Die Erfindung betrifft einen verkürzbaren Schirm,
dessen Dachslangen jeweils einen kronenseitigen n"> Duchstangenabschnitt, der aus einem äußeren und einem
inneren Teil besteht, wobei der äußere Teil teleskopartig in den inneren Teil cinschiebbar im, und einen
kronenabgewandten Dachstangenabschnitt umfassen, der aus einer ausgeklappten Stellung in Richtung der
Schirmkrone abklappbar ist wöbe· die KlappL/ewegung
von einer Steuerstrebe veranlaß» ist die mit ihrem einen Ende an einer über einen Schlitten mit dem kronenseifigen Dachstangenabschnitt gelenkig verbundenen
Hauptstrebe und mit ihrem anderen Ende an einem von der Klappgelenkstelle des kronenabgewandten Dachstangenabschnitts abstehenden Arm angelenkt ist und
sich längs des äußeren Teiles des kronenseitigen Dachstangenabschnittes erstreckt.
Ein derartiger verkürzbarer Schirm ist aus dem DE-GM 73 11 821 bekannt. Bei diesem bekannten Schirm ist
der äußere Teil des kronenseitigen Dachstangenabschnittes an seinem kronenseitigen Ende am Schlitten
angelenkt Dies erforderi nicht nur eine entsprechende Ausbildung des betreffenden Endes des äußeren Teiles
des kronenseitigen Dachstangenabschnittes, um einen die Gelenkverbindung mit dem Schlitten schaffenden
Gelenkzapfen durchführen zu können, sondern auch einen entsprechenden Montageaufwand. Zudem hat diese
Art der Verbindung zwischen Schlitten und äußerem Teil des kronenseitigen Dachstangenabschnittes zur
Folge, daß der kronenabgewandte Dachstangenabschnitt beim Schließen des Schirmes sogleich beginnt, in
Richtung der Schirmkrone zu klappen. Daher ist es nicht möglich, den Schirm in eine Trocknungsstellung zu
bringen, bei der die Dachstangen gestreckt sind und parallel zum Stock liegen. Zur Schaffung eines das öffnen des Schirmes begünstigenden, voreilenden Ausklappens des kronenabgewandten Dachstangenabschnitts ist ein Freigang vorzusehen. Dieser Freigang
wird bei dem bekannten Schirm in baulich komplizierter Weise dadurch erhalten, daß der Gelenkzapfen, der die
Steuerstrebe mit dem kronenabgewandten Dachstangenabschnitt verbindet, in einem Schlitz geführt ist was
mit einem entsprechenden Fertigungsaufwand verbunden ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen verkürzbaren Schirm der eingangs erwähnten Gattung zu schaffen, der trotz der Möglichkeit,
die Dachstangenabschnitte in eine stockparallele Strecklage zu bringen, hinsichtlich Montage und Herstellung vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst daß der Schlitten und der äußere Teil des kronenseitigen Dachstangenabschnittes einzeln relativ zueinander
frei verschiebbar sind und der Schlitten einen die Einwärtsbewegung des äußeren Teiles in den inneren Teil
des kronenseitigen Dachstangenabschnittes begrenzenden Anschlag vorsieht.
Bei dem erfindungsgemäßen Schirm tritt die Steuer
strebe, die Teil des die zentral gesteuerten Bewegungsabläufe übertragenen Gelenkvierecks, gebildet aus dem
äußeren Teil des kronenseitigen Dachstangenabschnittes, der Steuerstrebe, einem Bereich der Hauptstrebe
und dem abstehenden Arm des Gelenkes am kronenabgewandten Dachstangenabschnitt, als Zug- und Druckglied
für die Teleskopierbarkeit des kronenseitigen Dachstangenabschnitts auf. Der Schlitten ist nicht mehr
in direkter Weise mit dem äußeren Teil des kronenseitigen Dachstangenabschniltes verbunden. Vielmehr sind
diese beiden Teile frei relativ zueinander verschiebbar.
Hs entfallen daher die ansonsten zur Verbindung dieser
Teile vorzusehenden Einrichtungen sowie der damit
verbundene Montageaufwand.
Die Trennung von Schlitten und äußerem Teil (V-,
kronenseitigen Dachstangenabschnitis ermöglicht emc
jederzeitige Beiklappbewegung des äußeren Dachstangenabschnitts
und die Einnahme einer stockparallelen Strecklage der Dachstangenabschnitte in Anklappstel-Iung,
ungeachtet der Lage des Hauptschiebers. Zwar ist aus der DE-OS 23 51 625 ein verkürzbarer Schirm bekannt,
bei dem die Dachstangen ebenfalls in eine stockparallele Strecklage gebracht werden können, doch dies
unter Einbuße der Teleskopierbarkeit der Dachstangenabschnitte.
Ausgehend von der teilverkürzten Stellung und der Strecklage des kronenabgewandten Dachstangenabschnitts
parallel zur Stockachse schleppt die Steuerstrebe den einschiebbaren Teil aus dem inneren Teil des
kronenseitigen Dachstangenabschnittes heraus. Sobald das Ende des äußeren Teiles des kronenseitigen Dachstangenabschniues
in Eingriff mit dem Schlitten tritt, drückt die Steuerstrebe bei der dann noch möglichen
weiteren Verlagerung des Hauptschiebers den kronenabgewandten Dachstangenabschnitt in dir in Richtung
der Krone weisende Beiklappstellung.
Grundsätzlich kann der Schlitten selbst das Widerlager für das kronenseitige Ende des äußeren Teiles des
kronenseitigen Dachstangenabschnitts bilden, doch kann, wenn erwünscht, gemäß einer Weiterbildung der
Erfindung das kronenseitige Ende des äußeren Teiles des kronenseitigen Dachstangenabschnittes auch in Eingriff
mit einem Gleitstück stehen, das auf dem kronenseitigen Dachstangenabschnitt verschiebbar angeordnet
ist. Dabei kann gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung zwischen dem Schlitten und dem Gleitstück
eine in Aufspannstellung des Schirmes auf Biock stehende Druckfeder vorgesehen sein, die bewirkt, daß
der kronenabgewandte Dachstangenabschnitt parallel zur Stockachse unter Federbelastung in Strecklage gehalten
werden kann, so daß die Dachstangenabschnitte im Schirmständer nicht zusammenfallen können. Das
kronenseitige Ende des äußeren Teiles des kronenseitigen Dachstangenabschnittes kann abgebogen sein und
in eine Durchbrechung im Gleitstück eingreifen.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung und einer Ausführungsform
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen erfindungsgemäß aufgebauten Schirm in
Aufspannstellung,
F i g. 2 die Dachstangen in beigeklappter Strecklage,
Fig.3 die durch Schieberverlagerung bewirkte Anklappbewegung
der kronenabgewandten Dachstangenabschnitte in einer Zwischenphase und in durch stri chpunktierte
Linien veranschaulichter Endphase der Anklappstellung,
Fig.4 eine vergrößerte geschnittene Detailansicht
des Schirmes,
F i g. 5 einen Schnitt gemäß Linie V-V in F i g. 5, und
F i g. 6 eine Teildarstellung einer Variante.
Zur leichteren Verständlichkeit wird die Funktion des erfindungsgemäßen Schirmes lediglich anhand einer
Dachstange 2 beschrieben.
Die Dachstange 2 greift im wesentlichen in Achsrichtung zum Schirmstock 3 liegend klappbar an der
Schirmkrone 4 iin. Der Schirmstock besteht aus drei bo
teleskopartig ineinanderschiebbaren Rohrstücken 20, 21 und 22. Die Auszugsstellungen sind in bekannter
Weise durch Rasten gesichert. Das Rohrstück 20 weist den größten und das Rohrstück 22 den kleinsten Durchmesser
auf. Die Rohrstucke 21 und 22 sind aus Sechskantprofil gefertigt, während es sich bezüglich des
Rohrstückes 20 um ein Rundrohr handelt, das auf einer kurzen Teillänge ;iuf das Außenprofil des mittleren
Rohrstückes 21 eingezogen ist
Die Schirmkrone ist im Querschnitt gesehen rechtekkig gestaltet Sie tritt als den Querschnitt des Schirmgestelles
bestimmendes Bauteil auf, so daß es sich beim vorliegenden Schirm um einen sogenannten Flachschii
m handelt, bei dem die Dachstangen in zwei Gruppen von diametral einander gegenüberliegenden Flügeln
4' ausgehen.
Auch die Dachstangen sind mehrteilig. Sie bestehen jeweils aus einem kronenseitigen Dachstangenabschnitt
I und einem kronenabgewandten Dachstangenabschnitt II. Der kronenseitige Dachstangenabschnitt I ist geteilt
und teleskopierbar. Er besteht aus einem äußeren einzuschiebenden Teil a und einem inneren führenden kronennahen
Teil b. Während der äußere einzuschiebende Teil a aus Stahldraht mit rundem Querschnitt gefertigt
ist, besteht der kronennahe Teil b aus einem in Stockrichtung
bzw. griffseitig offenen U-profil.
Die Verlagerung der Dachstangen 2 in die jeweiligen Endstellungen erfolgt über einen Hauptschieber 6, welcher
auf dem Schirmstock 3 geführt ist. Von diesem geht eine klappbar daran angelenkte Hauptstrebe 7 aus, die
anderenends über einen Gelenkpunkt 8 an einem auf dem inneren Teil b des kronenseitigen Dachstangenabschnittes
I frei verschiebbaren Schlitten 9 angreift.
An dieser Hauptschieberstrebe 7 ist nahe der Anlenkstelle
am Schlitten eine weitere Gelenkstelle 10 vorgesehen, von welcher eine Steuerstrebe 11 ausgeht, die
anderenends an der mit 12 bezeichneten Stelle gelenkig an einem Klappgelenkglied 5 angreift. Dieses Klappgelenkglied
5 ist über eine Gelenkstelle 2' mit dem äußeren Teil a des kronenseitigen Dachstangenabschnittes I
verbunden und setzt sich in den kronenabgewandten Dachstangenabschnitt Il fort. Der kronenabgewandte
Dachstangenabschnitt ist in der Stangenebene klappbar zugeordnet.
Die Steuerstrebe 11 erstreckt sich in nicht aufgespanntem Zustand des Schirmdaches etwa parallel zum
Dachstangenabschnitt I. Sie liegt unterhalb dessen Teiles a. Das Klappgelenkglied 5 bildet einen die Gelenkstelle
2' überragenden Arm.
Die Steuerstrebe 11 und der einzuschiebende Teil a bilden die längeren Lenker, während der Arm des
Klappgelenkgliedes 5 sowie ein dachstangenseitiger Teilabschnitt der Hauptschieberstrebe 7 die kürzeren
Lenker eines Gelenkvierecks vorsehen.
Zwischen dem Hauptschieber 6 und der Schirmkrone 4 kann sich noch ein sogenannter Hilfsschieber23 befinden.
Von diesem gehen zu den Hauptschieberstreben 7 führende Hilfsschieberstreben 24 aus. Letztere greifen
etwa im Mittelabschnitt dieser Hauptschieberstrebe 7 an. Der dortige Gelenkpunkt ist mit 25 bezeichnet.
Die Auszugbewegung der teleskopierbaren Teile a und b des kronenseitigen Dachstangenabschnittes I
wird durch ein Gleitstück C und eine Hülse 27 begrenzt. Die Hülse 27 ist auf das freie Ende des kronenseitigen
inneren Teiles b aufgesetzt und bspw. durch eine Körnung 28 fixiert. Die Hülse 27 schließt den U-Raum zur
Unterseite hin ab. so daß der einzuschiebende Teil a sicher geführt ist.
Das Gleitstück G ist mit dem kronenseitigen Ende des einzuschiebenden Teiles a verbunden. Es handelt sich
um ein hülsenförmiges Gleitstück C. welches, die U-prcr
!öffnung des kronenseitigen Teiles b verschließend diesen mit genügendem Spiel umgreift. Das hülscnförmigc
Gleitstück weist im Bereich der U-Öffnung in der Hülsenwand 26' eine Durchbrechung 29 in Form einer
Bohrung auf, in die dns abgewinkelte Ende 30 des einzu-
schiebenden Teiles a eingesteckt ist. Nach Schließen des längsgeschlitzten U-förmigen Gleitstückes ist dieses Ende
30 sicher, auch drehsicher gefesselt. In Anschlagstellung treten die korrespondierenden Stirnflächen 27' und
26" von Hülse bzw. Gleitstück gegeneinander.
In Aufspannstellung (vergl. F i g. 1) tritt der Schlitten
9 ebenfalls in Anschlagstellung, und zwar am Gleitstück C, welches somit das Widerlager für diesen Schlitten 9
bildet. Diese Endanschlagstellung wird bereits in einer Phase der Aufspannstellung erreicht, in der der Hauptschieber
6 noch nicht in seine zugehörige Aufspann-Rast getreten ist, so daß unter weiterem Hochfahren des
Schiebers und einhergehend damit erfolgendem Schwenken der Hauptschieberstrebe 7 unter Verkleinerung
des Winkels zwischen dieser und dem kronenseiti- is gen Dachstangenabschnitt die Steuerstrebe unter erhöhte
Zugbelastung gerät, was zu einer von der Dachstoffspannung unabhängigen, dieser voreilenden Durchwölbung
des einzuschiebenden Teiles a führt, so daß die Dachstoffspannung nicht zu einem das öffnen eines
Schirmgestelles beeinträchtigenden Umklappen der kronenabgewandten Dachstangenabschnitte II führt.
Die Gelenke 2', 12 und 10 treten in eine gestreckte Zuglinie.
In angeklapptem, gestreckten Zustand der Dachstangen nimmt der vom kronenseitigen Ende des einzuschiebenden
Teiles a völlig getrennte Schlitten einen Abstand vom äußeren Ende des kronenseitigen Dachstangenabschnittes
ein (Fig. 2). In dieser Stellung sind die beiden den Dachstangenabschnitt 1 bildenden Teil a und
b bis in ihre maximale Ausgangslänge getreten. Dies bewirkt, daß der eine, als Verbindung zwischen dem
Gelenkpunkt 8, 10 der Hauptschieberstrebe dienende Viereckschenkel unter Verlagerung des Schlittens 9 verschwenkbar
ist, ohne daß dabei der gegenüberliegende, als Verbindung zwischen den Gelenkpunkten 12 bzw. 2'
dienende Viereckschenkel (Klappgelenkglied 5) mitschwenken muß. Hierdurch ist erreicht, daß keine
Dachstangenabschnitte I und II beim Zuklappen des Schirmes, d. h. Abwärtsverlagerung des Hauptschiebers,
trotz schwenkenden Gelenkpunktes 10 um nahezu 180 Grad in der von der Dachstange gebildeten Ebene
in geradliniger Erstreckung zueinander bleiben. Der Abstand zwischen Schlitten 9 und äußerem Ende des
kronenseitigen inneren Teiles b ist daher so bemessen, daß ein Verlagerungsweg von etwa dem doppelten
Schwenkradius D, d. h. dem doppelten Abstand der Gelenkstellen 8, 10 zueinander entspricht, so daß also die
maximale Klappbewegung der Dachstangen an den Schirmstock erreicht wird. Die Strecklage der Dachstangen
kann durch Rasteneintritt des Hauptschiebers fixiert sein (Käst 14'), so daß die stockparaiieie Streckiage
der Dachstangen sicher beibehalten ist, selbst wenn der Schirm in einen Schirmständer gesteckt wird.
Um die in F i g. 3 dargestellte Position zu erreichen,
bei welcher also der kronenabgewandte Dachstangenabschnitt II zur Verkürzung der Dachstange in Richtung
der Krone an den einzuschiebenden Teil a des kronenseitigen Dachstangenabschnittes I angeklappt ist, wird
der Hauptschieber 6 aus der in F i g. 2 veranschaulichten Stellung unter Auslösung des Rasthakens i3 in Pfeilrichtung
χ auf den nicht dargestellten Griff zu verlagert Der Hauptschieber 6 schleppt dabei die an ihr angelenkte
Steuerstrebe 11 mit, die demzufolge achsparallel zum
Stock verlagert wird. Da dabei die Gelenkstelie 2' zwisehen
innerem und äußerem Dachstangenabschnitt am Klappglied 5 stabil bleibt bewirkt die einfließende Belastung
der an der Gelenkstelie 12 des Klappgelenkgliedes 5 angreifenden Steuerstrebe 11, daß das Klappgelenkglied
5 und somit der kronenabgewandte Dachstangenabschnitt Il in dem Drehpunkt 2' in Richtung des
Pfeiles ζ umklappt, wobei der einzuschiebende Teil ,1 bis zur Hälfte der Klappbewegung vom Schirmstock wegschwenkt
und bei der zweiten Hälfte der Klappbewegung wieder an diesen zurückklappt. Der kronenabgewandte
Dachstangenabschnitt Il ist bei dieser Bewegung in Richtung der Krone gegen den kronenseitigen
Dachstangenabschnitt I geschwenkt. Mit Erreichen der strichpunktierten Stellung tritt der Hauptschieber 6 in
eine zweite Zwischenrast 14" (vergl. F i g. 3). Die Anklappstellung ist dann gesichert. Der Schirm läßt sich in
dieser Stellung wieder bequem verkürzen.
Das stark gebogene Ende 11' der Steuerstrebe 11
ermöglicht eine sehr raumsparende Anlage der Dachstangenteile.
Die Steuerstrebe 11 ist im Gelenkpunkt 10 seitlich auf
der Hauptschieberstrebe angelenkt, was sich in zusammengelegtem Zustand raumsparend auswirkt.
Auf die Zwischenrast 14' kann verzichtet werden, wenn sich zwischen Schlitten 9 und Gleitstück 6 eine
Druckfeder F befindet. Diese stützt sich am Gleitstück ab. Sie belastet den Schlitten 9 in Richtung der Krone 4,
wodurch die Dachstange nicht nur in Anklapplage am Stock, sondern auch ihr Abschnitt Il in Strecklage zum
Abschnitt I gehalten wird. Die Feder Fist so bemessen, daß sie noch vor Erreichen der Aufspannstellung auf
Block steht, d. h. ihre Windungen in berührende Anlage zueinander (vergl. F i g. 6) stehen, so daß die oben erläuterte
gestellseitig veranlaßte Eigenwölbung des Dachstangenteiles a auch hier verwirklicht ist. Die Feder Fist
in Fig.6 auch in Einzeldarstellung wiedergegeben. Die
Bezugsziffern sind zum besseren Vet ständnis sinngemäß
von Fig. 1 auf die Variante nach Fig. 6 übertragen.
Beispielsweise durch Umwenden des Schlittens 9 wird der freie Abstand vergrößert, so daß »Raum« zum
Aufstecken der die Strecklage des klappbaren kronenabgewandten Dachstangenabschnittes Il unterstützenden
Druckfeder Fzwischen Schlitten 9 und Gleitstück G vorliegt, ohne die Länge der Stangenteile verändern zu
müssen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen