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DE2609821C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2609821C2
DE2609821C2 DE19762609821 DE2609821A DE2609821C2 DE 2609821 C2 DE2609821 C2 DE 2609821C2 DE 19762609821 DE19762609821 DE 19762609821 DE 2609821 A DE2609821 A DE 2609821A DE 2609821 C2 DE2609821 C2 DE 2609821C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wall
pack
flaps
tabs
corner
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19762609821
Other languages
English (en)
Other versions
DE2609821A1 (de
Inventor
Heinz Focke
Kurt 2810 Verden De Liedtke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke & Pfuhl 2810 Verden De
Original Assignee
Focke & Pfuhl 2810 Verden De
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Focke & Pfuhl 2810 Verden De filed Critical Focke & Pfuhl 2810 Verden De
Priority to DE19762609821 priority Critical patent/DE2609821A1/de
Publication of DE2609821A1 publication Critical patent/DE2609821A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2609821C2 publication Critical patent/DE2609821C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/18Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding a single blank to U-shape to form the base of the container and opposite sides of the body portion, the remaining sides being formed primarily by extensions of one or more of these opposite sides, e.g. flaps hinged thereto

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Packung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine solche Packung ist aus der DE-GM 66 09 570 bekannt.
Quaderförmige Zigarettenpackungen sind außerdem in verschiedenen Ausfüh­ rungsformen bekannt. In der Praxis sind vorwiegend sogenannte Weichpackungen und Hinge-Lid-Packungen anzutreffen. Beide Packungstypen gehen aus von der Verwendung mehrerer Zuschnitte, nämlich einem Innenzuschnitt aus Stanniol, dem eigentlichen Packungs- bzw. Papier-Zuschnitt und einem äußeren Zellglaseinschlag. Diese Zuschnitte werden in aufeinanderfolgenden Faltvorgängen und in aufeinanderfolgenden Packmaschinen gefaltet. Der Aufwand an Material und Verpackungstechnik ist demnach bei derartigen Packungen beträchtlich.
Es sind auch bereits Zigaretten-Packungen aus sogenannter Ver­ bundfolie vorgeschlagen worden (DE-OS 24 07 766). Diese ein­ stückige, aus mehreren Lagen bestehende Folie erlaubt es, eine Zigaretten-Packung aus lediglich einem Zuschnitt zu fertigen. Die technologischen Eigenschaften derartiger Verbundfolien er­ fordern jedoch neue Überlegungen sowohl bei der konstruktiven Ausgestaltung der Packung, bei der Herstellung derselben und bei hierfür in Betracht kommenden Packmaschinen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Packung für Zigaretten oder dergleichen zu schaffen, die aus einem einstücki­ gen Verbundfolien-Zuschnitt hergestellt ist, wobei die Packung
  • - den optischen Eindruck einer herkömmlichen Hinge-Lid-Packung vermitteln soll,
    - in einer für Hinge-Lid-Packungen konzipierten Vorrichtung, z. B. nach der DE-PS 24 40 006, herstellbar, nämlich falt- und füllbar sein soll, und insbesondere
    - alle Voraussetzungen hinsichtlich Aroma- und Feuchtigkeitsdichtigkeit sowie Formstabilität erfüllen soll.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Packung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Aus der DE-OS 23 60 806 ist es zwar an sich bekannt, bei dreila­ giger Anordnung von Faltlappen durch Aussparung im Bereich eines mittleren "Zwischenlappens" die beiden äußeren Lappen durch Kle­ bung oder Verschweißung direkt miteinander zu verbinden. Dieser Gedanke wird bei der bekannten Packung jedoch nur anhand der Deckellappen gezeigt, wobei jeweils an den oberen Rand der Vor­ der- und Rückwand ein Deckellappen anschließt und diese beiden Deckellappen unmittelbar übereinanderliegend auf innenliegende Deckelecklappen gefaltet werden. Der innenliegende Deckellappen weist seitliche Ausschnitte auf, so daß der äußere Deckellappen im Bereich dieser Ausschnitte unmittelbar mit den innenliegenden Deckelecklappen verbindbar, z. B. verschweißbar ist. Bei der erfindungsgemäßen Packungskonstruktion sind demgegenüber zur Erhöhung der Formstabili­ tät der Packung sowohl die Bodenecklappen als auch Deckeleck­ lappen jeweils zwischen die Seitenlappen der Seitenwände einge­ faltet. In Verbindung mit den erfindungsgemäß vorgesehenen Ausschnitten wird dadurch gleichzeitig sowohl eine hohe Aroma- und Feuchtigkeitsdichtigkeit als auch hohe Formstabilität der Packung vergleichbar mit derjenigen einer herkömmlichen Hinge- Lid-Packung erhalten.
Aus der FR-PS 10 50 734 ist an sich bekannt, bei einem aus mehreren Einzel-Zuschnitten zusammen­ gesetzten Zigaretten-Etui Bodenecklappen zwischen die Seitenlappen der Seitenwände einzufalten. Deckelecklappen sind bei dieser bekannten Konstruktion nicht vorgesehen. Dem­ entsprechend begrenzt ist sowohl die Aroma- bzw. Feuchtigkeits­ dichtigkeit und Formstabilität.
Durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ange­ gebenen Konstruktionsmerkmale wird also eine insgesamt vorteil­ hafte Packungskonstruktion erhalten, die die eingangs genannten Anforderungen gleichermaßen erfüllt.
Durch die konstruktive Weiterbildung nach Patentanspruch 2 läßt sich die Aroma- und Feuchtigkeitsdichtigkeit im Bereich der Packungsecken zusätzlich erhöhen.
Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Packung sowie die Herstellung derselben anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen ausgebreiteten Zuschnitt zur Herstellung einer Packung gemäß Erfindung,
Fig. 2 den oberen Teil einer aus einem Zuschnitt gemäß Fig. 1 hergestellten Packung in per­ spektivischer Darstellung und
Fig. 3 die einzelnen Phasen bei der Herstellung und Füllung der erfindungsgemäßen Packung in perspektivischer Anordnung.
Der in Fig. 1 dargestellte einteilige Zuschnitt 10 zum Her­ stellen einer Packung besteht aus einer sogenann­ ten Verbundfolie. Der Zuschnitt ist geeignet, eine ausreichend aromadichte Packung komplett herzustellen. Der Zuschnitt be­ steht aus einzelnen, durch Längs- und Querfaltlinien 11 und 12 voneinander abgegrenzten Feldern, Lappen etc. zur Bildung ein­ zelner Wandungen oder Wandungsteilen der fertigen Packung.
Der Aufbau des Zuschnitts ist derart, daß aufeinanderfolgend ein Feld zur Bildung einer Vorderwand 13, einer Bodenwand 14, einer Rückwand 15 und einer Deckelwand 16 aneinanderschließen. Die vorgenannten Wandungen erstrecken sich jeweils über die volle Fläche der betreffenden Seite der quaderförmigen Packung. An die Vorderwand 13 und die Rückwand 15 sind seitlich jeweils über die volle Höhe bzw. Länge durchgehende Seitenlap­ pen 17 und 18 bzw. 19 und 20 angeschlossen. Diese dienen zur Bildung von Seitenwänden 21 und 22 der fertigen Packung (Fig. 2). Im Bereich von Bodenwand 14 und Deckelwand 16 sind an den schmalen Seiten Ecklappen angebracht, nämlich Deckelecklappen 23 und 24 sowie Bodenecklappen 25 und 26. Diese Ecklappen 23 . . . 26 sind gegenüber den angrenzenden Seitenlappen 17, 18 bzw. 19, 20 durch Einschnitte 27, 28 bzw. Trennschnitte 29 abgeteilt. Die Einschnitte 27, 28 und die Trennschnitte 29 erstrecken sich nicht über die gesamte Breite der Ecklappen, sondern enden mit Abstand von den Längsfaltlinien 11. Dadurch wird bei der fertigen Packung eine dichte Ausbildung der jeweili­ gen Packungsecken erreicht.
Der freie äußere Rand der Deckelwand 16 ist mit einem schma­ len Verschlußstreifen 30 versehen, der sich hier über die ge­ samte Länge bzw. Breite der Deckelwand 16 erstreckt. Dieser Verschlußstreifen 30 ist bei der fertigen Packung mit der In­ nenseite des oberen, freien Randes der Vorderwand 13 verbun­ den.
Die Faltvorgänge bei der Herstellung einer Packung gemäß Fig. 1 und 2 sind im einzelnen perspektivisch in Fig. 3 darge­ stellt. Die aufeinanderfolgenden Faltschritte werden im Be­ reich eines taktweise umlaufenden Re­ volvers durchgeführt, der mit radial nach außen sowie nach oben offenen Taschen an seinem Umfang versehen ist. Je ei­ ne Tasche dient zur Aufnahme eines Zuschnitts 10 bzw. einer Packung.
Im Bereich einer Station I wird der Zuschnitt von oben her in die Tasche des Revolvers eingeführt, und zwar der­ art, daß durch diesen Einführungsvorgang bereits die aus Fig. 3 in der Station I ersichtlichen Faltungen vorgenommen sind. Der Zuschnitt 10 ist so in die betreffende Tasche des Revolvers eingeführt, daß die Rückwand 15 auf dem Boden der Tasche aufliegt. Die Deckelwand 16 mit den seitlich an­ grenzenden Deckelecklappen 23 und 24 sowie dem Verschlußstrei­ fen 30 ist in gleicher Ebene mit der Rückwand 15 gerichtet. Demgegenüber sind die Vorderwand 13 mit den angrenzenden Sei­ tenlappen 19 und 20 sowie der Bodenwand 14 und den Bodeneck­ lappen 25 und 26 einerseits und die Seitenlappen 17 und 18 andererseits in Ebenen senkrecht zur Rückwand 15 aufgerich­ tet.
In dieser Stellung gelangt der Zuschnitt 10 bzw. die teilwei­ se gefaltete Packung über eine Station II, in der keine Faltvorgänge oder sonstigen Vorgänge ausgeführt werden, in eine Station III. Hier wird der Packungsinhalt, nämlich eine Zigarettengrup­ pe 31, in die vorgefaltete Packung ein­ geführt, und zwar in Radialrichtung des (nicht dargestellten) Revolvers durch Förderung der Zigarettengruppe 31 etwa in der Ebene der Rückwand 15.
Die nunmehr gefüllte Packung gelangt in eine Station IV. Auf dem Transportweg zu dieser oder ggfs. auch in dieser Station IV werden Faltvorgänge mit im Prinzip bekannten Faltorganen durchgeführt. Die Vorderwand 13 wird mit den in gleicher Ebene gerichteten Seitenlappen 19 und 20 auf den Packungsinhalt umgefaltet. Etwa gleichzeitig wird die Deckelwand 16 mit den angrenzenden Deckelecklappen 23 und 24 sowie dem Verschlußstreifen 30 aufgerichtet und gegen das Stirnende des Packungsinhalts gefaltet. Bevor die Vorderwand 13 bis zur Anlage am Packungsinhalt, also in die endgültige Stellung, gefaltet ist, wird der Verschlußstreifen 30 in die­ se Endstellung umgelegt, so daß der freie obere Rand der Vor­ derwand 13 an diesem Verschlußstreifen 30 Anlage erhält.
In der Station IV bzw. auf dem Wege zur nächstfolgenden Sta­ tion V oder in dieser werden durch geeignete, an der Seiten­ fläche der Packung entlangbewegbare Faltorgane die Ecklappen, nämlich die Deckelecklappen 23 und 24 einerseits und die Bo­ denecklappen 25 und 26 andererseits, umgefaltet, und zwar ge­ gen die Außenseite der bereits aufgerichteten Seitenlappen 17 und 18. Des weiteren werden in der Station V die Vorder­ wand 13 und der Verschlußstreifen 30 miteinander verbunden. Dies kann entweder durch thermische Schweißung erfolgen oder durch Aktivieren eines Leimstreifens, z. B. eines sogenannten Hot-Melt-Streifens. Zu diesem Zweck ist im Bereich der Sta­ tion V und im Bereich der folgenden Station VI ein Schweiß- bzw. Druckorgan 32 vorgesehen, welches im Bereich des Ver­ schlußstreifens 30 an der Vorderwand 13 Anlage erhält. Das Schweiß- bzw. Druckorgan 32 ist mit je einer der Station V und VI zugeordneten Druckbacke 33 und 34 ausgerüstet, die die genannten Zuschnitteile aneinanderdrücken und ggfs. unter Wärmeaufwendung miteinander verbinden. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung eines Hot-Melt-Streifens 35, der auf der Außenseite des Zuschnitts 10 im Sinne der Darstellung in Fig. 1 angeordnet ist. Es werden demnach nicht nur der Verschluß­ streifen 30, sondern auch die angrenzenden Deckelecklappen 23 und 24 sowie die Seitenlappen 17 und 18 und die Bodeneck­ lappen 25 und 26 mit einem Hot-Melt-Streifen 35 versehen.
Die im stirnseitigen Bereich, nämlich hinsichtlich der Deckelwand 16, geschlossene Packung gelangt in eine Station VII. Hier wird diagonal gegenüber der Station III die teil­ weise fertige Packung aus der betreffenden Tasche des Revol­ vers in Radialrichtung herausgefördert. Während dieser Aus­ schubbewegung und im Bereich einer anschließenden Transport­ bahn werden mit geeigneten Faltwerkzeugen, insbesondere so­ genannten ortsfesten Faltweichen, die noch seitlich überste­ henden Seitenlappen 19 und 20 gegen die Seitenflächen der Packung gefaltet.
Zur Vollendung der Packung werden abschließend die Seitenlap­ pen 19 und 20 mit den darunterliegenden Zuschnitteilen, nämlich den Seitenlappen 17 und 18 sowie den Ecklappen 23 . . . 26, ver­ bunden. Aufgrund der in Fig. 1 dargestellten Anordnung des Hot-Melt-Streifens 35 und der geschilderten Faltung ergibt sich ein V-förmiger Verbindungsstreifen 36. Ein wei­ teres Schweiß- bzw. Druckorgan 37, ebenfalls mit zwei Druck­ backen 38 und 39, kommt jeweils an beiden Seitenwänden 21 und 22 der Packung zur Anlage. Die Druckbacken 38 und 39 sind da­ bei zweckmäßigerweise mit im Sinne des Verbindungsstreifens 36 U-förmigen Druckflächen ausgestattet, so daß lediglich in diesem Bereich die Packung mit Druck und Wärme beaufschlagt wird. Die fertiggestellte Packung kann sodann abgefördert werden, beispielsweise in einen Packungsturm.
Die so hergestellte Packung ist nicht nur verhältnismäßig formstabil, sondern auch weitgehend aromadicht. Dies ergibt sich u. a. aus der Konstruktion, wonach die an Bodenwand 14 anschließenden Bodenecklappen 25 und 26 sowie die an die Deckelwand 16 anschließenden Deckelecklappen 23 und 24 zwischen den beiden Lagen der Seitenwände 21 und 22, nämlich zwischen Seitenlappen 17 und 19 einerseits sowie 18 und 20 andererseits, eingefaltet sind. Durch die Einschnitte 27 einerseits und 28 anderer­ seits wird erreicht, daß die äußeren Lagen, nämlich die Sei­ tenlappen 19 und 20, die durch die Einschnitte schmaleren Ecklappen 23 . . . 26 überdecken. Längs eines der Packungskante zugekehrten Randstreifens sind demnach über die volle Packungshöhe durchgehend die Seitenlappen 19 und 20 mit den zu­ geordneten Seitenlappen 17 und 18 unmittelbar verbunden.
Zur Fixierung des Zuschnitts bzw. der z. T. gefal­ teten Packung auf dem Revolver ist der Zuschnitt 10 im Bereich der Seitenlappen 17 und 18 jeweils mit einer Ausnehmung 40 versehen.

Claims (2)

1. Quaderförmige Packung aus einem faltbaren Zuschnitt mit an­ einander anschließender Vorderwand (13), Bodenwand (14) und Rückwand (15) sowie mit Seitenwänden (21, 22) aus einander überlappenden Seitenlappen (17, 19 bzw. 18, 20) der Vorder- (13) und Rückwand (15), wobei an den oberen Rand der Vorder- (13) oder Rückwand (15) eine in die Stirnfläche gefaltete Deckel­ wand (16) anschließt, die über einen randseitigen Verschluß­ streifen (30) mit der gegenüberliegenden Rück(15)- bzw. Vorder­ wand (13) verbunden ist, und wobei an die Schmalseiten der Deckelwand (16) und Bodenwand (14) Deckelecklappen (23, 24) bzw. Bodenecklappen (25, 26) anschließen, die jeweils durch einen Trennschnitt von den angrenzenden Seitenlappen (17, 18, 19, 20) abgeteilt und die übereck je mit der über die gesamte Höhe der Packung durchgehenden Seitenwand (21, 22) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbildung der Packung aus einem Verbundfolienzuschnitt zur Aufbewahrung von Zigaretten
  • a) sowohl die Deckelecklappen (23, 24) als auch die Bodeneck­ lappen (25, 26) jeweils zwischen die die Seitenwände (21, 22) bildenden Seitenlappen (17, 19 bzw. 18, 20) eingefaltet sind, und
    b) daß die Deckelecklappen (23, 24) und Bodenecklappen (25, 26) wenigstens im Bereich der zum freien Ende des äußeren Seitenlappens (19, 20) gerichteten Randes durch Aus­ schnitte (27, 28) zurückgesetzt sind, und
    c) daß die überein­ anderliegenden Seitenlappen (17, 19 bzw. 18, 20) über die gesamte Packungshöhe durchgehend unmittelbar miteinander verbunden sind.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausschnitte (27, 28) zwischen den Bodenecklappen (25, 26) und Deckelecklappen (23, 24) einer­ seits und den innenliegenden Seitenlappen (17, 18) andererseits sowie die Trennschnitte (29) zwischen den Bodenecklappen (25, 26) und den jeweils angrenzenden äußeren Seitenlappen (19, 20) jeweils mit Abstand von den Längsfaltlinien (11) zwischen Vorder(13)-, Boden(14)-, Rück(15)- und Deckel(16)-Wand einer­ seits und den Seitenlappen (17, 18, 19, 20) sowie Boden(25,26)- und Deckel-(23, 24)-Ecklappen andererseits enden.
DE19762609821 1976-03-10 1976-03-10 Quaderfoermige packung fuer zigaretten oder dergleichen sowie verfahren und vorrichtung zum herstellen derselben Granted DE2609821A1 (de)

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