DE2530052A1 - Kupplung zum drehfesten verbinden einander zugeordneter abschnitte einer lieferwelle fuer textilmaschinen - Google Patents
Kupplung zum drehfesten verbinden einander zugeordneter abschnitte einer lieferwelle fuer textilmaschinenInfo
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Description
Industriewerk Schaeffler oHG, 8522 Herzogenaurach Industriestraße 1-3
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Kupplung zum drehfesten Verbinden einander zugeordneter Abschnitte einer Lieferwelle für Textilmaschinen.
Die Erfindung betrifft eine Kupplung zum drehfesten Verbinden einander zugeordneter Abschnitte einer angetriebenen
Lieferwelle für Textilmaschinen, mit einer hülsenförmigen, die Enden benachbarter Abschnitte der Lieferwelle
in einer Bohrung fluchtend aufnehmenden Kupplungsmuffe,
welche gleichzeitig als Innenring für ein die Lieferwelle tragendes Wälzlager ausgebildet ist.
Bei einer bekannten Kupplung der genannten Art weist die hülsenförmige Kupplungsmuffe in ihrer Bohrung axiale Nuten
auf, in welche entsprechend geformte Mitnehmerzähne jiner Lieferwelle formschlüssig eingreifen. Gegen axiales Verschieben
ist die Kupplungsmuffe formschlüssig entweder gegen Ansätze der Lieferwelle oder in einer Nut eines Gehäuseteiles
abgestützt. Die Kupplungsmuffe dieser bekannten Kupplung bewirkt zwar ein einwandfreies drehfestes Verbinden
der einander zugeordneten Abschnitte der Lieferwelle, nachteilig ist jedoch der für die axialen Nuten der Kupplungsmuffe
sowie für die Mitnehmerzähne und Ansätze der Lieferwelle erforderliche kostspielige Bearbeitungsaufwand.
Bei einem bekannten Wälzlager wird der verlängerte Innenring einseitig mit einem Spannring auf der Welle kraftschlüssig
verspannt. Der Spannring weist eine exzentrisch zur Drehachse verlaufende Klemmfläche auf, die beim Verdrehen
des Spannringes mit einer exzentrischen Klemmfläche des Innenringes zusammenwirkt. Der Innenring wird bei diesem
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bekannten Wälzlager mit dem Spannring drehfest angeordnet,
auch ohne daß die Welle Mitnehmerzähne und axiale Ansätze aufweist, jedoch ist ein Übertragen von Drehmomenten mit
dem nur einseitig angeordneten Spannring nicht möglich, wodurch bei drehfest zu verbindenden Abschnitten von Lieferwellen
die Verwendung einer im Abstand von der Lagerstelle entfernt angeordneten zusätzlichen Kupplung erforderlich
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln eine Kupplung der eingangs erwähnten Art zu schaffen,
bei der einerseits die Nachteile der bekannten Kupplung vermieden sind, andererseits jedoch die Vorteile der
Verwendung von einfach herzustellenden und leicht zusammenfügbaren Bauteilen, wie beispielsweise bei der kraftschlüssigen
Befestigung des Innenringes des bekannten Wälzlagers anwendbar sind.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Kupplungsmuffe an ihren beiden Enden je eine zur Bohrung
exzentrisch verlaufende Klemmfläche aufweist, mit welcher je eine Klemmfläche gleicher Exzentrizität eines
Spannringes zusammenwirkt. Das ist insofern vorteilhaft, als die Spannringe und die Kupplungsmuffe als einfache
Drehteile ausgebildet sind. Ein drehfestes Verbinden der Abschnitte der Lieferwelle, die an ihren Enden glattzylindrisch
geformt sind, erfolgt kraftschlüssig auf einfache Weise durch Verdrehen der Spannringe auf der Kupplungsmuffe.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung besteht darin, daß die Klemmflächen an beiden Enden
der Kupplungsmuffe eine Exzentrizität gleicher Größe und Richtung aufweisen. Dadurch wird auf einfache Weise eine
gleichmäßige Verteilung der zwischen den zu verbindenden Abschnitten der Lieferwelle und der Kupplungsmuffe auftretenden,
durch die Spannringe erzeugten Verspannkraft erreicht. Die zu verbindenden Abschnitte der Lieferwelle
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legen sich im verspannten Zustand gleichgerichtet an die Wandung der Bohrung der Kupplungsmuffe an, wodurch ein
Taumeln des Innenringes verhindert wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung wird darin gesehen, daß der dem Antrieb nähere
Spannring in Drehrichtung und der dem Antrieb entferntere Spannring entgegen der Drehrichtung der Lieferwelle zu
der Kupplungsmuffe verdreht ist. Durch diese Maßnahme wird ein selbsttätiges Lösen eines einzelnen Spannringes aus der
Klemmstellung mit der Kupplungsmuffe bei ruckartig auftretendem Lastwechsel wirkungsvoll verhindert. Damit diese
von der Lage des Antriebes abhängige Verdrehrichtung für die Spannringe von einer Bedienungsperson zwangsweise richtig
ausgeführt wird, ist es zweckmäßig, daß die Kupplungsmuffe und/oder die Spannringe und/oder ein die Spannringe
zur Kupplungsmuffe verdrehendes Werkzeug Einrichtungen aufweisen, die ein Verdrehen der Spannringe nur in der von
der Lage des Antriebes bestimmten Drehrichtung ermöglichen. Das kann auf vorteilhafte Weise dadurch erfolgen, daß die
Kupplungsmuffe an ihren beiden Enden eine Vertiefung aufweist, in die je ein an den Spannringen angeordneter und
die Klemmflächen teilweise nach innen überragender Vorsprung, beispielsweise ein Stift oder Zapfen eingreift.
Der Vorsprung sperrt durch Anlage an einer Begrenzungsfläche
der Vertiefung eine der beiden Drehrichtungen. Es ist auch möglich, daß die Spannringe in Umfangsrichtung einen stufenförmigen
Absatz aufweisen, an welchem das die Spannringe verdrehende Werkzeug angreift. Der Absatz hat nur eine wirksame
Angriffsfläche für das Werkzeug.
Es ist zweckmäßig, die Spannringe im verspannten Zustand auf der Lieferwelle zu sichern. Dies kann in einfacher Weise
durch eine Sicherungsschraube erfolgen, die in eine radial
durchgehende Gewindebohrung des Spannringes eingeschraubt ist.
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Bei der Übertragung sehr großer Drehmomente ist es zweckmäßig, daß die Enden benachbarter Abschnitte der Lieferwelle
formschlüssig verbunden sind. Das ist möglich durch die Anordnung je einer in den Abschnitten der Lieferwelle stirnseitig
angeordneten Nut und einer in diese eingreifende Feder. Es ist aber auch denkbar, eine formschlüssige Verbindung
der Lieferwellen unmittelbar unter Zuhilfenahme der Kupplungsmuffe zu erreichen.
Weitere vorteilhafte Merkmale des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung im
Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung, in der mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt
sind. Es zeigen:
Figur 1 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Kupplung,
Figur 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Figur 1,
Figur 3 einen Ausschnitt der Kupplungsmuffe nach Figur 1 mit abgeändertem Spannring und abgeänderter
Kupplungsmuffe,
Figur 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Figur 3,
Figur 5 eine stirnseitige, teilweise geschnittene Ansicht eines abgeänderten Spannringes, sowie ein am
Spannring angreifendes nur abschnittsweise dargestelltes Werkzeug und
Figur 6 einen Ausschnitt der Kupplungsmuffe nach Figur 1,
mit teilweise geschnittener Lieferwelle.
Die in der Figur 1 dargestellte Kupplung weist eine Kupplungsmuffe
1 auf, welche in ihrer Bohrung 2 die Enden benachbarter Abschnitte 3 u. 4 einer Lieferwelle für eine
Spinnereimaschine fluchtend aufnimmt, von der zur Verein-
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fachung nur der Abschnitt eines Gehäuseteiles 5 dargestellt
ist. Die Kupplungsmuffe 1 dient gleichzeitig als Innenring für ein Wälzlager, zu dem Wälzkörper 6, ein Außenring 7,
sowie zwei Dichtringe 8 gehören. An ihren beiden Enden weist die Kupplungsmuffe 1 kegelig ausgebildete und exzentrisch
zu ihrer Bohrung 2 verlaufende Klemmflachen 9
auf, deren Exzentrizität gleiche Größe und gleiche Richtung haben.
Die Befestigung der Kupplungsmuffe 1 auf den Abschnitten 3 u. 4 der Lieferwelle erfolgt mit zwei Spannringen 1o, welche
einerseits mit ihren Bohrungen 11 auf den zugehörigen Lieferwellenabschnitten sitzen und andererseits mit zu den Bohrungen
11 exzentrisch verlaufenden Klemmflachen 12 die
Klemmflächen 9 der Kupplungsmuffe 1 umgreifen. Wie insbesondere in der Figur 2 am Beispiel des einen gezeigten Spannringes
ersichtlich ist, kommen beim Drehen der Spannringe 1o. beispielsweise durch ein in Radialbohrungen 13 eingreifendes
Werkzeug, die Klemmflächen 12 der Spannringe 1o derart in Klemmkontakt mit den Klemmflächen 9 der Kupplungsmuffe 1,
daß eine sichere kraftschlüssige Verbindung zwischen Lieferwelle und Spannringen 1o einerseits und Spannringen 1o und
Kupplungsmuffe 1 andererseits erfolgt. Die Drehrichtung für die Spannringe kann im oder gegen den Uhrzeigersinn erfolgen.
Die Spannringe 1o können nach erfolgter Klemmung mittels Sicherungsschrauben 14, welche in radial durchgehenden
Gewindebohrungen 15 angeordnet sind, auf den zugehörigen Abschnitten 3 u. 4 der Lieferwelle gesichert werden.
In den Figuren 3 und 4 ist eine Kupplungsmuffe 16 dargestellt, die an ihrem abgebildeten Ende im Bereich der
Klemmfläche 9 eine über den halben Umfang verlaufende Vertiefung 17 aufweist. Der mit der Kupplungsmuffe 16 zusammen
wirkende, in Klemmstellung mit dieser gezeigte Spannring 18 hat einen in radialer Richtung verlaufenden Stift 19, der
die Klemmfläche 12 des Spannringes 18 nach innen überragt. In der Figur 4 zeigen die strichpunktierten Linien die Lage
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des Stiftes 19, die er vor der Klemmstellung des Spannringes 18 mit der Kupplungsmuffe 16 einnimmt. Im Gegensatz
zum Beispiel nach den Figuren 1 und 2 ist hierbei ein Verdrehen des gezeigten Spannringes 18 nur gegen den Uhrzeigersinn
(in Richtung des Pfeiles A) möglich, da bei einer Drehung im Uhrzeigersinn der mit strichpunktierten Linien angedeutete
Stift 19 gegen eine Begrenzungsfläche 2o der Vertiefung 17 stößt. Die Beschreibung der Einzelheiten von'
Kupplungsmuffe 16 und Spannring 18 gilt für das nicht dargestellte Ende der Kupplungsmuffe 16 entsprechend, wobei
der dortige Spannring nur entgegen der Drehrichtung des beschriebenen Spannringes 18 verdreht werden kann.
Eine andere Möglichkeit des Verdrehens eines Spannringes nur in einer bestimmten Richtung ist in Figur 5 dargestellt.
Der dort gezeigte Spannring 21 weist einen stufenförmigen Absatz 22 in Form einer Vertiefung auf, an deren radialer
Begrenzungsfläche 23 ein als Hakenschlüssel 24 ausgebildetes Werkzeug angreift. Die Form des Absatzes 22 und die
Form des Hakenschlüssels 24 lassen nur ein Verdrehen des Spannringes 21 in der Richtung des Pfeiles A zu.
Bei der Ausführung nach Figur 6 sind die Enden benachbarter Abschnitte 25 und 26 einer Lieferwelle sowohl formschlüssig
als auch kraftschlüssig verbunden. Der Formschluß wird erreicht durch eine Feder 27, die in stirnseitige Nuten
u. 29 der Abschnitte 25 u. 26 der Lieferwelle eingreift.
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Claims (8)
1.. Kupplung zum drehfesten Verfeinden einander zugeordneter
Abschnitte einer angetriebenen Lieferwelle von Textilmaschinen, mit einer hülsenförmigen, die Enden benachbarter
Abschnitte der Lieferwelle in einer Bohrung fluchtend aufnehmenden Kupplungsmuffe, welche gleichzeitig als Innenring
für ein die Lieferwelle tragendes Wälzlager ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsmuffe
(1, 16) an ihren beiden Enden je eine zur Bohrung (2) exzentrisch verlaufende Klemmfläche (9) aufweist, mit
welcher je eine Klemmfläche (12) gleicher Exzentrizität eines Spannringes (io, 18, 21) zusammenwirkt.
2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmflächen (9) an beiden Enden der Kupplungsmuffe
(1,16) eine Exzentrizität gleicher Größe und Richtung aufweisen.
3. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Antrieb nähere Spannring in Drehrichtung und der
dem Antrieb entferntere Spannring entgegen der Drehrichtung der Lieferwelle zur Kupplungsmuffe verdreht ist.
4. Kupplung nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungsmuffe (16) und/oder die Spannringe (18, 21) und/oder ein die Spannringe (18, 21) zur Kupplungsmuffe
(16) verdrehendes Werkzeug (24) Einrichtungen aufweisen,
die ein Verdrehen der Spannringe (18, 21) nur in der von der Lage des Antriebes bestimmten Drehrichtung ermöglichen.
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5. Kupplung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsmuffe (16) an ihren beiden Enden eine
Vertiefung (17) aufweist, in die je ein an den Spannringen (18) angeordneter und die Klemmflachen (12) innen
überragender Vorsprung (19), beispielsweise ein Stift oder Zapfen eingreift.
6. Kupplung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannringe (21) in Umfangsrichtung einen stufenförmigen
Absatz (22) aufweisen, an welchem das die Spannringe (21) verdrehende Werkzeug (24) angreift.
7. Kupplung nach Anspruch 1, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannringe (io, 18) eine radial durchgehende Gewindebohrung (15) zur Aufnahme einer
Sicherungsschraube (14) aufweisen.
8. Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden benachbarter Abschnitte
(25> 26) der Lieferwelle formschlüssig· z.B. durch Nut (28, 29) und Feder (27) verbunden sind.
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