DE2426727B2 - Unfallverhuetungs-schuhwerk - Google Patents
Unfallverhuetungs-schuhwerkInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A43—FOOTWEAR
- A43B—CHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
- A43B7/00—Footwear with health or hygienic arrangements
- A43B7/32—Footwear with health or hygienic arrangements with shock-absorbing means
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- General Health & Medical Sciences (AREA)
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- Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft UnfallverhiUungs-Schuhwerk, insbesondere -Stiefel, mit einem Schaft, in welchen im
Vorfußbereich ein Miltelfußschiitz eingearbeitet ist, der
von einem über dem Schaft angeordneten Schaftzuschnitteil abgedeckt ist und sich mit seinen Randbereichen
unter Bildung eines Hohlraumes auf einer elastischen Einlage abstützt.
Derartiges Schuhwerk wird vor allem im Untertagebergbau wegen der dort häufig auftretenden stoßartigen
Beanspruchung des Schuhwerks, z. B. durch herabfallende Gegenstände und durch Gestein getragen.
Dieses Schuhwerk hat in der Regel außer dem erwähnten aus Stahl oder einem zähelastischen
Kunststoff bestehenden Mittelfußschutz auch eine in das Oberleder eingearbeitete Zehenschutzkappe. Der
Mittelfußschutz ist jedoch von besonderer Wichtigkeit. Deshalb muß dafür gesorgt werden, daß der Mittelfußschutz
einerseits so stark ist, daß er die in der Praxis auftretenden Belastungen, ohne den darunter liegenden
Fuß zu verletzen, sicher aufnehmen kann und daß er andererseits auch tatsächlich von dem Träger des
Schuhwerks benutzt wird. Das ist besonders schwer durchzusetzen, da die Gefahr besteht, daß der
Mittelfußschutz die Bewegungsfreiheit des Fußes im Schuh einschränkt und insbesondere bei gebückter oder
kniender Körperhaltung des Trägers Druckstellen hervorruft.
Nach den bisherigen Erfahrungen genügen diesen Forderungen diejenigen Unfallverhütungsschuhe nicht,
bei denen der Mittelfußschutz außen auf dem Oberleder angeordnet und lösbar mit dem Schuh verbunden ist.
Derartige Schuhteile werden häufig vom Träger abgeschnitten, um das Tragen des Schuhwerks angenehmer
zu machen. Wird ein derartiger Mittelfußschulz getragen, besteht jedoch die Gefahr von Stolperunfällen,
weil der Träger des Schuhwerks leicht hängenblei
ben kann.
Zur Vermeidung dieser Mißstände ist das eingangs beschriebene Unfallverhüfjngs-Schuhwerk vorgeschlagen
worden. Es ist insbesondere aus der DT-Gbm 72 43 016 bekannt Dieses bekannte Unfallverhütungs-Schuhwerk
besitzt neben der Zehenschutzkappe einen Mittelfußschutz, der in das Schuhwerk eingearbeitet ist.
Der Mittelfußschutz stützt sich auf einer elastischen Einlage ab, die sich unterhalb des dem Mittelfuß
ίο angepaßten und gerundet ausgeführten Mittelfußschutzes
befindet. Weiter ist zwischen dem Vorfußteil des Schuhwerks und dem Mittelfußteil ein Hohlraum
vorgesehen, der als Rückprallsicherung dient und vor allem die beim Gehen erforderliche Verformung des
Fußteils des Schuhwerks nicht beeinträchtigen soll. Dadurch soll das Unfallverhütungs-Schuhwerk nicht als
hinderlich empfunden werden. Es hat sich jedoch gezeigt, daß durch die Anordnung des Mittelfußschujzes
und seine Einarbeitung in das Oberteil des Schuhwerks dieses so versteift wird, daß ein Abrollen des Fußes nicht
mehr möglich ist. Auch der hierfür gedachte Hohlraum
bringt nicht die notwendige, für den untertägigcn Einsatz notwendige Bewegungsfreiheit. Dieser Nachteil
kann bei Gummistiefeln dadurch gemi'dert werden, daß der Gummistiefel durch seinen weiten Zuschnitt dem
Fuß eine einigermaßen ausreichende Bewegungsfreiheit auch beim Gehen und Knien gewährt. Hierbei ist ein
solcher weiter Zuschnitt möglich, weil der lange Schaft des Stiefels dem Schuhwerk insgesamt den benötigten
,Halt gibt. Bei Halbstiefeln ist ein solcher weiter Zuschnitt jedoch nicht möglich, so daß die in der
DT-Gbm 72 43 016 dargestellte Erfindung nur für Gummistiefel mit langem Schaft verwertbar ist.
Das Tragen von Gummistiefeln ist auf bestimmte und wenige Arbeiten beschränkt. Ansonsten wird auch im
untertägigen Bergbau generell Schuhwerk getragen, das
insbesondere in Form von Halbstiefeln mit einem Verschluß versehen ist und das außer aus Leder aus
Gummi bzw. den bekannten Lederersatzstoffen herstellbar ist. Die notwendige Einschlupföffnung wird
vorwiegend durch eine Teilung des vorderen Oberteiles erreicht, wobei diese durch Verschnürungen, Schnallen
oder ähnliche;; nach dem Überziehen des Schuhwerks wieder verschlossen wird. Es ist ferner bereits ein
Unfallverhütungs-Schuhwerk aus der US-PS 29 72 824 bekannt, bei dem der Mittelfußschutz ebenfalls in das
Oberleder eingearbeitet ist. Der Mittelfußschutz ist durch entsprechend weiches Material weitgehend
ausgepolstert und auch hier findet sich der aus der DT-Gbm 72 43 016 bekannte Hohlraum unter dem
Mittelfußschutz. Um das Schuhwerk mit dem eingearbeiteten Mittelteßschutz auch unter den erschwerten
Verhältnissen im Untertagebergbau benutzbar zu machen, wird in der US-PS 29 72 824 vorgeschlagen, an
den Seiten elastische Teile vorzusehen. Diese elastischen Teile stellen eine Schwächung des Schuhwerks
dar, denn über dem Knöchel wird dadurch eine gefährliche Schwächezone geschaffen, die eine nicht
unerhebliche Gefährdung des Schuhträgers darstellt. Im übrigen weist dieses Schuhwerk keine Einschlupföffnung
über dem Rist mehr auf, sondern sieht vielmehr vor, daß durch die elastischen Teile über dem Knöchel
die für das Einschlüpfen notwendige öffnung erreicht werden kann.
Der Erfindung liegt nun als Aufgabe die Lösung des Problems zugrunde, die mit der Einarbeitung des
Mittelfußschutzes in das Schuhwerk erzielte Verbesserung der Sicherheit und die bei Gummistiefeln durch
<f
den Zuschnitt gewährleistete Bewegungsfreiheit des Fußes auch bei Schuhwerk, das einen einen festen Sitz
gewährleistenden Verschluß im Oberteil benötigt, zu erreichen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei dem eingangs bezeichneten Schuhwerk dadurch gelöst, daß
zum Verschließen des Schaftes in bekannter Weise von der Sohle zum Rist über dem Schaft und dem
Zuschnitteil verlaufenden Riemen vorgesehen sind, die an ihren freien Enden in ebenfalls bekannter Weise
durch eine Verschnürung oder eine Schnalle miteinander verbindbar ^ind, und daß die Verschlußriemen neben
der oberen Kante des Mittelfußschutzes außerhalb desselben angeordnet sind und den oberen Bereich der
elastischen Einlage überdecken.
Bei diesem Unfallverhütungsschuhwerk wird der Mittelfußschutz nicht von der Verschnürung des
Verschlusses erfaßt. Deswegen kann er sich ohne weiteres verschieben, wenn der Verschluß auf die
elastische Einlage gepreßt ist, weil sich die obere Kante des Mittelfußschutzes bewegen kann. Deswegen kann
sich auch der Fuß beim Gehen und Knien im Fußgelenk ohne wesentliche Behinderung bewegen. Andererseits
wird beispielsweise bei einem Stiefel erreicht, daß dieser infolge des Verschlusses am Fuß eng anliegt, ohne dall
bei angezogenem Verschluß der Mittelfußschutz mit seiner Kante auf den Fußrücken drücken kann.
Die Ausbildung des Mittelfußschutzes hängt it' erster
Linie von den sicherheilstechnischen Forderungen ab. Rs ist daher zweckmäßig, den Mittelfußschutz auf der
Zehenschutzkappe abzustützen. Hierdurch wird ein durchgehender Schutz des Fußes erreicht und Verletzungen
des Fußes in dem Übergangsbereich zwischen Mittelfußschutz und Zehenschutzkappe vermieden. Zur
Vereinfachung der Fertigung und zur möglichst genauen Fixierung der Lage des Mittelfußschutzes auf
der Zehenschutzkappe, bestehen Mittelfußschutz und Zehenschutzkappe in an sich bekannter Weise aus
einem Stück, d. h. Mittelfußschutz und Zehenschutzkappe sind zumindest in das gleiche Zuschnitteil eingearbeitet.
Vorteilhaft ist dabei zugleich, daß sich zwischen dem Oberleder des Zuschnitteiis und der Zehenschutzkappe
ein kleiner Hohlraum bildet, in den sich der Mittelfußschutz einschieben kann. Hiermit ist eine zweite
nachgiebige Stelle geschaffen, die die Möglichkeit für den Schuhträger verbessert, den Fuß mit Schuh abrollen
zu lassen.
Der durch die Einarbeitung des Mittelfußschutzes sich ergebende sicherheitliche Vorteil wird noch weiter
erhöht, dadurch, daß der Mittelfußschutz in bekannter Weise seitlich bis auf die Sohle heruntergelührt ist.
Hierdurch wird eine beträchtliche Verstärkung des Schutzschildes erreicht, wei! er sich unmittelbar auf der
Sohle abstützen kann. Ähnlich wie bei Her Zehenschutzkappe, und zwar ohne, daß die Bewegungsfreiheit des
Schuhträgers aus den angegebenen Gründen allzusehr eingeengt wird.
Die Vorteile der Erfindung bestehen neben den bereits genannten vor allen Dingen darin, daß eine
Bewegungsfreiheit für den Fuß des Schuhträgers erreicht wird, die in etwa der in Gummistiefeln mit
eingearbeitetem Mittelfußschutz gleichkommt. Der Schuh insgesamt wird durch den Verschluß so eng mit
dem Fuß verbunden, daß ein optimaler Sitz des Schuhwerks in allen Arbeitspositionen gewährleistet ist.
Damit werden die Vorteile, die von Gummistiefeln mit eingearbeitetem Mittelfußschutz bekannt sind, auch für
Halbstiefel aus Leder oder ähnlichem Material wirksam. Ferner können bei der Herstellung derartigen Schuhwerks
die auf dem Markt bereits vorhandenen Mittelfußschutzplatten unverändert verwendet werden,
so daß durch neue Formen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schließlich zeigt die Erfindung einen Weg,
vvie der auch von Seiten der Sicherheitsbehörden vorgeschriebene Mittelfußschutz in derartiges Schuhwerk
eingearbeitet werden kann, ohne daß der Aufbau des Schuhes, insbesondere die praktische Einschlupföffnung
über dem Rist geändert bzw. verlegt werden muß.
Zum besseren Verständnis wird die Erfindung nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert, das in den Figuren der Zeichnung wiedergegeben ist; es zeigt
Fig. 1 in schematischer und teilweise im Schnitt gehaltener Darstellung eine Seitenansicht eines HaIbsticfels
gemäß der Erfindung vor dem Anziehen des Verschlusses und
F i g. 2 in der F i g. 1 entsprechender Darstellung den Gegenstand nach Fig. 1 nach Anziehen des Verschlusses.
in den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen einander entsprechende Teile.
Der dargestellte Halbstiefel hat eine Sohle 1, einen Absatz 2 und den allgemein mit 3 bezeichneten Schaft.
In seinem vorderen Bereich hat der Schuh eine aus Stahl bestehende Zehenschutzkappe 4. Das Oberleder verläuft
unter Bildung eines Hohlraumes 5 bei 6 unterhalb eines ebenfalls aus zähelastischem Kunststoff bestehenden
Mittelfußschutzes 7. Der Mittelfußschutz 7 ist von einem Zuschnitteil 8 abgedeckt und dementsprechend in
den Schuh eingearbeitet.
Eine elastische Einlage 9 liegt unterhalb des Mittelfußschutzes und hat einen oberen Bereich 9', der
sich unter einem allgemein mit 10 bezeichneten Verschluß erstreckt; der Verschluß 10 besteht aus zwei
von der Sohle 1 zum Rist über dem Schaft 3 und dem Zuschnitteil 8 verlaufende Verschlußriemen 11, die in
den Unterbau mit eingezwickt sind. An den freien Enden der Riemen befinden sich nicht dargestellte Ösen für
eine bekannte Schnürung.
Die Vorderkanten 12 der Riemen, die den Verschluß 10 bilden, befinden sich außerhalb und oberhalb des
Mittelfußschutzes 7, nämlich neben seiner hinteren, d. h. oberen Kante 13. Im übrigen decken die Riemen 11 den
oberen Bereich 9' der Einlage 9 ab.
Sobald der Riemen angezogen wird, was in der F i g. 2 dargestellt ist, preßt sich der Riemen 11 auf den Oberteil
9' der elastischen Einlage. Diese wird zusammengedrückt. Infolgedessen kann sich der Mittelfußschutz 7
beim Gehen, d.h. beim Abrollen des Fußes, frei bewegen. Im Ergebnis wird das Gehen nicht behindert.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Unfallverhütungs-Schuhwerk, insbesondere -Stiefel, mit einem Schaft, in welchen im Vorderfuß ■
bereich ein Mittelfußschutz eingearbeitet ist, der von einem über dem Schaft angeordneten Schaftzuschnitteil
abgedeckt ist und sich mit seinen Randbereichen unter Bildung eines Hohlraumes auf
einer elastischen Einlage abstützt, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschließen des
Schaftes (3) in bekannter Weise von der Sohle (1) zum Rist über dem Schaft (3) und dem Zuschnitteil
(8) verlaufende Riemen (11) vorgesehen sind, die an ihren freien Enden in ebenfalls bekannter Weise
durch eine Verschnürung oder eine Schnalle miteinander verbindbar sind und daß die Verschlußriemen
(11) neben der oberen Kante (13) des Mittelfußschutzes (7) außerhalb desselben angeordnet
sind und den oberen Bereich (9') der elastischen Einlage (9,9') überdecken.
2. Unfallverhütungs-Schuhwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelfußschutz (7)
und eine Zehenschutzkappe (4) in bekannter Weise aus einem Stück bestehen.
3. Unfallverhütungs-Schuhwerk nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mittelfußschutz (7) in bekannter Weise bis auf die Sohle (1) heruntergeführt ist.
Priority Applications (7)
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