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Einbauplatte und Vorrichtung zu ihrer Befestigung
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Die Erfindung betrifft eine Einbauplatte, z.B. aus Blech, für ein
Spülbecken, eine Herdmulde oder dergleichen, zum Einbau in eine mit einer Aussparung
versehene Tischplatte oder dergleichen, wobei die Einbauplatte mit einem Auflageflansch
versehen ist, der mit einem nach unten und innen umgebogenen Rand ausgestattet ist,
der auf der Oberseite der Tischplatte aufliegt.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Befestigen der
Einbauplatte in der Aussparung der Tischplatte, wobei diese Vorrichtung mit einer
oberen mit einer Zunge versehenen Klemmbacke sowie einer an der oberen Klemmbacke
verschiebbar geführten und mit dieser verspannbaren unteren
Klemmbacke
versehen ist, die einen sich an der Unterseite der Tischplatte abstützenden Schenkel
aufweist.
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Aus dem DT-PS 1 500 636 ist eine Einbauplatte sowie eine Vorrichtung,
um die Einbauplatte in der Aussparung einer Tischplatte zu befestigen, bekannt.
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Der Auflageflansch der Einbauplatte ist hierbei mit einem Auflagerand
versehen, auf dem die obere Klemmbacke der Befestigungsvorrichtung aufliegt, während
deren untere Klemmbacke sich an der Unterseite der Tischplatte abstützt.
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Da bei dieser bekannten Vorrichtung die obere Klemmbacke nur auf dem
Auflagerand des Auflage flansches der Einbauplatte aufliegt, kann die Klemmbacke
von diesem Rand abrutschen, wodurch sich die Befestigungsvorrichtung von der Einbauplatte
und der Tischplatte lösen kann. Ferner kann die Befestigungsvorrichtung im bekannten
Falle erst angebracht werden, wenn die Einbauplatte in die Tischplatte eingebaut
werden soll.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, den Auflageflansch
der Einbauplatte so zu gestalten, daß die Befestigungsvorrichtung in einfacher Weise
an dem Auflageflansch angebracht werden kann und an diesem sicher gehalten wird.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der Rand aus einem
äußeren nach innen und schräg nach oben abgewinkelten Randteil sowie einem sich
an diesen anschliessenden inneren etwa horizontal verlaufenden Randteil gebildet
ist.
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Zweckmäßigerweise ist ferner die Zunge der oberen Klemmbacke
zwischen
dem Auflageflansch und dessen-nach unten und innen umgebogenen Rand einklemmbar.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird ferner vorgeschlagen,
die Zunge an ihrem vorderen Ende mit einer nach unten und außen abgewinkelten Lippe
zu versehen, die im eingebauten Zustand der Befestigungsvorrichtung an dem nach
innen und schräg nach oben abgewinkelten Randteil des Randes der Einbauplatte anliegt.
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Infolge der beiden abgewinkelten, aneinanderliegenden Abschnitte der
Zunge einerseits und des Randes der Einbauplatte andererseits, wird über die Klemmwirkung
hinaus eine zuverlässige formschlüssige Halterung der Zunge und damit der Befestigungsvorrichtung
an dem Auflage flansch der Einbauplatte erreicht.
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Ein Lösen und Heraus fallen der Befestigungsvorrichtung wird damit
verhindert und es ist ferner möglich, die Befestigungsvorrichtung an der Einbauplatte
anzubringen und sicher zu halten (z.B. auch während des Transportes), noch ehe die
Einbauplatte in die Tischplatte eingebaut und an dieser befestigt wird.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der etwa horizontal
verlaufende innere Randteil des Randes der Einbauplatte mit in Längsrichtung des
Randes im Abstand voneinander angeordneten Aussparungen versehen. Die Zunge der
oberen Klemmbacke ist hierzu mit einer nach unten und innen abgewinkelten Nase versehen,
die in diese Aussparung des Randes der Einbauplatte einrastet, wenn die Zunge zwischen
dem Auflageflansch und dessen nach unten und innen umgebogenen Rand eingeschoben
wird. Ein Herausziehen der Zunge und damit eine Lösung der Befestigungsvorrichtung
von
der Einbauplatte ist bei dieser Ausführungsform nur möglich, wenn die in die Aussparung
des Randes der Einbauplatte eingerastete Nase zurück und aus der Aussparung hinausgedrückt
wird.
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Schließlich kann vorgesehen werden, die Halterung der Zunge zwischen
Auflageflansch und Rand durch Verwendung eines geeigneten Klebemittels zu verstärken.
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Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend
anhand der Zeichnung erläutert, in der Fig. 1 im Schnitt Teile einer Einbauplatte
und einer Tischplatte zeigt, die mittels einer Befestigungsvorrichtung miteinander
verbunden sind.
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Fig. 2 zeigt die Befestigungsvorrichtung nach Fig. 1 von der Seite,
jedoch ohne Einbauplatte und Tischplatte.
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Fig. 3 zeigt im Schnitt eine alternative Ausbildung der Zunge der
Befestigungsvorrichtung.
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Fig. 4 zeigt einen Schnitt längs der Linie IV-IV von Fig. 1.
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Fig. 5 zeigt vergrößert die Art und Weise, in der die Zunge nach Fig.
3 in eine Aussparung des Randes der Einbauplatte einrastet.
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Fig. 1 zeigt einen Teil einer Einbauplatte 10 für eine Herdmulde oder
ein Spülbecken, die mit einem Auflageflansch 14 versehen ist, dessen nach unten
und innen umgebogener Rand 16 auf der Oberseite einer Tischplatte 12 aufliegt. Die
Tischplatte ist mit einer entsprechenden, nicht näher bezeichneten Aussparung versehen,
in die die Einbauplatte eingesetzt werden kann.
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Der Rand 16 ist hierbei mit einem etwa von der Auflagestelle des Randes
aus nach oben und innen verlaufenden Randteil 18 versehen, an den sich abgewinkelt
ein etwa horizontal verlaufender Randteil 20 anschließt. (Mit der Bezeichnung "innen"
ist die Richtung zur Einbauplatte hin gemeint, während die Bezeichnung "horizontal"
sich auf die normale Einbaulage bezieht und hier nur zum Zwecke der Erläuterung
verwendet wird. Für die Funktionsfähigkeit ist es selbstverständlich nicht Voraussetzung,
daß der fragliche Randteil unbedingt horizontal verläuft).
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Die Einbauplatte 10 ist mit Hilfe einer Befestigungsvorrichtung an
der Tischplatte befestigt, die aus einer oberen Klemmbacke 24 und einer unteren
Klemmbacke 26 gebildet ist. Die beiden Klemmbacken sind durch eine Schraube 30 miteinander
verbunden und gegeneinander verspannbar, wodurch die Einbauplatte gegen die Tischplatte
gespannt werden kann.
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Die Schraube 26 ist in einer mit Gewinde versehenen Bohrung einer
Nase 34 des oberen Klemmbackens 24 verstellbar. Ein oberer Schenkel 42 des unteren
Klemmbackens 26 ist am oberen Ende der Schraube 30 in üblicher Weise gehalten, während
ein unterer Schenkel 32 der unteren Klemmbacke 26 sich an der Unterseite der Tischplatte
12 abstützt, wozu der Schenkel 32 mit geeigneten, nicht näher bezeichneten Spitzen
oder Krallen versehen sein kann. Durch Anziehen der Schraube 30 werden die beiden
Klemmbacken 24 und 26 gegeneinander gezogen und verspannt.
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Die obere Klemmbacke 24 ist nun, wie Fig. 1 zeigt, mit einer Zunge
28 versehen, die in den Spalt zwischen dem Auflageflansch 14 und dessen nach unten
und innen umgebogenen Rand 16 eingeschoben ist. Der Abstand zwischen dem Auflageflansch
14 und dem Randteil 20 wird daher zweckmäßigerweise etwas kleiner
gewählt
als die Dicke der Zunge 28 ist, um eine Klemmwirkung zu erreichen.
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Die Einbauplatte 10 ist nach innen an den Auflageflansch 14 anschliessend
mit einer Schräge 40 versehen, an der das innere Ende der Zunge 28 anliegen kann,
wodurch die obere Klemmbacke 24 bereits einen gewissen Halt und eine gewisse Sicherheit
gegen Herausfallen oder Herausziehen erhält.
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Wenn gewünscht, kann zur Verstärkung der Halterung auch ein geeignetes
Klebemittel verwendet werden, in das die Zunge 28 vor dem Einbau eingetaucht wird.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist nun die Zunge
28 an ihrem vorderen bzw. äußeren Ende mit einer nach unten und außen schräg abgewinkelten
Lippe 36 versehen, die, wie dargestellt, im eingebauten Zustand auf dem schrägen
Randteil 18 des Randes der Einbauplatte aufliegt bzw. diesen hintergreift, wodurch
eine formschlüssige Verbindung zwischen Zunge und Rand erzielt wird, womit eine
zuverlässige Sicherung gegen Herausfallen oder Herausziehen der Zunge gewährleistet
ist.
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Zum Zwecke der Befestigung der Einbauplatte an der Tischplatte wird
die Zunge 28 der oberen Klemmbacke 24 zwischen den Auflageflansch 14 und den Rand
16 hineingeschoben. Da die Zunge nach dem Einschieben an dem Auflageflansch gehalten
wird, kann die Befestigungsvorrichtung bereits vor dem Zusammenbau von Einbauplatte
und Tischplatte an der Einbauplatte (z.B. auch während eines Transports) unverlierbar
an den Stellen angebracht werden, an denen später eine Befestigungsvorrichtung erforderlich
ist. Zum Zwecke des Zusammenbaus und der Befestigung der Einbauplatte in der Tischplatte
ist dann nur noch der Schenkel 32 der unteren
Klemmbacke 26 unter
der Unterseite der Tischplatte 12 anzuordnen, wie in Fig. 1 gezeigt ist, worauf
die Schraube 30 angezogen und damit der Auflage flansch der Einbauplatte gegen die
Oberseite der Tischplatte gepreßt und gehalten wird.
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Die Figuren 3 und 4 zeigen eine modifizierte Ausführungsform der Zunge
28. Bei dieser Ausführungsform hat die Zunge keine Lippe, sondern eine nach unten
und innen abgebogene oder abgewinkelte Nase 38, die, wie Fig. 4 zeigt, durch Ausstanzen
oder Ausschneiden von drei Seiten in der Zunge ausgebildet und nach unten abgebogen
wird. (Die Bezeichnung "unten" bezieht sich auf die Gebrauchslage der Einbauplatte).
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Um eine formschlüssige Verbindung mit dem Auflage flansch der Einbauplatte
zu schaffen, ist nun bei dieser Ausführungsform der etwa horizontal verlaufende
Randteil 20 des Randes 16 der Einbauplatte mit einer Aussparung 22 an der Stelle
versehen, an der eine Befestigungsvorrichtung angebracht werden soll. Sind mehrere
Befestigungsvorrichtungen erforderlich, so ist der Randteil 20 mit einer entsprechenden
Anzahl von Aussparungen, z.B. viereckigen oder rechteckigen Löchern, versehen.
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Der Zusammenbau erfolgt in derselben Weise wie bei der Ausführungsform
nach Fig. 1, d.h. die Zunge 28 wird in den Spalt zwischen Auflageflansch 14 und
Rand 16 eingeschoben, bis die nach unten abgebogene Nase 38 der Zunge in die Aussparung
22 des Randes einrastet, wie vergrößert in Fig. 5 gezeigt ist.
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Infolge dieser Einrastung wird eine sehr gute, formschlüssige Halterung
der Zunge und damit der Befestigungsvorrichtung am Auflageflansch erreicht. Die
Zunge kann dann nur herausgezogen werden, wenn vorher die Nase 38 aus der Aussparung
22 hinaus
und in ihre ungebogene Lage zurückgedrückt wird.
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Die Ausführungsform nach den Figuren 3 bis 5 ermöglicht es somit ebenfalls,
die Befestigungsvorrichtung fest und unverlierbar am Auflageflansch der Einbauplatte
anzubringen und zu haltern.
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Die Verbindung wird in beiden Fällen durch bloßes Einschieben der
Zunge zwischen den Auflageflansch 14 und den Rand 16 erreicht, womit ein schneller,
einfacher und trotzdem sicherer Zusammenbau und eine zuverlässige Halterung gewährleistet
ist.