DE2653056C3 - Schutzvorrichtung für die Luftdurchtrittsbereiche von Räumen oder Gebäuden - Google Patents
Schutzvorrichtung für die Luftdurchtrittsbereiche von Räumen oder GebäudenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für die Luftdurchtrittsbereiche von Räumen oder Gebäuden
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Bauwerke sind beispielsweise in Form von der Eigenstromversorgung dienenden Transformatoren-Stationen
oder Diesel-Räumen Kernkraftwerken sowie in Form von Tresorräumen Banken zugeordnet.
Aufgrund ihrer Funktion unterliegen sie einem hohen Sicherheitsbedürfnis, und müssen daher zumindest so
lange gegen ein gewaltsames Eindringen von außen gesichert sein, bis die alarmierten Wachorgane eintreffen.
Es sind folglich Maßnahmen zu treffen, die den Zugang zu diesen Bauwerken über einen gewissen
Zeitraum verhindern, bis geeignete Gegenmaßnahmen möglich werden.
Besonders gefährdete Punkte an diesen Bauwerken sind die Luftdurchtrittsbereiche für die Zu- und Abluft.
Diese Luftdurchtrittsbereiche sind deshalb Problemstellen, weil hier zwei Bedingungen erfüllt werden müssen,
die sich von ihrer Natur her einander widersprechen. Auf der einen Seite sind zwar ausreichende Querschnitte
für den Luftdurchtritt bereitzustellen, auf der anderen Seite müssen aber Vorkehrungen getroffen werden, die
ein Überwinden oder Durchdringen der Luftdurchtrittsbereiche unter Anwendung der derzeit bekannten
Sabotagemöglichkeiten verhindern. Es muß also ein ausreichender Luftdurchtritt in dem erforderlichen
Umfang gewährleistet sein, wobei aber darauf zu achten ist, daß diese Luftdurchtrittsbereiche einem potentiellen
Saboteur einen möglichst lang anhaltenden Eindringwiderstand entgegensetzen.
Im Rahmen des DE-GM 69 47 418 ist für die Luftdurciilrittsbereiche von Transformatoren-Stationen
bereits vorgeschlagen worden, ein aus Platten gebildetes, in einer Luftdurchtrittsöffnung festlegbares Rahmengeviert
mit parallel übereinander an den Rahmenseiten befestigten horizontal verlaufenden, sich in der
Ansicht dachartig überlappenden, vom Mauerinneren gegensinnig nach außen zu abfallenden piattenartigen
Quergliedern vorzusehen. Hierbei bestehen die Querglieder aus recht- oder spitzwinkligen Profilstäben, die
dachförmig übereinander angeordnet sind und an ihrem dem Gehäuseraum zugekehrten Schenkel wenigstens je
einen sich über dessen volle Länge erstreckenden, in den Profilwinkel ragenden leistenförmigen Ansatz tragen,
der mit dem Schenkel einen gegen den Profilwinkel offenen rechten oder spitzen Winkel bildet.
Eine derartige Anordnung mag zwar bei frei stehenden Transformatoren-Stationen noch wirksam
sein, weil dort in der Regel nur mit spielenden Kindern oder mit Tieren zu rechnen ist. Einem potentiellen
Saboteur kann jedoch diese Anordnung keinen ernsthaften Widerstand entgegensetzen. Die Querschnitte
zwischen den dachförmigen Quergliedern sind einfach noch zu groß, als daß nicht Sprengschnüre oder
flexible Stangen hindurchgefädelt bzw. hindurchgeschoben werden können und dadurch ein Aufbrechen bzw.
Aufkeilen der Querglieder möglich ist. Außerdem
können die Ieistenförmigen Ansätze nur sehr begrenzte
Höhen aufweisen, weil ansonsten der zur Verfügung stehende Querschnitt des gesamten Luftdurchtritisbereiches
nicht mehr ausreichend wäre. Für der Eigenstromversorgung dienende Transformatoren-Stationen
oder Diesel-Räume von Kernkraftwerken sowie für Tresorräume von Banken ist demzufolge die vorstehend
beschriebene Anordnung eines Luftdurchtrittsbereichs nicht geeignet
Darüber hinaus ist es noch durch die US-PS 25 55 526
bekannt, schräggestellte leistenartige Lamellen übereinander anzuordnen und in Kombination mit einem
Drahtgitter oder ähnlichem in Luftdurchtriitsbereiche von Gebäudewänden einzugliedern. Auch diese Anordnung
kann lediglich einen Schutz gegen Regen sowie gegen Kleintiere bilden, jedoch einem Saboteur mit den
ihm zur Verfügung stehenden Mitteln keinen ernsthaften Widerstand entgegensetzen. Die Lamellen können
gegenseitig aufgehebelt oder aufgekeilt werden, so daC das dahinter liegende Drahtgitter ohne weiteres
zugänglich ist und zerstört werden kann. Selbst ohne Beschädigung der Lamellen und Zerstörung des
Drahtgitters ist es ohne weiteres möglich, beispielsweise Sprengschnüre oder -stangen in die Räume zwischen
den Lamellen einzuführen und durch das Drahtgitter in den dahinter liegenden Raum zu bringen. Mithin ist auch
diese Anordnung nicht geeignet, um in Luftdurchlrittsbereichen vorgesehen zu werden, wo erhöhte Sicherheitsbedürfnisse
bestehen.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung für die Luftdurchtrittsbe reiche
von Räumen oder Gebäuden mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis zu schaffen, welche bei Gewährleistung
einwandfreier Be- und Entlüftungsbedingungen innerhalb dieser Bauwerke einen hohen Widerstands-Zeitwert
besitzt.
Die Lösung dieser Aufgabe ist gemäß der Erfindung in den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
verkörpert.
Das in dem jeweiligen Luftdurchtrittsbereich an einer umfangsseitigen Zarge, z. B. durch Schweißung festlegbare
Rahmengevieri ist in Strömungsrichtung der Luft in drei aufeinanderfolgende Bereiche aufgegliedert, die
jeweils unterschiedlich gestaltet sind, aber im gemeinsamen Zusammenwirken den erforderlichen Luftdurchtritt
sicherstellen und dennoch Eindringversuchen unterschiedlichster Art einen erheblichen Widerstand
entgegensetzen. Dabei sind die außenseitig der Querwände zwischen den Rahmenseiten verschweißten
Stahllamellen und die zwischen den Querwänden ebenfalls an den Rahmenseiten insbesondere durch
Schweißung befestigten horizontalen Querstreben so einander zugeordnet, daß trotz der kurvenförmigen
Luftführung durch die Schutzvorrichtung eine weitgehend laminare Strömung aufrechterhalten werden kann.
Die lochplatten- oder netzartig gestalteten Querwände haben dabei im wesentlichen die Aufgabe, das
Eindringen von Wurfkörpern in den zu schützenden Raum bzw. in das zu schützende Gebäude zu
verhindern. Zugleich bewirken sie aber auch, daß beispielweise keine Vögel eindringen und im Innern des
Bauwerks Nistplätze einrich en können. Darüber hinaus
wird durch die Querwände verhindert, daß Sprengschnüre oder flexible Stangen durch die Schutzvorrichtung
hindurchgefädelt bzw. geschoben werden können. Ein Aufkeilen ist lediglich bezüglich der außenseitigen
Stahllamellen in einem begrenzten Umfang möglich. Die dahinter liegende Querwand sowie die der
Querwand benachbarten Querstreben verhindern jedoch einen weiteren Zugang. Die Relativanordnung der
außenseitig an die Querwände angesetzten schräggestellten Stahllamellen zu den Querwänden schließt in
Verbindung mit den zwischen den beiden Querwänden nebeneinander angeordneten Reihen von horizontalen
Querstreben das geradlinige Hindurchstecken von Stangen oder ähnlichen Teilen aus.
Insgesamt wird mithin durch die strömungsgünstige Anordnung der einzelnen Elemente eine gute Be- und
Entlüftung erreicht, und zwar dadurch, daß die Anordnungen gegeneinander versetzt sind, so daß der
Luftstrom nur geringfügig beeinträchtigt wird, der Widerstandszeitwert jedoch deutlich höher liegt.
Eine Erhöhung des Widerstandszeitwertes wird eni.sprechend einer vorteilhaften Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Grundgedankens dadurch erzielt, daß jeder Stahllamelle jeweils wenigstens eine Querstrebe
zugeordnet ist
Zur Verbesserung der Luftführung sieht die Erfindung ferner vor, daß die Stahllamellen etwa in der
horizontalen Querebene der Querstreben an die Querwände angesetzt sind und sich von diesen aus
schräg abwärts erstrecken. Dabei sind die Stahllamellen zweckmäßigerweise auch an den Querwänden angeschweißt.
Die Querwände können aus ausreichend stabil bemessenen Lochplatten oder aus Drahtnetzen bzw. aus
Drahtgeflechten beste.ien, wobei das Flächenverhäitnis
der Luftführungsöffnungen zu den Verbindungsstegen der Querwände etwa 2 :1 bis 3 : 2 beträgt. Als Material
für das Rahmengeviert, die Stahllamellen, die Querwände und die Querstreben kann Baustahl zur Anwendung
gelangen. In Abhängigkeit von dem schützenden Objekt können aber auch Stähle Anwendung finden, die im
Vergleich zu Baustahl höherwertig und gegebenenfalls rostbeständig ausgebildet sind.
Zweckmäßig >st es gemäß der Erfindung, daß die Stahllamellen im Querschnitt leicht V-förmig gekrümmt
sind. In diesem Falle erhalten die etwa unter 45° geneigten Stahllamellen im unteren Längskantenbereich
eine leichte Abwinklung in die Horizontale, wodurch der Lufteintritt in die Schutzvorrichtung
begünstigt wird.
Zur Erhöhung des Widerstandszeitwertes der Lamellen sieht die Erfindung ferner vor, daß die Slahllameilen
aus einem U-förmig gebogenen Stahlblech bestehen, das einen Werkstoff anderer Konsistenz umschließt. Es
wird also eine Schichtenbildung mit Materialien unterschiedlicher Konsistenz erzeugt. Jeweils im Grenzbereich
zwischen zwei Schichten wird somit ein erheblich höherer Widerstand gebildet, für dessen
Überwindung etwa dreimal so viel Zeit benötigt wird, als wenn nur ein einziges Material zerstört werden muß.
Hierbei kann der von dem U-förmig gebogenen Stahlblech umschlossene Werkstoff beispielsweise aus
einer Asbestplatte gebildet sein.
Die Ausgestaltung der zwischen den Querwänden angeordneten Querstreben kann in verschiedener Art
und Weise erfolgen. Eine zweckmäßige Ausführungsform kennzeichnet sich dabei dadurch, daß die
Querstreben aus Vollmaterial gebildet sind. Auch in diesem Falle kann ein im Vergleich zu Baustahl
höherwertiger Stahl verwendet werden. Eine demgegenüber bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
besteht aber darin, daß die Querstreben aus Stahlrohren gebildet sind. Hier ist es von besonderem Vorteil, daß
die Stahlrohre einen strömungsgünstigen, z. B. elliptisch oder tropfenförmig geformten, Querschnitt aufweisen.
s;iMi;v.ja^^
Bei der Verwendung von Stahlrohren als Querstreben zwischen den Querwänden sieht die Erfindung entsprechend
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform vor, daß zumindest eine Reihe Stahlrohre mit
Innenrohren aus einem elektrisch gut leitenden Material 5 versehen sind, welche gegenüber den Außenrohren
elektrisch isoliert sind. Derartige Innenrohre können aus Kupfer oder Aluminium bestehen. Ihr Abstand zu
den Außenrohren ist möglichst gering. Durch dieses Merkmal wird dem mechanischen Widerstandsteil ein to
elektronisches Überwachungssystem zugeordnet, das den Beginn des Widerstandszeitwertes genau definiert.
Schon bei geringfügigen Beschädigungen der Stahlrohre bekommen die Innenrohre mit den Außenrohren
Kontakt, so daß eine elektrische Brücke entsteht, die die Auslösung des Alarms zur Folge hat. Die elektrischen
Leitungen des Alarmsystems sind dabei einerseits mit dem Rahmengeviert und andererseits mit den Innenrohren
verbunden.
Sind die Querstreben aus Stahlrohren gebildet, so besteht gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung
die Möglichkeit, daß eine Reihe Stahlrohre mit einem Werkstoff anderer Konsistenz gefüllt ist. Auch hierbei
hat die Schichtenbildung den Zweck, das Durchdringen der Stahlrohre zu erschweren. Von Vorteil ist es in
diesem Zusammenhang, daß eine Reihe Stahlrohre mit einem Gummi-Keramik-Werkstoff gefüllt ist.
Eine baulich besonders günstige Anordnung der Querstreben und der Stahllamellen besteht gemäß der
Erfindung darin, daß sowohl die vertikale Distanz M) zwischen zwei Querstreben als auch der Abstand von
zwei übereinanderliegenden Lamellen etwa der Dicke derQuerstreben entspricht
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher J5
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Teilansicht auf die Außenseite einer Schutzvorrichtung;
F i g. 2 einen vertikalen Querschnitt durch die Schutzvorrichtung der Fig. 1 gemäß der Linie 11-11 im
Einbauzustand und
F i g. 3 in vergrößerter Darstellung einen vertikalen Längsschnitt durch eine Rahmenseitenwand und ein in
diese eingeschweißtes Stahlrohr mit Innenrohr der Schutzvorrichtung.
Mit 1 ist in der Fig. 2 die aus Stahlbeton bestehende
Wand, beispielsweise eines Tresorraumes 2. bezeichnet. In der Wand 1 ist eine Luftdurchtrittsöffnung 3
vorgesehen. Wie auch F i g. 1 erkennen läßt, sind die Umfangsseiten der Luftdurchtrittsöffnung durch U-förmig
gebogene Stahlblechzargen 4, 4' bekleidet, deren Schenkel 5 sich in der Ebene der Außen- und
innenflächen der Waiid 1 cfSireckcfi. Für die horizontalen
und vertikalen Bereiche der Durchtrittsöffnung 3 sind jeweils besondere Zargenabschnitte 4, 4' vorgesehen,
die in den Bereichen 6 miteinander verschweißt sein können. Sämtliche Zargenabschnitte sind in der
Stahlbetonwand durch entsprechend gestaltete Anker 7 festgelegt.
In die durch die Stahlzargenabschnitte 4, 4' f>o
iimfangsseitig bekleidete Durchtrittsöffnung 3 ist ein aus Platten 8,9 gebildetes Rahmengeviert 10 eingepaßt und
festgeschweißt Die etwa gleich der Dicke der Stahlbetonwand 1 breit bemessenen Platten 8, 9
bestehen aus Baustahl. Wie insbesondere aus der F i g. 2 f>5
erkennbar ist, sind in dieses Rahmengeviert zwei in annähernd parallelem Abstand voneinander angeordnete
Querwände 11, 12 eingezogen, die mit ihren umfangsseitigen Längskantenbereichen an den Platten
8,9 bzw. an einer im Bodenbereich des Rahmengevierts vorgesehenen und zum Tresorraum 2 vorstehenden
Auffangwanne 13 angeschweißt sind. Der Abstand der Querwände 11, 12 von den Stirnseiten 14 bzw. 15 des
Rahmengevierts entspricht etwa dem beiderseitigen Abstand. Die Querwände bestehen beim Ausführungsbeispiel aus einem stabilen Drahtgitter, bei dem sich das
Verhältnis der Öffnungsbereiche zu den Drahtstegen annähernd wie 2:1 bis 3 :2 verhält. Sie sind so in der
Höhe zueinander versetzt angeordnet, daß die Öffnun gen des einen Drahtgitters 11 in der horizontalen
Querebene mit den Drahtstegen des anderen Drahtgitters 12 etwa übereinstimmen.
Zwischen den beiden Querwänden 11, 12 sind zwei Reihen von übereinanderliegenden, sich horizontal
erstreckenden, relativ dickwandigen Stahlrohren 16, 17 aus Baustahl vorgesehen. Wie dabei die Fig. 2 zeigt,
sind die Stahlrohre 16 der einen Reihe zu den Stahlrohren 17 der anderen Reihe etwa um die Hälfte
ihres Außendurchmessers zueinander in der Höhe versetzt angeordnet. Die Stahlrohre sind in entsprechende
Ausnehmungen 18 der vertikalen Rahmenplatten 9 eingesetzt und hier verschweißt. Die Fig. 3 läßt
diese Befestigungsart für die Stahlrohre 16 erkennen. Außerdem zeigt die Fig. 3. daß in den Stahlrohren 16
weitere Innenrohre 19 aus Kupfer eingegliedert sind. Der Abstand der dünnwandigen Innenrohre zu den
Stahlrohren ist gering bemessen. Die Enden der Innenrohre 19 sind in Isolierkörper 20 eingesetzt,
welche stirnseitig in den Stahlrohren 16 befestigt sind. Von jedem der Innenrohre führt ein elektrisches Kabei
21 zu einem nicht näher dargestellten Alarmgerät, während das Massekabel 22 am Rahmen 10 befestigt ist.
Außenseitig der beiden Querwände 11, 12 sind gegensinnig geneigte Stahllamellen 23, 24 vorgesehen,
die sowohl an den vertikalen Rahmenplatten 9 als auch an den Querwänden 11, 12 angeschweißt sind. Die
Stahllamellen erstrecken sich etwa unter 45° abwärts und weisen einen leicht V-förmig gekrümmten
Querschnitt auf. Die inneren Längskanten 25 der Stahllamellen sind etwa in der mittleren Querschnittsebene der Stahlrohre 16, 17 an die Querwände
angeschweißt. Die äußeren Längskanten 26 verlaufen etwa in der Ebene der Stirnseiten 14, 15. Auf diese
Weise werden einzelne übereinanderliegende Luftdurchführungskanäle 27 geschaffen, in denen weitgehend
laminare Luftströmungen herrschen, wobei eventuell auftretende Turbulenzen durch die aus Drahtgittern
bestehenden Querwände 11,12 beseitigt werden.
Die F i g. 1 und 2 lassen darüber hinaus noch erkennen, daß zwischen der oberen horizontalen Platte
8 des Rahmengevierts 10 und der Längskante 26 der oberen äußeren Stahllamelle 23' ein Stegblech 28
eingeschweißt ist das einerseits falsche Luftströmungen verhindert und andererseits ein Eindringen in diesen
Bereich der Schutzvorrichtung verhindert Zusätzlich ist noch ein weiteres Stahlrohr 29 hinter dem Stegblech 28
eingeschweißt Auch ist im Bereich zwischen dem Bodenblech 30 der Auffangwanne 13 und der unteren
inneren Stahllamelle 24' ein Stahlrohr 31 quer eingeschweißt
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Schutzvorrichtung für die Luftdurchtrittsbereiche
von Räumen oder Gebäuden, welche ein aus Platten gebildetes, in einer Luftdurchtrittsöffnung
festlegbares Rahmengeviert, mit parallel übereinander an den Rahmenseiten befestigten, horizontal
verlaufenden, sich in der Ansicht dachartig überlappenden, vom Mauerinneren gegensinnig nach außen
zu abfallenden plattenartigen Quergliedern aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Reihen
von Quergliedern jeweils von einzelnen, voneinander unabhängigen, mit dem Rahmengeviert (10)
verschweißten Stahllamellen (23, 24) gebildet sind, daß jeder Reihe von Stahllamellen (23, 24) innen
wenigstens eine parallel im Rahmengeviert (10) eingezogene lochplatten- oder netzartig gestaltete
Querwand (11, 12) sowie wenigstens eine Reihe von strömungsgünstig übereinander angeordneten horizontalen
Querstreben (16,17) zugeordnet ist und daß die beiden aus Stahllamellen (23 bzw. 24), Querwänden
(11 bzw. 12) und Querstreben (!6 bzw. 17) bestehenden Anordnungen in der Höhe gegeneinander
versetzt sind.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stahllamelle (23, 24)
jeweils wenigstens eine Querstrebe (16,17) zugeordnet
ist
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stahllamellen (23,
24) etwa in der horizontalen Querebene der Querstreben (16, 17) an die Querwände (11, 12)
angesetzt sind und sich von diesen aus schräg abwärts erstrecken.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stahllamellen (23, 24) im Querschnitt leicht V-förmig gekrümmt sind.
5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stahllamellen (23, 24) aus einem U-förmig gebogenen Stahlblech bestehen, das einen Werkstoff
anderer Konsistenz umschließt.
6. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstreben
(16,17) aus Vollmaterial gebildet sind.
7. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstreben
aus Stahlrohren (16,17) gebildet sind.
8. Scnutzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stahlrohre (16, 17) einen
strömungsgünstigen, z. B. elliptisch oder tropfenförmig geformten, Querschnitt aufweisen.
9. Schutzvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Reihe
Stahlrohre (z. B. 16) mit Innenrohren (19) aus einem elektrisch gut leitenden Material versehen sind,
welche gegenüber den Außenrohren (16) elektrisch isoliert sind.
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Reihe Stahlrohre (z. B. 17) mit einem Werkstoff anderer Konsistenz gefüllt ist.
11. Schutzvorrichtung nach Anspruch 7 oder
einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reihe Stahlrohre (z. B. 17) mit
einem Gummi-Keramik-Werkstoff gefüllt ist.
12. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder
einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die vertikale Distanz zwischen
zwei Querstreben (16 bzw. 17) als auch der Abstand von zwei übereinanderliegenden Lamellen (23 bzw.
24) etwa der Dicke der Querstreben (16, 17) entspricht
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