DE2554731C3 - Packung für Zigaretten - Google Patents
Packung für ZigarettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten oder ähnliche stabförmige Gegenstände der im
Oberbegriff des Hauptanspruchs angegebenen Gattung.
Vor allem bei Großpackungen mit einem Inhalt von mehr als 25 Zigaretten ist es üblich, diese in zwei
voneinander abgeteilte und nacheinander zu verbrauchende Gruppen von Zigaretten aufzuteilen. Die
Zigarettengruppen sind dabei bisher durch gesonderte Zuschnittsteile aus Papier, Pappe od. dgl. voneinander
abgesondert. Dies gilt jedenfalls dort, wo eine Packung der im Oberbegriff des Hauptanspruchs bezeichneten
Gattung verwendet ist, wo also der Inneneinschlag mit Seitenschluß ausgebildet ist. Derartige Inneneinschläge
sind allgemein üblich.
Ohne gesonderte Zuschnitteile kommt zwar eine Packung aus, die in der US-PS 22 83 856 beschrieben ist.
Hier sind die Zigarettengruppen durch einen gemeinsamen Inneneinschlag voneinander getrennt Anders als
bei den herkömmlichen Packungen wird dabei der Zuschnitt schlauchartig um den Packungsinhalt herumgelegt
Es entstehen dabei stirn- und bodenseitig überkragende Lappen, die auch im Bereich des Bodens
gegen den Packungsinhalt zu Falten sind. Zur Bildung
der Trennwand zwischen den Zigarettengruppen wird ein Mittelschluß gewählt: Der Zuschnitt wird annähernd
Z-förmig gefaltet Dadurch entsteht eine Querwandung. Diese Faltungsart ist jedoch herstellungstechnisch
außerordentlich problematisch, da es kaum möglich ist, gleichzeitig beide Gruppen der sehr empfindlichen
Zigaretten zu umhüllen- Eine maschinelle Beherrschung der Faltungen ist sehr aufwendig.
Aus der DE-PS 5 85 936 ist ferner eine Packung bekannt bei der zwei in Längsrichtung der Zigaretten
nebeneinanderliegende Zigarettengruppen durch einen sogenannten »Kreuzschleier« eingehüllt sind. Dieser
besteht aus zwei voneinander unabhängigen Einzelzuschnitten, die über Kreuz angeordnet sind und sich
dadurch teilweise überdecken. Der innere Einschlag ist mit einem aufgefalteten, doppellagigen Steg versehen,
der die beiden Zigarettengruppen voneinander trennt
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Packung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
derart weiterzubilden, daß ein materialsparender und fertigungstechnisch einfach herzustellender Zuschnitt
für die Inneneinschlagung von Gruppen von Zigaretten oder ähnlichen stabförmigen Gegenständen erhalten
wird.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 beschriebene Erfindung gelöst; vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Verpakkung kann eine Bobine doppelter Breite verwendet
werden. Diese ist billiger als zwei Bobinen einfacher Breite.
Nachfolgend wird ein Ausfäsningsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen Zuschnitt für einen Inneneinschlag, insbesondere einen Stanniol-Zuschnitt, in ausgebreitetem
Zustand,
Fig.2 einen Vertikalschnitt durch den unteren Teil
(Bodenwand) des Stanniol-Zuschnitts während einer Zwischenfaltstellung, ohne Zigaretten,
Fig.3 einen um 90° versetzten Vertikalschnitt des
Details gemäß Fig.2, in fertiggefaltetem Zuschnitt, ebenfalls ohne Zigaretten,
Fig.4 einen Horizontalschnitt durch einen mit Zigaretten gefüllten, gefalteten Stanniol-Zuschnitt,
Fig.5 die obere, stirnseitige Verschlußfaltung des
Stanniol-Zuschnitts in Draufsicht,
F i g. 6 eine perspektivische Darstellung des teilweise fertiggefalteten Stanniol-Zuschnitts mit Zigaretten.
In den Zeichnungen sind lediglich Einzelheiten von zwei Zigarettenblöcken bzw. Gruppen 10 und 11 sowie
eines diese einhüllenden gemeinsamen Stanniol-Zuschnitts 12 dargestellt. Die sich daraus ergebende
»Innenverpackung« findet Aufnahme in weiteren Einschlagen. Insbesondere werden Packungen mit zwei
Zigarettenblöcken als Hardbox-Packung bzw. Hinge-Lid-Packung
ausgeführt. Diese außen üblicherweise durch einen Zellglaseinschlag umgebene Hinge-Lid-Packung
ist aus Gründen der Vereinfachung in den Zeichnungen nicht dargestellt.
Packungen mit zwei gesonderten Zigarettenblöcken
bzw. Gruppen IO und 11 bieten sich beispielsweise bei
einer Gesamtzahl von 25 Zigaretten J3 an. Die daraus gebildeten Zigarettengruppen 10 und 11 haben unterschiedliche
Anzahl von Zigaretten. Besonders zweckmäßig ist die aus F i g, 4 ersichtliche Aufteilung, gemäß
der eine Zigarettengruppe 10 aus vierzehn und die andere Zigarettengruppe 11 aus elf Zigaretten 13
besteht Die vorgenannte zahlenmäßige Verteilung ist deshalb zweckmäßig, weil dadurch bei jeder Zigarettengruppe
10 bzw. 11 im Bereich der »Ecken« jeweils eine Zigarette 13 angeordnet werden kann.
Die beiden Zigarettengruppen 10 und 11 werden durch den gemeinsamen Stanniol-Zuschnitt 12 vollständig
eingehüllt und voneinander abgeteilt Der Stanniol-Zuschnitt ist zu diesem Zweck in einzelne Felder bzw.
Flächen aufgeteilt und mit Einschnitten versehen. Die Felder können durch vormarkierte Faltlinien (strichpunktiert)
voneinander abgeteilt sein. Es sind demgemäß Felder vorgesehen zur Bildung der Vorderwand 14
und Rückwand 15 für den Bereich der einen Zigarettengruppe iO. Entsprechend schmalere Felder
sind für Vorderwand 16 und Rückwand 17 der Zigarettengruppe 11 abgegrenzt Vorderwand 14 bzw.
16 einerseits und Rückwand 15 bzw. 17 andererseits sind durch Felder zur Bildung der Bodenwand 18 (im Bereich
der Zigarettengruppe 10) sowie 19 (im Bereich der Zigarettengruppe 11) voneinander getrennt Seitlich
schließen an die Vorder- und Rückwände 14,15; 16, 17, Seitenstreifen 20 und 21 bzw. 22 und 23. Diese bilden
unter Überdeckung Seitenwände 24 und 25 des fertiggefalteten Zuschnitts (Fig.4). In Längsrichtung
des länglichen Stanniol-Zuschnitts 12 schließen Verschlußstreifen 26 und 27 an. Vorder- und Rückwand 14
... 17 sowie Seitenstreifen 20... 23 an.
Vorderwand 14, Rückwand 15 und Bodenwand 18 einerseits sowie Vorderwand 16, Rückwand 17 und
Bodenwand 19 andererseits sind durchgehend, und zwar bis in den Bereich der Verschlußstreifen 26 und 27 durch
einen Einfaltstreifen 28 voneinander abgeteilt. Dieser Einfaltstreiten 28 wird durch eine Mittelfaltlinie 29 in
zwei Streifen zur Bildung von Trennwandungen 30 und 31 aufgeteilt
Der Einfaltstreifen 28 ist im Bereich der (verlängerten) Faltlinie zwischen den Bodenwänden 18 und 19
einerseits und den Vorder- und Rückwänden 14 ... 17 andererseits mit zwei längs den Bodenkanten verlaufenden
Trennschnitten 32 und 33 versehen. Darüber hinaus sind auf dem Zuschnitt 12 zwei je einer Zigarettengruppe
10 und 11 zugeordnete Flap-Lappen 34 und 35 vormarkiert. Zu diesem Zweck sind jeweils vom freien
Rand bis zur Mittelfaltlinie 29 Stanzschnitte 36 und 37 für jeden Flap-Lappen 34 und 35 in Querrichtung
geführt. Diese Stanzschnitte 36 und 37 sind durch Restverbindungen 38 unterbrochen, so daß über diese
Restverbindungen 38 der Zusammenhalt mit dem übrigen Teil des Zuschnitts 12 gewährleistet ist. Zur
Abteilung der Flap-Lappen 34 und 35 voneinander ist im Bereich der Mittelfaltlinie 29 ebenfalls ein Stanzschnitt
39 mit Restverbindungen 38 geführt. Hieran schließt ein Teilungsschnitt 40 im Bereich des Teil der Flap-Lappen
34,35 bildenden Verschlußstreifen 26 an.
Der so ausgebildete Stanniol-Zuschnitt 12 wird U-förmig um die beiden Zigarettengruppen 10 und 11
herumgefaltet, und zwar derart, daß die Bodenwände 18 und 19 den unteren Steg dieser U-Faltung bilden. Die
Zigarettengruppen 10 und 11 haben während dieser Phase einen dem Einibltstreifen 28 entsprechenden
Abstand voneinander- stehen demnach auf den zugeordneten Bodenwänden 18 und 19 auf. Es können nun
zunächst die Seitenwände 24 und 25 durch Umfalten und Teilüberdecken der Seitenstreifen 20 ... 23 gebildet
werden.
Nunmehr bzw. bereits vorher wird durch Einwärtsfalten des Einfaltstreifens 28 zwischen die Zigarettengruppen
10 und 11 unter gleichzeitigem Zusammenführen derselben von beiden Seiten her jeweils eine Trennfaltung
41 und 42 gebildet (F i g. 4). Diese sich je etwa bis zur (gedachten) Längsmittelebene der Packung erstrekkenden
Trennfaltungen 41 und 42 bestehen aus den beiden im Bereich der Mittelfaltlinie 29 miteinander
verbundenen Trennwandungen 30 und 31.
is Im Bereich des Bodens ergibt sich ein durch die
Trennschnitte 32 und 33 von den Trennfaltungen 41 und 42 abgeteilter, sich von den Bodenwänden 18 und 19 aus
erstreckender Steg 43 (F i g. 2). Dieser kann in der in F i g. 2 gezeigten aufrechten Stellung verbleiben. Es ist
jedoch auch möglich, gemäß Fig.3 diesen Steg 43 gegen die Bodenwand 18 oder 19 Ui.vaulegen. In diesem
Faiie kann allerdings die BefOiiung des teilweise vorgefalteten Zuschnitts 12 erst nach diesem Umfalten
des Stegs 43 erfolgen.
:i Besondere Maßnahmen sind im Bereich der von den
Bodenvänden 18 und 19 abliegenden Stirnfläche zur Herstellung eines deckenden Verschlusses ergriffen
worden.
in Seiten wände 24 und 25 gebildete übei stehende Seitenlappen
44 und 45 mit angrenzenden Dreieckzwickeln 46, 47,48 und 49 gegen den Packungsinhalt gefaltet. Sodann
werden innenliegende Längslappen 50 und 51 (letzterer ist in F i g. 6 nicht dargestellt) gebildet und gegen den
j> Packungsinhalt gefaltet Zu diesem Zweck werden die
durch den Teilungsschnitt 40 voneinander abgeteilten Bereiche der Trennwandungen 30 und 31 mit angrenzenden
Dreieckzwickeln 52 und 53 nach innen bzw. gegen die Unterseite der Längslappen 50 und 51
4i) gefaltet, so daß diese insgesamt eine trapezförmige
Gestalt aufweisen. Die Längslappen erstrecken sich demnach jeweils nur über den Bereich einer Zigarettengruppe
10,11.
Ein äußerer Decklappen 54 ist als über beide
Ein äußerer Decklappen 54 ist als über beide
r, Zigarettengruppen 10 und U durchgehende Abdeckung
ausgebildet. Dieser Decklappen 54 wird aus dem Verschlußstreifen 27 gebildet Der mittlere, durch den
Einfaltstreifen 28 gebildete Bereich wird durch entsprechend angeordnete Faltlinien derart unter die übrigen
in Bereiche des Decklappens 54 gefaltet und umgelegt, daß
dreieckförmige Lappen 55 und trapezförmige Lappen 56 übereinander und gegen die Unterseite des
>> äußeren Umhüllung (z.B. Hinge-Lid-Packung) derart angeordnet, daß dw Seite mit den Flap-Lappen 34, 35
und damit den Längslappen 50, 51 auf der zum Klappdeckel gegenüberliegenden Seite angeordnet ist.
Dadurch können bei geöffneter Klappschachtel die Längslappen 50, il (unter Anheben des Decklappens
54) erfaßt und der betreffende Flap-Lappen 34 oder 35 unter Beseitigung der Restverbindungen 38 herausgezogen
werden. In Fig.6 ist der Flap-Läppen 35 der
Zigarettengruppe 11 auf diese Weise entfernt.
Diese »Innenpackung« zeichnet sich durch eine Vielzahl von Vorteilen aus. Gegenüber einer Ausführung
mit je gesondert eingewickelten Zigarettenblökken bzw. -gruppen ergibt sich eine Materialeinsparung
durch das Fehlen einer Überlappung im Trennbereich zwischen den Zigarettenblöcken. Weiterhin ist von
Vorteil, daß mit einem gemeinsamen Zuschnitt von einer Bobine gearbeitet werden kann. Dieser gemeinsame
Zuschnitt ist auch maschinentechnisch besser zu beherrschen als etwa zwei gesonderte Zuschnitte.
Schließlich erhält der »Doppelblock« durch den gemeinsamen Zuschnitt eine erhöhte Stabilität.
10 Zigarettengruppe
11 Zigarettengruppe
12 Stanniol-Zuschnitt
13 Zigarette
14 Vorderwand 13 Rückwand
16 Vorderwand
17 Rückwand
18 Bodenwand
19 Bodenwand
20 Seitenstreifen
21 Seitenstreifen
22 Seitenstreifen
23 Seitenstreifen
24 Seitenwand
25 Seitenwand
26 Verschlußstreifen
27 Verschlußstreifen
28 Einfaltstreifen
29 Mittelfaltlinie
30 Trennwandung
31 Trennwandung
32 Trennschnitt
33 Trennschnitt
34 Flap-Lappen
35 Flap-Lappen
36 Stanzschnitte
37 Stanzschnitte
38 Restverbindung
39 Stanzschnitt
40 Teilungsschnitt
41 Trennfaltung
42 Trennfaltung
43 Steg
44 Seitenlappen
45 Seitenlappen
46 Dreieckzwickel
47 Dreieckzwickel
48 Dreieckzwickel
49 Dreieckzwickel
50 Längslappen
51 Längslappen
52 Dreieckzwickel
53 Dreieckzwickel 24 Decklappen
55 Dreiecklappen
56 Trapezlappen
Claims (6)
1. Packung für Zigaretten oder ähnliche stabförmige
Gegenstände, die durch Inneneinschlagung, r>
insbesondere aus Stanniol, in zwei oder mehrere voneinander abgeteilte Gruppen eingehüllt sind,
wobei die Inneneinschlagung im Bereich ihrer äußeren Seitenwände sich überlappende Seitenstreifen
aufweist, dadurch gekennzeichnet, in daß die Inneneinschlagung ein einteiliger Zuschnitt
(12) ist, der die Gruppen (10,11) durch zwei in einer
Ebene liegende, sich etwa bis zur Mitte der Packung erstreckende, in einander gegenüberliegenden Wänden
(14, 15; 16, 17) des Zuschnitts (12) durch i; V-förmiges Einfalten derselben gebildete Trennfalten
(41,42) unterteilt
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bodenwand (18,19) ein
gebildeter Steg (43) durch Trennschnitte (32,33) von den TrenBtaltungen (41, 42) abgetrennt ist, und der
Steg (43) in aufrechter Stellung angeordnet oder gegen die Bodenwand (18,19) umgelegt ist
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß im Bereich der oberen Stirnfläehe
ein über alle Gruppen (10, 11) der Zigaretten durchgehender, äußerer Decklappen (54) durch den
Zuschnitt (12) gebildet ist
4. Packung nach Anspruch 3 sowie einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß
der Decklappen (54) im Bereich der sich bis in den Decklappen (54) erstreckenden Trennfaltung (41)
mit einer gegen die Unterseite des Decklappens (54) umgelegter* Ausgleichsfaltung aus Dreiecklappen
(55) und Trapezlappen (56) versehen ist.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet daß ein jeder Gruppe (10,
11) von Zigaretten zugeordneter, sich mit dem Decklappen (54) überlappender, durch Teilungsschnitt im Bereich der Trennfaltung (42) gebildeter
Längslappen (50,51) vorgesehen ist
6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Gruppe (10,1Ϊ)
ein gesondert abziehbarer oberer Flap-Lappen (34, 35) zugeordnet ist, der durch Stanzschnitte (36, 37,
39) mit Restverbindungen (38) sowie einen Teilungsschnitt (40) als Teil des gemeinsamen Zuschnitts (12)
ausgebildet sind.
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Legal Events
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---|---|---|---|
C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |