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DE2534787B2 - Sprengschweissgeraet - Google Patents

Sprengschweissgeraet

Info

Publication number
DE2534787B2
DE2534787B2 DE19752534787 DE2534787A DE2534787B2 DE 2534787 B2 DE2534787 B2 DE 2534787B2 DE 19752534787 DE19752534787 DE 19752534787 DE 2534787 A DE2534787 A DE 2534787A DE 2534787 B2 DE2534787 B2 DE 2534787B2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
welding
bearing body
welding device
primer
bore
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19752534787
Other languages
English (en)
Other versions
DE2534787A1 (de
Inventor
Walter Dübendorf Iten (Schweiz)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alcan Aluminium Europe SA
Original Assignee
Alcan Aluminium Europe SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Alcan Aluminium Europe SA filed Critical Alcan Aluminium Europe SA
Priority to DE19752534787 priority Critical patent/DE2534787B2/de
Publication of DE2534787A1 publication Critical patent/DE2534787A1/de
Publication of DE2534787B2 publication Critical patent/DE2534787B2/de
Granted legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23KSOLDERING OR UNSOLDERING; WELDING; CLADDING OR PLATING BY SOLDERING OR WELDING; CUTTING BY APPLYING HEAT LOCALLY, e.g. FLAME CUTTING; WORKING BY LASER BEAM
    • B23K20/00Non-electric welding by applying impact or other pressure, with or without the application of heat, e.g. cladding or plating
    • B23K20/06Non-electric welding by applying impact or other pressure, with or without the application of heat, e.g. cladding or plating by means of high energy impulses, e.g. magnetic energy
    • B23K20/08Explosive welding

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Pressure Welding/Diffusion-Bonding (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Sprengschweißgerät zum Verschweißen von zwei überlappten Metallbä.n.dem mit Hilfe eines auf die Überlappungsstelle auflegbaren bandförmigen Sprengpaketes, welches Schweißgerät ss eine Zündeinrichtung mit einer Zündkapsel für die Entzündung des Sprengpaketes hat.
Zum Verschweißen von Metallbändern mit Hilfe von Sprengstoff hat man bisher bereits bandförmige Sprengpakete verwendet, die mit einer Zündeinrichtung <»■ in Form einer Zündkapsel versehen oder verbunden wurden. Je eines dieser Sprengpakete wurde an jede Seite der überlappten Enden der zu verschweißenden Metallbänder angeordnet und über die Zündkapsel zur Entzündung gebracht. Da dabei jedoch die Zündkapseln >'■· praktisch freiliegend am Sprengpaket befestigt wurden, mußten Zündkapseln mit relativ großer Sprengstoffrnenee verwendet werden, um das Sprengpaket zur Entzündung zu bringen. Außerdem bestand bei der vorgeschilderten bekannten Sprengschweißung im Hinblick auf das Freiliegen der Zündkapsel und deren relativ großen Sprengstoffmenge das Erfordernis einer vorsichtigen und damit zeitraubenden Handhabung.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sprengschweißgerät der eingangs genannten Gattung zu schaffen, welches ein einfaches, gefahrenloses und lärmarmes sowie ein rasches und perfektes Schweißen von Metallbändern ermöglicht Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Zündkapsel in einer Bohrung eines sie umgebenen Lagerkörpers aus Kunststoff, Hartgummi od. dgl. sitzt, der seitlich der Schweißstelle auf dem Schweißtisch des Geräts angeordnet ist und einen Schlitz für das Heranführen des Anfangs des bandförmigen Sprengpaketes an die Zündkapsel aufweist, der sich von der der Schweißstelle zugewandten Außenseite des Lagerkörpers an die Zündkapsel heran erstreckt. Bei dieser Ausbildung wird vermieden, daß sich die Explosionswirkung der Zündkapsel wie bei der eingangs geschilderten bekannten Schweißung nahezu ungehindert nach allen Seiten erstreckt. Vielmehr wird diese Explosionswirkung im wesentlichen in Richtung des Sprengpaketes konzentriert, wodurch eine relativ geringe Sprengstoffmenge in der Zündkapsel ausreicht, um den Sprengstoff im Sprengpaket zur Entzündung zu bringen. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf von Bedeutung, daß die zum Sprengschweißen der eingangs genannten Art heute verwendeten Sprengpakete eine Detonationsgeschwindigkeit von etwa 7000 m/sec haben und auch der in der Zündkapsel befindliche Sprengstoff eine solche Detonationsgeschwindigkeit haben muß.
Darüber hinaus wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Zündeinrichtung der Vorteil erreicht, daß der Lagerkörper für die Zündkapsel die bei der Explosion der Zündkapsel weggeschleuderten Teile dieser Kapsel auffängt und damit die Zündung erheblich ungefährlicher macht als bisher. Auch wird das Sprengschweißen vereinfacht und in seinem Ablauf zeitlich nicht unerheblich verkürzt. Es genügt nämlich, den Anfang des bandförmigen Sprengpaketes in den Schlitz des Lagerkörpers einzuführen und dann die Zündkapsel zu entzünden. Nach dem Schweißvorgang kann der Lagerkörper mit Zündkapsel durch einen neuen Lagerkörper mit neuer Zündkapsel ausgewechselt werden. Dadurch wird es beispielsweise möglich, Metallbänder während eines kontinuierlichen Verarbeitungsprozesses miteinander zu verschweißen, ohne den Bandverbrauch zu unterbrechen, da es möglich ist, durch einen Bandakkumulator für das Anschweißen des Anfangs einer neuen Bandrolle ün das Ende einet verbrauchten Bandrolle etwa 3 bis 5 Minuten zui Verfügung zu stellen. Diese kurze Zeit reicht aus, um mii dem erfindungsgemäßen Schweißgerät die beider Bandrollen einwandfrei und dauerhaft miteinander zi verschweißen.
Mit dem erfindungsgeiTnßen Schweißgerät kann ein« Schweißverbindung erreicht werden, welche höchstei Anforderungen genügt, wie sie beispielsweise bei de Kabelfabrikation verlangt v/erden, nämlich die Sicher stellung einer kontinuierlichen elektrischen Leitfähig keit bzw. Abschirmung sowie der Längswasserdichtig keit des Kabels. Mit dem erfindungsgemäßen SchweiG gerät können aber auch beispielsweise Schweißstelle oder Anschlußstellen in bandbewickelten Transforma toren ausgeführt werden.
Der bei dem erfindungsgemäßen Schweißgera
vorgesehene Lagerkörper für die Zündkapsel fängt die bei deren Explosion entstehenden metallischen Frag mente auf, wodurch verhindert wird, daß die zu verschweißenden Bänder durch diese Fragmente beschädigt bzw. durchlöchert werden. Zudem wird durch den Lagerkörper der bei der Zündung entstehende Detonationsknall erheblich gedämpft. Der in dem Lagerkörper befindliche Schlitz gewährleistet das nahe Heranführen des Sprengpaketes an die Zündkapsel, und zwar auf einfache und rasche Weise und macht es ferner möglich, daß die bandförmigen Sprengpakete einen eben abgeschnittenen Anfang haben können. Hierdurch können die verwendeten Sprengpakete von einem aufgewickelten Band abgeschnitten werden und eine Nachbearbeitung des abgeschnittenen Anfangs des bandförmigen Sprengpaketes ist nicht notwendig.
Als Material für den Lagerkö:per wird zweckmäßig ein solches verwendet, welches eine ausreichende Elastizität und Zähigkeit besitzt, um dem beim Zünden des Sprengstoffes in der Zündkapsel entstehenden Detonationsdruck standzuhalten. Hierfür kommt in erster Linie Polyäthylen, vorzugsweise Niederdruck-Polyäthylen, in Frage.
Der Lagerkörper für die Zündkapsel ist vorteilhaft bis auf seine Bohrung und den Schlitz als Vollkörper mit zylindrischer oder Quaderform ausgebildet. Die Querschnittsabmessungen des Lagerkörpers senkrecht zur Achse seiner Bohrung sollten mindestens viermal so groß wie die entsprechenden Querschnittsabmessungen der Zündkapsel sein, um dem Explosionsdruck beim Zünden standhalten zu können, wobei es zweckmäßig ist, daß die Bohrung für die Aufnahme der Zündkapsel in oder etwa in der Mittelachse des Lagerkörpers angeordnet ist.
Der Lagerkörper für die Zündkapsel ist zweckmäßig leicht auswechselbar in einer Mulde des Schweißtisches gelagert. An der der Schweißstelle abgewandten Seite der Zündkapsel kann eine Platzpatrone zum Zünden der Zündkapsel vorgesehen sein. Diese Platzpatrone kann entweder in der Bohrung des Lagerkörpers für die Zündkapsel oder aber besser in einem gesonderten, zweckmäßig von einem Stahlblock gebildeten Patronenlager angeordnet sein, welches sich an der der Schweißstelle abgewandten Seite des Lagerkörpers befindet und mit einer an die Bohrung des Lagerkörpers anschließenden Bohrung für die Aufnahme der Platzpatrone ausgestattet ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schweißgeräts ist ein Niederhalter für die sich überlappenden Enden der miteinander zu verschweißenden beiden Metallbänder vorgesehen, der aus zwei im gegenseitigen Abstand befindlichen Leisten besteht, die auf den Schweißtisch herabsenkbar sind und in abgesenkter Stellung jeweils eines der beiden zu verschweißenden Bandenden auf dem Schweißtisch festdrücken. Sie haben zweckmäßig geringeren gegenseitigen Abstand als die Breite des bandförmigen Sprengpaketes, um gleichzeitig auch das aufzulegende Sprengpaket auf die überlappten Bandenden anzudrükken. Die Leisten des Niederhalters sind zweckmäßig ferner so ausgebildet, daß sie die außerhalb des Niederhalters befindlichen Bereiche der Bandenden gegenüber der Detonationswirkung des Sprengpaketes abschirmen und vor dabei auftretenden Beschädigungen ihrer Oberflächen schützen.
Ferner kann bei dem Schweißgerät ein auf die Zündkapsel und das Patronenlager herabsenkbarer Schutzdeckel vorgesehen sein, der zweckmäßig aus
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55 einem vom Niederhalter getrennten Bauteil besteht un in abgesenkter Stellung den Niederhalter mindesten teilweise abdeckt. Darüber hinaus kann eine schalldäm mendc Haube vorgesehen sein, welche ebenfalls auf de Schweißtisch derart herabsenkbar ist, daß sie i abgesenkter Stellung die Schweißstelle abdeckt. Zu Entzündung der Zündkapsel bzw. der Platzpatrone is bei einer bevorzugten Ausführungsform ein Schlagap parat vorgesehen, der an die Zündeinrichtung derar heran- bzw. von dieser wegbewegbar ist, daß bein Heranbewegen sein Schlagbolzen bei abgesenkten Niederhalter und Schutzdeckel bzw. schalldämmende Haube zum Aufschlagen auf die Zündkapsel bzw Platzpatrone gelangt. Dabei kann eine Arretierung de: Niederhalters, des Schutzdeckels und bzw. oder de Haube in deren abgesenkter Lage vorgesehen sein.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel de: erfindungsgemäßen Schweißgerätes dargestellt:
Fig. 1 zeigt dieses Ausführungsbeispiel in Schrägan sieht mit auf den Schweißtisch überlappt aufgelegter Metallbändern und darübergelegtem Schweißpaket voi dem Absenken von Niederhalter, Schutzdeckel unc schalldämmender Haube;
Fig. 2 ist z.T. ein Horizontalschnitt durch die Zündvorrichtung des Schweißgeräts in Höhe von Linie IV-IV in Fig.4 und z.T. eine Draufsicht auf die überlappten Metallbänder mit darübergelegtem Schweißpaket;
Fig. 3 veranschaulicht den Lagerkörper für die Zündkapsel in Seitenansicht;
F i g. 4 zeigt den Lagerkörper von seinem geschlitzter Stirnende her gesehen;
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch das Sprengpaket.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist in der Nähe des einen Längsendes des amboßartig ausgebildeten länglichen Schweißtisches 1 eine in der Zeichnung nicht dargestellte Mulde in der Tischoberfläche vorgesehen, in welcher der zylindrisch ausgebildete Lagerkörper 2 für die Zündkapsel 3 leicht auswechselbar liegt. Dieser Lagerkörper besteht aus Kunststoff, zweckmäßig aus Niederdruck-Polyäthylen, und besitzt eine ihn völlig durchsetzende koaxiale Längsbohrung 4, in welcher die Zündkapsel unverrückbar sitzt. Diese Bohrung ist an demjenigen Ende, welches der Schweißstelle für die in Fig. 1 gezeigten, mit überlappten Enden auf den Schweißtisch aufgelegten Metallbändern 5, 6 zugewandt ist, mit einer konischen Erweiterung 7 versehen.
Darüber hinaus ist der Lagerkörper an der der Schweißstelle zugewandten Seite der Zündkapsel 3 mit einem bis oder nahe bis zu dieser Kapsel reichenden Längsschlitz 8 versehen, der in seinem Querschnitt dem Querschnitt des auf die überlappten Bandenden aufzulegenden bandförmigen Sprengpaketes 9 angepaßt ist Durch diesen Schlitz 8 ist das Sprengpaket 9 mit seinem Bandanfang in den Lagerkörper 2 bis oder nahe an die Zündkapsel 3 heran einschiebbar, wobei die Bohrungserweiterung 7 das Einschieben erleichtert. Dabei wird die Sprengstoffschnur 10 des bandförmigen Sprengpaketes 9 von der Bohrung 4 des Lagerkörpers 2 aufgenommen, während die Seitenbereiche des Sprengpakets mit der unteren Dämmschicht (Wa) und der oberen Deckschicht (Ub) im Schlitz 8 zu liegen kommen.
Die Längsbohrang 4 des Lagerkörpers 2 für die Aufnahme der Zündkapsel 3, welche aus einem Metallzylinder mit vorzugsweise mehreren Schichten
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von unterschiedlichen Sprengstoffen besteht, ist an der der Schweißstelle abgewandten Seite der Zündkapsel mit einem kleineren Querschnitt ausgestattet, um die bei der Explosion der Zündkapsel entstehende Druckwelle im wesentlichen in Richtung des in den Schlitz 8 des Lagerkörpers eingeschobenen Sprengpaketes zu rich ten und nur einen kleinen Teil der entstehenden Druckwelle durch die verengte Bohrung 4 in entgegengesetzter Richtung entweichen zu lassen.
An dieses verengte, von der Schweißstelle abgewandte Ende der Bohrung 4 schließt sich die: Bohrung 12 eines im Schweißtisch 1 fest angeordneten, aus einem Stahlblock bestehenden Patronenlagers 13 an, an welchem Stahlblock der Lagerkörper 2 unmittelbar anliegt. An ihrem vom Lagerkörper 2 abgewandten Ende ist die Bohrung 12 im Patronenlager 13 aufgeweitet, um eine Platzpatrone, im dargestellten Beispiel eine Randfeuerpatrone 14, aufnehmen zu können. Diese Platzpatrone 14 kann durch den Schlagbolzen 15 eines Schlagapparates 16 zur Detonation gebracht werden, worauf die dabei entstehende Druckwelle den Sprengstoff in der Zündkapsel 3 zur Explosion bringt, welcher dann die Sprengstoffschnur 10 im Sprengpaket 9 zur Explosion bringt.
Die Zündkapsel enthält zweckmäßig mehrere in Axialrichtung hintereinander liegende Schichten von Sprengstoffen von unterschiedlicher Detonationsgeschwindigkeit, und zwar derart, daß die Detonationsgeschwindigkeiten der Sprengstoffe in Richtung zur Schweißstelle zunehmen. Die letzte Schicht soll aus einem Sprengstoff bestehen, welcher etwa die gleiche Detonationsgeschwindigkeit wie der im Sprengpaket 9 befindliche Sprengstoff hat, der zur Erzielung einer einwandfreien Schweißung eine Detonationsgeschwindigkeit von etwa 7000 m/sec haben soll.
Es wäre grundsätzlich nicht unmöglich, das Patronenlager 13 wegzulassen und die Platzpatrone 14 hinter der Zündkapsel 3 in der Bohrung 4 des Lagerkörpers anzuordnen. Unter Umständen könnte die Platzpatrone 14 sogar völlig entfallen, wenn eine einfache und gefahrlose Zündung der Zündkapsel 3 auch ohne eine solche Platzpatrone möglich ist. Dies würde jedoch eine etwas andere Füllung der Zündkapsel erforderlich machen können. Die in der Zeichnung dargestellte Ausführung mit einem gesonderten Patronenlager 13 dürfte jedoch besonders zweckmäßig sein, da sie eine einwandfreie und leicht zu handhabende Zündung sowie eine relativ billige Herstellung des Lagerkörpers 2 gestattet, was im Hinblick darauf von Bedeutung ist, daß der Lagerkörper 2 mit der Zündkapsel 3 nach jeder Sprengschweißung ausgewechselt werden muß.
Um die zu verschweißenden Enden der Metallbänder 5,6 sowie das auf die Überlappungsstelle dieser Bänder aufgelegte Sprengpaket 9 bei der Sprengschweißung auf dem Schweißtisch 1 festzuhalten, ist ein Niederhal ter 17 vorgesehen, der aus zwei zueinander parallelen Winkelprofilen 18 aus Stahl besteht Dieser Niederhal ter ist auf der der Zündeinrichtung abgewandten Seite der Schweißstelle um eine zur Achse der Bohrung 4 des Lagerkörpers senkrechte Achse 19 am Schweißtisch schwenkbar befestigt Die beiden Schienen 18 des Niederhalters 17 haben geringeren gegenseitigen Abstand als die Breite des bandförmigen Sprengpaketes 9, um in abgesenkter Stellung nicht nur jeweils eines der beiden Enden der zu verschweißenden Metallbänder 5, 6, sondern auch das Sprengpaket zu erfassen und auf dem Schweißtisch bzw. den Metallbändern festdrücken, wobei gleichzeitig auch der außerhalb des Niederhalters befindliche Bereich der Metallbänder gegen die Detonationswirkung des Sprengpaketes abgeschirmt wird.
Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schweißgeräts besitzt ferner eine Schutzhaube 20, welche an Schienen 21 um eine zur Schwenkachse 19 des Niederhalters 17 parallele Achse 22 auf die aus Lagerkörper 2 und Patronenlager 13 bestehende Zündeinrichtung herabsenkbar ist. Um eine noch weiter von der Schweißstelle entfernte, zu den Achsen 19 und 22 parallele Achse 23 ist ferner eine schalldämmende Haube 24 schwenkbar, welche ebenso wie der Schutzdeckel 20 aus schalldämmendem Material hergestellt oder mit derartigem Material verkleidet ist. Dieser Deckel 24 dient dazu, die Schweißstelle, d. h. die miteinander zu verschweißenden Enden der Metallbänder S, 6 sowie das darauf befindliche Sprengpaket 9 abzudecken und eine Abschirmung gegenüber der unterhalb der Haube 24 erfolgenden Sprengschweißung zu gewährleisten. Demgegenüber schirmt die Schutzhaube 20 nur gegenüber der Detonation der Zündeinrichtung ab. In abgesenkter Lage schließen Schutzdeckel 20 und schalldämmende Haube 24 dicht aneinander an.
Der zur Zündung der Platzpatrone 14 vorgesehene Schlagapparat 16 ist um eine Achse 25 an das Patronenlager 13 heranschwenkbar, und zwar derart, daß der Schlagbolzen 15 zum Aufschlagen auf die Platzpatrone 14 gelangen kann. In an das Patronenlager t3 herangeschwenkter Lage greift der Schla^apparat 16 mit einem Vorsprung 26 in eine Ausnehmung an der dem Schlagapparat zugewandter Stirnseite des Schutzdeckels 20 ein, um diesen in seiner abgesenkten Stellung zu arretieren.
Um das Heranschwenken des Schlagapparates 16 an das Patronenlager 13 nur dann zu ermöglichen, wenn der Schutzdeckel 20 sich in abgesenkter Lage befindet, ist an diesem Deckel eine Nase 28 vorgesehen, die bei abgesenktem Deckel in eine Ausnehmung 29 des Schweißtisches 1 eingreift und dort eine Sperre für das Heranschwenken des Schiagapparates 16 an das Patronenlager 13 außer Wirkung setzt. Damit wird ein unbeabsichtigtes Zünden vermieden, bevor der Schutzdeckel 20 auf die Zündeinrichtung herabgeschwenkt worden ist.
Das zum Aufschlagen des Schlagbolzens 15 auf die Platzpatrone 14 notwendige Freigeben des Schlagbolzens aus seiner Spannstellung erfolgt durch eine an dem Schutzdeckel angeordnete Auflauffläche 30 für den auf dieser beim Heranschwenken des Schlagapparates an das Patronenlager und die abgesenkte Haube 20 auflaufenden Teils 31 einer Auslöseeinrichtung. Beim Auflaufen dieses Teils 31 wird die Auslöseeinrichtung derart bewegt, daß sie die Arretierung des Schlagbolzens in seiner Spannstellung aufhebt und diesen frei gibt wodurch dieser infolge Federbelastung zum Aufschlagen auf die im Patronenlager 13 befindliche Platzpatrone 14 gebracht wird. Mit dem erfindungsgemäßen Schweißgerät können Metallbänder jeder Art in theoretisch unbegrenzter Breite und praktisch beliebiger Dicke, also nach DIN-Bezeichnung sowohl Bänder als auch Dünnbänder sowie bandförmige Folien miteinander verschweißt werden. Es ist auch möglich, nicht nur senkrecht zur Bandlängsrichtung sich erstreckende Schweißnähte, sondern auch hierzu schräg verlaufende Schweißnähte herzustellen, wozu es lediglich erforderlich ist, die miteinander zu verschweißenden Bänder entsprechend
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schräg zur Achse der Bohrung 4 im Lagerkörper 2 auf den Schweißtisch des Geräts aufzulegen.
Es ist auch möglich, den Schweißtisch so auszubilden, daß an beiden Seiten der überlappten Enden der zu verschweißenden Metallbänder S1 6 ein Sprengpaket 9 angeordnet werden kann. In diesem Falle können für die sowohl unterhalb als auch oberhalb der zu verschweißenden Metallbänder 5,6 anzuordnenden Sprengpakete
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9 jeweils getrennte aus jeweils einem Lagerkörper 2 und einem Patronenlager 13 bestehende Zündeinrichtungen als auch eine für beide Sprengpakete gemeinsame Zündeinrichtung vorgesehen werden.
Das Gerät hat sich bereits zum Verschweißen von Aluminiumbändern für die Kabelherstellung bestens bewährt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (30)

Patentansprüche:
1. Sprengschweißgerät zum Verschweißen von zwei überlappten Metallbändern mit Hilfe eines auf die Überlappungsstelle auflegbaren bandförmigen Sprengpaketes, welches Schweißgerät eine Zündeinrichtung mit einer Zündkapsel für die Entzündung des Sprengpaketes hat dadurch gekennzeichnet, daß die Zündkapsel (3) in einer Bohrung (4) eines sie umgebenen Lagerkörpers (2) aus Kunststoff, Hartgummi od. dgl. sitzt, der seitlich der Schweißstelle auf dem Schweißtisch (1) des Geräts angeordnet ist und einen Schlitz (8) für das Heranführen des Anfanges des bandförmigen Sprengpaketes (9) an die Zündkapsel aufweist, welcher sich von der der Schweißstelle zugewandten Außenseite des Lagerkörpers an die Zündkapsel heran erstreckt.
2. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (2) für die Zündkapsel (3) aus Polyäthylen, vorzugsweise Niederdruck-Polyäthylen, besteht.
3. Schweißgerät nach Anspruch I1 dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (2) für die Zündkapsel bis auf seine Bohrung (4) und den Schlitz
(8) als Vollkorper mit zylindrischer oder Quaderform ausgebildet ist.
4. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsabmessungen des Lagerkörpers (2) senkrecht zur Achse setner Bohrung (4) mindestens viermal so groß wie die entsprechenden Querschnittsabmessungen der Zündkapsel (3) sind.
5. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (4) für die Aufnahme der Zündkapsel (3) in oder etwa in der Mittelachse des Lagerkörpers (2) angeordnet ist.
6. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessung des Lagerkörpers (2) in Achsrichtung seiner Bohrung (4) mindestens dreimal so groß wie die entsprechende Abmessung der Zündkapsel (3) ist.
7. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Schlitzes (8) für die Aufnahme des Anfanges des Sprengpaketes
(9) dem Querschnitt dieses Sprengpaketes angepaßt ist.
8. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (8) für die Aufnahme des Anfanges des Sprengpaketes sich von der der Schweißstelle zugewandten Außenseite des Lagerkörpers (2) in Achsrichtung seiner Bohrung (4) bis etwa in dessen Mitte erstreckt, und daß sich die Zündkapsel (3) unmittelbar an dem inneren Schlitzende oder nahe diesem Schlitzende befindet.
9. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (8) an seinem der Schweißstelle zugewandten Ende konisch erweitert ist.
10. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (4) für die Aufnahme der Zündkapsel (3) den gesamten Lagerkörper (2) durchsetzt und an der der Schweißstelle abgewandten Seite der Zündkapsel verengten Querschnitt hat.
11. Schweißgerät nach sinem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (2) für die Zündkapsel (3) leicht auswechselbar in einer Mulde des Schweißtisches (11) gelagert ist A u ,
!2. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet daß an der der Schweißstelle abgewandien Seite der Zündkapsel (3) eine Platzpatrone (14) vorgesehen ist.
13. Schweißgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platzpatrone (14) in der Bohrung des Lagerkörpers (2) für die Zündkapsel (3) angeordnet ist
14. Schweißgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet daß an der der Schweißstelle abgewandten Seite des Lagerkörpers (2) für die Zündkapsel ein Patronenlager (13) mit einer an die Bohrung (4) des Lagerkörpers anschließenden Bohrung (12) für die Aufnahme der Platzpatrone (14) angeordnet ist.
15. Schweißgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (12) des Patronenlagers (13) koaxial zur Bohrung (4) des Lagerkörpers (2) angeordnet ist.
16. Schweißgerät nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Patronenlager (13) aus einem auf dem Schweißtisch (1) fest angeordneten Stahlblock besteht.
17. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Niederhalter (17) für die sich überlappenden Enden der miteinander zu verschweißenden beiden Metallbänder (5, 6) vorgesehen ist, der aus zwei im gegenseitigen Abstand befindlichen Leisten (18) besteht, die auf den Schweißtisch (1) herabsenkbar sind und in abgesenkter Stellung jeweils eines der beiden zu verschweißenden Bandenden auf dem Schweißtisch festdrük· ken.
18. Schweißgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (18) des Niederhalters (17) geringeren gegenseitigen Abstand haben als die Breite des bandförmigen Sprengpaketes (9).
19. Schweißgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (18) aus Winkelstahlprofilen bestehen, die mit je einem ihrer Winkelschenkel zueinander gerichtet sind.
20. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus dem Lagerkörper (2) mit Zündkapsel (3) und gegebenenfalls dem Patronenlager (13) gebildete Zündeinrichtung vor einem auf diese und den Schweißtisch (13) herabsenkbaren Schutzdeckel (20) abdeckbar ist.
21. Schweißgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzdeckel (20) aus einem vom Niederhalter (17) getrennten Bauteil besteht welches in abgesenkter Stellung den Niederhalter mindestens teilweise abdeckt.
22. Schweißgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzdeckel am Niederhalter angeordnet bzw. befestigt ist.
23. Schweißgerät nach einem oder mehreren dei Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, da£ eine schalldämmende Haube (24) vorgesehen ist welche auf den Schweißtisch (1) herabsenkbar is und in abgesenkter Stellung die Schweißstelle abdeckt.
24. Schweißgerät nach Anspruch 23, dadurct gekennzeichnet, daß die schalldämmende Haubi
(24) in abgesenkter Stellung mit ihrem der Zündeinrichtung zugewandten Stirnende an dem benachbarten Stirnende des abgesenkten Schutzdeckels (20) anliegt
25. Schweißgerät nach Anspruch 23, dadurch .· gekennzeichnet, daß die Haube mit dem Schutzdekkel baulich einstückig ausgebildet ist.
26. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Niederhalter (17) und bzw. oder der Schutzdek- it, kel (20) und bzw. oder die schalldämmende Haube (24) auf der der Zündeinrichtung abgewandten Seite der Schweißstelle am Schweißtisch (1) um eine zur Bohrungsachse des Lagerkörpers (2) senkrechte oder etwa senkrechte Achse schwenkbar befestigt sind.
27. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Schweißtisch (1) ein Schlagapparat (16) mit einem Schlagbolzen (15) vorgesehen ist, der an die Zündeiniichtung heran- bzw. von dieser wegbewegbar ist, und zwar derart, daß beim Heranbewegen des Schlagapparates an die Zündeinrichtung der Schlagbolzen zum Aufschlagen auf die Platzpatrone (14) bzw. Zündkapsel (3) gebracht werden kann. :s
28. Schweißgerät nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlagapparat (16) einen Vorsprung (26) hat, der in an die Zündeinrichtung heranbewegter Stellung des Schlagapparates bei abgesenktem Schutzdeckel (20) diesen zu seiner ;.o Lagearretierung übergreift.
29. Schweißgerät nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (26) am Schlagapparat (16) in einen Ausschnitt (27) in der Wandung des Schutzdeckels (20) bzw. der schall- <> dämmenden Haube (24) zum Einrasten bringbar ist.
30. Schweißgerät nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlagbolzen (15) des Schlagapparates (16) in seiner Spannlage durch eine Arretiereinrichtung festgehalten wird, welche mit einer Auslöseeinrichtung (31) in Verbindung steht, die beim Heranbewegen des Schlagapparates an die Zündeinrichtung auf eine an dieser oder am abgesenkten Niederhalter (17) oder Schutzdeckel (20) angeordnete Auflauffläche (30) aufläuft und 4s dabei ein Freigeben des Schlagbolzens von der Arretiereinrichtung bewirkt.
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