sie auch seitlich der Trittplatte angeordnet sein. Die Trittpatte ist üblicherweise
einteilig
ausgebildet. Sie besitzt üblicherweise eine Länge von
ca. 60 cm und eine mittlere Breite von ca. 15 cm, wobei die Breite außerhalb des
eigentlichen Trittbereiches, d.h. also am Kopf- und am eckabschnitt, im allgemeinen
geringer ist als im mittleren Bereich.
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Derartige Skate-Boards sind insbesondere bei Jugendlichen als Spiel-
bzw. Sportgerät außerordentlich beliebt, weil man mit ihnen ilsbesondere auf geneigten
Ebenen aufgrund der Schwerkraftwirkung ohne anderweitigen Antrieb verhältnismäßig
große Geschwindigkeiten erreichen kann. Gerade dieses stellt aber andererseits eine
außerordentlich große Gefahrenquelle dar, weil man - anders als beispielsweise mit
Rollschuhen, Schlittschuhen oder Skiern -die Geschwindigkeit einer derartigen Rollplatte
nicht mehr reduzieren kann, wenn dieses nach den gegebenen Umständen plötzlich erforderlich
wird. Ein solches Erfordernis kann beispielsweise dann vorliegen, wenn sich die
Beschaffung des Untergrundes plötzlich ändert, oder wenn ein unvorhergesehenes Hindernis
auftaucht.
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In einem derartigen Fall ist der Benutzer einer Rohplatte mithin darauf
angewiesen, von dieser abzuspringen. Dieses beinhaltet aber zwei unterschiedliche
Gefahrenquellen. Zum einen kann sich der Benutzer beim bspringen erheblich verletzen
, wenn er beispielsweise stolpert und auf den Boden aufschlägt. Zum anderen kann
die ihre Fahrt im allgemeinden mit unveränderter Geschwindigkeit fortsetzende Rollplatte
andere personen verletzen oder Gegenstände beschädigen. Beides kommt sehr häufig
vor, seitdem derartige Rollplatten eine erhebliche Verbreitung gefunden haben.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde-, die bekannten
Rollplatten unter Vermeidung ihrer Nachteile dahinend zu verbesscln, daß dem Benutzer
die Möglichkeit
einer willkürlichen Reduzierung seiner augenblicklichen
Geschwindigkeit ermöglicht wird, wobei dem Benutzer darüber hinaus eine Möglichkeit
geboten werden soll, sich auf der Rollplatte besser zu halten. Darüber hinaus soll
erreicht werden, daß eine in Fahrt befindliche Rollplatte nach einem Abspringen
des Benutzers auch auf einer geneigten Ebene selbsttätig zum Stillstand kommt. Dabei
sollen die vorstehend genannten und weitere Vorteile auch bei bereits vorhandenen
Rollplatten auf einfache Art und Weise verwirklicht werden können.
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Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch
mindestens eine an der Tritt- bzw. Sitzplatte angeordnete, lösbar mit dieser verbundene
Bremseinrichtung, die einen Bremsschuh aufweist, dessen Bremsfläche mittels mindestens
eines starr mit dem Bremsschuh verbundenen Hebels aus einer am Untergrund oder an
mindestens einer Laufrolle anliegenden ersten Stellung in eine nicht am Untergrund
bzw. an der Laufrolle anliegende zweite Stellung zu bewegen ist.
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Bei der "ersten Stellung" handelt es sich mithin um die Bremsstellung,
während es sich bei der "zweiten Stellung" um die Nicht-Bremsstellung handelt.
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Der vorstehend genannte "Hebel" dient mithin einerseits als Bremsentriegelungshebel
und andererseits zugleich als Haltestange für den Benutzer, wie weiter unten noch
,weiter erläutert wird.
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Handelt es sich bei der Rollplatte um ein Skate-Board, d.h.
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also um eine Rollplatte mit Trittplatte, so ist bevorzugt lediglich
eine einzige Bremseinrichtung vorhanden, während bei der Rollplatte mit Sitzplatte
bevorzugt zwei von einander unabhängige Bremseinrichtungen vorgesehen sind.
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Der Bremsschuh einer Bremseinrichtung ist vorzugsweise mit dem Hebel
um die horizontale Achse aus seiner ersten Stellung in seine zweite Stellung zu
schwenken, obwohl gemäß einer anderen Ausbildung auch eine translatorische Bewegung
des Bremsschuhs in seine zweite Stellung möglich ist.
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Um zu bewirken, daß die Bremseinrichtung jeweils in Bremsstellung
ist, wenn der Benutzer sie nicht entriegelt, ist vorzugsweise ein Rückstellmittel
vorgesehen, mit dem der Bremsschuh einer Bremseinrichtung bei Nichtbetätigung des
Hebels selbsttätig in seiner ersten Stellung zu halten ist.
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Obwohl eine solche Ausgestaltung wegen des Selbstbremseffektes bei
einem vom Benutzer auf einer schiefen Ebene verlassenen Rollbrett zu bevorzugen
ist,. kann die Ausbildung ersichtlich auch so getroffen werden, daß das Rückstellmittel
den Bremsschuh bei Nichtbetätigung des Hebels selbsttätig in seiner zweiten Stellung
hält, so daß eine Betätigung des Hebels mithin eine Bremswirkung hervorruft.
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Bei dem Rückstellmittel kann es sich um eine Zug- oder Druckfeder
handeln. Bevorzugt wird die Rückstellkraft jedoch durch die auf dem Bremsschuh bzw.
den Hebel einwirkende Schwerkraft erzeugt.
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Um bei einer Ausgestaltung, bei welcher der Bremsschuh im Bremszustand
auf den Untergrund einwirkt, zu verhindern, daß es beim Bremsen zu einem "Stolpereffekt"
kommen kann, ist die Anordnung bevorzugt so getroffen, daß zwischen der Fahrtrichtung
der Rollplatte und der Bremsflächenebene ein Winkel eingeschlossen ist, der mindestens
900, bevorzugt jedoch größer als 900 ist.
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Der Hebel kann entweder einen Handgriff oder aber ein Fußpedal aufweisen.
Bei einer Ausbildung mit Handgriff befindet
sich dieser bevorzugt
am oberen Endabschnitt des sich von der Tritt- bzw. Sitzplatte nach oben erstreckenden
Hebels, an dessen unteren Endabschnitt der Bremsschuh angeordnet ist. Dabei können
der Hebel und der Bremsschuh bevorzugt aus einem einteiligen Abschnitt eines Stahlrohres
oder eines sonstigen Metallprofils bestehen.
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Um eine Ausrüstung bereits vorhandener Rollplatten mit der erfindungsgemäßez
Brems- und Halteeinrichtung auf einfachste Art und Weise zu ermöglichen, ist diese
vorzugsweise an die Tritt- bzw. Sitzplatte angeklemmt.
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Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen, deren Merkmale jeweils allein oder in Kombination
von erfindungsgemäßer Bedeutung sein können.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine perspektivische
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Spielzeug-Rollplatte mit Trittplatte; Fig.
2 eine Draufsicht auf die Rollplatte gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles 2 in Fig.1;
und Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Rollplatte mit Sitzplatte.
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Die Fig. 1 und 2 der Zeichnung zeigen eine im ganzen mit 10 bezeichnete
Spielzeug-Rollplatte in der Ausbildung als Skate-Board.
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Sie weist demgemäß eine Trittplatte 11 auf, an deren Unterseite zwei
Paare von Laufrollen 12 angeordnet sind.
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Die beiden vorderen Laufrollen 1 2 sitzen auf einer starrn Achse 13,
während die beiden hinteren Laufrollen 12 über eine Gurnmifeder 14 mit der Trittplatte
11 verbunden sind, so daß die Trittplattenebene dort zur Achse 16 der hinteren Laufrollen
12 kippbar ist.
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An der Trittp1att 11 ist eine im ganzen mit 17 bezeichnete Brems-
und Halteeinrichtung angebracht, die nachstehend der Einfachheit halber lediglich
als "Bremseinrichtung" bezeichnet ist.
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Die Bremseinrichtung 17 weist einen Bremsschuh 18.auf, der starr mit
einem nachstehend der Einfachheit halber als "Hebel" bezeichneten Doppelhebel 1
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Die Bremsfiäche 21 des Bremsschuhs 18 liegt aufgrund der vorhandenen
Schwerkraft stets auf dem Untergrund auf, wenn der Ilebel 19 nicht betätigt wird.
Diese Bremsstellung wird nachstehend jeweils als "erste Stellung" bezeichnet. Bei
der "zweiten Stellung" handelt es sich mithin um die Nicht-Bremsstellung.
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Jeder Hebelabschnitt des Doppelhebels 19 besitzt an seinem oberen
Endabschnitt einen Handgriff 22.
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Der Doppelhebel 19 erstreckt sich im wesentlichen senkrecht von der
Trittplatte 11 nach oben.
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In der ersten Stellung ist der Hebel 19 geringfügig gegen die Vertikale
nach hinten geneigt, während er in der zweiten Stellung geringfügig nach vorn geneigt
ist. Die beiden Hebelabschnitte des Doppelhebels 19 laufen nach oben auseinander
und sind mit gegenseitigem Abstand a angeordnet Die Handgriffe 22 sind nach außen
abgewinkelt. Außerdem
sind sie bei den dargestellten Ausführungsbeispielen
nach hinten abgewinkelt, obwohl eine Abwinklung nach vorn noch den zusätzlichen
Vorteil mit sich bringt, daß ein Aufspießen des Benutzers beim Auffahren auf ein
Hindernis.
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oder bei einer zu starken Bremsung mit Sicherheit vermieden wird.
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Die Bremseinrichtung 17 ist an die Trittplatte 11 angeklemmt. Auf
diese Weise ist eine Ausrüstung auch bereits vorhandener Rollplatten mit der erfindungsgemäßen
Brems-und Halteeinrichtung selbst von Laien ohne weiteres durchführbar.
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Zum Anklemmen sind zwei U-förmige Klemmbügel 23 vorgesehen, von denen
in Fig. 1 nur ein einziger Klemmbügel 23 erkennbar ist. Die Klemmbügel 23 übergreifen
jeweils einen Längsrandabschnitt der Trittplatte 11 und sind jeweils mittels einer
Klemmschraube 24 an der Trittplatte 11 befestigt.
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Die Schwenkachse 26 für den Hebel 19 bzw. den Bremsschuh 18 verläuft
durch die Klemmbügel 23.
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Die Wirkungsweise der in den Figuren 1 und 2 dargestellten und vorstehend
beschriebenen Rollplatte ist wie folgt: Grundsätzlich ist die erfindungsgemäße Rollplatte
10 in gleicher Weise zu benutzen wie eine kõnventionelle Rollplatte ohne die erfindungsgemäße
Brems- und Halteeinrichtung 17. Wird letztere aber mittels der Klemmeinrichtung
23, 24 an der Trittplatte 11 angebracht, so ist ihre Wirkung zunächst einmal derart,
daß der Hebel 19 aufgrund der gegebenen Hebel- und Massenverhältnisse sich selbsttätig
durch Schwerkraftwirkung in Richtung der Pfeile 27 nach hinten bewegt, bzw. daß
sich der einteilig mit dem Hebel 19
aus einem Stahlrohr hergestellte
Bremsschuh 18 um die Schwenkachse 26 nach vorn bewegt. Dabei kommt aber die Bremsfläche
21 des Bremsschuhs 18 am Untergrund zur Auflage und übt eine Bremswirkung aus, wenn
sich die Rollplatte 10 ohne Benutzer auf einer schiefen Ebene nach unten bewegt.
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Die gleiche Bremswirkung ergibt sich, wenn ein Benutzer mit der Rollplatte
10 fährt und den Hebel 19 in Richtung des Pfeiles 27 nach hinten drückt bzw. im
Uhrzeigersinne um die Schwenkachse 26 schwenkt. Auf diese Weise kann der Benutzer
die jeweils vorhandene Geschwindigkeit der Rollplatte 10 durch Bremsung beeinflussen.
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In der normalen Betriebsstellung sind die beiden Abschnitte des Doppelhebels
19 allerdings geringfügig nach vorn geneigt, so daß der Bremsschuh 18 an die Trittplatte
11 herangeschwenkt ist und keine Bremswirkung ausübt. Dabei stellt die Unterseite
der Trittplatte 11 ein Widerlager für den Bremsschuh 18 dar.
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Zugleich bilden die beiden Abschnitte des Doppelhebels 19 eine Halteeinrichtung
für den Benutzer, da sich dieser an den Handgriffen 22 festhalten und über den Hebel
19 abstützen kann.
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Aufgrund der Schwenkbarkeit der aus dem Hebel 19 und dem Bremsschuh.18
bestehenden einteiligen Einheit um die- # Schwenkachse 26 kann der Benutzer ohne
Schwierigkeiten von der Bremsstellung in die Nicht-Bremsstellung überwechseln und
umgekehrt und auf diese Weise seine Fahrgeschwindigkeit steuern.
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Für den Fall, daß es einmal zu einem Auffahren auf ein festes Hindernis
kommen sollte, oder daß die Bremswirkung
der Bremseinrichtung 17
im Verhciltnis zur Ausgangsgeschwindigkeit zu groß ist, ist aufgrund der Ausbildung
des Hebels 19 als Doppelhebel dafür Sorge getragen, daß sich der Benutzer an diesem
nicht verletzen kann. Vielmehr kann er sich bei einem Sturz nach vorn durch die
beiden Abschnitte des Hebels 19 hindurchbewegen, da diese einen gegenseitigen Abstand
a aufweisen und nach oben auseinanderlaufen. Sind darüber hinaus die handgriffe
22 nicht nach hinten, sondern seitlich oder nach vorn abgewinkelt, so ist auch ein
Aufspießen des Benutzers an den Handgriffen 22 ausgeschlossen.
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Mit dem erfindungsgemäßen Skate-Board können mithin auch ungeübte
Personen praktisch gefahrlos schräge Ebenen herabrollen, wenn sie zu gegebener Zeit
die Bremseinrichtung 17 betätigen, wobei ihnen aufgrund der vorstehend beschriebenen
u. in der Zeichnung dargestellten Ausgestaltung darüber hinaus noch eine Elaltemöglichkeit
gegeben ist. Für den Fall, daß aufgrund längerer Ubung eine größere Fertigkeit im
Rollbrettfahren erreicht worden ist, kann die Brems- und Halteeinrichtung 17 auf
einfachste Weise abgeschraubt werden. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Einrichtung
17 auch für sehr geübte Fahrer keinerlei unerwünschtes Hindernis darstellt, sondern
eine vorteilhafte Zusatzeinrichtung ist, welche aufgrund ihres Vorhandenseins dann
geübten Fahrern beispielsweise gestattet, größere Fahrgeschwindigkeiten mehr oder
weniger risikolos zu praktizieren.
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Statt der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung könnte der Bremsschuh
18 auf die Laufrollen 12 einwirken. Bei einer solchen Ausbildung ist es dann wünschenswert,
wenn am.Bremsschuh 18 eine gelenkig mit diesem verbundene-Bremsbacke vorhanden ist,
um sicherzustellen, daß auch bei einem Kippen der Trittplatte 11 relativ zu den
Achsen 13 bzw. 16
eine remsirung auf beide Laufrollen 12 zumindest
eines Laufrollenpaares ausgeübt wird. Eine solche Gelenkverbindung kann vorzugsweise
durch A:ordnung eines elastischen Verbindungsgliedes zwischen Bremsbacke und Bremsschuh
geschaffen werden, wobei die Bremsbacke dann beispielsweise traversenförmig ausgebildet
sein kann, so daß sie in Bremsstellung mehr oder weniger gleichmäßig an beide Laufrollen
12 eines Laufrollenpaares anzudrücken ist bzw. selbsttätig auf diese einwirkt.
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Bei der Rollplatte 10 gemäß Fig. 3 handelt es sich um eine Ausführung
mit einer Sitzplatte 11', die sich außerdem von der Ausbildung gemäß der Fig. 1
und 2 noch dadurch grundsätzlich unterscheidet, daß zwei voneinander unabhängige
Bremseinrichtungen 17 vorhanden sind.
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Bei dieser Ausbildung erstrecken sich die Hebel 19 der Bremseinrichtungen
17 unter einem verhältnismäßig flachen Winkel schräg nach hinten. Im übrigen ist
die Rollplatte 10 gemäß Fig. 3 ähnlich ausgebildet wie die Rollplatte 10 gemäß den
Fig. 1 und 2.
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Sitzt der Benutzer auf der Sitzplatte 11', so kann er sich an den
beiden Handgriffen 22 festhalten, die durch Hochziehen in Richtung der Pfeile 28
aus der Bremsstellung zu bringen sind. Will der Benutzer bremsen, so muß er mithin
einen oder beide Hebel 19 entgegen den Pfeilen 28 nach unten drücken. Das Vorhandensein
zweier unabhängiger Brems- -einrichtungen 17 ermöglicht zugleich ein Lenken der
Rollplatte 10, und zwar dann, wenn die Bremseinrichtungen 17 mit unterschiedlich
großer Intensität betätigt werden.
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Es sei noch darauf hingewiesen, daß zwischen der Fahrtrichtung 29
und der Bremsflaclle 21 ein stumpfer Winkel vorgesehen ist, um einen Stolpereffelct
beim Passieren eines auf die Bremsfläche 21 einwirkenden festen Hindernisses mit
Sicherheit zu ver:neiden.