DE2416397B2 - Ueberspannungsableiter - Google Patents
UeberspannungsableiterInfo
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Classifications
-
- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01T—SPARK GAPS; OVERVOLTAGE ARRESTERS USING SPARK GAPS; SPARKING PLUGS; CORONA DEVICES; GENERATING IONS TO BE INTRODUCED INTO NON-ENCLOSED GASES
- H01T1/00—Details of spark gaps
- H01T1/20—Means for starting arc or facilitating ignition of spark gap
Landscapes
- Thermistors And Varistors (AREA)
Description
Überspannungsableiter dieser Art gehen beispielsweise aus der deutschen Patentschrift 10 70 733 als
bekannt hervor. Diese gasgefüllten Überspannungsableiter bestehen im wesentlichen aus zwei Elektroden, die
mit einem dazwischen liegenden Isolierkörper gasdicht verschmolzen sind. Als Atmosphäre werden im
Entladungsraum vorzugsweise Edelgaie verwendet, die mit den an der Entladung beteiligten Elektroden nicht
reagieren. Zur Erniedrigung der Zündspannung sind bei diesen Überspannungsableiiern innen auf dem rohrförmigen
Isolierkörper Streifen aus elektrisch leitfähigem Material, sogenannte Zündstreifen bzw. Zündstriche
aufgebracht, die durch Feldverzerrung an den Elektroden die Zündung der Gasentladungsstrecke erleichtern.
Die Zündstreifen bestehen dabei aus einem Metall, beispielsweise Aluminium, Tantal, Titan oder Zirkon
und einem Binder, beispielsweise einer Natrium- oder Kaliumsilikatlösung.
Die Zündstreifen können aber auch aus einer Graphitsuspension, sogenanntem Hydrokollag, bzw.
einer Mischung aus niedrigschmelzendem Glaslot und einer Graphitsuspension bestehen oderdurchAbrieb von
einem Körper aus einer festen, elektrisch leitenden Substanz, beispielsweise Graphit, hergestellt sein
(deutsche Offenlegungsschrift 22 07 009).
Es ist weiterhin bereits bekannt, im Entladungsraum von Überspannungsableiter!! radioaktive Stoffe zur
Verionisation der Gasfüllung zu verwenden, um die Ansprechverzögerung der Funkenstrecke klein zu
halten. Bei einem aus der deutschen Auslegeschrift 11 88 708 bekannten Überspannungsableiter ist zu
diesem Zweck zwischen den beiden Elektroden auf der Innenseite des Isolierkörpers ein ringförmiges Band aus
Nickel 63 oder Krypton 85 vorgesehen.
Bei Stoßspannungsbeanspruchung von Überspannungsableitern beobachtet man mit zunehmender
zeitlicher Spannungssteilheit auch ein Anwachsen der Ansprechspannung. Da die Gasstrecke zwischen den
Elektroden ein hervorragender Isolator ist, müssen durch freie Elektronen Ionen gebildet werden. Die
Elektronen leiten den Strom dann durch das quasineutrale Plasma. Durch die Ionisation des Plasmas kommt
ein Zündverzug zustande, in dem die Ansprechspannung um so höher steigt, je steiler der zeitliche Spannungsanstieg
ist. Durch radioaktive Präparate läßt sich diese Erscheinung reduzieren. Man kann aber wegen der
hochstzulässigen Freigrenze der Radioaktivität meist den gewünschten Schutzpegel nicht erreichen. Im
Bereich großer Spannungssteilheiten kann die Ansprechstoßspannung zwar auch durch die bekannten
Zündstreifen, die auf den Isolierkörper auf dessen Innenseite aufgebracht werden, reduziert werden. Die
Wirksamkeit der Zündstreifen verringert sich jedoch mit abnehmender zeitlicher Spannungssteilheit. Sie
hängt außerdem von der Qualität der Zündstreifen ab, die von der Reproduzierbarkeit der Fabrikationseinrichtung
beeinflußt wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
Überspannungsableiter mit niedriger Ansprechspannung zu schaffen, bei denen eine Reproduzierbarkeit der
Ansprechspannung gewährleistet ist. Diese Aufgabe wird bei einem Überspannungsableiter der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Da der Zündstreifen die Ansprechspannung im Bereich kleiner zeitlicher Spannungsanstiege nicht
beeinflußt, kann man als radioaktives Präparat vorteilhaft z. B. Promethiumhydroxid gebunden an Magnesiumoxid
in die ZUndstreifenmasse einmischen. Prinzipiell eignet sich jeder zugelassene und in der Freigenze
liegende radioaktive Stoff zur Dotierung des Zündstriches, sofern er sich mit dem Herstellungsgang des
Ableiters verträgt und die Ionisation des Gasraumes
brauchbar hervorruft. Ein erfindungsgemäßer Überspannungsableiter hat den wesentlichen Vorteil, daß der
Zündstreifen im Bereich kleiner zeitlicher Spannungsanstiege durch die von der radioaktiven Substanz
emittierten Elektronen und im Bereich großer zeitlicher Spannungsanstiege durch die Feldelektronenemission
wirkt. Ein erfindungsgemäßer Überspannungsableiter mit radioaktiv dotiertem Zündstreifen hat den weiteren
Vorteil, daß ein zusätzliches Einführen einer Radioaktivität neben dem Zündstreifen vermieden wird. Bei den
bekannten, sogenannten radioaktiven Punkten werden nähmlich zum Teil alkalihaltige Gläser als Bindemittel
verwendet. Alkalihaltiges Glas gibt jedoch im Entladungsraum
zu Sekundärzündungen Anlaß. Die Bogen-
entladung zerstört dann an den Fußpunkten der Sekundärzündung den radioaktiven Punkt.
Ein weiteres bevorzugt geeignetes Zündstreifenmaterial ist eine radioaktiv dotierte Paste aus Palladium,
Palladiumoxid und Silber. Als Bindemittel bzw. Träger des radioaktiven Präparates sind neben kolloidal
gelöstem Graphitpulver oder Metallpulver aus Palladium, Silber bzw. Aluminium auch Silikate bevorzugt
geeignet. Der Vorteil der Verwendung eines Silikates (Glasmehl) besteht insbesondere darin, da3 man z. B.
radioaktives Promethium mit dem Silikat vermischt auf den Isolierkörper des Überspannungsabieiters aufsintern
kann und somit staubförmige radioaktive Teile fest gebunden sind.
Der radioaktive Zündstreifen läßt sich aber auch vorteilhaft durch Abrieb von einem Körper aus einer
festen, elektrisch leitfähigen, radioaktiv dotierten Substanz, vorzugsweise einer radioaktiv dotierten
Graphitmine herstellen. Hierzu wird beisp;elsweise in das Graphit- und/oder Tonmateria] der Mine Promethium
147 oder eine Promethiumverbindung eingemischt und verpreßt.
Anhand der Figuren der Zeichnung soll die Erfindung nachstehend näher erläutert werden. Dabei zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt eines vereinfacht dargestellten Überspannungsabieiters gemäß der Erfindung
und
F i g. 2 eine weitere Ausführungsform eines Überspannungsableiter
gemäß der Erfindung.
Bei dem in F i g. 1 dargestellten Überspannungsableiter sind zwei Elektroden 1, 2 als kegelstumpfförmiger
Napf ausgebildet und mit der Außenseite der Deckfläche ihrer Kegelstumpfform einander zugekehrt in die
Enden eines rohrförmigen Isolierkörpers 3 gasdicht eingesetzt. Die gasdichte Verbindung zwischen den
Elektroden 1, 2 und dem rohrförmigen Isolierkörper 3 erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel über eine
Glaseinbettung 5. Der Isolierkörper 3 besteht beispielsweise aus Glas oder Keramik. Auf der Innenseite des
Isolierkörpers 3 sind radioaktive Zündstreifen 4 aufgebracht, die sich in diesem Ausführungsbeispiel bis
über die Mitte der Rohrlänge des Isolierkörpers 3 in Richtung von der einen zur anderen Elektrode 1 bzw. 2
erstrecken. Die Zündstreifen 4 sind in beiden Figuren zur besseren Übersicht gestrichelt dargestellt. Für den
Fall, daß der Isolierkörper 3 aus Glas besteht, hat es sich
als vorteilhaft erwiesen, den Isoüerkörpir 3 vor dem
Aufbringen des bzw. der Zündstreifen 4 durch einen Ätzprozeß aufzurauhen. Dadurch wird das Aufbringen
des Zündstreifens 4 insbesondere dann erleichtert sowie dessen Haftfestigkeit erhöht, wenn der Zündstreifen 4
durch Abrieb von einem Körper aus einer radioaktiv dotierten, festen elektrisch leitenden Substanz auf den
Isolierkörper 3 aufgebracht wird.
Bei dem in F i g. 2 dargestellten Überspannungsableiter sind die Elektroden 1, 2 wiederum kegelstumpfförmig
ausgebildet. Der rohrförmige Isolierkörper 3 weist in diesem Ausführungsbeispiel an den Außenseiten der
Enden einen Absatz auf, über den die Außenseiten der Elektroden 1, 2 nicht hinausragen. Eine solche
Formgebung des Überspannungsableiter hat den Vorteil, daß der Ableiter elektrisch isoliert in metallische
Rohrfassungen eingebaut werden kann. Die gasdichte Verbindung des Isolierkörpers 3 mit den
Elektroden 1 und 2 erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel über eine Glas-Metall- bzw. Metall-Keramik-Verbindung
5. In diesem Ausführungsbeispiel erstreckt sich der radioaktive Zündstreifen 4 nur über einen Teil der
Rohrlänge des Isolierkörpers 3 in Richtung von der einen zur anderen Elektrode 1 bzw. 2. Der Kontakt mit
den Elektroden 1, 2 wird auf beiden Seiten durch einen kleinen Spalt vermieden, der auch den großen
Isolierwiderstand des Ableiters garantiert. Die für die Zündhilfe notwendige Feldverzerrung an den Elektroden
1, 2 wird auch erreicht, wenn der Zünstreifen 4 isoliert auf der Innenwand des Isolierkörpers 3
angebracht ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
- Patentansprüche:J. Überspannungsableiter mit einem gasdichten, ein radioaktives Präparat enthaltenden Gehäuse, in dem Elektroden einander gegenüberstehen, die in die Enden eines rohrförmigen Isolierkörpers eingesetzt sind, auf dessen Innenseite sich mindestens ein Streifen aus elektrisch leitfähigem Material (Zündstreifen) zumindest über einen Teil der Rohrlänge in Richtung von der einen zur anderen Elektrode erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (Zündstreifen 4) aus elektrisch leitfähigem Material das radioaktive Präparat enthält.
- 2. Überspannungsableiter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (Zündstreifen 4) aus elektrisch leitfähigem Material aus dem radioaktiven Präparat und einem Bindemittel besteht.
- 3. Überspannungsableiter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ein Silikat ist.
- 4. Überspannungsableiter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das radioaktive Präparat Promethium 147 ist.
- 5. Überspannungsableiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (Zündstreifen 4) aus elektrisch leitfähigem Material aus Promethiumhydroxid gebunden an Magnesiumoxid besteht.
- 6. Überspannungsableiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (Zündstreifen 4) aus elektrisch leitfähigem Material aus einer radioaktiv dotierten Paste aus Palladium-Palladiumoxid und Silber besteht.
- 7. Überspannungsableiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (Zündstreifen 4) aus elektrisch leitfähigem Material durch Abrieb von einem Körper aus einer festen, elektrisch leitfähigen, radioaktiv dotierten Substanz hergestellt ist.
- 8. Überspannungsableiter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper aus einer festen, elektrisch leitenden Substanz eine radioaktiv dotierte Graphitmine ist.
Priority Applications (5)
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DE2416397B2 true DE2416397B2 (de) | 1978-02-09 |
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Family Applications (1)
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CH (1) | CH581394A5 (de) |
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GB (1) | GB1457723A (de) |
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- 1974-04-04 DE DE19742416397 patent/DE2416397B2/de not_active Withdrawn
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- 1975-01-29 GB GB397575A patent/GB1457723A/en not_active Expired
- 1975-03-25 CH CH384075A patent/CH581394A5/xx not_active IP Right Cessation
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Also Published As
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GB1457723A (en) | 1976-12-08 |
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Legal Events
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