DE2534787B2 - Sprengschweissgeraet - Google Patents
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- B23K20/06—Non-electric welding by applying impact or other pressure, with or without the application of heat, e.g. cladding or plating by means of high energy impulses, e.g. magnetic energy
- B23K20/08—Explosive welding
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Description
Die Erfindung betrifft ein Sprengschweißgerät zum Verschweißen von zwei überlappten Metallbä.n.dem mit
Hilfe eines auf die Überlappungsstelle auflegbaren bandförmigen Sprengpaketes, welches Schweißgerät ss
eine Zündeinrichtung mit einer Zündkapsel für die Entzündung des Sprengpaketes hat.
Zum Verschweißen von Metallbändern mit Hilfe von Sprengstoff hat man bisher bereits bandförmige
Sprengpakete verwendet, die mit einer Zündeinrichtung <»■
in Form einer Zündkapsel versehen oder verbunden wurden. Je eines dieser Sprengpakete wurde an jede
Seite der überlappten Enden der zu verschweißenden Metallbänder angeordnet und über die Zündkapsel zur
Entzündung gebracht. Da dabei jedoch die Zündkapseln >'■·
praktisch freiliegend am Sprengpaket befestigt wurden, mußten Zündkapseln mit relativ großer Sprengstoffrnenee
verwendet werden, um das Sprengpaket zur Entzündung zu bringen. Außerdem bestand bei der
vorgeschilderten bekannten Sprengschweißung im Hinblick auf das Freiliegen der Zündkapsel und deren
relativ großen Sprengstoffmenge das Erfordernis einer vorsichtigen und damit zeitraubenden Handhabung.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sprengschweißgerät der eingangs genannten Gattung
zu schaffen, welches ein einfaches, gefahrenloses und lärmarmes sowie ein rasches und perfektes Schweißen
von Metallbändern ermöglicht Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Zündkapsel in einer
Bohrung eines sie umgebenen Lagerkörpers aus Kunststoff, Hartgummi od. dgl. sitzt, der seitlich der
Schweißstelle auf dem Schweißtisch des Geräts angeordnet ist und einen Schlitz für das Heranführen
des Anfangs des bandförmigen Sprengpaketes an die Zündkapsel aufweist, der sich von der der Schweißstelle
zugewandten Außenseite des Lagerkörpers an die Zündkapsel heran erstreckt. Bei dieser Ausbildung wird
vermieden, daß sich die Explosionswirkung der Zündkapsel wie bei der eingangs geschilderten bekannten
Schweißung nahezu ungehindert nach allen Seiten erstreckt. Vielmehr wird diese Explosionswirkung im
wesentlichen in Richtung des Sprengpaketes konzentriert, wodurch eine relativ geringe Sprengstoffmenge
in der Zündkapsel ausreicht, um den Sprengstoff im Sprengpaket zur Entzündung zu bringen. Dies ist
insbesondere im Hinblick darauf von Bedeutung, daß die zum Sprengschweißen der eingangs genannten Art
heute verwendeten Sprengpakete eine Detonationsgeschwindigkeit von etwa 7000 m/sec haben und auch der
in der Zündkapsel befindliche Sprengstoff eine solche Detonationsgeschwindigkeit haben muß.
Darüber hinaus wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Zündeinrichtung der Vorteil erreicht,
daß der Lagerkörper für die Zündkapsel die bei der Explosion der Zündkapsel weggeschleuderten Teile
dieser Kapsel auffängt und damit die Zündung erheblich ungefährlicher macht als bisher. Auch wird das
Sprengschweißen vereinfacht und in seinem Ablauf zeitlich nicht unerheblich verkürzt. Es genügt nämlich,
den Anfang des bandförmigen Sprengpaketes in den Schlitz des Lagerkörpers einzuführen und dann die
Zündkapsel zu entzünden. Nach dem Schweißvorgang kann der Lagerkörper mit Zündkapsel durch einen
neuen Lagerkörper mit neuer Zündkapsel ausgewechselt werden. Dadurch wird es beispielsweise möglich,
Metallbänder während eines kontinuierlichen Verarbeitungsprozesses miteinander zu verschweißen, ohne den
Bandverbrauch zu unterbrechen, da es möglich ist, durch einen Bandakkumulator für das Anschweißen des
Anfangs einer neuen Bandrolle ün das Ende einet
verbrauchten Bandrolle etwa 3 bis 5 Minuten zui Verfügung zu stellen. Diese kurze Zeit reicht aus, um mii
dem erfindungsgemäßen Schweißgerät die beider Bandrollen einwandfrei und dauerhaft miteinander zi
verschweißen.
Mit dem erfindungsgeiTnßen Schweißgerät kann ein« Schweißverbindung erreicht werden, welche höchstei
Anforderungen genügt, wie sie beispielsweise bei de Kabelfabrikation verlangt v/erden, nämlich die Sicher
stellung einer kontinuierlichen elektrischen Leitfähig keit bzw. Abschirmung sowie der Längswasserdichtig
keit des Kabels. Mit dem erfindungsgemäßen SchweiG gerät können aber auch beispielsweise Schweißstelle
oder Anschlußstellen in bandbewickelten Transforma toren ausgeführt werden.
Der bei dem erfindungsgemäßen Schweißgera
vorgesehene Lagerkörper für die Zündkapsel fängt die bei deren Explosion entstehenden metallischen Frag
mente auf, wodurch verhindert wird, daß die zu verschweißenden Bänder durch diese Fragmente
beschädigt bzw. durchlöchert werden. Zudem wird durch den Lagerkörper der bei der Zündung entstehende
Detonationsknall erheblich gedämpft. Der in dem Lagerkörper befindliche Schlitz gewährleistet das nahe
Heranführen des Sprengpaketes an die Zündkapsel, und zwar auf einfache und rasche Weise und macht es ferner
möglich, daß die bandförmigen Sprengpakete einen eben abgeschnittenen Anfang haben können. Hierdurch
können die verwendeten Sprengpakete von einem aufgewickelten Band abgeschnitten werden und eine
Nachbearbeitung des abgeschnittenen Anfangs des bandförmigen Sprengpaketes ist nicht notwendig.
Als Material für den Lagerkö:per wird zweckmäßig ein solches verwendet, welches eine ausreichende
Elastizität und Zähigkeit besitzt, um dem beim Zünden des Sprengstoffes in der Zündkapsel entstehenden
Detonationsdruck standzuhalten. Hierfür kommt in erster Linie Polyäthylen, vorzugsweise Niederdruck-Polyäthylen,
in Frage.
Der Lagerkörper für die Zündkapsel ist vorteilhaft bis auf seine Bohrung und den Schlitz als Vollkörper mit
zylindrischer oder Quaderform ausgebildet. Die Querschnittsabmessungen
des Lagerkörpers senkrecht zur Achse seiner Bohrung sollten mindestens viermal so
groß wie die entsprechenden Querschnittsabmessungen der Zündkapsel sein, um dem Explosionsdruck beim
Zünden standhalten zu können, wobei es zweckmäßig ist, daß die Bohrung für die Aufnahme der Zündkapsel in
oder etwa in der Mittelachse des Lagerkörpers angeordnet ist.
Der Lagerkörper für die Zündkapsel ist zweckmäßig leicht auswechselbar in einer Mulde des Schweißtisches
gelagert. An der der Schweißstelle abgewandten Seite der Zündkapsel kann eine Platzpatrone zum Zünden der
Zündkapsel vorgesehen sein. Diese Platzpatrone kann entweder in der Bohrung des Lagerkörpers für die
Zündkapsel oder aber besser in einem gesonderten, zweckmäßig von einem Stahlblock gebildeten Patronenlager
angeordnet sein, welches sich an der der Schweißstelle abgewandten Seite des Lagerkörpers
befindet und mit einer an die Bohrung des Lagerkörpers anschließenden Bohrung für die Aufnahme der Platzpatrone
ausgestattet ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schweißgeräts ist ein Niederhalter für
die sich überlappenden Enden der miteinander zu verschweißenden beiden Metallbänder vorgesehen, der
aus zwei im gegenseitigen Abstand befindlichen Leisten besteht, die auf den Schweißtisch herabsenkbar sind und
in abgesenkter Stellung jeweils eines der beiden zu verschweißenden Bandenden auf dem Schweißtisch
festdrücken. Sie haben zweckmäßig geringeren gegenseitigen Abstand als die Breite des bandförmigen
Sprengpaketes, um gleichzeitig auch das aufzulegende Sprengpaket auf die überlappten Bandenden anzudrükken. Die Leisten des Niederhalters sind zweckmäßig
ferner so ausgebildet, daß sie die außerhalb des Niederhalters befindlichen Bereiche der Bandenden
gegenüber der Detonationswirkung des Sprengpaketes abschirmen und vor dabei auftretenden Beschädigungen
ihrer Oberflächen schützen.
Ferner kann bei dem Schweißgerät ein auf die Zündkapsel und das Patronenlager herabsenkbarer
Schutzdeckel vorgesehen sein, der zweckmäßig aus
40
55 einem vom Niederhalter getrennten Bauteil besteht un
in abgesenkter Stellung den Niederhalter mindesten teilweise abdeckt. Darüber hinaus kann eine schalldäm
mendc Haube vorgesehen sein, welche ebenfalls auf de Schweißtisch derart herabsenkbar ist, daß sie i
abgesenkter Stellung die Schweißstelle abdeckt. Zu Entzündung der Zündkapsel bzw. der Platzpatrone is
bei einer bevorzugten Ausführungsform ein Schlagap parat vorgesehen, der an die Zündeinrichtung derar
heran- bzw. von dieser wegbewegbar ist, daß bein Heranbewegen sein Schlagbolzen bei abgesenkten
Niederhalter und Schutzdeckel bzw. schalldämmende Haube zum Aufschlagen auf die Zündkapsel bzw
Platzpatrone gelangt. Dabei kann eine Arretierung de: Niederhalters, des Schutzdeckels und bzw. oder de
Haube in deren abgesenkter Lage vorgesehen sein.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel de: erfindungsgemäßen Schweißgerätes dargestellt:
Fig. 1 zeigt dieses Ausführungsbeispiel in Schrägan
sieht mit auf den Schweißtisch überlappt aufgelegter Metallbändern und darübergelegtem Schweißpaket voi
dem Absenken von Niederhalter, Schutzdeckel unc schalldämmender Haube;
Fig. 2 ist z.T. ein Horizontalschnitt durch die
Zündvorrichtung des Schweißgeräts in Höhe von Linie IV-IV in Fig.4 und z.T. eine Draufsicht auf die
überlappten Metallbänder mit darübergelegtem Schweißpaket;
Fig. 3 veranschaulicht den Lagerkörper für die Zündkapsel in Seitenansicht;
F i g. 4 zeigt den Lagerkörper von seinem geschlitzter Stirnende her gesehen;
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch das Sprengpaket.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist in der Nähe des einen Längsendes des amboßartig ausgebildeten
länglichen Schweißtisches 1 eine in der Zeichnung nicht dargestellte Mulde in der Tischoberfläche
vorgesehen, in welcher der zylindrisch ausgebildete Lagerkörper 2 für die Zündkapsel 3 leicht auswechselbar
liegt. Dieser Lagerkörper besteht aus Kunststoff, zweckmäßig aus Niederdruck-Polyäthylen, und besitzt
eine ihn völlig durchsetzende koaxiale Längsbohrung 4, in welcher die Zündkapsel unverrückbar sitzt. Diese
Bohrung ist an demjenigen Ende, welches der Schweißstelle für die in Fig. 1 gezeigten, mit überlappten
Enden auf den Schweißtisch aufgelegten Metallbändern 5, 6 zugewandt ist, mit einer konischen
Erweiterung 7 versehen.
Darüber hinaus ist der Lagerkörper an der der Schweißstelle zugewandten Seite der Zündkapsel 3 mit
einem bis oder nahe bis zu dieser Kapsel reichenden Längsschlitz 8 versehen, der in seinem Querschnitt dem
Querschnitt des auf die überlappten Bandenden aufzulegenden bandförmigen Sprengpaketes 9 angepaßt ist Durch diesen Schlitz 8 ist das Sprengpaket 9 mit
seinem Bandanfang in den Lagerkörper 2 bis oder nahe an die Zündkapsel 3 heran einschiebbar, wobei die
Bohrungserweiterung 7 das Einschieben erleichtert. Dabei wird die Sprengstoffschnur 10 des bandförmigen
Sprengpaketes 9 von der Bohrung 4 des Lagerkörpers 2 aufgenommen, während die Seitenbereiche des Sprengpakets mit der unteren Dämmschicht (Wa) und der
oberen Deckschicht (Ub) im Schlitz 8 zu liegen kommen.
Die Längsbohrang 4 des Lagerkörpers 2 für die
Aufnahme der Zündkapsel 3, welche aus einem Metallzylinder mit vorzugsweise mehreren Schichten
5
von unterschiedlichen Sprengstoffen besteht, ist an der der Schweißstelle abgewandten Seite der Zündkapsel
mit einem kleineren Querschnitt ausgestattet, um die bei der Explosion der Zündkapsel entstehende Druckwelle
im wesentlichen in Richtung des in den Schlitz 8 des Lagerkörpers eingeschobenen Sprengpaketes zu rich
ten und nur einen kleinen Teil der entstehenden Druckwelle durch die verengte Bohrung 4 in entgegengesetzter
Richtung entweichen zu lassen.
An dieses verengte, von der Schweißstelle abgewandte Ende der Bohrung 4 schließt sich die: Bohrung 12 eines
im Schweißtisch 1 fest angeordneten, aus einem Stahlblock bestehenden Patronenlagers 13 an, an
welchem Stahlblock der Lagerkörper 2 unmittelbar anliegt. An ihrem vom Lagerkörper 2 abgewandten
Ende ist die Bohrung 12 im Patronenlager 13 aufgeweitet, um eine Platzpatrone, im dargestellten
Beispiel eine Randfeuerpatrone 14, aufnehmen zu können. Diese Platzpatrone 14 kann durch den
Schlagbolzen 15 eines Schlagapparates 16 zur Detonation gebracht werden, worauf die dabei entstehende
Druckwelle den Sprengstoff in der Zündkapsel 3 zur Explosion bringt, welcher dann die Sprengstoffschnur
10 im Sprengpaket 9 zur Explosion bringt.
Die Zündkapsel enthält zweckmäßig mehrere in Axialrichtung hintereinander liegende Schichten von
Sprengstoffen von unterschiedlicher Detonationsgeschwindigkeit, und zwar derart, daß die Detonationsgeschwindigkeiten
der Sprengstoffe in Richtung zur Schweißstelle zunehmen. Die letzte Schicht soll aus
einem Sprengstoff bestehen, welcher etwa die gleiche Detonationsgeschwindigkeit wie der im Sprengpaket 9
befindliche Sprengstoff hat, der zur Erzielung einer einwandfreien Schweißung eine Detonationsgeschwindigkeit
von etwa 7000 m/sec haben soll.
Es wäre grundsätzlich nicht unmöglich, das Patronenlager 13 wegzulassen und die Platzpatrone 14 hinter der
Zündkapsel 3 in der Bohrung 4 des Lagerkörpers anzuordnen. Unter Umständen könnte die Platzpatrone
14 sogar völlig entfallen, wenn eine einfache und gefahrlose Zündung der Zündkapsel 3 auch ohne eine
solche Platzpatrone möglich ist. Dies würde jedoch eine etwas andere Füllung der Zündkapsel erforderlich
machen können. Die in der Zeichnung dargestellte Ausführung mit einem gesonderten Patronenlager 13
dürfte jedoch besonders zweckmäßig sein, da sie eine einwandfreie und leicht zu handhabende Zündung sowie
eine relativ billige Herstellung des Lagerkörpers 2 gestattet, was im Hinblick darauf von Bedeutung ist, daß
der Lagerkörper 2 mit der Zündkapsel 3 nach jeder Sprengschweißung ausgewechselt werden muß.
Um die zu verschweißenden Enden der Metallbänder 5,6 sowie das auf die Überlappungsstelle dieser Bänder
aufgelegte Sprengpaket 9 bei der Sprengschweißung auf dem Schweißtisch 1 festzuhalten, ist ein Niederhal
ter 17 vorgesehen, der aus zwei zueinander parallelen Winkelprofilen 18 aus Stahl besteht Dieser Niederhal
ter ist auf der der Zündeinrichtung abgewandten Seite der Schweißstelle um eine zur Achse der Bohrung 4 des
Lagerkörpers senkrechte Achse 19 am Schweißtisch schwenkbar befestigt Die beiden Schienen 18 des
Niederhalters 17 haben geringeren gegenseitigen Abstand als die Breite des bandförmigen Sprengpaketes
9, um in abgesenkter Stellung nicht nur jeweils eines der beiden Enden der zu verschweißenden Metallbänder 5,
6, sondern auch das Sprengpaket zu erfassen und auf dem Schweißtisch bzw. den Metallbändern festdrücken,
wobei gleichzeitig auch der außerhalb des Niederhalters befindliche Bereich der Metallbänder gegen die
Detonationswirkung des Sprengpaketes abgeschirmt wird.
Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schweißgeräts besitzt
ferner eine Schutzhaube 20, welche an Schienen 21 um eine zur Schwenkachse 19 des Niederhalters 17
parallele Achse 22 auf die aus Lagerkörper 2 und Patronenlager 13 bestehende Zündeinrichtung herabsenkbar
ist. Um eine noch weiter von der Schweißstelle entfernte, zu den Achsen 19 und 22 parallele Achse 23 ist
ferner eine schalldämmende Haube 24 schwenkbar, welche ebenso wie der Schutzdeckel 20 aus schalldämmendem
Material hergestellt oder mit derartigem Material verkleidet ist. Dieser Deckel 24 dient dazu, die
Schweißstelle, d. h. die miteinander zu verschweißenden Enden der Metallbänder S, 6 sowie das darauf
befindliche Sprengpaket 9 abzudecken und eine Abschirmung gegenüber der unterhalb der Haube 24
erfolgenden Sprengschweißung zu gewährleisten. Demgegenüber schirmt die Schutzhaube 20 nur gegenüber
der Detonation der Zündeinrichtung ab. In abgesenkter Lage schließen Schutzdeckel 20 und schalldämmende
Haube 24 dicht aneinander an.
Der zur Zündung der Platzpatrone 14 vorgesehene Schlagapparat 16 ist um eine Achse 25 an das
Patronenlager 13 heranschwenkbar, und zwar derart, daß der Schlagbolzen 15 zum Aufschlagen auf die
Platzpatrone 14 gelangen kann. In an das Patronenlager t3 herangeschwenkter Lage greift der Schla^apparat 16
mit einem Vorsprung 26 in eine Ausnehmung an der dem Schlagapparat zugewandter Stirnseite des Schutzdeckels
20 ein, um diesen in seiner abgesenkten Stellung zu arretieren.
Um das Heranschwenken des Schlagapparates 16 an das Patronenlager 13 nur dann zu ermöglichen, wenn
der Schutzdeckel 20 sich in abgesenkter Lage befindet, ist an diesem Deckel eine Nase 28 vorgesehen, die bei
abgesenktem Deckel in eine Ausnehmung 29 des Schweißtisches 1 eingreift und dort eine Sperre für das
Heranschwenken des Schiagapparates 16 an das Patronenlager 13 außer Wirkung setzt. Damit wird ein
unbeabsichtigtes Zünden vermieden, bevor der Schutzdeckel 20 auf die Zündeinrichtung herabgeschwenkt
worden ist.
Das zum Aufschlagen des Schlagbolzens 15 auf die Platzpatrone 14 notwendige Freigeben des Schlagbolzens
aus seiner Spannstellung erfolgt durch eine an dem Schutzdeckel angeordnete Auflauffläche 30 für den auf
dieser beim Heranschwenken des Schlagapparates an das Patronenlager und die abgesenkte Haube 20
auflaufenden Teils 31 einer Auslöseeinrichtung. Beim Auflaufen dieses Teils 31 wird die Auslöseeinrichtung
derart bewegt, daß sie die Arretierung des Schlagbolzens in seiner Spannstellung aufhebt und diesen frei gibt
wodurch dieser infolge Federbelastung zum Aufschlagen auf die im Patronenlager 13 befindliche Platzpatrone 14 gebracht wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Schweißgerät können Metallbänder jeder Art in theoretisch unbegrenzter
Breite und praktisch beliebiger Dicke, also nach DIN-Bezeichnung sowohl Bänder als auch Dünnbänder
sowie bandförmige Folien miteinander verschweißt werden. Es ist auch möglich, nicht nur senkrecht zur
Bandlängsrichtung sich erstreckende Schweißnähte, sondern auch hierzu schräg verlaufende Schweißnähte
herzustellen, wozu es lediglich erforderlich ist, die
miteinander zu verschweißenden Bänder entsprechend
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schräg zur Achse der Bohrung 4 im Lagerkörper 2 auf den Schweißtisch des Geräts aufzulegen.
Es ist auch möglich, den Schweißtisch so auszubilden, daß an beiden Seiten der überlappten Enden der zu
verschweißenden Metallbänder S1 6 ein Sprengpaket 9 angeordnet werden kann. In diesem Falle können für die
sowohl unterhalb als auch oberhalb der zu verschweißenden Metallbänder 5,6 anzuordnenden Sprengpakete
10
9 jeweils getrennte aus jeweils einem Lagerkörper 2 und einem Patronenlager 13 bestehende Zündeinrichtungen
als auch eine für beide Sprengpakete gemeinsame Zündeinrichtung vorgesehen werden.
Das Gerät hat sich bereits zum Verschweißen von Aluminiumbändern für die Kabelherstellung bestens
bewährt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (30)
1. Sprengschweißgerät zum Verschweißen von zwei überlappten Metallbändern mit Hilfe eines auf
die Überlappungsstelle auflegbaren bandförmigen Sprengpaketes, welches Schweißgerät eine Zündeinrichtung
mit einer Zündkapsel für die Entzündung des Sprengpaketes hat dadurch gekennzeichnet,
daß die Zündkapsel (3) in einer Bohrung (4) eines sie umgebenen Lagerkörpers (2)
aus Kunststoff, Hartgummi od. dgl. sitzt, der seitlich der Schweißstelle auf dem Schweißtisch (1) des
Geräts angeordnet ist und einen Schlitz (8) für das Heranführen des Anfanges des bandförmigen
Sprengpaketes (9) an die Zündkapsel aufweist, welcher sich von der der Schweißstelle zugewandten
Außenseite des Lagerkörpers an die Zündkapsel heran erstreckt.
2. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (2) für die
Zündkapsel (3) aus Polyäthylen, vorzugsweise Niederdruck-Polyäthylen, besteht.
3. Schweißgerät nach Anspruch I1 dadurch gekennzeichnet,
daß der Lagerkörper (2) für die Zündkapsel bis auf seine Bohrung (4) und den Schlitz
(8) als Vollkorper mit zylindrischer oder Quaderform ausgebildet ist.
4. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Querschnittsabmessungen des Lagerkörpers (2) senkrecht zur Achse setner Bohrung (4) mindestens
viermal so groß wie die entsprechenden Querschnittsabmessungen der Zündkapsel (3) sind.
5. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bohrung (4) für die Aufnahme der Zündkapsel (3) in oder etwa in der Mittelachse des Lagerkörpers (2)
angeordnet ist.
6. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abmessung des Lagerkörpers (2) in Achsrichtung seiner Bohrung (4) mindestens dreimal so groß wie
die entsprechende Abmessung der Zündkapsel (3) ist.
7. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Schlitzes (8)
für die Aufnahme des Anfanges des Sprengpaketes
(9) dem Querschnitt dieses Sprengpaketes angepaßt ist.
8. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitz (8) für die Aufnahme des Anfanges des Sprengpaketes sich von der der Schweißstelle
zugewandten Außenseite des Lagerkörpers (2) in Achsrichtung seiner Bohrung (4) bis etwa in dessen
Mitte erstreckt, und daß sich die Zündkapsel (3) unmittelbar an dem inneren Schlitzende oder nahe
diesem Schlitzende befindet.
9. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitz (8) an seinem der Schweißstelle zugewandten Ende konisch erweitert ist.
10. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (4) für die
Aufnahme der Zündkapsel (3) den gesamten Lagerkörper (2) durchsetzt und an der der
Schweißstelle abgewandten Seite der Zündkapsel verengten Querschnitt hat.
11. Schweißgerät nach sinem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (2) für die Zündkapsel (3) leicht
auswechselbar in einer Mulde des Schweißtisches (11) gelagert ist A u ,
!2. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet daß an
der der Schweißstelle abgewandien Seite der Zündkapsel (3) eine Platzpatrone (14) vorgesehen ist.
13. Schweißgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platzpatrone (14) in der
Bohrung des Lagerkörpers (2) für die Zündkapsel (3) angeordnet ist
14. Schweißgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet daß an der der Schweißstelle
abgewandten Seite des Lagerkörpers (2) für die Zündkapsel ein Patronenlager (13) mit einer an die
Bohrung (4) des Lagerkörpers anschließenden Bohrung (12) für die Aufnahme der Platzpatrone (14)
angeordnet ist.
15. Schweißgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (12) des Patronenlagers
(13) koaxial zur Bohrung (4) des Lagerkörpers (2) angeordnet ist.
16. Schweißgerät nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Patronenlager (13)
aus einem auf dem Schweißtisch (1) fest angeordneten Stahlblock besteht.
17. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Niederhalter (17) für die
sich überlappenden Enden der miteinander zu verschweißenden beiden Metallbänder (5, 6) vorgesehen
ist, der aus zwei im gegenseitigen Abstand befindlichen Leisten (18) besteht, die auf den
Schweißtisch (1) herabsenkbar sind und in abgesenkter Stellung jeweils eines der beiden zu verschweißenden
Bandenden auf dem Schweißtisch festdrük· ken.
18. Schweißgerät nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leisten (18) des Niederhalters (17) geringeren gegenseitigen Abstand haben
als die Breite des bandförmigen Sprengpaketes (9).
19. Schweißgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (18) aus Winkelstahlprofilen
bestehen, die mit je einem ihrer Winkelschenkel zueinander gerichtet sind.
20. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus dem Lagerkörper (2)
mit Zündkapsel (3) und gegebenenfalls dem Patronenlager (13) gebildete Zündeinrichtung vor einem
auf diese und den Schweißtisch (13) herabsenkbaren Schutzdeckel (20) abdeckbar ist.
21. Schweißgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzdeckel (20) aus
einem vom Niederhalter (17) getrennten Bauteil besteht welches in abgesenkter Stellung den
Niederhalter mindestens teilweise abdeckt.
22. Schweißgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzdeckel am Niederhalter
angeordnet bzw. befestigt ist.
23. Schweißgerät nach einem oder mehreren dei Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, da£
eine schalldämmende Haube (24) vorgesehen ist welche auf den Schweißtisch (1) herabsenkbar is
und in abgesenkter Stellung die Schweißstelle abdeckt.
24. Schweißgerät nach Anspruch 23, dadurct gekennzeichnet, daß die schalldämmende Haubi
(24) in abgesenkter Stellung mit ihrem der Zündeinrichtung zugewandten Stirnende an dem
benachbarten Stirnende des abgesenkten Schutzdeckels (20) anliegt
25. Schweißgerät nach Anspruch 23, dadurch .· gekennzeichnet, daß die Haube mit dem Schutzdekkel
baulich einstückig ausgebildet ist.
26. Schweißgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß
der Niederhalter (17) und bzw. oder der Schutzdek- it,
kel (20) und bzw. oder die schalldämmende Haube (24) auf der der Zündeinrichtung abgewandten Seite
der Schweißstelle am Schweißtisch (1) um eine zur Bohrungsachse des Lagerkörpers (2) senkrechte
oder etwa senkrechte Achse schwenkbar befestigt sind.
27. Schweißgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Schweißtisch (1) ein
Schlagapparat (16) mit einem Schlagbolzen (15) vorgesehen ist, der an die Zündeiniichtung heran-
bzw. von dieser wegbewegbar ist, und zwar derart, daß beim Heranbewegen des Schlagapparates an die
Zündeinrichtung der Schlagbolzen zum Aufschlagen auf die Platzpatrone (14) bzw. Zündkapsel (3)
gebracht werden kann. :s
28. Schweißgerät nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlagapparat (16) einen
Vorsprung (26) hat, der in an die Zündeinrichtung heranbewegter Stellung des Schlagapparates bei
abgesenktem Schutzdeckel (20) diesen zu seiner ;.o Lagearretierung übergreift.
29. Schweißgerät nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (26) am
Schlagapparat (16) in einen Ausschnitt (27) in der Wandung des Schutzdeckels (20) bzw. der schall- <>
dämmenden Haube (24) zum Einrasten bringbar ist.
30. Schweißgerät nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlagbolzen (15) des
Schlagapparates (16) in seiner Spannlage durch eine Arretiereinrichtung festgehalten wird, welche mit
einer Auslöseeinrichtung (31) in Verbindung steht, die beim Heranbewegen des Schlagapparates an die
Zündeinrichtung auf eine an dieser oder am abgesenkten Niederhalter (17) oder Schutzdeckel
(20) angeordnete Auflauffläche (30) aufläuft und 4s dabei ein Freigeben des Schlagbolzens von der
Arretiereinrichtung bewirkt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19752534787 DE2534787B2 (de) | 1975-08-04 | 1975-08-04 | Sprengschweissgeraet |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19752534787 DE2534787B2 (de) | 1975-08-04 | 1975-08-04 | Sprengschweissgeraet |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2534787A1 DE2534787A1 (de) | 1977-02-10 |
DE2534787B2 true DE2534787B2 (de) | 1977-05-26 |
Family
ID=5953190
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19752534787 Granted DE2534787B2 (de) | 1975-08-04 | 1975-08-04 | Sprengschweissgeraet |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE2534787B2 (de) |
Families Citing this family (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
CN113579465A (zh) * | 2021-08-09 | 2021-11-02 | 安徽理工大学 | 一种爆炸焊接污染治理方法 |
-
1975
- 1975-08-04 DE DE19752534787 patent/DE2534787B2/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE2534787A1 (de) | 1977-02-10 |
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
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