DE2614164A1 - Aufteilsaegeanlage insbesondere buntaufteilsaegemaschine - Google Patents
Aufteilsaegeanlage insbesondere buntaufteilsaegemaschineInfo
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Description
- Gegenstand: Aufteilsägean*age insbesondere Buntaufteilsägemaschine Druckschriften, die zur Abgrenzung vom Stand der Technik in Betracht gezogen wurden: DT-OS 1 957 350 DT-OS 2 312 376 OE-PS 321 552 OE-PS 320 947 Die Erfindung bezieht sich auf eine Aufteilsägeanlage insbesondere Buntaufteilsägemaschine zur Aufteilung von plattenartigen Werkstücken insbesondere von Holzplatten durch Längs- und Querschnitte in mehrere insbesondere unterschiedliche Abmessungen aufweisende Einzeltafeln, wobei die Anlage mindestens zwei Schneidvorrichtungen mit ihnen zugeordneten Einschubaggregaten aufweist und die Schneidvorrichtungen als intermittierend wirkende jeweils quer zur Einschubvorrichtung der Werkstücke verschiebbare Kreissägenaggregate ausgebildet sind, mit einer - in Richtung des Arbeitsablaufes gesehen -hinter der ersten Schneidvorrichtung vorgesehenen übernahmeeinrichtung für die die erste Schneidvorrichtung verlassenden Werkstücke.
- Anlagen dieser Art sind bekannt. Ein wesentliches Kriterium dieser Anlagen ist die Anordnung der Schneidaggregate, die so getroffen ist, daß die Schnittebenen der einzelnen Aggregate senkrecht zueinander stehen, so daß die Werkstücke in unterschiedlichen Richtungen vorgeschoben werden. Anlagen dieser Art haben sich bewährt, da sie ein rationelles Aufteilen großformatiger Platten ermöglichen, dies mit einer hohen Präzision und eier außerordentlichen Kapazität. Jedoch sind solche Anlagen in sogenannten Fertigungsstraßen nicht einsetzbar, was durch den winkelförmigen Verlauf der Werkstücke bedingt ist. Ihr Nachteil liegt nämlich darin, daß die Werkstücke beim Durchlauf durch die Anlage eine Umlenkung erfahren, die nicht nur den geradlinigen Arbeitsablauf in einer Fertigungsstraße stört, sondern auch relativ viel Raum in Anspruch nimmt. Durch die Winkelform der Anlage ist auch die übersichtlichkeit über die Maschine und über den Arbeitsablauf selbst beeinträchtigt.
- Es sind auch Plattenaufteileinrichtungen mit einer im wesentlichen in Horizontalrichtung verschiebbaren selbstfahrenden Säge und mit einem sich in Verschieberichtung der Säge erstreckenden Maschinentisch bekannt geworden, wobei zu beiden Seiten des Maschinentisches mindestens je ein Auflagetisch angeordnet ist. Bei einer dieser bekannten Anlagen ist einer der Auflagetische mit zweien seiner Kanten wechselweise an den Maschinentisch anstellbar, wobei die wechselweise an den Maschinentisch anstellbaren Kanten des Auflagetisches einander benachbart sind und aneinander grenzen. Bei der anderen Anlage sind oberhalb des Auflagetisches parallel zur Auflagetischebene verschiebbare und in senkrechten Ebenen dazu verschwenkbare Anschläge vorgesehen, wobei die Anschläge an einem oberhalb des Auflagetisches und parallel dazu Segenden Rahmen gelagert sind, wobei der Rahmen mit seinen Seitenkanten wechselweise parallel zur Schnittebene der einen Kreissäge ausrichtbar ist. Anlagen dieser Art sind für kleinere Betriebe mit kleineren Kapazitäten gedacht und auch für diese entwickelt worden. Sie arbeiten mit einem einzigen Sägeaggregat und können nicht ohne weiteres in Fertigungsstraßen einbezogen werden, da die Platten, die durch die Maschine aufgeteilt werden sollen, und die aufgeteilten Einzelplatten an der gleichen Maschinenseite eingegeben bzw. abgenommen werden.
- Da ein und dasselbe Schneidaggregat sowohl in Längsrichtung wie auch in Querrichtung die erforderlichen Aufteilschnitte ausführt, ist die Kapazität dieser Anlagen, wie bereits erwähnt, bescheiden. Bei Anlagen mit Schwenktisch sind Längs- und Querschnitt nicht gleichzeitig durchführbar.
- Die Erfindung geht von der Überlegung aus, die aufgezeigten Nachteile zu vermeiden, was vorschlagsgemäß dadurch gelingt, daß die übernahmeeinrichtung, welche als Auflageebene oder als Auflageebene mit einem darüber angeordneten, die Werkstücke fassenden Greifer ausgebildet ist, um eine Vertikalachse schwenkbar ist und die vertikalen Schnittebenen der beiden Kreissägeaggregate einen von 900 abweichenden Winkel miteinander einschließen.
- Zweckmäßigerweise ist die übernahmeeinrichtung über 900 schwenkbar und die Vertikalschnittebenen der beiden Kreissägeaggregate parallel zueinander und - in Richtung des Arbeitsablaufes gesehen - hintereinanderliegend angeordnet, so daß die Einschubrichtungen für die Werkstücke zum ersten und zum zweiten Kreissägeaggregat in einer Geraden liegen.
- Dank dieses Vorschlages kann die erfindungsgemäße Anlage in eine Fertigungsstraße herkömmlicher Bauart eingeplant werden.
- Sie beansprucht weniger Platz als herkömmliche Anlagen gleicher Kapazität. Der erwähnte geringere Platzbedarf ist nicht nur auf die Anlage als solche bezogen, sondern auf die Fertigungsstraße als solche, bei der durch die Anordnung der erfindungsgemäßen Anlage erhebliche Leerräume eingespart werden können.
- In der beiliegenden Zeichnung, die eine Anlage in Draufsicht zeigt und die in eine geradlinige Fertigungsstraße einbezogen ist, wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
- Einer ersten Schneidvorrichtung 1, die in an sich bekannter Weise als intermittierend arbeitendes Kreissägenaggregat ausgebildet ist, ist ein Richttisch 2 mit verstellbaren Anschlagnocken 3 zum Ausrichten der Werkstücke vorgelagert.
- Das Kreissägenaggregat besitzt auch einen Druckbalken, der die Aufgabe hat, während des Schneidvorganges das Werkstück auf den Maschinentisch festzuhalten. Dieser Druckbalken ist jedoch der. übersichtlichkeit wegen nicht eingezeichnet. In Richtung des Arbeitsablaufs (Pfeil 10) ist vor dem Richttisch 2 als Zuführeinrichtung für die Werkstücke eine Rollenbahn 4 und ein Lagertisch als Hubtisch 5 angeordnet, sowie eine Übergabevorrichtung, hier als Vakuumheber 6 ausgeführt. Entlang den Schienen 7 verfahrbar ist ein Einschubaggregat 8 oberhalb des Richttisches 2 gelagert, das in bekannter Weise heb- und senkbare Klemmen besitzt, mit welchen die einzuschiebenden Werkstücke randseitig gefaßt und während des Vorschubes festgehalten werden.
- Hinter der ersten Schneidvonichtung 1 (in Richtung des Arbeitsablaufes - Pfeil 10 - gesehen) ist unmittelbar an den Maschinentisch 9 dieser Vorrichtung 1 anschließend und mit diesem niveaugleich eine Übernahmeeinrichtung 11 für die von der Schneidvorrichtung 1 abgetrennten Längsstreifen vorgesehen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht diese Übernahmeeinrichtung aus einer rechteckigen Rahmenkonstruktion 12, in welcher parallel zueinander angeordnete vorzugsweise maschinell antreibbare Walzen 13 gelagert sind.
- Die Drehachsen dieser Walzen 13 liegen parallel zur Richtung (Pfeil 10) des Arbeitsablaufes, wenn die übernahmeeinrichtung 11 die aus der Figur ersichtliche Stellung zeigt. Zwischen einzelnen Walzengruppen sind Förderbänder 14 vorgesehen, welche gegenüber den Walzen 13 heb- und senkbar sind und welche in der Richtung der Längserstreckung der Walzen 13 umlaufen. Diese Übernahmeeinrichtung 11 ist nun um die Vertikalachse 15 um 90 Winkelgrade schwenkbar gelagert, wobei die Schwenkachse 15 im Eckbereich der übernahmeeinrichtung 11 auf der der ersten Schneidvorrichtung 1 abgewandten Seite liegt. Auf dieser Seite der übernahmeeinrichtung 11, jedoch unterhalb ihres Auflageniveaus ist ferner für den Abtransport von Abfallabschnitten ein weiteres Förderband 16 vorgesehen.
- Im Abstand a vom Maschinentisch 9 der ersten Schneidvorrichtung 1, wobei dieser Abstand a dem halben Umfang der Übernahmevorrichtung ungefähr entspricht, schließt nun der Auflagetisch 17 der zweiten Schneidvorrichtung 18 an, die ebenfalls als intermittierend wirkendes Kreissägeagg«gat ausgebildet ist. Dieser Auflagetisch 17 besitzt eine Anschlagleiste 19 und Ausrichtnocken 20. Oberhalb des Auflagetisches sind vorzugsweise mehrere Einschubaggregate 21 vorgesehen, die ebenso wie das Einschubaggregat 8 der ersten Schneidvorrichtung 1 programmierbar sind, wobei die Vorschübe der einzelnen Aggregate 21 um gleiche oder unterschiedliche Strecken erfolgen kann. Auch diese Einschübe 21 sind mit heb- und senkbaren Klemmbacken ausgestattet, durch die die Werkstücke während des Einschubes klemmend gefaßt werden. Die zweite Schneidvorrichtung 18 besitzt ebenfalls einen hier nicht dargestellten Druckbalken. An den Maschinentisch 22 der zweiten Schneidvorrichtung 18 schließt mit geringem Abstand nun eine Abstapeleinrichtung 23 an, die hinsichtlich ihres Aufbaues hier nicht näher dargestellt ist und die die Aufgabe hat, die Einzeltafeln zu stapeln, von wo sie dann mit bekannten, hier niht dargestellten Einrichtungen für die weitere Ver- oder Bearbeitung sortiert oder kommissioniert werden. Zwischen dem Maschinentisch 22 der zweiten Schneidvorrichtung 18 und der Abstapeleinrichtung 23 ist ein geringer Abstand a' vorgesehen. Unterhalb des Maschinentisches liegt auch hier ein Förderband 24, das quer zur Vorschubeinrichtung der Werkstücke umläuft und das die Aufgabe hat, die Besäumschnittabfälle seitlich wegzutransportieren.
- Dank der erfindungsgemäß ausgebildeten Übernahmeeinrichtung 11 ist es möglich, die beiden Sägeaggregate so anzuordnen, daß sie unmittelbar hintereinander liegen, so daß ein geradliniger Arbeitsablauf dadurch erreicht werden kann, durch den die eingangs erwähnten Vorteile erzielbar sind.
- Das Ausführungsbeispiel, das vorstehend beschrieben worden ist, wurde mit einer Übernahmeeinrichtung 11 ausgebildet, die aus einer schenkbar gelagerten Auflageebene für die streifenförmigen Werkstücke besteht. Grundsätzlich wäre es möglich, eine ortsfeste Auflageebene der ersten Schneidvorrichtung 1 nachzuordnen, wobei oberhalb dieser Auflageebene ein Greifer vorzusehen wäre, der die auf der Auflageebene liegenden streifenförmigen Werkstücke faßt, hält und um 900 schwenkt, wobei dieser Greifer so ausgebildet wäre, daß er alle Längsstreifen faßt und alle gleichzeitig wendet. Der Arbeitsablauf ergibt sich aus dem vorstehend Gesagten unmittelbar. Auf der Rollenbahn 4 werden die einzelnen Platten herangeführt und auf dem Hubtisch 5 gestapelt, von wo sie mittels eines Vakuumgreifers 6 auf den Ausrichttisch 2 gelegt oder vom Ein-Schubaggregat 8 gefaßt und abgeschoben werden. Bei der Verarbeitung von Platten mit sehr empfindlicher Oberfläche werden vorzugsweise die Vakuumgreifer 6 verwendet.
- Das zurückgefahrene Einschubaggregat 8 faßt diese Platten, wobei die Stellungen des zurückgefahrenen Einschubaggregates 8 durch die strichlierten Linie 8' bzw. 8" angedeutet sind, schiebt sich vor und durch die Nocken 3 werden die Werkstücke ausgerichtet. Dann führt das Einschubaggregat 8 die Platten programmgesteuert und schrittweise dem Schneidwerkzeug zu, das nun die gewünschten Streifen mit gleicher oder unterschiedlicher Breite abtrennt. Die so auf die Übernahmeeinrichtung 11 gelangenden Streifen werden durch die hochgehobenen Förderbänder 14 bis zur vorderen Randkante der übernahmeeinrichtung 11 vorgeschoben. Ist eine Platte oder ein Plattenstapel in Längsstreifen unterteilt und liegen diese Längsstreifen nunmehr nebeneinander auf der Übernahmeeinrichtung 11, so wird letztere um die vertikale Schwenkachse 15 um 900 in die strichliert gezeichnete Lage geschwenkt. Die Förderbänder 14 senken ab. Der Antrieb für die Walzen 13 wird eingeschaltet und die Walzen schieben nun die auf ihnen liegenden Streifen auf den Auflagetisch 17 der zweiten Schneidvorrichtung 18, wo diese Streifen nun von den einzelnen Einschubaggregaten 21 erfaßt und schrittweise dieser zweiten Schneidvorrichtung zugeführt werden.
- Von dieser zweiten Schneidvorrichtung 18 gelangen sie auf die Abstapeleinrichtung 23.
- Im Ausführungsbeispiel wurde für die Schwenkbarkeit der Übernahmeeinrichtung 11 ein Schwenkwinkel von 900 angegeben. Durch vorgegebene Gebäudeverhältnisse und eventuell besonders spezifische Arbeitsabläufe bedingt, könnte unter anderem auch ein anderes Schwenkausmaß für die Übernahmeeinrichtung von Interesse sein, aus welchem Grund auch Schwenkwinkel mit geringerem Ausmaß als 900 in den Rahmen dieser Erfindung fallen.
Claims (9)
- Patentansprüche:Aufteilsägeanlage insbesondere Buntaufteilsägemaschine zur Aufteilung von plattenartigen Werkstücken insbesondere von Holzplatten durch Längs- und Querschnitte in mehrere insbesondere unterschiedliche Abmessungen aufweisende Einzeltafeln, wobei die Anlage mindestens zwei Schneidvorrichtungen mit ihnen zugeordneten Einschubaggregaten aufweist und die Schneidvorrichtungen als intermittierend wirkende,jeweils quer zur Einschubrichtung der Werkstücke verschiebbare Kreissägeaggregate gebildet sind, mit einer - in Richtung des Arbeitsablaufes gesehen - hinter der ersten Schneidvorrichtung vorgesehenen Ubernahmeeinrichtung für die die erste Schneidvorrichtung verlassenden Werkstücke, dadurch gekennzeichnet, daß die Übernahmeeinrichtung, welche als Auflageebene oder als Auflageebene mit einem darüber angeordneten, die Werkstücke fassenden Greifer ausgebildet ist, um eine Vertikalachse schwenkbar ist und die vertikalen Schnittebenen der beiden Kreissägeaggregate einen von 900 abweichenden Winkel miteinander einschließen.
- 2. Aufteilsägeanlage nach Anspruch 1-, dadurch gekennzeichnet, daß die übernahmeeinrichtung um 90 Winkelgrade schwenkbar ist und die vertikalen Schnittebenen der beiden Kreissägeaggregate parallel zueinander und - in Richtung des Arbeitsablaufes gesehen - hintereinanderliegend angeordnet sind, so daß die Einschubvorrichtungen zum ersten und zum zweiten Kreissägeaggregat in einer Geraden liegen.
- 3. Aufteilsägeanlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die als Auflageebene ausgebildete Übernahmeeinrichtung zur Auflage der Werkstücke mehrere parallel zueinander liegende drehbare Walzen aufweist, deren Drehachsen, bei an die erste Schneidvorrichtung angestellter Übernahmeeinrichtung, parallel zur Einschubrichtung der Werkstücke liegen.
- 4. Aufteilsägeanlage nach den Ansprüchen 1 bs 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwischen einigen der drehbaren Walzen umlaufende Fördereinrichtungen wie Ketten, Förderbänder oder dergleichen vorgesehen sind, welche gegenüber den Walzen heb- und senkbar gelagert sind.
- 5. Aufteilsägeanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzen antreibbar sind.
- 6. Aufteilsägeanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse der übernahmeeinrichtung in einem von der ersten Schneidvorrichtung abgewandten Eckbereich liegt.
- 7. Aufteilsägeanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei zur zweiten Schneidvorrichtung geschwenkter übernahmeeinrichtung deren Stirnseite unmittelbar einer der zweiten Schneidvorrichtung zugeordneten Auflageebene gegenüberliegt, von welcher aus mittels des Einschubaggregates die Werkstücke der zweiten Schneidvorrichtung zuführbar sind.
- 8. Aufteilsägeanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der zweiten Schneidvorrichtung in an sich bekannter Weise mehrere parallel wirkende Einschubaggregate zugeordnet sind.
- 9. Aufteilsägeanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageebene oder der Auflagetisch der zweiten Schneidvorrichtung von der ersten Schneidvorrichtung einen Abstand hat, der ungefähr dem halben Umfanc- der Übernahmeeinrichtung entspricht.Leerseite
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