DE2649442C2 - Bodenbearbeitungsmaschine - Google Patents
BodenbearbeitungsmaschineInfo
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-
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Bei einer bekannten, gespanngezogenen Maschine dieser Art (US-PS 14 58 655) ist das Gestell mit zwei seitlichen Laufrädern abgestützt, von denen auch der Antrieb für die Krümelwerkzeuge der Nachbearbeitungsvorrichtung abgeleitet ist. Je nach der gegebenen Geländeform und den Unebenheiten des vorbearbeiteten Bodens ist die Schlagwirkung der Krümelwerkzeuge über die Breite der Maschine unterschiedlich, weil der Hub dieser in Höhenrichtung gesteuerten Werkzeuge stets gleich ist. Entsprechend unterschiedlich ist auch das Ergebnis der Nachbearbeitung.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gleichbleibende Krümelarbeit der Nachbearbeitungsvorrichtung zu ermöglichen, um eine Bodenbearbeitung zu gewährleisten, die ein Saatbett mit gleichmäßiger Krümelstruktur und ebener Oberfläche ergibt.
- Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung nach dem Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.
- Die Ausbildung und Anordnung der Nachbearbeitungsvorrichtung als Bodenstütze der Maschine, die im übrigen am Schlepper abgestützt ist, ergibt die gewünschte gleichmäßige Nachkrümelung.
- Da nämlich die Lage der Maschine zum Boden von der Nachbearbeitungsvorrichtung bestimmt ist, hat diese Vorrichtung selbst ebenfalls stets gleiche Lage zum Boden, wobei ihr Bodendruck überwiegend vom Maschinengewicht abhängt. Die Schlagwirkung der periodisch bewegten Krümelwerkzeuge ist darum nicht nur gleichmäßig, sondern auch wesentlich intensiver als bei der bekannten Maschine.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die Erfindung wird anhand einiger in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der Maschine,
- Fig. 2 in vergrößerter Darstellung eine Ansicht längs der Linie II-II in Fig. 1,
- Fig. 3 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der Maschine,
- Fig. 4 in vergrößerter Darstellung eine Ansicht längs der Linie IV-IV in Fig. 3,
- Fig. 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles V in Fig. 4.
- Das Gestell der Bodenbearbeitungsmaschine nach den Fig. 1 und 2 besteht aus einem quer zur Fahrtrichtung A liegenden Kastenbalken 49 mit Anbaubock 70 A zum Anschließen der Maschine an einen Schlepper. An dem Kastenbalken sind in Abständen von 25 cm vertikale Wellen 50 von Zinkenkreiseln 51 gelagert, die jeweils einen Träger 52 für zwei zum Boden gerichtete Zinken 53 aufweisen, deren Arbeitsteile in bezug auf den Drehsinn des Kreisels nach hinten gerichtet sind. Der Kastenbalken 49 umschließt ein Stirnradgetriebe mit ineinandergreifenden Zahnrädern 54, von denen je eines auf einer der Kreiselwellen 50 sitzt. Das Stirnradgetriebe wird an einer der mittleren Kreiselwellen über ein Hauptgetriebe 55 mit Wechselgetriebe 56 angetrieben, dessen Eingangswelle 57 über eine Gelenkwelle an die Zapfwelle des Schleppers angeschlossen ist.
- Die beiden äußeren Kreiselwellen 50 sind nach oben verlängert und treiben je ein Kegelradgetriebe 59, 59 A an, dessen Gehäuse 58 auf dem Kastenbalken 49 befestigt ist, und das eine quer zur Fahrtrichtung A liegende Welle 60 antreibt. Die beiden Wellen 60 liegen mit ihrer Achse in der gemeinsamen Axialebene der Zinkenkreisel 51. Je zwei seitliche in Fahrtrichtung stehende Stützen 61 dienen zur Befestigung und zum Schutz der Getriebegehäuse 58.
- Die Enden des Kastenbalkens 49 sind durch zwei Seitenplatten 62 abgeschlossen, an deren vorderen Enden mit Querbolzen 63 je einer von zwei nach hinten gerichteten Tragarmen 64 für eine Nachbearbeitungsvorrichtung 70 angelenkt ist. Die Tragarme 64 sind mit Gewindebolzen 65feststellbar. Hierfür ist am hinteren Ende jeder Seitenplatte 62 eine Lochreihe 66 für den zugehörigen Bolzen 65 vorgesehen. Die Nachbearbeitungsvorrichtung 70 hat zwei zum Kastenbalken 49 parallele Tragrohre 67 und 68, die auf unterschiedlicher Höhe an den Tragarmen 64 drehbar gelagert sind, wobei das unter Tragrohr 67 weiter vorne liegt. An den Tragrohren 67 und 68 sind in Abständen von etwa 3 cm nebeneinander plattenförmige Krümelwerkzeuge 69 befestigt, deren Unterkante konvex gekrümmt ist. Die Krümelwerkzeuge erstrecken sich parallel zur Fahrtrichtung A nach hinten und sind in Richtung auf ihr freies Ende verjüngt. Ihre Länge beträgt etwa 30 cm, was dem Abstand der beiden Zinken 53 jedes Kreisels 51 entspricht. Bezogen auf die beiden Tragrohre sind die Krümelwerkzeuge auf Lücke zueinander angeordnet.
- Die Krümelwerkzeuge werden von den Getrieben 59, 59 A über Gestänge angetrieben, so daß sie periodisch in Höhenrichtung bewegt werden. Hierfür sind am Tragrohr 67 Stangen 71 und am Tragrohr 68 Stangen 72 befestigt, die schräg nach vorne und oben verlaufen und mit Kurbelstangen 73 bzw. 75 gelenkig verbunden sind, welche am vorderen Ende jeweils einen Exzenter 74 bzw. 76 aufweisen. Die beiden Kurbelstangen 73 und 75, die demselben Getriebe 59, 59 A zugeordnet sind, werden von dessen Welle 60 angetrieben. Ihre Exzenter sitzen auf je einem der Wellenenden mit gegeneinander versetzter Lage ihrer Mittelpunkte, so daß beide Kurbelstangen mit einer Phasendifferenz von 180° angetrieben werden. Die beiden zu je einem der Getriebe 59, 59 A gehörigen Gestänge sind zum synchronen Antrieb der Tragrohre so angeordnet, daß - bezogen auf die Maschinenmitte - jeweils die inneren Exzenter 74 und die äußeren Exzenter 76 in bezug auf die gemeinsame Achse der koaxialen Wellen 60 gleiche Lage haben.
- Die Maschine ist mit dem Anbaubock 70 A an die Dreipunkt- Hebevorrichtung des Schleppers angeschlossen und wird von dessen Zapfwelle so angetrieben, daß die Zinkenkreisel 51 paarweise gegensinnig in Richtung der in Fig. 1 eingetragenen Pfeile rotieren, wobei sie den Boden lückenlos bearbeiten. Zugleich wird die Nachbarbeitungsvorrichtung 70 über die seitlichen Getriebe und Gestänge angetrieben, wobei die Tragrohre 67 und 68 derart periodisch gedreht werden, daß die an ihnen befestigten Krümelwerkzeuge 69 gegensinnig in Höhenrichtung ebenfalls periodisch bewegt werden. Dabei wird der von den Zinken 53 bearbeitete Boden zusätzlich intensiv gekrümelt und außerdem geebnet, so daß ein gleichmäßig gekrümeltes, ebenes Saatbett entsteht. Mittels der Tragarme 64 kann die Vorrichtung 70 in der Höhe verstellt und dadurch die Eingriffstiefe der Kreiselzinken 53 eingestellt werden. Die Nachbearbeitungsvorrichtung dient also zugleich als Bodenstütze für die Maschine. Von den Wellen 60 der seitlichen Getriebe 59, 59 A könnte auch direkt der Antrieb einer mit der Bodenbearbeitungsmaschine in Kombination zu betreibenden Zusatzmaschine abgeleitet werden.
- Die Bodenbearbeitungsmaschine nach den Fig. 3 bis 5 hat eine Nachbearbeitungsvorrichtung 97, im übrigen ebenfalls angetriebene Zinkenkreisel 51, die wie beschrieben angetrieben und am Kastenbalken 49 angeordnet sind. Jeweils die dritte Kreiselwelle von außen ist nach oben verlängert und treibt ein Kegelradgetriebe 72 A, 73 A an, dessen Gehäuse 71 A auf dem Kastenbalken angeordnet ist. Die Kegelradgetriebe haben jeweils eine nach hinten gerichtete Abtriebswelle 74 A, an die eine Teleskop-Gelenkwelle 76 A mit ihrem vorderen Gelenk 75 A angeschlossen ist. Mit dem hinteren Gelenk 77 A ist eine Exzenterwelle 78 gekuppelt, die in Fahrtrichtung A liegt und in Lagern 79 abgestützt ist, deren gemeinsames Gehäuse 81 auf einer pyramidenstumpfförmigen Stütze 80 befestigt ist, die Bestandteil der Nachbearbeitungsvorrichtung 97 ist. Die Welle 78 gehört zu einem hinter dem Lagergehäuse 81 befindlichen Exzenter 96. An der Stütze 80 sind unten zwei quer zur Fahrtrichtung A und parallel zum Kastenbalken 49 liegende Tragrohre 82 für Krümelwerkzeuge 84 angeordnet. Wie die Fig. 3 und 5 zeigen, sind die beiden pyramidenstumpfförmigen Stützen 80 durch eine Querstange 83 miteinander verbunden.
- Die Krümelwerkzeuge 84 sind plattenförmig mit konvexer Unterkante ausgebildet und erstrecken sich zwischen den beiden Tragrohren 82. Sie sind in Abständen von etwa 3 cm angeordnet. Die Tragrohre 82 sind an ihren Enden durch Tragarme 85 verbunden, die im vorderen Bereich von segmentförmigen Seitenplatten 86 des Kastenbalkens 49 angelenkt sind. An den Tragarmen 85 greift mittig je eine Stelleinrichtung 87 an, die eine federbelastete Stange 88 aufweist. Die Stange durchsetzt eine an der Oberkante des Tragarmes 85 befindliche Führung 89 und ist am unteren Ende in einer am Tragarm befestigten Halterung 90 und am oberen Ende in einer Halterung 92 abgestützt, die mit einem Querbolzen 93 an der Seitenplatte 86 angelenkt ist. Die Stange 88 ist zwischen der Führung 89 und den beiden Halterungen 90 und 92 von je einer Druckfeder 91 bzw. 95 umgeben. Für den Querbolzen 93 sind in der Seitenplatte 86 mehrere Bohrungen 94 vorgesehen, so daß die Stelleinrichtung 87 durch Umstecken des Bolzens in unterschiedlichen Höhen angebracht werden kann.
- Die beiden Exzenter 96 haben in bezug auf die Achsen ihrer Wellen 78 einen Phasenunterschied von 180° (Fig. 5), so daß durch den Antrieb der gegensinnig rotierenden Exzenterwellen 78 keine oder nur geringe Schwingungen quer zur Fahrtrichtung auftreten.
- Die Maschine wird mit ihrem Anbaubock 70 A an die Dreipunkt- Hebevorrichtung des Schleppers angeschlossen und von dessen Zapfwelle angetrieben, so daß die Zinkenkreisel paarweise gegensinnig rotieren (Fig. 3). Die angetriebenen Exzenter 96 verursachen eine periodisch schwingende Bewegung der Nachbearbeitungsvorrichtung 97 in Höhenrichtung, wobei die Tragarme 85 gegen die Kraft der Druckfedern 91 und 95 schwenken. Durch Höhenverstellung der Stelleinrichtung 87 kann die Eingriffstiefe der Kreiselzinken 53 eingestellt werden. Die Nachbearbeitungsvorrichtung bildet also zugleich die Bodenstütze für die Maschine. Auch bei dieser Maschine können mit ihr kombinierte Maschinen oder Geräte von einem der hier für die Nachbearbeitungsvorrichtung vorgesehenen Antriebe oder auch nur über einen von ihnen angetrieben werden.
Claims (16)
1. Bodenbearbeitungsmaschine mit über ihre Arbeitsbreite verteilt angeordneten Werkzeugen zur Bodenkrümelung und einer hinter ihnen angeordneten Nachbearbeitungsvorrichtung, die in Höhenrichtung periodisch bewegte, angetriebene Krümelwerkzeuge aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbearbeitungsvorrichtung (70; 97) als Bodenstütze der an einen Schlepper anzuschließenden Maschine ausgebildet und angeordnet ist.
2. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümelwerkzeuge (69; 84) der Nachbearbeitungsvorrichtung (70; 97) parallel zueinander angeordnet sind.
3. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbearbeitungsvorrichtung (70; 97) mindestens einen gemeinsamen Träger (67; 68; 82) für die Krümelwerkzeuge (69; 84) aufweist.
4. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Krümelwerkzeuge (69; 84) in Fahrtrichtung (A) der Maschine erstrecken.
5. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümelwerkzeuge (69; 84) eine konvexe Unterkante aufweisen.
6. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Krümelwerkzeuge (96; 84) von einem gemeinsamen Getriebezug (55, 56, 54) der ebenfalls angetriebenen Bodenbearbeitungswerkzeuge (51) abgeleitet ist.
7. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Bodenbearbeitungswerkzeuge in einer Reihe quer zur Fahrtrichtung angeordnete, angetriebene Werkzeugkreisel (51) vorgesehen sind, und daß der Antrieb der Krümelwerkzeuge (69; 84) von je einer von zwei beiderseits der Längsmittelebene der Maschine befindlichen Kreiselwellen (50) abgeleitet ist, die je eine Welle (60; 74 A) für einen Exzenterantrieb antreiben.
8. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb von den Wellen (50) der äußeren Kreisel (51) abgeleitet ist.
9. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb von den Wellen (50) der dritten Werkzeugkreisel (51), gerechnet von den Enden der Kreiselreihe, abgeleitet ist und je ein Getriebe (72 A, 73 A) enthält, das eine in Fahrtrichtung liegende Exzenterwelle (78) antreibt.
10. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Träger (82) der Krümelwerkzeuge (84) mit einer einen Exzenter (96) tragenden Welle (78) verbunden ist.
11. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Träger (67; 68; 82) für die Krümelwerkzeuge (69; 84) höhenverschwenkbar ist.
12. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Träger (82) gegen Federkraft schwenkbar ist.
13. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Träger (67; 68; 82) für die Krümelwerkzeuge (69; 84) an Tragarmen (64; 85) gehaltert ist, die in bezug auf das Maschinengestell (49) höheneinstellbar sind.
14. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme (85) federnd höhenbeweglich mit dem Maschinengestell (49) verbunden und mit mindestens einer Stelleinrichtung (87) in mehreren Lagen einstellbar sind.
15. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung (87) eine Stange (88) aufweist, die beiderseits einer am Tragarm (85) befindlichen Führung (89) von je einer Druckfeder (91 und 95) umgeben ist.
16. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nachbearbeitungsvorrichtung (70; 97) über die ganze Arbeitsbreite der Maschine erstreckt.
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