DE2740266C2 - Vorrichtung zum Einhüllen von Gegenständen in einen Zuschnitt - Google Patents
Vorrichtung zum Einhüllen von Gegenständen in einen ZuschnittInfo
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Description
45
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einhüllen von quaderförmigen Gegenständen, insbesondere
Zigarettenpackungen, in einen Zuschnitt, mit einer so seitlich begrenzten Tasche, in die Zuschnitt und
Gegenstand gemeinsam eingeschoben werden, wobei nach dem Einschieben der Zuschnitt U-förmig um den
Gegenstand herumgelegt ist und Lappen zur Bildung des Stirnverschlusses (Stirnlappen) seitlich sowie
Lappen zur Bildung der Packungslängsnaht (Längslappen) entgegengesetzt der Bewegungsrichtung beim
Einschieben überstehen, und mit weiteren Einrichtungen, die u. a. die Längslappen nacheinander mit
Überlappung an den Gegenstand falten und miteinander verbinden.
Derartige Schlauchfaltungen kommen in der Verpakkungstechnik
als Zwischenfaltstellung eines Zuschnitts häufig vor. Der Zuschnitt wird dabei zunächst in einer
vorzugsweise senkrechten Ebene bereitgehalten. Der einzuhüllende Gegenstand wird durch diese Ebene
hincliirchgefördert, wobei in Verbindung mit einer Tasche, einem Mundstück od. dgl. der Zuschnitt
U-förmig um den Gegenstand hernrngefaltet wird Die Schlauchlappen stehen dabei zunächst nach rückwärts
über den Gegenstand hinweg. Des weiteren ist der Zuschnitt für die hier angesprochene Verpackungsart so
bemessen, daß seitlich überstehende Stirnlappen gebildet werden. Im weiteren Verlauf des Verpaekungsvorgangs
werden zunächst die Schlauchlappen an den Gegenstand gefaltet, und zwar unter gegenseitiger
Überlappung und Verbindung im Bereich dieser Überlappung. Sodann werden die seitlich überstehenden
Stirnlappen gefaltet bzw. fertig gefaltet
Bekannt ist bereits aus der DE-AS 11 69 835 eine Verpackungsmaschine zum Einwickeln von Zigarettenpackungen,
bei der die einem Magazin entnehmbaren Zigarettenpackungen nach U-förmigem Herumlegen
eines Einschlages nacheinander zwei Stapelschächten zugeführt werden. Während des Zu- und Abtransportes
bzw. während des Weitertransports der Zigarettenpakkungen in den Stapelschächten wird durch stufenweises
Falten des Einschlages und durch mehrere Siegelvorgänge die Umhüllung der Zigarettenpackungen hergestellt
Dazu sind den beiden Stapelschächten entsprechende Faltorgane zu- bzw. vorgeordnet, die stufenweise die
Faltung ausführen. Gleichzeitig wird in jedem der Stapelschächte durch ein oder mehrere beheizte
Seitenwände eine Regelung durchgeführt Dazu werden
beim Einschieben in den ersten Stapelschacht die vornliegenden Stirnseitenlappen durch ein Paar fester
Falter umgefaltet, sodann während des vertikalen Weitertransportes der gestapelten Zigarettenpackungen
zunächst die unteren Längsseitenlappen und anschließend die oberen Längsseitenlappen mit gegenseitiger
Überlappung an die Zigarettenpackungen angefaltet und diese anschließend im Bereich der
Überlappung versiegelt Auf diese Weise wird im ersten Stapelschacht der Einschlag zu einem Folienschlauch
verschweißt Während des anschließenden Transportes in den zweiten Stapelschacht werden durch an einem
zum Weitertransport der Zigarettenpackungen dienenden Stößel befestigte Falter die an der zuvor
versiegelten Seite überstehenden schmalen Stirnseitenlappen umgefaltet Während des anschließenden Vertikaltransportes
der Zigarettenpackungen im zweiten Stapelschacht werden zunächst die breiten unteren
Stirnseitenlappen nach oben und sodann die oberen breiten Stirnseitenlappen nach unten umgefaltet und
anschließend zur Fertigstellung der Umhüllung versiegelt
Diese Verpackungsmaschine weist ungünstige Halteorgane zur Fixierung der zuerst umgefalteten unteren
Längsseitenlappen bzw. unteren breiten Stirnseitenlappen vor dem anschließenden Umfalten der oberen
Längsseitenlappen bzw. oberen breiten Stirnseitenlappen auf. Da die Fixierungsorgane äußerlich angreifen,
können sie nur einen schmalen Bereich in der Nähe der jeweiligen Knickkante fixieren, damit die anschließend
umgefalteten Lappen diese nicht überdecken.
Aus der DE-OS 19 08631 geht eine Einrichtung
hervor, bei der Mitnehmer eines endlosen Kettenförderers zu umhüllende Zigäfcltenschächteln einer Hülltrommel
zuführen, nachdem die jeweilige Schachtel zuvor mit Hüllmaterial umlegt worden ist. Die
Hülltrommel besteht aus mehreren gleichmäßig am Umfang derselben angeordneten Formungsfassungen,
worin die mit Hüllmaterial vorher umlegten Zigarettenpackungen Aufnahme finden. Beim Einschieben in die
Formungsfassung falten seitlich an derselben angeord-
nete Faltorgane die in Förderrichtung vorn liegenden
Seitenstimlappen des seitlich überstehenden HPllmaterials
um, Die in Radialriehtung aus den Formungsfassungen herausragenden Längsseitenlappen des überstehenden
Hüllmaterials werden während einer Halbkreisdrehung der Hülltrommel nacheinander durch geeignete
Faltorgane überlappend gefaltet. Nachdem auf diese Weise ein die Zigarettenschachtel umgebender Hüllschlauch
hergestellt ist, werden die mit einer teilfertiggestellten Umhüllung versehenen Zigarettenschachteln
<° von dem gleichen Förderer, der sie der Hülltrommel zugefördert hat, von dieser wieder abgefördert
Während des Abförderns wird die Umhüllung fertiggestellt
Diese Einrichtung weist keinerlei Hilfsmittel auf, die zum zeitweisen Fixieren der gefalteten Lappen,
insbesondere der Längsseitenlappen, dienen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung dieser Art weiterzuentwickeln und zu
verbessern, dahingehend, daß mit verhältnismäßig geringem Aufwand durch Fixieren des Zuschnitts bzw.
eines Teils desselben während einer Faltphase bei erhöhter Leistung sauber gefaltete F'ackungen hergestellt
werden könnea
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß an der
Tasche seitliche Halter, insbesondere Saughalter (Faltdaumen) vorhanden sind, die mindestens die Stirnlappen
(Schlauchstirnlappen) am zuerst gefalteten Längslappen in ihrer vom Gegenstand noch abstehenden Stellung
fixieren können.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Bildung der Schlauchleitung, also einer Zwischenfaltstellung,
besonders problematisch ist Es müssen die überstehenden Schlauchlappen nacheinander gefaltet
werden, derart, daß eine exakte Überlappung gebildet wird. Dabei sind die Schlauchlappen, insbesondere der
zuerst gefaltete Schlauchlappen, nicht einwandfrei fixierbar, weil die für diesen Faltvorgang einsetzbaren
Faltorgane orfsfest gelagert sind. Nach der Erfindung *o
wird nun so vorgegangen, daß der zuerst gefaltete Schlauchlappen in dieser Faltsteilung fixiert wird, und
zwar durch Erfassen und Halten der seitlich überstehenden Bereiche dieses Schlauchlappens, also der durch
diesen gebildeten Stirnlappen. Vorzugsweise wird dieser Schlauchlappen so lange fixier?, bis die beiden
Schlauchlappen im Bereich der Überdeckung miteinander verbunden sind.
Die seitlichen Halter bzw. Saughalter der Taschen werden nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung
durch im Prinzip bekannte Faltdaumen gebildet, die die Tasche seitlich begrenzen. Die Faltdaumen erfüllen
dadurch eine Doppelfunktion: beim Einschieben des Gegenstands mit dem Zuschnitt in die Tasche werden
die seitlich überstehenden, vornliegenden Stirnlappen gefaltet; nach dem Aufrichten bzw. Falten eines
Schlauchlappens wird dieser an der Stirnfläche des Faltdaumens fixiert
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Revolver mit einer Mehrzahl von Taschen in schematischer Seitenansicht;
F i g. 2 einen Radialschnitt durch den Revolver gemäß Fig.l;
Fig.3 eine Stirnansicht, teilweise geschnitten, einer b5
Tasche des Revolvers gemäß Fig. 1, in vergrößertem Maßstab.
In der Zeichnung geht es beispielshaft um das Einschlagen von quaderförmigen Gegenständen, nämlich
Zigarettenpackungen 10, in einen äußeren Zuschnitt 11, Zigarettenpackungen herkömmlichen Aufbaues sind
in einen äußeren Zuschnitt eingehüllt, der überwiegend aus Zellglas besteht Die Bemühungen, andere Materialien,
z, B, Polyäthylenfolien für diesen äußeren Einschlag
zu verwenden, sind bisher auf Schwierigkeiten bei der Verarbeitung der Folie gestoßen.
Der Zuschnitt ti wird in einer ersten Faltphase U-förmig um die Zigarettenpackung 10 herumgefaltet
Aufgrund entsprechender Abmessungen des Zuschnitts 11 werden dabei seitlich überstehende Stirnlappen
gebildet, und zwar ein Vorderstirnlappen 12, obere und
untere Mittelstirnlappen 13 und obere und untere Schlauchstirnlappen 14. Darüber hinaus entstehen nach
rückwärts über die Zigarettenpackung 10 hinwegragende Schlauchlappen 15 und 16.
Die weitere Faltfolge sieht nun so aus, daß der Zuschnitt 11 zunächst zu einem Schlauchgebilde gefaltet
wird, und zwar durch Umfalten der Schlauchlappen 15 und 16 an die zugekehrte Seite der Zigarettenpackung
10, und zwar mh gegenseitiger Überlappung 17. Im Bereich dieser Überlappung 17 werden sodann die
Schlauchlappen 15 und 16 miteinander verbunden, z. B.
durch Schweißung mit Hilfe eines schwenkbar gelagerten Schw^ißstempels 18. Hieran anschließend werden in
geeigneter, bekannter Weise die noch nicht gefalteten Stirnlappen umgelegt
Für die Durchführung der beschriebenen Faltvorgänge findet die Zigarettenpackung 10 mit dem Zuschnitt
11 Aufnahme in einer teilweise umgebenden Halterung sn Gestalt einer Tasche 19. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel sind mehrere in Radialrichtung weisende Taschen 19 unter Bildung eines Revolvers 20
zusammengesetzt Die betreffenden Taschen 19 sind auf der radial außeniiegenden Seite für die Einführung von
Zigarettenpackung 10 mit Zuschnitt 11 offen. Im übrigen ist die Gestaltung des Revolvers 20 laut F i g. 2
so gewählt, daß eine mittlere, ringsherumlaufende Ausnehmung 21 aus Gründen der Materialeinsparung
gebildet ist Die Taschen 19 sind demnach genaugenommen zwei einen stirnseitigen Teilbereich der Zigarettenpackung
10 umfassende Ausnehmungen.
Die Zigarettenpackungen 10 werden im vorliegenden Fall längs einer radialen Packungsbahn 22 dem
Revolver 20 zugeführt. Im Bereich der Packungsbahn 22 wird quer zu dieser der Zuschnitt 11 bereitgehalten.
Durch den Transport der Zigarettenpackung 10 relativ zu diesem Zuschnitt 11 legt sich letzterer in der
beschriebenen Weise U-förmig um die Zigarettenpakkung 10 herum. In tfteser Relativanordnung werden
Zigarettenpackung 10 und Zuschnitt U in eine an die Packungsbahn 22 anschließende Tasche 19 des Revolver;
20 eingestoßen.
Die Abmessungen sind so gewählt, daß die Zigarettenpackung 10 im wesentlichen bündig mit der radial
außenliegenden Begrenzung der Tasche 19 abschließt. Die Schiauchlappen 15 und 16 ragen demnach zunächst
aus dem Revolver 20 heraus.
Zur Bildung der Schlauchstellung des Zuschnitts 11
wird zunächst durch einen in aufrechter Ebene bzw. tangential zum Revolver 20 bewegbaren Faltfinger 23
der untere Schlauchlappen 16 gegen die freie Seite der Zigarettenpackung 10 gefaltet. Der Faltfinger 23 kehrt
danach in Jie untere ^sgangsstellung zurück. Durch Weiterschaiten des Revolvers 20 gelangt der obere
Schlauchlappen 15 in den Bereich einer ortsfesten, den Revolver 20 außen bogenförmig umgebenden Führung
24. Durch den Einlauf der Tasche 19 in den Bereich dieser Führung 24 wird der obere Schlauchlappen 15
gegen die Seite der Zigarettenpackung 10 bzw. gegen den bereits gefalteten unteren Schlauchlappen 16
umgelegt In dieser überlappenden Stellung werden die
Schlauchlappen 15 und IG* bis zur Verbindung miteinander gehalten.
Für eine ausreichende Fixierung vor allem von Zuschnitten aus kritischen Materialien ist eine aufhebbare
Halterung für den zuerst gefalteten Schlauchlappen 16 vorgesehen. Zu diesem Zweck sind die Taschen
19 mit seitlichen Faltdaumen Z1J, 26 ausgerüstet, die sich
bis in den radial außenliegenden Randbereich der Tasche 19 erstrecken bzw. deren in Umfangsrichtung
weisende Begrenzung leicht nach außen überragt. Diese Faltdaumen 25, 26 haben einmal die Aufgabe, beim
Einschieben der Zigarettenpackung 10 mit Zuschnitt 11 in die Tasche 19 die dabei vornliegenden Vorderstirnlappen
12 gegen die Stirnseiten der Zigarettenpackung iö zu iaiten (Fig. 2). Darüber hinaus sind die
Faltdaumen 25 und 26 mit an ihren Stirnflächen 27 und 28 mündenden Saugbohrungen 29 und 30 versehen.
Aufgrund der besonderen Anordnung und Gestaltung der Faltdaumen 25 und 26 erhält der gegen die
Zigarettenpackung 10 gefaltete untere Schlauchlappen 16 im Bereich seiner Schlauchslirnlappen 14 Anlage an
den Stirnflächen 27,28 der Faltdaumen 25 und 26. Durch
Beaufschlagen der Saugbohrungen 29, 30 mit Unterdruck wird der Schlauchlappen über die Schlauchstirnlappen
14 an den Faltdaumen 25, 26 und damit in der erwünschten Faltstellung, fixiert.
Die radial verlaufenden Saugbohrungen 29 und 30 führen bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils
zu einer achsparallel verlaufenden Anschlußleitung 31. Diese mündet bei entsprechender Relativstellung in
einen Teilringkanal 32 eines ortsfesten Anschlußstücks 33. An dieses wiederum ist eine zu einer Unterdruckqueüe
führende Leitung angeschlossen.
Wie aus F i g. I e; sichtlich, sind die Saugbohrungen 29
und 30 während dreier Stationen des Revolvers 20 an den Teilringkanal 32 und damit an die Unterdruckquelle
angeschlossen. In der dritten Station werden die Schlauchlappen 15 und 16 miteinander verbunden, so
daß danach der Unterdruck über eine Entlüftungsbohrung 34 aufgehoben werden kann.
Die Faltdaumen 25,26 sind aufgrund der Doppelfunktion
als einseitig mit dem Revolver 20 bzw. den Taschen 19 verbundene Kragarme ausgebildet. Zwischen diesen
und den Taschen 19 sind in Längsrichtung derselben schmale Schlitze 35 und 36 gebildet, durch die
Mittelstirnlappen 13 hindurchtreten.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Einhüllen von quaderförmtgen
Gegenständen, insbesondere Zigarettenpackungen,
in einen Zuschnitt, mit einer seitlich begrenzten Tasche, in die Zuschnitt und Gegenstand gemeinsam
eingeschoben werden, wobei nach dem Einschieben der Zuschnitt U-förmig um den Gegenstand
herumgelegt ist und Lappen zur Bildung des Stirnverschlusses (Stirnlappen) seitlich sowie Lap- |0
pen zur Bildung der Packungslängsnaht (Längslappen) entgegengesetzt der Bewegungsrichtung beim
Einschieben überstehen, und mit weiteren Einrichtungen, die u. a. die Längslappen nacheinander mit
Überlappung an den Gegenstand falten und miteinander verbinden, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Tasche (19) seitliche Halter, insbesondere Saughalter (Faltdaumen 25, 26) vorhanden
sind, die mindestens die Stirnlappen (Schlauchst'rnlappen 14) am zuerst gefalteten
Längslappca in ihrer vom Gegenstand (Zigarettenpackung 10) noch abstehenden Stellung fixieren
können.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
daß die seitlichen Begrenzungen der Tasche (19) als Faltdaumen (25,26) ausgebildet sind,
deren der Eintrittsseite des Gegenstands (10) zugekehrte Stirnfläche (27, 28) mit Haftmitteln für
die Schlauchstirnlappen (14), insbesondere mit wenigstens einer an eine Unterdruckquelle anschließbaren
Saugbohrung (29,30) versehen ist
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß mehrere Taschen (19) an einem
gemeinsamen Förderer, insbesondere an einem Revolver (20) angeordnet sind, vobei die Saugbohrungen
(29, 30) in Radialrichtung durch die Faltdaumen (25, 26) hindurchgeführt sind und über
eine achsparallele Anschlußleitung (31) mit einer Unterdruckquelle verbunden sind.
4. Vorrichtung nach einem der Anspräche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltdaumen (25,
26) in Radialrichtung über die sonstigen Begrenzungen der Taschen (19) hinwegragen.
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