DE2402328A1 - Verfahren und vorrichtung zum kontinuierlichen faerben von textilen bahnen aus synthetischen oder ueberwiegend synthetischen fasermaterialien - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum kontinuierlichen faerben von textilen bahnen aus synthetischen oder ueberwiegend synthetischen fasermaterialienInfo
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Description
FARBWERKE HOECHST AG vormals Meister Lucius & Brüning Aktenzeichen: · HOE 74/]? 015 + H
Datum: 15. Januar 197>4 Dr. CZ/stl
Verfahren und Vorrichtung zum kontinuierlichen Färben von textlien Bahnen aus synthetischen oder überwiegend synthetischen
Fasermaterialien
Bei der· Herstellung von Klotzfärbungen besteht immer die Gefahr einer
Farbstoffmigration auf dem mit wäßrigen Färbeflotten behandelten Textilmaterial. Wenn man davon absieht, daß eine solche Migration
bei bestimmten. Farbstoffen bereits ab Eintritt der Ware in das Imprägnierchassis erfolgen kann, dann vollzieht sich diese Farbstoffwanderung
im v/es ent Ii ch em im Verlauf des Trocknungsprozesses
vor der Fixierung der Farbstoffe. Eine vollkommen gleichmäßige Applikation der Klotzflotte auf der Ware durch den Foulard wird bei
der Betrachtung dieses Phänomens allerdings immer vorausgesetzt»
Als Ursachen für eine Migration von Farbstoffen beim Trocknen von damit imprägniertem Fasermaterial sind folgende Punkte in Rechnung
zu stellen:-
Diese, negative Erscheinung wird stark begünstigt von einer hohen
Substantivität der eingesetzten Farbstoffe. Wünschenswert ist daher
eine geringe Substantivität der Farbstoffe bei Klotz- und Trocknungstemperatur. Beim Klotzvorgang werden deshalb bevorzugt niedrig
substantive Farbstoffe eingesetzt.
Die Wanderung wird gefördert durch eine hohe Flottenaufnahme der
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— ei " ~
textlien Artikel. -
Die Wanderungsneigung der Farbstoffe ist bei synthetischen Fasermaterialien
größer als bei den natürlichen Fasern, weil der Quellungswasseranteil bei den Kunstfasern lediglich gering ist im
Vergleich zum nur oberflächlich anhaftenden Wasser.
Eine Wanderung des Farbstoffes infolge ungleicher Trocknung von beiden Seiten führt schließlich zu Zweiseitigkeit der erzeugten
Färbungen. Je größer dabei die Leichtigkeit einer Verschiebung der flüssigen Phase ist, desto leichter erfolgt die Migration. Auch
hierdurch erweist sich bei Synthesefasern die Migrationsgefahr größer.
Eine Färbstoff-Wanderung kann demzufolge durch folgende Maßnahmen
verhindert oder vermindert werden:
So ist einmal für eine möglichst geringe Flottenaufnähme während
des KlotzVorgangs Sorge zu tragen.
Weiterhin durch ein Verweilen des feuchten Gewebes vor dem Trocknen;
dies trifft jedoch nur dann zu, wenn sich unter 'den Verwei!bedingungen
bereits färberische Prozesse, z.B. des Ziehens oder Reagierens abspielen.
Die Trocknung muß gleichmäßig über die ganze Warenbreite und gleichmäßig
von beiden Seiten durchgeführt werden.
Eine Trocknung der feuchten Klotzungen durch Verdunsten der flüssigen
Phase infolge Aufnahme von Strahlungsenergie ist günstiger als eine Trocknung durch Einwirkung von Luft bei hohen Windgeschwindigkeiten.
So ist in dieser Hinsicht ,bekannt, daß durch Infrarottrocknung zumindest zu Beginn geringere Migration verursacht wird als
durch die sogenannte Düsentrocknung.
Es wurde nun gefunden, daß man beim kontinuierlichen Färben von bahnförmigen Textilien aus synthetischen Fasern oder überwiegend
synthetischen Fasermaterialien mit dafür geeigneten Farbstoffen einer Vielzahl von zuvor genannten, nahezu unerfüllbaren Forderungen
mit dem Ziel einer Vermeidung der Farbstoffmigration auf einfache Weise dadurch nachkommen kann, daß das Klotzen mit einer
wäßrigen Farbstofflotte von verhältnismäßig hoher Konzentration
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und das Abquetschen des Flüssigkeitsüberschusses unter beidseitigem
Anpressen von endlosen Bahnen aus einem saugfähigen Fasermaterial (HiIfsbahn) an die zu färbende Ware durchgeführt wird. Die Fixierung
der applizierten Farbstoffe erfolgt nach einer dafür üblichen Methode.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das mit den Färbeflotten
behandelte Textilmaterial zur Entwässerung nicht im üblichen Sinne unter Wärmezufuhr zwischengetrocknet, sondern der Flüssigkeitsgehalt
auf der Synthesefaserbahn wird zuerst durch Aufsaugen der nur anhaftenden, überschüssigen Flotte auf einen Bruchteil des sonst
üblichen Gehalts an Restflotte herabgesetzt. Dieses Aufsaugen von Feuchtigkeit im Kontakt mit den hydrophilen Begleitgewebebahnen
(Sandwich-Packung) erfolgt bei der üblichen Klotztemperatur, d.h.
es wird keinerlei Energie für diesen Teil der Trocknung aufgewendet'.
Von wesentlicher Bedeutung für die Durchführbarkeit des neuen Verfahrens ist die Erkenntnis, daß Tücher aus saugfähigen Fasern,
z.B. Baumwolle oder Zellwolle, welche nur einen geringen Gehalt an Restfeuchte aufweisen, in der Lage sind, das Haftwasser von den
Oberflächen synthetischer Fasern zu entfernen. Auch aus Hohlräumen
zwischen den Fäden von Geweben oder Gewirken aus Synthesefasern, in denen nach einem QuetschVorgang noch große Mengen an Klotzflotte
vorhanden sind, können solche natürliche Fasern die Flüssigkeit heraussäugen. Auf den synthetischen Fasern verbleibt dann nur ein
dünner, diese Textilien allseits einhüllender, adhärierter Flüssigkeitsfilm. Dieser Film ist somit sehr gleichmäßig verteilt.
Erfindungsgemäß"lassen sich-als absaugfähige Begleitbahnen auch
solche einsetzen, die aus einem synthetischen Grundgewebe bestehen und die mit Cellulosefasern beflockt sind. Zweckmäßig ist auch die
Verwendung von Frottierartikeln, die als Schiingenware "oder mit geschnittenem Flor vorliegen. Zur Reduzierung des Feuchtigkeitsgehalts
von besonders leichten Geweben oder Gewirken genügt normale Baumwollware, in Fällen von etwas schwereren Waren können z.B. einseitig
gerauhte Textilien, z. B. Duvetine, verwendet' werden.
Die die Feuchtigkeit von der mit den Farbstoffen geklotzten Ware absaugenden Begleittücher werden zweckmäßigerweise im Kreislauf
geführt. Wenn es sich bei dem zu färbenden Material um eine sehr
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_ n „
dünne Synthetikware handelt, reicht es aus, daß nur die Begleitgewebe
in die Klotzflotte eintauchen. Deren Plottenaufnähme genügt
sodann zur Versorgung der Bahn aus den synthetischen Pasern bzw.
aus einer Mischung von synthetischen, z.B. Polyesterfasern, und Baumwollfasern mit dem Färbebad. Voraussetzung für die Anx?endung
des beanspruchten Verfahrens ist allerdings, daß in den zu färbenden
Textilien mindestens die Hälfte der Pasern synthetischen Ursprungs
sind. Normalerweise werden aber im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens alle drei Stoffbahnen durch die Färbeflotte
geführt und dann zusammen abgequetscht. Während z.B. auf einem Gewebe aus texturierten Polyester-Endlosfasern beim Abquetschen
nach herkömmlicher Art 136 % des Warengewichts an Klotzflotte
verbleiben, beträgt der Flottengehalt desselben Gewebes, wenn es erfindungsgemäß in Sandwich-Packung zwischen 2 Velvetonbahnen
abgequetscht wird, nur 24,5 Gew.-%.
Das neue Verfahren, bei dem zwecks Entwässerung keine Wärmeeinwirkung
auf die Ware stattfindet, ist also schon wegen der entscheidenden Reduzierung des Energieverbrauchs zur Trocknung interessant.
Diese Tatsache erlaubt einerseits das Wegfallen einer Infrarot-Bestrahlung der feuchten Ware zum Vortrocknen, die im Hinblick auf
eine Herabsetzung der Migrationsgefahr der Farbstoffe vor einer konventionellen Trocknungsoperation üblicherweise angewandt wird;
andererseits kann man nunmehr zur Endtrocknung bei dem stark verminderten
Energiebedarf teuerere Energien bei geringerem Apparateaufwand anwenden. Es wird sodann im vorliegenden Fall z.B. die
Hochfrequenztrocknung interessant.
Aber auch beim Einsatz von konventionellen Trockengeräten zur Beseitigung
der Restfeuchtigkeit kann durch die Herabsetzung von
Temperatur und Windgeschwindigkeit unter geringerer Wanderunp^sgefahr
für die Farbstoffe gearbeitet werden. Da nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens die Menge an durch Trocknen noch zu
entfernendem Wasser nur hoch einen Bruchteil derjenigen entsprechend
den konventionellen Arbeitsweisen beträgt und dieser Teil ohnehin weniger leicht beweglich, d.h. stärker an der Faser haftend ist,
erhält man im Verlauf der Nachtrocknung egale Klotzungen bei stark
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— T- —
gesteigerter Trockenkapazität trotz milderer Trocknungsbedingungenauch
auf konventionellen Anlagen.
Zum Unterschied von den bisher üblichen Klotzmethoden muß bei der Durchführung des beanspruchten Verfahrens die Konzentration der
Klotzflotte im Farbstoffgehalt naturgemäß stark erhöht werden da
erfindungsgemäß ja entsprechend geringe Flottenmengen auf der Faser verbleiben. Ein gewisser Nachteil des neuen Verfahrens
besteht zweifellos darin, daß die Begleitgewebe beim Übergang von einer Nuance auf eine andere ausgewechselt oder doch zwischengereinigt
werden müssen. Durch konstruktive Maßnahmen an Foulard- und Leitwalzen läßt sich dies aber leicht bewerkstelligen.
Die saugfähigen, nach der vorliegenden Erfindung im Kreis geführten
Begleitgewebe (Hilfsbahn) sollen nahtlos sein, was sich besonders bei nachträglicher Beflockung eines Grundgewebes realisieren läßt.
Einseitig gerauhte oder geschnittene Florwaren können z.B. durch Polyamidfolien quasi nahtlo.s verschweißt werden. Normale Nähte
führen Verfahrensgemäß zu merklichen Nahtabdrücken auf der zu
färbenden Ware.
Andererseits übt nach dem beanspruchten Verfahren der QuetschVorgang
selbst keinen verzerrenden oder verquetschenden Einfluß auch
auf schwerere Synthesefasergewirke, z.B. texturierten Polyesteroder Polyamidfasern aus, da diese Waren durch die Behandlung in
der Sandwich-Packung geschützt sind, wogegen beim normalen Klotzen
hier erhebliche Gefahren bestehen.
Die Begleitwasergewebe sind zweckmäßigerweise gleich breit oder etwas breiter als die Foulardwalzen, um das sogenannte Einlaufen. ·
der Ware an den Auflagestellen der Kanten zu verhindern, also um ungleichmäßige Abnutzung der Walzen zu vermeiden.
Das Prinzip einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist in Figur 1 beschrieben. Das mit der Klotzflotte zu behandelnde und danach zu entwässernde Fasermaterial (1) wird
über eine Umlenkrolle (2) mit mäßigem Andruck senkrecht von unten
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nach oben in ein starkes Quetschwerk, bestehend aus zwei Waisen
(3) eingeführt. Gleichzeitig treten von unten her über je eine Umlenkrolle
(2) zu beiden Seiten der Warenbahn (1) zwei endlos umlaufende Saugbahnen (4) in das Quetschwerk ein, nachdem diese
zuvor ein Chassis (5) mit der aufzubringenden Klotzflotte unter Tauchen durchlaufen.haben. Nach der gemeinsamen Passage durch
das Quetschwerk wird die nunmehr geklotzte und zugleich von einem Feuchtigkeitsüberschuß befreite Textilbahn (1) von den beiden Saugbahnen
(4) getrennt. Letztere werden über Leitv/alzen (6) 3 welche
als Spann- und Lenkrollen gegen seitlichen Verlauf der Saugbahnen
(4) dienen, erneut durch den Flottenbehälter (5) in das Quetschwerk
geführt. Vor dem Wiedereintauchen in das Chassis kann in den Kreislauf der Saugtücher (4) eine Stapel- oder Reinigungsvorrichtung
für das Begleitgewebe zwischengeschaltet sein. Diese kann auch eine Trockenvorrichtung und Waschkufe enthalten.
Fane Variante der Vorrichtung zur Durchführung des neuartigen Verfahrens zeigt Figur 2, worin die als Bezugszeichen
angegebenen Ziffern die gleiche Bedeutung wie unter Figur- 1 besitzen
Der Unterschied dieser apparativen Vorrichtung zii der in Figur
besteht darin, daß die zu färbende Ware (1) bevor sie durch die Walzen (3) des; Quetschwerkes läuft, zusammen (aber separat) mit
den Saugbahnen (4) durch ein gemeinsames Flottenchassis geführt wird. Im Anschluß an das Quetschwerk sind hier noch weitere
Walzen (7) zur Verlängerung der Kontaktstrecken zwischen saugenden Begleitbahnen (4) und behandeltem Substrat (1) vorgesehen.
Der erfindungsgemäß erzielte technische Fortschritt besteht in einer
entscheidenden Herabsetzung der durch Trocknung zu entfernenden Wassermenge und der damit erzielten Energieersparnis, sowie fernerhin
in einer großen Kapazitätserhöhung der technischen Anlagen
bei schonenderen Bedingungen für die Ware und schließlich der Erzielung
egalerer Klotzungen bei verringerter Migrationsgefahr. Moderne Trocknungsmethoden, z.B. Hochfrequenztrocknung, werden
nunmehr praktisch interessant.
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Bahnförmig© textile Artikel aus synthetischen Pasermaterialien, beispielsweise Polyester- und Polyamidfasern, oder aus deren
mindestens hälftigen Mischungen, die für die Anwendung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren bedeutsam sind, liegen zwar bevorzugt
als Vreb-, Wirk- oder Strickwaren sowie Vliese vor, aber das neue
Verfahren läßt sich mit Vorteil auch für andere endlose Faserformen anwenden, z.B. zum Klotzen von Kammzügen, Ketten (Kettbäumen)
sowie Kabeln.
Das nach der vorliegenden Erfindung als Sauggewebe eingesetzte Material aus Cellulosefasern kann dabei trotzdem in Form von
voluminösen Webwaren angewendet werden.
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Ein Polyamidgewebe in Leinenbindung sowie vom Quadratmetergewicht
60 g wird mit einer wäßrigen Lösung von 30 g des Säurefarbstoffs
der Formel
und 20 g Ammoniumtartrat je Liter Klotzflotte in einer Sandwich-Packung
zwischen 2 Duvetinegeweben geklotzt -und vom Flottenüberschuß
abgequetscht, wobei man die in Figur 1 beschriebene Vorrichtung verwendet, ■
Während nach dem Flottenauftrag in der beschriebenen Weise die
beiden Begleitgewebe im Kreislauf dem Klotzbad erneut zugeführt werden» wird die Polyamidware durch eine herkömmliche Hotflue geleitet,
in der man die auf der Ware verbliebenen 21 Gew.-% Klotzflotte vollständig eindampft. Hernach wird das getrocknete Gewebe
in gewohnter Weise mit einer Druckpaste üblicher Zusammensetzung
enthaltend pro kg 15 g des Säurefarbstoffes der Formel
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überdruckt. Nach dem erneuten Trocknen wird die so behandelte Ware 10 Minuten bei 1000C gedämpft, wobei beide Farbstoffe fixiert
werden. Man erhält einen tiefen, rotbraunen Druck auf blauem' Grund.
Beispie'l 2
Nach gemeinsamer Imprägnierung mit einer wäßrigen Klotzflotte enthaltend pro Liter 25 g des Dispersionsfarbstoffes der Formel
CN /_Λ y CH1-CH2.-CN ■ .
4 g eines Gemisches aus Bernsteinsäure-äthylhexyl-estersulf-onat
und n-Propanol im Verhältnis 1 : 1 und 4 g eines Polyacrylates wird eine Polyester-Wirkware aus texturierten Fäden zwischen zwei
schweren Velvetongewebeb ahnen aus Baumwolle in Form einer Sandvrich-Packung
auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung anschließend abgequetscht.
Die so behandelte Synthesefaserware,welche einen Restfeuchtegehalt
von 25 Gew.-% aufweist, wird sodann dem nachgeschalteten Trocknungsund
Thermofixiergerät zugeleitet. In diesem Fall kann die sonst übliche Zwischenschaltung eines Infrarottrockners entfallen. Bei
separatem Abquetschen in der gewohnten Weise wären auf demselben Gewirke unter Anwendung der gleichen Walzen und des gleichen Drucks
125 Gew.-Jg Flotte zurückgeblieben.
Nach dem erneuten Trocknen wird die Klotzung zur Farbstoff-Fixierung
5 Minuten bei 18O°C gedämpft. Im. Anschluß an einen Waschprozeß
erhält man eine rotgefärbte Wirkware von hoher Wasch-, Lient-
und Sublimationsechtheit.
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Eine leichte Webware, deren Kette aus endlosen, texturierten Poly esterfasern und deren Schuß jeweils zur Hälfte aus Baumwoll- .
und Polyesterstapelfasern besteht, vom Quadratmetergewicht 60 g
wird mit einer wäßrigen Flotte geklotzt, zu deren Zubereitung pro Liter 50 g des Farstoffs Reactive Blue 19 (CI. Nr. 61200),
20 g des" Dispersionsfärbstoffes der Formel
0 OH
/Λ
(X = Gemisch aus HO % -H und 60 % -CH )
5 g Mononatriumphosphat krist., H g eines Gemisches aus Bernsteinsäure-äthylhexylestersulfonat
und n-Propanol im Verhältnis 1:__ und 4 g eines Polyacrylates im Färbebad gelöst wurden, daraufhin mit
2 Bahnen aus mit Zellwollfasern beflockter Polyamidwebware, die zuvor dieselbe Flotte passiert hatten, zusammengeführt und sodann
als Sandwich-Packung gemeinsam abgequetscht. Der Flottengehalt der Ware beträgt nach Verlassen des Foulards 35 Gew.-% bei gemeinsamen
Abquetschen gemäß der erfindungsgemäßen Verfahrensweise gegenüber
70 Gew.-J Restfeuchte bei separatem Arbeitsgang.
Während man nun die beiden Begleitbahnen im Kreislauf dem Flottenchassis
wieder zurückführt, wird die oben beschriebene leichte
Webware kontinuierlich durch einen Heißluftschacht befördert und dort vollständig getrocknet.
Nach den üblichen Maßnahmen zur Thermosolierung und zur alkalischen
Naßbehandlung zum Zwecke der Fixierung beider Farbstoffklassen sowie einem Wasch- und Trocknungsprozeß erhält man ein gleichmäßig
blaugefärbtes Gewebe.
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Claims (4)
- Patentansprüche(l) Verfahren zum kontinuierlichen Färben von bahnförmigen Textilien aus synthetischen Fasern oder überwiegend synthetischen Fasermaterialien mit dafür geeigneten Farbstoffen sowie Farbstoff-Fixierung nach einer dafür üblichen Methode, dadurch gekennzeichnet, daß das Klotzen mit einer wäßrigen Farbstofflotte von verhältnismäßig hoher Konzentration und das Abquetschen des Flüssigkeitsüberschusses unter beidseitigem Anpressen von endlosen Bahnen aus einem saugfähigen Fasermaterial (Hilfsbahn) an die zu färbende Ware durchgeführt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu. färbenden Textilien als Mischungen aus Cellulose- oder Wollfasern und mindestens hälftigem Synthesefasermaterial vorliegen.
- 3. Verfahren nasch Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zu färbenden Textilien als Web-', Wirk- oder Strickware, als Kabel, Kammzug, Faservlies oder Kettenschar vorliegen.
- 4. Vorrichtung ;zur, Durchführung des Verfahrens nach Ansprüchen 1 bis 3, bestehend aus mindestens einem Chassis zum Flottenauftrag auf zwei Saugbahnen und gegebenenfalls auf die zu färbende Ware, einem Quetschwerk zum gemeinsamen Abpressen der Ware zwischen den beiden Saugbahnen, im Anschluß daran gegebenenfalls mehreren Walzen zur Verlängerung der Kontaktstrecke zwischen saugenden Begleitbahnen und dem behandelten Substrat sowie Spann- und Lenkwalzen für einen Kreislauf des saugfähigen Materials.509831/0358Leerseite
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