DE2608289B2 - Befestigung von Kratzern an einer als Rundgliederkette ausgebildeten Langstrangkette eines Kettenkratzförderers - Google Patents
Befestigung von Kratzern an einer als Rundgliederkette ausgebildeten Langstrangkette eines KettenkratzförderersInfo
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Description
10
Die Erfindung betrifft eine Befestigung von Kratzern an einer als Rundgliederkette ausgebildeten Langstrangkette
eines Kettenkratzförderers mit einem am Kratzer fest angeordneten, gegenüber der Kratzerhöhe
verjüngten Kupplungsfortsatz, gegen welchen sich das horizcmtale Anschlußkettenglied der Langstrangkette
mit seinem Innen- und Außenschenkel abstützt, und mit einem am Kratzer lösbar angeordneten, das horizontale
Anschlußkettenglied durchgreifenden Kupplungsstück, welches in eine Aufnahmetasche des Kratzers formschlüssig
einfaßt und mittels eines Sicherungsorgans lösbar festgelegt ist
Solche Kratzer werden insbesondere für Doppelkettenkratzförderer
verwendet, wie sie vor allem in Bergbaubetrieben zum Einsatz kommen. Bekannte Kratzer dieser Art weisen an ihren beiden Enden
angeschweißte Kupplungsstiicke auf, welche die Oberbacke eines Klemmbackenpaares bilden und die
horizontalen Anschlußkettenglieder der Rundgliederkette übergreifen (DE-OS 19 21 747). Zur Herstellung
der Kratzerverbindung werden lösbare Verbindungsglieder verwendet, die eine Verschluß- oder Unterbacke
des Klemmbackenpaares bilden und mit aufragenden Nocken versehen sind, welche durch die horizontalen
Anschlußkettenglieder hindurchgreifen. Die lösbaren Verschlußbacken sind in eine nutartige Tasche der
Oberbacken formschlüssig einsetzbar. Zur Sicherung der Verbindung dienen vertikale Schrauben, welche
Schraubenlöcher der beiden Klemmbacken sowie das zwischen diesen eingespannte horizontale Anschlußkettenglied
durchfassen.
Andere bekannte Kratzer für Doppelkettenkratzförderer weisen an ihren Enden angeschweißte Kupplungsfortsätze
auf, welche die horizontalen Anschlußkettenglieder der Rundgliederketten untergreifen und mit
Hakenteilen versehen sind, welche die Innenschenkel der horizontalen Anschlußkettenglieder umfassen
(DE-OS 21 05 960). Die lösbaren Verbindungsglieder sind hier mit hakenförmig gekrümmten Nockenanformungen
versehen, welche die horizontalen Anschlußkettenglieder durchfassen und mit gekrümmten Flächen
die äußeren Schenkel dieser Anschlußkettenglieder formschlüssig umgreifen. Die Verbindung der lösbaren
Verbindungsglieder mit den Kratzerenden erfolgt mittels horizontaler Schrauben. Bei dieser Kratzerausführung
müssen die Kupplungsglieder beirr. Ein- und Ausbauen der Kratzer schräggestellt und dann gegen
den Kratzer niedergeschwenkt werden, um die haken- so
förmig gekrümmten Nockenformungen in die horizontalen Anschlußkettenglieder der Rundgliederketten
einführen zu können.
Es sind auch Kratzer für Doppelkettenkratzförderer bekannt, die mittels besonderer Kettenschlösser in die
Rundgliederkette eingehängt werden (DE-AS 12 10 402). Die Kettenschlösser werden mittels horizontaler
Schrauben an den Kratzerenden lösbar befestigt.
Sie bilden zugleich die horizontalen Anschlußkettenglieder der Rundgliederkette, die in diesem Fall aus
einzelnen Kettenabschnitten hergestellt werden muß.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Befestigung von Kratzern der eingangs genannten Art so auszubilden,
daß eine besonders stabile und zuverlässige Kratzerbefestigung bei zugleich einfacher Montage und
Demontage der Kratzer und vergleichsweise einfacher Ausbildung derselben erreicht wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das lösbare Kupplungsstück aus einem kettengliedartig
den Innenschenkel des horizontalen Anschlußkettengliedes umgreifenden Gelenkglied besteht, dessen
Breite kleiner ist als diejenige des Kupplungsfortsatzes und welches in der es formschlüssig aufnehmenden
Aufnahmetasche des Kratzers mittels des hier angeordneten Sicherungsorgans festlegbar ist Vorzugsweise ist
die Anordnung so getroffen, daß der Kupplungsfortsatz das horizontale Anschlußkettenglied auf etwa ganzer
Breite übergreift und daß die beidseitig geschlossene Aufnahmetasche am Kratzfuß offen ist.
Bei einer solchen Ausgestaltung der Kratzer erfolgt die Kratzerbefestigung nicht mittels die horizontalen
Anschlußkettenglieder zwischen sich einspannenden Klemmbackenpaaren, sondern vielmehr mittels einfacher
Gelenkglieder, die in die horizontalen Anschlußkettenglieder der Langstrangkette trennbar oder
untrennbar eingehängt und in den sie formschlüssig aufnehmenden Aufnahmetaschen des Kratzers abgestützt
und festgelegt werden. Dies erlaubt eine einfache und rasche Montage und Demontage der Kratzer und
führt zu einer stabilen Kratzerbefestigung, da im Betrieb die an den Kratzern wirkenden Kräfte über die
formschlüssig in den Aufnahmetaschen verriegelten Gclenkglieder unmittelbar auf die Langstrangkette
übertragen werden, ohne daß dabei die Sicherungsorgane von den Kräften belastet werden. Das Sicherungsorgan
besteht zweckmäßig aus einem Bolzen, Schraubenbolzen od. dgL, welcher die Aufnahmetasche und das
Gelenkglied in einem solchen Abstand von der inneren Begrenzungsfläche der Aufnahmetasche durchfaßt, daß
das Gelenkglied drehfest in der Aufnahmetasche verriegelt ist.
Der Kupplungsfortsatz übergreift zweckmäßigerweise das horizontale Anschlußkettenglied auf etwa ganzer
Breite, wobei er zweckmäßig mit den beiden Schenkeln des Anschlußkettengliedes angepaßten Muldungen
versehen sind, in welche sich die Schenkel hineinlegen. Die Aufnahmetaschen an den Kratzerenden werden der
Außenkontur der Gelenkglieder eng angepaßt. Vorzugsweise erstrecken sich die Aufnahmetasten von
dem Ende des Kratzers bis in den das horizontale Anschlußkettenglied überdeckenden Kupplungsfortsatz.
Das Gelenkglied ist innerhalb der Aufnahmetasche quer zur Langstrangkette in beiden Richtungen gegen
die Taschenwandung abgestützt.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt in der besonderen Führung des am Kratzer festgelegten
horizontalen Anschlußkettengliedes gegenüber den anschließenden vertikalen Kettengliedern. Die Erfindung
kennzeichnet sich demgemäß dadurch, daß die Breite des verjüngten Kupplungsfortsatzes und des
Gelenkgliedes das Längsspiel der anschließenden vertikalen Kettenglieder im festgelegten horizontalen
Kettenglied begrenzt.
Im einzelnen ist dies dadurch verwirklicht, daß die dem Kettengliedbogen der vertikalen Kettenglieder
anliegenden Flächen des verjüngten Kupplungsfortsat-
zes und des Gelenkgiiedes mit dem Kettengliedbogen der anschließenden vertikalen Kettenglieder derart
konzentrisch verlaufen, daß sie die Schwenkbegrenzung des Kettengliedbogens bilden und den Kettengliedbogen
des festgelegten horizontalen Anschlußkettengliedes zwischen den Schenkeln des anschließenden
vertikalen Kettengliedes verschiebungssicher führen. Auf diese Weise wird nicht nur die Kettenteilung exakt
eingehalten, sondern es wird auch ein Verklanken der vertikalen Kettenglieder gegenüber dem eingespannten
horizontalen Anschlußkettenglied verhindert. Dies ist beim Übergang über den Kettenstern besonders
wichtig.
Es empfiehlt sich, das Gelenkglied mit einem den Außenschenkel des horizontalen Anschlußkettengliedes
der Langstrangkette abstützenden etwa hakenförmig ausgebildeten Stützansatz zu versehen. Die lösbaren
Gelenkglieder können von unterschiedlicher Ausbildung sein. Vorzugsweise besteht das Gelenkglied aus
einer senkrecht zu dem horizontalen Anschlußkettenglied stehenden offenen oder geschlossenen Öse. Statt
dessen kann das Gelenkglied aber auch aus einer Gelenkplatte bestehe, die mit die Innenschenkel der
horizontalen Anschlußkettenglieder umgreifenden Löchern versehen ist. Die Erfindung bietet die Möglichkeit,
das Gelenkglied untrennbar in das entsprechende horizontale Anschlußkettenglied der Langstrangketten
einzuhängen. In diesem Fall ist das Gelenkglied also nur unter Zerstörung von den Langstrangketten lösbar.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Gelenkglied piaUenartig ausgebildet
und weist oberseitig einen verschließbaren Schlitz zur Aufnahme des Innenschenkels des horizontalen Anschlußkettengliedschenkels
auf. Die obere Begrenzung dieses Schlitzes wird vorteilhaft durch einen von der Oberseite des Gelenkgliedes schräg aufwärts verlaufenden
Riegelfortsatz gebildet, der nach dem Einhängen des horizontalen Anschlußkettengliedes unter bleibender
Verformung im Sinne einer Schließung des Schlitzes gegen das Gelenkglied abgebogen wird. Der Riegelfortsatz
ist ein im Querschnitt im wesentlichen runder Zapfen, der nach Einhängen des horizontalen Anschlußkettengliedes
mit Hilfe einer hierzu geeigneten Vorrichtung oder mit einem Hammer nach unten gegen
das Gelenkglied abgebogen wird, so daß sich das nunmehr plastisch verformte Gelenkglied exakt in die
Aufnahmetasche des Kratzers einlegt. Der abgebogene und den Schlitz nunmehr schließende Riegelfortsatz
unterliegt dann selbst keiner Belastung mehr und ist exakt in die Aufnahmetasche des Kratzers eingebettet.
Im Falle einer erforderlichen Trennung der Verbindung wird der Riegelfortsatz in seine ursprüngliche Lage
zurückgebogen und das Gelenkglied aus dem horizontalen Anschlußkettenglied ausgehängt.
Insbesondere bei Verwendung von lösbar mit der Langstrangkette verbundenen Gelenkgliedern empfiehlt
es sich, diese mit einem vertikalen Gewindezapfen zu versehen, der in ein vertikales Zapfenloch am Ende
des Kratzers einführbar ist. Diese Zapfenverbindung dient zur Festlegung der Gelenkglieder in den
Aufnahmetaschen oder bei zusätzlicher Verwendung der horizontalen Bolzen als zusätzliche Sicherung. Es
empfiehlt sich in diesem Fall, das Gelenkglied aus einer offenen, etwa hakenförmigen use herzustellen, die an
ihrem der Einhängestelle des horizontalen Anschlußkettcngliedcs; gegenüberliegenden Ende an der Öffnungsstelle den; aufragenden Gewindezapfen aufweist. Die
Aufnahmetasche erhält hierbei zweckmäßig im Taschengrund einen das Gelenkglied an seiner öffnungs
stelle abstützenden Vorsprung, welcher mit dei Zapfenbohrung versehen ist.
Erfindungsgemäß besteht auch die Möglichkeit, die Aufnahmetasche in ihrer Abmessung und lnnenkontut
so auszubilden, daß in sie wahlweise ein untrennbar ir das horizontale Anschlußkettenglied eingehängtes Gelenkglied
oder ein in das Anschlußkettenglied lösbar eingehängtes Gelenkglied formschlüssig einsetzbar ist.
ι ο Die Beschreibung der Erfindung erfolgt anhand der in
den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele. In
den Zeichnungen zeigt
F i g. 1 einen Kratzer in Stirnansicht;
F i g. 2 in einem perspektivischen Sprengbild das eine Ende des in Fig. 1 dargestellten Kratzers zusammen
mit dem der Kratzerbefestigung dienenden Gelenkglied und dem aus einem Schraubenbolzen bestehender
Sicherungsorgan;
F i g. 3 den Kratzer gemäß den F i g. 1 und 2 im Kupplungszustand mit der als Langstrangkette ausgebildeten
Rundgliederkette;
F i g. 4 eine Draufsicht auf das eine Kratzerende des in den F i g. 1 bis 3 gezeigten Kratzers;
Fig.5 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles V der Fig.4;
Fig.6 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Kratzerbefestigung wobei nur das eine Kratzerende in Stirnansicht dargestellt ist;
F i g. 7 den Kratzer gemäß F i g. 6 in einem perspektivischen Sprengbild;
Fig.8 in größerem Maßstab das bei dem Kratzer
gemäß den F i g. 6 und 7 verwendete Gelenkglied;
Fig.9 ein drittes Ausführungsbeispiel im Vertikalschnitt
durch das eine Ende eines Kratzers;
Fig. 10 ein plattenförmiges Gelenkglied, welches insbesondere bei den Kratzern gemäß den F i g. 6 und 9 verwendbar ist;
Fig. 10 ein plattenförmiges Gelenkglied, welches insbesondere bei den Kratzern gemäß den F i g. 6 und 9 verwendbar ist;
F i g. 11 ein viertes Ausführungsbeispiel eines Gelenkgliedes;
Fig. 12 eine Seitenansicht des Gegenstandes nach
Fig.11;
Fig. 13 einen Vertikalschnitt durch das Ende eines
Kratzers unter Verwendung des Gelenkgliedes nach Fig.11;
Fig. 14 eine Seitenansicht des Gegenstandes der F i g. 13, bei welcher das Förderseitenprofil fortgelassen
ist.
Der in den F i g. 1 bis 5 dargestellte Kratzer 10 weisi
an seinen beiden Enden einstückig angeformte Kupp lungsfortsätze 11 auf, welche zungen- oder stegartige
Verlängerungen des Kratzerkopfes bilden und di« horizontalen Anschlußkettenglieder 12 der als Lang
strangketten ausgebildeten Rundgliederketten 13 des Doppelkettenkratzförderers auf voller Breite überfas
sen. Die Breite dieser Kupplungsfortsätze 11 ist kleiner als die Länge des horizontalen Anschlußkettengliedes
12. An der Unterseite weisen die gegenüber der Gesamthöhe des Kratzers 10 verjüngten Kupplungs
fortsätze 11 etwa halbkreisförmige Muldungen 14 für die Aufnahme der beiden Schenkel 12' und 12" de:
horizontalen Anschlußkettengliedes 12 auf. Zwischer den beiden Muldungen 14 sind an den gegenüberliegen
den Stirnflächen der Kupplungsfortsätze 11 gemuldete Ausnehmungen 15 angeformt, in die sich die in da;
horizontale Anschlußkettenglied 12 eingehängten vertikalen Kettenglieder 16 der Rundgliederkettcn 13 mil
begrenztem Gelenkspiel hineinlegen.
Der Kratzer 10 ist an jedem Ende mit einer
vertikalen, schlitzartigen Aufnahmetasche 17 versehen, die sich von dem Fuß 18 des Kratzers 10 bis in dessen
Kopfbereich erstreckt und am Fuß 18 offen ist. Die Umrißform der Aufnahmetaschen 17 ist in Fig. 1
gestrichelt angedeutet. Es ist erkennbar, daß sich die Aufnahmetasche 17 etwa von der Ausnehmung 15
zwischen den Muldungen 14 des Kupplungsfortsatzes 11 nach innen bis in das Kratzerende erstreckt. Mit 19 ist
der Grund und mit 20 die innenliegende Stirnwand der Aufnahmetasche 17 bezeichnet. An den beiden Kratzerenden sind im Abstand von der Stirnwand 20
Bolzenlöcher 21 angeordnet, deren Mittelpunkt etwa in der Kratzermitte in einer gemeinsamen Horizontalebene zu den Mittelpunkten der Muldungen 14 liegt
Die Verbindung des Kratzers 10 mit den beiden Rundgliederketten 13 des Doppelkettenkratzförderers
erfolgt über Gelenkglieder 22, die nach Art eines Kettengliedes bzw. einer öse ausgebildet sind, welche in
das horizontale Anschlußkettenglied 12 eingehängt ist und den Innenschenkel 12" dieses Anschlußkettengliedes umgreift Die Dicke bzw. Breite des Gelenkgliedes
22 ist etwa gleich der Breite der Aufnahmetasche 17, wie vor allem F i g. 5 zeigt Der Grund 19 und die Stirnwand
20 der Aufnahmetasche 17 ist entsprechend der runden Umrißform des Gelenkgliedes 22 gemuldet, so daß sich
letzteres großflächig und formschlüssig gegen die UmfangsWendung der Aufnahmetasche 17 abstützt. Die
Innenfläche 23 des Gelenkgliedes 22 ist zweckmäßig abgeflacht Die Höhe der Aufnahmetasche 17 entspricht
der Höhe des Gelenkgliedes 22. Da die Innenkontur der Aufnahmetasche 17 der Außenkontur des Gelenkgliedes 22 eng angepaßi ist, wird das Gelenkglied 22 in der
Aufnahmetasche 17 formschlüssig eingeschlossen.
Das Gelenkglied 22 bildet eine geschlossene öse, welche in das Anschlußkettenglied 12 der beiden
Rundgliederketten 13 untrennbar eingehängt ist. An dem Gelenkglied 22 ist ein etwa hakenförmiger
Stützansatz 24 angeformt, welcher den Außenschenkel 12' des horizontalen Anschlußkettengliedes 12 unterfaßt
und abstützt Zweckmäßig weist der Stützensatz 24 ein Muldung auf, in welche sich des im Querschnitt
kreisrunde Außenschenkel 12' hineinlegt.
Zur Herstellung der Verbindung wird der Kratzer 10 von oben über die beiden Gelenkglieder 22 geschoben,
wobei sich die Gelenkglieder 22 in die Aufnahmetasehen 17 und die Schenkel 12' und 12" der
Anschlußkettenglieder 12 in die Muldungen 14 der Kupplungsfortsätze 11 legen. Anschließend werden
Schraubenbolzen 25 durch die Bolzenlöcher 21 gesteckt und durch Aufschrauben von Muttern 26 gesichert. Die so
Schraubenbolzen 25 durchfassen die ösenartigen Gelenkglieder 22 in einem Abstand X (F i g. 3) von den
innenliegenden Begrenzungsflächen 27 der öffnungen der Gelenkglieder 22. Aufgrund dieser versetzten
Anordnung der Schraubenbolzen 25 werden die formschlüssig in den Aufnahmetaschen 17 liegenden
Gelenkglieder 22 verriegelt und gegen Drehung um die Schraubenbolzenachsen gesichert Die Fig.3 bis 5
zeigen die Anordnung des Kratzers 10 und der Gelenkglieder 22 im Verbindungszustand. Der Kratzer
10 ist über die in den Aufnahmetaschen 17 verriegelten
Gelenkglieder 22 fest mit den Anschlußkettengliedern 12 der Rundgliederketten 13 verbunden. Die hakenförmigen Stützansätze 24 unterfassen die Außenschenkel
12' der Anschlußkettenglieder 12, wobei die Außenschenkel 12' zwischen den Stützansätzen 24 und der
Muldungen 14 der Kupplungsfortsätze 11 gehalten sind.
Die Außenkonturen der Gelenkglieder 22 und der
Stützansätze 24 sind den Innenkonturen der Führungskanäle 28 der Rinnenseitenprofile 29 des Doppelkettenkratzförderers angepaßt.
In den F i g. 6 bis 8 ist eine geänderte Ausführungsform dargestellt, bei der als Gelenkglieder 30 offene
ösen verwendet werden, die in die horizontalen Anschlußkettenglieder 12 der Rundgliederketten 13
eingehängt werden und mit Stützansätzen 24 die Außenschenkel 12' untergreifen. Die von den Anschlußkettengliedern 12 lösbaren Gelenkglieder 30 weisen an
ihrer Öffnungsstelle 31 aufragende Gewindezapfen 32 auf, welche in entsprechende vertikale Bolzenlöcher 33
einfassen. Auf die Gewindeenden der Gewindezapfen 32 werden Muttern 34 aufgeschraubt, die versenkt in
Erweiterungen der Bolzenlöcher 33 am Kopf des Kratzers 10 liegen. Die Aufnahmetaschen 17 weisen im
Innenbereich, d.h. an denjenigen Stellen, an welchen sich die Öffnungsstellen 31 und die Gewindezapfen 32
der Gelenkglieder 30 befinden, entsprechende Vorsprünge 35 auf, so daß auch bei dieser Ausführung der
Gelenkglieder 30 die Innenkontur der Aufnahmetaschen 17 der Außenkontur der Gelenkglieder 30 eng
angepaßt ist Wie vor allem F i g. 8 zeigt, sind die etwa hakenförmigen Gelenkglieder 30 an den Innenflächen
36 ebenflächig ausgebildet. Die Außenfläche 37 im oberen Bereich ist entsprechend dem Grund 19 der
Aufnahmetasche 17 konvex geformt, während die etwa in Höhe des Kratzerfußes liegende Außenfläche 38
ebenflächig ist.
Die in den F i g. 6 bis 8 dargestellte Ausführung des Kratzers 10 und seiner Befestigung entspricht im
übrigen derjenigen nach den F i g. 1 bis 5.
In Fig. 10 ist eine geänderte Ausführungsform eines
Gelenkgliedes dargestellt Das Gelenkglied 40 besteht hier aus einer Platte, die ein Bolzenloch 41 für den
Durchgriff des Innenschenkels 12" des horizontalen Anschlußkettengliedes 12 und hierzu seitlich nach innen
versetzt ein zweites Bolzenloch 42 für den Durchgriff des Schraubenbolzens 25 aufweist. Außerdem ist an der
Stirnseite des Gelenkgliedes 40 ein hakenförmiger Stützansatz 43 angeformt, welcher den Außenschenkel
12' des Anschlußkettengliedes 12 unterfaßt. An der gegenüberliegenden Seite weist die Platte im oberen
Bereich eine Ausnehmung 44 auf, die in ihrer Kontur der Kontur des in der F i g. 6 dargestellten Vorsprunges 35
entspricht. Es ist daher möglich, das in Fig. 10 dargestellte Gelenkglied 40 bei dem Kratzer 10 gemäß
den F i g. 6 und 7 anstelle des hier vorgesehenen, lösbar in das Anschlußkettenglied 12 eingehängten Gelenkgliedes 30 zu verwenden.
In F i g. 9 ist ein drittes Ausführungsbeispiel dargestellt. Die Aufnahmetasche 17' des Kratzers 10 ist hier
so geformt und bemessen, daß in diese Aufnahmetasche 17' wahlweise ein Gelenkglied 30 gemäß F i g. 8 oder ein
Gelenkglied 40 gemäß F i g. 10 formschlüssig eingesetzt werden kann. Mit 30' ist ein Gelenkglied 30 gemäß
F i g. 8 in Punktierung angedeutet, welches mit seinem Gewindezapfen 32' das Bolzenloch 33 am Kratzerende
durchfaßt. Zugleich zeigt F i g. 9 strichpunkiert ein der AuisfUhrungsform nach F i g. 10 entsprechendes Gelenkglied 40', welches in diesem Fall untrennbar in das
horizontale Anschlußkettenglied 12 eingehängt ist Die Aufnahmetasten 17' an den beiden Enden des Kratzers
10 sind hier also entsprechend dem Ausfuhrungsbeispiel nach den F i g. 6 bis 8 in ihrer Innenkontur so geformt,
daß sie wahlweise ein Gelenkglied gemäß F i g. 8 oder ein Gelenkglied gemäß F i g. 10 mit engem Formschluß
aufnehmen können.
Es besteht die Möglichkeit, in die als Langstrangketten ausgebildeten Rundgliederketten 13 im Abstand der
Kratzer 10 die Gelenkglieder in die entsprechenden horizontalen Anschlußkettenglieder 12 unlösbar einzubinden,
so daß beim Einziehen der Rundgliederketten die Gelenkglieder bereits an den vorgesehenen
Kratzereinbaustellen vorhanden sind. Die Kratzer 10 lassen sich dann rasch und einfach in der beschriebenen
Weise an die Gelenkglieder anschließen.
In den F i g. 11 bis 14 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem das Gelenkglied 50 nach Art einer oben offenen öse ausgebildet ist. Das Gelenkglied
50 ist im Bereich seiner oberen Begrenzung mit einem Schlitz 54 versehen, der von der Oberseite 55 schräg
aufwärts verläuft. Die obere Begrenzung dieses Schlitzes 55 wird durch einen Riegelfortsatz 56 gebildet.
In F i g. 11 ist in strichpunktierten Linien die Stellung
des Riegelfortsatzes 56 vor dem Einhängen des horizontalen Kettengliedes dargestellt. Nach dem
Einhängen wird der Riegelfortsatz 56 unter bleibender Verformung in die in voll ausgezogenen Linien
dargestellte Lage gebracht und hierdurch der Schlitz 54 geschlossen. Aus Fig. 13 ist die Situation nach der
Montage ersichtlich. Der Riegelfortsatz 56 ist nunmehr durch die am Kratzer oder an der Rundgliederkette
angreifenden Kräfte nicht mehr belastet. Besondere Schrägflächen 57 erleichtern den Übergang über den
Kettenstern.
Aus F i g. 14 ist ersichtlich, daß die am Kettengliedbogen 51 der vertikalen Kettenglieder 16 anliegenden
Flächen sowohl des verjüngten Kupplungsfortsatzes 11 als auch mit dem Kettengliedbogen 51 der anschließenden
vertikalen Kettenglieder 16 konzentrisch verlaufen. Auf diese Weise bilden Kupplungsfortsatz 11 und
Gelenkglied 50 die Schwenkbegrenzung für den Kettengliedbogen 51 des vertikalen Kettengliedes 10
und führen gleichzeitig den Kettengliedbogen 51 des festgelegten horizontalen Anschlußkettengliedes 12
verschiebungssicher zwischen den Schenkeln des anschließenden vertikalen Kettengliedes 16. Ein Verklanken
zwischen dem festgelegten horizontalen Anschlußkettenglied 12 und den anschließenden vertikalen
Kettengliedern 16 wird zuverlässig vermieden, wie dies durch den bei 52 ersichtlichen Verlauf der korrespondierenden
Flächen ersichtlich ist.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
Claims (19)
1. Befestigung von Kratzern an einer als Rundgliederkette ausgebildeten Langstrangkette
eines Kettenkratzförderers, mit einem am Kratzer fest angeordneten, gegenüber der Kratzerhöhe
verjüngten Kupplungsfortsatz, gegen welchen sich das horizontale Anschlußkettenglied mit seinem
Innen- und Außenschenkel abstützt, und mit einem am Kratzer lösbar angeordneten, das horizontale to
Anschlußkettenglied durchgreifenden Kupplungsstück, welches in eine Aufnahmetasche des Kratzers
formschlüssig einfaßt und mittels eines Sicherungsorgans lösbar festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das lösbare Kupplungsstück aus is einem kettengliedartig den Innenschenke! (12") des
horizontalen Anschlußkettengliedes (12) umgreifenden Gelenkglied (22,30, 40,40', 50) besteht, dessen
Breite kleiner ist als diejenige des Kupplungsfortsatzes (11) und welches in der es formschlüssig
aufnehmenden Aufnahmetasche (17, 17') des Kratzers (10) mittels des hier angeordneten Sicherungsorgans (25,32) festlegbar ist.
2. Befestigung von Kratzern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsfortsatz
(11) das horizontale Anschlußkettenglied (12) auf etwa ganzer Breite übergreift und daß die an beiden
Seiten geschlossene Aufnahmetasche (17, 17') am Kratzerfuß (18) offen ist.
3. Befestigung von Kratzern nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsorgan
(29, 32) aus einem Bolzen, Schraubenbolzen od. dgl. besteht, welcher die Aufnahmetasche (17, 17') und
das Gelenkglied (22,30,40,40', 50) in einem solchen
Abstand von der inneren Begrenzungsfläche der Aufnahmetasche durchfaßt, daß das Gelenkglied
drehfest in der Aufnahmetasche verriegelt ist.
4. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
der Außenkonfur des Gelenkgliedes (22, 30,40,40',
50) angepaßte, das Gelenkglied auf beiden gegenüberliegenden Seiten auf etwa ganzer Höhe
abstützende Aufnahmetasche (17,17') sich von dem Ende des Kratzers (10) bis in den das horizontale
Anschlußkettenglied (12) überdeckenden Kupplungsfortsatz (11) erstreckt und das Gelenkglied
innerhalb der Aufnahmetasche quer zur Langstrangkette (13) in beiden Richtungen gegen die Taschenwandung
abgestützt ist.
5. Befestigung von Kratzern nach einem der so Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Breite des verjüngten Kupplungsfortsatzes (11) und des Gelenkgliedes (50) das Längsspiel der anschließenden
vertikalen Kettenglieder (16) im festgelegten horizontalen Anschlußkettenglied (12) begrenzt.
6. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
am Kettengliedbogen (51) der vertikalen Kettenglieder (16) anliegenden Flächen (52) des verjüngten
Kupplungsfortsatzes (11) und des Gelenkgliedes (50) mit dem Kettengliedbogen (51) der anschließenden
vertikalen Kettenglieder (16) derart konzentrisch verlaufen, daß sie die Schwenkbegrenzung des
Kettengliedbogens bilden und den Kettengliedbogen des festgelegten horizontalen Anschlußkettengliedes
(12) zwischen den Schenkeln (53) des anschließenden vertikalen Kettengliedes verschiebungssicher
führen.
7. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenkglied (22, 30, 40, 40', 50) mit einem den Außenschenkel (12') des horizontalen Anschlußkettengliedes
(12) der Langstrangkette (13) abstützenden etwa hakenförmig ausgebildeten Stützansatz
(24,43) versehen ist
8. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kupplungsfortsatz (U) die beiden Schenkel (12', 12") des horizontalen Anschlußkettengliedes (12)
aufnehmende Muldungen (14) aufweist
9. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kupplungsfortsatz (11) einstückig am Kratzer (10) angeformt ist
10. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenkglied (22, 30) aus einer senkrecht zu dem horizontalen Anschlußkettenglied (12) stehenden
offenen oder geschlossenen öse besteht.
11. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenkglied (22, 40, 40') untrennbar in das horizontale Anschlußkettenglied (12) eingehängt ist.
12. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenkglied (40) aus einer Gelenkplatte besteht.
13. Befestigung von Kratzern nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkplatte (40)
ein Loch (41) für die Aufnahme des Innenschenkels (12") des horizontalen Anschlußkettengliedes (12)
sowie seitlich daneben ein zweites Loch (42) für den Durchgriff des Bolzens (25) aufweist.
14. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenkglied (50) plattenartig ausgebildet ist und oberseitig einen verschließbaren Schlitz (54) zur
Aufnahme des Innenschenkels (12") des horizontalen Anschlußkettengliedes (12) aufweist.
15. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
obere Begrenzung des Schlitzes (54) im plattenartigen Gelenkglied (50) durch einen von der Oberseite
(55) des Gelenkgliedes schräg aufwärts verlaufenden Riegelfortsatz (56) gebildet wird, der nach dem
Einhängen des horizontalen Anschlußkettengliedes (12) unter bleibender Verformung im Sinne einer
Schließung des Schlitzes gegen das Gelenkglied abgebogen wird.
16. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenkglied (30) einen vertikalen Gewindezapfen (32) aufweist, der ein vertikales Zapfenloch (33) am
Ende des Kratzers (10) durchfaßt.
17. Befestigung von Kratzern nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkglied (30) aus einer offenen, etwa hakenförmigen Öse besteht,
die an ihrem der Einhängestelle des horizontalen Anschlußkettengliedes (12) gegenüberliegenden
Ende an der Öffnungsstelle (31) dem aufragenden Gewindezapfen (32) aufweist.
18. Befestigung von Kratzern nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmetasche
(17, 17') am Taschengrund einen das Gelenkglied (30) an seiner Öffnungsstelle (31) abstützenden
Vorsprung (35) aufweist, welcher mit der Zapfenbohrung (33) versehen ist.
19. Befestigung von Kratzern nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmetasche (17„ 17') eine solche Abmessung und Innenkontur aufweist, daß in sie wahlweise ein
untrennbar in das horizontale Anschlußkettenglied eingehängtes Gelenkglied (22, 40) oder ein in das
Anschlußkettenglied lösbar eingehängtes Gelenkglied (30,50) formschlüssig einsetzbar ist.
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