DE2503139C2 - Verfahren zum Isolieren einer Kabelverbindung und Kabelmuffe zur Ausübung dieses Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Isolieren einer Kabelverbindung und Kabelmuffe zur Ausübung dieses VerfahrensInfo
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- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
- H02G15/00—Cable fittings
- H02G15/003—Filling materials, e.g. solid or fluid insulation
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Isolieren einer Kabelverbindung, die in einem Hohlraum
einer mindestens zweigeteilten Kabelmuffe mit einem an dem einen MufTenteil angeordneten oder angeformten,
mit dem Hohlraum in offener Verbindung stehenden und eine mit einem Deckel verschließbare Füllöffnung
aufweisenden Füllbehälter ausgebildet ist, bei dem der Hohlraum der Kabelmuffe einschließlich des
Füllbehälters mit einer so großen Menge einer einen flüssigen, bei höherer Temperatur eine kürzere Härtungszeit
erfordernden, härtbaren Kunststoff enthalten* den gießbaren Isoliermasse gefüllt wird, daß deren
Volumen nach dem Abschluß der Härtung des Kunststoffes mindesens dem Volumen des Muffenhohlraumes
entspricht, wobei nach Abschluß der Füllung die Füllöffnung des Füllbehälters mit dem Deckel verschlossen wird. Die Erfindung bezieht sich auch auf
eine Kabelmuffe zur Ausübung dieses Verfahrens.
Bei einem aus der CH-PS 4 74 886 bekannten Verfahren der vorgenannten Art wird als Isoliermasse für die
Kabelverbindung eine Epoxydharz-Härter-Mischung verwendet, die in kaltem Zustand in den Muffenhohl·
raum eingebracht wird und eine Nachfüllung mit einem
vorgewärmten grobkörnigen Füllstoff, wie insbesondere Sand, der ggf. mit einem Haftvermittler vorbehandelt
sein kann, erfährt. Die Reihenfolge dieses Füllvorganges kann dabei auch umgekehrt in der Weise erfolgen,
daß zuerst der'angewärmte grobkörnige Füllstoff in den Muffenhohlraum eingebracht und danach eine
Nachfüllung mit der kalten Epoxydharz-Härter-Mischung vorgenommen wird. Die Vorwärmung des
grobkörnigen Füllstoffes und dessen getrennte Vereinigung mit der kaliten Epoxydharz-Härter-Mischung ist
sehr aufwendig. Weiterhin ergibt sich dabei der Nachteil, daß trotz der mit dem grobkörnigen Füllstoff
bezweckten Vermeidung einer Lunkerbildung während der Härtung des aus diesem Grund zur Erzielung einer
gleichmäßigeren Temperaturverteilung in der Muffe kleinervolumigen Kunststoffes solche Lunker noch an
der eigentlichen Kabelverbindung auftreten können, so
daß sich daraus eine entsprechend schlechte Isolierwirkung ergibt. Mit der bei dem bekannten Verfahren verwendeten
Isoliermasse ist es außerdem sehr schwierig, die in sie eingebettete Kabelverbindung nachträglich zu
reparieren, weil die größere Härte dieser Isoliermasse eine doch aufwendigere Freilegung der Kabelverbin-
dung mit einer in der Regel vollständigen Entfernung
der bisherigen Kabelmuffe und deren Ersatz durch eine
neue Kabelmuffe n»ch demselben Verfahrensprinzip
erfordert.
Der Erfindung liefet die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Isolieren einer Kabelverbindung und eine zur Ausübung dieses Verfahrens der eingangs genannten
Art geeignete Kabelmuffe bereitzustellen, mit denen die Kabelverbindung in einfacherer Weise ohne
die Gefahr einer Lunkerbildung bei der Härtung des Kunststoffes zuverlässiger isoliert werden kann_
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß bei einem Verfahren der eingangs genannten
Art fürdie Kabelmuffe und ihren FüIIbehältereine in an
sich bekannter Weise aus Gußeisen bestehende Ausführungsform und alls Isoliermasse ausschließlich ein
gießbarer härtbarer Kunststoff verwendet werden, mit dem der Hohlraum derKabefmuße und mindestens ein
Teilvolumen des Füllbehälters in einem einmaligen Füllvorgang aufgefüllt werden, und daß während des
Beginns der Härtung dieses Kunststoffes die in dem FüIIbehälter befindliche Teilmenge anfänglich auf
einer niedrigeren Temperatur als die sich in dem Muffenhohlraum
befindliche Hauptmenge gehalten wird.
Durch die ausschließliche Verwendung eines gießbaren härtbaren Kunststoffes als Isoliermasse kann die
Füllung des Hohlraumes der Kabelmuffe und die mindestens teilweise Füllung auch des Füllbehälters sehr
schnell durchgeführt werden, wenn dafür der Kunststoff entsprechend dünnflüssig gehalten wird. Weil während
des Beginns der Härtung dieses Kunststoffes die in dem Füllbehäfter befindliche Teilmenge anfänglich auf
einer niedrigeren Temperatur als die sich in dem Muffenhohlraum befindliche Hauptmenge gehalten und
eine die Wärme gut ableitende Muffe verwendet wird, wird dadurch jeder sich durch ein Schrumpfen der im
Muffenhohlraum befindlichen Hauptmenge des Kunststoffes evtl. ausbildenden Lunker sofort durch die aus
dem Füllbehälter nachfließende Teilmenge völlig ausgefüllt, womit keine Gefahr für eine unzureichende Isolierung
der Kabelverbindung besteht. Eine vollständige Nachfüllungüt dabei deshalb gewahrt, weil die Härtung
der sich in dem MulTenhohlraum befindlichen Hauptmenge des Kunststoffes infolge einer stärkeren Abkühlung
in der Nähe der die Wärme gut ableitenden Kabelädern und der Muffemwand an den dazu entfei nten Stellen
beginnt, so daß die nachfließende Teilmenge des Kunststoffes entlang; dieser entsprechend kühleren
Kabeladern, deren metallenen Verbindungselementen und der kühleren Muffenwand zu den bereits mehr oder
weniger fest gewordenen und geschrumpften Massenteilchen fließen kann.
Die Erzeugung des anfänglichen Temperaturunterschiedes zwischen den beiden Teilmengen des Kunststoffes
kann durch eine örtliche Erwärmung oder v>
Abkühlung von außen erfolgen. In besonders einfacher Weise läßt sich dieser anfängliche Temperaturunterschied
jedoch damit erzeugen, daß eine mit Durchtrittsöffnungen versehene Trennwand zwischen dem FüIIbehälter
und dem Muffenhohlraum angeordnet wird, die aus einem Material großer Wärmeleitfähigkeit
besteht und mit der Gehäusewand der Kabelmuffe und des Füilbehälters in einer engen wärmeableitenden
Berührung gehalten ist. Die Trennwand erzeugt dabei dann eine örtliche Abkühlung.
Zur Ausübung des Verfahrens wird zweckmäßig eine Kabelmuffe verwendet, die aus einem wenigstens zweigeteilten
gußeisernen Gehäuse und einem an dem einen Gehäuseteil angeordneten oder angeformten,
über eine Austrittsöffnung in offener Verbindung mit dem Muffenhohlraum stehenden Föllhehalter besteht,
dessen Eintrittsöflhung mit einem Deckai verschließbar
ist, wobei dann diese Kabelmuffe erfindungsgemSß dahin abgewandelt ist, daß in der Austrittsöffnung des
Füllbehälters eine mit Durchtrittsöffnungen für die flüssige Phase des Kunststoffs versehene und in einer
engen wärmeableitenden Berührung mit der Gehäusewand der Muffe und ihres Füilbehälters gehaltene
Trennwand angeordnet ist. Zur Verbesserung der Wärmeableitung kann an dieser Trennwand mindestens
eine in den Hohlraum des Füllbehälters vorstehende Kühlrippe ausgebildet sein. Weiterhin kann die Trennwand
zweckmäßig als eine an der Gehäusewand befestigte Lochblende ausgebildet werden, wofür die
Trennwand beispielsweise aus einer aus einem Metall großer Wärmeleitfähigkeit, wie insbesondere Kupfer,
bestehenden Gaze gebildet werden Kann. Eine solche Lochblende kann dabei auch ein einstückiges Wandungsteil
der Gehäusewand bilden, an dem dann auch zweckmäßig die Kühlrippe einstückig ausgebildet wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt durch eine Kabelmuffe und der zugehörigen Kabelverbindung gemäß einer
ersten Ausführungsform,
F i g. 2 eine Draufsicht auf eine Kabelmuffe gemäß einer zweiten Ausführungsform, wobei der Deckel des
Füilbehälters abgenommen ist, und
F i g. 3 einen Teilschnitt der Kabelmuffe nach der Linie HI-III in F i g. 2.
In F i g. 1 ist ein aus zwei gußeisernen Teilen 1 und 2 bestehendes Gehäuse einer Kabelmuffe gezeigt, die für
die Verbindung eines Abzweigkabels und eines durchgehenden Kabels 4 mittels eines Verbindungselements
3 ausgebildet ist. Die beiden Muffenteile 1,2 sind um diese Kabelverbindung herum angeordnet und mittels
Bolzen 5 miteinander so verbunden, daß der Mjiffenhohlraum
an den Durchtrittsstellen der Kabel mittels Dichtungen 6 abgedichtet ist. Der eine Gehäuseteil 1
der ,Kabelmuffe ist mit einem kastenähnlichen Füllbehälter
8 versehen, dessen Eintrittsöffnung mit einem Deckel 9 verschließbar ist, der an den Seitenwänden
7 mittels Bolzen 10 befestigt wird. Die Seitenwände 7 des Füllbehälters 8 sind mit dem Gehäuseteil 1 eiiistükkig
verbunden. In der Austrittsöffnung des Füllbehälters 8 ist eine Trennwand angeordnet, die als eine an der
Gehäusewand mittels Bolzenl2 und Ringen 13 befestigte Lochblende ausgebildet ist, die aus einer aus
einem Metall großer Wärmeleitfähigkeit, wie insbesondere Kupfer, bestehenden Gaze 11 gebildet ist.
Zur Isolierung der Kabelverbindung ist als Isoliermasse ausschließlich ein gießbarer härtbarer Kunststoff
für den Isolierkörper 19 verwendet, mit dem der Hohlraum der Kabelmuffe und mindestens ein Teilvolumen
des Füllbehälters 8 bis etwa in Höhe der gestrichelten Linie 14 in einem einmaligen Füllvorgang aufgefüllt
werden, nachdem die beiden Gehäuseteile 1 und 2 an der Kabelverbindung befestigt worden sind. Bereits bei
diesem Füll Vorgang setzt dabei eine Härtung des Kunststoffes ein, wobei sie an den Stellen langsamer stattfindet,
wo entweder von außen her eine örtliche Abkühlung bewirkt wird oder wo eine bessere Wärmeableitung
nach außen stattfindet. Eine solche Wärmeableitung nach außen fino<ii insbesondere an der als Luchblende
ausgebildeten Trennwand in Form der Gaze 11
und längs der gesamten Gehäusewand der beiden Teile I und 2 der Kabelmuffe statt, womit an diesen Stellen
anfänglich ein Temperaturunlerschied zu der in dem Muffenhohlraum befindlichen Hauptmenge des Kunststoffes
in bezug auf die in dem Füllbehälter befindliche Teilmenge besteht. Sollten sich daher während der Härtung
der in dem Muffenhohlraum befindlichen Hauptmenge des Kunststoffes Lunker ausbilden, dann werden
diese sofort mit dem über eine längere Zeitdauer in dem Füllbehälter 8 flüssig bleibenden Kunststoff aufgefüllt,
womit nach abgeschlossener Härtung die Kabelverbindung von einem Isolierkörper 19 umgeben ist, der vollständig
lunkerfrei ist. Die Höhe 14. bis zu welcher der Füllbehälter 8 anfänglich mit dem gießbaren, ausschließlich
aus einem bei höherer Temperatur eine kürzere Härtungszeit erfordernden, härtbaren Kunststoff
gefüllt wird, ist dabei so zu wählen, daß nach dem Abschluß der Härtung des Isolierkörpers 19 der infolge
eines solchen Nachfließens gesunkene Spiegel 15 noch oberhalb der Gaze 11 angeordnet ist.
Bei der Absführungslbrm der Kabelmuffe gemäß den
F i g. 2 und 3 ist die in der Aiistrittsöffnung des Füllbehälters
8 angeordnete Trennwand durch einen einslükkigen Wandungsteil 16 der Gehäusewand gebildet, der
mit einer einstückig ausgebildeten Kühlrippe 17 und mit mindestens je einer Durchtrittsöffnung 18 zu beiden
Seiten dieser Kühlrippe 17 versehen ist. Beim Füllen
des Muffenhohlraumes über die eine Durchtrittsöffnung
18 dient die andere Durchtrittsöffnung 18 als Entlüftungsöffnung. Die Höhe der Kühlrippe 17 kann bei
dieser Ausführungsform gleichzeitig Tür die Bemessung der Füllhöhe gewählt werden. Der Wandungsteil 16
kann auch mit mehreren Kühlrippen sowie mehreren Durchtrittsöffnungeii versehen sein.
Durch die Verwendung einer aus Gußeisen bestehenden Kabelmuffe kann ein gießbarcr härtbarer Kunststoff
verwendet werden, der nach der Härtung noch etwas weich bleibt. Damit läßt sich eine nachträgliche
Reparatur der Kabelverbindung einfacher durchführen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
- Patentansprüche:U Verfahren zum Isolieren einer Kabelverbindung, die in einem Hohlraum einer mindestens zweigeteilten Kabelmuffe mit einem an dem einen Muffenteil angeordneten oder angeformten, mit dem Hohlraum in offener Verbindung stehenden und eine mit einem Deckel verschließbare Füllöffung aufweisenden Füllbehälter ausgebildet ist, bei dem der Hohlraum der Kabelmuffe einschließlich des Füllbehälters mit einer so großen Menge einer einen flüssigen, bei höherer Temperatur eine kürzere Härtungszeit erfordernden härtbaren Kunststoff enthaltenden gießbaren Isoliermasse gefüllt wird, daß deren Volumen nach dem Abschluß der Härtung des Kunststoffes mindestens dem Volumen des Muffenhohlraumes entspricht, wobei nach Abschluß der Füllung die Füllöffnung des Füllbehälters mit dem Deckel verschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, daß für die Kabelmuffe (1, 2; 10 und ihren Füllbehllter (8) eine in an sich bekannterWeise aus Gußeisen bestehende Ausführungsform und als Isoliermasse ausschließlich ein gießbarer härtbarer Kunststoff verwendet werden, mit dem der Hohlraum der Kabelmuffe und mindestens ein Teilvolumen des Füllbehälters in einem einmaligen Füllvorgang aufgetüllt werden und daß während des Beginns der Härtung dieses Kunststoffes die in dem Füllbehälter befindliche Teilmenge anfänglich auf einer niedrigeren Temperatur als die sich in dem Muffenhohlraum befindliche Hauptmenge gehalten wird.
- 2. Verfahren nach Anspruc-.i 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung des anfänglichen Temperaturunterschiedes zwischen Lin beiden Teilmengen des Kunststoffes eine mit Durchtrittsöffnungen versehene Trennwend (11,16) zwischen dem Füllbehälter (8) und dem Muffenhohlraum angeordnet wird, die aus einem Material großer Wärmeleitfähigkeit besteht und mit der Geriäusewsnd der kabelmuffe und des Füllbehälters in einer engen wärmeableitenden Elerührung gehalten ist.
- 3. Kabelmuffe zur Ausübung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 und 2, die aus einem wenigstens zweigeteilten gußeisernen Gehäuse und einem an dem einen Gehäuseteil angeordneten od.r angeformten, über eine Austrittsöffnung in offener Verbindung mit dem Muffenhohlraum stehenden Füllbehälter besteht, dessen Eintrittsöffnung mit einem Deckel verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Austrittsöffnung des Füllbehälters (8) eine mit Durchtrittsöffnungen (18) für die flüssige Phase des Kunststoffes (19) versehene und in einer engen wärmeableitenden Berührung mit der Gehäusewand der Muffe und ihres Füllbehälters gehaltene Trennwand (11, 16) angeordnet ist.
- 4. Kabelmuffe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Trennwand (16) mindestens eine in den Hohlraum des Füllbehälters (8) vorstehende Kühlrippe (17) ausgebildet ist.
- 5. Kabelmuffe nach Ansprach 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand als eine an der Geähusewand befestigte Lochblende (11, 16) ausgebildet ist.
- 6. Kabelmuffe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochblende aus einer aus einem Metall großer Wärmeleitfähigkeit, wie insbesondere Kupfer, bestehende Gaze (11) gebildet ist.
- 7. Kabelmuffe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochblende durch einen einstückigen Wandungsteil (16) der Gehäusewand gebildet ist
- 8. Kabelmuffe nach den Ansprüchen 4 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlrippe (17) an dem die Lochblende bildenden einstückigen Wandungsteil (16) ausgebildet ist.
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