DE2557966B2 - Bodenträger - Google Patents
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Description
fenden und die Oberseite von einer rechtwinklig zum abgewinkelten Flächenbereich verlaufenden Mantellinie
begrenzt ist, so daß der Haltezapfen in seinem senkrechten Längsmittelschnitt die Form eines durch
zwei mit ihren Basisflächen aneinanderliegenden Kegelstümpfen gelegten Mittelschnitts hat.
Ähnlich wie bei dem bekannten üodenträger kann der erfindungsgemäße Bodenträger durch Verschwenkung
in die dem oberen Flächenabschnitt entsprechende schräge Lage in die zugehörige Bohrung eingeführt und
dann der Bodenträger in die bestimmungsgemäße Montagelage verschwenkt werden, in welcher der
untere Flächenabschnitt an der Tragwand anliegt. Abweichend vom bekannten Bodenträger stützt sich
der Haltezapfen in den von den rechtwinklig zum unteren Flächenabschnitt des Tragkörpers verlaufenden
Mantellinien gebildeten Bereichen aber großflächig an der Bohrungswandung ab, so daß eine nachträgliche
Aufweitung der Bohrung nicht zu befürchten ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist zusätzlich zu dem am freien Ende des Haltezapfens radial nach oben
vorspringenden Vorsprung der am Tragkörper anschließende Abschnitt des Haltezapfens an seiner
rechtwinklig zum unteren Tragkörper-Flächenbereich verlaufenden Unterseite mit wenigstens einem weiteren
radial vorspringenden schneidenartigen Vorsprung versehen.
Der Vorsprung dringt bei der Verschwenkung des Tragkörpers aus seiner anfänglich schrägen in die zur
Tragwand parallele Lage ebenfalls in das Material der Tragwand ein. Damit erfolgt also eine zusätzliche
Verriegelung des Haltezapfens in der Tragwand, we'che
die Stabilität der Verbindung des Fachbodens mit der Tragwand zusätzlich erhöht.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung
näher erläutert, und zwar zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf einen Bodenträger;
Fig. 2 eine Seitenansicht des in Fig. 1 gezeigten, in
eine Ausnehmung einer Tragwand eingeschobenen Bodenträgers, wobei die Stellung gezeigt ist, die der
Bodenträger vor dem Aufsetzen des Fachbodens einnimmt; und
F i g. 3 eine der F i g. 2 entsprechende Seitenansicht, in welcher die Lage des Bodenträgers nach dem Aufsetzen
des Fachbodens gezeigt ist.
Der Bodenträger 10 setzt sich im wesentlichen aus zwei Hauptteilen, nämlich einem Tragkörper 12 und
einem seitlich vom Tragkörper vorspringenden Haltezapfen 14 zusammen. Der Tragkörper 12 hat die an sich
bekannte Form eines zylindrischen Körpers, der an einer Seite abgeflacht ist, so daß er an der der Tragwand
16 zugewandten Seite eine in ihrem unteren Bereich 18 parallel zur Längsmittelachse des Tragkörpers verlaufende
Abflachung aufweist. Im oberen, mit dem Haltezapfen 14 versehenen Bereich 20 ist die Abflachung
relativ zum Bereich 18 etwas abgewinkelt. Am unteren Ende des Tragkörpers 12 springt von dessen
zylindrischer Mantelfläche ein umlaufender Flansch 22 rechtwinklig vor, der im Bereich 18 der Abflachung
jedoch weggeschnitten ist und deshalb die dichte Anlage der Abflachung des Tragkörpers an der Tragwand 16
nicht behindert. Auf dem Flansch 22 setzt sich die Unterseite eines zugehörigen Fachbodens 24 auf, wobei
der Tragkörper 12 in eine komplementäre Ausnehmung 26 des Fachbodens eingreift. Die Ausnehmung 26 hat
Kreisquerschnittsform, ist aber nach der Tragwand 16 zu offen.
Vom abgeschrägten Bereich 20 der Abflachung des Tragkörpers 12 springt der in eine Ausnehmung in Form
einer Bohrung 28 in der Tragwand 16 einsteckbare Haltezapfen 14 vor. Der Haltezapfen 14 ist in zwei sich
in der Seitenansicht nach ihren Enden zu konisch verjüngende, mit den größeren Basisseiten aneinander-
I1S liegende Abschnitte 30 und 32 unterteilt, von denen der
am abgeschrägten Bereich 20 der Abflachung anschließende Abschnitt 30 so am Tragkörper 12 angesetzt ist,
daß seine obere Mantellinie rechtwinklig zum abgeflachten Bereich 20 verläuft. Der Konuswinkel des
Abschnitts 30 ist so gewählt, daß seine gegenüberliegende untere Mantellinie rechtwinklig zur Längsmittelachse
des Tragkörpers 12 (bzw. rechtwinklig zum unteren abgeflachten Bereich 18) verläuft.
Im äußeren freien Abschnitt 32 mit gleichem Konuswinkel verläuft dagegen die obere Mantellinie rechtwinklig zur Längsmittelachse des Tragkörpers (bzw. dem unteren abgeflachten Bereich 18) und die untere Mantellinie rechtwinklig zum abgeflachten Bereich 20. Im Bereich des freien Endes des Abschnitts
Im äußeren freien Abschnitt 32 mit gleichem Konuswinkel verläuft dagegen die obere Mantellinie rechtwinklig zur Längsmittelachse des Tragkörpers (bzw. dem unteren abgeflachten Bereich 18) und die untere Mantellinie rechtwinklig zum abgeflachten Bereich 20. Im Bereich des freien Endes des Abschnitts
3<> 32 des Haltezapfens 14 ist an dessen Oberseite ein in Umfangsrichtung radial nach oben vorspringender
schneidenartig zugeschärfter Vorsprung 34 vorgesehen, während am Abschnitt 30 des Haltezapfens 14 ein nach
unten weisender radial vorspringender zweiter schnei-
3r> denartiger Vorsprung 36 vorgesehen ist. Insbesondere
aus den F i g. 2 und 3 ist die Funktion des in dieser Weise ausgebildeten Bodenträgers 10 gut zu erkennen. Bei der
Montage eines Fachbodens 24 wird der Haltezapfen 14 des Bodenträgers 10 zunächst in der in F i g. 2 gezeigten
·»<' Weise bis zur Anlage des abgeschrägten Bereichs 20 an
der Tragwand 16 in die Bohrung 28 eingeschoben. Der Tragkörper 12 nimmt dann die in Fig. 2 deutlich
erkennbare nach unten schräg von der Tragwand wegweisende Lage ein.
4r> Wenn dann auf den so eingesetzten Bodenträger der
Fachboden 24 aufgesetzt und die Ausnehmung 26 über den Tragkörper 12 geschoben wird, wird der Tragkörper
in die in F i g. 3 gezeigte parallele Lage zur Tragwand 16 gedrängt, wobei der Haltezapfen 14
ri() entsprechend verschwenkt wird. Dabei kommen die mit
den schneidenartig zugeschärften Vorsprüngen 34 und 36 versehenen Seiten der Haltezapfen-Abschnitte 30
bzw. 32 an der Bohrungswandung zur Anlage und die Vorsprünge 34 und 36 dringen in die Bohrungswandung
r'r> ein, so daß der Haltezapfen formschlüssig in der
Bohrung 28 verriegelt ist. Da der Tragkörper 12 sich beim Aufsetzen des Fachbodens 24 nach innen
verschwenkt, wird gleichzeitig ein gewisser Anzug wirksam, welcher die seitlichen Stirnflächen des
ho Fachbodens an die Tragwand andrückt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Bodenträger zur Halterung von Fachböden an Tragwänden von Schränken, Regalen u.dgl. mit
einem den Fachboden unterstützenden Tragkörper, der an seiner der Tragwand zugewandten Seite eine
Abflachung aufweist, die in einen an der Tragwand anliegenden unteren und einen oberen von unten
nach oben von der Tragwand weg gerichteten abgewinkelten Flächenbereich unterteilt ist, und mit
einem vom Tragkörper in eine Ausnehmung der Tragwand einsteckbaren Haltezapfen, der an seiner
Unterseite eine rechtwinklig zum abgewinkelten Flächenbereich des Tragkörpers verlaufende und an
seiner Oberseite eine rechtwinklig zum unteren Flächenbereich verlaufende Mantellinie aufweist,
und an dessen dem Tragkörper cbgewandten Ende ein radial nach oben vorspringender schneidenartig
zugeschäfter Vorsprung, dessen Schneide sich im wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckt, vorgesehen
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltezapfen (14) in seiner Längsrichtung in zwei
Abschnitte (30; 32) unterteilt ist, von denen nur die Mantellinie des dem Tragkörper (12) abgewandten
äußeren freien Endabschnitts (32) an seiner Unterseite rechtwinklig zum abgewinkelten Flächenbereich
(20) und an seiner Oberseite rechtwinklig zum unteren Flächenbereich (18) verläuft, während in
dem unmittelbar an den Tragkörper (12) anschließenden Haltezapfenabschnitt (30) die Unterseite
von einer rechtwinklig zum unteren Flächenbereich (18) des Tragkörpers (12) verlaufenden und die
Oberseite von einer rechtwinklig zum abgewinkelten Flächenbereich (20) verlaufenden Mantellinie
begrenzt ist, so daß der Haltezapfen (14) in seinem senkrechten Längsmittelschnitt die Form eines
durch zwei mit ihren Basisflächen aneinanderliegenden Kegelstümpfen gelegten Mittelschnitts hat.
2. Bodenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der am Tragkörper (12)
anschließende Abschnitt (30) des Haltezapfens (14) an seiner rechtwinklig zum unteren Tragkörper-Flächenbereich
(18) verlaufenden Unterseite mit wenigstens einem weiteren radial vorspringenden schneidenartigen
Vorsprung (36) versehen ist.
Die Erfindung betrifft einen Bodenträger zur Halterung von Fachböden an Tragwänden von Schränken,
Regalen u. dgl. mit einem den Fachboden unterstützenden Tragkörper, der an seiner der Tragwand
zugewandten Seite eine Abflachung aufweist, die in einen an der Tragwand anliegenden unteren und
einen oberen von unten nach oben von der Tragwand weg gerichteten abgewinkelten Flächenbereich unterteilt
ist, und mit einem vom Tragkörper in eine Ausnehmung der Tragwand einsteckbaren Haltezapfen,
der an seiner Unterseite eine rechtwinklig zum abgewinkelten Flächenbereich des Tragkörpers verlaufende
und an seiner Oberseite eine rechtwinklig zum unteren Flächenbereich verlaufende Mantellinie aufweist,
und an dessen dem Tragkörper abgewandten Ende ein radial nach oben vorspringender schneidenartig
zugeschärfter Vorsprung, dessen Schneide sich im wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckt, vorgesehen
ist.
Bei einem bekannten Fachbodenträger dieser Art (DE-GM 74 40 518), verjüngt sich der Haltezapfen von
seinem am Tragkörper anschließenden Bereich derart, daß die untere Mantellinie dieses Zapfens etwa
rechtwinklig zum abgewinkelten oberen Flächenabschnitt des Tragkörpers verläuft, und im Bereich des in
eine zugehörige Bohrung in der Tragwand eircss Möbelstücks einsteckbaren freien Ende weist der
Haltezapfen an seiner Oberseite einen in Umfangsrichtung verlaufenden schneidenartigen Vorsprung auf.
Dieser Bodenträger kann in der Abwinklung des oberen Flächenbereichs des Tragkörpers entsprechend schräg
gestellter Lage in die zugehörige Bohrung in der Tragwand eines Möbelstücks bis zur Anlage des
abgeschrägten Flächenbereichs eingeführt und dann von Hand oder mit Hilfe des aufzusetzenden Fachbodens
in die gerade Lage verschwenkt werden, wobei der schneidenartige Vorsprung in die Wandung der
Bohrung eindringen und den Bodenträger gegen horizontales Herausziehen aus der Bohrung formschlüssig
verriegeln soll. Der Tragkörper des Bodenträgers soll seinerseits ebenfalls durch einen Zapfen formschlüssig
mit dem zugehörigen Fachboden verbunden werden. Mit dieser doppelt formschlüssigen Verbindung soll eine
auch gegen horizontale Beanspruchung des Fachbodens stabile Verbindung des Fachbodens mit der Tragwand
erzielt werden, d. h. der Fachboden soll nach Art der bekannten, jedoch aufwendiger aufgebauten VerbindungsbescLIäge
für Konstruktionsböden zur Stabilisie-
M rung des Möbelstücks beitragen. Da aber der beim Verschwenken des Bodenträgers auf ihn ausgeübte
Druck ebenso wie das gesamte den Fachboden belastende Gewicht über einen fast linienförmigen
Bereich auf die untere Hälfte der Begrenzungskante der
J5 Bohrungsmündung der Aufnahmebohrung für den
Haltezapfen übertragen wird, besteht — insbesondere bei Tragwänden aus weichen Hölzern oder Spanplatten
geringer Dichte — die Gefahr, daß die untere Begrenzungskante infolge der konzentrierten Flächenbelastung
sich verformt, d. h. die untere Hälfte der Bohrung im Mündungsbereich aufgeweitet wird, so daß
der Haltezapfen und damit der Tragkörper und dementsprechend auch der zugehörige Fachboden
gegenüber der vorgesehenen Lage etwas absinkt. Dabei verschiebt sich auch der schneidenartige Vorsprung
nach unten und der bei der Montage angestrebte Formschluß dieses Vorsprungs in der Wandung der
Bohrung geht wieder verloren. Die angestrebte Sicherung gegen horizontale Beanspruchungen und der
insbesondere bei offenen Regalen wesentliche Stabilisierungseffekt geht also wieder verloren.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Bodenträger der eingangs beschriebenen
Art zu schaffen, der in gleich einfacher Weise wie der bekannte Bodenträger montierbar ist, bei dem aber
die Gefahr herabgesetzt ist, daß er sich lockert.
Ausgehend von einem Bodenträger der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der Haltezapfen in seiner Längsrichtung in zwei Abschnitte unterteilt ist, von
denen nur die Mantellinie des dem Tragkörper abgewandten äußeren freien Endabschnitts an seiner
Unterkante rechtwinklig zum abgewinkelten Flächenbereich und an seiner Oberseite rechtwinklig zum
unteren Flächenbereich verläuft, während in dem unmittelbar an den Tragkörper anschließenden Haltezapfenabschnitt
die Unterseite von einer rechtwinklig zum unteren Flächenbereich des Tragkörpers verlau-
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ID=5965259
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